Grundlagen der Formalerschließung
Skript

Kapitel 3: Der Zugang zu den Titeln (trad.: Einordnung der
Titel)
von Margarete Payer
mailto:payer@hdm-stuttgart.de
Zitierweise / cite as:
Payer, Margarete <1942 - >:
Grundlagen der Formalerschließung :
Skript. -- Kapitel 3: Der Zugang zu den Titeln (trad.: Einordnung der Titel).
-- Fassung vom 2013-02-28. -- URL: http://www.payer.de/grundlagenfe/fegscr03.htm.
-- [Stichwort].
Erstmals publiziert: 1997-12-01
Letzte Überarbeitung: 1999-11-21; 2003-11-24; 2005-05-29;
2009-03-12 [Überarbeitung für MALIS]; 2010-03-08 [Aktualisierung]; 2011-02-18
[Aktualisierung]; 2012-03-05 [Aktualisierung]; 2013-02-28
Anlass:
Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart
bis 2007; im Studiengang MALIS
der FH Köln
©opyright: Dieser Text steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Eine
Verwertung in Publikationen, die über übliche Zitate hinausgeht, bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung der Verfasserin.
Dieser Text ist Teil der Abteilung Informationswesen,
Bibliothekswesen, Dokumentationswesen von
Tüpfli's Global Village Library.
3.0. Übersicht
- 3.1.Wahl
der Zugangspunkte (Ordnungselemente)
- 3.1.1.
Vorüberlegung: Funktion der Zugangspunkte
- 3.1.2.
Die formalen Zugangspunkte
- 3.2. Die
Ansetzung dieser Zugangspunkte
- 3.2.1.
Normierung
- 3.2.2.
Ansetzung der Namen von Personen
- 3.2.3.
Ansetzung von Sachtiteln
- 3.2.4.
Ansetzung von Körperschaften
- 3.2.5.
ISBN
- 3.2.6.
Sprache
- 3.2.7 Erscheinungsland
- 3.3. Die
Ordnung
- 3.3.1.
Alphabetische Ordnung
-
3.4.
Eintragungsarten
Im Gegensatz zur bibliographischen Beschreibung [description] geht es
in diesem Kapitel um
- die Wahl der
Zugangspunkte / Sucheinstiege [access points]: worunter soll und kann eine Titelaufnahme gesucht werden?
- die Ansetzung
dieser Zugangspunkte [preferred name; Authorized access points]: in welcher Form sollen diese Elemente dem
Benutzer
angeboten werden?
- die Attribute und Beziehungen dieser Elemente
[einschließlich der Benennung der Beziehung "relationship designator",
"Funktionsbezeichnungen"]
- die Ordnung und die Eintragungsarten
Traditionell
gesprochen handelt es sich um das, was den "Kopf" (heading) einer Titelaufnahme
ausmacht, bzw. was in die Nebeneintragung oder als Verweisung aufzunehmen ist.
Wichtig sind die internationalen Bemühungen um Vereinheitlichung:
s. Statement of principles, Paris 1961 (bekannt als "Paris Principles):
Statement of principles : adopted at the International Conference on
Cataloguing Principles Paris, October 1961 / annotated ed. with commentary and
examples by Eva Verona ... - London : IFLA Committee on Cataloguing, 1971. --
119 S. -- ISBN 0-903043-00-9.
In den Statements ging es um die Aufgabe des Katalogs, um die Wahl
und die Form der für die Einordnung im alphabetischen Katalog maßgeblichen
Elemente. Man versuchte möglichst international zu gleichen Katalogisaten zu
kommen. Für deutsche Bibliotheken, die bis dahin Körperschaften nur sehr
begrenzt nachgewiesen haben, war die Einführung der Nachweise unter
Körperschaften wohl die wichtigste Neuerung. Unter den großen deutschen
Bibliotheken hatte nur die Universitätsbibliothek Tübingen seit Anfang des
letzten Jahrhunderts in großem Umfang Körperschaften in den Katalog integriert.
Die neue Fassung
Statement of International Cataloguing Principles
[vgl. Kap. 1.] bezieht sich auf alle Arten von Materialien, die Ausweitung auf die
weitere Wahl von Eintragungen und ihre Form (z.B. Aspekte von Normdatensätzen), einschließlich des Einbezugs von
Aspekten der Sacherschließung. Da man es in den IFLA-Diskussionen
inzwischen nicht mehr als sinnvoll ansieht, zu international möglichst
identischen Ansetzungen zu kommen, werden die Wünsche der Benutzer bezüglich der
Form der Ansetzung an oberste Stelle gesetzt. Statt einer einheitlichen
Ansetzung empfiehlt man den automatischen Austausch mit Hilfe von UNIMARC/A. Für die Überarbeitung
des Statements wurde folgendes
zugrunde gelegt:
- Functional requirements of bibliographic records
[FRBR] (nähere Angaben s. Kap. 1)
- Functional requirements for authority data [FRAD] :
a conceptual model / IFLA Working Group on Functional Requirements and
Numbering of Authority Records (FRANAR). Ed. by Glenn E. Patton. - München :
Saur, 2009. - 101 S. - (IFLA series on bibliographic control ; 34) - ISBN
978-3-598-24282-3. Dt. Ausgabe u. d. T. : Funktionale
Anforderungen an Normdaten : ein konzeptionelles Modell. - Es
geht dabei um eine Erweiterung des Modells der FRBR bezüglich authority
control (Management der autorisierten Formen und Identifikation der
Entitäten in Zugangspunkten). Dieser Entwurf legte neben der FRBR die
folgenden Richtlinien zugrunde:
- Guidelines for authority records and references. - 2. ed.
/ revised by the IFLA Working Group on GARE Revision. - München : Saur,
2001. - XII, 46 S. - (UBCIM publications : new series ; 23). - ISBN
978-3-598-11504-2. - URL:
http://archive.ifla.org/VII/s13/garr/garr.pdf . - Zugriff am 2010-03-01.
- Das
Papier bezieht sich auf Personen, Körperschaften und Einheitstitel und die
entsprechenden Verweisungen dazu.
- die einschlägigen internationalen Regelwerke
Auch bei Online-Datenbanken ändern sich die Aufgaben, die Auswahl und die
Form der Elemente prinzipiell nicht. Allerdings können wesentlich mehr Elemente
ausgewertet werden. Nach RDA sollen alle Elemente einer Titelaufnahme suchfähig
werden, indem man sie mit stabilen Adressen im Web versieht. Die Elemente können
dadurch miteinander verbunden werden. Die Frage ist hier eher "was soll nicht für die Suche
aufbereitet werden?" Das Erstellen von genormten Ansetzungsformen ist
arbeitsaufwändig und damit teuer.
