Materialien zur buddhistischen Ethik

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"Güte (mettâ) und Mitgefühl (karu*nâ)"

Kapitel 5: Die fünf Trainingspunkte der Sittlichkeit


von Alois Payer

mailto:payer@well.com


Zitierweise / cite as:

Payer, Alois <1944 - >: Materialien zur buddhistischen Ethik.  --   Kapitel 5: Die fünf Trainingspunkte der Sittlichkeit. -- Fassung vom 6. März 1996. -- URL: http://www.payer.de/buddhethik/ethbud05.htm. -- [Stichwort].

Letzte Überarbeitung: 6. März 1996

Anlaß: Lehrveranstaltung Ethik des Buddhismus, Univ. Tübingen, SS 1993

©opyright: Dieser Text steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Eine Verwertung in Publikationen, die über übliche Zitate hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Verfassers.


Übersicht



0. Zugrundeliegende Texte


Bodhi <Bhikkhu>: Going for refuge, taking the precepts. - Kandy : Buddhist Publication Society, 1981. - (The Wheel publications ; no. 282,283,284). - S. 46-85

Buddhaghosa: Papañcasudani (MA) zu Sutta 9

Übersetzung:

Buddhist scriptures / selected and transl. by Edward Conze. - Harmondsworth : Penguin, 1959. - (Penguin classics). - S. 70-73


1. Die fünf Trainingspunkte der Sittlichkeit


  1. pâ.nâtipâtâ verama.nî sikkhâpada.m samâdiyâmi
  2. adinnâdânâ verama.nî sikkhâpada.m samâdiyâmi
  3. kâmesu micchâcârâ verama.nî sikkhâpada.m samâdiyâmi
  4. musâvâdâ verama.nî sikkhâpada.m samâdiyâmi
  5. surâmerayamaccapamâda.t.thânâ verama.nî sikkhâpada.m samâdiyâmi
  1. Enthaltung vom Töten (und Verletzen) von Lebewesen - Ich nehme diesen Trainingspunkt auf mich
  2. Enthaltung vom Nehmen von Nichtgegebenem - Ich nehme diesen Trainingspunkt auf mich
  3. Enthaltung von falschem Sexualverhalten - Ich nehme diesen Trainingspunkt auf mich
  4. Enthaltung von Lügen, Hinterträgerei, Denunziation, verbalen Grobheiten, Geschwätz - Ich nehme diesen Trainingspunkt auf mich
  5. Enthaltung von berauschenden Mitteln, die Anlaß zu Nachläßigkeit sind - Ich nehme diesen Trainingspunkt auf mich

Die fünf Trainingspunkte der Sittlichkeit sind nur auf soziale Beziehungen gerichtet: Man kann die ganze buddhistische Laienethik als Form der Freigebigkeit, nämlich als freigebige Gabe Gabe der Angstlosigkeit und Furchtlosigkeit zusammenfassen:

Ich trainiere ein Verhalten, daß meine Mitwelt vor mir möglichst keine durch mich verursachte Angst und Furcht haben muß.

Im Einzelnen:

Wir sehen: alles sozial relevante Verhaltensweisen.


