Religionskritisches von August Bebel

Rede zum Gesetzentwurf über die Aufenthaltsbeschränkung der Jesuiten (1872)

von August Bebel


Herausgegeben von Alois Payer (payer@payer.de)


Zitierweise / cite as:

Bebel, August <1840 - 1913>: Rede zum Gesetzentwurf über die Aufenthaltsbeschränkung der Jesuiten. -- 1872. -- Fassung vom 2004-12-10. -- URL:  http://www.payer.de/religionskritik/bebel01.htm

Erstmals publiziert: 2004-12-10

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Dieser Text ist Teil der Abteilung Religionskritik  von Tüpfli's Global Village Library


Rede gehalten im Deutschen Reichstag am 1872-06-17

Ursprünglich erschienen:

Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstages. -- 1. Legislaturperiode, III. Session 1872. -- Bd. II. -- Berlin 1872. -- S. 1079-1082

Wieder abgedruckt in:

Deutsche Reden / hrsg. von Walter Hinderer. -- Stuttgart : Reclam. -- Teil 2., Von Ludwig Feuerbach bis Werner Heisenberg. -- 1973. -- S. 532 - 1167.  -- (Universal-Bibliothek ; Nr. 9679). -- ISBN: 3-15-009679-0. -- S. 622 - 632



Abb.: August Bebel

"Bebel, August (1840-1913), Arbeiterführer. * in Köln-Deutz, schloss sich Bebel als junger Drechsler zunächst den »Arbeiterbildungsvereinen« an. Bis zu seinem Tod war er unermüdlich um Erweiterung seines Horizontes bemüht, ohne den Autodidakten je ganz abstreifen zu können. Die außergewöhnliche Begabung als Massenführer machte ihn nach der Bekanntschaft mit Wilhelm Liebknecht, einem Vertrauten von Marx, zum eigentlichen Baumeister der sozialdemokratischen Partei, die er auch im Reichstag und im sächsischen Landtag vertrat, wenn er nicht gerade wieder einmal für seine Überzeugung auf Festung oder ins Gefängnis gehen musste. Dass die Partei die »Lassalleaner« einschmelzen konnte, dass sie in der Zeit des Sozialistengesetzes und in der Spannung der Debatten über den »Revisionismus« - wenigstens so lange er lebte - nicht zerbrach, hatte sie wesentlich ihm zu verdanken.

Bebel hat sich um »marxistische« Schulung bemüht, ohne Marx' »Kapital« je wirklich bewältigt zu haben. Seine Liebe galt jenem »utopischen Sozialismus«, der sich die künftige Gestalt der menschlichen Gesellschaft plastisch vorzustellen versuchte. So hat er über Fourier geschrieben, und so ist sein Erfolgsbuch »Die Frau und der Sozialismus« geradezu als spätes Zeugnis utopischer Erwartung zu begreifen. Seine Zukunftsgesellschaft kennt keinen Staat und ist also ohne Herrschaft. Sie besitzt keine Klassen und bewahrt deshalb gesellschaftlichen Frieden. Das Fehlen der Ausbeutung lässt die Versuchung, Böses zu tun, gar nicht erst entstehen. In Gartenstädten wird ein bescheidenes Glück im Genuss irdischer Freuden um so intensiver genossen, als kein »Jenseits« den Wert des Irdischen mindert.

Max Weber hat bei hoher Achtung der Person das »Kleinmeisterliche« der politischen Haltung gegenüber der Tiefe heraufkommender Gefährdungen gänzlich unzulänglich befunden. Dass die naiv aufklärerische Haltung von Bebel die christlichen Aussagen gar nicht begreifen konnte, lässt sich unschwer einsehen. Warum aber traf er in seiner Werdezeit keinerlei ihn stellende und barmherzig bindende christliche Verkündigung? Die Ehrerbietung in einer persönlichen späten Begegnung mit dem Vater Bodelschwingh blieb Episode. So stellt Bebel der Christenheit noch heute die Frage, wie sie zu dem Arbeiter in der industriellen Gesellschaft steht."

[Quelle: Erich Thier (1902 - ). -- In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart3. -- Bd. 1. -- 1956. --  S. 952 ff.]


Rede zum Gesetzentwurf über die Aufenthaltsbeschränkung der Jesuiten1

Meine Herren, der englische Kulturhistoriker Buckle2 sagt in seiner berühmten Geschichte der englischen Zivilisation, dass der beste Maßstab für die Kultur eines Volkes der sei, wenn man beurteile, welche Bedeutung das Volk religiösen Streitigkeiten beilege, und er geht dabei von der Ansicht aus, dass, je mehr in einem Volke religiöse Streitigkeiten vorhanden seien, um so niedriger die Kulturstufe sei, die es einnehme. Meine Herren, ist diese Auffassung richtig und sie ist es nach meiner Überzeugung —, dann ist es allerdings mit dem deutschen Volke und seiner Kultur sehr traurig bestellt. Meine Herren, es werden hier in einer Session wochen- und monatelang Sitzungen gehalten, es werden da großartige Gesetze beraten, die das Volk in die bedeutendste Mitleidenschaft führen; aber, meine Herren, bei keinem dieser Gesetze hat man es der Mühe wert gefunden, mit solcher Gründlichkeit zu Werke zu gehen als bei dieser Sache, welcher ich nach meiner Ansicht gar keine Bedeutung beilegen kann. Denn, meine Herren, dieser Religionsstreit, richtig aufgefasst, ist nichts weiter als ein Scheingefecht, eine Komödie, dazu bestimmt, das Volk von seinen wahren Interessen abzuziehen, es glauben zu machen, dass hier wirklich in dem Streit um religiöse Dogmen das Heil und seine Zukunft begründet liege.3 Meine Herren, die religiösen Anschauungen, die politischen Institutionen und die sozialen Einrichtungen eines Volkes sind jederzeit harmonisch, eins resultiert aus dem anderen, und wenn wir die beiden hier einander gegenüberstehenden Parteien, die auf das lebhafteste sich jetzt bekämpfen, charakterisieren wollen, dann können wir sagen, dass der Katholizismus das Prinzip der Vergangenheit, den mittelalterlichen Staat vertritt, der Protestantismus den modernen Staat. Meine Herren, wenn es den Herren von der ultramontanen Partei4 gelungen ist, eine größere Zahl ihrer Vertreter in den Reichstag zu bringen, dann ist ihnen das nicht möglich gewesen, weil sie bestimmte religiöse Anschauungen haben, sondern weil sie mit den religiösen Anschauungen zugleich ganz bestimmte soziale und politische Anschauungen und Grundsätze vertreten. Diese letzteren sind es auch wirklich gewesen, die ihre zahlreiche Vertretung in diesem Reichstage möglich gemacht haben. Meine Herren, das deutsche Volk, das heißt diejenigen Schichten des deutschen Volkes, welche in ihrer ganzen heutigen Lebensweise mehr noch ein Produkt der mittelalterlichen Institutionen sind, haben vollständig richtig erkannt, dass in dem Liberalismus und seinen Forderungen ihr Heil nicht liegt, sie haben weder an dem gegenwärtigen Staatswesen irgendwelchen Geschmack noch an den sozialen Einrichtungen, die der heutigen Gesellschaft zugrunde liegen. So kommt es, dass der kleine Bürger- und Bauernstand, der in der Verwirklichung der modernen Idee, in dem Prinzip des Industrialismus, seinen Untergang sieht, sich einer Seite anschließt, wo er glaubt, dass gegen diese modernen Prinzipien ein energischer Widerstand erhoben wird. Der Protestantismus andererseits ist die eigentliche Religion des Bürgertums, einfach, schlicht, hausbacken, gewissermaßen die Religion in Schlafrock und Pantoffeln, wie das Bürgertum sie braucht zu seiner allmählichen Entwicklung, ein gewisser freiheitlicher Zug und Fortschritt, den es unbedingt nötig hat, um seine Entwicklung vollziehen zu können. Aber, meine Herren, der Protestantismus steht nach meiner Überzeugung ebensogut wie der Katholizismus im Widerspruch mit den modernsten Prinzipien selbst wie mit der eigentlichen Wissenschaft. Unsere Bourgeoisie, welche alle Fortschritte auf allen Gebieten der Wissenschaft ausnutzt und sich dienstbar zu machen sucht, ist, sosehr sie sich auch den Anschein gibt, nichts weniger als religiös. Wenn ich höre, wie die Herren von der liberalen Partei für die Religion eintreten und sich feierlich dagegen verwahren, dass sie die Religion schädigen wollen, so glaube ich zwar, dass sie letzteres nicht wollen, aber es fällt mir schwer, zu glauben, dass es ihre wirkliche innere Überzeugung ist. Denn ein Mann, der, wie ich es von der großen Mehrheit dieses Hauses annehme, sich mit den Forschungen und Resultaten der neueren Wissenschaft bekannt gemacht hat, kann unmöglich noch an religiöse Dogmen glauben, und wenn er es scheinbar tut, so ist es nicht innere Überzeugung, sondern ein Akt der Zweckmäßigkeit, dazu angetan, seine materiellen Interessen zu wahren. Unsere Bourgeoisie hat keine Religion. Wenn Sie dem Jesuitismus5 vorwerfen, er verstoße gegen Moral und Sitte, dann sage ich, dass das Bourgeoisiesystem, was der heutigen Gesellschaft zugrunde liegt, in noch weit höherem Grade die Moral und die Sitten untergräbt; ist der Jesuitismus staatsgefährlich, so ist es noch mehr das moderne liberale Prinzip, welches wir, wie gesagt, in allen gesellschaftlichen Institutionen verwirklicht sehen. Meine Herren, es ist sehr bequem und nützlich, sich auf die Religion und das religiöse Prinzip zu stellen; denn die Religion ist allezeit und wesentlich der Eckstein des Autoritätsprinzips gewesen, und sowenig die Bourgeoisie selbst geneigt ist, irgendeine Autorität über sich anzuerkennen, so begreift sie doch, dass für diejenigen, die sie ausbeutet, für diejenigen, von denen sie existiert, für diejenigen, aus deren Körper- und Geisteskräften sie die ungeheuren Reichtümer ansammelt, das Autoritätsprinzip äußerst notwendig ist, um diese in der Unwissenheit und Halbbildung zu erhalten.

