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Zitierweise / cite as:
Payer, Margarete <1942 - >: RAK-WB : Skript. -- Kapitel 6: Begrenzte Sammelwerke. -- Fassung vom 2002-10-06 -- URL: http://www.payer.de/rakwb/rakwb06.htm. -- [Stichwort].
Überarbeitungen: 1997-09-22; 2001-03-12 [Revision]; 2002-10-06
Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart
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Begrenztes Sammelwerk =
"ein Sammelwerk, das einen von vornherein geplanten Abschluss hat und in einem oder mehreren Teilen erschienen ist" (§ 7,1) |
Bei den begrenzten Sammelwerken muss man unterscheiden zwischen:
es handelt sich dabei um ein Einzelwerk, dem ein oder mehrere Werke beigefügt sind. Diese beigefügten Werke können
1. Sachtitel / Verfasserangabe. 2. Sachtitel / Verf.ang. |
Stehen mehrere beigefügte Werke auf der Haupttitelseite, wird nur das erste beigefügte Werk mit [u.a.] angegeben. (§ 126,4)
Ist für das beigefügte Werk ein Einheitssachtitel anzugeben, wird dies nach der eventuell nötigen Angabe des Einheitssachtitels des ersten Werkes angeführt:
Von Titeln nicht auf der Haupttitelseite genannter beigefügter Werke wird nur ein Titel - und zwar in einer Fußnote angegeben (§ 162,8). Diese Fußnote wird bei einem beigefügten Werk mit "Enth. außerdem:" eingeführt.
Liegen mehrere beigefügte Werke vor mit "Enth. außerdem u.a.:"
Gegebenenfalls wird der Einheitssachtitel des beigefügten Werkes angegeben:
Enth. außerdem: Sachtitel / Verfasserangabe [Einheitssacht.: ... <Sprache>]
Ein begrenztes Sammelwerk ohne übergeordneten Titel erhält die Haupteintragung in der Regel unter dem Titel des zuerst genannten Werkes:
(Zum Begriff "Titel" s. § 22ff.: Die Haupteintragung kann also unter dem Sachtitel, einem Verfasser oder einer Körperschaft erfolgen.)
Das 2. genannte Werk (also das beigefügte Werk) erhält die NE (§ 708):
Begrenzte Sammelwerke mit übergeordnetem Titel sind im allgemeinen wie anonyme Werke zu behandeln, d.h. die Haupteintragung ist unter dem Sachtitel zu machen.
Wie bei allen begrenzten Werken wird im allgemeinen unter dem Herausgeber eine Nebeneintragung gemacht. Dieser Herausgeber muss auf der Haupttitelseite, der Rückseite der Haupttitelseite oder einer anderen Titelseite stehen. Sollte es keinen Herausgeber geben, ist eventuell ein an vorgeschriebener Stelle vorhandener Redakteur oder ein Übersetzer zu nehmen.
Wie bei allen anonymen Werken ist bei Vorliegen einer Körperschaft zu prüfen, ob diese Urheber ist:
Wird auf der Haupttitelseite ein Illustrator genannt (entweder allein - d.h. ohne eine andere Person - oder unter anderen Personen an betonter Stelle), erhält er eine Nebeneintragung. Wenn mehrere Illustratoren angegeben sind, erhält im allgemeinen der erste die Nebeneintragung (§ 603,1 neu).
Zusätzlich können in folgenden Fällen weitere Nebeneintragungen nötig werden. Für diese Nebeneintragung ist die Haupttitelseite wichtig:
= HE unter dem Sachtitel + NE unter dem ersten Verfasser (§ 185, 2 neu)
(Inhaltsverzeichnis:
Abs, Max: Fafner
Babs, Max: Siegfried und der Drache
Cabs, Max: Drachen in der Schule
Dabs, Max: Drachenabbildungen des Mittelalters
Fabs, Max: Der Drache als Symbol)
Der Drache in Geschichte und Gegenwart / von Abs ... - 5. Aufl. - xxx
NE: Abs, Max
Der Titel könnte aber auch lauten:
Dann ist zu prüfen, ob "unter Mitarbeit von" die Aufzählung der Verfasser einleitet, dann wird der erste mit einer Nebeneintragung bedacht:
Haben die als Mitarbeiter aufgezählten Personen aber nur beim Herausgeben bzw. Übersetzen geholfen, werden sie nicht berücksichtigt.
= HE unter dem Hauptsachtitel + NE unter den Titeln der ersten beiden enthaltenen Werken (§ 624,3.)
(NE bei enthaltenen Werken wie NE bei beigefügten Werken § 708):
in der bibliographischen Beschreibung: (§ 126,4) enthaltene Werke werden nur als Fußnoten angegeben:
(Der Text von § 624,2a "ein bis drei Verfasser genannt" ist nicht sehr eindeutig: man könnte das auch so auslegen: auch wenn zufällig drei von mehreren Verfassern eines begrenzten Sammelwerkes auf dem Titelblatt stehen, müssen alle drei eine Nebeneintragung erhalten. M.E. sprechen die Beispiele in § 624 aber gegen eine solche Auslegung: es handelt sich jedes Mal ganz eindeutig um zwei bzw. drei Verfasser mit ihren Schriften. Die Nebeneintragungen unter dem 2. bzw. 3. Verfasser sollen doch dem Benutzer oder einem PI-Bibliothekar, der ein vorliegendes Werk für ein Zwei- bzw. Drei-Verfasserwerk hält, bei der Suche helfen: Der Titel "Briefe der Klassik. Briefwechsel zwischen Goethe und Schiller" wird wohl eher unter Goethe oder Schiller gesucht.
