RAK-WB : SKRIPT

Kapitel 12: Fortlaufende Sammelwerke
von Margarete Payer
mailto: payer@hdm-stuttgart.de
Zitierweise / cite as:
Payer, Margarete <1942 - >: RAK-WB : Skript. -- Kapitel 12: Fortlaufende
Sammelwerke. -- Fassung vom 2002-10-06. -- URL: http://www.payer.de/rakwb/rakwb12.htm.
-- [Stichwort].
Überarbeitungen: 23. September 1997-09-23; 2001-03-12 [Revision];
2002-10-06
Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart
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12. Fortlaufende Sammelwerke
12.0. Übersicht
- Definition:
"ein Sammelwerk, das keinen von vornherein geplanten Abschluss hat und in
mehreren Teilen erscheint" § 8,1 |
allgemein gilt:
- fortlaufende Sammelwerke werden wie anonyme Werke behandelt (§ 628)
- unter Herausgeber und Begründer werden im allgemeinen keine Nebeneintragungen gemacht
- sind alle Teile des fortlaufenden Sammelwerks von 1 - 3 Verfassern geschrieben, werden
diese Personen in der bibliographischen Beschreibung aufgeführt und erhalten
Nebeneintragungen. Das gilt auch für laufende Bibliographien und Loseblattausgaben. (§
628, 2)
- die Haupteintragung erhält damit entweder der Sachtitel oder der Urheber (der Urheber
muss im Sachtitel genannt oder zu ihm zu ergänzen sein)
- eine Nebeneintragung unter dem Urheber wird nur gemacht, wenn das Werk überwiegend von
den Aufgaben, den Plänen, der Tätigkeit usw. dieses Urhebers handelt, bzw.
wenn das Werk
sein Mitgliederverzeichnis u.ä. ist.
! Der Urheber wird in der bibliographischen
Beschreibung auch dann angegeben, wenn er keine NE erhält. (§ 136, 1)
- eine Nebeneintragung unter abweichenden Sachtiteln (andere Sprache, andere
Ansetzungsform) wird nach den üblichen Regeln gemacht
- Nebeneintragungen werden im allgemeinen eher als Verweisungen durchgeführt.
- als primäre Informationsquelle gilt die gesamte Vorlage (§ 115, 3)
- im Erscheinungsvermerk wird kein Erscheinungsjahr angegeben
- der Kollationsvermerk entfällt
- eine Fußnote "Mit ... Erscheinen eingestellt" wird aufgeführt, wenn das
fortlaufende Sammelwerk sein Erscheinen einstellt. Weitere mögliche Fußnoten s. § 162,
10.
- die internationale Standardnummer wird durch "ISSN" eingeleitet, danach die
Nummer in 2 Viererblöcken mit Bindestrich verbunden; nach der ISSN wird der Key title
angegeben, wenn er in der Vorlage enthalten ist (§ 164, 2)
- NE-Vermerke, die zur Gesamtaufnahme gehören, werden vor der Bandaufführung angegeben.
- die eventuelle Bandangabe besteht im allgemeinen aus der Bandzählung (in arabischen
Ziffern bzw. Buchstaben) und dem Erscheinungsjahr (§ 168,1) z.B. 3 (1970)
bei
Untergliederung: aus "5. Band, 4. Teil" wird "5,4" (kein Spatium!)
bei parallellaufender Zählung: aus "Band XIII (5. Jahrgang)" wird 13 = Jg. 5
gehört zur Bandzählung ein Berichtsjahr: aus "Band 13 für 1980, erschienen
1981" wird "13. 1980 (1981)" oder: aus "Band 13 für 1980 und 1981
(1982)" wird "13. 1980/1981 (1982)" (§ 168)
Anstelle der Aufführung jedes einzelnen Bandes kann bei Zeitschriften, zeitschriftenartigen
Reihen und Zeitungen auch eine offene Bandaufführung
gebracht werden, z.B.: 1 (1947) - (§ 173,1ff.)