Noch eins! Sie sagen, der Jesuitismus habe mit dem Katholizismus nichts zu tun; ich sage, das ist grundfalsch, der Jesuitismus und der Katholizismus sind vollständig identisch. Der Jesuitismus besteht allerdings erst seit dreihundert Jahren, aber die Bestrebungen, die dem Jesuitismus seit dreihundert Jahren zugrunde liegen, hat die katholische Kirche seit mehr als tausend Jahren in der großartigsten Weise zur Geltung zu bringen gewusst. Wollen Sie bestreiten, dass die Bestrebungen Gregors VII.6 den Bestrebungen der Jesuiten irgendwie entgegenstehen? Doch wahrhaftig nicht. Also das kirchliche Autoritätsprinzip im Staate zur Herrschaft und zur Geltung zu bringen, das hat der katholischen Kirche von jeher zugrunde gelegen, und der Jesuitismus ist weiter nichts als der klare und bestimmte Ausdruck des katholischen Prinzips. Insofern haben die Herren im Zentrum4 vollständig recht, wenn sie sagen, ein Kampf gegen die Jesuiten ist zugleich ein Kampf gegen die katholische Kirche, und weiter recht, wenn sie behaupten, dass dieser Kampf ein sehr erbitterter sein werde, dass die große Masse der kirchlich Gesinnten in stärkste Mitleidenschaft gezogen werde. Sie sagen, Sie wollen durch dieses Gesetz den Frieden herstellen; Sie werden nicht den Frieden bekommen, sondern das Gegenteil, den Krieg. Nun, meine Herren, wie steht der Staat zu diesen religiösen Wirren? Wenn Sie behaupten, das neue Dogma von der Unfehlbarkeit7 habe, weil es staatsgefährlich sei, erst diesen neuesten Streit hervorgerufen, so ist das vollständig falsch. Alle religiösen Dogmen stehen mit der gesunden Vernunft und mit der Wissenschaft in Widerspruch (Heiterkeit.), und ein religiöses Dogma wie das der Unfehlbarkeit, welches durch einen so besonders starken Widerspruch gegen die gesunde Vernunft sich auszeichnet, müsste von Ihrem liberalen Standpunkte aus Ihnen in hohem Grade willkommen sein; denn je größer die Dummheit ist, die man der Menschheit zumutet, je mehr man damit der gesunden Vernunft ins Angesicht schlägt, um so besser; denn dann werden Tausende, die sich bisher am Gängelbande haben leiten lassen, anfangen zu denken, und durch das Ins-Leben-Rufen eines solchen ungeheuerlichen Dogmas wie das der Unfehlbarkeit wird man das gerade Gegenteil von dem bewirken, was man glaubt. Meine Herren, dem Staate ist es vollkommen gleichgültig, ob der Papst unfehlbar ist oder nicht, ihm ist es auch vollständig gleichgültig, ob die Jesuiten gegen die Moral verstoßen oder nicht; der Staat hat allezeit verflucht wenig nach der Moral gefragt (Gelächter.), und, meine Herren, der Mann, der heute an der Spitze von Deutschland steht, der Herr Reichskanzler8, ist am allerwenigsten der Mann, der nach der Moral und nach kirchlichen Dogmen irgendwie fragt, wenn es seinem politischen Zwecke nicht passt. Das hat er ja neulich selbst eingestanden, dass politische Heuchelei auch für ihn ein wesentlicher Faktor in seinen politischen Handlungen sei. Was den Herrn Reichskanzler reizt, ist, dass er von der katholischen Seite in politischen Dingen nicht für unfehlbar angesehen wird (Heiterkeit.), dass er von ihr nicht unterstützt wird. Meine Herren, wenn die Herren im Zentrum4 sich bereit erklärten, die politischen Bestrebungen des Reichskanzlers zu unterstützen, ich versichere Ihnen, dass es dem Reichskanzler dann vollständig egal ist, was sie auf kirchlichem Gebiete tun. (»Sehr richtig!«) Je reaktionärer der Jesuitismus auftreten würde, desto angenehmer würde es dem Reichskanzler sein, er würde ihn in allen seinen Bestrebungen entschieden unterstützen. Aber da der Jesuitismus sein politisches Vorgehen bekämpft und angreift, da ist er sein Feind, und diese ganze Gesetzgebung, die hier in Frage steht, läuft nur darauf hinaus, die Jesuiten respektive die ultramontane Partei4 kirre zu machen, ihr den Daumen aufs Auge zu drücken und sie aus einer Oppositionspartei zu einem gehorsamen Werkzeuge zu machen. (»Sehr richtig!«) Nichts weiter ist der Zweck dieser Gesetzgebung. Aber, meine Herren, dass er mit solchen für jeden denkenden Menschen klar daliegenden Absichten die Vertreter der deutschen Nation kirren kann, dass die Vertreter der deutschen Regierungen es überhaupt nur wagen durften, einen Gesetzentwurf vorzulegen wie diesen, der Sie, wenn Sie ihn annehmen, zu Polizeibütteln herabwürdigt, das ist ein Zeugnis, wie außerordentlich tief der Reichstag in der Achtung der verbündeten Regierungen steht (»Oh! Oh!«), in der Achtung, die man einer Volksvertretung zollen muss. Wüssten nicht unsere Regierungen, dass in allen entscheidenden Fragen der Liberalismus weit mehr nach dem Willen der Regierung als nach dem Willen derjenigen handelt, die ihn gewählt haben (Große Unruhe.), man würde nicht gewagt haben, Ihnen einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen. Es kommt noch eins hinzu: Gerade diese Agitationen auf kirchlichem Gebiete sollen dazu dienen, das böse Odium9, das auf Ihnen als Werkzeug des Reichskanzlers lastet, den Misskredit, der dadurch in immer weitere Kreise des Volkes gesät worden, auszuwetzen. Sie beschreiten dieses Gebiet, welches so harmlos ist, weil Sie hoffen dürfen, die große blöde Masse des Volkes wiederzugewinnen, indem Sie ihr den Wauwau der Jesuiten vorhalten. Sie sind das rote Gespenst10 im anderen Sinne, das an die Wand gemalt und der beschränkten Menschheit gezeigt wird, um ihr zu sagen, wie notwendig es sei, hier einzuschreiten und den Jesuitismus zu bekämpfen, und dass dies das Wichtigste sei, was überhaupt eine Volksvertretung tun müsse und tun solle. Während man auf der einen Seite ein Volksrecht nach dem andern preisgegeben hat, sucht man durch die Bekämpfung des Jesuitismus den verlorenen Kredit unter der Masse wiedererobern zu können, und das ist der Grund, weshalb die Liberalen, denen die religiösen Fragen ziemlich Wurst sind (Heiterkeit.) und die man schwerlich viel in den Kirchen sehen wird, weshalb diese mit solchem Eifer sich auf religiöse Fragen werfen.

