Von RAK-WB zu RDA

Kapitel 3: Ansetzung der Namen von Personen nach RAK-WB und den Regeln zu Personennamen in RDA

eine Auswahl


von Margarete Payer

mailto: payer@hdm-stuttgart.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: Von RAK-WB zu RDA: Skript. -- Kapitel 3: Ansetzung der Namen von Personen . -- Fassung vom 2016-03-10. -- URL: http://www.payer.de/rda/rdapersonen.htm

 Überarbeitungen des RAK-WB-Teils:  1997-09-22; 2001-03-12 [Revision]; 2002-10-03 [Änderungen der 4. Erg. 2002]; 2006-09-25 [Praxisregeln Juli 2006]

Überarbeitungen des RDA-Teils: 2015-03-16; 2015-05-26; 2016-03-10

Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart [bis 2007]; ab 2009 im Studiengang MALIS der FH Köln [ab 2015 TH Köln]

©opyright: Dieser Text steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Eine Verwertung in Publikationen, die über übliche Zitate hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Verfasserin.

Dieses Skript ist Teil der Abteilung Informationswesen, Bibliothekswesen, Dokumentationswesen von Tüpflis Global Village Library


Vorbemerkung

Im Folgenden geht es um den Versuch den RAK-WB-Regeln zur Ansetzung von Personennamen (ich lege die Auswahl in meinem RAK-WB-Skript, Kap. 3 zu Grunde) die entsprechenden Regeln der RDA [Resource Description and Access] gegenüber zu stellen. [Die Angaben zur RDA sind gelb hinterlegt.] Auf Festlegungen der Library of Congress wird hingewiesen, da der LC/NACO authority file international benutzt wird. Da die Regeln zu den Personennamen weitgehend mit den entsprechenden Regeln der AACR2 übereinstimmen und deren Text wesentlich verständlicher ist, werden die AACR2 (Kap. 22) zusätzlich herangezogen. [Änderungen  in der RDA bis Februar 2016 und die Anwendungsrichtlinien für den deutschsprachigen Raum - Stand 9. Februar 2016 -  sind beachtet.] [s. https://wiki.dnb.de/display/RDAINFO/Regelwerk - Zugriff 2016-02-28 - und http://www.rdatoolkit.org ]

3. Ansetzung der Namen von Personen (RAK-WB § 301ff) bzw. Regeln zu Personennamen (RDA 8; 9; 30; Anlage F 11)


3.0. Übersicht


  • 3.1. Grundregel
  • 3.2. Umschrift
  • 3.3. Namen, für die das Staatsbürgerschaftsprinzip gilt
  • 3.4. Mittelalterliche Namen
  • 3.5. Namen, die in latinisierter Form angesetzt werden
  • 3.6. Regeln für sonstige Namen
  • 3.7. Namen von Fürsten und Mitgliedern von Fürstenhäusern
  • 3.8. Namen geistlicher Würdeträger
  • 3.9. Pseudonyme

  • 3.1. Grundregel und Praxisregel zu § 311 (Individualisierung)


    Bei Personen geht es um Menschen, die Verfasser und / oder sonstige an Werken beteiligte Personen sind.

    RDA: übernimmt die Vorgaben von FRAD, daher fallen u.a. unter den Begriff Person (RDA 9.0):
    • echte Individuen
    • zwei oder mehrere Identitäten, die zu einer wirklichen Person gehören (s. unter Pseudonyme)
    • zwei oder mehrere Individuen, die unter einem Namen zusammengefasst werden
    • fiktive Figuren z.B. Potter, Harry (fiktive Figur)
    • legendarische Figuren z.B. Christophorus (legendarische Figur)
    • Gottheiten z.B. Zeus (griechischer Gott), Geister z.B. Beethoven, Ludwig van (Geist) [Mitteilung eines Geistes durch eine andere Person: Channeling]. Auch z.B. Iblis (islamischer Teufel).(9.6.1.6)
    • Tiere mit individuellem Namen (in der Literatur, als Schauspieler usw.) z.B. Murr (Kater). Z.B.  Tüpfli (Kater), 1988-2005 (9.6.1.8)
    • eine Gruppe von Individuen, die denselben Namen tragen und es nicht gelungen ist, die Personen voneinander zu unterscheiden

    Grundsätzlich wird eine Person nur unter einem Namen und einer Namensform angesetzt (normiert). (Ausnahme: einige moderne Pseudonyme). Verwiesen werden muss daher im allgemeinen von vorliegenden Namensformen, wenn sie von der Ansetzungsform abweichen. Verwiesen werden kann von sonstigen abweichenden Namensformen.

    RDA: Im Allgemeinen wählt man beim Namen oder der Namensform einer Person einen für die Person eindeutig bevorzugten Namen, d. h. der Name "unter dem die Person üblicherweise bekannt ist" (9.2.2.3). Damit eine Person durch ihren Namen eindeutig als Individuum erkennbar ist, müssen gleiche Namen verschiedener Personen unterschieden werden (8.1.2). Das erreicht man mit weiteren Angaben. Den bevorzugten Namen mit den eventuell notwendigen zusätzlichen Angaben legt man dem normierten Sucheinstieg zu Grunde. Von abweichenden Namen oder Namensformen einer Person sollen zusätzliche Sucheinstiege gebildet werden (9.2.3 und 9.19.2.1).

    Liegen mehrere Namen oder Namensformen für dieselbe Person vor, wird sie unter dem von ihr selbst am häufigsten gebrauchten Namen bzw. der am häufigsten gebrauchten Form angesetzt, im Zweifelsfall unter dem zuerst vorliegenden Namen und in der zuerst vorliegenden Form.

    RDA: Liegen mehrere Namen oder Namensformen für dieselbe Person vor, wird der Name als bevorzugter gewählt, der am bekanntesten ist, bzw. am häufigsten in den Quellen genannt wird, die mit der Person zusammenhängen (9.2.2.5).

    Wenn der Unterschied in der Vollständigkeit (also z.B. alle Vornamen ausgeschrieben) des Namens besteht, wählt man die Form, die am häufigsten gefunden wird. Wenn das nicht weiterhilft, nimmt man die letzte (!) (jüngste) Form. Wenn das wiederum zweifelhaft ist, nimmt man die vollständigste Namensform (9.2.2.5.1)

    Wenn der Unterschied sich auf Namen in verschiedenen Sprachen bezieht, nimmt man als bevorzugten Namen denjenigen, der den originalsprachlichen Ausgaben der Werke der Person entspricht. Das muss gemäß D-A-CH an größeren Katalogen geprüft werden. Wenn das nicht weiterhilft, wenn z.B. der Name nicht in Quellen erscheint, die mit der Person zusammenhängen, nimmt man die Form aus den Nachschlagewerken des Landes, in dem die Person lebt oder/und tätig ist.  Alternative für D-A-CH: gibt es eine eingeführte Form des Namens in einer Sprache oder Schrift des nationalbibliographischen Zentrums, wird diese genommen (9.2.2.5.2).

