Grundlagen der Formalerschließung
Skript

Kapitel 3: Der Zugang zu den Titeln (trad.: Einordnung der
Titel)
von Margarete Payer
mailto:payer@hdm-stuttgart.de
Zitierweise / cite as:
Payer, Margarete <1942 - >:
Grundlagen der Formalerschließung :
Skript. -- Kapitel 3: Der Zugang zu den Titeln (trad.: Einordnung der Titel).
-- Fassung vom 2010-03-08. -- URL: http://www.payer.de/grundlagenfe/fegscr03.htm.
-- [Stichwort].
Erstmals publiziert: 1997-12-01
Letzte Überarbeitung: 1999-11-21; 2003-11-24; 2005-05-29;
2009-03-12 [Überarbeitung für MALIS]; 2010-03-08 [Aktualisierung]
Anlass:
Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart; im Studiengang MALIS
der FH Köln
©opyright: Dieser Text steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Eine
Verwertung in Publikationen, die über übliche Zitate hinausgeht, bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung der Verfasserin.
Dieser Text ist Teil der Abteilung Informationswesen,
Bibliothekswesen, Dokumentationswesen von
Tüpfli's Global Village Library.
3.0. Übersicht
- 3.1.Wahl
der Zugangspunkte (Ordnungselemente)
- 3.1.1.
Vorüberlegung: Funktion der Zugangspunkte
- 3.1.2.
Die formalen Zugangspunkte
- 3.2. Die
Ansetzung dieser Zugangspunkte
- 3.3. Die
Ordnung
-
3.4.
Eintragungsarten
Im Gegensatz zur bibliographischen Beschreibung geht es
in diesem Kapitel um
- die Wahl der
Zugangspunkte / Sucheinstiege [access points]: worunter soll und kann eine Titelaufnahme gesucht werden?
- die Ansetzung
dieser Zugangspunkte [preferred access point]: in welcher Form sollen diese Elemente dem
Benutzer
angeboten werden?
- die Attribute und Beziehungen dieser Elemente
[einschließlich der Benennung der Beziehung "relationship designator",
"Funktionsbezeichnungen"]
- die Ordnung und die Eintragungsarten
Traditionell
gesprochen handelt es sich um das, was den "Kopf" (heading) einer Titelaufnahme
ausmacht, bzw. was in die Nebeneintragung aufzunehmen ist.
Wichtig sind die internationalen Bemühungen um Vereinheitlichung:
s. Statement of principles, Paris 1961 (bekannt als "Paris Principles):
Statement of principles : adopted at the International Conference on
Cataloguing Principles Paris, October 1961 / annotated ed. with commentary and
examples by Eva Verona ... - London : IFLA Committee on Cataloguing, 1971. --
119 S. -- ISBN 0-903043-00-9.
In den Statements ging es um die Aufgabe des Katalogs, um die Wahl
und die Form der für die Einordnung im alphabetischen Katalog maßgeblichen
Elemente. Man versuchte möglichst international zu gleichen Katalogisaten zu
kommen. Für deutsche Bibliotheken, die bis dahin Körperschaften nur sehr
begrenzt nachgewiesen haben, war die Einführung der Nachweise unter
Körperschaften wohl die wichtigste Neuerung. Unter den großen deutschen
Bibliotheken hatte nur die Universitätsbibliothek Tübingen seit Anfang des
letzten Jahrhunderts Körperschaften in den Katalog integriert.
Die neue Fassung
Statement of International Cataloguing Principles
[vgl. Kap. 1.] bezieht sich auf alle Arten von Materialien, die Ausweitung auf die
weitere Wahl von Eintragungen und ihre Form (z.B. Aspekte von Normdatensätzen), einschließlich des Einbezugs von
Aspekten der Sacherschließung. Da man es in den IFLA-Diskussionen
inzwischen nicht mehr als sinnvoll ansieht, zu international möglichst
identischen Ansetzungen zu kommen, werden die Wünsche der Benutzer bezüglich der
Form der Ansetzung an oberste Stelle gesetzt. Statt einer einheitlichen
Ansetzung empfiehlt man den automatischen Austausch mit Hilfe von UNIMARC/A. Für die Überarbeitung
des Statements wurde folgendes
zugrunde gelegt:
- Functional requirements of bibliographic records
[FRBR] (nähere Angaben s. Kap. 1)
- Functional requirements for authority data [FRAD] :
a conceptual model / IFLA Working Group on Functional Requirements and
Numbering of Authority Records (FRANAR). Ed. by Glenn E. Patton. - München :
Saur, 2009. - 101 S. - (IFLA series on bibliographic control ; 34) - ISBN
978-3-598-24282-3. - Früher u. d. T.:
- Functional requirements and numbering for authority records [
davor u.a. unter der Bezeichnung: Functional requirements for authority numbers and records] (FRANAR). vgl.:
URL:
http://archive.ifla.org/VII/d4/wg-franar.htm . - Zugriff am 2010-03-01. Es
geht dabei um eine Erweiterung des Modells der FRBR bezüglich authority
control (Management der autorisierten Formen und Identifikation der
Entitäten in Zugangspunkten). Dieser Entwurf legte neben der FRBR die
folgenden Richtlinien zugrunde:
- Guidelines for authority records and references. - 2. ed.
