RAK-WB : SKRIPT

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Kapitel 12: Fortlaufende Sammelwerke


von Margarete Payer

mailto: payer@hdm-stuttgart.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: RAK-WB : Skript. -- Kapitel 12: Fortlaufende Sammelwerke. -- Fassung vom 2002-10-06. -- URL: http://www.payer.de/rakwb/rakwb12.htm. -- [Stichwort].

Überarbeitungen: 23. September 1997-09-23; 2001-03-12 [Revision]; 2002-10-06

Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart

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Dieses Skript ist Teil der Abteilung Informationswesen, Bibliothekswesen, Dokumentationswesen von Tüpflis Global Village Library


12. Fortlaufende Sammelwerke


12.0. Übersicht


  • 12.1. Zeitung
  • 12.2. Zeitschrift
  • 12.3. Zeitschriftenartige Reihe
  • 12.4. Schriftenreihe
  • 12.5. Loseblattausgaben

  • Definition:
    "ein Sammelwerk, das keinen von vornherein geplanten Abschluss hat und in mehreren Teilen erscheint" § 8,1

    allgemein gilt:



    Spezialitäten bei Unterreihen:


    Fortlaufende Sammelwerke mit Unterreihen erhalten je Unterreihe eine eigene Einheitsaufnahme (§ 111 u. 112)

    Bei der Ansetzung des Sachtitels einer Unterreihe als zweite oder weitere Ordnungsgruppe ist folgendes zu beachten (§ 503):

    Bei fortlaufenden Sammelwerken mit Unterreihen sind folgende Fälle zu unterscheiden (§ 167,1.2):


    a) Fortlaufendes Sammelwerk mit durchlaufender Zählung und mit Unterreihen, die eigene durchlaufende Zählungen haben:

    Das Gesamtwerk erhält mit jeder Unterreihe eine eigene Einheitsaufnahme.

    Bei der Bandaufführung wird die Zählung des Gesamtwerks bei den einzelnen Bänden angegeben:

    ( Vor der Angabe jeder Unterreihe, Abteilung oder fortlaufenden Beilage nach der Sachtitel- und Verfasserangabe eines fortlaufenden Sammelwerkes steht Punkt, Spatium. § 122 c

    Zwischen der Ziffern- oder Buchstabenzählung und der sachlichen Benennung einer Unterreihe bzw. Abteilung steht Komma, Spatium.)

    Die Gesamttitelangabe bei einem eventuellen Stücktitel sieht dann so aus:

    Der NE-Vermerk beim Stücktitel sieht dann so aus:

    Der Kopf beim Stücktitel (wenn man mit Nebeneintragungen arbeitet):


    b) Fortlaufendes Sammelwerk mit durchlaufender Zählung und mit Unterreihen, die keine eigene durchlaufende Zählung haben:

    Gesamttitelangabe bei einem eventuellen Stücktitel:

    NE-Vermerk beim Stücktitel:

    Kopf beim Stücktitel:


    c) Fortlaufendes Sammelwerk ohne durchlaufende Zählung mit Unterreihen, die eigene durchlaufende Zählungen haben:

    Gesamttitelangabe bei einem eventuellen Stücktitel:

    NE-Vermerk beim Stücktitel:

    (vgl. §§ 111. 172. 173)


    Bei den fortlaufenden Sammelwerken wird unterschieden zwischen


    12.1. Zeitung


    Definition:
    "Ein fortlaufendes Sammelwerk..., dessen einzelne Teile im allgemeinen regelmäßig mindestens einmal in der Woche erscheinen und über aktuelle Ereignisse berichten". (§ 9)

    Es werden im alphabetischen Katalog entweder nur die einzelnen Jahrgänge mit Erscheinungsjahr aufgeführt oder auf einen anderen Katalog mit Bis-Strich hingewiesen.


    12.2. Zeitschrift


    Definition:
    "ein fortlaufendes Sammelwerk ..., dessen einzelne Teile mehr oder weniger regelmäßig mindestens zweimal im Jahr erscheinen und im allgemeinen mehrere Beiträge enthalten". (§ 10)

    Auch hier kann auf die Aufzählung der einzelnen Bände im alphabetischen Katalog verzichtet werden. (§ 173, 3)

    Eine Titelaufnahme eines Einzelstückes einer Zeitschrift bzw. einer zeitschriftenartigen Reihe wird nur gemacht, wenn


    12.3. Zeitschriftenartige Reihe


    Definition:
    "ein fortlaufendes Sammelwerk ..., dessen einzelne Teile mehr oder weniger regelmäßig einmal im Jahr oder seltener erscheinen und mehrere Beiträge, einen Bericht, eine Datensammlung o.ä. enthalten (z.B. Jahrbücher, Geschäftsberichte, Adressbücher)". § 11

    Wird wie eine Zeitschrift behandelt.