     Bei sonstigen verschiedenen Namen für eine Person nimmt man  ebenfalls den bekanntesten. Wenn das unklar ist, nimmt man den Namen, der am häufigsten in den Werken der Person vorkommt (zählen!) oder den Namen, der am häufigsten in Nachschlagewerken vorkommt oder den letzten Namen (9.2.2.6).

     Ändert eine Person ihren Namen, nimmt man im allgemeinen die letzte Fassung (9.2.2.7)

     

    Welchen Namen bzw. welche Namensform eine Person am häufigsten gebraucht, sollte man in den originalsprachigen Ausgaben ihrer Werke feststellen. Ist das nicht möglich oder nicht eindeutig, ist zuerst die Personennamendatei zu befragen, dann einige wenige Bibliographien, die in der Prioritätenliste (Anlage 18) aufgeführt sind. Es ist besonders zu betonen, dass das Regelwerk arbeitsaufwändige bibliographische Recherchen vermeiden will.

    Bisher wurden in RAK-WB nur Personennamen angesetzt, d.h. gleichnamige Personen wurden nicht getrennt. Da dieses Ineinandermischen gleichnamiger Personen sich als sehr wenig benutzerfreundlich herausgestellt hat, sind inzwischen die Praxisregeln zur Individualisierung von der Personennamendatei verbindlich ins Regelwerk aufgenommen worden. Diese Regeln für RAK- und RSWK-Anwender gelten seit dem 1. Juli 2006:

    Praxisregeln zur Individualisierung

    erschienen als: Individualisierung von Personennamen beim Katalogisieren mit der Personennamendatei (PND) : Praxisregel zu RAK-WB § 311 / hrsg. von der Arbeitsstelle für Standardisierung Der Deutschen Bibliothek. - Stand: 22. Juni 2006. - URN: <urn:nbn:de:1111-20040721136> . - URL:   http://d-nb.info/1001950534  - Zugriff am 2016-03-10

    Bei der Individualisierung geht es darum Personennamen möglichst eindeutig den Personen zu zuordnen. Zu beachten ist, dass diese Regeln sich nicht nur auf gleichnamige Personen beziehen (was der Bezug auf § 311 nahelegen würde), sondern man sollte die Regeln auf alle Personen anwenden, die man eindeutig identifizieren kann. Die Identifikationsmerkmale sind kein Teil der Namensansetzung bzw. der Verweisungsform (d.h. z.B.: sollte z.B. ein Sterbejahr nachträglich anzugeben sein, ändert sich nicht die Normansetzung für den Personennamen).

    Folgende Merkmale können für die Individualisierung herangezogen werden:

    1. Lebensjahre (ersatzweise Wirkungsjahre, ungefähre Zeitangaben, und zusätzlich z.B. ein Wirkungsort)
    2. Angabe des Berufs (gemäß einer normierten Liste, die die Deutsche Nationalbibliothek in der Schlagwortnormdatei zur Verfügung stellt) oder Angabe des Tätigkeitsbereiches, u.a. ist auch die Angabe der Religionszugehörigkeit möglich). [Bei modernen Personen hätte ich allerdings aus Datenschutzgründen erhebliche Bedenken die Religionszugehörigkeit anzugeben]
    3. Sollten die Angaben nach 1 und 2 nicht bekannt sein, können andere Kriterien vergeben werden z.B. eine nicht normierte Berufsangabe (das könnte eine enge Berufsbezeichnung sein, da in der SWD die weiten Bezeichnungen bevorzugt werden).

    Da diese Angaben nicht zur Ansetzung dazu gezogen werden - also nicht als Ordnungshilfe benutzt werden dürfen, ergibt sich ein Konflikt mit den RAK-Regeln bezüglich der Ordnungshilfen. Dort, wo Ordnungshilfen verbindlich vorgeschrieben sind, müssen sie beibehalten werden. Eine Regeländerung war allerdings im § 311 nötig: die bisherigen unterscheidenden Merkmale bei sehr bekannten Personen dürfen nicht mehr in die Ansetzung genommen werden, eine Verweisung mit alter  Ordnungshilfe ist vorgeschrieben:

    Vorlageform: Alexandre Dumas père

    Ansetzung:     100 Dumas, Alexandre

    weiteres Feld: 300|a| 1802 - 1870

    weiteres Feld: 310|j|: Franz. Schriftsteller

    weiteres Feld: 315|a| Schriftsteller

    Verweisung:    200 Dumas, Alexandre <père>

    [Das Beispiel  ist im PICA3-PND-Format angegeben. 

    RDA: Dumas, Alexandre, 1802-1870

    RDA: gleiche Namen verschiedener Personen müssen unterschieden werden (8.2). In den Fällen, in denen ein Unterscheidungsmerkmal nicht gefunden werden kann,  wird eine Angabe (als Indikator) "nicht individualisiert" verlangt. (8.11)

    RDA: Für den normierten Sucheinstieg nimmt man die bevorzugte Namensform und eventuell Ergänzungen dazu (9.19.1.2). Vorschrift sind diese Ergänzungen bei:

    1. Fürstentitel, eventuell einen sonstigen Adelstitel (9.4  ist meistens Kernelement)
    2. Begriff "Heilige(r)" (9.6)
    3. ein religiöser Titel (9.6)
    4. der Begriff "Geist"; eine Bezeichnung für eine Person in einer heiligen Schrift; eine fiktive Person; eine Person der Legende u.a. (9.6)
    5. Geburts- und/oder Todesjahr (9.3 + 9.19.1.3) [Kernelement]

    Sind die Namen verschiedener Personen identisch, müssen nach Möglichkeit im Normdatensatz für den Namen der Person Ergänzungen hinzugefügt werden. Es kann sich dabei um folgende Elemente handeln (9.19.1.3 - 9.19.1.8):

    1. Land, das mit der Person in Verbindung steht (9.10) [Zusatzelement]
    2. vollständigere Namensform (9.5 + 9.19.1.4)
    3. Wirkungszeitraum [Tätigkeitszeitraum](9.3.4 + 9.19.1.5)
    4. Beruf oder Tätigkeit (9.16 + 9.19.1.5)
    5. ein Begriff für den Rank, eine Ehre, eine Dienstbezeichnung (nicht verwechseln mit einem Adels- oder religiösem Titel) (9.19.1.7)  z.B. Appleby, Robert, Sir
    6. eine angemessene sonstige Bezeichnung (9.19.1.8) z.B. Yaśodharā (Ehefrau von Gautama Buddha)

    Die RDA-Alternative, dass man eine solche Ergänzung jedem bevorzugten Namen hinzufügen kann, ist für D-A-CH-Anwendungen auf die oben zuerst genannten Fälle eingeschränkt. Nur die Lebensdaten sollen immer zum normierten Sucheinstieg hinzugefügt werden (Ausnahme sind Personen, die das aus Datenschutzgründen nicht wollen, d.h. bei exakten Geburtsdaten bei lebenden Personen muss die Angabe von der Person genehmigt werden. Ein Geburtsjahr hingegen wird angegeben, wenn es in einer öffentlich zugänglichen Quelle gefunden wurde [s. EH-P-02]).