/ revised by the IFLA Working Group on GARE Revision. - München : Saur,
2001. - XII, 46 S. - (UBCIM publications : new series ; 23). - ISBN
978-3-598-11504-2. - URL:
http://archive.ifla.org/VII/s13/garr/garr.pdf . - Zugriff am 2010-03-01. - GARR (Guidelines for authority records and references) bezieht sich auf:
- Mandatory data elements for internationally shared resource authority
records : report of the IFLA UBCIM Working Group on Minimal Level Authority
Records and ISADN. - Frankfurt : IFLA UBCIM Programme, 1998. -
URL:
http://www.ifla.org/VI/3/p1996-2/mlar.htm .- Zugriff am 2009-03-12. - Das
Papier bezieht sich auf Personen, Körperschaften und Einheitstitel.
- die einschlägigen internationalen Regelwerke
Auch bei Online-Datenbanken ändern sich die Aufgaben, die Auswahl und die
Form der Elemente prinzipiell nicht. Allerdings können wesentlich mehr Elemente
ausgewertet werden. Die Frage ist hier eher "was soll nicht für die Suche
aufbereitet werden?" Das Erstellen von genormten Ansetzungsformen ist
arbeitsaufwändig und damit teuer.
3.1. Wahl der Zugangspunkte (Ordnungselemente)
3.1.1. Vorüberlegung: Funktion der
Zugangspunkte
In einer Datenbank könnte man mit Freitextsuche in der
Beschreibung einer Ressource mehr oder weniger schnell einen gesuchten Titel
finden oder auch Titel zu einem Thema, da in vielen Titelfassungen das
behandelte Thema recht eindeutig genannt wird. Aber: wenn man z.B. alle Werke
eines bestimmten Verfassers oder einer bestimmten Körperschaft finden will,
müssten einem bei einer solchen Suche sämtliche Namensformen einfallen, z.B.
müsste man bei Johann Wolfgang von Goethe unter mehr als 50 verschiedenen
Namensformen suchen (gezählt in der Personennamendatei).
Der Einsatz von Retrievalsoftware, die eine Anfrage eines
Nutzers analysiert und dann versucht in der Datenbank alles Zusammengehörende
ausfindig zu machen, kann in Datenbanken, bei denen es sehr auf die Aktualität
ankommt, durchaus hilfreich sein. So finden z.B. Bundeskriminalamt und
Pressedatenbank unterschiedliche Namensformen mit Hilfe von phonetischer
Recherche. Das gelingt bei modernen Namen insbesondere solchen aus Kulturkreisen
mit anderer Schrift und unterschiedlichen Umschriften gut, z.B. findet man alle
Einträge mit den Schreibweisen "Khomeiny, Khumayni, Chomeini, Chomaini, Khomeyni,
Khomeini", "Humaini" (allerdings mit diakritischen Zeichen) ist die zur Zeit
nach RAK gültige Form. Bei älteren Personennamen funktioniert das nicht: dass es
sich bei "Ibn-Rushd" um "Averroes" handelt, müsste man wissen.
Auch wenn man alle Ausgaben eines bestimmten Werkes (z.B.
alle Übersetzungen) sucht, hätte man das gleiche Problem.
Um also einen guten Service zu bieten, muss man zuerst
entscheiden, welche Zugänge ein Benutzer wohl wählen würde und wie diese Zugänge
zu normieren sind. Die Zusammenführung aller Namensformen einer Person, einer
Körperschaft oder eines Sachtitels ist eine klassische Aufgabe der Bibliotheken.
3.1.2. Die formalen Zugangspunkte
Hat man die Elemente festgelegt, unter denen gesucht
werden kann, muss man zumindest für große Datenbanken überlegen, ob es sinnvoll
ist, dass man zulässt, dass alle Elemente direkt gesucht werden können (sog. Primäraspekt), oder ob es
Elemente gibt, die nur im Zusammenhang mit anderen suchbar sind
(Sekundäraspekt), z.B. ist es nicht unbedingt sinnvoll in einem deutschen
Verbundkatalog (es geht dabei um Datenbanken mit mehr als 10 Millionen
Einträgen) sich alle deutschsprachigen Einträge zeigen zu lassen. Es ist aber
durchaus hilfreich, wenn ich mir alle Einträge, zeigen lassen kann, die als
Sprache Tamil angeben. Im Zusammenhang mit der Formalerschließung geht es bei
der Suche um folgende Elemente:
- in jedem Fall muss direkt (Primäraspekt) suchbar sein:
- Verfasser bzw. verantwortliche Personen
(z.B. in der RDA mindestens der erste unter den Verfassern)
-
Sachtitel
- Körperschaft
- ISBN
- weitere Nummern, wie Persistent Identifier usw.
- Signatur
- entweder als Primäraspekt oder als
Sekundäraspekt (zum Einschränken einer Suche) sollte
mindestens angeboten werden:
- Erscheinungsdatum
- Sprache
- Ort, in dem die Ressource erschienen ist, und eventuell zusätzlich das Land;
(bei alten Drucken ist das ein hilfreicher Primäraspekt)
- Verlag
- allgemeine Materialbenennung (GMD: general material designation).