2. "Fehlinterpretationen" der buddhistischen Trainingspunkte der Sittlichkeit



3. Trainingspunkte der Sittlichkeit - Trainingspunkte und Strafrechtsbestimmungen für Mönche (pâ.timokkha)


  1. Trainingspunkt 1: Enthalten vom Töten von Lebewesen.
    • Pârâjika 3: "Wenn ein Mönch absichtlich ein Menschenwesen des Lebens beraubt oder einen gedungenen Mörder dafür aussucht oder den Tod verherrlicht oder jemanden zum Selbstmord ermuntert, indem er sagt: "mein Lieber, was hast du von diesem üblen Leben?! Der Tod ist für dich besser als Leben" - ein solcher Mönch ist ipso facto kein Mönch mehr, er ist aus der Gemeinschaft der Mönche ausgestoßen."
    • Pâcittiya 61: Töten von Lebewesen
    • Pâcittiya 62: Bewußtes Trinken von Wasser, in dem Lebewesen sind
  2. Trainingspunkt 2: Enthalten von Stehlen
    • Pârâjika 2: Wenn ein Mönch etwas Nichtgegebenes in diebischer Absicht nimmt, worauf staatliche strafrechtliche Sanktionen stehen, dann ist ein solcher Mönch ipso facto kein Mönch mehr, er ist aus der Gemeinschaft der Mönche ausgestoßen.
  3. Trainingspunkt 3: in der asketischen Fassung: Enthaltung von Geschlechtsverkehr
    • Pârâjika 1: Ein Mönch, der irgendeine Form von Geschlechtsverkehr hat, ist ipso facto kein Mönch mehr
    • Sa°nghâdisesa 1: Selbstbefriedigung
    • Sa°nghâdisesa 2: Schmusen u.ä.
    • Sa°nghâdisesa 3: Schlüpfrige Gespräche
    • Sa°nghâdisesa 4: Preisen des Geschlechtsverkehrs mit Mönchen
    • Sa°nghâdisesa 5: Agieren als Liebesbote
    • Aniyata 1-2: Solus cum sola
  4. Trainingspunkt 4: Enthaltung von Lügen usw.
    • Pârâjika 4: Wenn ein Mönch wissentlich die falsche Behauptung aufstellt, irgendeinen bestimmten fortgeschrittenen Punkt als Erlöster erreicht zu haben, dann ist er ipso facto kein Mönch mehr.
    • Sa°nghâdisesa 8-9: Unrechte Anschuldigung eines Mitmönchs
    • Pâcittiya 1: bewußte Lüge
    • Pâcittiya 2: Verächtlichmachen
    • Pâcittiya 3: üble Nachrede über Mönch
  5. Trainingspunkt 5: Enthaltung von Rauschmitteln
    • Pâcittiya 51: Trinken von Rauschmitteln

4. Zum ersten Trainingspunkt der Sittlichkeit: Gewalt und Gewaltlosigkeit, insbes. krigerische Gewalt


Im Unterschied zu vielen Hindureligionen kennt der Buddhismus abgesehen von den speziellen Vorschriften für Mönche und Nonnen - keine standesspezifischen Trainingspunkte der Sittlichkeit für den Adels- und Kriegerstand. Der erste der fünf Trainingspunkte, die auch Laien zu halten sich bemühen sollten, lautet: Enthaltung vom Töten von Lebewesen . Nach der Auslegung des für den Theravadabuddhismus maßgeblichen Kommentators Buddhaghosa (5. Jhdt. n. Chr.) bedeutet Töten von Lebewesen hier: Der Wille, etwas zu töten, von dem man wahrnimmt, daß es Leben besitzt (wozu nicht die Pflanzen gerechnet werden), wenn dieser Wille sich körperlich oder verbal ausdrückt - dh. nicht reine Absicht bleibt - und eine entsprechende Tat unmittelbar oder mittelbar ausgeführt wird.

In Klartext heißt dies, daß zur Verletzung dieses Trainingspunktes fünf Bedingungen gegeben sein müßen:

  1. es muß sich um ein Lebewesen handeln
  2. der Täter muß dieses als Lebewesen erkennen
  3. er muß die Absicht haben, es zu töten
  4. die Tat muß ausgeführt werden
  5. das Lebewesen muß sterben.

Die Ausführung der Tat kann dabei auf sechs verschiedene Arten geschehen:

  1. eigenhändig
  2. indem man jemand anderen dazu anstiftet
  3. durch Waffen mit Fernwirkung (Geschoße)
  4. durch langsames Vergiften
  5. durch Hexerei
  6. durch psychische Kräfte.

Die Schwere des Vergehens hängt bei Tieren von der Größe des Tieres ab, teils wegen der größeren Anstrengung, die bei größeren Viechern vonnöten ist, teils aber auch einfach wegen der größeren Masse. Bei Menschen ist das Vergehen um so schwerer, je tugendhafter die Getöteten sind.