    Gemäß 8.3 kann man diese Ergänzungen als Teil der normierten Form für den Sucheinstieg oder als getrennte Elemente angeben oder sowohl in die normierte Form nehmen als auch getrennt angeben. LC-PCC PS: wenn Ergänzungen zur Unterscheidung nötig sind, müssen sie immer in der Form des Sucheinstiegs angegeben werden.

    Zusätzlich zu den angegebenen  Kennzeichen ist in den Normdaten für Personen nach Möglichkeit  Folgendes anzugeben:

    • Angabe des Geschlechts (9.7)
    • Angabe des Geburtsortes (9.8) und des Sterbeortes (9.9)
    • Wohnort (9.11) und Adresse (auch e-mail-Adresse) (9.12) [D-A-CH dazu: bei lebenden Personen soll man weder Postadresse noch E-Mail-Adresse erfassen]
    • Affiliation (9.13)
    • Sprache oder Sprachen der Person (9.14)
    • Betätigungsfeld oder Betätigungsfelder (9.15) z.B. "Musikkritik"
    • Biografische Angaben (9.17)
    • Identifikator für die Person (9.18), [Kernelement]

    3.2. Umschrift


    Namen in nicht-lateinischen Schriften müssen in die lateinische Schrift transliteriert werden, da die Einheitsaufnahme nur in lateinischer Schrift geschrieben werden darf (§§ 116 + 306) (Regeln für die Umschrift s. Anlage 5) [Auch wenn zur Zeit diskutiert wird, dass man die Einheitsaufnahmen in Originalschrift weitergeben sollte, denn mit Hilfe von Unicode ist das in den Browsern kein Problem mehr, müssen die einordnenden Merkmale bzw. die Suchelemente einheitlich in lateinischer Schrift vorliegen]

    Ḫumainī, Rūhullāh Mūsawī
    (Der Namensbestandteil "Ajat-Allâh" ist Titel und wird nicht beachtet.)

    Stimmt die vorliegende umgeschriebene Namensform nicht mit den Regeln der Anlage 5 überein (z.B. bei nichtwissenschaftlicher Umschrift oder Umschriftgebrauch eines anderen Landes) verlangen die Regeln die genormte Umschrift mit Verweisung von der Abweichung.

    Khomeini  und weitere Namensformen

    Aber: Benutzt ein Autor selbst immer eine bestimmte Umschrift, weil er z.B. in lateinischer Schrift schreibt, oder weil er in ein Land mit lateinischer Schrift eingewandert ist usw., dann wird der Name in der umgeschriebenen Namensform angesetzt. Von der richtigen Umschrift wird nach Möglichkeit verwiesen = § 306, 2

    Rajneesh + Verweisung von Râjañî`sa
    (Der Namensbestandteil "Bhagwan" ist Titel.)

    RDA: Personennamen in nicht-lateinischen Schriften werden in ihrer originalschriftlichen Form erfasst, sofern das technisch möglich ist. Außerdem müssen diese Personennamen transliteriert werden (in Deutschland werden die Schriften Arabisch, Armenisch, Georgisch, Griechisch, Hebräisch, Japanisch, Kyrillisch und Tamil nach  DIN-Norm transliteriert. Weitere indische Schriften, Chinesisch und Koreanisch werden nach anderen Standards behandelt). [s. "Arbeitshilfe Anwendungsregeln Transliteration" - Stand Februar 2016 - AH-004.pdf - über die Infoseite zur GND:  https://wiki.dnb.de - Zugriff 2016-03-10]l--Im LC-PCC Programm ist lateinische Schrift und englische Sprache vorgeschrieben, Transliteration gemäß den ALA-LC Romanization Tables (9.2.2.5.3 und LC-PCC PS dazu).

    Wenn der Name nur transliteriert erscheint, nimmt man diesen bzw. die am häufigsten vorkommende Form. Die Alternative die Form des nationalbibliografischen Zentrums wird in D-A-CH nicht benutzt. -- LC-PCC: Personen, deren Namen aus nichtlateinischen Schriften stammen, die aber in einer Sprache mit lateinischer Schrift schreiben, werden so angesetzt, wie sie in dem ersten vorhandenen Werk zu finden sind.

    RDA: Ḫumainī, Rūhallāh Mūsawī, 1902-1989 [der Titel Ajatollah wird in D-A-CH bei Personen der Neuzeit nicht zum Namen gefügt; Titel gemäß 9.4.1.8. Schreibweise des Titels nach Duden]

    RDA: Osho, 1931-1990 [letzter Name von Rajneesh (9.2.2.7). Person schreibt in englischer Sprache]

    RDA: Alternative Sprachformen z.B. mit anderer Transliteration oder Schrift gelten als abweichende Namen (9.2.3.9)


    3.3 Namen, für die das Staatsbürgerschaftsprinzip gilt


    Da man bei modernen Namen davon ausgehen kann, dass sich der Namensgebrauch im allgemeinen nach den Gepflogenheiten des Staates, in dem die Person Bürger ist, richtet, werden diese Namen nach den Regeln des jeweiligen Staates angesetzt. Daher spricht man vom Staatsbürgerschaftsprinzip.

    RDA: Während in RAK-WB gemäß den Pariser Prinzipien moderne Namen aus der ganzen Welt nach dem Gebrauch des jeweiligen Staates, in dem eine Person Staatsbürger ist, angesetzt werden,  richtet man sich gemäß RDA nur dann, wenn unklar ist, wie der bevorzugte Name zu behandeln ist,  nach dem Gebrauch des Landes, in dem die Person lebt und/oder tätig ist bzw. nach der Sprache, die überwiegend in den Werken einer Person verwendet wird. Praktisch kann man davon ausgehen, dass moderne Familiennamen der Neuzeit im allgemeinen weiterhin nach dem Staatsbürgerschaftsprinzip angesetzt werden.   

    RDA: Man kann allerdings nicht mehr von Staatsbürgerschaftsprinzip sprechen, da im Gegensatz zu RAK und ACCR2 im Prinzip nicht mehr zwischen zeitgenössischen und früheren Personen unterschieden wird.


    3.3.1. Moderne Familiennamen in Staaten mit europäischen Sprachen


    Moderne Familiennamen in Staaten mit europäischen Sprachen werden im allgemeinen nach dem Staatsbürgerschaftsprinzip angesetzt. Auftretende Probleme s. § 313. In § 313,5 Anm. sind Kriterien zur Feststellung der Staatsbürgerschaft zu finden, die immer dann anzuwenden sind, wenn man die Staatsbürgerschaft einer Person nicht kennt.

    Besonders bei den folgenden Namensformen ist auf die Staatsbürgerschaft ihres Träges zu achten:

    Familiennamen mit Präfixen und Konjunktionen (§ 314 mit den Änderungen von 2002)

    Da in manchen Ländern (insbesondere im englischsprachigen Raum) üblicherweise Präfixe zum Namen gezogen werden, ist bei jedem solchem Namen möglichst auf Grund der Staatsbürgerschaft zu prüfen, wie üblicherweise Präfixe und Konjunktionen behandelt werden.