In heutigen OPACs kann man oft sofort voreinstellen, welche Materialart man
möchte, z.B. nur elektronische Texte
- spezielle Materialbenennung (z.B. der Maßstab bei
kartografischem Material)
3.2. Die Ansetzung dieser Zugangspunkte
Je umfangreicher der Katalog ist, desto mehr müssen die Zugangspunkte
normiert werden, d.h. eine Person, ein Werk, eine Körperschaft usw. werden
jeweils unter einer einzigen möglichst korrekten Form zusammengefasst, von
abweichenden Formen wird auf die korrekte Form geführt. Sucht man z.B. die Werke
einer Körperschaft, muss gewährleistet sein, dass alle ihre Werke zu finden sind -
auch wenn sie ihren Namen in unterschiedlichen Formen benutzt oder auch
wechselt. Verzichtet man auf Normierung,
erwartet man wie oben schon erwähnt vom Suchenden, dass ihm alle Namensformen einfallen.
Da diese Normierung vom Katalogisierer bei der Eingabe zu leisten ist -
und das ist wohl
das teuerste in der Erschließung - , versucht man Hilfestellung oder Ersatz
zu geben:
- durch Angebot von Normdatenbanken (Authority List der LoC, Gemeinsame
Körperschaftsdatei, Personennamendatei [PND] u. a.) International bemüht man
sich, eine virtuelle
internationale Normdatei einzuführen (VIAF = Virtual International Authority
File). (Weiteres dazu s. unten) Während im anglo-amerikanischen Bereich eine
einzige Normdatei für Personen, Körperschaften und Sachtitel existiert, gibt
es in Deutschland jeweils spezielle Normdateien. Zur Zeit läuft ein Projekt
für eine Gemeinsame Normdatei (GND), in der die verschiedenen deutschen
Normdateien in eine Datei zusammengefasst werden sollen, verbunden ist damit
die Umstellung des Formats von MAB2 auf MARC21 Authority. Ein großes Problem
ist dabei die teilweise unterschiedliche Definition von Entitäten vor allem
im Bereich Körperschaften, s. unten.
- durch Änderung von Regeln, was die Forderung nach
einer einzigen richtigen Form betrifft (u.
a. Einsatz von Alternativansetzungen). So werden z.B. im Projekt VIAF (Virtual
International Authority File) die zusammengehörenden Namensformen ohne
Gewichtung in einem Block angezeigt; man kann sich die Form seines eigenen
Landes aussuchen.
- durch Möglichkeiten im Aufbau der Datenbank, z.B. durch Hinterlegung eines
Wörterbuchs mit korrekter Rechtschreibung und Nachweis aller abweichenden
Schreibungen
(hilfreich bei Sachtiteln)
3.2.2. Ansetzung der Namen von Personen
Bei der "Ansetzung" von Personennamen geht es darum nach
festgelegten Vorschriften die Namen zu normieren. Man kann dabei nur die
Namen als solche normieren, dann werden gleichnamige Personen in einen Topf
geworfen (so bis auf wenige Ausnahmen die alte RAK-Regelung) oder man kann den
Namen einer bestimmten Person normieren ("preferred name for the person"[RDA
9.2.2], was auf internationaler Ebene schon immer üblich war. Seit 2006 gibt es
Praxisregeln zu RAK-WB § 311 zur Individualisierung von Personennamen beim
Katalogisieren mit der Personennamendatei. Nach den Functional
requirements for bibliographic records [FRBR] geht es dabei um die Entität Person, die ein Individuum ist. Diese
Entität hat als Attribut z.B. den Vornamen der Person, die Lebensdaten, den Titel und
andere zur Person gehörende Kennzeichen. Die Entität Person kann darüber hinaus
Beziehungen haben zur Familie, zu Körperschaften, zu Mitverfassern, zu den
eigenen Werken usw.
Man muss sich erstmal darüber klar werden, welche Probleme bei der Ansetzung
des Namens von Personen jeweils auftreten können.
1. Unterscheidung unterschiedlicher Namensarten:
- Namen der Antike (im Deutschen übliche Form, lateinisch oder griechisch?
z.B. Ptolomäus oder Ptolomaeus, Claudius oder Ptolemaios, Klaudios)
-
Namen des Mittelalters (Normierung unter persönlichem Namen
oder unter Familienname? z.B. Giovanni <Boccaccio> oder Boccaccio, Giovanni
? welche Sprache z.B. Roswitha <von Gandersheim> oder Hrotsvita <Gandeshemensis>?)
- Namen von Fürsten (deutsch
oder originalsprachig? z.B. Karl <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, V.> oder
Carlos <España, Rey, I>?) u. a.
- moderne Familiennamen: was geschieht z.B. mit Präpositionen, Konjunktionen
und Artikeln (z.B. Zur Mühlen, Erich oder Mühlen, Erich zur? ; wie werden Mehrfachnamen (Doppelnamen) behandelt ?