3.1. Wahl der Zugangspunkte (Ordnungselemente)
3.1.1. Vorüberlegung: Funktion der
Zugangspunkte
In einer Datenbank könnte man mit Freitextsuche in der
Beschreibung einer Ressource mehr oder weniger schnell einen gesuchten Titel
finden oder auch Titel zu einem Thema, da in vielen Titelfassungen das
behandelte Thema recht eindeutig genannt wird. Aber: wenn man z.B. alle Werke
eines bestimmten Verfassers oder einer bestimmten Körperschaft finden will,
müssten einem bei einer solchen Suche sämtliche Namensformen einfallen, z.B.
müsste man bei Johann Wolfgang von Goethe unter mehr als 50 verschiedenen
Namensformen suchen (gezählt in der Personennamendatei).
Der Einsatz von Retrievalsoftware, die eine Anfrage eines
Nutzers analysiert und dann versucht in der Datenbank alles Zusammengehörende
ausfindig zu machen, kann in Datenbanken, bei denen es sehr auf die Aktualität
ankommt, durchaus hilfreich sein. So finden z.B. Bundeskriminalamt und
Pressedatenbank unterschiedliche Namensformen mit Hilfe von phonetischer
Recherche. Das gelingt bei modernen Namen insbesondere solchen aus Kulturkreisen
mit anderer Schrift und unterschiedlichen Umschriften gut, z.B. findet man alle
Einträge mit den Schreibweisen "Khomeiny, Khumayni, Chomeini, Chomaini, Khomeyni,
Khomeini", "Ḫumainī" ist die zur Zeit
nach RAK gültige Form [AACR 2: Khomeini, Ruhollah]. Bei älteren Personennamen funktioniert das nicht: dass es
sich bei "Ibn-Rushd" um "Averroes" handelt, müsste man wissen.
Auch wenn man alle Ausgaben eines bestimmten Werkes (z.B.
alle Übersetzungen eines bestimmten Werkes) sucht, hätte man das gleiche Problem.
Um also einen guten Service zu bieten, muss man zuerst
entscheiden, welche Zugänge ein Benutzer wohl wählen würde und wie diese Zugänge
zu normieren sind. Die Zusammenführung aller Namensformen einer Person, einer
Familie, einer
Körperschaft oder eines Sachtitels ist eine klassische Aufgabe der Bibliotheken.
3.1.2. Die formalen Zugangspunkte
Hat man die Elemente festgelegt, unter denen gesucht
werden kann, muss man zumindest für große Datenbanken überlegen, ob es sinnvoll
ist, dass man zulässt, dass alle Elemente direkt gesucht werden können (sog. Primäraspekt), oder ob es
Elemente gibt, die nur im Zusammenhang mit anderen suchbar sind
(Sekundäraspekt), z.B. ist es nicht unbedingt sinnvoll in einem deutschen
Verbundkatalog (es geht dabei um Datenbanken mit mehr als 10 Millionen
Einträgen) sich alle deutschsprachigen Einträge zeigen zu lassen. Es ist aber
durchaus hilfreich, wenn ich mir alle Einträge zeigen lassen kann, die als
Sprache Tamil angeben. Im Zusammenhang mit der Formalerschließung geht es bei
der Suche um folgende Elemente:
- in jedem Fall muss direkt (Primäraspekt) suchbar sein:
- Verfasser bzw. verantwortliche Personen
(z.B. in der RDA mindestens der erste unter den Verfassern)
-
Familie (RDA)
-
Sachtitel
- Körperschaft
- ISBN
- weitere Nummern, wie Persistent Identifier usw.
- Signatur
- entweder als Primäraspekt oder als
Sekundäraspekt (zum Einschränken einer Suche) sollte
mindestens angeboten werden:
- Erscheinungsdatum
- Sprache
- Ort, in dem die Ressource erschienen ist, und eventuell zusätzlich das Land;
(bei alten Drucken ist das ein hilfreicher Primäraspekt)
- Verlag
- allgemeine Materialbenennung.
In heutigen OPACs kann man dadurch oft sofort voreinstellen, welche Materialart man
möchte, z.B. nur elektronische Texte [s. ISBD 0. Content form and media type
area]
- spezielle Materialbenennung (z.B. der Maßstab bei
kartografischem Material)
3.2. Die Ansetzung dieser Zugangspunkte
Je umfangreicher der Katalog ist, desto mehr müssen die Zugangspunkte
normiert werden, d.h. eine Person, eine Familie (ein neues Element gemäß FRAD -
wird im folgenden nicht besprochen), ein Werk, eine Körperschaft usw. werden
jeweils unter einer einzigen möglichst korrekten Form zusammengefasst, von
abweichenden Formen wird auf die korrekte Form geführt. Sucht man z.B. die Werke
einer Körperschaft, muss gewährleistet sein, dass alle ihre Werke zu finden sind -
auch wenn sie ihren Namen in unterschiedlichen Formen benutzt oder auch
wechselt. Verzichtet man auf Normierung,
erwartet man wie oben schon erwähnt vom Suchenden, dass ihm alle Namensformen einfallen.
Da diese Normierung vom Katalogisierer bei der Eingabe zu leisten ist -
und das ist wohl
das teuerste in der Erschließung - , versucht man Hilfestellung oder Ersatz
zu geben:
- durch das Angebot von Normdatenbanken. International
gibt es das Angebot einer virtuellen
internationalen Normdatei (VIAF = Virtual International Authority
File). (Weiteres dazu s. unten) Während im anglo-amerikanischen Bereich eine
einzige Normdatei (Library of Congress authorities [Library of Congress /
NACO Authority file, LC/NAF]) für Personen, Körperschaften und Sachtitel existiert, gab
es in Deutschland bis jetzt jeweils spezielle Normdateien (Gemeinsame
Körperschaftsdatei [GKD], Personennamendatei [PND], Schlagwortnormdatei [SWD],
Einheitssachtiteldatei des Deutschen Musikarchivs). Seit 2012 gibt es
die Gemeinsame Normdatei [GND), in der die verschiedenen deutschen
Normdateien in einer Datei zusammengefasst werden, verbunden ist damit
die Umstellung des Formats von MAB2 auf MARC21 Authority. Das Problem dabei
ist nicht nur, dass Millionen von Daten zusammengespielt werden mussten,
sondern dass man die Ansetzungsregeln vereinheitlichen musste. Zwischen RAK-WB und RSWK gibt es bei den Ansetzungen von Personennamen und
Körperschaftsnamen wesentliche Unterschiede. Ein großes Problem
ist dabei die teilweise unterschiedliche Definition von Entitäten vor allem
im Bereich Körperschaften. Bei den GND-Übergangsregeln hat man auch
teilweise die
Regeln der RDA beachtet.