    RDA: Präfixe werden nach der Sprache der Person oder dem Land, in dem sie wohnt und/oder tätig ist, behandelt (9.2.2.11). Zieht die Person in ein anderes Land, richtet man sich nach der Sprache dieses Landes (9.2.2.11.1).  Artikel und Präposition werden so behandelt, wie es in alphabetisch geordneten Verzeichnissen in der Sprache der Person bzw. des Landes, in dem die Person wohnt und/oder tätig ist, üblich ist (9.2.2.11.1). In der Anlage F werden für bestimmte Sprachen und Sprachgruppen Regeln vorgegeben. ("Von Braun, Wernher" findet man unter F.11.4 "Englisch", die Ansetzung stimmt mit RAK-WB überein, da Wernher von Braun amerikanischer Staatsbürger wurde.) Man kann davon ausgehen, dass moderne Familienname mit Präfix und Konjunktionen sich im Wesentlichen nicht von RAK-WB unterscheiden.

    Sind Präfixe zum Namen zu ziehen, ist zu prüfen, ob zwischen Präfix und Namen in der Vorlage ein Spatium steht oder das Präfix und der nachfolgende Name zusammengeschrieben sind bzw. mit Bindestrich verbunden sind. Im zweiten Fall gilt Präfix und nachfolgender Name als ein Ordnungswort. Präfixe am Anfang eines Namens, die übergangen werden, werden den Vornamen nachgestellt und gelten nicht als Ordnungswörter.) = § 314, 1-4. Sind Präfixe zum Namen zu ziehen, so sind vom Namen ohne Präfixe bzw. mit einem Teil der Präfixe Verweisungen zu machen (§ 315). Es können auch Verweisungen von der bisherigen Form der Ansetzung (Präfix und nachfolgender Name als ein Ordnungswort) gemacht werden (§ 315, 2).

    RDA: Diese von RAK-WB verlangten Verweisungen entsprechen den Vorschriften für Sonstige abweichende Namen (9.2.3.10)

    Regeln für die einzelnen Staaten s. § 314, 5 A - M (daraus als Beispiel):

    Staaten mit deutscher Sprache:

    Es ist zu unterscheiden zwischen Präposition und Artikel einerseits und einer Verschmelzung von Präposition und Artikel andrerseits.

    Geht dem Familienname Präposition und Artikel unverschmolzen voraus, und seine Herkunft ist aus einer germanischen Sprache, sind Präposition und Artikel nachzustellen.

    Ausnahme: Namen mit Artikeln, die romanischen Ursprungs sind.

     Eine Verschmelzung von Präposition und Artikel am Anfang eines Namens ist in der Ordnungsgruppe des Familiennamens anzusetzen:

    Aber: mehrere durch "und" verbundene Präfixe am Anfang eines Namens sind nicht in der Ordnungsgruppe des Familiennamens anzusetzen:

    Staaten mit englischer Sprache:

    Präfixe und Artikel sind zum Familiennamen zu ziehen

    Staaten mit französischer Sprache:

    Präpositionen am Anfang eines Namens werden nicht zum Namen gezogen

    Artikel oder Verschmelzung von Präposition und Artikel am Anfang eines Namens werden zum Namen gezogen

    Familiennamen mit Verwandtschaftsbezeichnungen (§ 316)

    Verwandtschaftsbezeichnungen werden stets zum Familiennamen gezogen (also keine Verweisung von dem Namen ohne Verwandtschaftsbezeichnung!). Die Bezeichnungen werden ja nach Vorlage mit oder ohne Spatium bzw. Bindestrich geschrieben.

    RDA: Verwandtschaftsbezeichnungen fallen unter "sonstige Präfixe" (9.2.2.11.2): das Präfix wird zum Namen gezogen.

    Familiennamen mit dem Attribut Sankt (§ 317)

    "Sankt" (auch Saint, San, Santo, Szent ... ) ist in der Ordnungsgruppe des Familiennamens anzusetzen - und zwar nach Vorlage. Zu den vorgeschriebenen Verweisungen vgl. § 317,2

                Ans.: St. Goar, Max            Vw.: Sankt Goar, Max s. ...  und Goar, Max St. s. ...

    Aber: Das Attribut "Sanctus" bei Namen von Heiligen wird nur dann zur Namensansetzung herangezogen, wenn es sich um persönliche Namen handelt und kein andrer Beiname bekannt ist = § 342,2

    Bibiana <Sancta>

    RDA: Bei christlichen Heiligen, die nur einen persönlichen Namen haben, gehört der Begriff "Heilige(r)" zur Kennzeichnung (als Pflichtelement) (9.6.1.4): z.B.  Bibiana lebte ungefähr 352- ungefähr 367 =

    Bibiana, Heilige

    Und: "Sankt" in geographischen Namen: die Vorlageform wird übernommen = § 208.
     

    Sonstige zusammengesetzte Familiennamen (§ 318f.)

    Das sind vor allem Doppelnamen.

    Diese können

    verbunden sein.

    Im Prinzip sind alle Teile eines zusammengesetzten Namens in der Ordnungsgruppe des Familiennamens anzusetzen.

    Familiennamen, die durch das Wort "genannt" oder ähnliches verbunden sind, werden ohne diese Wendungen  angesetzt:

    Vorl.: Rudolf Gnevkow genannt Blume
    Ans.: Gnevkow Blume, Rudolf
    Verw.: Blume, Rudolf Gnevkow s. ... und Vw.: Gnevkow genannt Blume, Rudolf s. ...  und fak. Vw.: Gnevkow-Blume, Rudolf s. ...

    Im allgemeinen wird unter dem 1. Teil eines zusammengesetzten Familiennamens angesetzt.

    Müller-Ulm, Otto
    Verw.: Ulm, Otto Müller-

    Ist allerdings die Person unter dem letzten Teil des Namens bekannter, wird unter diesem angesetzt.