- Pseudonyme: darf man den wirklichen Namen verknüpfen? Wie behandelt man
Personen mit mehreren Pseudonymen? z.B. Twain, Mark mit den weiteren
Pseudonymen Alden; Conte und Snodgrass; der wirkliche Name lautet Clemens,
Samuel Langhorne
- außereuropäische Namen (besondere Probleme machen
dabei die unterschiedlichen Transliterationen
von nichtlateinischen Schriften) [s. Names of persons :
national usages for entry in catalogues. - 4. rev. and enl. ed. - München :
Saur, 1996. - (UBCIM publications : new series ; 16). - ISBN 3-598-11342-6]
[s. auch: RAK-WB, Anlage 20.1 "Regeln für die Ansetzung von Personennamen in
Staaten mit arabischer, persischer und türkischer Sprache (RAK-ISL)".
1998.]
2. Allgemeine Probleme [u.a.]:
- unterschiedliche Schreibweisen (z.B. bei deutschen Vornamen:
Walter oder Walther?)
- Namensänderungen (nach Heirat, Ordensnamen, Papstnamen)
3. Lösungsmöglichkeiten nach folgenden Prinzipien:
- Herkunftsprinzip: das alte deutsche Prinzip: man fragte, wo der
Familienname ursprünglich herkommt, kam er aus dem Romanischen oder dem
Germanischen? Man behandelte ihn nach den Regeln seiner jeweiligen Herkunft (z.B. Gertrud
von Le Fort : Le Fort ist eindeutig romanischen Ursprungs, so muss der
Artikel zum Namen gezogen werden, aber das "von" ist eine einfache deutsche
Präposition, die nachgestellt wird. Die Hugenottenfamilie Le Fort ist nach
Preußen geflohen und dort später geadelt worden)
-
man nimmt den Namen, der von der Person selbst gebraucht wird und zwar
in der von der Person selbst gebrauchten Form: das ist eine Grundregel bei RAK
allerdings mit
Einschränkungen z.B. bei Titeln ( z.B. Otto Graf Lambsdorff wird zu
Lambsdorff, Otto). Ist dieser Gebrauch nicht feststellbar,
geht man davon aus, dass eine Person den eigenen Namen wohl so benutzt, wie
es in dem Staat üblich ist, in dem die Person Bürger ist. Daher:
- Staatsbürgerschaftsprinzip: gilt für moderne Namen und wurde in den alten
Pariser Prinzipien zur internationalen Anwendung empfohlen: der Name wird so
angesetzt, wie es in dem Staat üblich ist, aus dem die Person stammt. Leider
haben sich nur die RAK streng an diese internationale Regelung gehalten, die
AACR2 haben zugunsten ihrer englischsprachigen Benutzer eher
englischsprachige Ansetzungen genommen. Die neuen internationalen Vorgaben
bevorzugen die Ansetzung in der Sprache des Bibliotheksbenutzers.
- Nachschlagewerkprinzip: die Namen werden so angesetzt, wie sie in üblichen
Nachschlagewerken zu finden sind, wozu man eine verpflichtende
Prioritätenliste von Nachschlagewerken braucht. So gehen die Regeln für
den Schlagwortkatalog [RSWK] vor.
- Sprachprinzip bei Namen, die in mehreren Sprachen
bekannt sind: angesetzt wird gemäß der Sprache, die ein Autor überwiegend
benutzt - das ist für mittelalterliche Namen, die ja oft mindestens in Latein
und einer Landessprache vorliegen, eine gute Lösung (z.B. Wilhelm <von Rubruk>
wird angesetzt unter Guilelmus <de Rubruc>, weil das von ihm verfasste Werk
in lateinischer Sprache vorliegt)
- "Landesprinzip" (!kein eingeführter Begriff): die Namen werden so
angesetzt, wie es in dem Land, in dem der Katalogisierer sitzt, üblich ist.
Also wird in einem englischsprachigen Land die englischsprachige Fassung des
Namens bevorzugt, wenn es eine solche gibt, z.B. in einem Beispiel der RDA
"preferred name for the person": Benedict XVI, als "variant name for
the person" wird u.a. angegeben: Ratzinger, Joseph; Benedikt XVI; Benedictus
XVI; Benedetto XVI [es fällt auf, dass nicht die bei uns geforderten
Formen Benedictus <Papa, XVI.> (RAK-WB) bzw. Benedikt <Papst, XVI.> (RSWK) genannt werden].
4. Normdateien u.ä.:
- authority list, bzw. The Anglo-American Authority File (bekannt
als AAAF -triple ay-eff). Diese Datei entsteht durch die
Zusammenlegung der Authority List der Library of Congress mit der entsprechenden Datei der
British Library. Diese Datei findet man unter "Library of Congress
Authorities", "you can browse and view authority headings for Subject, Name,
Title and Name/Title combinations; and download authority records in
MARCformat for use in a local library system. This service is offered free
of charge." Http://authorities.loc.gov
Zugriff 2010-03-08. Als Beispiel soll der obengenannte Kaiser Karl. V.
dienen: Ansetzung unter "Charles I, Holy Roman Emperor, 1500 - 1558".