Folgt man der Auslegung, die die Beispiele nahe legen, ist immer dann die Nebeneintragung für den 2. bzw. 3. Verfasser (ehemals Mitarbeiter) abzulehnen, wenn es sich bei der Angabe dieser Verfasser nur um eine Auswahl der Verfasser handelt. So lässt z.B. eine einleitende Wendung "unter Mitarbeit von Müller, Meier, Schmidt" eher auf eine Auswahl schließen, vorausgesetzt es handelt sich nicht sowieso um die Mitarbeit bei der Herausgabe einer Schrift.)
Inhaltsverzeichnis:
Wenske: Marzipan in England
Schmidt: Oxforder Handschriften
Payer: Dozentenbesprechung auf dem Balkon
Unsere Fahrt nach London / Wenske, Schmidt und Payer. [Hrsg. von B.
Müller]. - 25. Aufl. - xxx
NE: Wenske, Gerry O.; Schmidt, Gerd; Payer, Margarete; Müller, Beate [Hrsg.]
(Diese Regeln gelten nicht bei übergeordnetem generellen Sachtitel!: Wenske, Schmidt und Payer: Gesammelte Werke)
Ein begrenztes Sammelwerk mit Werken von 2 - 3 Verfassern mit einem übergeordneten generellen Sachtitel (§ 625) wird behandelt wie ein gemeinschaftliches Werk von 2 - 3 Verfassern:
HE unter dem 1. Verfasser
NE unter dem 2. und 3. Verfasser
+ zusätzlich jeweils NE mit dem Sammlungsvermerk (es sei denn, es handele sich um Gedichte oder Abbildungen der Schöpfungen bildender Künstler).
Marx, Karl:
Werke / Marx-Engels. Hrsg. von N. Abs. - xxx
NE: 1.Verf.: [Sammlung]; Engels, Friedrich:; Engels, Friedrich: [Sammlung]; Hrsg.
zusätzliche Verweisung:
Marx-Engels, ...
s. Marx, Karl
Ein begrenztes Sammelwerk mit übergeordnetem Titel, das Werke über einen Verfasser und Werke von ihm enthält (§ 627 neu), wird so behandelt:
= HE unter Verfasser + gegebenenfalls NE mit dem Sammlungsvermerk + gegebenenfalls NE unter Hrsg. + zweiteilige Nebeneintragung unter dem auf der Haupttitelseite benannten ersten Verfasser der Texte über die Person
= HE unter dem Sachtitel NE unter dem Verfasser + gegebenenfalls unter dem Hrsg. + Nebeneintragung unter dem auf der Haupttitelseite genannten ersten Verfasser der Texte über den Verfasser.
Eine Schrift (heute normalerweise ein begrenztes Sammelwerk), die zur Feier bzw. zum Gedächtnis einer Person veröffentlicht worden ist, erhält eine Nebeneintragung unter dieser Person mit dem Formalsachtitel "Festschrift". Der Name der gefeierten Person muss auf der Haupttitelseite stehen oder in einem Präsentationstitel genannt sein.
NE: Name des Gefeierten: Festschrift
Fußnote: gegebenenfalls Literaturverz. oder Literaturangaben und/oder Bibliographie angeben! (Bei der Angabe der Bibliographie kann der Name des Gefeierten weggelassen werden, da davon auszugehen ist, dass es sich um ein Schriftenverzeichnis des Gefeierten handelt) (§ 162, 8b)
Bei einer Briefsammlung (d.h. eine Ausgabe einer Sammlung von Briefen von mehr als 3 Verfassern) erhalten 1 bis 3 Adressaten je eine Nebeneintragung, sofern diese auf der Haupttitelseite stehen.
NE: Name [Adressat]
HE:¬Eine¬ Welt schreibt an Goethe
NE: Hrsg.; Goethe, Johann Wolfgang ¬von¬ [Adressat]
!nicht verwechseln mit Briefwechsel zwischen 2 - 3 Personen
HE unter den Sachtitel, NE unter 2 - 3 Verfassern
Liebesbriefe / Goethe
und Helene Dorothea Delph. xxx
NE: Goethe, Johann Wolfgang ¬von¬; Delph, Helene Dorothea
HE unter 1.Verf.; NE unter 2. bzw. 3. Verfasser, NE unter 1. Verf.: [Sammlung]; ebenso für den 2. und 3. Verf.
! nicht verwechseln mit der Sammlung von Briefen eines einzigen Verfassers
s. Sammlung:
NE: Verf.: [Sammlung] nur bei generellem oder gemischt generellem Sachtitel.
Zum nächsten Kapitel:
Kapitel 7: Verschiedene Titel
einer Schrift