    Vorl.: Friedrich de la Motte-Fouqué
    Ans.: Fouqué, Friedrich de la Motte-
    Verw.:
    La Motte-Fouqué, Friedrich ¬de¬
    Motte-Fouqué, Friedrich ¬de la¬

    Gemäß dem Staatsbürgerschaftsprinzip sind bei der Ansetzung von sonstigen zusammengesetzten Namen noch Sonderregeln einzelner Länder zu beachten: § 318, 4 A-F Wichtig z.B. für portugiesische Namen: nur der letzte Teil eines Doppelnamens ist im Regelfall in der Ordnungsgruppe des Familiennamens anzusetzen (§ 3178, 4 D)

    RDA: Man nimmt den Teil als ersten Teil des zusammengesetzten Namens, den die Person selbst wünscht. Wenn man das nicht weiß, nimmt man die Lösung, die in Nachschlagewerken in der Sprache der Person zu finden ist bzw. in Nachschlagewerken des Landes, in dem die Person wohnt und/oder tätig ist. Wenn kein Nachschlagewerk die Lösung zeigt und man auch nicht weiß, wie zusammengesetzte Namen in dem jeweiligen Land zu behandeln sind, nimmt man die Names of persons : national usages for entry in catalogues. - 4. Aufl. 1996 (9.2.2.10)

    RDA: Strauß und Torney, Lulu von, 1873-1956  und entsprechende Verweisungen

    Beim Beispiel "Fouqué" wird in der LoC der letzte Teil des Namens nicht als bekannter angenommen: La Motte-Fouqué, Friedrich Heinrich Karl, Freiherr de, 1777-1843

    GND: Fouqué, Friedrich de La Motte-

    Von den 2. und weiteren Hauptbestandteilen eines zusammengesetzten Namens ist zu verweisen (§ 319). Der Verweisung wird die Ansetzungsform - nicht die Vorlageform - zugrundegelegt !

    Ans.: Strauß und Torney, Lulu ¬von¬
    Verw.: Torney, Lulu von Strauß ¬und¬

    Vorl.: Siegfried Müller-von Hagen
    Ans.: Müller- von Hagen, Siegfried
    Verw.: Hagen, Siegfried Müller- ¬von¬

    Stehen zwischen den Teilen eines zusammengesetzten Namens keine Bindestriche bzw. Präpositionen oder Konjunktionen, wird zusätzlich von der Namensform mit Bindestrich verwiesen (§ 319,3).

    Ans.: Meyer Lübcke, Max
    Verw.:
    Lübcke, Max Meyer
     Vw.: Meyer-Lübcke, Max s. ...

    Vorl.: Theodor Meyer zum Gottesberge
    Ans.: Meyer zum Gottesberge, Theodor
    Verw.:
    Zum Gottesberge, Theodor Meyer
    Gottesberge, Theodor Meyer ¬zum¬
    fak. Vw.: Meyer-ZumGottesberge, Theodor s. ...

    Vorl.: Theodor Meyer zu dem Gottesberg
    Ans.: Meyer zu dem Gottesberg, Theodor
    Verw.: Gottesberg, Theodor Meyer ¬zu dem¬

    ! von den echten zusammengesetzten Familiennamen sind die scheinbar zusammengesetzten zu unterscheiden. Es handelt sich hierbei um Namen mehrerer Personen, die in der Vorlage durch Bindestriche verbunden sind. Von diesen scheinbar zusammengesetzten Namen ist je auf den ersten enthaltenen Namen zu verweisen (§ 309).

    Vorl.: Dahlmann--Waitz
    Verw.: Dahlmann-Waitz, ... s. Dahlmann, Friedrich C.

    ! Echte Doppelnamen dürfen nicht verwechselt werden mit Familiennamen, die als Vornamen verwendet werden (Brauch in angelsächsischen Ländern). Vgl. § 325

    Vorl.: Martin Luther King
    Ans.: King, Martin Luther
    Verw.: Luther King, Martin (diese Verweisung ist nur vorgeschrieben, wenn der Name in ausgeschriebener Form auf dem Titelblatt steht.)


    3.3.2. Moderne Vornamen in Staaten mit europäischen Sprachen (§§ 320-325)


    Die Vornamen werden in der Form, Anzahl und Reihenfolge angesetzt, wie sie die Person selbst benutzt. Dabei schreibt die RAK im Gegensatz zu den AACR2 vor, dass ein abgekürzter erster Vorname nach Möglichkeit in voller Form anzugeben ist (muss eventuell ermittelt werden), auch bei E. T. A. Hoffmann muss also der erste Vorname ergänzt werden. Liegt ein erster abgekürzter Vorname vor und er konnte für die Ansetzung aufgelöst werden, muss eine Verweisung mit dem abgekürzten Vornamen gemacht werden.

    ! Die neuen Praxisregeln (Juli 2006) schreiben zusätzlich verbindlich eine Verweisung mit zweitem und weiteren ausgeschriebenen Vornamen vor, wenn in der Ansetzung die weiteren Vornamen abgekürzt sind. Die Verweisungsform wird als vollständigere Namensform gekennzeichnet.

    Vorl.: Franz von Sales Doyé
     

    Ans.: Doyé, Franz von Sales
    Verw.: Sales Doyé, Franz ¬von¬ (diese Verweisung wird nur durchgeführt, wenn man den Zusatz zum Vornamen als Bestandteil des Familiennamens ansehen könnte.)

    Vorl.: E.T.A. Hoffmann (weitere Angaben: 1776 - 1822, Dt. Schriftsteller, Schriftsteller)

    Ans.: Hoffmann, Ernst T.A. 

    Vw.: Hoffmann, E. T. A. s. ...

    Vw.: Hoffmann, Ernst Theodor Amadeus  s. ... (mit der Bemerkung -  nicht zur Ansetzung der Verweisungsform gehörig - "vollständigere Namensform").

    ! Vornamen, die durch Bindestrich verbunden sind, gelten als ein Vorname.

    Besonderheit in Großbritannien, Kanada, USA usw.: § 325. Hier können Familiennamen als Vornamen verwendet werden. Von diesem Familienname als Vorname wird verwiesen, wenn er in der Vorlage in aufgelöster Form vorkommt (§ 325,2) s. oben Beispiel "Martin Luther King"

    RDA: Wenn eine Person üblicherweise ihre Vornamen als Initialen angibt, sind diese in der bevorzugten Namensform anzugeben (9.2.2.5.1). Wenn aber solche Personennamen nicht durch Geburts- oder Todesjahr unterschieden werden können, ergänzt man den Namen mit der vollständigeren Form

        Johnson, A. W. (Alva William)

    Optional kann man aber auch die vollständigere Form hinzufügen, wenn sie nicht zum Unterscheiden notwendig ist (9.19.1.4), D-A-CH wendet diese Regel nicht an. LC wendet diese Regel nicht an (s. LC RDA training).

        Hoffmann, E. T. A.,1776-1822

     [GND: Hoffmann, Ernst Theodor Amadeus (Vollständiger Name)  als ein abweichender Name]  


    3.4 Mittelalterliche Namen


    Als Normdatei ist zu benutzen: "Personennamen des Mittelalters : PMA". Diese Normdatei ist zusammen mit über RAK-WB hinausführenden Festlegungen als Band 6 der "Regeln für die alphabetische Katalogisierung : RAK" 1989 erschienen. Die PMA ist inzwischen Bestandteil der PND. Namen des Mittelalters werden in erster Linie nach dem Sprachprinzip bzw. nach dem Nachschlagewerkprinzip (vor allem bei Nichtverfassern) angesetzt.

