Grundlagen der Formalerschließung

Skript

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Kapitel 3: Der Zugang zu den Titeln (trad.: Einordnung der Titel)


von Margarete Payer

mailto:payer@hdm-stuttgart.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: Grundlagen der Formalerschließung : Skript. -- Kapitel 3: Der Zugang zu den Titeln (trad.: Einordnung der Titel). -- Fassung vom 2010-03-08. -- URL: http://www.payer.de/grundlagenfe/fegscr03.htm. -- [Stichwort].

Erstmals publiziert: 1997-12-01

Letzte Überarbeitung:  1999-11-21; 2003-11-24; 2005-05-29; 2009-03-12 [Überarbeitung für MALIS]; 2010-03-08 [Aktualisierung]

Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart; im Studiengang MALIS der FH Köln

©opyright: Dieser Text steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Eine Verwertung in Publikationen, die über übliche Zitate hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Verfasserin.

Dieser Text ist Teil der Abteilung Informationswesen, Bibliothekswesen, Dokumentationswesen von Tüpfli's Global Village Library. 


3.0. Übersicht



Im Gegensatz zur bibliographischen Beschreibung geht es in diesem Kapitel um

 Traditionell gesprochen handelt es sich um das, was den "Kopf" (heading) einer Titelaufnahme ausmacht, bzw. was in die Nebeneintragung aufzunehmen ist.

Wichtig sind die internationalen Bemühungen um Vereinheitlichung: s. Statement of principles, Paris 1961 (bekannt als "Paris Principles):

Statement of principles : adopted at the International Conference on Cataloguing Principles Paris, October 1961 / annotated ed. with commentary and examples by Eva Verona ... - London : IFLA Committee on Cataloguing, 1971. -- 119 S. -- ISBN 0-903043-00-9.

In den Statements ging es um die Aufgabe des Katalogs, um die Wahl und die Form der für die Einordnung im alphabetischen Katalog maßgeblichen Elemente. Man versuchte möglichst international zu gleichen Katalogisaten zu kommen. Für deutsche Bibliotheken, die bis dahin Körperschaften nur sehr begrenzt nachgewiesen haben, war die Einführung der Nachweise unter Körperschaften wohl die wichtigste Neuerung. Unter den großen deutschen Bibliotheken hatte nur die Universitätsbibliothek Tübingen seit Anfang des letzten Jahrhunderts Körperschaften in den Katalog integriert.

Die neue Fassung  Statement of International Cataloguing Principles  [vgl. Kap. 1.] bezieht sich auf alle Arten von Materialien, die Ausweitung auf die weitere Wahl von Eintragungen und ihre Form (z.B. Aspekte von Normdatensätzen), einschließlich des Einbezugs von Aspekten der  Sacherschließung. Da man es in den IFLA-Diskussionen inzwischen nicht mehr als sinnvoll ansieht, zu international möglichst identischen Ansetzungen zu kommen, werden die Wünsche der Benutzer bezüglich der Form der Ansetzung an oberste Stelle gesetzt. Statt einer einheitlichen Ansetzung empfiehlt man den automatischen Austausch mit Hilfe von UNIMARC/A.  Für die Überarbeitung des Statements wurde folgendes zugrunde gelegt:

Auch bei Online-Datenbanken ändern sich die Aufgaben, die Auswahl und die Form der Elemente prinzipiell nicht. Allerdings können wesentlich mehr Elemente ausgewertet werden. Die Frage ist hier eher "was soll nicht für die Suche aufbereitet werden?" Das Erstellen von genormten Ansetzungsformen ist arbeitsaufwändig und damit teuer.


3.1. Wahl der Zugangspunkte (Ordnungselemente)


3.1.1. Vorüberlegung: Funktion der Zugangspunkte


In einer Datenbank könnte man mit Freitextsuche in der Beschreibung einer Ressource mehr oder weniger schnell einen gesuchten Titel finden oder auch Titel zu einem Thema, da in vielen Titelfassungen das behandelte Thema recht eindeutig genannt wird. Aber: wenn man z.B. alle Werke eines bestimmten Verfassers oder einer bestimmten Körperschaft finden will, müssten einem bei einer solchen Suche sämtliche Namensformen einfallen, z.B. müsste man bei Johann Wolfgang von Goethe unter mehr als 50 verschiedenen Namensformen suchen (gezählt in der Personennamendatei).