Meine Herren, ich behaupte weiter, dass niemand unter Ihnen ist, der diese Anträge gestellt und unterstützt hat, der wirklich glaubte, dass mit diesem Gesetzentwurf der Jesuitismus totgemacht werde. Es ist mir undenkbar, dass dies jemand ernstlich glaubt. Ich stimme vollständig der Kritik bei, welche der Herr Abgeordnete Dr. Gerstner11 in dieser Beziehung gegeben hat; auch ich bin der Meinung, dass Sie den Jesuitismus nicht unterdrücken werden, sondern im Gegenteil, Sie werden die Bestrebungen, die Sie zu bekämpfen vorgeben, nur noch unterstützen. Meine Herren, die große Masse der Menschen sind Gefühlsmenschen, wirklicher Verstand ist bei den wenigsten vorhanden. (Große Heiterkeit.) Meine Herren, diese Masse ist gar zu geneigt, wenn Verfolgungen gegen irgend jemanden eintreten, für den Verfolgten Partei zu ergreifen. Nicht, dass man ohne weiteres seine Meinung akzeptiert, aber man sieht in dem Menschen einen Verfolgten, und es ist eben der gute Zug der menschlichen Natur, der den Menschen dahin drängt, dem Verfolgten beizustehen. Aber indem er ihm die Sympathien als Verfolgten schenkt, liegt es sehr nahe, dass er leicht dessen Anschauungen zu den seinigen macht. Auf diese Weise wird durch die Verfolgung einer Meinung nur ein größerer Kampf hervorgerufen, die verfolgte Meinung gewinnt mehr Anhänger, und [man] erreicht das Gegenteil von dem, was man durch die Verfolgung verhüten wollte. Auf der anderen Seite, meine Herren, bin ich der Meinung, dass unsere gegenwärtige Reichsgesetzgebung vollständig ausreicht, um sogenanntem staatsgefährlichen Treiben entgegenzuwirken. Gilt es, meine Herren, Tendenzprozesse ins Leben zu rufen, dann werden Sie an jedem beliebigen Orte in Deutschland so gut wie in Leipzig zwölf bürgerliche Geschworene und einige Richter finden, die Ihnen den schönsten Tendenzprozess machen und den Angeklagten zu soundso viel Jahren Festung oder Zuchthaus verurteilen. In dieser Beziehung ist also bereits in der bestehenden Reichsgesetzgebung vollständige Fürsorge getroffen. Und gilt es, einen Menschen heimatlos zu machen, ihn wie ein wildes Tier von Ort zu Ort zu hetzen, dann ist auch dafür bereits in der gegenwärtigen Reichsgesetzgebung auskömmlich gesorgt. Es kommt nur auf eine etwas kühne Interpretation an, und vor kühnen Interpretationen sind die Regierungen noch zu keiner Zeit zurückgeschreckt. Ich will Ihnen nur einen Fall erzählen, der einen klaren Beweis dafür gibt, dass meiner Behauptung gemäß in Beziehung auf die beliebige Ausweisung unliebsamer Personen das gegenwärtige Freizügigkeitsgesetz13 im Deutschen Reiche einen vollständigen Anhalt bietet. In Sachsen ist ein Parteigenosse von mir, ein gewisser Ufert12, vor eineinhalb Jahren zu 6 oder 7 Monaten Gefängnis verurteilt worden wegen Majestätsbeleidigung, und zwar des deutschen Kaisers, die er in einer Rede in der Nähe Chemnitz' begangen haben sollte. Nachdem er diese Strafe abgesessen, kehrte er zurück nach Chemnitz, natürlich nicht überzeugt von seiner Schuld, und fängt von neuem an, nach seiner Überzeugung als Agitator in öffentlichen Versammlungen für die sozialdemokratischen Prinzipien zu wirken. Das genügte dem Chemnitzer Stadtrat, um aufgrund des § 3 des deutschen Freizügigkeitsgesetzes14 den Mann aus Chemnitz auszuweisen. Der Mann hat sich beschwert, es hat ihm aber nichts genutzt, vielmehr hat dieses Vorgehen des Chemnitzer Stadtrates in verschiedenen sächsischen Städten das bereitwilligste Entgegenkommen und Nachahmung gefunden. Herr Ufert wird für eine Versammlung in Frankenberg oder Hainichen — ich weiß das nicht mehr genau — als Redner angekündigt; noch ehe er aber dazu kommt, die Versammlung abzuhalten, tritt ihm die Polizei entgegen mit einem Ukas, dass er ausgewiesen sei. Dasselbe geschah in Mittweida, in Waldheim und an anderen Orten ganz genau in derselben Weise. Endlich geht der Mann nach Dresden und agitiert dort gleichfalls für seine Überzeugung; da kommt die Dresdener Polizei und weist ihn aufgrund des § 3 des Freizügigkeitsgesetzes ebenfalls aus. Er geht hinaus, lässt sich an der Grenze des Weichbildes von Dresden nieder und beschäftigt sich als Zimmerarbeiter. Eines Tages wird er von Parteigenossen eingeladen, an dem entgegengesetzten Ende des Weichbildes eine Versammlung abzuhalten. Er benutzt die durch die Stadt gehende Eisenbahn, um dahin zu gelangen. Kaum erfährt das die Dresdener Polizei, so werden soundso viel Mann aufgeboten, und Ufert wird festgehalten, weil er das Ausweisungsdekret übertreten habe. Meine Herren, sowohl die Kreisdirektion wie das Ministerium des Innern haben alle diese Ausweisungsdekrete bestätigt. Sie sehen also, wenn man einen Mann verfolgen will, dann sind unsere jetzt bestehenden Gesetze ganz famose Handhaben dazu. Sie können sich also auf die bestehenden Gesetze stützen bei Ihren Unterdrückungsmaßregeln, dann haben Sie wenigstens das eine profitiert, dass Sie dem unangenehmen Odium eines Ausnahmegesetzes entgehen, welches ja in aller Augen immer etwas sehr Gehässiges hat.

Nun, meine Herren, sollen der Jesuitismus und der Ultramontanismus4 vernichtet werden — und das ist ja auch meine Meinung —, dann müssen ganz andere Mittel und Wege in Anwendung gebracht werden. Der Abgeordnete Dr. Gerstner11 hat bereits darauf hingewiesen, dass der Staat die wesentliche Ursache sei, dass der Jesuitismus sich jetzt so breitmachen könne, wie er es tatsächlich tue. Ich sage: Nicht allein der Staat, sondern auch die liberalen Parteien sind daran schuld; auch die liberale Partei hat nicht das getan, was sie zu tun versprochen hat, auch die liberale Partei hat in einer unverantwortlichen Weise die Volkserziehung und Volksbildung vernachlässigt. Meine Herren, statt dass Sie 100 Millionen Taler für Anschaffung von Mordwerkzeugen und zur Erhaltung stehender Armeen verwenden, die dazu bestimmt sind, auf Geheiß eines einzelnen sich gegenseitig die Köpfe einzuschlagen (Lachen.), wäre es viel besser, wenn Sie diese enormen Summen zur Volksaufklärung und Volksbildung verwendeten. Aber heute ist es in unserem Staate gerade umgekehrt. Wenn das, was heute für das Militär ausgegeben wird, für die Schulen ausgegeben würde, wenn Sie in dieser Weise die Schulen dotierten, wenn Sie die Kirche vom Staate trennten, die Kirche aus der Schule hinauswürfen, dann würde der Erfolg sich zeigen. Der Staat muss es für seine Hauptaufgabe betrachten, für die Volksbildung im höchsten Maße Sorge zu tragen, dann würde es sehr bald dahin kommen, dass alle ultramontanen und kirchlichen Wühlereien und Hetzereien nicht mehr den geringsten Einfluss übten.

Allerdings wäre dann nicht bloß der Einfluss der Jesuiten gebrochen, dann wären auch der Einfluss der Pietisten15 und ebenso der Einfluss des Protestantenvereins16 und der Altkatholiken17 gebrochen, mit einem Worte, es wird durch ein vernünftiges Volkserziehungssystem mit den religiösen Dogmen überhaupt gebrochen werden. Statt die Schullehrer häufig mit einem Schafhirten oder Kuhhirten in materieller Beziehung auf eine Stufe zu stellen, sollten Sie dieselben als die bestdotierten Beamten des Staates anstellen, als die Volkserzieher betrachten, in deren Reihen die besten Geister der Nation hineinziehen, und, gegründet auf die Forschungen und den Stand der heutigen Wissenschaft, eine Schule begründen, welche bis ins entfernteste Dorf in auskömmlicher Weise unterstützt wird. Ehe 10 Jahre vergehen, würde es mit allen pfäffischen Wühlereien aus sein. Dann, meine Herren, lassen Sie die Geistlichen in Gottes Namen predigen, es würde kein Mensch in die Kirche gehen. (Heiterkeit.)

Aber, meine Herren, das vom heutigen Staate zu verlangen wäre Wahnsinn, und es vom Liberalismus zu verlangen wäre vergebens. Denn so gut der Staat auf dem Autoritätsprinzip steht und wesentlich durch die Kirche als seine Hauptstütze gehalten wird, ebenso ist es auch mit dem Liberalismus. Auch Ihr Prinzip, meine Herren (nach links), ist die Autorität, denn ist erst einmal die himmlische Autorität untergraben, dann hört natürlich auch die irdische Autorität sehr bald auf, und die Folge wird sein, dass auf politischem Gebiete der Republikanismus, auf ökonomischem Gebiete der Sozialismus und auf dem Gebiete, was wir jetzt das religiöse nennen, der Atheismus ihre volle Wirksamkeit ausüben.

Nun, meine Herren, nach den Anschauungen, die ich über die Streitfrage habe, werden Sie begreifen, dass ich keine Lust habe, diesem Gesetze meine Zustimmung zu geben. Ebenso werden Sie aber auch begreifen, dass, wenn behauptet worden ist, der Sozialismus und der Ultramontanismus4 seien Verbündete, dies nichts ist als eine infame Verleumdung. Meine Herren, wenn die Sozialdemokratie einstens siegt, ist es mit dem Liberalismus und dem Ultramontanismus gleichzeitig aus. (Unruhe.)


Erläuterungen:

1 Jesuitengesetz

"Jesuitengesetz, das Reichsgesetz vom 4. Juli 1872, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu. Das Gesetz bestand bis zum 8. März 1904 aus nachfolgenden drei Paragraphen:
  • § 1. Der Orden der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und ordensähnlichen Kongregationen sind vom Gebiete des Deutschen Reiches ausgeschlossen. Die Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt. Die zurzeit bestehenden Niederlassungen sind binnen einer vom Bundesrat zu bestimmenden Frist, die sechs Monate nicht übersteigen darf, aufzulösen.
  • § 2. Die Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Jesu oder der ihm verwandten Orden oder ordensähnlichen Kongregationen können', wenn sie Ausländer sind, aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden; wenn sie Inländer sind, kann ihnen der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden.
  • § 3. Die zur Ausführung und Sicherstellung des Vollzuges dieses Gesetzes erforderlichen Anordnungen werden vom Bundesrat erlassen.