- durch eine Änderung von Regeln, was die Forderung nach
einer einzigen richtigen Form betrifft (u.
a. Einsatz von Alternativansetzungen). So werden z.B. im Projekt VIAF (Virtual
International Authority File) die zusammengehörenden Namensformen ohne
Gewichtung in einem Block angezeigt; man kann sich die Form seines eigenen
Landes aussuchen.
- durch Möglichkeiten im Aufbau der Datenbank, z.B. durch Hinterlegung eines
Wörterbuchs mit korrekter Rechtschreibung und Nachweis aller abweichenden
Schreibungen
(hilfreich vor allem bei Sachtiteln und Körperschaften)
3.2.2. Ansetzung der Namen von Personen
Bei der "Ansetzung" von Personennamen geht es darum nach
festgelegten Vorschriften die Namen zu normieren. Man kann dabei nur die
Namen als solche normieren, dann werden gleichnamige Personen in einen Topf
geworfen (so bis auf wenige Ausnahmen die alte RAK-Regelung) oder man kann den
Namen einer bestimmten Person von anderen Personen mit dem gleichen Namen
unterscheiden ("preferred name for the person"[RDA
9.2.2]), was auf internationaler Ebene schon immer üblich war. Seit 2006 gibt es
Praxisregeln zu RAK-WB § 311 zur Individualisierung von Personennamen beim
Katalogisieren mit der Personennamendatei. Nach den Functional
requirements for bibliographic records [FRBR] geht es dabei um die Entität Person, die ein Individuum ist. Diese
Entität hat als Attribut z.B. den Namen der Person, die Lebensdaten, den Titel und
andere zur Person gehörende Kennzeichen. Die Entität Person kann darüber hinaus
Beziehungen haben zur Familie, zu Körperschaften, zu Mitverfassern, zu den
eigenen Werken usw. Die Attribute sind Bestandteil der Ansetzung, können aber
auch getrennt erfasst werden. Die Beziehungen werden in einem
Personennamensdatensatz angegeben. Die RDA unterscheiden zwischen dem
bevorzugten Namen von Personen und dem normierten Sucheinstieg für diese Person:
der normierte Sucheinstieg besteht aus dem bevorzugten Namen und Zusätzen, die
zum Teil Pflicht sind und zum Teil nur dann genutzt werden, wenn gleichnamige
Personen unterschieden werden müssen.
Man muss sich erstmal darüber klar werden, welche Probleme bei der Ansetzung
des Namens von Personen jeweils auftreten können. (Bei den folgenden Beispielen
werden teilweise Ansetzungen nach den GND-Übergangsregeln vom Oktober 2011 und
teilweise Ansetzungen nach RDA
angegeben, wobei es in RDA alternative Möglichkeiten gibt).
1. Unterscheidung unterschiedlicher Namensarten:
- Namen der Antike: nimmt man die im Deutschen übliche Form,
die lateinische oder die griechische?
z.B. Ptolomäus oder Ptolomaeus, Claudius oder Ptolemaios, Klaudios
-
Namen des Mittelalters: soll der persönliche Namen
der bevorzugte Namen sein oder der schon vorhandene Familienname? z.B. Giovanni <Boccaccio> oder Boccaccio, Giovanni
? Welche Sprache soll bei Personennamen, die in mehreren Sprachen bekannt
sind, genommen werden: z.B. Roswitha <von Gandersheim> oder Hrotsvita <Gandeshemensis>?
[nach GND wird der persönliche Name einschließlich Beiname in der Sprache,
in der die Person überwiegend geschrieben hat, genommen: Hildegardis <Bingensis>. RAK-WB: Hildegardis <Bingensis>, RSWK: Hildegard <von Bingen>;
RDA: Hildegardis, Bingensis, 1098-1179 oder Hildegard, von Bingen,
1098-1179; LoC: Hildegard, Saint, 1098 - 1179]
- Namen von Fürsten: deutsch
oder originalsprachig? [GND: Viktoria <Großbritannien, Königin>. RAK-WB:
Victoria <Great Britain, Queen>. RSWK: Viktoria <Großbritannien, Königin>.
Welcher Name wird bei Fürsten, die für mehrere Länder zuständig waren,
bevorzugt : z.B. Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, V.> oder
Carlos <España, Rey, I>? [GND: Karl <V. Römisch-Deutsches Reich,
Kaiser]
- Namen geistlicher Würdenträger: hier sind
vor allem die Papstnamen interessant [GND: Paul <VI., Papst>. RAK-WB: Paulus
<Papa, VI.>. RSWK: Paul <Papst, VI.>. RDA: Paul VI, Papst
- moderne Familiennamen: was geschieht z.B. mit Präpositionen, Konjunktionen
und Artikeln (z.B. Zur Mühlen, Erich oder Mühlen, Erich zur [= Ansetzung: Zur
Mühlen, Erich] ; wie werden Mehrfachnamen (Doppelnamen) behandelt ?
- Pseudonyme: darf man den wirklichen Namen verknüpfen? Wie behandelt man
Personen mit mehreren Pseudonymen? z.B. Twain, Mark mit den weiteren
Pseudonymen Alden; Conte und Snodgrass; der wirkliche Name lautet Clemens,
Samuel Langhorne. In deutscher Tradition muss man sich für eine normierte
Form (für eine Entität) entscheiden, man verknüpft wirklichen Namen und Pseudonym, eine
Ausnahme wird nur bei Personen, die unter heutigen Datenschutz fallen,
gemacht. In der amerikanischen Tradition wird zwischen den Entitäten
der Person unterschieden und die Werke entsprechend zugeordnet. [RDA:
Dodgson, Charles und Carroll, Lewis]
- außereuropäische Namen (besondere Probleme machen
dabei die unterschiedlichen Transliterationen
von nichtlateinischen Schriften) [s. Names of persons :
national usages for entry in catalogues. - 4. rev. and enl. ed. - München :
Saur, 1996. - (UBCIM publications : new series ; 16). - ISBN 3-598-11342-6.
- Eine Überarbeitung sollte 2010 erscheinen. Die Veröffentlichung verzögert
sich, weil die 4. Auflage nicht digital vorliegt.]
[s. auch: RAK-WB, Anlage 20.1 "Regeln für die Ansetzung von Personennamen in
Staaten mit arabischer, persischer und türkischer Sprache (RAK-ISL)".
1998.]
2. Allgemeine Probleme [u.a.]:
- unterschiedliche Schreibweisen (z.B. bei deutschen Vornamen:
Walter oder Walther?)
