Grundlagen der Formalerschließung

Skript

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Kapitel 3: Der Zugang zu den Titeln (Zugangspunkte, Beziehungen, Normierung)


von Margarete Payer

mailto:payer@hdm-stuttgart.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: Grundlagen der Formalerschließung : Skript. -- Kapitel 3: Der Zugang zu den Titeln (Zugangspunkte, Beziehungen, Normierung). -- Fassung vom 2016-04-04. -- URL: http://www.payer.de/grundlagenfe/fegscr03.htm. -- [Stichwort].

Erstmals publiziert: 1997-12-01

Letzte Überarbeitung:  1999-11-21; 2003-11-24; 2005-05-29; 2009-03-12 [Überarbeitung für MALIS]; 2010-03-08 [Aktualisierung]; 2011-02-18 [Aktualisierung]; 2012-03-05 [Aktualisierung]; 2013-02-28; 2014-02-28 [Aktualisierung]; 2015-02-21; 2016-04-04 [Aktualisierung]

Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart bis 2007; im Studiengang MALIS der FH Köln ab 2009 [ab 2015 TH Köln]

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Dieser Text ist Teil der Abteilung Informationswesen, Bibliothekswesen, Dokumentationswesen von Tüpfli's Global Village Library. 


3.0. Übersicht



Im Gegensatz zur bibliographischen Beschreibung [description] geht es in diesem Kapitel um

 Traditionell gesprochen handelt es sich um das, was den "Kopf" (heading) einer Titelaufnahme ausmacht, bzw. was in die Nebeneintragung oder als Verweisung aufzunehmen ist. In einem heutigen Katalog geht es um die normierte Form des bevorzugten Namens von Verfassern, Familien, Körperschaften und des bevorzugten Titels, unter denen eine Ressource nachgewiesen wird. Statt Nebeneintragungen und Verweisungen werden abweichende Namens- und Titelformen erfasst.

Wichtig sind die internationalen Bemühungen um Vereinheitlichung: s. Statement of principles, Paris 1961 (bekannt als "Paris Principles):

Statement of principles : adopted at the International Conference on Cataloguing Principles Paris, October 1961 / annotated ed. with commentary and examples by Eva Verona ... - London : IFLA Committee on Cataloguing, 1971. -- 119 S. -- ISBN 0-903043-00-9.

In den Statements ging es um die Aufgabe des Katalogs, um die Wahl und die Form der für die Einordnung im alphabetischen Katalog maßgeblichen Elemente. Man versuchte möglichst international zu gleichen Katalogisaten zu kommen. Für deutsche Bibliotheken, die bis dahin Körperschaften nur sehr begrenzt nachgewiesen haben, war die Einführung der Nachweise unter Körperschaften wohl die wichtigste Neuerung. Unter den großen deutschen Bibliotheken hatte nur die Universitätsbibliothek Tübingen seit Anfang des letzten Jahrhunderts in großem Umfang Körperschaften in den Katalog integriert.

Die neue Fassung  Statement of International Cataloguing Principles  [vgl. Kap. 1.6.2 des Skripts, dort auch Angaben zur Fortschreibung] bezieht sich auf alle Arten von Materialien, die Ausweitung auf die weitere Wahl von Eintragungen und ihre Form (z.B. Aspekte von Normdatensätzen), einschließlich des Einbezugs von Aspekten der  Sacherschließung. Da man es in den IFLA-Diskussionen inzwischen nicht mehr als sinnvoll ansieht, zu international möglichst identischen Ansetzungen zu kommen, werden die Wünsche der Benutzer bezüglich der Form der Ansetzung an oberste Stelle gesetzt. Statt einer einheitlichen Ansetzung empfiehlt man den automatischen Austausch mit Hilfe von UNIMARC/A.  Für die Überarbeitung des Statements wurde folgendes zugrunde gelegt:

Auch bei Online-Datenbanken ändern sich die Aufgaben, die Auswahl und die Form der Elemente prinzipiell nicht. Allerdings können wesentlich mehr Elemente ausgewertet werden. Im Web 2.0 sollen alle Elemente einer Titelaufnahme suchfähig werden, indem man das Vokabular international festlegt und mit stabilen Adressen im Web versieht [die Adressen sind in der Open metadata registry festgelegt: http://metadataregistry.org -- Zugriff 2016-03-11]. Die Elemente können dadurch miteinander verbunden werden. [s. auch unter 3.1.3]


3.1. Wahl der Zugangspunkte und der Beziehungen


3.1.1. Vorüberlegung


In einer Datenbank könnte man mit Freitextsuche in der Beschreibung einer Ressource mehr oder weniger schnell einen gesuchten Titel finden oder auch Titel zu einem Thema, da in vielen Titelfassungen das behandelte Thema recht eindeutig genannt wird. Aber: wenn man z.B. alle Werke eines bestimmten Verfassers oder einer bestimmten Körperschaft finden will, müssten einem bei einer solchen Suche sämtliche Namensformen einfallen, z.B. müsste man bei Johann Wolfgang von Goethe unter mehr als 50 verschiedenen Namensformen suchen (gezählt in der Personennamendatei).

