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Anglo-American Cataloguing Rules

Second Edition

1988 Revision

Arbeits-Teilübersetzung von Margarete Payer


Teil II: Ansetzungen (headings), Einheitssachtitel (uniform titles) und Verweisungen (references)


Kapitel 20: Einleitung


URL: http://www.payer.de/aacr/aacr20.htm
Übersetzer: Margarete Payer , mailto: payer@hbi-stuttgart.de
Titel: Anglo-American Cataloguing Rules. - 2.ed., 1988 Revision [Teilübersetzung] <dt.>. - Teil II, Kapitel 20: Ansetzungen (headings), Einheitssachtitel (uniform titles) und Verweisungen (references), Einleitung
Anlaß : Diskussion über Übernahme der AACR2 in Deutschland
Letzte Überarbeitung : 28.2.1996
Copyright: Das Copyright (1988) für die AACR2 liegt bei ALA, CLA und LA. Die vorliegende Übersetzung ist keine autorisierte Übersetzung. Die vorliegende Teilübersetzung ist nur eine Arbeitsübersetzung und dient nur der Orientierung im Rahmen der Diskussionen über Fortführung von RAK bzw. Übernahme von AACR2 an deutschen Bibliotheken.


EINLEITUNG


20.1. Wenn für ein Objekt eine bibliographische Standardbeschreibung gemäß Teil I erstellt ist, füge man Köpfe (headings) und/oder Einheitssachtitel (uniform titles) zu dieser Beschreibung hinzu, um Katalogeinträge zu erzeugen. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Eintragung unter dem Hauptsachtitel gemacht wird. In diesem Fall kann die Eintragung unter den ersten Worten der bibliographischen Beschreibung gemacht werden. In diesem Zusammenhang s. auch 0.6.

Die Regeln in Teil II behandeln die Wahl von Zugangspunkten (access points) für Haupt- und Nebeneintragungen (added entries) (Kapitel 21), die Form der Namensansetzung (name headings) und Einheitssachtitel (uniform titles) (Kapitel 22-25) und die Verweisungen (references) (Kapitel 26). In jedem Kapitel stehen die allgemeinen Regeln vor den besonderen Regeln. Wo für ein bestimmtes Problem keine besondere Regel vorhanden ist, wende man die allgemeinere(n) Regel(n) an.

Die Regeln von Teil II beziehen sich auf Werke und nicht auf physische Erscheinungsformen dieser Werke, obwohl in manchen Fällen die Eigenschaften eines einzelnen Objektes in Betracht gezogen werden.

Die Regeln in Teil II beziehen sich auf alle Bibliotheksmaterialien, unabhängig vom Medium, in dem sie veröffentlicht sind, und unabhängig davon, ob es fortlaufende Sammelwerke sind oder nicht.

20.2. Kapitel 23 behandelt geographische Namen. Obwohl sie oft ein Bestandteil von Körperschaftsansetzungen (corporate headings) sind, stellen solche Namen ein eigenes Problem dar. Man unterscheide zwischen dem Problem, geographische Namen in einer Standardform anzusetzen (establish), und dem verwandten, aber gesonderten Problem, Körperschaften anzusetzen (corporate headings), die solche Namen enthalten.

20.3. Kapitel 22,23 und 24 enthalten Regeln für Zusätze zu Namen in Köpfen (s. 22.17-22.19, 23.4, 24.4C). Solche Zusätze mache man immer dann, wenn es nötig ist, zwischen sonst identischen Namen im Katalog zu unterscheiden. Man mache sie auch in anderen Fällen, die die Regeln verlangen. Zusätzlich mache man die Zusätze nach den optionellen Regeln von Kapitel 22 optionell bei allen Köpfen (headings) in Hinblick auf mögliche zukünftige Konflikte. Bei automatisierten Katalogen werden solche Zusätze immer in die maschinenlesbare Aufnahme aufgenommen werden, sie müssen aber nicht notwendigerweise Teil der Köpfe (headings) auf gedruckten Einträgen sein, die aufgrund dieser Aufnahmen gemacht werden.


BEISPIELE


20.4. Wie in Teil I sind die Beispiele in Teil II illustrativ und nicht präskriptiv. Außerdem illustrieren sie nur die Lösungen zu den Problemen, die die betreffende Regel behandelt. Weitere Nabeneintragungen (added entries) (in Kapitel 21) oder Verweisungen (in Kapitel 22-25) können in den betreffenden Fällen notwendig sein.

Schreibt ein Beispiel Haupt- oder Nebeneintragung unter dem Titel (title) vor, dann bedeutet Titel Hauptsachtitel oder Einheitsachtitel, je nachdem es im betreffenden Fall angebracht ist. Schreibt eine Regel eine Nebeneintragung unter Name-Titel [zweiteilige Nebeneintragung] (name title added entry) vor, dann mache man eine zusätzliche Nebeneintragung unter dem betreffenden Titel, wenn es angebracht ist.

Die Darstellungsform der Beispiele (ihr Layout und ihre Typographie) soll nur bei der Anwendung der Regeln helfen. Man darf nicht annehmen, daß sie ein vorgeschriebenes Layout oder eine vorgeschriebene Typographie für Köpfe (headings) und Einheitssachtitel (uniform titles) impliziert.

In Kapitel 22-25 zeigt x die Notwendigkeit einer siehe-Verweisung an. xx zeigt die Notwendigkeit einer siehe-auch-Verweisung an.

Die Elemente der bibliographischen Beschreibung in den Beispielen dieses Teils (hauptsächlich in Kapitel 21 und 25) entsprechen Teil I. Sie bilden nie eine vollständige bibliographische Beschreibung. Es sind nur die Elemente angegeben, die zur Wahl und/oder Form der Zugangspunkte (access points) beitragen.


Zu Kapitel 21: Wahl der Zugangspunkte