[GND: Walther, von der Vogelweide]
- Namensänderungen (nach Heirat, Ordensnamen, Papstnamen)
3. Lösungsmöglichkeiten nach folgenden Prinzipien (man
beachte, dass RDA auch alternative Lösungsmöglichkeiten anbietet: die jeweilige
katalogisierende Stelle kann aussuchen):
- Herkunftsprinzip: das alte deutsche Prinzip: man fragte, wo der
Familienname ursprünglich herkommt, kam er aus dem Romanischen oder dem
Germanischen? Man behandelte ihn nach den Regeln seiner jeweiligen Herkunft (z.B. Gertrud
von Le Fort : Le Fort ist eindeutig romanischen Ursprungs, so muss der
Artikel zum Namen gezogen werden, aber das "von" ist eine einfache deutsche
Präposition, die nachgestellt wird. Die Hugenottenfamilie Le Fort ist nach
Preußen geflohen und dort später geadelt worden) [Ansetzung: Le Fort,
Gertrud von]
-
man nimmt den Namen, der von der Person selbst gebraucht wird und zwar
in der von der Person selbst gebrauchten Form: das ist eine Grundregel bei RAK
allerdings mit
Einschränkungen z.B. bei Titeln ( z.B. Otto Graf Lambsdorff wird zu
Lambsdorff, Otto) [GND: Lambsdorff, Otto; RDA: Lambsdorff, Otto, Graf]. Ist dieser Gebrauch nicht feststellbar,
geht man davon aus, dass eine Person den eigenen Namen wohl so benutzt, wie
es in dem Staat üblich ist, in dem die Person Bürger ist. Daher:
- Staatsbürgerschaftsprinzip: gilt für moderne Namen und wurde in den alten
Pariser Prinzipien zur internationalen Anwendung empfohlen: der Name wird so
angesetzt, wie es in dem Staat üblich ist, aus dem die Person stammt. Leider
haben sich nur die RAK streng an diese internationale Regelung gehalten, die
AACR2 haben zugunsten ihrer englischsprachigen Benutzer eher
englischsprachige Ansetzungen genommen. Die neuen internationalen Vorgaben
bevorzugen die Ansetzung in der Sprache des Bibliotheksbenutzers.
- Nachschlagewerkprinzip: die Namen werden so angesetzt, wie sie in üblichen
Nachschlagewerken zu finden sind, wozu man eine verpflichtende
Prioritätenliste von Nachschlagewerken braucht. ( vgl. die Regeln für
den Schlagwortkatalog [RSWK] ).
- Sprachprinzip bei Namen, die in mehreren Sprachen
bekannt sind: angesetzt wird gemäß der Sprache, die ein Autor überwiegend
benutzt - das ist für mittelalterliche Namen, die ja oft mindestens in
Latein und einer Landessprache vorliegen, eine gute Lösung (z.B. Nicolaus
Cusanus
wird angesetzt unter Nicolaus <de Cusa> [RAK-WB], weil die von ihm verfassten Werke
überwiegend
in lateinischer Sprache vorliegen) [RSWK: Nikolaus <von Kues>, GND: Nicolaus
<de Cusa>; RDA wohl eher: Nikolaus, von Kues, Kardinal, 1401-1464]
- "Landesprinzip" (!kein eingeführter Begriff): die Namen werden so
angesetzt, wie es in dem Land, in dem der Katalogisierer sitzt, üblich ist.
Also wird in einem englischsprachigen Land die englischsprachige Fassung des
Namens bevorzugt, wenn es eine solche gibt, z.B. in einem Beispiel der RDA
"preferred name for the person": Benedict XVI, Pope. Als "variant name for
the person" wird u.a. angegeben: Ratzinger, Joseph; Benedikt XVI; Benedictus
XVI; Benedetto XVI [es fällt auf, dass nicht die bei uns geforderten
Formen Benedictus <Papa, XVI.> (RAK-WB) bzw. Benedikt <Papst, XVI.> (RSWK) genannt werden].[GND:
Benedikt <XVI., Papst>; RDA: Benedikt XVI, Papst, 1927- (m. E. wird nicht "emeritus"
hinzugefügt, da es eine Regel gibt, nach der der höchste erreichte Titel
angegeben wird]
4. Normdateien u.ä.:
- Library of Congress authorities: früher unter
der Bezeichnung Anglo-American Authority File . Diese Datei entstand
in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts durch die
Zusammenlegung der Authority List der Library of Congress mit der entsprechenden Datei der
British Library. Inzwischen beteiligen sich neben der LoC, der British
Library auch die Nationalbibliotheken von Neuseeland, Schottland, Wales,
Südafrika und Mexiko, die National Agricultural Library und die National
Library of Medicine an dem Aufbau dieser Datei. Daher kommt die Bezeichnung
Library of Congress/NACO Authority file [LC/NAF], (NACO =
Name Authority Cooperative Program). Diese Datei findet man unter "Library of Congress Authorities", "you can browse and view authority headings for Subject, Name,
Title and Name/Title combinations; and download authority records in
MARCformat for use in a local library system. This service is offered free
of charge." Http://authorities.loc.gov
Zugriff 2013-02-28 Als Beispiel soll der obengenannte Kaiser Karl. V.
dienen: Ansetzung unter "Charles I, Holy Roman Emperor, 1500 - 1558".
Verweisungen u.a.: "Carlos I, King of Spain, 1500 - 1558"; "Charles I, King
of Spain, 1500 - 1558"; "Karl V, Holy Roman Emperor, 1500 - 1558". Der
Kaiser als Körperschaft u.a.: "Holy Roman Empire. Emperor (1519-1556 :
Charles V)"; "Spain. Sovereign (1516 - 1556 : Charles I)"
- Personennamendatei (PND)
(enthält seit 2008 auch die Personendaten des Deutschen Musikarchivs). Die
Datensätze enthalten individualisierte und nicht individualisierte Namen,
wobei man davon ausgehen kann, dass gemäß den neuen Praxisregeln immer mehr
Personennamen individualisiert werden, indem man z.B. Lebensdaten, Angaben
zum Beruf u.ä. hinzufügt. Z.B. bei dem oben genannten Kaiser Karl. V. werden
neben den exakten Lebensdaten die "Lebensjahre 1500 - 1558" genannt, als
"Geburtsort Gent" und als "Sterbeort San Yuste". Unter "sonstige Angaben"
findet man "Kaiser (1519 - 1556)", Geschlecht ist männlich. Auch Angaben zu Beziehungen findet man, z.B.
die Beziehung zu Werken, zu Mitverfassern oder zu Familien. Beim genannten
Beispiel werden die Schwester [Maria <Ungarn, Königin, 1505 -1558> und der
Vater [Philipp <I., Kastilien, König> 1478 - 1506>] angegeben. Unter den
sonstigen Beziehungen werden 26 Personen aufgezählt u.a. Albrecht Dürer und
Martin Luther, die die Funktionsbezeichnung "Mitverf." erhalten. [Der
Begriff "Mitverfasser" scheint mir aber nicht ganz passend zu sein; in den
Anfangs-RAK-Zeiten hatte die Deutsche Bibliothek mit "Mitverfasser" einen
zweiten und dritten Verfasser bei einem gemeinschaftlichen Werk eingeführt.] Die
Personennamensätze sind teilweise mit Personenartikeln in Wikipedia
verlinkt. Die PND wurde im April 2010 in die Gemeinsame Normdatei [GND] überführt.