Begreiflicherweise ging das Bestreben des Zentrums nach Beendigung des Kulturkampfes, der das Jesuitengesetz gebracht, dahin, dasselbe zu beseitigen. Allein der wiederholt gestellte Antrag auf dessen Beseitigung fand zwar die Zustimmung des Reichstags, nicht aber die des Bundesrats. Da kündigte Reichskanzler Graf Bülow im Februar 1903 im Reichstag zur allgemeinen Überraschung plötzlich an, dass Preußen im Bundesrat einer Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes seine Zustimmung nicht versagen werde. Obwohl von Seiten einzelner Bundesfürsten und insonderheit von der geistigen Elite des deutschen Volkes, und zwar der protestantischen wie der katholischen, gegen die Aufhebung auch nur des § 2 energisch protestiert wurde, sah sich der Bundesrat aus politischen oder besser nationalen Gründen doch veranlasst, dem Drängen der numerisch stärksten Partei des Reichstags, des Zentrums, nachzugeben, und stimmte in seiner Sitzung vom 9. März 1904 dem vom Reichstag beschlossenen Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung des § 2 des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872, zu. Für die Aufhebung stimmten Preußen mit 17, Bayern mit 6, Baden mit 3, Waldeck, Reuß ä. L. und Hamburg mit je 1 Stimme, zu sammen 29 Stimmen. Gegen die Aufhebung: Sachsen mit 4, Württemberg mit 4. Hessen mit 3, Mecklenburg-Schwerin mit 2, Braunschweig mit 2, Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Koburg-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg- Rudolstadt, Reuß j. L. und Detmold mit je 1 Stimme, zusammen 25 Stimmen, Bremen, Lübeck, Anhalt und Schaumburg-Lippe mit je 1 Stimme enthielten sich der Abstimmung. Für die Stimmenenthaltung ist, wie verlautet, das formelle, aber staatsrechtlich nicht zutreffende Bedenken maßgebend gewesen, ob der Bundesrat berechtigt sei, auf den Beschluss eines frühern Reichstags zurückzugreifen. Als dem Jesuitenorden verwandt sind zurzeit noch anzusehen die Kongregation der Lazaristen (Congregatio Missionis) und die Gesellschaft vom heiligen Herzen Jesu (Société du sacré coeur de Jésus), nicht mehr aber die Kongregationen der Redemptoristen und der Priester vom Heiligen Geiste (Bekanntmachungen des Bundesrats vom 20. Mai 1873 und Bundesratsbeschluss vom 9. Juli 1894)."

[Quelle: Meyers großes Konversations-Lexikon. -- DVD-ROM-Ausg. Faksimile und Volltext der 6. Aufl. 1905-1909. -- Berlin : Directmedia Publ. --2003. -- 1 DVD-ROM. -- (Digitale Bibliothek ; 100). -- ISBN 3-89853-200-3. -- s.v.]

2 Henry Thomas Buckle

"Buckle (spr. böckl), Henry Thomas, engl. Kulturhistoriker, geb. 24. Nov. 1821 als Sohn eines Schiffsreeders, gest. 29. Mai 1862, trat in das väterliche Geschäft, widmete sich aber, als sein Vater ihm 1840 ein ausreichendes Vermögen hinterließ, wissenschaftlichen Studien. Hallam und Bunsen gewannen nachhaltigen Einfluss auf ihn. Als Schriftsteller trat B. erst 1857 mit dem ersten Bande seines unvollendet gebliebenen, in mehrere Sprachen übersetzten Hauptwerkes hervor, der »History of civilisation in England« (8. Aufl. 1902; deutsch von A. Ruge, 6. Ausg., Leipz. 1901, 2 Bde., und von Ritter, 2. Aufl., das. 1900, 2 Bde.). Das ziemlich formlos angelegte Werk erregte großes Aufsehen. Bewundernswert sind der Fleiß der Forschung, die große Belesenheit, der eindringende Scharfsinn, die philosophische Anlage, womit B. überall allgemeine Gesetze herauszufinden sucht; aber nicht geringer sind auch die Einseitigkeit und die doktrinäre Übertreibung, womit er auf die Geschichte das Gesetz der Kausalität in materialistischem Sinne anwendet, ohne die persönliche Freiheit zu ihrem Recht kommen zu lassen. Die psychologische Betrachtung verschwindet vor dem empirisch gewonnenen Gesetz, dem gegenüber der Einzelne nichts ist. Nach Vollendung des zweiten Bandes unternahm B. im Oktober 1861 eine Reise nach dem Orient, erkrankte am Typhus und starb in Damaskus. Nach seinem Tod erschienen die »Miscellaneous and posthumous works« (Lond. 1872, 3 Bde.; im Auszug das. 1886, 2 Bde.); seine kleinern »Essays« wurden übersetzt von Asher (Leipz. 1867) und von Jacobi (das. 1895)."

[Quelle: Meyers großes Konversations-Lexikon. -- DVD-ROM-Ausg. Faksimile und Volltext der 6. Aufl. 1905-1909. -- Berlin : Directmedia Publ. --2003. -- 1 DVD-ROM. -- (Digitale Bibliothek ; 100). -- ISBN 3-89853-200-3. -- s.v.]

3 Bebel bezieht sich auf den bestehenden Kampfzustand zwischen katholischer Kirche und dem von Bismarck gelenkten Staat, einen Zustand, für den der liberale Abgeordnete Virchow ein Jahr später das Schlagwort »Kulturkampf« geprägt hat.

"Kulturkampf, der Kampf zwischen der katholischen Kirche und dem Staat in Deutschland und namentlich in Preußen seit 1872, ein zuerst von Virchow gebrauchtes Wort im Sinne eines »Kampfes für die Kultur«, von den Ultramontanen spöttisch in dem Sinne gebraucht, daß der K. die Bekämpfung der Kultur, d. h. der katholischen Kirche, sei, wie sie denn auch einen besonders eifrigen Verteidiger der staatlichen Autorität gegenüber der römischen Kurie als Kulturkämpfer zu bezeichnen pflegen."

[Quelle: Meyers großes Konversations-Lexikon. -- DVD-ROM-Ausg. Faksimile und Volltext der 6. Aufl. 1905-1909. -- Berlin : Directmedia Publ. --2003. -- 1 DVD-ROM. -- (Digitale Bibliothek ; 100). -- ISBN 3-89853-200-3. -- s.v.]

4  Ultramontanismus (lat.): diejenige Auffassung des Katholizismus, die dessen ganzen Schwerpunkt nach Rom, also jenseit der Berge (ultra montes), verlegen möchte; ultramontan ist somit das ganze Kurial- oder Papalsystem. Ultramontane Partei = Zentrumspartei

5 Jesuiten

"Jesuiten, Societas Jesu (SJ)

1. Renaissance, Humanismus und Reform bestimmen den Ausgangspunkt der von Ignatius von Loyola gegründeten Societas Jesu (SJ) oder Compañía de Jesús (Gesellschaft Jesu) und fassen in ihr dem Katholizismus  einen Orden besonderen Charakters entstehen. Mit der Hinwendung zu einer neuen Zeit verbindet sich die in der spanischen Heimat des Gründers noch lebende mittelalterliche Idee eines christlichen Rittertums, das in Gehorsam gegenüber den kirchlichen Gesetzen sein Ziel in der Ausbreitung des Glaubens sieht, die ritterliche Idee von Christus dem König als Helfer im Kampf, ferner die Vorstellung von dem leidenden gekreuzigten Christus und seiner Nachfolge auf Erden, wie sie auf dem Boden der bürgerlichen Religiosität des ausgehenden MA erwächst. In dem Jesuitenorden entsteht der kath. Kirche ein Instrument mit dem Ziel, die Menschen innerhalb der alten zerfallenden geistigen, kulturellen und politischen Ordnungen zu innerer Sicherheit zu führen. Nicht so sehr eine großartig angelegte Missionsarbeit mit Massentaufen, wie sie noch von Franz Xavier vollzogen wird, sondern die Gewinnung des einzelnen steht daher im Mittelpunkt der Arbeit, das Streben nach der absoluten Vollkommenheit des Menschen gemäß dem Vorbilde Christi. Diesem Ideal entsprechen die von Ignatius verfassten Exerzitien. Das typisch jesuitische Moment der Seelengewinnung kommt hier am deutlichsten zum Ausdruck und ist zugleich der Prüfstein für die Zugehörigkeit zum Orden. Das Ziel ist die Herstellung der Einheit der Welt in der Kirche, deren Einheit für Ignatius im Papsttum verkörpert ist. Hier wie auch in der Anknüpfung an die Scholastik des Thomas von Aquino, die zur Grundlage für die theologische Auffassung des Ordens wird, findet somit ein Rückgriff auf Autoritäten einer vergangenen Epoche statt. Überlieferung und neue Schau prägen so die Grundzüge des Ordens, dessen Wesen durch die allgemeine und grundsätzliche Hinwendung aller Dinge auf das Apostolat, auf die Verbreitung und Mehrung des Glaubens, Einordnung in die Kirche, Unterordnung und Gehorsam gegenüber dem Papst und den Vorgesetzten sowie durch die bewusste Einordnung des freien einzelnen gekennzeichnet wird. Ist bei den übrigen Orden die Abwendung von allem Weltlichen primärer Zweck, so tritt nunmehr ein neuer Begriff von Heiligkeit an die Stelle in dem Ideal des Frommen, der nicht aus der Welt flieht, sondern im praktischen Erfolg für Gottes Sache in der Welt seiner Berufung gewiss wird. Nationale und ständische Bindungen werden abgelehnt, die Übernationalität zum Prinzip erhoben, nationalkirchliche Strömungen wie der Gallikanismus und später der Febronianismus und Josephinismus bekämpft. Daneben stehen Ketzerbekämpfung und Mission (s. 5). Zu diesen Aufgaben tritt bald die Pflege der Wissenschaften und der Theologie sowie die Übernahme des gehobenen Schulunterrichts, vor allem in der Absicht, eine neue kath. Elite zu gewinnen. Die Jesuiten werden so zu einem Erziehungsorden, dessen Schulen in vielen Staaten für zwei Jahrhunderte das Bildungsideal bestimmen ( Bildungswesen, 5). Als Erzieher der Fürstenkinder finden die Ordensmitglieder Eingang an den Höfen als Beichtväter fürstlicher Persönlichkeiten. Die sich daraus ergebende allzu enge Verbindung mit der großen Politik führt zur Gefährdung der Einheit des Ordens und zur Aufteilung in einzelne Gruppen, die ihre speziellen Anliegen verfolgen.