- Fortlaufende Sammelwerke können selbst wiederum untergliedert sein. Wenn eine solche
Untergliederung selbst mehreren Teilen übergeordnet ist und die Bedingungen für ein
fortlaufendes Sammelwerk erfüllt, spricht man von Unterreihe. Eine solche Unterreihe
muss entweder einen Gliederungsbegriff (z.B. Abteilung) und/oder eine sachliche Benennung
aufweisen (§ 8,3)
Allerdings gelten Angaben, die nur die chronologische Abfolge der
Bände eines fortlaufenden Sammelwerkes angeben, nicht als Unterreihen, sondern als
übergeordnete Bandangaben (§ 8, 3 neu) z.B. Neue Folge, 2. Folge u.ä. also: N.F., Bd. 2
(1990) (§ 168, 1)
Spezialitäten bei Unterreihen:
Fortlaufende Sammelwerke mit Unterreihen erhalten je Unterreihe eine eigene
Einheitsaufnahme (§ 111 u. 112)
Bei der Ansetzung des Sachtitels einer Unterreihe als zweite oder weitere
Ordnungsgruppe ist folgendes zu beachten (§ 503):
- hat die Unterreihe eine Zählung (Zahl und/oder Buchstaben), so wird nur die Zahl bzw.
der Buchstabe angesetzt. Eine zusätzliche sachliche Benennung wird nicht mit angesetzt,
eine Bezeichnung einer Zählung nur bei einer weiteren Gliederungsstufe
- Münchener theologische Studien. Reihe A: Patristik
=> Ansetzungsform: [Münchener
theologische Studien / A]
als Gesamttitelangabe: (Münchener theologische Studien : Reihe A, Patristik
; 2)
- hat die Unterreihe nur eine sachliche Benennung, so wird diese und zwar mit einer
eventuellen Bezeichnung mitangesetzt
- muss zur Unterreihe eine Körperschaft ergänzt werden, muss diese mit Spatium
Gedankenstrich Spatium angehängt werden (§ 503,7)
- hat die Unterreihe einen selbständig zitierbaren Titel so wird unter diesem eine
Nebeneintragung gemacht (§ 711,2) Besteht die Unterreihe aus dem Namen einer
Körperschaft wird allerdings unter dieser die Nebeneintragung gemacht.
Bei fortlaufenden Sammelwerken mit Unterreihen sind folgende Fälle zu unterscheiden
(§ 167,1.2):
a) Fortlaufendes Sammelwerk mit durchlaufender Zählung und mit Unterreihen,
die eigene durchlaufende Zählungen haben:
Das Gesamtwerk erhält mit jeder Unterreihe eine eigene Einheitsaufnahme.
Bei der Bandaufführung wird die Zählung des Gesamtwerks bei den einzelnen Bänden
angegeben:
- Einheitsaufnahme:
[Zeitschrift für Physik / A]
Zeitschrift für Physik. A, Atoms and nuclei...--> . Berlin : -->
1 = 272 [des Gesamtw.]
( Vor der Angabe jeder Unterreihe, Abteilung oder fortlaufenden Beilage nach der
Sachtitel- und Verfasserangabe eines fortlaufenden Sammelwerkes steht Punkt, Spatium. §
122 c
Zwischen der Ziffern- oder Buchstabenzählung und der sachlichen Benennung einer
Unterreihe bzw. Abteilung steht Komma, Spatium.)
Die Gesamttitelangabe bei einem eventuellen Stücktitel sieht dann so aus:
- (Zeitschrift für Physik ; 272 : A, Atoms and nuclei ; 1)
Der NE-Vermerk beim Stücktitel sieht dann so aus:
- Zeitschrift für Physik / A
Der Kopf beim Stücktitel (wenn man mit Nebeneintragungen arbeitet):
- Zeitschrift für Physik / A ; 1
b) Fortlaufendes Sammelwerk mit durchlaufender Zählung und mit Unterreihen,
die keine eigene durchlaufende Zählung haben:
- Zeitschrift für Philologie. ...
München ...
1 : Romanistik. ...