- Der Vorschlag der IFLA eine verbindliche Nummer für jeden
Personennamen in einer internationalen Normdatei einzuführen, wird inzwischen
eher skeptisch betrachtet. Geplant war eine ISADN = International
Standard Authority Data Number [vgl. Tillett, Barbara B.: A review of
the feasibility of an International Standard Authority Data Number (ISADN).
- 2008. - URL:
http://archive.ifla.org/VII/d4/franar-numbering-paper.pdf . - Zugriff am
2013-02-28]
- VIAF (Virtual International Authority File): es geht um eine
Zusammenführung (ein maschinelles Matching-Verfahren) der Personennamendateien der LoC, DNB, BN und OCLC, wobei
die MARC-998-Felder genutzt werden. Die Daten sind verlinkt mit den Dateien
der teilnehmenden Bibliotheken. Inzwischen beteiligen sich eine Reihe
weiterer Nationalbibliotheken z.B. die von Australien, Ägypten, Israel,
Portugal, Spanien, Schweden und Schweiz (Ende Februar 2013 werden
schon 35 Teilnehmer aus der ganzen Welt gemeldet). Seit April 2012 ist VIAF
ein offizieller Dienst von OCLC s.
http://viaf.org - Zugriff am 2013-02-28. Das Ziel soll u.a. sein,
dass der jeweilige Benutzer den Namen so sehen kann, wie er das von seiner
Sprache und von seiner Schrift her gewöhnt ist, z.B. "Hildegard von Bingen"
neben "Hildegardis
<Bingensis>". Der Schwerpunkt bei VIAF liegt zur Zeit auf
Personennamen (im Dezember 2011 waren es schon über 14 Millionen Namen). Um
identische Namen zusammenzuführen, nützt man abgesehen von Geburts- und
Sterbedaten u. a. bibliografische Metadaten, die mit den Personen verbunden
sind, also Publikationen der Personen, Mitverfasser, Angaben zu Verlagen.
Wie wichtig bei der automatischen Zuordnung die Lebensdaten sind, kann man
am Beispiel des Kaisers Karl IV. sehen: die Namensform "Karl IV." ohne Lebensdaten aus der
PND wird nicht Karl
IV. zugeordnet, der von 1316 - 1378 gelebt hat [Stand 2013-02-28].
Seit 2011 arbeitet man an der Aufnahme von Körperschaftsdatensätzen, auch
Werktitel sollen integriert werden. Zur Zeit erforscht man die Möglichkeiten
der Zusammenarbeit mit Wikipedia (auch Wikimedia usw.), wobei es darum geht
sowohl die Daten von VIAF als auch die Daten des Worldcat mit Wikipedia
zu verknüpfen bzw. die Daten von Wikipedia mit VIAF zu verknüpfen. Es wird
ein automatischer Prozess "VIAFbot" entwickelt. OCLC und die British Library
stellen dafür Forscher zur Verfügung [s. OCLC : Annual report 2011 / 2012
. - S. 32].
- International Standard Name Identifier (ISNI): mit
Unterstützung von OCLC (stellt seit November 2011 die Datenbank in OCLC
Leiden zur Verfügung) und unter Einbeziehung der Daten von VIAF wird dieser neue ISO-Standard
(Entwurf ISO 27729) aufgebaut. Dieser Standard wird auch
"International Standard Party Identifier" benannt. Es geht u.a. um das
Verhältnis der Autoren zu ihren Verlegern. Vor allem wegen der Rechte an
Werken müssen Autoren, Komponisten und sonstige Verfasser eindeutig zu
bestimmen sein. (Also wird z.B. eine einzige Nummer vergeben für Günter Graß, Guenter Grass und Guenter Graß.) "Public Identities of Parties that
participate in the creation, production, management or distribution of
culturel goods in the digital environment." Das kann sein: "a natural Person
(...), legal entities (like a Record Label) or even fictional characters (like
Peter Pan)". http://www.isni.org Zugriff
2013-02-28. Im September 2012 gab es schon 1.5 Millionen ISNIs. [s. OCLC:
Annual report 2011 / 2012. - S. 28]
- Ein weiterer Versuch die eindeutige Identität von
Autoren festzustellen, ist Open Researcher & Contributor ID (ORCID). Es geht
um ein System zur öffentlichen unabhängigen Identifikation für
wissenschaftliche Autoren. Es geht dabei um die Zusammenarbeit von
wissenschaftlichen Institutionen wie z.B. CERN, von Verlagen z.B. Springer
und wissenschaftlichen Bibliotheken wie z.B. die Bibliothek des MIT
(Massachusetts Institute of Technology) und die British Library. Vgl.
http://orcid.securesites.net/index.php Zugriff 2013-02-28
3.2.3. Ansetzung von Sachtiteln
Nach FRBR muss man unterscheiden zwischen den Titeln der Entitäten Werk,
Expression, Manifestation und Exemplar.
Bei einer Manifestation geht es um alle
Titel, die in oder auf der Manifestation stehen (z.B. Umschlagtitel, Kolophon)
und den Titeln, die man der Manifestation zugeordnet hat (z.B. fingierter Titel,
übersetzter Titel). Man denke daran, dass der Uniform Title (Einheitstitel) die
Entität Werk beschreibt und nicht zur Entität Manifestation gehört. (Also gibt es bei RDA keinen
uniform title mehr sondern den bevorzugten Titel für das Werk "preferred title
of the work" [6.2.2], der ein Teil des Ansetzungstitels ist.)
Allgemeine Probleme bei der Sachtitelansetzung:
- Wie ist der Sachtitel wiederzugeben?
- normierte Schreibung? man muss z.B. an mögliche Änderungen
in der Rechtschreibung denken
- Photos aus Carlsruhe
- Behavior neben Behaviour
- Was soll mit Zahlen, Zeichen, Abkürzungen, Initialenformen,
Schreibweisen von Komposita u.ä. im Sachtitel geschehen?
- data-base oder data base oder database
- wie behandelt man einen Titel wie z.B. "Die
@Generation"?
- Wie muss man den Sachtitel vom Zusatz abgrenzen? z.B.
"Werke in vier Bänden" oder "Werke : in vier Bänden"?