2. Die Anfänge des Ordens lassen sich bis 1534 zurückführen. Am 15.8. (Mariä Himmelfahrt) legt Ignatius mit den von ihm gewonnenen Gefährten - dem Savoyarden Peter Faber, dem baskischen Adligen Franz Xavier, den Kastiliern Jakob Laynez, Alfons Salmeron und Nikolaus Bobadilla sowie dem Portugiesen Simon Rodriguez - in der Marienkirche auf dem Montmartre in Paris das Gelübde der Armut und Keuschheit ab. Ferner geloben sie, sich im Hl. Lande der Krankenpflege und Mission zu widmen oder, wenn dies nicht durchführbar sei, jeder päpstlichen Weisung zu folgen. Demgegenüber lässt die Ordenslegende die Gründung wie auch die Konstitutionen des Ordens bereits 1521 im Zusammenhang mit den Visionen des Ignatius in Manresa geschehen. Das Scheitern des ursprünglichen Planes und die Hinwendung zur inneren Mission durch Predigt, Waisenpflege, Armenfürsorge und die Berührung mit der zur Bekämpfung des Protestantismus begründeten Priestergesellschaft der Theatiner in Venedig führen dann 1539 in Rom zur tatsächlichen Ordensgründung. Die Approbation durch Papst Paul III. erfolgt 1540 in der Bulle »Regimini militantis ecclesiae«, zunächst mit der 1543 aufgehobenen Beschränkung auf 60 Mitglieder. Die veränderten Verhältnisse bewirken dann, dass 1541 Ignatius und seine Gefährten entsprechend dem in der Grundregel (Formula Instituti) aufgenommenen Vorbehalt, notfalls Abänderungen vornehmen zu können, nunmehr ein fünffaches Gelübde ablegen. Dieses enthält außer den alten Mönchsverpflichtungen der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams neu die Verpflichtung für den Katechismusunterricht und das Gelübde strikten Gehorsams gegenüber dem Papst. Wesentlich wird vor allem die absolute Gehorsamspflicht. Darin liegt zugleich die Freizügigkeit in der Arbeit des Ordens und seine Beweglichkeit begründet. In ihrer gegenwärtigen Fassung werden die mehrfach abgeänderten Grundregeln von Julius III. 1550 bestätigt, während die Konstitutionen, auf die die Ordensverfassung (s. 3) aufbaut und an denen Ignatius bis zu seinem Tode arbeitet, seit dem Generalat von Laynez (1558-65) in ihren Grundzügen fixiert vorliegen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten breitet sich der Orden rasch aus. 1544 sind in Europa bereits 9 Niederlassungen vorhanden, 1554 bestehen 8 Ordensprovinzen, beim Tode des Stifters 12, davon 7 in Spanien und Portugal und deren Kolonien, mit 101 Häusern und ca. 1000 Mitgliedern. Zu Beginn des 17. Jh.s sind die Jesuiten nicht nur in sämtlichen kath. Ländern Europas tätig, sondern auch in Asien, Afrika (: IV A. C) und Südamerika. 1616 zählt die SJ 37 Provinzen mit ca. 13000 Mitgliedern. - Der Schwerpunkt der Arbeit verlagert sich auf den gelehrten Schulunterricht; der kirchliche Elementarunterricht wie die Sozialarbeit werden mehr und mehr anderen Orden überlassen. Heranbildung der vornehmeren Jugend sowie des Klerus in militärischem Gehorsam wird das Hauptziel der jesuitischen Pädagogik . Die Grundsätze des Unterrichts und der Erziehung für die von dem Orden geleiteten Gymnasien, Kollegien, Akademien und Universitäten sind in der Ratio studiorum SJ niedergelegt, wobei sich die Studien in niedere (studia inferiora) und höhere (superiora) Klassen gliedern. Fast alle Zweige der Wissenschaften finden Pflege und Förderung. Berühmte Editionen, z. B. die im 17. Jh. von den Bollandisten begonnenen Acta Sanctorum (AS), sind Ergebnisse dieser Arbeit. Rückhaltlos stellen sich die Jesuiten von Anfang an der Ketzerbekämpfung zur Verfügung und treten jeder Bestrebung in der kath. Kirche entgegen, die eine Versöhnung mit den Protestanten für möglich hält ( Tridentinisches Konzil). Auf den Rat des Ignatius erfolgt 1542 die Gründung des Hl. Offiziums ( Kurie), 1552 die Errichtung des Collegium Germanicum ( Rom: III). Die Geschichte der Gegenreformation (, 2c) ist weithin die Geschichte des Jesuitenordens. Neben der Predigt  ist es bes. die Beichte , die durch die Jesuiten in den kath. Ländern wieder voll in Aufnahme kommt. In ihrem Mittelpunkt steht nicht so sehr die Absolution, sondern die Seelenführung. Zur Stärkung des religiösen Lebens dient ferner die besondere Marienverehrung (: I; vgl. Herz Mariä), die 1584 zu der von Gregor XIII. approbierten Marianischen Kongregation führt; desgleichen die bereits von Canisius eingeführten Herz Jesu-Andachten.

Gehorsamspflicht und straffe Unterordnung verhindern jedoch nicht, dass es schon früh zu inneren Spannungen innerhalb des Ordens kommt. Notwendigkeiten, wie sie sich aus den Verhältnissen in Deutschland (: I, 2b) ergeben, bringen Canisius in Konflikt mit der Ordensleitung. Schwere Auseinandersetzungen als Folge der Zurücksetzung der Spanier unter dem Generalat des Neapolitaners Aquaviva (1581-1615) führen zu einer ernsten Krise, werden jedoch gemeistert. Zerfallserscheinungen, die sich zuerst Ende des 17. Jh.s bemerkbar machen, peinliche Verflechtungen in Wirtschaft und Politik, Verweltlichung und Rückständigkeit bewirken schließlich die von Seiten der Aufklärung und des Absolutismus der bourbonischen Höfe geforderte Aufhebung des Ordens durch Clemens XIV. (Breve »Dominus ac redemptor noster«, 21.7.1773). Schon vorher erfolgt ein Verbot für Portugal und seine Kolonien, 1767 in Spanien. In Preußen, wo Friedrich d. Gr. das päpstliche Verbot ignoriert und sich der Jesuiten als Pädagogen bedient ( Schlesien), besteht der Orden bis zum Regierungsantritt Friedrich Wilhelms II. fort, ebenso in Russland bis 1820. In den übrigen Ländern finden die Ordensmitglieder in den Genossenschaften der Herz Jesu-Andacht, welche die Jesuitenregel annehmen, einen Sammelpunkt. Es sind dies bes. die von Tournély 1794 gegründete Gesellschaft des Hl. Herzens Jesu und die 1797 in Rom von Paccanari gestiftete Genossenschaft vom Glauben Jesu ( Paccanaristen). Wichtig für die Wiederherstellung des Ordens wird dann seine Restitution im Königreich Neapel durch Pius VII. (1804) und die Wirksamkeit des Provinzials Pignatelli, ferner die bereits 1801 für Russland erfolgte kanonische Neuerrichtung. Im Zuge der Restauration des Katholizismus  stellt schließlich 1814 Pius VII. durch die Bulle »Sollicitudo omnium ecclesiarum« den Orden in seiner unveränderten alten Verfassung wieder her. Aber der neue Vormarsch erfolgt nur langsam. Bedeutungsvoll wird bes. das Generalat Johann. Philipp Roothaans aus Amsterdam (1829-53). Das Vatikanum von 1870 und der sog. Ultramontanismus kennzeichnen das weitere Wirken des Ordens. Wie in der Aufklärung, so entsteht den Jesuiten in dem Geist der neuzeitlichen Gesellschaft, vor allem im liberalen Bürgertum, ein neuer Gegner. Das Staatsmonopol der Erziehung nimmt dem Orden seine Bewegungsfreiheit im Erziehungswesen. In Deutschland erfolgt 1872 während des Kulturkampfes das Verbot der SJ. 1904 wird zwar einzelnen Jesuiten der Aufenthalt wieder erlaubt, aber erst 1917 das Jesuitengesetz (§ 1) endgültig aufgehoben. In Frankreich (: I, 8) führt die radikale Trennung von Staat und Kirche 1880 zum Verbot, dann das Vereinsgesetz von 1907. Ausweisungen und Verbote treffen den Orden 1820 in Russland, 1834 in Portugal, 1820, 1835 und 1868 in Spanien, 1848 in der Schweiz, ferner in den letzten Jahrzehnten des 19. Jh.s in zahlreichen mittel- und südamerikanischen Staaten. Nur in England, Irland, den USA und in den prot. nordischen Ländern gestaltet sich die Lage der Jesuiten günstiger. In Norwegen wurde das im Grundgesetz verankerte Jesuitenverbot erst 1956 aufgehoben. - Trotz aller Verbote und Widerstände gelingt es aber den Jesuiten, verlorenen Boden wiederzugewinnen. In Deutschland wächst nach dem 1. Weltkrieg die Zahl der Mitglieder rasch, so dass 1921 wieder wie ursprünglich eine Ober- und Niederdeutsche Provinz entsteht; 1931 wird von jener die ostdeutsche Provinz abgetrennt. Eine folgenschwere Unterbrechung erfährt das Wirken des Ordens in Deutschland durch den Nationalsozialismus und den 2. Weltkrieg. Heute sind für die studierende und nichtstudierende Jugend bes. die zahlreichen Marianischen Kongregationen (Kongregationssekretariat in Augsburg) zu nennen, für Schüler an höheren Lehranstalten der 1919 begründete Bund »Neu-Deutschland«, ferner die Tätigkeit der Jesuiten als Studentenseelsorger und als Religionslehrer an Berufsschulen. Ebenso wird die Männerseelsorge ausgeübt, wozu die marianischen Männerkongregationen, der »Gebetsapostolat« sowie das »Betriebsmännerwerk« dienen.