Verweisungen u.a.: "Carlos I, King of Spain, 1500 - 1558"; "Charles I, King
of Spain, 1500 - 1558"; "Karl V, Holy Roman Emperor, 1500 - 1558". Der
Kaiser als Körperschaft u.a.: "Holy Roman Empire. Emperor (1519-1556 :
Charles V)"; "Spain. Sovereign (1516 - 1556 : Charles I)"
- PMA: Personennamen des Mittelalters, integriert in der
Personennamendatei [PND]
-
PAN
: Personennamen der Antike, integriert in der PND
-
Personennamendatei (PND)
(enthält seit 2008 auch die Personendaten des Deutschen Musikarchivs). Die
Datensätze enthalten individualisierte und nicht individualisierte Namen,
wobei man davon ausgehen kann, dass gemäß den neuen Praxisregeln immer mehr
Personennamen individualisiert werden, indem man z.B. Lebensdaten, Angaben
zum Beruf u.ä. hinzufügt. Z.B. bei dem oben genannten Kaiser Karl. V. werden
neben den exakten Lebensdaten die "Lebensjahre 1500 - 1558" genannt, als
"Geburtsort Gent" und als "Sterbeort San Yuste". Unter "sonstige Angaben"
findet man "Kaiser (1516 - 1556)", Geschlecht ist männlich. Auch Angaben zu Beziehungen findet man, z.B.
die Beziehung zu Werken, zu Mitverfassern oder zu Familien. Beim genannten
Bespiel werden die Schwester [Maria <Ungarn, Königin, 1505 -1558> und der
Vater [Philipp <Kastilien, König, I.> 1478 - 1506>] angegeben. Unter den
sonstigen Beziehungen werden 26 Personen aufgezählt u.a. Albrecht Dürer und
Martin Luhter, die die Funktionsbezeichnung "Mitverf." erhalten. [Der
Begriff "Mitverfasser" scheint mir aber nicht ganz passend zu sein; in den
Anfangs-RAK-Zeiten hat die Deutsche Bibliothek mit "Mitverfasser" einen
zweiten und dritten Verfasser bei einem gemeinschaftlichen Werk eingeführt.] Die
Personennamensätze sind teilweise mit Personenartikeln in Wikipedia
verlinkt. Die PND soll in die geplante Gemeinsame Normdatei [GND] überführt werden.
- Der Vorschlag der IFLA eine verbindliche Nummer für jeden
Personennamen in einer internationalen Normdatei einzuführen, wird inzwischen
eher skeptisch betrachtet. Geplant war eine ISADN = International
Standard Authority Data Number [vgl. Tillett, Barbara B.: A review of
the feasibility of an International Standard Authority Data Number (ISADN).
- 2008. - URL:
http://archive.ifla.org/VII/d4/franar-numbering-paper.pdf . - Zugriff am
2010-03-019]
- VIAF (Virtual International Authority File): es ging um eine
Zusammenführung der Personennamendateien der LoC, DNB, BN und OCLC, wobei
die MARC-998-Felder genutzt werden. Inzwischen beteiligen sich eine Reihe
weiterer Nationalbibliotheken z.B. von Australien, Ägypten, Israel,
Portugal, Spanien, Schweden und Schweiz. Den Prototyp findet man unter:
http://viaf.org Zugriff am 2010-03-01. Das Ziel soll u.a. sein,
dass der jeweilige Benutzer den Namen so sehen kann, wie er das von seiner
Sprache und von seiner Schrift her gewöhnt ist, z.B. "Hildegard von Bingen" und nicht "Hildegardis
<Bingensis>". Der Schwerpunkt bei VIAF liegt zur Zeit auf
Personennamen (Ende August 09 waren es schon über 10 Millionen Namen). Um
identische Namen zusammenzuführen, nützt man abgesehen von Geburts- und
Sterbedaten u.a. bibliografische Metadaten, die mit den Personen verbunden
sind, also Publikationen der Personen, Mitverfasser, Angaben zu Verlagen.
Wie wichtig bei der automatischen Zuordnung die Lebensdaten sind, kann man
am Beispiel des Kaisers Karl V. sehen: die Namensform "Carlos I, Rey de
España" ohne Lebensdaten aus der spanischen Nationalbibliothek wird Karl
IV. zugeordnet, der von 1316 - 1378 gelebt hat.
An der Aufnahme von geografischen Namen arbeitet man.
- International Standard Name Identifier (ISNI): mit
Unterstützung von OCLC und dem genannten VIAF wird dieser neue ISO-Standard
(Entwurf ISO 27729) aufgebaut. Dieser Standard wird auch
"International Standard Party Identifier" benannt. Es geht u.a. um das
Verhältnis der Autoren zu ihren Verlegern. Vor allem wegen der Rechte an
Werken müssen Autoren, Komponisten und sonstige Verfasser eindeutig zu
bestimmen sein. (Also wird z.B. eine Nummer vergeben für Günter Graß,
Guenter Grass und Guenter Graß.) "Public Identities of Parties that
participate in the creation, production, management or distribution of
culturel goods in the digital environment." Das kann sein: "a natural Person
(...), legal entities (like a Record Label) or even fictional characters (like
Peter Pan)". http://www.isni.org Zugriff
2010-03-06.