    Grundregel (§ 332): Personen des Mittelalters werden unter ihrem persönlichen Namen angesetzt. Beinamen bzw. im Spätmittelalter auch Familiennamen werden als Ordnungshilfe hinzugesetzt. Personen des Mittelalters sind solche, die nach 500 und vor 1501 gestorben sind (§ 332,1, Anm. neu):

    Mechthild <von Magdeburg>

    Hildegardis <Bingensis>  mit Verweisung: Hildegard <von Bingen>

    Name und Beiname werden in der Sprache angesetzt, in der die Person überwiegend geschrieben hat, im Zweifelsfall in der Sprache des Landes, in dem sie gelebt hat (+ entsprechende Vw):

    Guilelmus <de Rubruc>
    Verw: Wilhelm <von Rubruk>
    (es handelt sich um den Verfasser des Werkes "Itinerarium ad partes orientales").

    Verschiedene Formen ein- und desselben Vornamens innerhalb derselben Sprache werden in der heute gebräuchlichsten Form angesetzt. Es wird je eine Verweisung von den anderen Formen (§ 332,4) gemacht. In diesen Fällen sind Pauschalverweisungen am sinnvollsten, denn Pauschalverweisungen werden gemacht anstelle mehrerer Verweisungen von Namen und Sachtiteln, deren Anfang gleich ist (§ 191,1) z.B. wenn zur Ansetzung stets eine einheitliche Schreibweise verwendet wird.

    Vorlage: Bonifatius bzw. Bonifacius
    Ans.: Bonifatius; Verweisung: Bonifacius

    Bonifatius <Sanctus>

    Ist eine Person mit verschiedenen Beinamen bekannt, wird der gebräuchlichste Beiname (möglichst in präpositionaler Form) gewählt. Von Vornamen und abweichenden Beinamen wird verwiesen, ebenfalls von Beinamen, die nicht ohne weiteres als solche erkennbar sind = § 332,5.6.

    Vorlagen: Nikolaus von Kues, Nicolaus a Cusa, Nicolaus Cusanus, Nicolaus de Cusa
    Ans.: Nicolaus <de Cusa>
    Verw.:
    Nikolaus <von Kues>
    Nicolaus <Cusanus>
    Nicolaus <a Cusa>
    Cusanus, Nicolaus

    Sollte allerdings eine Person unter ihrem Beinamen oder Familiennamen bekannter sein als unter ihrem persönlichen Namen, wird sie unter dem Beinamen als Familienname angesetzt (+ entsprechende Vw) (§ 333 neu).

    Boccaccio, Giovanni
    Verw.: Giovanni <Boccaccio>
     

    RDA: Die meisten Namen des Mittelalters fallen unter die Namen, die keinen Nachnamen haben (9.2.2.18), so wird der persönliche Name der erste Bestandteil, dem eventuell ein Beiname folgt. Weitere Regeln für Namen des Mittelalters findet man unter: "Wahl des bevorzugten Namens" -- "Sprache" (9.2.2.5.2)

     Ausnahmen: wenn der Name der Person in griechischer, lateinischer und der Muttersprache der Person vorliegt, nimmt man die Form, die am häufigsten in Nachschlagewerken gefunden wird. In Zweifelsfällen nimmt man bei Personen vor 1400 [D-A-CH: die vor 1500 wirkten] die griechische oder lateinische Form. Für Personen nach 1400 [bzw. 1500] die Muttersprache oder eine sonstige angenommene Sprache. Wenn allerdings für solche Personen, bei denen der persönliche Name als erstes Element erfasst wird, in Nachschlagewerken eine traditionelle Form zu finden ist, wird diese genommen. Es geht dabei um Nachschlagewerke in der Sprache des nationalbibliografischen Zentrums ["Liste der fachlichen Nachschlagewerke für die GND"]. Bei deutschsprachigen Personen des Mittelalters wird als bevorzugter Name meistens die deutsche Fassung des Namens gewählt.

     Nichtbevorzugte Namensformen einer Person werden als abweichende Namen behandelt (z.B. eine Eintragung unter `Beiname, Vorname´, wenn der Vorname als erster Bestandteil für die bevorzugte Form genutzt wurde (9.2.3.10).

    Beispiele:  [Lebensdaten sind im Folgenden kursiv angegeben, da sie in der GND getrennt erfasst werden]

        Mechthild, von Magdeburg, 1210- 1282  (Geburtsjahr ca. und Todesjahr ev. 1284 ) 

         Hildegard, von Bingen, Heilige, 1098-1179

         Hrotsvita, Gandeshemensis, 935-974 (Geburtsjahr und Todesjahr ca.)

        Wilhelm von Rubruk lebte im 13. Jahrhundert (etwa 1215 - 1270): in Nachschlagewerken unterschiedlich: z.B. Rubruk, Wilhelm von (z.B. ADB). Es ist nur ein Werk bekannt, in lateinischer Sprache geschrieben: Wilhelmus de Rubruc oder Willielmus de Rubruquis. Ein Flame, der deutsch als Muttersprache angibt, aber im Auftrag des französischen Königs unterwegs war . GND: Rubruquis, Guilelmus de [idn 118955373] und Rubruk, Wilhelm von [idn 186588429]?

        Bonifatius, Sanctus,  675-754  (Geburtsjahr ca.)  

         Nikolaus, von Kues, Kardinal, 1401-1464

        Thomas, von Aquin, Heiliger, 1225-1274 (Geburtsjahr ca.)

        Boccaccio, Giovanni, 1313-1375

    Sollte der Name nur aus einem Vornamen bestehen, es gibt aber keine Titel oder ähnliches, fügt man diesem Namen einschlägige Unterscheidungsmerkmale hinzu, wie z.B. den Wohnort (9.2.2.18),

         Erich, der Rote , 950-1005 (Geburts- und Todesjahr ca.) [Wikinger]

     

    3.5 Namen, die in latinisierter Form angesetzt werden


    (Für Namen des klassischen Altertums liegt  PAN [Personennamen der Antike] vor, wurde in die PND eingespielt)

    biblische Namen nach dem Gebrauch der Vulgata + Verweisung von den abweichenden Namensformen (§ 327). (s. Anlage 6 "Titel biblischer Werke")

    RDA: Bei Namen aus heiligen Schriften werden passende Kennzeichnungen dazu erfasst: "Angel, Biblical figure, Demon, Talmudic figure ..." in englischsprachigen Katalogen (9.6.1.6)

        Micah, Biblical figure [in englischsprachigen Katalogen]

        Jesaja  (Biblischer Prophet) (9.19.2.1). GND: Jesaja, Prophet, ca. v8. Jh.

        Markus, Evangelist. GND: Markus, Evangelist, Heiliger, ca. 1. Jh.