Unter allen Begründungen für das Enthalten von Töten sind unter allen Theravâdabuddhisten Dhammapada 10,1-2 am bekanntesten:

sabbe tasanti da.n.dassa
sabbe bhâyanti maccuno
attâna.m upama.m katvâ
na haneyya na ghâtaye

sabbe tasanti da.n.dassa
sabbesa.m jîvita.m piya.m
attâna.m upama.m katvâ
na haneyya na ghâtaye

Alle zittern vor dem Stock,
alle fürchten sich vor dem Tod.
Wenn man sich selbst vergleicht,
soll man nicht töten und nicht töten lassen (oder: schlagen).

Alle zittern vor dem Stock,
allen ist das Leben lieb.
Wenn man sich selbst vergleicht,
soll man nicht töten und nicht töten lassen.

Dieser Trainingspunkt des Nichttötens gilt für alle Menschen, also auch für die Inhaber staatlicher Gewalt. Aus diesem Trainingspunkt folgt aber nicht unbedingt Vegetarismus, wie die obige Auslegung durch Buddhaghosa zeigt. Uns soll hier aber vor allem die Frage der staatlichen Gewalt interessieren, insofern sie im Strafrecht die Todesstrafe beinhaltet und in der Landesverteidigung das Führen von Kriegen.

Das buddhistische Ideal ist klar: ein wahrer Weltenherrscher erobert und beherrscht die Welt nicht mit Stock und Schwert, sondern allein durch das Recht. Das Ideal ist wenn man so will ein paternalistischer gütiger Herrscher, der solches Charisma hat, daß er Todesstrafe und Krieg nicht bedarf. Doch solche Herrscher sind auch nach buddhistischer Auffassung selten, wenn auch immer wieder Herrscher buddhistischer Länder zur Legitimation ihrer Herrschaft den Anspruch erhoben, solche gerechten Weltenherrscher zu sein. Wie schaut es also im politischen Alltag aus.

Folgende Geschichte aus dem Kommentar zum Dhammapada (5. Jhdt. n.) [Vi.dû.dabha DhA I, 346-49,357-61] illustriert diesen Alltag sehr gut und zeigt, wie nach buddhistischer Auffassung nicht einmal Buddha seine Zeitgenossen vom Kriegführen abhalten konnte: Ein König bat im Stamm, dem Gautama Buddha angehörte, um ein adliges Mädchen als Braut. Doch der Stamm Gautamas, die Sakyas, betrogen diesen König und gaben ihm ein Sklavenmädchen. Der Sohn, der aus dieser Verbindung entstand, kam hinter diesen Betrug und schwor Rache. Als er selbst König geworden war, erinnerte er sich an diesen Schwur und zog gegen die Sakyas. Dreimal hielt ihn Buddha ab, indem er sich an die Grenze des Sakyareiches setzte und den König auf die Verwandtschaft der Sakyas mit Buddha hinwies. Als der König das vierte Mal gegen die Sakyas auszog, erkannte der Buddha, daß die Sakyas sterben mußten, weil dies die Frucht einer früheren bösen Tat von ihnen war. In einer früheren Existenz hatten sie sozusagen als Vorgänger der chemischen Industrie einen Fluß vergiftet. Die Sakyas bewaffneten sich und zogen in die Schlacht. Ihre Bewaffnung sollte aber wirklich nur der Abschreckung dienen und deshalb schossen sie so, daß sie niemanden töteten. Ganz realistisch verzichtet die Story darauf, sie als Belohnung für diese tugendhafte Tat gerettet werden zu lassen. Der gegnerische König nützte vielmehr, als er die Gewaltlosigkeit der Sakyas erkannte, diese aus und ließ sie alle einschließlich der Kinder hinmetzeln. Diese Geschichte spiegelt sehr schön den Realismus der Buddhisten wieder, die nicht glauben, auf Dauer ein Paradies auf Erden errichten zu können und die auch nicht die Tatsache leugnen, daß im Endeffekt meistens der Gewaltlose der Dumme ist. Dieser Realismus wird allerdings dadurch ausgeglichen, daß sich auf den Lauf der Wiedergeburten bezogen Gewalt nicht auszahlt. (Eine wichtige Funktion der Wiedergeburtslehre).