- Ein weiterer Versuch die eindeutige Identität von
Autoren festzustellen, ist Open Researcher & Contributor ID (ORCID). Es geht
um ein System zur öffentlichen unabhängigen Identifikation für
wissenschaftliche Autoren. Es geht dabei um die Zusammenarbeit von
wissenschaftlichen Institutionen wie z.B. CERN, von Verlagen z.B. Springer
und wissenschaftlichen Bibliotheken wie z.B. die Bibliothek des MIT
(Massachusetts Institute of Technology) und die British Library. Vgl.
http://orcid.securesites.net/index.php Zugriff 2010-03-06
3.2.3. Ansetzung von Sachtiteln
Nach FRBR muss man unterscheiden zwischen den Titeln der Entitäten Werk,
Expression, Manifestation und Exemplar.
Bei einer Manifestation geht es um alle
Titel, die in oder auf der Manifestation stehen (z.B. Umschlagtitel, Kolophon)
und den Titeln, die man der Manifestation zugeordnet hat (z.B. fingierter Titel,
übersetzter Titel). Man denke daran, dass der Uniform Title (Einheitstitel) die
Entität Werk beschreibt und nicht zur Entität Manifestation gehört. (Also gibt es bei RDA keinen
uniform title mehr.)
Allgemeine Probleme bei der Sachtitelansetzung:
- Wie ist der Sachtitel wiederzugeben?
- normierte Schreibung? man muss z.B. an mögliche Änderungen
in der Rechtschreibung denken
- Photos aus Carlsruhe
- Behavior neben Behaviour
- Was soll mit Zahlen, Zeichen, Abkürzungen, Initialenformen,
Schreibweisen von Komposita u.ä. im Sachtitel geschehen?
- data-base oder data base oder database
- wie behandelt man einen Titel wie z.B. "Die
@Generation"?
- Wie muss man den Sachtitel vom Zusatz abgrenzen? z.B.
"Werke in vier Bänden" oder "Werke : in vier Bänden"?
Welcher Sachtitel einer Manifestation soll genommen
werden? Teilweise hat man mehrere zur Auswahl
- der vorliegende (wo soll er stehen?) (was ist der Titel einer e-mail?
eines Sitzungsprotokolls?)
- Kurzform oder Langform?
- BGB oder Bürgerliches Gesetzbuch
- ein Übersetzungstitel oder der Originaltitel (=Titel in der Originalsprache),
wenn z.B. beide auf der vorgeschriebenen Stelle stehen?
-
ein amtlicher Titel?
- ein vom Katalogisierer selbst gebildeter formaler Titel?
- ein fingierter Titel?
- Bildersammlung; alte Sammelbände. Flugblätter zum Wahlkampf vgl. RAK-PB. vgl.
RAK-Karten
Probleme bei der Ansetzung des Titels der Entität Werk
- wie geht man vor, wenn es mehrere Fassungen der
Titel eines Werkes gibt? Im Normalfall wird man die erste Fassung nehmen
z.B. den Originaltitel. Bei klassischen Werken, die mit vielen
Titelfassungen auch in derselben Sprache überliefert sind, entscheidet man
sich möglichst für einen wissenschaftlich vorgegebenen Titel
(Einheitssachtitel), z.B. Nibelungenlied. Besonders schwierig ist die
Titelbestimmung bei musikalischen Werken: ein Beispiel zu Franz Schubert aus
den RDA:
Preferred title for the work:
Quintets
Variant title for the work:
Forellen-Quintett
und die Aufzählung weiterer
Titelfassungen: Quintette de la truite; Trout quintet; Trucha; Truite;
Trota; Forelius kvintetas, Forelle ...
Normdateien:
- authority list
- Einheitssachtiteldatei des Deutschen Musikarchivs
(soll in die Gemeinsame Normdatei integriert werden)
- TITAN (Einheitssachtitel der Antike)
(soll in die Gemeinsame Normdatei integriert werden)
- Anonymous classics : a list of uniform headings for European
literatures / compiled by the IFLA International Office for UBC , ed. by
Rosemary C. Hewett. - London : IFLA Internat. Office for UBC, 1978.
3.2.4. Ansetzung von Körperschaften
Bei der Entität Körperschaft (corporate body) geht es um eine Organisation
oder eine Gruppe von Individuen und / oder Organisationen, die als eine Einheit
handeln, auch um Organisationen, die als territoriale Behörden wirken z.B.
Staaten, Kommunen (RAK: "Gebietskörperschaften"). Als Attribute nennen die FRBR den Namen; eine andere mit der
Körperschaft verbundene Bezeichnung (z.B. Firma, Musikgruppe); und bei
Veranstaltungen eine Zählung, ein Ort und ein Datum.
[Die Entität Ort, eine
geografische Ortsangabe, wird in der FRBR nur dann als eigene Entität behandelt,
wenn sie Thema eines Werkes ist. Aber ein Ort als territoriale Behörde, die an
der Realisierung eines Werkes beteiligt ist, gehört - wie oben gesagt - zur
Entität Körperschaft.]
Probleme, die zu lösen
sind:
- Festlegung des Begriffs Körperschaft:
- Gebietskörperschaft, religiöse Körperschaft, Kongresse (Veranstaltungen).
Nach AACR2 bzw. RDA gehören Sportveranstaltungen, Ausstellungen,
Expeditionen, Messen, Festivals, Schiffe und Raumschiffe dazu, während
RAK-WB die Expeditionen als Körperschaft gestrichen hat und Schiffe
und Raumschiffe noch nie als solche bzw. als Verfasser angesehen hat.