Gesamttitelangabe bei einem eventuellen Stücktitel:
- (Zeitschrift für Philologie ; 1 : Romanistik) (§ 155)
NE-Vermerk beim Stücktitel:
- Zeitschrift für Philologie
Kopf beim Stücktitel:
- Zeitschrift für Philologie ; 1
c) Fortlaufendes Sammelwerk ohne durchlaufende Zählung mit Unterreihen, die
eigene durchlaufende Zählungen haben:
- [Zeitschrift für Physik / A]
Zeitschrift für Physik. A, Atoms and nuclei -->. - Berlin -->
1 (1920)
Gesamttitelangabe bei einem eventuellen Stücktitel:
- (Zeitschrift für Physik : A, Atoms and nuclei ; 1)
NE-Vermerk beim Stücktitel:
- Zeitschrift für Physik / A
(vgl. §§ 111. 172. 173)
Bei den fortlaufenden Sammelwerken wird unterschieden zwischen
- Zeitungen
- Zeitschriften
- zeitschriftenartigen Reihen
- Schriftenreihen:
12.1. Zeitung
- Definition:
"Ein fortlaufendes Sammelwerk..., dessen einzelne Teile im allgemeinen
regelmäßig mindestens einmal in der Woche erscheinen und über aktuelle Ereignisse
berichten". (§ 9) |
- [Schwäbisches Tagblatt / Ausgabe Tübingen]
Schwäbisches Tagblatt. Ausgabe Tübingen. - Tübingen
1 (1945) -
Bestand s. Standortkatalog
Es werden im alphabetischen Katalog entweder nur die einzelnen Jahrgänge mit
Erscheinungsjahr aufgeführt oder auf einen anderen Katalog mit Bis-Strich hingewiesen.
12.2. Zeitschrift
- Definition:
"ein fortlaufendes Sammelwerk ..., dessen einzelne Teile mehr oder weniger
regelmäßig mindestens zweimal im Jahr erscheinen und im allgemeinen mehrere Beiträge
enthalten". (§ 10) |
Auch hier kann auf die Aufzählung der einzelnen Bände im alphabetischen Katalog
verzichtet werden. (§ 173, 3)
Eine Titelaufnahme eines Einzelstückes einer Zeitschrift bzw. einer
zeitschriftenartigen Reihe wird nur gemacht, wenn
- es sich bei der Zeitschrift bzw. der zeitschriftenartigen Reihe um eine wissenschaftliche
Zeitschrift bzw. zeitschriftenartigen Reihe handelt
- und der Titel des Stückes auf einer eigenen Seite steht (der Titel der Zeitschrift darf
auf diesem Blatt stehen, nicht aber schon der Text der Abhandlung). Es darf sich dabei
nicht um die Umschlagseite eines Zeitschriftenheftes handeln, es sei denn, es handele sich
um einen Kongressbericht (§ 110, 2, f.g)
12.3. Zeitschriftenartige Reihe
- Definition:
"ein fortlaufendes Sammelwerk ..., dessen einzelne Teile mehr oder weniger
regelmäßig einmal im Jahr oder seltener erscheinen und mehrere Beiträge, einen Bericht,
eine Datensammlung o.ä. enthalten (z.B. Jahrbücher, Geschäftsberichte, Adressbücher)". § 11 |
- Deutsche Forschungsgemeinschaft:
Jahresbericht der DFG. - Bonn
1980 (1981)
Wird wie eine Zeitschrift behandelt.
12.4. Schriftenreihe
- Definition:
"Als Schriftenreihe (Serie) wird ein fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet, dessen
einzelne Teile im allgemeinen nicht regelmäßig erscheinen und jeweils ein Werk ... mit
eigenem Titel oder einen Band eines solchen Werkes enthalten." § 12 |
Schriftenreihen müssen immer bei der Aufnahme des einzelnen Stückes angegeben werden,
und zwar im allgemeinen in vorliegender Form ungekürzt aber ohne Zusätze. Dabei ist vor
allem bei gezählten Reihen zu beachten:
- bei mehrsprachigen Gesamttiteln ist derjenige zu nehmen, der in der Sprache des
Hauptsachtitels abgefasst ist (§ 155, 1)
- sind Urheber im Sachtitel genannt, so wird im NE-Vermerk angegeben:
Name des Urhebers: GT, wenn der Sachtitel die verlangte Ansetzungsform aufweist
- sind Urheber zum Gesamtsachtitel zu ergänzen, werden die Namen der Urheber in der
vorliegenden Form (ungekürzt) und Reihenfolge dem Gesamtsachtitel nachgestellt ( / ); bei
Hierarchieangaben aber nur die notwendigen Teile (§ 155, 3). Der NE-Vermerk wird dann so
angegeben:
Name des Urhebers: GST, wenn der Sachtitel in der vorliegende Form die Ansetzungsform
aufweist
- Sollte der Gesamttitel und/oder eventuelle Zählungen nicht aus der Vorlage zu entnehmen
sein, müssen diese Teile zusätzlich in eckige Klammern gesetzt werden (§ 154)
- müssen für einzelne Worte des Gesamttitels Ansetzungsformen gebildet werden, so werden
diese jeweils nach dem Wort in eckigen Klammern angegeben; dann braucht auch beim
Nebeneintragungsvermerk nur noch GT geschrieben zu werden (§ 155)
- muss allerdings, weil die anders anzusetzenden Worte überwiegen, ein
Ansetzungssachtitel gebildet werden, wird bei der Gesamttitelangabe die vorliegende Form
genommen, und der Ansetzungssachtitel wird im NE angegeben (§ 155) (!Nicht bei
on-line-Katalogen)
Bei Schriftenreihen ist zu unterscheiden zwischen:
- Schriftenreihen ohne Zählung der Teile:
Der Gesamttitel wird
angegeben, aber es wird keine NE unter ihm gemacht und die Schriftenreihe selbst erhält
keine Gesamtaufnahme. (§ 110, 3c)
(Nach dieser Regel können auch Verlegerserien behandelt werden, wenn die Bibliothek
das möchte.)