3. Die hohe Bedeutung, die der Orden für die kath. Kirche bis in die Gegenwart hat, ergibt sich aus der der Ordensverfassung zugrunde liegenden Konzeption. Die Konstitutionen (s. 2) vermitteln gerade heute neue Impulse für das Ordenswesen der Kirche überhaupt bei der Suche nach neuen Formen, die bis hin zum Fortfall der vita communis führen. An der Spitze steht der General (praepositus generalis; seit 1946 Giovanni B. Janssens), der auf Lebenszeit gewählt wird, die gesamte Regierungsgewalt in der Hand hält, sämtliche Oberen (Superioren) ernennt und ihre Tätigkeiten bestimmt. Lediglich bei seinem Tode oder ausnahmsweise auf seine Berufung hin tritt die aus dem General, den Assistenten, den Provinzialoberen und zwei Delegierten der einzelnen Ordensprovinzen bestehende Generalkongregation zusammen (30. Generalkongregation 1958 in Rom), deren Aufgabe auch die allgemeine Gesetzgebung ist. Den einzelnen Häusern in den Provinzen steht bei Noviziaten ein Rektor, sonst ein Superior vor, denen jeweils Konsultoren und ein Admonitor beigegeben sind. Die Mitglieder sind in vier Klassen eingeteilt: Die Novizen verbringen 2 Jahre in einem Novizenhause. Die Scholastiker üben nach humanistischen Studien (1-2 Jahre) und dem Studium der Philosophie in einem Kollegium der Gesellschaft (3 Jahre) dort weiter eine 3- bis 5jährige Lehrtätigkeit in diesen Fächern aus. Danach müssen sie sich dem Studium der Theologie (4 Jahre) und einem dritten Probejahr unterziehen. Der Scholastiker legt dann entweder als Professe oder als Koadjutor sein Gelübde ab (letzterer nur einfache Gelübde). Die Professen beschwören außer den drei gewöhnlichen Gelübden noch das vierte - jeder Mission des Papstes unbedingt zu folgen - und müssen abgesehen von einem erfolgreichen 7jährigen Studium der Theologie und Philosophie noch mindestens 10 Jahre dem Orden angehört haben.

4. Kennzeichnend für die Gegenwartsbedeutung der Jesuiten ist, dass ihnen allein 8 päpstliche Institute unterstellt sind: die Gregoriana (päpstliche Universität), das Collegium Germanicum, das Bibelinstitut, die päpstliche Sternwarte, die Kollegien für Russland, Lateinamerika und Brasilien sowie das Orientalische Institut in Rom (: III). Tritt auch heute die Missionsarbeit der SJ hinter anderen Aufgaben zurück, so arbeiten dennoch fast 6000 Jesuiten in den Missionen in Asien, bes. Indien und Japan, sowie in Afrika und anderen Gebieten. Ferner unterhält der Jesuitenorden heute 94 kirchliche Hochschulen, 59 Universitäten und gibt 1320 Zeitschriften in 50 Sprachen heraus mit einer Gesamtauflage von 144 Mill. Exemplaren. Bekannt sind davon im deutschen Raum »Geist und Leben«, die »Stimmen der Zeit«, der »Herz-Jesu Sendbote«, die »Kath. Missionen«, ferner die in Rom erscheinende »Civiltà cattolica«, die »Etudes religieuses« in Paris, »Razon y Fé« in Spanien und »The Month«. Die Zahl der Mitglieder des Ordens betrug 1900 in 5 Assistenzen 15073, 1939 in 8 Assistenzen und 49 Provinzen sowie 47 Missionen 25934, 1949 in 8 Assistenzen und 55 Provinzen (und Vize-Provinzen) sowie 51 Missionen 29973; inzwischen ist die Zahl auf 32936 gestiegen. Die drei deutschen Provinzen mit ihren Mittelpunkten in Köln, München und Berlin haben z. Z. 1348 Ordensangehörige. Die Noviziate befinden sich in Eringerfeld b. Paderborn, Neuhausen b. Stuttgart und Ockenheim b. Bingen. Das Junioriat für klassische Studien liegt in Tisis b. Feldkirch (Vorarlberg). Die Philosophisch-theologische Hochschule St. Georgen in Frankfurt a.M., vier von Jesuiten geleitete Gymnasialkollegien in St. Blasien, Bad Godesberg, Hamburg und Berlin mit 2361 Schülern sowie ein Konvikt am Gymnasium in Büren und die Stella Matutina in Feldkirch sind Zentren der Ordensarbeit. - Ferner beeinflussen die Jesuiten zahlreiche Massenorganisationen, deren wichtigste die »Marianischen Kongregationen« sind. Daneben wirken andere Vereinigungen, z. B. die »Liga des Allerheiligsten Herzens«. Weitgehend unter Leitung der SJ stehen auch die Ordensfrauen vom Heiligsten - Herzen Jesu (, 2b). - Über sich selbst sagt die SJ (Angelo Martini bei Escobar I, 779): »Die Gesellschaft Jesu wurde sehr geliebt und sehr gehasst. Sie hat immer versucht, dem ignatianischen Ideal treu zu bleiben.«"

[Quelle: Walter Göbell (1911 - ). -- In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart3. --  Bd. 3. -- 1958. -- S. 617]

 

6 Gregor VII. (1021-85) war von 1073 bis 1085 Papst; Gegenspieler Kaiser Heinrichs IV., den er 1076 mit dem Bann belegte (Gang nach Canossa!). Erstrebte Oberhoheit der päpstlichen Gewalt über die weltliche.

7 Unfehlbarkeit

" Infallibilität (neulat., »Unfehlbarkeit«): nach der auf dem vatikanischen Konzil 1870 festgestellten Kirchenlehre Eigenschaft des römischen Papstes, zufolge deren er als Christi Statthalter, der vom Heiligen Geist in alle Wahrheit geleitet wird, in Glaubenssachen niemals irren kann (vgl. Papst und Ex cathedra). Die ältere und mittelalterliche Kirche schreibt I. vielmehr den allgemeinen Konzilen zu (vgl. Episkopalsystem). Die protestantische Rechtgläubigkeit nimmt dieselbe Eigenschaft für die Bibel in Anspruch."

[Quelle: Meyers großes Konversations-Lexikon. -- DVD-ROM-Ausg. Faksimile und Volltext der 6. Aufl. 1905-1909. -- Berlin : Directmedia Publ. --2003. -- 1 DVD-ROM. -- (Digitale Bibliothek ; 100). -- ISBN 3-89853-200-3. -- s.v.]

8 Bismarck.

9 Odium (lateinisch): Hass, Feindschaft.

10 rotes Gespenst = Sozialismus

11 Joseph Gerstner (1830-83), Professor für Staatswissenschaft in Würzburg, Mitglied der Deutschen Fortschrittspartei, von 1871 bis 1874 Abgeordneter des Deutschen Reichstags.

12 Wilhelm Ufert, Textilarbeiter, führendes Mitglied der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei in Chemnitz, 1870 wegen Majestätsbeleidigung zu Festungshaft verurteilt.