- Normierung in der Schreibung (Zahlen, Abkürzung vgl. Sachtitel)
- häufige Namensänderung
(soll gesplittet werden? d.h. dass nach einer gravierenden Namensänderung die
Körperschaft als neue Entität behandelt werden muss)
- welche Sprache? (Soll für die Ansetzung die Fassung in der offiziellen
Sprache des Landes der Körperschaft genommen werden? z.B. Kru˙ndeb
oder Bangkok? Was gilt als die offizielle Sprache z.B. in Belgien oder in
Indien mit mehr als 14 offiziellen Sprachen? Welche Sprache wählt man bei
internationalen Körperschaften?)
- Welche Form?
- Kurzform
(z.B. Unicef)
- Initialenform
(DNB oder Deutsche Nationalbibliothek?)
- Langform bzw. offizielle Form (Musée
National du Louvre <Paris> oder Louvre <Paris>?)
- Was geschieht mit untergeordneten Körperschaften? (z.B. Studiengang Wirtschaftsinformatik der Fakultät Information und
Kommunikation der Hochschule der Medien, Stuttgart)
- Unterscheidung gleichnamiger Körperschaften
Normdateien:
- authority list
- GKD: Gemeinsame Körperschaftsdatei (enthält seit 2008 auch die Daten
des Deutschen Musikarchivs). Soll in die Gemeinsame Normdatei integriert
werden. Dazu müssen allerdings unterschiedliche Definitionen zur Entität
Körperschaft geklärt werden.
3.2.5. ISBN (als Beispiel für Nummernsysteme)
Die ISBN (ein Identifier) gehört zur Entität Manifestation und
Exemplar.
Vorteile der Suche unter ISBN:
Nachteile:
- nicht alle Länder von Anfang an dabei
- keine älteren Titel
- verschiedene Buchausstattungen : kart. oder gebunden
- mehrere ISBN pro Ausgabe
gut zu benutzen für:
- Übernahme von Fremdleistungen
- Bestellungen
- Anwendung in Rückwärtskatalogisierung (s. ISBN-Verfahren des SWB)
- Barcode
3.2.6. Sprache und Schrift
Angabe als Code, zweistellig oder dreistellig? nach DIN bzw ISO-Norm? s. ISO
639-1 (Alpha-2 code) und ISO 639-2 (Alpha-3 code). Z.B. Deutsch wird zu de bzw
deu. Verwendet man Originalschriften sollte man den Datensatz entsprechend
kennzeichnen.
3.2.7 Erscheinungsland
Wenn die Angabe des Landes (z.B. das Land der Verbreitung einer Zeitung)
erwünscht ist, sollte man sich an den Ländercode DIN EN 23166 halten. Z.B. XA
für Europa, XA-DE für Deutschland.
3.3. Die Ordnung
Je nach Regelwerk findet man unterschiedliche Regeln bzw. wird auf Regeln
außerhalb des Katalogisierungsregelwerks verwiesen (so z.B. bei AACR2). Im
Deutschen sind auch die DIN-Normen zu beachten Z.B. DIN 5007 : Ordnen von
Schriftzeichenfolgen (ABC-Regeln). Wird benutzt für Telefonbücher,
Aktenordnerablage u.ä.
Bibliographische Ordnungsregeln enthält DIN 31638.
Ordnungsregeln muss der Katalogisierer heute fast nicht mehr beherrschen,
allerdings muss man sich beim Erfassen eines Datensatzes bewusst sein, wie im
OPAC sortiert wird, z.B. wenn eine Browse-Funktion angeboten wird. Je
umfangreicher der OPAC wird, um so mehr muss man sich Gedanken darüber machen,
wie etwas am Bildschirm geordnet wird, z.B. ein mehrbändiges Werk in mehreren
Editionen erschienen in einer Schriftenreihe. Man muss sich auch überlegen, wie
man die entsprechenden Beziehungen z.B. zwischen Manifestation, Expression und
Werk auf dem Bildschirm anordnet.
3.3.1. Alphabetische Ordnung
Buchstaben und Zahlzeichen werden nach ihrer Stellung im
Alphabet bzw. aufsteigender Zahl geordnet. Es wird das lateinische Alphabet vorausgesetzt. Als Vorfragen sind u.a. zu
klären:
- Umlaute und diakritische Zeichen
- Sonderzeichen wie z.B. ß oder ð
- Trennung zwischen i und j (Problem bei Alten Drucken)
Römische Ziffern z.B. bei Fürsten- und Papstnamen ordnet
der Computer als Buchstaben. Damit trotzdem eine korrekte Sortierung entsteht
und man keinen großen technischen Aufwand treiben muss, regelt das die RAK
dadurch, dass man statt "IX" "VIIII" schreibt. Erst, wenn ein Papst der 49.
eines Namens wird, funktioniert die Methode nicht mehr.
