RAK-WB : SKRIPT

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Kapitel 6: Begrenzte Sammelwerke


von Margarete Payer

mailto: payer@hdm-stuttgart.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: RAK-WB : Skript. -- Kapitel 6: Begrenzte Sammelwerke. -- Fassung vom  2002-10-06 -- URL: http://www.payer.de/rakwb/rakwb06.htm. -- [Stichwort].

Überarbeitungen:  1997-09-22; 2001-03-12 [Revision]; 2002-10-06

Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart

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Dieses Skript ist Teil der Abteilung Informationswesen, Bibliothekswesen, Dokumentationswesen von Tüpflis Global Village Library


6. Begrenzte Sammelwerke


6.0. Übersicht


  • 6.1. Begrenztes Sammelwerk ohne übergeordneten Titel
  • 6.2. Begrenztes Sammelwerk mit übergeordnetem Titel
  • 6.3. Sonderfälle

  • Begrenzte Sammelwerke (§ 623-627)


    Definition:

    Sammelwerk =
    "eine Vereinigung von mindestens 2 Einzelwerken oder Teilen von mindestens 2 Einzelwerken, die nicht von demselben Verfasser stammen " (§ 6,1). "Als Sammelwerk gilt auch ein Werk, das unterscheidbare Anteile ... mehrerer Verfasser bzw. Urheber enthält" (§ 6, 2 neu). Ein Sammelwerk darf nicht von 2 bis 3 Verfassern gemeinschaftlich verfasst sein!

    Begrenztes Sammelwerk =

    "ein Sammelwerk, das einen von vornherein geplanten Abschluss hat und in einem oder mehreren Teilen erschienen ist" (§ 7,1)

    Bei den begrenzten Sammelwerken muss man unterscheiden zwischen:

    1. begrenzten Sammelwerken ohne übergeordneten Titel
    2. begrenzten Sammelwerken mit übergeordnetem Titel
    3. Sonderfällen

    6.1. Begrenztes Sammelwerk ohne übergeordneten Titel (§ 623)


    es handelt sich dabei um ein Einzelwerk, dem ein oder mehrere Werke beigefügt sind. Diese beigefügten Werke können


    A) Beigefügtes Werk vom Titelblatt in der bibliographischen Beschreibung


    1. Sachtitel / Verfasserangabe. 2. Sachtitel / Verf.ang.

    Stehen mehrere beigefügte Werke auf der Haupttitelseite, wird nur das erste beigefügte Werk mit [u.a.] angegeben. (§ 126,4)

    Ist für das beigefügte Werk ein Einheitssachtitel anzugeben, wird dies nach der eventuell nötigen Angabe des Einheitssachtitels des ersten Werkes angeführt:


    B) Nicht auf der Haupttitelseite genannte beigefügte Werke


    Von Titeln nicht auf der Haupttitelseite genannter beigefügter Werke wird nur ein Titel - und zwar in einer Fußnote angegeben (§ 162,8). Diese Fußnote wird bei einem beigefügten Werk mit "Enth. außerdem:" eingeführt.

    Liegen mehrere beigefügte Werke vor mit "Enth. außerdem u.a.:"

    Gegebenenfalls wird der Einheitssachtitel des beigefügten Werkes angegeben:

    Enth. außerdem: Sachtitel / Verfasserangabe [Einheitssacht.: ... <Sprache>]


    Haupteintragung:


    Ein begrenztes Sammelwerk ohne übergeordneten Titel erhält die Haupteintragung in der Regel unter dem Titel des zuerst genannten Werkes:

    (Zum Begriff "Titel" s. § 22ff.: Die Haupteintragung kann also unter dem Sachtitel, einem Verfasser oder einer Körperschaft erfolgen.)


    Nebeneintragung


    Das 2. genannte Werk (also das beigefügte Werk) erhält die NE (§ 708):


    6.2. Begrenzte Sammelwerke mit übergeordnetem Titel (§ 624)


    Begrenzte Sammelwerke mit übergeordnetem Titel sind im allgemeinen wie anonyme Werke zu behandeln, d.h. die Haupteintragung ist unter dem Sachtitel zu machen.