         Mose, Biblische Person

    altgriechische Personen + Verweisung von der griechischen und anderen Namensformen (eventuell auch Verweisung von Beinamen, die nicht leicht als solche zu erkennen sind) (§ 328)

        Homerus + Verw.: Homer

    RDA: Speziell für altgriechische Personen gibt es keine Aussage. Es gilt zuerst die allgemeine Regel bei unterschiedlichen Sprachformen eines Namens, dass die Form genommen wird, die in der Sprache der meisten Ressourcen vorliegt. Ausnahme: Bei Personen, die überwiegend vor 1400 [D-A-CH: vor 1500] tätig waren, wird im allgemeinen die griechische oder lateinische Form genommen - also für alte Griechen wohl die griechische. Wenn es allerdings in den nationalen Nachschlagewerken der katalogisierenden Organisation eine einschlägige Namensform gibt, wird diese als bevorzugte Namensform übernommen. (9.2.2.5.2). D.h. für D-A-CH wird gemäß PAN [Personennamen der Antike] die latinisierte Form (s. auch unter Namen des Mittelalters) genommen.

    Homerus, ca. v8.Jh.

     

    altrömische Namen werden in der gebräuchlichsten Form angesetzt. Diese Form ist im Verzeichnis "Personennamen der Antike" nachzuschlagen. Zusätzlich sind die üblichen Verweisungen zu machen. (§ 329)

    Vorlage: Gaius Valerius Catullus
    Ans.: Catullus, Gaius Valerius + Verw.: Catull

    Vorl.: Quintus Horatius Flaccus
    Ans.: Horatius Flaccus, Quintus
    Verw.:
    Horaz + Horace + Orazio

    RDA: Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln, die oben bei den altgriechischen Personen erwähnt wurden, findet man in der Anlage F. 8 "Roman Names" zusätzliche Angaben. In F. 8.1 werden die römischen Namen der klassischen Zeit geregelt: als bevorzugter Name soll derjenige genommen werden, der in der jeweiligen Nationalbibliografie traditionell benutzt wird. Laut D-A-CH sind die Angaben in PAN zu benutzen, d.h. altrömische Namen werden in ihrer lateinischen Form angesetzt:

        Horatius Flaccus, Quintus, v65-v8  (in dt. Katalogen)

        Horace  (in englischsprachigen Katalogen)   

    Papstnamen: Die Ansetzung besteht aus dem persönlichen Papstnamen + Ordnungshilfe "Papa" + Zählung (+ Verweisung vom vorpäpstlichen Namen bzw. anderen Formen, wenn diese vorliegen) (§ 341). Da Päpste durch ihren Namen mit Zählung eindeutig unterschieden sind, werden bei ihnen keine zusätzlichen individualisierenden Merkmale angegeben.

    Johannes <Papa, XXIII.>
        Verw.: Roncalli, Angelo s. ... und Verw.: Johannes <Papst, XXIII.> s. ...

    RDA: Grundregel ist: wenn der Name in mehreren Sprachen in Ressourcen, die mit der Person zu tun haben, vorliegt, dann ist der in den Ressourcen am häufigsten zu findende Namen der bevorzugte. Alternativ: man wählt den Namen, den die katalogisierende Institution bevorzugt. (9.2.2.5.2).  Papstnamen gehören zu den Namen, die weder einen Nachnamen noch einen Adelstitel enthalten. Die römische Ziffer ist Bestandteil des Namens (9.2.2.18). Laut 9.4.1.6 muss der Papsttitel in der Sprache des nationalbibliografischen Zentrums angegeben werden. Vom weltlichen Namen sind Sucheinstiege zu machen (9.2.3.5)

        Johannes XXIII., Papst, 1881-1963

    mittelalterliche kirchliche Würdenträger (haben im Regelfall sowieso in lateinischer Sprache geschrieben)


    3.6 Regeln für sonstige Namen


    byzantinische Namen s. § 331:

    Johannes <Chrysostomus> + Verweisungen

    RDA: s. bei den Namen des Mittelalters (9.2.2.5.2)

    Johannes, Chrysostomus, 344-407 (Geburtsjahr ca., evtl. 354)

    sonstige Namen des Altertums s. § 330:

    Nofretete <Ägypten, Königin>

    RDA: Es gelten die allgemeinen Regeln, z.B. bei Namen von königlichen Personen 9.2.2.20 und dazu die Regeln für den Titel 9.4.1.4

        Nofretete,  Ägypten, Königin, ca. v14.Jh.   [LoC: Nefertiti, Queen of Egypt, 14th cent. B.C.]

     Namen von Humanisten und sonstige übersetzte Namen des 16. - 18. Jahrhunderts:

    im allgemeinen wird die ursprüngliche - also die volkssprachliche Form herangezogen. Ist die übersetzte Form die bekanntere, wird diese genommen. Bei den Humanisten kann man davon ausgehen, dass im Regelfall die lateinische oder griechische Form des Namens bekannter ist. Jeweils vom nicht benutzten Namen ist zu verweisen. s. § 336:

    Erasmus Roterodamus, Desiderius
    Vw: Erasmus <von Rotterdam>

     Melanchthon, Philipp
    Vw: Schwartzerd, Philipp
    Vw: Schwarzerd, Philipp

    RDA: Die Form, die am häufigsten in den Nachschlagewerken gefunden wird (9.2.2.5.2)

        Erasmus, Desiderius, 1469-1536

        Melanchthon, Philipp, 1497-1560


    3.7 Namen von Fürsten und Mitgliedern von Fürstenhäuser (§§ 337-340)


    Regierende Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser werden unter ihrem persönlichen Namen mit Territorium, Fürstentitel und Zählung als Ordnungshilfe angesetzt - in der Sprache des regierten Landes in der heute gebräuchlichsten Form. Zählungen werden in römischen Ziffern angesetzt. Sollte trotz dieser Angabe eine Gleichnamigkeit bestehen, müsste man nach den Praxisregeln (Juli 2006) Lebensjahre oder Wirkungsjahre  zusätzlich in der Ordnungshilfe angeben. Von abweichenden Namensformen bzw. von bekannten Beinamen wird verwiesen:

        Elisabeth <Österreich, Kaiserin>

        Napoléon <France, Empereur, I.>

    RDA: Die Regeln für diesen Personenkreis findet man unter "Namen von königlichen Personen (9.2.2.20) und unter "Königliche Titel" (9.4.1.4): persönlicher Name, Titel, Name des Landes oder Volkes jeweils in der Sprache des nationalbibliografischen Zentrums, wenn es eine Entsprechung in dieser Sprache gibt.

    Anwendung D-A-CH: persönlicher Name, Zählung in römischen Ziffern mit Punkt, Name des Territoriums in der im Deutschen gebräuchlichen Form, Titel

       Iwan IV., Russland, Zar, 1530-1584

       Karl I., Heiliges Römisches Reich, Kaiser, 747-814

        Elisabeth, Österreich, Kaiserin, 1837-1898

        Napoléon I., Frankreich, Kaiser, 1769-1921  [LoC: Napoleon I, Emperor of the French, 1769-1821]

        Elisabeth II., Großbritannien, Königin, 1926-

    Weibliche Mitglieder regierender Fürstenhäuser, welche sich mit dem persönlichen Namen ihres Gemahls bezeichnen, werden unter ihrem eigenen persönlichen Namen angesetzt (+ entsprechende Verweisung) = § 339

     RDA: Eigener persönlicher Name und Titel, dann die Angabe "Gemahl(in)" und die Bezugsperson ("Ehepartner von königlichen Personen"  9.4.1.4.2).

