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Anglo-American Cataloguing Rules

Second Edition

1988 Revision

Arbeits-Teilübersetzung von Margarete Payer


0. ALLGEMEINE EINLEITUNG


URL: http://www.payer.de/aacr/aacr00.htm
Übersetzer: Margarete Payer , mailto: payer@hbi-stuttgart.de
Titel: Anglo-American Cataloguing Rules. - 2.ed., 1988 Revision [Teilübersetzung] <dt.>. - 0. Allgemeine Einleitung
Anlaß : Diskussion über Übernahme der AACR2 in Deutschland
Letzte Überarbeitung : 24.2.1996
Copyright: Das Copyright (1988) für die AACR2 liegt bei ALA, CLA und LA. Die vorliegende Übersetzung ist keine autorisierte Übersetzung. Die vorliegende Teilübersetzung ist nur eine Arbeitsübersetzung und dient nur der Orientierung im Rahmen der Diskussionen über Fortführung von RAK bzw. Übernahme von AACR2 an deutschen Bibliotheken.


ALLGEMEINE EINLEITUNG


0.1. Diese Regeln sind bestimmt für den Gebrauch bei der Erstellung von Katalogen und von anderen Listen in Allgemeinbibliotheken (general libraries) jeglicher Größe. Sie sind nicht spezifisch für Spezialbibliotheken und Archive gedacht . Solchen Bibliotheken wird aber empfohlen, diese Regeln als Grundlage ihrer Katalogisierung zu verwenden und Bestimmungen hinzuzufügen, wo es notwendig ist. Diese Regeln decken die bibliographische Beschreibung und die Bestimmungen über Zugangspunkte (provisions of access points) ab für alle Bibliotheksmaterialien, die gegenwärtig im allgemeinen gesammelt werden. Die integrierte Struktur des Textes ermöglicht es, daß die allgemeinen Regeln angewendet werden zur Katalogisierung von Materialien jeglicher Art, die gewöhnlich nicht gesammelt werden, und von zur Zeit noch unbekannten Bibliotheksmaterialien.

0.2. Die zweite Auflage der Regeln hat als Grundlage eine Abgleichung (reconciliation) des britischen und des nordamerikanischen Textes der Ausgabe von 1967. Dies erstreckt sich auf den Stil, der im allgemeinen übereinstimmt mit The Chicago Manual of Style, und auf die Rechtschreibung, die Webster's New International Dictionary folgt.

Anmerkung 1: The Chicago Manual of Style : for Authors, Editors and Copywriters. - 13th ed., rev. and expanded. - Chicago ; London : University of Chicago Press, 1982.

Anmerkung 2: Webster´s Third New International Dictionary of the English Language, Unabridged / editor in chief, Philip Babcock Gove and the Merriam-Webster editorial staff. - Springfield, Mass. : Merriam-Webster ; Harlow, Essex : Distributed by Longman Group, c1986.

Wo Webster's als zulässige Alternative eine britische Schreibweise angibt (z.B. catalogue, centre ), wurde diese in den Regeln gewählt. Wo nur der amerikanische Brauch spezifiziert wird (z.B. capitalize), wurde dieser in den Regeln gewählt. Die Übereinkunft bezüglich der Terminologie führte manchmal zum Gebrauch eines amerikanischen Terminus (z.B. membership in), manchmal zum Gebrauch eines britischen Terminus (z.B. full stop).


STRUKTUR DER REGELN


0.3. Die Regeln folgen dem Arbeitsablauf des Katalogisierens in den meisten Bibliotheken und bibliographischen Stellen (agencies) der Gegenwart. Teil I beschäftigt sich mit der Bereitstellung von Information, die den katalogisierten Gegenstand beschreibt. Teil II beschäftigt sich mit der Bestimmung und Ansetzung von Zugangspunkten (access points), unter denen die beschreibende Information den Katalogbenutzern angeboten wird, sowie mit dem Erstellen von Verweisungen zu diesen Zugangspunkten. Die Einleitung zu Teil I bzw II beginnt auf S. 7 bzw. 305.

