Rechtfertigender Glaube (fides iustificans) bei Huldrych Zwingli und Martin Luther

Anhang A: Über Huldrych Zwingli


von Margarete Payer

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Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: Rechtfertigender Glaube (fides iustificans) bei Huldrych Zwingli und Martin Luther. -- Anhang A: Über Huldrych Zwingli. -- Fassung vom 2005-07-28. -- URL: http://www.payer.de/fides/fidesanhang01.htm. -- [Stichwort].

Erstmals publiziert: 2005-07-20

Überarbeitungen: 2005-07-28 [Korrektur]

Anlass: Ergänzung zum zweiten Teil der Arbeit zur Erlangung des Magistergrades in evangelischer Theologie an der Universität Tübingen, 1968

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Dieser Text ist Teil der Abteilung Andere Religionen von Tüpfli's Global Village Library


"Zwingli, Ulrich (Huldereich), Gründer der reformierten Kirche in der deutschen Schweiz, geb. 1. Jan. 1484 in der toggenburgischen Berggemeinde Wildhaus, woselbst sein Vater Ammann war, gest. 11. Okt. 1531 bei Kappel, machte seine philosophischen und humanistischen Studien in Bern und Wien, die theologischen seit 1502 in Basel als Schüler von Thomas Wyttenbach und wurde 1506 Pfarrer in Glarus. Als solcher nahm er teil an den Feldzügen der Glarner für den Papst gegen die Franzosen in der Lombardei 1512–15, wofür er bis 1517 vom Papst eine Pension bezog.

Schon hier mit dem Neuen Testament sich viel beschäftigend, brach sich in ihm die Erkenntnis Bahn, dass mit diesem die Lehre der Kirche in manchen Stücken nicht übereinstimme. Starken Einfluss hatten auf ihn die Schriften des Erasmus. 1516 ward er Prediger in dem durch Wallfahrten berühmten Kloster Maria-Einsiedeln. Auf solche Weise auf den Schauplatz krassen Aberglaubens versetzt, sing er bald an, wider Wallfahrten und andre Missbräuche, auch wider den 1518 in der Schweiz erschienenen päpstlichen Ablasskrämer Bernhardin Sanson zu predigen.

Am 1. Jan. 1519 ward er Leutpriester am Großen Münster in Zürich. Indem er durch seine kunstlosen, aber klaren, allgemeinverständlichen Predigten die Begriffe in Sachen der Religion und des Glaubens erhellte und entwickelte, erfocht er binnen wenigen Jahren der Sache der Reformation in Zürich einen vollständigen Sieg. Zu gleicher Zeit trat er aber auch als Patriot gegen die Demoralisation des Volkes durch das Reislaufen, d. h. die Kriegsdienste der Züricher im Sold Frankreichs, Mailands, insbes. aber des Papstes, auf, so die politische mit der religiösen Reformation verbindend.

Sämtliche Prediger in Stadt und Land wurden vielleicht schon 1520 (nach andern erst 1523) von der Obrigkeit angewiesen, dem Evangelium gemäß zu predigen. 1522 veröffentlichte Zwingli seine erste reformatorische Schrift gegen die Fasten der römischen Kirche.

Als die Dominikaner in Zürich ihm Ketzerei vorwarfen, veranstaltete der Große Rat 29 Jan. 1523 eine Disputation über die von Zwingli aufgestellten Thesen. Da die Abgeordneten des Bischofs, namentlich Johann Faber, gegen Zwinglis Thesen nur die Autorität der Tradition und der Konzile geltend zu machen wussten, erkannte der Rat Zwingli den Sieg zu.

Auf einem zweiten, vom 26.–29. Okt. 1523 gehaltenen Religionsgespräch wurde in Gegenwart von fast 900 Zeugen aus eidgenössischen Orten über Bilderdienst und Messe gestritten. Die Folge war die Entfernung aller Werke der bildenden Kunst aus den Kirchen Zürichs, und nach einem dritten Gespräch 13. und 14. Jan. 1524 wurde auch die Messe beseitigt.


Abb.: Otto Münch (1885-1965): Bildersturm: Das Kloster Ittingen wird im Juli 1524 gestürmt und angezündet, Südportal des Großmünsters Zürich,

Noch in demselben Jahr verheiratete sich Zwingli mit der. 43jährigen Witwe Anna Meyer, gebornen Reinhard. Seitdem wirkte er, vom Rate tatkräftig unterstützt, aber von der Tagsatzung immer bedrohlicher angefeindet, fast wie ein weltlicher und geistlicher Diktator Zürichs, der Schul-, Kirchen- und Ehewesen neu ordnete. Mit Luther und den andern deutschen Reformatoren in vielen Punkten einig, verfuhr Zwingli doch in liturgischer Beziehung radikaler und verwarf die leibliche Gegenwart Christi im Abendmahl.

Wohl wollte Zwingli mit Luther den Staat aus den erdrückenden Fesseln der Kirche befreien, konnte aber doch von seinem christlichen Gemeindeideal aus, unterstützt von den tatsächlichen Züricher Verhältnissen, die Obrigkeit in den Dienst der Gemeinde stellen und erklären, dass »die Obrigkeit, welche außer der Schnur Christi fahren«, d. h. die Vorschriften Christi sich nicht zum Maßstab nehmen wolle, »mit Gott entsetzt werden möge«.

