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Zitierweise / cite as:
Payer, Margarete <1942 - >: RAK-WB : Skript. -- Kapitel 7: Verschiedene Titel einer Schrift. -- Fassung vom 2002-10-06. -- URL: http://www.payer.de/rakwb/rakwb07.htm. -- [Stichwort].
Überarbeitung: 1997-09-23; 2001-03-12 [Revision]; 2002-10-06
Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart
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Dieses Skript ist Teil der Abteilung Informationswesen, Bibliothekswesen, Dokumentationswesen von Tüpflis Global Village Library
ein Sachtitel, der einheitlich für alle Ausgaben eines Werkes bestimmt wird (§ 20,2) |
Als Einheitssachtitel wird im allgemeinen der Sachtitel der ersten vollständigen Ausgabe in der Originalsprache des Werkes bestimmt (§ 505) (Ausnahme z.B. altgriech. Werke). Im allgemeinen muss der Einheitssachtitel in der Aufnahme angegeben werden. Was mit ihm jeweils zusätzlich zu machen ist, ist sehr unterschiedlich. Im Normalfall erhält der Einheitssachtitel nur bei Sachtitelwerken eine Nebeneintragung.
(Da man insbesondere in geisteswissenschaftlichen Bibliotheken auch bei Verfasserschriften nicht ohne eine Nebeneintragung mit dem Einheitssachtitel auskommt, wird u.a. im SWB immer eine Nebeneintragung verlangt.)
Der Einheitssachtitel ist u.a. zu beachten bei: (vgl. § 504,2)
! HE unter die Gebietskörperschaft mit dem Formalsachtitel [Verfassung] als EST (§ 701,2)
Es wird eine Nebeneintragung mit dem Formalsachtitel [Vertrag] gemacht. Als Einheitssachtitel gilt der amtliche Kurzsachtitel sonst der amtliche Sachtitel (§ 658 neu)
NE unter dem EST (§ 510 ; für biblische Schriften s. Anl. 6)
aber: Paulus <Apostolus>: Römerbrief. Als EST wird angegeben: Epistola ad Romanos <dt.>. Es erfolgt keine Nebeneintragung mit dem Einheitssachtitel.
NE unter dem EST (das ist der amtliche Kurzsachtitel, ersatzweise wird der amtliche Titel genommen; § 512). Lauten die Einheitssachtitel verschiedener Gebietskörperschaften gleich, werden die Namen der betreffenden Gebietskörperschaften als Ordnungshilfe hinzugefügt (§ 523, 3 neu)
NE unter dem EST (als EST werden die traditionellen Benennungen genommen)
NE unter dem EST (§ 704,1)
! keine NE
Der EST wird außer in den Fällen 1) und 2) im allgemeinen in einer Fußnote in der Ansetzungsform angegeben (§ 161, 1).
Einheitssacht.: ...
Besonderes in der bibliographischen Beschreibung: Auch wenn der anderssprachige EST auf der Haupttitelseite steht und in der bibliographischen Beschreibung wie ein Paralleltitel angegeben wird (vorliegender Titel = EST), muss der EST zusätzlich in der Fußnote angegeben werden, wenn unter ihm eine NE gemacht wird.
Das gilt auch, wenn der EST in derselben Sprache auf dem Titelblatt steht und wie ein Zusatz zum Sachtitel angegeben wird [vorliegender Titel : EST] (§ 133).
Zur Unterscheidung verschiedensprachiger Ausgaben eines Werkes wird bei Übersetzungen dem EST die betreffende Sprachbezeichnung als Ordnungshilfe hinzugefügt (§ 517).
Aber: Keine Ordnungshilfe wird hinzugefügt:
Bei mehrsprachigen Ausgaben ohne den Text in der Originalsprache wird nur eine Sprache als Ordnungshilfe hinzugefügt (vgl. die Sprachenreihe § 519,2).
Sonstige Fußnoten: Wenn die Originalsprache nicht schon aus der bibliographischen Beschreibung ersichtlich ist, wird als Fußnote angegeben:
Aus dem ... übers.
Müsste man für diese Fußnote große Ermittlungen anstellen, lässt man die Fußnote weg.
Ein Einheitssachtitel wird nicht angegeben (§ 515):
! Zwei Ausnahmen:
Weist ein Werk mehrere Titel für denselben Inhalt auf, muss ein Titel zum Haupttitel bestimmt werden (das ist normalerweise der erste auf der Haupttitelseite oder auch der besonders hervorgehobene). Gibt es eine ausgeschriebene Form und eine Fassung in Initialenform, wird die ausgeschriebene Form genommen:
= Hauptsachtitel: Regeln für die alphabetische Katalogisierung
Nebentitel: RAK (bei Sachtitelschriften erhält dieser NT eine Nebeneintragung):
Regeln für die alphabetische Katalogisierung : RAK / xxx
(s. § 132 u. 28, 2)
Ist ein Nebentitel in einer anderen Sprache als der des Hauptsachtitels abgefasst, spricht man von Paralleltitel.
Von den Paralleltiteln der Vorlage werden nur solche genommen, die auf der Haupttitelseite, dem Umschlag oder der der Haupttitelseite gegenüberliegenden Seite stehen (also nicht vom Rücken!)
Die Angabe des Paralleltitels in der bibliographischen Beschreibung:
ein Paralleltitel wird mit Gleichheitszeichen dem Hauptsachtitel bzw. dem Zusatz zum Hauptsachtitel angefügt:
Lässt man weitere Paralleltitel weg, kennzeichnet man das in der Aufnahme nicht. Einen Zusatz zum PT gibt man nur an, wenn dieser Zusatz in einer bekannteren Sprache vorliegt als die Zusätze zum Hauptsachtitel, und wenn dieser Zusatz zum PT für das Verständnis wichtig ist (§ 134, 4):
HST = PT : Zusatz
Ein Paralleltitel, der angegeben werden muss, aber nicht auf der Haupttitelseite steht, muss in der Fußnote angegeben werden.
= Müller, Max: History of India
Fußnote dazu: Parallelsacht.: Geschichte Indiens
Normalerweise wird nur der erste bzw. der am meisten hervorgehobene Paralleltitel genommen. Bei Sachtitelwerken wird eine Nebeneintragung unter diesem Paralleltitel gemacht (§ 126, 2a), sofern er sich an ordnungswichtiger Stelle vom Hauptsachtitel und / oder Einheitssachtitel unterscheidet. Bei Verfasser- und Urheberwerken wird erwartungsgemäß keine Nebeneintragung mit dem PT gemacht.
Sollte unter den weiteren Paralleltiteln sich einer in deutscher Sprache befinden, wird dieser zusätzlich angegeben. Bei Sachtitelwerken erhält dieser Paralleltitel eine Nebeneintragung.
Zum nächsten Kapitel:
Kapitel 8: Körperschaften :
Ansetzung