Welcher Sachtitel einer Ressource soll genommen
werden? Teilweise hat man mehrere zur Auswahl
- der vorliegende (wo soll er stehen?) (was ist der Titel einer e-mail?
eines Sitzungsprotokolls?)
- Kurzform oder Langform?
- BGB oder Bürgerliches Gesetzbuch
- ein Übersetzungstitel oder der Originaltitel (=Titel in der Originalsprache),
wenn z.B. beide auf der vorgeschriebenen Stelle stehen?
-
ein amtlicher Titel?
- ein vom Katalogisierer selbst gebildeter formaler Titel
(Formalsachtitel) ?
- ein fingierter Titel?
- Bildersammlung; alte Sammelbände. Flugblätter zum Wahlkampf vgl. RAK-PB. vgl.
RAK-Karten
Probleme bei der Ansetzung des Werktitels:
- wie geht man vor, wenn es mehrere Fassungen der
Titel eines Werkes gibt? Im Normalfall wird man die erste Fassung nehmen
z.B. den Originaltitel. Auch RDA schreibt bei Werken nach 1500 die Fassung
der Originalsprache vor [6.2.2]. Bei klassischen Werken, die mit vielen
Titelfassungen auch in derselben Sprache überliefert sind, entscheidet man
sich möglichst für einen wissenschaftlich vorgegebenen Titel
(Einheitssachtitel vgl. dazu RAK-WB § 161), z.B. Nibelungenlied. Klassische
griechische Werke erhalten in der deutschen Tradition die lateinische
Fassung des Titels, nach RDA wird der Titel in der Sprache der
katalogisierenden Agentur genommen, also "Vögel" bzw. "Birds" [LoC] und nicht
"ornithes" [6.2.2]. Sollte kein Titel in der eigenen Sprache
vorhanden sein, nimmt man den lateinischen. Besonders schwierig ist die
Titelbestimmung bei musikalischen Werken: ein Beispiel zu Franz Schubert aus
den RDA:
Preferred title for the work:
Quintets
Variant title for the work:
Forellen-Quintett
und die Aufzählung weiterer
Titelfassungen: Quintette de la truite; Trout quintet; Trucha; Truite;
Trota; Forelius kvintetas, Forelle ...
Einheitssachtitel in der GND:
Quintette,Vl Va Vc Kb Kl, D 667
Die Ansetzungsform des Titels eines Werkes nach RDA:
Die normierte Form des Sucheinstiegs
setzt sich zusammen aus (RDA 6.27)
- der Ansetzungsform des Namens (bei Verfasser-,
Familien- und Körperschaftsschriften) und dem bevorzugten Titel
- zu dem bevorzugten Titel müssen, wenn es zur
Unterscheidung nötig ist, weitere Merkmale hinzugefügt werden. Es handelt
sich dabei um Form (z.B. "Schauspiel"), Datum, Ursprungsort oder sonstige
Angaben
- der Titel kann auch ein Formalsachtitel sein (zurück
zu den Preußischen Instruktionen !!): Werke; Werke. Auswahl; Briefwechsel,
Essays, Gedichte, Reden usw. (RDA 6.2.2.10)
Die Ansetzungsform des Titels einer Expression folgt
den Bestimmungen zu Werk mit Ausnahme der weiteren Merkmale, die bei der
Expression u. a. aus der Angabe der Sprache oder des Inhaltstyps (z.B.
"gesprochenes Wort") bestehen.
Normdateien und Hilfen:
- Library of Congress authorities
- Gemeinsame Normdatei (ab Mai 2012)
- Einheitssachtiteldatei des Deutschen Musikarchivs
[DMA-EST-Datei] (ist in die Gemeinsame Normdatei integriert)
- TITAN (Einheitssachtitel
von Werken der Antike, sind verbindlich für Formal- und Sacherschließung.
Diese Datei ist in der Schlagwortnormdatei integriert. Die Zentralredaktion
liegt bei der DNB.)
(Wird zusammen mit der Schlagwortnormdatei in die Gemeinsame Normdatei integriert.)
- Anonymous classics : a list of uniform headings for European
literatures / compiled by the IFLA International Office for UBC , ed. by
Rosemary C. Hewett. - London : IFLA Internat. Office for UBC, 1978. - - Die
2. revidierte Auflage erschien 2004 als:
http://www.ifla.org/files/cataloguing/pubs/anonymous-classics_2004.pdf .
-- Zugriff am 2013-02-28
- Anonymous classics : African literature /
IFLA. - Entwurf. - 2005 als:
http://www.ifla.org/files/cataloguing/pubs/anonymous-classics-african_2005.pdf
. -- Zugriff am 2013-02-28. [Enthält keine Werke in arabischer Sprache.] - In Bearbeitung oder in Planung sind die Teile
für Asien und Lateinamerika.
3.2.4. Ansetzung von Körperschaften
Bei der Entität Körperschaft (corporate body) geht es um eine Organisation
oder eine Gruppe von Individuen und / oder Organisationen, die als eine Einheit
handeln, auch um Organisationen, die als territoriale Behörden wirken z.B.
Staaten, Kommunen (RAK: "Gebietskörperschaften"). Als Attribute nennen die FRBR den Namen; eine andere mit der
Körperschaft verbundene Bezeichnung (z.B. Firma, Musikgruppe); und bei
Veranstaltungen eine Zählung, ein Ort und ein Datum.
[Die Entität Ort, eine
geografische Ortsangabe, wird in der FRBR nur dann als eigene Entität behandelt,
wenn sie Thema eines Werkes ist. Aber ein Ort als territoriale Behörde, die an
der Realisierung eines Werkes beteiligt ist, gehört - wie oben gesagt - zur
Entität Körperschaft.]
Probleme, die zu lösen
sind:
- Festlegung des Begriffs Körperschaft:
- Zu der Entität Körperschaft gehören verschiedene
Entitätentypen u.a. Organisationen (z.B. Unternehmen, Universitäten), Gebietskörperschaften,
Religionsgemeinschaften, Kongresse (Veranstaltungen).
Nach AACR2 bzw. RDA gehören Sportveranstaltungen, Ausstellungen,
Expeditionen, Messen, Festivals, Schiffe und Raumschiffe dazu, während
RAK-WB die Expeditionen als Körperschaft gestrichen hat und Schiffe
und Raumschiffe noch nie als Körperschaften und damit auch nicht als
mögliche Verfasser angesehen hat.
- Normierung in der Schreibung (Zahlen, Abkürzung, Groß-
und Kleinschreibung) [Gemeinsame Körperschaftsdatei: EBay Inc. <San José,
Calif.>. GND: eBay.]