Der Einsatz von Retrievalsoftware, die eine Anfrage eines Nutzers analysiert und dann versucht in der Datenbank alles Zusammengehörende ausfindig zu machen, kann in Datenbanken, bei denen es sehr auf die Aktualität ankommt, durchaus hilfreich sein. So finden z.B. Bundeskriminalamt und  Pressedatenbank unterschiedliche Namensformen mit Hilfe von phonetischer Recherche. Das gelingt bei modernen Namen insbesondere solchen aus Kulturkreisen mit anderer Schrift und unterschiedlichen Umschriften gut, z.B. findet man alle Einträge mit den Schreibweisen "Khomeiny, Khumayni, Chomeini, Chomaini, Khomeyni, Khomeini", "Humaini" (allerdings mit diakritischen Zeichen) ist die zur Zeit nach RAK gültige Form. Bei älteren Personennamen funktioniert das nicht: dass es sich bei "Ibn-Rushd" um "Averroes" handelt, müsste man wissen.

Auch wenn man alle Ausgaben eines bestimmten Werkes (z.B. alle Übersetzungen) sucht, hätte man das gleiche Problem.

Um also einen guten Service zu bieten, muss man zuerst entscheiden, welche Zugänge ein Benutzer wohl wählen würde und wie diese Zugänge zu normieren sind. Die Zusammenführung aller Namensformen einer Person, einer Körperschaft oder eines Sachtitels ist eine klassische Aufgabe der Bibliotheken.


3.1.2. Die formalen Zugangspunkte


Hat man die Elemente festgelegt, unter denen gesucht werden kann, muss man zumindest für große Datenbanken überlegen, ob es sinnvoll ist, dass man zulässt, dass alle Elemente direkt gesucht werden können (sog. Primäraspekt), oder ob es Elemente gibt, die nur im Zusammenhang mit anderen suchbar sind (Sekundäraspekt), z.B. ist es nicht unbedingt sinnvoll in einem deutschen Verbundkatalog (es geht dabei um Datenbanken mit mehr als 10 Millionen Einträgen) sich alle deutschsprachigen Einträge zeigen zu lassen. Es ist aber durchaus hilfreich, wenn ich mir alle Einträge, zeigen lassen kann, die als Sprache Tamil angeben. Im Zusammenhang mit der Formalerschließung geht es bei der Suche um folgende Elemente:


3.2. Die Ansetzung dieser Zugangspunkte


3.2.1. Normierung


Je umfangreicher der Katalog ist, desto mehr müssen die Zugangspunkte normiert werden, d.h. eine Person, ein Werk, eine Körperschaft usw. werden jeweils unter einer einzigen möglichst korrekten Form zusammengefasst, von abweichenden Formen wird auf die korrekte Form geführt. Sucht man z.B. die Werke einer Körperschaft, muss gewährleistet sein, dass alle ihre Werke zu finden sind - auch wenn sie ihren Namen in unterschiedlichen Formen benutzt oder auch wechselt. Verzichtet man auf Normierung, erwartet man wie oben schon erwähnt vom Suchenden, dass ihm alle Namensformen einfallen.

Da diese Normierung vom Katalogisierer bei der Eingabe zu leisten ist - und das ist  wohl das teuerste in der Erschließung - , versucht man Hilfestellung oder Ersatz zu geben:


3.2.2. Ansetzung der Namen von Personen


Bei der "Ansetzung" von Personennamen geht es darum nach festgelegten  Vorschriften die Namen zu normieren. Man kann dabei nur die Namen als solche normieren, dann werden gleichnamige Personen in einen Topf geworfen (so bis auf wenige Ausnahmen die alte RAK-Regelung) oder man kann den Namen einer bestimmten Person normieren ("preferred name for the person"[RDA 9.2.2], was auf internationaler Ebene schon immer üblich war. Seit 2006 gibt es Praxisregeln zu RAK-WB § 311 zur Individualisierung von Personennamen beim Katalogisieren mit der Personennamendatei.  Nach den Functional requirements for bibliographic records [FRBR] geht es dabei um die Entität Person, die ein Individuum ist. Diese Entität hat als Attribut z.B. den Vornamen der Person, die Lebensdaten, den Titel und andere zur Person gehörende Kennzeichen. Die Entität Person kann darüber hinaus Beziehungen haben zur Familie, zu Körperschaften, zu Mitverfassern, zu den eigenen Werken usw.