Seit 1525 verwickelte ihn der Gegensatz in der Abendmahlslehre in einen heftigen literarischen Streit mit Luther. Auf dem vom Landgrafen von Hessen, Philipp dem Großmütigen, der Zwinglis weittragende politische Gesichtspunkte teilte, 1.–4. Okt. 1529 zur Beilegung des Abendmahlstreites zu Marburg veranstalteten Religionsgespräch ward Zwingli von Luther schroff zurückgestoßen, und der Plan einer gemeinsamen protestantischen Unternehmung gegen Kaiser und Papst scheiterte an theologischen Bedenken.

Doch immer kühner wurden die Pläne der innig verbundenen Freunde, des Landgrafen und Zwinglis. Dieser begeisterte 1530 jenen für den Gedanken, »durch einen Bund von der Adria bis zum Belt und zum Ozean die Welt aus der Umklammerung des Habsburgers zu retten«.


Abb.: Zwinglis Helm und Schwert

Damals hatte Zwingli schon im Januar 1528 bei einem Religionsgespräch zu Bern auch diesen Kanton für die Reformation gewonnen. Aber nachdem durch den ersten Kappeler Frieden 1529 die drohende Gefahr eines Glaubenskrieges zwischen Zürich und den fünf katholischen Urkantonen beseitigt schien, kam es doch 1531 zum offenen Krieg. Am 11. Okt. 1531 unterlagen die Züricher bei Kappel, und Zwingli selbst fand auf dem Schlachtfeld seinen Tod. Am folgenden Tage schleppte man den Leichnam zum Scheiterhaufen und streute die Asche in den Wind. Erst 1838 ward ihm in Kappel, 1885 in Zürich ein Denkmal errichtet. Sein Bildnis s. Tafel »Reformatoren«.


Abb.: Augustin Mellis nach Hans Asper: Huldrych Zwingli, 1540/50

Zwingli war ein edler, toleranter, frommer und uneigennütziger Mann, ausgezeichnet durch Kenntnisse wie Sinn für das Praktische, der ihn zu den umfassendsten politischen Kombinationen befähigte. Seinem theologischen Lehrbegriff lag Streben nach Klarheit und Vernünftigkeit zugrunde. Was ihn zum Begründer einer eignen Kirche neben Luther machte, war die durch und durch sittlich bestimmte, an keine Zeremonien ursachlich gebundene Natur des christlichen Glaubens, den er vertrat, die in solchem Glauben begründete Freiheit der christlichen Persönlichkeit von den geschichtlich vermittelten Gnadenspendungen der Kirche, die er, freilich nicht ohne Inkonsequenzen, betonte.

Aus seinen Schriften sind hervorzuheben: »Von Erkiesen und Freiheit der Speisen« (1522); »Auslegen und Gründe der Schlussreden« (1523); »De vera et falsa religione« (1525); »Fidei ratio« (1530) und besonders die »Christianae fidei brevis et clara expositio ad regem christianum« (1536).

Seine Werke wurden herausgegeben von Froschauer (Zür. 1545 u. 1581), von Schüler und Schultheß (das. 1828–42, 8 Bde.; Supplement 1861), von Egli und Finsler (Berl. 1905 ff.).

Vgl. Zeller, Das theologische System Zwinglis (Tübing. 1853); Hundeshagen, Beiträge zur Kirchenverfassungsgeschichte und Kirchenpolitik, Bd. 1 (Wiesbad. 1864); A. Baur, Zwinglis Theologie (Halle 1885–89, 2 Bde.); R. Stähelin, Huldreich Zwingli (Basel 1895–1897, 2 Bde.); Jackson, Huldreich Zwingli (New York u. Lond. 1901); Simpson, Life of Ulrich Zwingli (New York 1902); v. Kügelgen, Die Ethik H. Zwinglis (Leipz. 1902); G. Oorthuys, De Anthropologie van Zwingli (Leid. 1905); P. Wernle, Ulrich Zwingli (im Kirchenblatt für die reformierte Schweiz, 1905); F. J. Dierauer, Geschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft, Bd. 3 (Gotha 1907).


Abb.: Heinrich Natter: Zwingli-Denkmal Zürich, 1885

Der Zwingliforschung widmet sich der Zwingli-Verein in Zürich, in dessen Auftrag die »Quellen zur schweizerischen Reformationsgeschichte« (Basel 1901 ff.) und die »Zwingliana« (hrsg. von Egli, Zür. 1897 ff.) erscheinen. Vgl. Finsler, Zwingli-Bibliographie (Zür. 1897)."

[Quelle: Meyers großes Konversations-Lexikon. -- DVD-ROM-Ausg. Faksimile und Volltext der 6. Aufl. 1905-1909. -- Berlin : Directmedia Publ. --2003. -- 1 DVD-ROM. -- (Digitale Bibliothek ; 100). -- ISBN 3-89853-200-3. -- s.v.]


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