- bei Körperschaften treten häufig Namensänderung
auf: soll gesplittet werden? d.h. soll nach einer gravierenden Namensänderung die
Körperschaft als neue Entität behandelt werden? Gemäß RAK-WB und RDA ist bei
einer gravierenden Namensänderung von einer neuen Körperschaft auszugehen.
- welche Sprache
soll für die Ansetzung gelten? RDA bevorzugt die Ansetzung in der Sprache
der Körperschaft, was weitgehend der bisherigen RAK-WB-Regel entspricht [RDA
11.2.2.52, allerdings bevorzugt die LoC in ihren Hausregeln zur RDA die
englische Sprache.] Soll für die Ansetzung der Gebietskörperschaften die Fassung in der offiziellen
Sprache des Landes der Körperschaft genommen werden? z.B. Kruṅdeb
oder Bangkok? Während RAK-WB bisher die Originalsprache fordert, fordert die
GND in Übereinstimmung mit der RDA [Sprache der Agentur 16.2.2.6] den
geographischen Namen des jeweiligen Gebietes möglichst in deutscher Sprache
[GND: Florenz. RAK-WB: Firenze. RSWK: Florenz. RDA: Florence. ] Bevorzugt
man die offizielle Sprache ist u.a. zu klären, was denn als die offizielle Sprache z.B. in Belgien oder in
Indien mit mehr als 14 offiziellen Sprachen gilt.
- Welche Form?
- Kurzformen
(z.B. Unicef) werden im Gegensatz zu RAK-WB in der RDA [11.2.2.5] bevorzugt,
daher GND: Weltbank. RAK-WB: International Bank for Reconstruction and
Development
- Initialenform
(DNB oder Deutsche Nationalbibliothek?)
- Langform bzw. offizielle Form (Musée
National du Louvre <Paris> oder Louvre <Paris>?)
- Was geschieht mit untergeordneten Körperschaften? z.B.
Institut für Angewandte Kindermedienforschung der Fakultät Information und
Kommunikation der Hochschule der Medien, Stuttgart : gemäß RAK-WB wird das
Institut selbstständig angesetzt: Institut für Angewandte
Kindermedienforschung <Stuttgart> [GND: Institut für Angewandte
Kindermedienforschung]
- Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften
Normdateien:
- Library of Congress authorities
-
Gemeinsame Normdatei (ab Mai 2012)
- GKD: Gemeinsame Körperschaftsdatei (enthält seit 2008 auch die Daten
des Deutschen Musikarchivs). Ist in die Gemeinsame Normdatei integriert.
Der Unterschied zwischen den Ansetzungsformen von RAK-WB (Wahl der
selbst gebrauchten Namensform) und von RSWK (Wahl des im Deutschen
gebräuchlichen Namens) und die gleichzeitige Einbeziehung von
RDA-Ansetzungen führen zu erheblichen Änderungen.
3.2.5. ISBN (als Beispiel für Nummernsysteme,
Identifier)
Die ISBN (ein Identifier) gehört zur Entität Manifestation und
Exemplar.
Vorteile der Suche unter ISBN:
Nachteile:
- nicht alle Länder von Anfang an dabei
- keine älteren Titel
- verschiedene Buchausstattungen : kart. oder gebunden
- mehrere ISBN pro Ausgabe
gut zu benutzen für:
- Übernahme von Fremdleistungen
- Bestellungen
- Anwendung in Rückwärtskatalogisierung (s. ISBN-Verfahren des SWB)
- Barcode
Die Sprache sollte als Code angegeben werden, es gibt zweistellige dreistellige
Codes. Empfohlen wird die ISO-Norm ISO
639-1 (Alpha-2 code) und ISO 639-2 (Alpha-3 code). Z.B. Deutsch wird zu de bzw
deu.
Verwendet man Originalschriften sollte man den Datensatz entsprechend
kennzeichnen.
3.2.7 Erscheinungsland
Wenn die Angabe des Landes (z.B. das Land der Verbreitung einer Zeitung)
erwünscht ist, kann man den Ländercode DIN EN 23166 nutzen. Z.B. XA
für Europa, XA-DE für Deutschland. Z. B. XA-DE-HE für Hessen. GND benutzt den Ländercode ISO 3166.
3.3. Die Ordnung
Je nach Regelwerk findet man unterschiedliche Regeln bzw. wird auf Regeln
außerhalb des Katalogisierungsregelwerks verwiesen (so z.B. bei AACR2). Im
Deutschen sind auch die DIN-Normen zu beachten Z.B. DIN 5007 : Ordnen von
Schriftzeichenfolgen (ABC-Regeln). Wird benutzt für Telefonbücher,
Aktenordnerablage u.ä.
Bibliographische Ordnungsregeln enthält DIN 31638.
Ordnungsregeln muss der Katalogisierer heute fast nicht mehr beherrschen,
allerdings muss man sich beim Erfassen eines Datensatzes bewusst sein, wie im
OPAC sortiert wird, z.B. wenn eine Browse-Funktion angeboten wird. Je
umfangreicher der OPAC wird, um so mehr muss man sich Gedanken darüber machen,
wie etwas am Bildschirm geordnet wird, z.B. ein mehrbändiges Werk in mehreren
Editionen erschienen in einer Schriftenreihe. Man muss sich auch überlegen, wie
man die entsprechenden Beziehungen z.B. zwischen Manifestation, Expression und
Werk auf dem Bildschirm anordnet.
3.3.1. Alphabetische Ordnung
Buchstaben und Zahlzeichen werden nach ihrer Stellung im
Alphabet bzw. aufsteigender Zahl geordnet. Es wird das lateinische Alphabet vorausgesetzt. Als Vorfragen sind u.a. zu
klären:
- Umlaute und diakritische Zeichen
- Sonderzeichen wie z.B. ß oder ð
- Trennung zwischen i und j (Problem bei Alten Drucken)
Römische Ziffern z.B. bei Fürsten- und Papstnamen ordnet
der Computer als Buchstaben. Damit trotzdem eine korrekte Sortierung entsteht
und man keinen großen technischen Aufwand treiben muss, regelt das die RAK
dadurch, dass man statt "IX" "VIIII" schreibt. Erst, wenn ein Papst der 49.
eines Namens wird, funktioniert die Methode nicht mehr. In der Gemeinsamen
Normdatei soll bei Personennamen die korrekte Schreibung mit Punkt "IX."
genommen werden.