Man muss sich erstmal darüber klar werden, welche Probleme bei der Ansetzung des Namens von Personen jeweils auftreten können.

1. Unterscheidung unterschiedlicher Namensarten:

2. Allgemeine Probleme [u.a.]:

3. Lösungsmöglichkeiten nach folgenden Prinzipien:

4. Normdateien u.ä.:


3.2.3. Ansetzung von Sachtiteln


Nach FRBR muss man unterscheiden zwischen den Titeln der Entitäten Werk, Expression, Manifestation und Exemplar.

Bei einer Manifestation geht es um alle Titel, die in oder auf der Manifestation stehen (z.B. Umschlagtitel, Kolophon) und den Titeln, die man der Manifestation zugeordnet hat (z.B. fingierter Titel, übersetzter Titel). Man denke daran, dass der Uniform Title (Einheitstitel) die Entität Werk beschreibt und nicht zur Entität Manifestation gehört. (Also gibt es bei RDA keinen uniform title mehr.)

Allgemeine Probleme bei der Sachtitelansetzung:

Welcher Sachtitel einer Manifestation soll genommen werden? Teilweise hat man mehrere zur Auswahl

Probleme bei der Ansetzung des Titels der Entität Werk

Preferred title for the work: Quintets

Variant title for the work:   Forellen-Quintett

und die Aufzählung weiterer Titelfassungen: Quintette de la truite; Trout quintet; Trucha; Truite; Trota; Forelius kvintetas, Forelle ...

Normdateien:


3.2.4. Ansetzung von Körperschaften


Bei der Entität Körperschaft (corporate body) geht es um eine Organisation oder eine Gruppe von Individuen und / oder Organisationen, die als eine Einheit handeln, auch um Organisationen, die als territoriale Behörden wirken z.B. Staaten, Kommunen (RAK: "Gebietskörperschaften"). Als Attribute nennen die FRBR den Namen; eine andere mit der Körperschaft verbundene Bezeichnung (z.B. Firma, Musikgruppe); und bei Veranstaltungen eine Zählung, ein Ort und ein Datum.

[Die Entität Ort, eine geografische Ortsangabe, wird in der FRBR nur dann als eigene Entität behandelt, wenn sie Thema eines Werkes ist. Aber ein Ort als territoriale Behörde, die an der Realisierung eines Werkes beteiligt ist, gehört - wie oben gesagt - zur Entität Körperschaft.]

Probleme, die zu lösen sind:

Normdateien:


3.2.5. ISBN (als Beispiel für Nummernsysteme)


Die ISBN (ein Identifier) gehört zur Entität Manifestation und Exemplar.

 Vorteile der Suche unter ISBN:

Nachteile:

gut zu benutzen für:


3.2.6. Sprache und Schrift


Angabe als Code, zweistellig oder dreistellig? nach DIN bzw ISO-Norm? s. ISO 639-1 (Alpha-2 code) und ISO 639-2 (Alpha-3 code). Z.B. Deutsch wird zu de bzw deu. Verwendet man Originalschriften sollte man den Datensatz entsprechend kennzeichnen.


3.2.7 Erscheinungsland 


Wenn die Angabe des Landes (z.B. das Land der Verbreitung einer Zeitung) erwünscht ist, sollte man sich an den Ländercode DIN EN 23166 halten. Z.B. XA für Europa, XA-DE für Deutschland.

 


3.3. Die Ordnung


Je nach Regelwerk findet man unterschiedliche Regeln bzw. wird auf Regeln außerhalb des Katalogisierungsregelwerks verwiesen (so z.B. bei AACR2). Im Deutschen sind auch die DIN-Normen zu beachten  Z.B.  DIN 5007 : Ordnen von Schriftzeichenfolgen (ABC-Regeln). Wird benutzt für Telefonbücher, Aktenordnerablage u.ä.