Eine andere Story, die in der Lehrrede von den letzten Tagen des Buddha steht, zeigt auch deutlich, wie nach der Meinung der Buddhisten Buddha die Frage von Krieg und Frieden behandelte: Der König Ajatasattu von Magadha schickte einen Minister zum Buddha, um diesen zu fragen, ob ein geplanter Vernichtungskrieg gegen eine bestimmte Adelsrepublik erfolgreich sein würde. Buddha wetterte nun nicht los, daß ein Angriffskrieg Gewalt und damit unheilsam ist. Er fragte vielmehr, ob diese Adelsrepublik weiterhin an bestimmten Grundsätzen festhielt, die ihre Einigkeit und damit ihr Gedeihen sicherten. Solange diese Bedingungen bestünden, sei ein Fall dieser Adelsrepublik ausgeschlossen. Daraus schloß der Minister, daß, da diese Bedingungen tatsächlich von dieser Adelsrepublik erfüllt wurden, man ihnen in offenem Kampf nichts anhaben kann, sondern höchstens durch diplomatische Beeinflussungen oder durch Veranlassungen von Spaltungen.

Sie sehen hier die für den Buddhismus typische Art ein Problem der Situation und der Fassungskraft der Zuhörer gemäß zu behandeln.

Obwohl das Ideal des Buddhismus pazifistisch ist, sind buddhistische Herrscher und buddhistische Länder keineswegs immer Horte des Friedens. Ja die gemeinsame buddhistische Religion konnte erbitterte Kriege zwischen buddhistischen Ländern genausowenig verhindern, wie das Christentum Kriege zwischen christlichen Nationen. Buddhisten weisen allerdings immer wieder darauf hin, daß der Buddhismus keine Kriege im Namen des Buddhismus kennt. Dies stimmt im allgemeinen, doch gibt es auch dazu Ausnahmen. So wird in Sri Lanka der König Dutthagamani (2. Jahrhundert vor Chr.) als Nationalheld gefeiert, weil er gegen die Tamilen einen Religionskrieg zur Durchsetzung des Buddhismus führte. König Anuruddha von Birma soll 1057 gegen die Mon einen Krieg geführt haben, weil die Mons sich geweigert hatten, ihm ein Exemplar der Heiligen Schriften und einige Reliquien zu senden. Selbst wenn dieses Motiv eine fromme Erfindung der Chroniken sein sollte, so ist es doch bezeichnend, daß ein solches Motiv als Rechtfertigung eines Krieges angesehen wurde. Auch andere Beispiele ließen sich nennen. Gegenwärtig erleben wir in Sri Lanka wie Teile der buddhistischen Mönche und Laien mit dem Schlachtruf Singhala Baudha zur Gewalt gegen die Tamilen aufrufen.

Es fehlt selbstverständlich in buddhistischen Ländern nicht an Versuchen, die Landesverteidigung aus der buddhistischen Lehre zu begründen, d.h. nicht nur als eventuell notwendiges übel, das aber ein übel ist, wie so vieles, was die Wesen auf ihrem langen Lauf durch die Wiedergeburten auf Grund der jeweiligen Umstände gar nicht oder kaum unterlassen können. Allerdings greifen sie, so weit ich sehe, innerhalb des Theravada-Buddhismus auf Vergleiche und Aussagen innerhalb der als autoritativ angesehenen Schriften zurück, die als Beschreibungen faktischer und nicht idealer Zustände anzusehen sind. So begründete der in Thailand äußerst einflußreiche oberste Mönch Vajiranana 1916 die Notwendigkeit einer Verteidigungsmacht mit folgendem Vers aus dem Dhammapada (315) "Wie eine Grenzstadt von außen und von innen behütet ist, so hütet euch selbst" . Während der Bandung-Konferenz 1955 trug ein thailändischer Staatsmann die These vor, der Buddha habe zwar den Krieg verdammt, nicht aber diejenigen, die um einer gerechten Sache wegen in den Krieg ziehen, nachdem sie alle Mittel zur Erhaltung des Friedens versucht haben. Buddha habe nicht die Unterwerfung unter die Mächte des übels gelehrt. Dies sei die Weisheit des Mittleren Pfades. Interessanterweise kleidete dieser Staatsmann diese Aussage in die Form einer Unterredung des Buddha mit einem General. Dieser Versuch so den Anschein einer alten überlieferung zu wecken, zeigt deutlich die Beweisnot der Theravadabuddhisten in dieser Frage.