Möglichkeiten der alphabetischen Ordnung sind u.a.:
- Zeichen für Zeichen
Sortierung: Leerstelle, Sonderzeichen, Kleinbuchstaben, Großbuchstaben,
Ziffern
- Buchstabe für Buchstabe
Sortierung: nur die Buchstaben, Leerstellen und Sonderzeichen werden
übergangen, Groß- und Kleinbuchstaben werden gleich geordnet
- Wort für Wort
Als Ordnungswort werden "alle Einzelbuchstaben und Buchstabenfolgen, die
vorn und hinten entweder durch ein Spatium oder durch" ein Satzzeichen
begrenzt sind, definiert (RAK §§ 810 - 811)
- Wort für Wort unter Übergehung unwichtiger Wörter
Sortierung: Artikel und Präpositionen werden bei der Ordnung
übergangen
3.4. Eintragungsarten
Pro Manifestation ist mindestens eine vollständige Eintragung nötig.
Früher die Haupteintragung.
Pro Person oder Körperschaft ist möglichst
eine Namenseintragung
zu erstellen. Dazu hat die IFLA den "GARR"-Standard erarbeitet: Guidelines
for authority records and references. -- 2. ed. / rev. by the IFLA Working Group
on Gare Revision. -- München : Saur, 2001. -- (UBCIM publications : new series ;
23). -- Online:
http://www.ifla.org/VII/s13/garr/garr.pdf . - Zugriff am 2003-11-24.
[s. unten]
In Mikrofiche- und Kartenkatalogen zusätzlich:
Nebeneintragungen (added entries)
bzw. spezielle
Verweisungen, um den Titel an weiteren Stellen nachweisen zu können
- Nebeneintragung = eine Einheitsaufnahme
(Haupteintragung), die zusätzlich als Kopf die weitere Angabe erhält
- spezielle Verweisung = keine vollständige Aufnahme: man wird zur
Hauptstelle geführt
- Verweisung [allgemeine] (references) gilt für viele Titel
gleichzeitig, Hinweis von einer nicht genommenen Namensform auf die
ausgewählte
- Pauschalverweisungen: verweisen von Wörtern oder Wortteilen, mit
denen Körperschaftsnamen oder Sachtitel beginnen, auf die betreffende
Eintragungsstelle. Z.B. immer dann, wenn ein Regelwerk z.B. Abkürzungen immer
auflöst wie die alte RAK
- Ev.-luth. ... s. Evangelisch-lutherisch (-e, -er, es)
- Siehe-auch-Hinweise: verknüpfen zwei bzw. mehrere
Eintragungsstellen des Kataloges oder geben pauschal Einordnungsstellen an
- Centralverband s. auch Zentralverband
Pauschalverweisungen und Siehe-auch-Hinweise sind in Online-Katalogen nicht
sinnvoll, statt dessen sollte man ein Wörterbuch hinterlegen.
In On-line-Katalogen:
ein großer Vorteil ist das mehrdimensionale Suchen: daher
kann man in den zur Zeit üblichen OPACs ausgehen von:
- einer Grundaufnahme mit vielen Zugangspunkten
- dazu möglichst eigenen Datensätzen (authority record) pro Person und Körperschaft mit den
entsprechenden abweichenden Namensformen (auch Angebot von Alternativformen z.B. fremdsprachiger
Körperschaftsnamen in deutscher Sprache und alternativ in der offiziellen
Form). GARR unterscheidet zwischen authority entry (vgl. RAK-WB
Namenseintragung § 193), reference entry (vgl. RAK-WB Namensverweisung §
189) und general explanatory entry (vgl. RAK-WB Pauschalverweisungen § 191).
Eine Namenseintragung besteht aus der kontrollierten
Namensansetzung = Authorised heading, der information note (z.B. "Name 1977
geändert"), der Angabe der Namensverweisung oder der Namensverweisungen =
"See reference tracing" (z.B. Namen mit abgekürztem Vornamen auf
vollständige Form), das benutzte Regelwerk und die den autorisierten Namen
erstellende Institution.
Nach den neuen Vorschlägen benötigt man wegen der
Entitäten Werk, Expression, Manifestation, Exemplar pro Ressource mehrere
Datensätze, die man miteinander und mit verwandten Datensätzen verlinkt.
Verknüpft werden diese Datensätze mit den Datensätzen für die Entitäten
Personen, Körperschaften, Begriffe, Objekte, Ereignisse, Orte, wobei diese auch
wieder untereinander verlinkt werden.
Zur Zeit arbeitet man an der Umsetzung in das Format MARC
21. Der Datensatz in MARC für die Entität Werk "Pickwick papers" von Charles
Dickens sieht gemäß dem Entwurf der RDA so aus (leicht gekürzt):
- "100 Heading -- Personal name
1# $a Dickens, Charles, $d 1812-1870. $t Pickwick papers"
- "400 See from tracing -- Personal name
1# $a Dickens, Charles, $d 1812-1870. $t Posthumous papers of the Pickwick
Club"
- "670 Source data found
## $a Dickens, Charles. The Pickwick papers, ©1964."
- "670 Source data found
## $a Wikipedia, December 2, 2007 $b ..."
- "678 Biographical of historical data
## $a Originally written as a serial and published in 19 issues over 20
months form March 1836 to October 1837. There was no issue in May 1837 as
Dickens was in mourning for his sister-in-law."
http://www.rdaonline.org/constituencyreview/ Zugriff 2010-03-01
Zu Kapitel 4: Katalogformen