13 Freizügigkeitsgesetz

"Zunächst ist das nunmehrige Reichsgesetz über die Freizügigkeit vom 1. Nov. 1867 zu nennen, das im wesentlichen die preußischen Grundsätze auf die übrigen Bundesstaaten ausdehnte. Hiernach hat jeder Deutsche das Recht, innerhalb des Bundesgebiets an jedem Ort sich aufzuhalten oder niederzulassen, wo er sich eine eigne Wohnung oder ein Unterkommen zu verschaffen imstande ist, an jedem Ort Grundeigentum zu erwerben und Gewerbe zu betreiben. Der Reichsangehörige darf in Ausübung dieser Befugnisse weder durch die Obrigkeit seiner Heimat noch durch diejenige des Ortes, in dem er sich aufhalten oder niederlassen will, gehindert oder beschränkt werden; keinem Reichsangehörigen darf um des Glaubensbekenntnisses willen oder wegen fehlender Staats- oder Gemeindeangehörigkeit der Aufenthalt, die Niederlassung, der Gewerbebetrieb oder der Erwerb von Grundeigentum verweigert werden. Zur Abweisung eines Neuanziehenden ist eine Gemeinde nur dann befugt, wenn sie nachweisen kann, dass er nicht hinreichende Kräfte besitze, um sich und seinen nicht arbeitsfähigen Angehörigen den notdürftigen Lebensunterhalt zu verschaffen, und wenn er solchen weder aus eignem Vermögen bestreiten kann, noch von einem dazu verpflichteten Verwandten erhält. Dagegen berechtigt die Besorgnis vor künftiger Verarmung die Gemeinde nicht zur Zurückweisung. Übrigens ist es der Landesgesetzgebung anheimgestellt, diese Befugnis der Gemeinden zur Zurückweisung von Neuanziehenden noch mehr zu beschränken. Abgaben wegen des Anzugs dürfen nicht mehr erhoben, wohl aber können Neuangezogene nach dreimonatlichem Aufenthalt zu den Gemeindelasten herangezogen werden. Die Fortsetzung des Aufenthalts kann versagt werden, wenn sich nach dem Anzug die Notwendigkeit einer öffentlichen Unterstützung ergibt, bevor der Neuanziehende den Unterstützungswohnsitz (das Heimatrecht) an dem Aufenthaltsort erworben hat, und wenn die Gemeinde nachweisen kann, dass diese Unterstützung aus andern Gründen als wegen nur vorübergehender Arbeitsunfähigkeit notwendig geworden ist (s. Unterstützungswohnsitz).

Eine Beschränkung der Freizügigkeit kann ferner infolge der Polizeiaufsicht (s.d.) eintreten. Die höhere Landespolizeibehörde kann demjenigen, der auf Grund gerichtlichen Urteils unter polizeiliche Aussicht gestellt ward, den Aufenthalt an einzelnen bestimmten Orten versagen. Hierher gehören auch Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 4. Juli 1872. Angehörige des im Deutschen Reiche verbotenen Ordens der Gesellschaft Jesu oder der ihm verwandten Orden oder ordensähnlichen Kongregationen können, wenn sie Ausländer sind, aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden; wenn sie Inländer sind, kann ihnen der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden."

[Quelle: Meyers großes Konversations-Lexikon. -- DVD-ROM-Ausg. Faksimile und Volltext der 6. Aufl. 1905-1909. -- Berlin : Directmedia Publ. --2003. -- 1 DVD-ROM. -- (Digitale Bibliothek ; 100). -- ISBN 3-89853-200-3. -- s.v. "Freizügigkeit"] 

14 § 3 des Freizügigkeitsgesetzes von 1867:"

§ 3. Insoweit bestrafte Personen nach den Landesgesetzen Aufenthaltsbeschränkungen durch die Polizeibehörden unterworfen werden können, behält es dabei sein Bewenden.

Solchen Personen, welche derartigen Aufenthaltsbeschränkungen in einem Bundesstaate unterliegen, oder welche in einem Bundesstaate innerhalb der letzten zwölf Monate wegen wiederholten Bettelns oder wegen wiederholter Landstreicherei bestraft worden sind, kann der Aufenthalt in jedem anderen Bundesstaate von der Landespolizeibehörde verweigert werden. "

15 Pietisten: Anhänger des Pietismus. Der Pietismus ist eine Bibelbewegung, Laienbewegung und Heiligungsbewegung. Er betont die subjektive Seite des Glaubens, entwickelte aber auch einen starken missionarischen und sozialen Grundzug. In der pietistischen Praxis haben Hauskreise mit gemeinsamem Bibelstudium und Gebet oft größere Bedeutung als Gottesdienste. Der Pietismus betont das Priestertum aller Gläubigen und lässt deshalb neben Theologen auch Laien ohne akademische Bildung, vorrangig Männer, zum Predigtamt zu: als Redner, "redende Brüder", in den Hauskreisen ("Stunden", das heißt Erbauungsstunden / Bibelbesprechstunden).

16 Protestantenverein

"Protestantenverein, Deutscher, strebt auf dem Grunde des evangelischen Christentums eine Erneuerung der protestantischen Kirche im Geist evangelischer Freiheit und im Einklang mit der Kulturentwickelung an. Der Gedanke, regelmäßig wiederkehrende Versammlungen zur Erreichung dieses Zweckes abzuhalten, wurde von badischen Theologen auf der Durlacher Konferenz im August 1863 angeregt. Man vereinigte sich zur Gründung und Einberufung eines deutschen Protestantentags, als dessen Hauptzweck die Anbahnung einer deutschen gesamtkirchlichen Nationalvertretung bezeichnet wurde. Auf der am 30. Sept. 1863 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Vorversammlung wurde der Protestantentag in einen Protestantenverein umgewandelt, der die theologische Arbeit zur Befreiung und Läuterung der Lehre von dem noch herrschenden Dogmatismus der protestantischen Wissenschaft zu überlassen, dagegen den Anbau des kirchlichen Verfassungs- und Gemeindelebens und die Förderung der praktisch-kirchlichen Tätigkeit als Hauptgebiet seiner Tätigkeit zu betrachten habe. Die endgültige Begründung des Vereins erfolgte 7. und 8. Juni 1865 in Eisenach. Nach den hier beschlossenen Satzungen will der Protestantenverein insbes. dahin wirken, dass die Gemeinde der Hierarchie gegenüber zu ihrem Recht und dadurch auch zu wirklichem eignen Leben komme; er will alles, was die sittliche Kraft und Wohlfahrt des Volkes bedingt, zu fördern suchen und für diese Zwecke tüchtige Kräfte aus dem ganzen deutschen protestantischen Volke sammeln und vereinen. Die Mitglieder treten da, wo sich eine hinlängliche Zahl in einem Ort oder einem Bezirk findet, in Orts- oder Bezirks- oder Landesvereine zusammen und versammeln sich zeitweise zur Besprechung über wichtige Fragen. Diese besondern Vereine stehen mit dem Gesamtverein in Verbindung und haben ihre besondere Vertretung auf dem Protestantentag (22. Versammlung Berlin 1904). Die Leitung der Geschäfte liegt in der Hand eines Vorortes, der alle drei Jahre wechselt (zurzeit Berlin). Schon seit 1866 und noch mehr seit 1870 war der Protestantenverein zugleich im nationalen Sinne tätig und hat auf seinen Versammlungen fast alle die Maßregeln, die in Preußen zum »Kulturkampf« und zur Neukonstituierung der evangelischen Kirche führten, zum voraus gefordert und befürwortet. Dabei hatte er unter entschiedener Ungunst fast sämtlicher Kirchenbehörden Deutschlands zu leiden. Seinen Anhängern wurden, wo sie von Gemeinden gewählt wurden, vom Gesetz nicht immer vorgesehene Kolloquia abverlangt und auf Grund derselben Bestätigung verweigert. Von der Generalsynode blieb der Protestantenverein tatsächlich ausgeschlossen. 1904 zählte er 20 Zweigvereine mit etwa 25,000 Mitgliedern. Der zahlreichste Landesverband ist der »Protestantische Verein« der Pfalz. Organe des Protestantenvereins sind die zu Elberfeld erscheinenden »Protestantischen Flugblätter«, das zu Bremen erscheinende »Protestantenblatt« (früher »Deutsches Protestantenblatt«) und die von Websky (s. d.) redigierten »Protestantischen Monatshefte« (Berlin), die seit 1897 als wissenschaftliches Organ an die Stelle der »Protestantischen Kirchenzeitung« getreten sind. In freundschaftlichen Beziehungen zum Protestantenverein stehen der Niederländische Protestantenbund und der Schweizerische Verein für freies Christentum."

[Quelle: Meyers großes Konversations-Lexikon. -- DVD-ROM-Ausg. Faksimile und Volltext der 6. Aufl. 1905-1909. -- Berlin : Directmedia Publ. --2003. -- 1 DVD-ROM. -- (Digitale Bibliothek ; 100). -- ISBN 3-89853-200-3. -- s.v.]