Die Mahâyâna-Buddhisten brauchen keine neuen buddhistischen Lehrreden zur Rechtfertigung des Verteidigungskrieges zu erfinden. Ihnen bietet die überlieferung zumindest ein Sûtra, das ausführlich die Verhaltensweisen eines Königs in einem Verteidigungskrieg beschreibt (K 163): ein Angriffskrieg wird verworfen, Wohlwollen und friedfertige Gesinnung sind höchste Ideale, das Staatsoberhaupt darf aber gegen eine einfallende Armee ins Feld ziehen. Bevor der König zu Waffen greift, muß er alle Mittel der friedlichen Beilegung des Streites erschöpft haben. Im Krieg muß er unnötiges Blutvergießen vermeiden und er muß die wohlwollende Friedensgesinnung bewahren. Geht er so vor, dann begeht er höchstens leichtes und kleines übel, auch wenn er Lebewesen tötet. Daß diese Mahayana-Lehre Pazifismus nicht ausschließen muß, zeigt das Verhalten des heutigen (14.)Dalai Lama, der schon 1962 schrieb:

"wenn ich in die Vergangenheit zurückblicke, bedaure ich nicht im mindesten, daß ich bis zum Ende eine Politik der Gewaltlosigkeit vertreten habe. Von dem einzig wichtigen Standpunkt unserer Religion aus war dies die einzig mögliche Politik...".

Auch der Dalai Lama bezahlte seine Gewaltlosigkeit damit, daß er den Rotchinesen weichen mußte.

Literatur zu Gewalt im Namen des Buddhismus:

Bechert, Heinz: Buddhismus, Staat und Gesellschaft in den Ländern des Theravâda-Buddhismus. - Bd 1: Grundlagen. Ceylon. - Frankfurt/M. [u.a.] : Metzner, 1966. - S. 18,120ff., 185ff.

Schalk, Peter: Buddhistische Kampfgruppen in Sri Lanka. - In: Asien. - Nr 21 (Okt. 1986). - S. 30-62


5. Zum vierten Trainingspunkt der Sittlichkeit: Nicht Lügen


In den Klöstern ist für Nagtham III an 5 Tagen der Woche Unterricht zu je ca 2 Std. (nicht an Wan Phra und Tag davor): Der Unterricht ist stark kasuistisch: z.B. zum 1. pacittiyâ-Vergehen "Eine bewußte Falschaussage ist ein Vergehen, daß eine Buße verlangt" folgende Fragen, die auch bei Nagtham-prüfungen vorkommen: "Ein Mönch schreibt einen Brief an einen Freund, in dem er bewußt eine Lüge erzählt. Der Brief geht bei der Post verloren. Was für ein Gebot hat der Mönch gebrochen ?" [Ist kein pacittiya: denn dazu gehört jemand, dem der falsche Eindruck vermittelt wird]. "Ein Mönch wird nach der Zeit gefragt, antwortet aufgrund der Klosteruhr `2 Uhr' Später entdeckt er, daß die Uhr falsch geht. Hat dieser Mönch ein Gebot gebrochen, welcher Art ?" [Nein]. Oder: "Ein Lehrer einer Mönchsschule fragt einen Schüler, ob er seine Lektion gelernt hat. Der Mönchsschüler hat keine Silbe gelernt, nickt aber mit seinem Kopf. Hat er ein Gebot gebrochen ? Wenn ja, welches ? [Ja, Pacittiya 1. Denn dieses umfaßt auch Gesten und physische Tätigkeiten, wie schreiben]"

Die Mönchsschüler schreiben ihre Antworten in Hefte und geben sie bis 17.oo zur Korrektur ab.


Zu Kapitel 6: Die vier unbegrenzten Haltungen