0.4. In beiden Teilen gehen die Regeln vom Allgemeinen zum Besonderen vor. In Teil I bezieht sich die Besonderheit auf das physische Medium des katalogisierten Objektes, auf die Stufe der Detailiertheit, die für jedes Element der bibliographischen Beschreibung nötig ist, und auf die Analysis eines Objektes mit getrennten Teilen.


HAUPTEINTRAGUNG UND ALTERNATIVEINTRAGUNG


0.5. Die Regeln von Teil II haben als Grundlage die Annahme, daß für jedes Objekt eine Haupteintragung (main entry) gemacht wird, und daß diese ergänzt wird durch Nebeneintragungen (added entries). Die Frage nach dem Gebrauch von Mehrfacheintragungen (alternative heading entries) (d.h. je einem Satz von gleichwertigen (equal) Eintragungen für jedes Objekt) wurde diskutiert, aber nicht in die Regeln eingearbeitet. Es ist allerdings anerkannt, daß viele Bibliotheken keinen Unterschied zwischen Haupteintragung und anderen Eintragungen machen. Solchen Bibliotheken wird empfohlen, daß sie Kapitel 21 als Leitlinie verwenden, um alle Eintragungen festzulegen, die in einem bestimmten Fall benötigt werden. Es ist aber für alle Bibliotheken nötig, die Haupteintragung von anderen Eintragungen zu unterscheiden, wenn

Außerdem wird die Konzeption einer Haupteintragung für nützlich erachtet, um Einheitssachtitel (uniform titles) festzusetzen und um die Standardisierung der bibliographischen Zitierweise zu fördern.


STRUKTUR DER EINTRAGUNGEN


0.6. Man unterscheide eine Namens-Ansetzungsform und/oder einen Einheitssachtitel (uniform title), der einer bibliographischen Beschreibung zugeordnet wird, von den beschreibenden Daten:

Wenn eine Eintragung (entry) mit einem Hauptsachtitel (title proper) (d.h. dem ersten Element der bibliographischen Beschreibung) beginnt, dann:


ALTERNATIVEN UND OPTIONEN


0.7. Manche Regeln werden als alternative Regeln oder als optionelle Zusätze bezeichnet, einige andere Regeln oder Teile von Regeln werden durch optionell eingeleitet. Diese Regelungen stammen daher, daß anerkannt wird, daß in verschiedenen Zusamenhängen verschiedene Lösungen eines Problems und verschiedene Stufen der Ausführlichkeit und Spezifität (specifity) angemessen sind. Man lege sich bezüglich einiger Alternativen und Optionen als Teil der Katalogisierungspolitik für einen bestimmten Katalog oder für eine bestimmte katalogisierende Stelle fest, und man wende diese darum entweder immer oder nie an. Andere Alternativen und Optionen wende man von Fall zu Fall an. Alle katalogisierenden Stellen sollten zwischen diesen beiden Arten von Optionen unterscheiden und sie sollten aufzeichnen, was ihre katalogpolitischen Entscheidungen sind, und unter welchen Umständen eine besondere Option angewendet werden kann.

0.8. Das Wort besonders hervorgehoben (prominently) (in Ausdrücken wie besonders hervorgehoben genannt (prominently named) und an besonders hervorgehobener Stelle (stated prominently) bedeutet, daß eine Angabe (statement), auf die es sich bezieht (applies), eine formale Angabe sein muß, die man in einer der vorgeschriebenen Informationsquellen (s. 1.0A) für die Felder 1 und 2 für die Gattung (class) der Materialien findet, zu der das Katalogisierungs-Objekt (item) gehört.

0.9. Festlegungen und Interpretation aufgrund des Urteils des Katalogisierers sind nötig. Eine solche Beurteilung/Festlegung (judgement) und Interpretation kann sich aufgrund der Erfordernisse eines bestimmten Katalogs ergeben oder aufgrund des Verwendungszweckes des Katalogisierungs-Objektes. Die Notwendigkeit, ein Urteil zu fällen, wird in diesem Regelwerk (rules) angezeigt durch Wörter und Ausdrücke wie wenn angemessen (if appropriate), wichtig (important) und wenn nötig (if necessary). Solche Wörter und Ausdrücke zeigen, daß die Tatsache anerkannt wird, daß eine einheitliche (uniform) Gesetzgebung für Kataloge aller Arten und Größen weder möglich noch wünschenswert ist. Sie ermutigen zur Anwendung des individuellen Urteils aufgrund der Kenntnis der besonderen örtlichen Gegebenheiten (individual judgement based on specific local knowledge). Diese Aussage widerspricht in keiner Weise dem Wert einer Standardisierung. Man wende solche Festlegungen (judgements) innerhalb eines speziellen Kontextes konsistent an und man zeichne die Politik (policy) der katalogisierenden Stelle auf.