Bibliographische Ordnungsregeln enthält DIN 31638.

Ordnungsregeln muss der Katalogisierer heute fast nicht mehr beherrschen, allerdings muss man sich beim Erfassen eines Datensatzes bewusst sein, wie im OPAC sortiert wird, z.B. wenn eine Browse-Funktion angeboten wird. Je umfangreicher der OPAC wird, um so mehr muss man sich Gedanken darüber machen, wie etwas am Bildschirm geordnet wird, z.B. ein mehrbändiges Werk in mehreren Editionen erschienen in einer Schriftenreihe. Man muss sich auch überlegen, wie man die entsprechenden Beziehungen z.B. zwischen Manifestation, Expression und Werk auf dem Bildschirm anordnet.


3.3.1. Alphabetische Ordnung


Buchstaben und Zahlzeichen werden nach ihrer Stellung im Alphabet bzw. aufsteigender Zahl geordnet. Es wird das lateinische Alphabet vorausgesetzt. Als Vorfragen sind u.a. zu klären:

Römische Ziffern z.B. bei Fürsten- und Papstnamen ordnet der Computer als Buchstaben. Damit trotzdem eine korrekte Sortierung entsteht und man keinen großen technischen Aufwand treiben muss, regelt das die RAK dadurch, dass man statt "IX" "VIIII" schreibt. Erst, wenn ein Papst der 49. eines Namens wird, funktioniert die Methode nicht mehr.

Möglichkeiten der alphabetischen Ordnung sind u.a.:

  1. Zeichen für Zeichen

    Sortierung: Leerstelle, Sonderzeichen, Kleinbuchstaben, Großbuchstaben, Ziffern

  2. Buchstabe für Buchstabe

    Sortierung: nur die Buchstaben, Leerstellen und Sonderzeichen werden übergangen, Groß- und Kleinbuchstaben werden gleich geordnet

  3. Wort für Wort

    Als Ordnungswort werden "alle Einzelbuchstaben und Buchstabenfolgen, die vorn und hinten entweder durch ein Spatium oder durch" ein Satzzeichen begrenzt sind, definiert (RAK §§ 810 - 811)

  4. Wort für Wort unter Übergehung unwichtiger Wörter

Sortierung: Artikel und Präpositionen werden bei der Ordnung übergangen


3.4. Eintragungsarten


Pro Manifestation ist mindestens eine vollständige Eintragung nötig. Früher die Haupteintragung.

Pro Person oder Körperschaft ist möglichst eine Namenseintragung zu erstellen. Dazu hat die IFLA den "GARR"-Standard erarbeitet: Guidelines for authority records and references. -- 2. ed. / rev. by the IFLA Working Group on Gare Revision. -- München : Saur, 2001. -- (UBCIM publications : new series ; 23). -- Online: http://www.ifla.org/VII/s13/garr/garr.pdf . - Zugriff am 2003-11-24. [s. unten]


In Mikrofiche- und Kartenkatalogen zusätzlich:


Nebeneintragungen (added entries) bzw. spezielle Verweisungen, um den Titel an weiteren Stellen nachweisen zu können

Pauschalverweisungen und Siehe-auch-Hinweise sind in Online-Katalogen nicht sinnvoll, statt dessen sollte man ein Wörterbuch hinterlegen.


In On-line-Katalogen:


ein großer Vorteil ist das mehrdimensionale Suchen: daher kann man in den zur Zeit üblichen OPACs ausgehen von:

Nach den neuen Vorschlägen benötigt man wegen der Entitäten Werk, Expression, Manifestation, Exemplar pro Ressource mehrere Datensätze, die man miteinander und mit verwandten Datensätzen verlinkt. Verknüpft werden diese Datensätze mit den Datensätzen für die Entitäten Personen, Körperschaften, Begriffe, Objekte, Ereignisse, Orte, wobei diese auch wieder untereinander verlinkt werden.

Zur Zeit arbeitet man an der Umsetzung in das Format MARC 21. Der Datensatz in MARC für die Entität Werk "Pickwick papers" von Charles Dickens sieht gemäß dem Entwurf der RDA so aus (leicht gekürzt):


Zu Kapitel 4: Katalogformen