Möglichkeiten der alphabetischen Ordnung sind u.a.:
- Zeichen für Zeichen
Sortierung: Leerstelle, Sonderzeichen, Kleinbuchstaben, Großbuchstaben,
Ziffern
- Buchstabe für Buchstabe
Sortierung: nur die Buchstaben, Leerstellen und Sonderzeichen werden
übergangen, Groß- und Kleinbuchstaben werden gleich geordnet
- Wort für Wort
Als Ordnungswort werden "alle Einzelbuchstaben und Buchstabenfolgen, die
vorn und hinten entweder durch ein Spatium oder durch" ein Satzzeichen
begrenzt sind, definiert (RAK §§ 810 - 811)
- Wort für Wort unter Übergehung unwichtiger Wörter
Sortierung: Artikel und Präpositionen werden bei der Ordnung
übergangen
3.4. Eintragungsarten
Pro Manifestation ist mindestens eine vollständige Eintragung nötig.
Früher die Haupteintragung.
Pro Person oder Körperschaft ist möglichst
eine Namenseintragung
zu erstellen. Dazu hat die IFLA den "GARR"-Standard erarbeitet: Guidelines
for authority records and references. -- 2. ed. / rev. by the IFLA Working Group
on Gare Revision. -- München : Saur, 2001. -- (UBCIM publications : new series ;
23). -- Online:
http://archive.ifla.org/VII/s13/garr/garr.pdf . - Zugriff am 2013-02-28
[s. unten]
In Mikrofiche- und Kartenkatalogen zusätzlich:
Nebeneintragungen (added entries)
bzw. spezielle
Verweisungen, um den Titel an weiteren Stellen nachweisen zu können
- Nebeneintragung = eine Einheitsaufnahme
(Haupteintragung), die zusätzlich als Kopf die weitere Angabe erhält.
- spezielle Verweisung = keine vollständige Aufnahme: man wird zur
Hauptstelle geführt
- Verweisung [allgemeine] (references) gilt für viele Titel
gleichzeitig, Hinweis von einer nicht genommenen Namensform auf die
ausgewählte [RDA: abweichender Name, abweichende Benennung]
- Pauschalverweisungen: verweisen von Wörtern oder Wortteilen, mit
denen Körperschaftsnamen oder Sachtitel beginnen, auf die betreffende
Eintragungsstelle. Z.B. immer dann, wenn ein Regelwerk z.B. Abkürzungen immer
auflöst wie die alte RAK
- Ev.-luth. ... s. Evangelisch-lutherisch (-e, -er, es)
- Siehe-auch-Hinweise: verknüpfen zwei bzw. mehrere
Eintragungsstellen des Kataloges oder geben pauschal Einordnungsstellen an
- Centralverband s. auch Zentralverband
Pauschalverweisungen und Siehe-auch-Hinweise sind in Online-Katalogen nicht
sinnvoll, statt dessen sollte man ein Wörterbuch hinterlegen.
In Online-Katalogen:
ein großer Vorteil ist das mehrdimensionale Suchen: daher
kann man in den zur Zeit üblichen OPACs ausgehen von:
- einer Grundaufnahme mit vielen Zugangspunkten
- dazu möglichst eigene Datensätzen (authority records) pro Person und Körperschaft mit den
entsprechenden abweichenden Namensformen (auch Angebot von Alternativformen z.B. fremdsprachiger
Körperschaftsnamen in deutscher Sprache und alternativ in der offiziellen
Form). GARR unterscheidet zwischen authority entry (vgl. RAK-WB
Namenseintragung § 193), reference entry (vgl. RAK-WB Namensverweisung §
189) und general explanatory entry (vgl. RAK-WB Pauschalverweisungen § 191).
Eine Namenseintragung besteht aus der kontrollierten
Namensansetzung = Authorized heading, der information note (z.B. "Name 1977
geändert"), der Angabe der Namensverweisung oder der Namensverweisungen =
"See reference tracing" (z.B. Namen mit abgekürztem Vornamen auf
vollständige Form), das benutzte Regelwerk und die den autorisierten Namen
erstellende Institution.
Für heutige Kataloge sollen die Vorteile des Semantic
Webs genutzt werden und die Beziehungen zwischen den einzelnen Elementen eines
Titelsatzes eingearbeitet werden. Gemäß den RDA muss man zwischen Beziehung zu
... und der Beziehung zwischen ... unterscheiden. Die Vorschriften zu den
Beziehungen zu Personen, Familien und Körperschaften befinden sich in den
Kapiteln 18 - 22, das entspricht in RAK-WB teilweise dem Kapitel 7 "Haupt- und
Nebeneintragungen unter Personen, Körperschaften und Sachtiteln". Aber die
Vorschriften zu den Beziehungen zwischen Personen, Familien und Körperschaften
[Kap. 29 - 32] gehen über die jetzigen Regelwerke hinaus.
Nach den neuen Vorschlägen benötigt man wegen der
Entitäten Werk, Expression, Manifestation, Exemplar pro Ressource mehrere
Datensätze, die man miteinander und mit verwandten Datensätzen verlinkt.
Verknüpft werden diese Datensätze mit den Datensätzen für die Entitäten
Personen, Körperschaften, Begriffe, Objekte, Ereignisse, Orte, wobei diese auch
wieder untereinander verlinkt werden. Die Vorschriften zu den Beziehungen
zwischen den Entitäten Werk, Expression, Manifestation und Exemplar findet man
in den Kap. 24 - 28 der RDA.
In den deutschen Verbunddatenbanken und der Datenbank
der DNB ist ein Teil der Verknüpfungen schon erfüllt. Z.B. werden die
Personennamendatensätze der GND automatisch mit den bibliografischen
Datensätzen verlinkt, so dass man nur an einer Stelle korrigieren muss, um
in allen Titeln die identische Namensform zu haben. In den meisten
Datenbanken der USA (z .B. in der LoC) fehlt diese automatische Verknüpfung
: verbessert man z.B. einen Namen im Authority file, muss man zusätzlich
alle Titel, die davon betroffen sind, einzeln aufrufen und verbessern. Da
die Verknüpfungen für die RDA entscheidend sind, hat man drei Szenarien für
die Implementierung der RDA vorgeschlagen:
- Szenario 1: "Relational / object-oriented
database structure": alle vom Regelwerk geforderten Verknüpfungen können
durchgeführt werden
- Szenario 2: "Linked bibliographic and authority
records": Verlinkung der bibliografischen Datensätze mit den
Normdatensätzen: die geforderten Verknüpfungen können teilweise
durchgeführt werden. Szenario 2 ist für Deutschland vorgesehen.
- Szenario 3: "´Flat file´ database structure (no
links)" : Keine Verknüpfung zwischen Normdatenbank und bibliografischer
Datenbank und keine Verknüpfung zwischen den Entitäten der Gruppe 1
(Werk, Expression, Manifestation, Exemplar). Dieses Szenario gilt für
die USA . (Alle Szenarien in:
http://www.rda-jsc.org/docs/5editor2rev.pdf - Zugriff 2013-02-28)
Zu Kapitel 4: Katalogformen