    12.4. Schriftenreihe


    Definition:
    "Als Schriftenreihe (Serie) wird ein fortlaufendes Sammelwerk bezeichnet, dessen einzelne Teile im allgemeinen nicht regelmäßig erscheinen und jeweils ein Werk ... mit eigenem Titel oder einen Band eines solchen Werkes enthalten." § 12

    Schriftenreihen müssen immer bei der Aufnahme des einzelnen Stückes angegeben werden, und zwar im allgemeinen in vorliegender Form ungekürzt aber ohne Zusätze. Dabei ist vor allem bei gezählten Reihen zu beachten:


    Bei Schriftenreihen ist zu unterscheiden zwischen:

    1. Schriftenreihen ohne Zählung der Teile:

      Der Gesamttitel wird angegeben, aber es wird keine NE unter ihm gemacht und die Schriftenreihe selbst erhält keine Gesamtaufnahme. (§ 110, 3c)

      (Nach dieser Regel können auch Verlegerserien behandelt werden, wenn die Bibliothek das möchte.)

    2. Schriftenreihen mit Zählung der Teile:

      (! Es gibt auch eine andere Möglichkeit! Die unten beschriebene Regel wird im allgemeinen eher in einem Kartenkatalog angewendet.)

      Die Einheitsaufnahme des Stücktitels wird als Nebeneintragung unter dem Gesamttitel verwendet, indem die Stücktitelaufnahme die Ordnungsblöcke des Gesamttitels als zusätzlichen Kopf erhält, z.B.

      Die Gesamtaufnahme der Schriftenreihe erhält dann nur noch den Vermerk "Bestand s. folgende Karten"

      (Auf die Gesamtaufnahme kann im übrigen bei dieser Lösung laut § 110, 3 Anm. auch verzichtet werden.)

    3. Schriftenreihen mit Unterreihen:

      Zusätzlich zu dem schon oben Gesagten gilt:

    4. Fortlaufende Beilagen zu fortlaufenden Sammelwerken:

      Es handelt sich um Supplement, Beihefte usw.

      Es ist zu unterscheiden zwischen:

      1. fortlaufende Beilage ohne eigenen Titel ("Beihefte der Zeitschrift XY"), aber mit eigener durchlaufender Zählung:
        • in der Gesamttitelangabe des Stückes nach Vorlage angeben, wenn die Bezeichnung der Beilage mit der Bezeichnung des fortlaufenden Sammelwerkes grammatisch verbunden ist:
          • (Beihefte der Zeitschrift XY ; 2)

          sonst wie eine Unterreihe angeben

        • es wird eine Gesamtaufnahme für das fortlaufende Sammelwerk mit der Bezeichnung der Beilage als Unterreihe gemacht:
          • [Zeitschrift XY / Beihefte] Beihefte der Zeitschrift XY...
        • bei der Ansetzung ist zu beachten, dass als zweite oder weitere Ordnungsgruppe die Bezeichnung der fortlaufenden Beilage einschließlich einer eventuellen Zählung anzugeben ist (§ 503,6)
          • "Zeitschrift XY / Beiheftreihe A"
      2. fortlaufende Beilage mit eigenem Titel und eigener durchlaufender Zählung:

        die Beilage erhält eine eigene Einheitsaufnahme (§ 112,2), in einer Fußnote wird mit der einleitenden Wendung "Beil. zu", "Suppl. zu" o.ä. die Ansetzungsform des Titels des fortlaufenden Sammelwerkes gebracht, wenn die Angabe nicht schon in der bibliographischen Beschreibung gemacht wurde


    12.5. Loseblattausgaben (§ 629 neu)


    Definition:
    ein Werk, "bei dem zur Erhaltung der Aktualität des Inhalts in Lieferungen erscheinende neue Blätter an jeder beliebigen Stelle eingelegt bzw. gegen überholte ausgetauscht werden können". § 13

    Bei der Aufnahme ist zusätzlich zu beachten:


    Ende des Skripts