     [LoC: Victoria, Empress, consort of Frederick III, German Emperor, 1840-1901] 

    Regeln für D-A-CH: Viktoria, Deutsches Reich, Kaiserin, 1840-1901 (dass Viktoria die Gemahlin von Friedrich III. ist, wird als Beziehung angegeben).

    ! Namen nicht regierender Fürsten usw. der Neuzeit werden wie moderne Familiennamen behandelt (+ Verweisung) = § 340. Dabei ist zu bedenken, dass bei modernen Familiennamen Adelstitel bei der Ansetzung wegzulassen sind = § 326 ("von" u.ä. bleibt aber).

        Vorl.: Prinz Louis Ferdinand von Preußen (geb. 1944, gest. 1977)
        Ans.: Preußen, Louis Ferdinand ¬von¬ und Verw.: Louis Ferdinand <Preußen, Prinz>

    RDA: Solche Namen werden wie moderne Familiennamen behandelt, erhalten allerdings zusätzlich den Titel, den die Person eventuell benutzt:

        Preußen, Louis Ferdinand von, Prinz von, 1944-1977

        Preußen, Louis Ferdinand von, 1907-1994

    RDA: Bei sonstigen Personen mit Adelstitel werden diese Titel angegeben, wenn sie in den Quellen benutzt werden oder, wenn die Personen in Nachschlagewerken unter ihrem Titel zu finden sind (9.2.2.14). Der Titel ist in der Sprache, in der er verliehen wurde, anzugeben. Benutzt die Person ihren Titel nicht, der Titel ist aber bekannt, kann er als getrenntes Element im Datensatz für die Person angegeben werden.


    3.8 Namen geistlicher Würdenträger (§§ 342-343)


    a) Päpste (§ 341) s. Namen in latinisierter Form

    b) Kardinäle, Bischöfe, Äbte usw. des Mittelalters (§ 342) s. mittelalterliche Namen bzw. Namen in latinisierter Form

    RDA: s. bei den Namen des Mittelalters. Dem Namen wird der entsprechende Titel hinzugefügt, wenn er üblicherweise in Quellen benutzt wird. (9.19.1.4). Der Titel wird in der Sprache des nationalbibliografischen Zentrums angegeben (9.4.1.7 "Bischof, Kardinal" usw.)

    Adalbert I., Bremen, Erzbischof, 1000-1072

    c) Das Attribut "Sanctus" wird nur dann herangezogen, wenn es sich um einen persönlichen Namen handelt und kein anderer Beiname bekannt ist (§ 342) vgl. § 317

    RDA: Bei christlichen Heiligen gehört der Begriff "Heilige(r) zum Namen (9.6.1.4)

    d) Kardinäle, Bischöfe, Äbte, Ordensmitglieder usw. der Neuzeit werden unter ihrem Familiennamen angesetzt, sofern sie nicht unter ihrem persönlichen Namen bekannter sind. Von der weniger bekannten Namensform wird jeweils verwiesen = § 342, 4.5. ! Geistliche Titulaturen sind bei der Ansetzung wegzulassen = § 326

    RDA gemäß D-A-CH: Bei hohen kirchlichen Würdenträgern (Kardinäle, Bischöfe usw.), die unter ihrem Familiennamen angesetzt werden, wird der entsprechende Titel nicht angegeben (9.4.1.7):

        Döpfner, Julius, 1893-1976

        Abweichender Name: Döpfner, Julius, Kardinal

    Davon unterschieden sind sonstige Personen mit religiöser Bedeutung, die unter ihrem Vornamen bekannt sind. Dann nimmt man den Vornamen und den Titel im allgemeinen in der ursprünglichen Sprache z.B. Thera, Rabbi, Mullah. Wenn der Titel in den Quellen üblicherweise nicht benutzt wird, lässt man ihn weg, z.B. Teresa, of Avila, Saint (in englischsprachigen Katalogen) (9.19.1.2). Bei christlichen religiösen Orden fügt man die abgekürzte Ordensbezeichnung dazu z.B. Bruder, O.S.B. (9.4.1.8). Bei Personen der Neuzeit mit Familienname, Vorname läßt man die Titel weg

        Dold, Alban, 1882-1960

        Abweichender Name: Dold, Alban, Pater, O.S.B.


    3.9. Pseudonyme (§ 308)


    Pseudonyme werden nach denselben Grundsätzen wie die wirklichen Namen angesetzt, d.h. z.B.: sieht das Pseudonym wie ein mittelalterlicher Name aus, wird es auch so behandelt, (auch jeweils mit der entsprechenden Verweisung).

    Es ist zu unterscheiden zwischen

    A) Personen mit Pseudonym, die vor dem 20. Jahrhundert gelebt haben bzw. solchen, die im 20. Jahrhundert gelebt haben oder leben, deren Pseudonym aber allgemein zugänglich aufgelöst ist. Diese Personen werden im Normalfall unter ihrem wirklichen Namen angesetzt (mit einer Verweisung vom Pseudonym). Ist allerdings die Person unter dem Pseudonym wesentlich bekannter, wird sie unter dem Pseudonym angesetzt (mit einer Verweisung vom wirklichen Namen).

    Wirkl. Name: Josef Eberle; Pseud.: Sebastian Blau
    Ans.: Eberle, Josef
    Verw.: Blau, Sebastian [Pseud.]

    B) Personen des 20. Jahrhunderts, deren Pseudonym nicht aufgelöst ist. Letztere dürfen nicht mit dem wirklichen Namen verknüpft werden - entgegen der Grundregel für Kataloge (Datenschutz beachten!) (Personen des 20. Jahrhunderts sind Personen, die nach 1885 geboren und/oder nach 1915 gestorben sind.)

    RDA:   RDA  unterscheidet zwischen (es gibt keine Vorschrift bezüglich des Datenschutzes):

    Personen mit Pseudonymen, die nie unter ihrem wirklichen Namen etwas tun (also diesen nicht als geistiger Schöpfer oder Mitwirkender verwenden): dann wird als bevorzugte Namensform das Pseudonym genommen [es gibt nur einen Datensatz]. Der wirkliche Name wird als abweichender Name erfasst (9.2.3.4).

    Wenn die Person aber unter Pseudonym oder mehreren Pseudonymen und unter dem wirklichen Namen als Verfasser oder Mitwirkender auftritt, geht man von zwei oder mehreren Entitäten mit entsprechend vielen Datensätzen aus,  zwischen der Person mit Pseudonym und der Person mit dem wirklichen Namen wird eine Beziehung erfasst (30.1):

        Carroll, Lewis, 1832-1898 hat eine Beziehung zu Dodgson, Charles L., 1832-1898 [Pseudonym zu wirklichem Namen]

        Blau, Sebastian, 1901-1986 hat eine Beziehung zu Eberle, Josef, 1901-1986

        Apellus, Josephus, 1901-1986 hat eine Beziehung zu Eberle, Josef, 1901-1986