- Schriftenreihen mit Zählung der Teile:
(! Es gibt auch eine andere
Möglichkeit! Die unten beschriebene Regel wird im allgemeinen eher in einem Kartenkatalog
angewendet.)
Die Einheitsaufnahme des Stücktitels wird als Nebeneintragung unter dem Gesamttitel
verwendet, indem die Stücktitelaufnahme die Ordnungsblöcke des Gesamttitels als
zusätzlichen Kopf erhält, z.B.
- Schriftenreihe ; Zählung
Verfasser bzw. Sachtitel des Stückes usw.
Die Gesamtaufnahme der Schriftenreihe erhält dann nur noch den Vermerk "Bestand
s. folgende Karten"
(Auf die Gesamtaufnahme kann im übrigen bei dieser Lösung laut § 110, 3 Anm. auch
verzichtet werden.)
- Schriftenreihen mit Unterreihen:
Zusätzlich zu dem schon oben
Gesagten gilt:
- vor der Unterreihe steht Spatium, Doppelpunkt, Spatium
- wird unter der gezählten Schriftenreihe mit gezählter bzw. ungezählter Unterreihe eine
NE gemacht, muss im NE-Vermerk des Stücktitels die Ansetzungsform angegeben werden
- in der Gesamtaufnahme einer Schriftenreihe mit durchlaufender Zählung und mit
gezählten Unterreihen sowie einer Schriftenreihe ohne durchlaufende Zählung mit
gezählten Unterreihen wird aus diesen Ordnungsgruppen ein Ansetzungssachtitel gebildet,
der in eckigen Klammern vor der bibliographischen Beschreibung der Gesamtaufnahme steht.
- Fortlaufende Beilagen zu fortlaufenden Sammelwerken:
Es handelt sich
um Supplement, Beihefte usw.
Es ist zu unterscheiden zwischen:
- fortlaufende Beilage ohne eigenen Titel ("Beihefte der Zeitschrift
XY"), aber mit eigener durchlaufender Zählung:
- fortlaufende Beilage mit eigenem Titel und eigener durchlaufender
Zählung:
die Beilage erhält eine eigene Einheitsaufnahme (§ 112,2), in einer Fußnote
wird mit der einleitenden Wendung "Beil. zu", "Suppl. zu" o.ä. die
Ansetzungsform des Titels des fortlaufenden Sammelwerkes gebracht, wenn die Angabe nicht
schon in der bibliographischen Beschreibung gemacht wurde
12.5. Loseblattausgaben (§ 629 neu)
- Definition:
ein Werk, "bei dem zur Erhaltung der Aktualität des Inhalts in Lieferungen
erscheinende neue Blätter an jeder beliebigen Stelle eingelegt bzw. gegen überholte
ausgetauscht werden können". § 13 |
Bei der Aufnahme ist zusätzlich zu beachten:
- an Stelle der Umfangsangabe ist anzugeben: "Losebl.-Ausg." (§ 150, 3)
- folgende NE bei Personen sind zu machen: 1-3 Verfasser als Verf. bzw. der 1. Verf. bei
mehr als 3 Verfassern (§ 629)
- bei der Bandaufführung ist, wenn vorhanden, das Grundwerk anzugeben, dann Lfg.,
Erg.-Lfg. u.ä. mit Bis-Strich. Weitere Lieferungen werden nicht nachgetragen z.B.
- [Hauptbd.] . - 1981
Erg.-Lfg. 1 (1982) -
- erscheinen keine weiteren Lieferungen mehr, wird in der Fußnote "Mit Lfg. ...
Erscheinen eingestellt" angegeben (§ 162, 10)
Ende des Skripts