ANHÄNGE (appendices)


0.10. Die Anhänge behandeln Gegenstände, die allgemein angewendet werden müssen (Abkürzungen, Groß- und Kleinschreibung und die Behandlung von Ziffern). Die Anweisungen in diesen Anhängen sind Regeln und müssen konsistent angewendet werden. Der letzte Anhang ist ein Glossar.


STIL


0.11. In Fragen des Stils, die nicht durch die Regeln oder Anhänge abgedeckt sind (z.B. Fragen der Zeichensetzung außerhalb der vorgeschriebenen Zeichensetzung (Deskriptionszeichen)) folge man dem Chicago Manual of Style.


SPRACHPRÄFERENZEN


0.12. Die Regeln enthalten einige Fälle, wo eine Entscheidung aufgrund der Sprache gemacht wird und wo Englisch vorgezogen wird. Anwender der Regeln, die nicht Englisch als ihre Arbeitssprache haben, sollten den spezifizierten Vorzug für Englisch durch einen Vorzug ihrer Arbeitssprache ersetzen. Autorisierte Übersetzungen (der Regeln) werden dasselbe tun.

0.13. In Beispielen, in denen transliteriert (romanization) wird, werden die ALA/LC Transliterationstabellen verwendet. Dies, weil diese Tabellen in der überwiegenden Mehrzahl der Bibliotheken Australiens, Kanadas, des United Kingdom und der USA verwendet werden. Autorisierte Übersetzungen (der Regeln) werden die Transliteration der Beispiele durch die Standardtransliterationen ersetzen, die in den Bibliotheken der Länder oder Gebiete, für die die Übersetzung gedacht ist, überwiegen.

Anmerkun 3: Cataloging Service, bulletin 118 (summer 1976)-. - Washington : Cataloging Distribution Service, Library of Congress, 1976- .


BEISPIELE


0.14. Die Beispiele in diesen Regeln sind nur illustrativ, nicht praeskriptiv. D.h. sie erläutern eher die betreffende Regelaussage, als daß sie diese Anordnungen ausweiten. Man darf die Beispiele oder die Form, in der sie dargestellt werden, nicht als Anweisung verwenden, es sei denn der begleitende Text fordert dies ausdrücklich.

Den Beispielen sind oft Erklärungen in Kursivschrift beigefügt. Man darf diese nicht verwechseln mit den Fußnoten, die der Katalogisierer zur bibliographischen Beschreibung hinzufügen muß (siehe 1.7). In Teil I der Regeln wird eine Fußnote, die zur bibliographischen Beschreibung hinzugefügt werden muß, in den Beispielen mit Fußnote (Note) gekennzeichnet. Dieses Wort darf man nicht zur tatsächlichen bibliographischen Beschreibung hinzufügen.

In den Beispielen werden zweierlei Auslassungszeichen verwendet. Das eine kennzeichnet, daß das Auslassungszeichen ein Teil des tatsächlichen Katalogeintrages ist. Es schaut folgendermaßen aus:

by Thomas Smith ... [et al.]

Das andere (Auslassungszeichen) kennzeichnet die Unvollständigkeit des Beispiels selbst. Wo dieses auftaucht, ist der notwendige Wortlaut (der einer anderen Regel als der vorliegenden gehorcht) im tatsächlichen Katalogeintrag einzufügen. Es schaut folgendermaßen aus:

London : Walt Disney Productions . . . . - (Disney storyteller)


Zu AACR2 [Arbeitsübersetzung] <deutsch>, Kapitel 1: Allgemeine Regeln der bibliographischen Beschreibung