    Wie bei allen begrenzten Werken wird im allgemeinen unter dem Herausgeber eine Nebeneintragung gemacht. Dieser Herausgeber muss auf der Haupttitelseite, der Rückseite der Haupttitelseite oder einer anderen Titelseite stehen. Sollte es keinen Herausgeber geben, ist eventuell ein an vorgeschriebener Stelle vorhandener Redakteur oder ein Übersetzer zu nehmen.

    Wie bei allen anonymen Werken ist bei Vorliegen einer Körperschaft zu prüfen, ob diese Urheber ist:

    Wird auf der Haupttitelseite ein Illustrator genannt (entweder allein - d.h. ohne eine andere Person - oder unter anderen Personen an betonter Stelle), erhält er eine Nebeneintragung. Wenn mehrere Illustratoren angegeben sind, erhält im allgemeinen der erste die Nebeneintragung (§ 603,1 neu).

    Zusätzlich können in folgenden Fällen weitere Nebeneintragungen nötig werden. Für diese Nebeneintragung ist die Haupttitelseite wichtig:

    (Diese Regeln gelten nicht bei übergeordnetem generellen Sachtitel!: Wenske, Schmidt und Payer: Gesammelte Werke)


    6.3. Sonderfälle


    I. Begrenztes Sammelwerk mit Werken von 2 - 3 Verfassern mit einem übergeordneten generellen Sachtitel (§ 625)


    Ein begrenztes Sammelwerk mit Werken von 2 - 3 Verfassern mit einem übergeordneten generellen Sachtitel (§ 625) wird behandelt wie ein gemeinschaftliches Werk von 2 - 3 Verfassern:

    HE unter dem 1. Verfasser

    NE unter dem 2. und 3. Verfasser

    + zusätzlich jeweils NE mit dem Sammlungsvermerk (es sei denn, es handele sich um Gedichte oder Abbildungen der Schöpfungen bildender Künstler).


    II. Begrenztes Sammelwerk mit übergeordnetem Titel, das Werke über einen Verfasser und Werke von ihm enthält (§ 627 neu)


    Ein begrenztes Sammelwerk mit übergeordnetem Titel, das Werke über einen Verfasser und Werke von ihm enthält (§ 627 neu), wird so behandelt:


    III. Festschrift (§ 63O,1)


    Eine Schrift (heute normalerweise ein begrenztes Sammelwerk), die zur Feier bzw. zum Gedächtnis einer Person veröffentlicht worden ist, erhält eine Nebeneintragung unter dieser Person mit dem Formalsachtitel "Festschrift". Der Name der gefeierten Person muss auf der Haupttitelseite stehen oder in einem Präsentationstitel genannt sein.

    NE: Name des Gefeierten: Festschrift

    Fußnote: gegebenenfalls Literaturverz. oder Literaturangaben und/oder Bibliographie angeben! (Bei der Angabe der Bibliographie kann der Name des Gefeierten weggelassen werden, da davon auszugehen ist, dass es sich um ein Schriftenverzeichnis des Gefeierten handelt) (§ 162, 8b)


    IV. Briefsammlung (§ 630,2)


    Bei einer Briefsammlung (d.h. eine Ausgabe einer Sammlung von Briefen von mehr als 3 Verfassern) erhalten 1 bis 3 Adressaten je eine Nebeneintragung, sofern diese auf der Haupttitelseite stehen.

    NE: Name [Adressat]

    !nicht verwechseln mit Briefwechsel zwischen 2 - 3 Personen

    ! nicht verwechseln mit der Sammlung von Briefen eines einzigen Verfassers

    s. Sammlung:

    NE: Verf.: [Sammlung] nur bei generellem oder gemischt generellem Sachtitel.


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    Kapitel 7: Verschiedene Titel einer Schrift