17 Altkatholiken

"Altkatholizismus, Name für eine kirchliche Bewegung, die den von der nationalen Idee getragenen Widerstand der Gewissenhaftigkeit und der Wissenschaftlichkeit im deutschen Katholizismus gegen die im Unfehlbarkeitsdogma vollendete ultramontane Entwickelung der römischen Kirche darstellt. Bisher war es unter Beihilfe der Politik deutscher Regierungen der Kurie gelungen, den Widerspruch der deutschen Wissenschaft (Hermes, Günther, Frohschammer u.a.) zu unterdrücken, Männer, die sich römischen Zumutungen unfügsam zeigten, von den Bischofsstühlen zu entfernen oder zurückzuhalten (Sedlnitzky, Schmid) und in Klerus und Gemeinde den Ultramontanismus zur Herrschaft zu bringen. Als aber trotz der Einsprache der deutschen Theologie, trotz des Protestes einer starken Minorität auf dem vatikanischen Konzil 18. Juli 1870 das Dogma von der Unfehlbarkeit zu stande gekommen war, als dieselben deutschen Bischöfe, die sich vorher so entschieden dagegen ausgesprochen hatten, das Dogma dennoch (in Bayern mit Umgehung des Plazet) verkündigten und gegen die opponierenden Fakultäten von München, Bonn und Breslau sowie gegen einzelne Geistliche und Religionslehrer mit kirchlichen Zensuren einschritten, und als zugleich in dem Verhalten des Klerus und der katholischen Partei des Reichstags es sich unverhohlen zeigte, dass das Streben dahin gehe, den päpstlichen Willen auch zum obersten Gesetz der Staaten zu machen: da wurde es vielen der Besten zur Gewissenspflicht, sich der Einführung eines Dogmas zu widersetzen, das für den Papst eine schrankenlose Gewalt über jeden einzelnen wie über Kirche und Staat in Anspruch nehme, und mit dem kein Recht, keine Freiheit, keine Gewissenhaftigkeit bestehen könne. Ein Brief des Stiftspropstes Döllinger zu München vom 28. März 1871 an den Erzbischof Scherr, in dem er in schneidiger Sprache begründete, dass er als Christ, als Theolog, als Geschichtskundiger, als Bürger das Dogma nicht annehmen könne, und den der Erzbischof mit der Exkommunikation beantwortete, gab der in vielen Kreisen verbreiteten Stimmung Ausdruck und Anlass zu einer weiter gehenden Bewegung, die von einem Aktionskomitee in München geleitet wurde. Die anfängliche Hoffnung, die Annahme des Dogmas in der deutschen Kirche noch rückgängig machen zu können, schwand, als der deutsche Episkopat in einem gemeinsamen Hirtenbriefe seine Unterwerfung aussprach. Ihr stellte der Kongress der Altkatholiken in München (September 1871) die Behauptung entgegen, die Infallibilisten seien, durch den Jesuitismus verführt, vom Glauben der alten Kirche abgefallen, und diese bestehe rechtmäßig nur in ihnen fort. Damit war das Schisma ausgesprochen. Unter dem Schutz und der Begünstigung des Staates bildete sich eine Anzahl altkatholischer Gemeinden, deren kirchlichem Bedürfnis der Erzbischof von Utrecht (s. Utrechter Kirche) entgegenkam. In einer Reihe wissenschaftlicher und populärer Schriften entwickelten inzwischen die Führer der Bewegung, Schulte, Friedrich, Reinkens, Michaelis u.a., aus Kirchenrecht und Kirchengeschichte die Ungültigkeit und Unstatthaftigkeit des Dogmas, seinen Widerspruch mit Religiosität und Sittlichkeit. Der zweite Kongress, in Köln September 1872, hielt in seinen Anträgen an den Staat den bisherigen Anspruch, die rechte katholische Kirche zu sein, fest und beauftragte ein Komitee, die Einleitung zu einer Rekonstituierung der Kirche durch eine Bischofswahl zu treffen. Zugleich wurde auch die von Döllinger angeregte Frage nach der Möglichkeit einer Wiedervereinigung der getrennten Konfessionen ins Auge gefasst und offen ausgesprochen, dass man nicht, wie anfänglich beabsichtigt gewesen, nur auf den Zustand des 7. Jahrh., vor der Trennung von der griechischen Kirche, zurückgreifen könne, sondern dass eine Revision der Entwickelung in Lehre, Verfassung und Kultus notwendig sei.
Eine Delegiertenversammlung nahm 4. Juni 1873 in Köln ein Organisationsstatut an, nach dem die Leitung der Kirche bei dem Bischof ruht, dem ein Spezialausschuss von neun Personen, teils Geistlichen, teils Laien, zur Seite steht. Dieser Ausschuss wird von der Synode erwählt, die jährlich in der Pfingstwoche zusammentritt, und zu der sämtliche Geistliche und für jede Gemeinde, bez. für je 200 selbständige Männer ein Laiendeputierter berufen werden. Bei der Bischofswahl vereinigten sich die Stimmen auf den bisherigen Professor in Breslau, Jos. Hubert Reinkens (s. d.), der am 7. Okt. 1873 durch den preußischen Kultusminister in Berlin als Bischof der altkatholischen Gemeinden Preußens vereidigt wurde. Die neue Organisation hält an dem auch vom preußischen Obertribunal anerkannten Grundsatze fest, dass die Altkatholiken keineswegs aus der katholischen Kirche ausgeschieden seien, sondern dass sie nur durch Umstände außer ihrer Macht an der Teilnahme der vollen Gemeinschaft gehindert würden. Auf dem dritten Kongresse in Konstanz 1873 wurde eine Synodal- und Gemeindeordnung angenommen.

In Deutschland wurden seit 1874 alljährlich die kirchenverfassungsmäßigen Synoden in Bonn gehalten; ebenso fanden Kongresse statt 1876 in Breslau, 1877 Mainz, 1880 Baden, 1884 Krefeld, 1888 Heidelberg, 1890 Köln, 1892 Luzern, 1894 Rotterdam, 1897 Wien. Die schwierige Frage der Aufhebung des Zwangszölibats der Geistlichkeit, die Professor v. Schulte in Bonn (»Der Zölibatszwang und dessen Aufhebung«, Bonn 1876) im Prinzip bejahte, während er die praktische Ausführung als eine Sache der Zweckmäßigkeit hinstellte, beschäftigte mehrere Synoden. Endlich wurde auf der fünften Synode 1878 unter Hinweis darauf, dass die neue Reichsgesetzgebung (Gesetz über die Eheschließung 6. Febr. 1875) das Ehehindernis der Priesterweihe nicht mehr kennt, mit 75 gegen 22 Stimmen das Zölibat abgeschafft. Geistliche, welche die ideale Seite des Zölibats hervorhoben, wie Reusch und Tangermann, sind durch diesen Beschluss der Sache des Altkatholizismus entfremdet worden. Günstig wirkte dagegen das am 4. Juli 1875 vom König bestätigte preußische Gesetz über die Rechte der altkatholischen Kirchengemeinden an dem kirchlichen Vermögen. Überhaupt beharrten Staatsregierung und Gerichte auch noch nach der Schwenkung der innern Politik seit 1878 an der Auffassung, dass die Altkatholiken als katholische Christen zu betrachten und zu behandeln seien, während die bayrische Regierung sie 1890 zur aus der römisch-katholischen Kirche ausgeschiedenen Privatkirchengesellschaft mit sehr beschränkten Rechten umstempelte. In Preußen existierten 1901: 16 staatlich anerkannte Pfarren und 20 noch nicht förmlich konstituierte Gemeinden, in Baden 21 (17), in Bayern 4 (10), in Hessen 2 (2). Eine genaue Angabe der Seelenzahl ist deshalb nicht möglich, weil sich bei den Volkszählungen stets nur ein Teil der Altkatholiken als solche einträgt. Die Gesamtzahl wird sich auf rund 50,000 mit 54 Geistlichen belaufen. Bischof ist seit 1896 der frühere Professor der Theologie Th. Weber (s. d.).

Auch in andern Ländern hat sich die altkatholische Bewegung verbreitet. Besondere Ausdehnung und Bedeutung erlangte sie in der Schweiz. Die Synodalverfassung der dortigen »christkatholischen« Kirche von 1875 entspricht im allgemeinen der deutschen, und auch in Bezug auf die Zurückstellung der Ohrenbeichte hinter einer allgemeinen Bußandacht vor der Kommunion herrscht Übereinstimmung zwischen beiden Nationalkirchen. Übrigens hat diese Kirche in ihren auf der Synode zu Olten 1876 aufgestellten Prinzipien viel entschiedener mit der hierarchischen Tradition gebrochen, als dies den deutschen Altkatholiken möglich gewesen war. Die altkatholische Fakultät in Bern stellte sich derjenigen in Bonn würdig zur Seite. Bischof ist seit 1876 der bisherige Berner Pfarrer Eduard Herzog. 1901 zählte man 41 Gemeinden mit 56 Geistlichen und rund 50,000 Seelen. In Österreich wurde die altkatholische Religionsgemeinschaft durch Verordnung des Kultusministers vom 18. Okt. 1877 anerkannt. 1901 gab es dort, besonders in Nordböhmen, etwa 17,600 Altkatholiken mit 14 Geistlichen. Bistumsverweser ist M. Czech in Warnsdorf. In Holland gibt es etwa 8000 Altkatholiken mit 30 Geistlichen. Für die übrigen Länder ist die Statistik dadurch erschwert, dass die altkatholische Bewegung vielfach mit andern reformkatholischen Bestrebungen durcheinander geht. In Italien zählt man 8 Gemeinden mit ca. 10 Geistlichen, in Spanien 3000 Anhänger (1170 Kommunikanten) mit 11, in Portugal 330 Kommunikanten mit 5, in Mexiko 1000 mit 13 Geistlichen. - Altkatholische Zeitschriften: »Deutscher Merkur« (Münch., seit 1870), erscheint seit 1900 als wissenschaftliche Beilage zum »Altkatholischen Volksblatt« (Bonn, seit 1885); »Altkatholisches Kirchenblatt« (das., seit 1874); »Der Katholik« (Bern, seit 1877); »Revue Internationale de Théologie« (das., seit 1893); »De Oud-Katholiek« (Rotterdam, seit 1874); »La Luz« (Madrid); »La Riforma cattolica«."

[Quelle: Meyers großes Konversations-Lexikon. -- DVD-ROM-Ausg. Faksimile und Volltext der 6. Aufl. 1905-1909. -- Berlin : Directmedia Publ. --2003. -- 1 DVD-ROM. -- (Digitale Bibliothek ; 100). -- ISBN 3-89853-200-3. -- s.v.]


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