Der Einsatz von Retrievalsoftware, die eine Anfrage eines Nutzers analysiert und dann versucht in der Datenbank alles Zusammengehörende ausfindig zu machen, kann in Datenbanken, bei denen es sehr auf die Aktualität ankommt, durchaus hilfreich sein. So finden z.B. Bundeskriminalamt und  Pressedatenbank unterschiedliche Namensformen mit Hilfe von phonetischer Recherche. Das gelingt bei modernen Namen insbesondere auch solchen aus Kulturkreisen mit anderer Schrift und unterschiedlichen Umschriften gut, z.B. findet man alle Einträge mit den Schreibweisen "Khomeiny, Khumayni, Chomeini, Chomaini, Khomeyni, Khomeini", "Ḫumainī"  ist die zur Zeit nach RAK-WB gültige Form [AACR 2: Khomeini, Ruhollah. RDA in USA: Khomeini, Ruhollah. RDA in deutschsprachigen Bibliotheken: Ḫumainī, Rūhallā Mūsawī, 1902-1989]. Bei älteren Personennamen funktioniert das nicht: dass es sich bei "Ibn-Rushd" um "Averroes" handelt, müsste man wissen.

Auch wenn man alle Ausgaben eines bestimmten Werkes (z.B. alle Übersetzungen eines bestimmten Werkes) sucht, hätte man das gleiche Problem.

Um also einen guten Service zu bieten, muss man zuerst entscheiden, welche Zugänge ein Benutzer wohl wählen würde und wie diese Zugänge zu normieren sind. Die Zusammenführung aller Namensformen einer Person, einer Familie, einer Körperschaft oder eines Sachtitels ist eine klassische Aufgabe der Bibliotheken.


3.1.2. Die formalen Zugangspunkte


Hat man die Elemente festgelegt, unter denen gesucht werden kann, muss man zumindest für große Datenbanken überlegen, ob es sinnvoll ist, dass man zulässt, dass alle Elemente direkt gesucht werden können, oder ob es Elemente gibt, die nur im Zusammenhang mit anderen suchbar sind: zur Eingrenzung oder Erweiterung der Suche , z.B. ist es nicht unbedingt sinnvoll in einem deutschen Verbundkatalog (es geht dabei um Datenbanken mit mehr als 10 Millionen Einträgen) sich alle deutschsprachigen Einträge zeigen zu lassen. Es ist aber durchaus hilfreich, wenn ich mir alle Einträge zeigen lassen kann, die als Sprache Tamil angeben. Im Zusammenhang mit der Formalerschließung geht es bei der Suche um folgende Elemente:


3.1.3. Beziehungen und ihre Kennzeichnung


Eine wesentliche Rolle spielen in der FRBR und in der Folge davon in der RDA die Beziehungen zwischen den Elementen. Grundsätzlich kann jedes Datenelement mit jedem Datenelement eine Beziehung haben. Um eine solche Beziehung zu finden, braucht man Sucheinstiege (Zugangspunkte), die normiert sind. Z.B. kann man mit der Eingabe einer ISBN den Datensatz für eine Manifestation finden, in diesem Datensatz wird auf die Expression verlinkt, die in der Manifestation verkörpert ist; von der Expression wird man weiterverlinkt auf das zugrunde liegende Werk.   Um die Art der jeweiligen Beziehung zu verdeutlichen, gibt es Beziehungskennzeichnungen (relationship designator). Die dazu nötigen Begriffe sind in Listen (im Anhang der RDA) erfasst - und müssen in die jeweilige Arbeitssprache übersetzt werden (das kann zu langwierigen Diskussionen führen, denn durch einfaches Übersetzen erhält man unter Umständen in der anderen Kultur eine Bedeutungsänderung. Beispiel: "narrator" übersetzt ins Deutsche mit "Erzähler", gemeint ist aber der "Vorleser" bei einem Hörbuch.)

In der RDA sind im Rahmen der Formalerschließung mindestens folgende Beziehungen vorgesehen:

Die Beziehungen von Personen, Familien und Körperschaften zu einer Ressource sollen hier am Beispiel Beziehungen zu Personen etwas ausführlicher beschrieben werden:

wie in den alten Regelwerken wird festgelegt, welche Person oder Personen für die Identifizierung der Ressource wichtig sind, welche mindestens als  Sucheinstieg angegeben werden müssen: RAK-WB und AACR2: bei einer Schrift von 3 Verfassern müssen alle drei aufgeführt werden und zur Suche bereit gestellt werden d.h. angesetzt werden. (In der RDA ist in diesem Fall nur noch der erste Verfassername Pflicht, der in normierter Form als Sucheinstieg bereit gestellt werden muss.) Je nach Regel mussten sonstige beteiligte Personen mit Sucheinstieg (Nebeneintragung) bedacht werden. Um klar zu machen, was die Funktion dieser sonstigen beteiligten Personen ist, wurden in RAK-WB folgende Funktionsbezeichnungen eingeführt: Bearb.; Begr.; Hrsg.; Ill.; Komp.; Mitarb.; Red.; Übers. Auch bei einer nicht beteiligten Person konnte eine Erläuterung hinzugefügt werden: Adressat.

In der RDA (Anlage I) muss man in diesem Zusammenhang u.a. unterscheiden zwischen:

Diese Kennzeichnungen sollen so spezifisch wie möglich gewählt werden: z.B. "Szenenbildner" (bezogen auf eine Expression, die eine Filmproduktion ist); "Bühnenregisseur" (bezogen auf eine Expression eines Bühnenwerks) (s. RDA, Anlage I). Das ist sehr aufwändig und führt zu vielen Diskussionen (s. die Beiträge in der RDA List).

Seit Januar 2014 findet man neben den sonstigen RDA-Begriffen (RDA Element Vocabularies) die normierten Beziehungskennzeichnungen bei der Open Metadata Registry, s. http://rdaregistry.info -- Zugriff 2016-03-11 [um die Anforderungen im Semantic Web zu erfüllen, müssen alle Begriffe eine feste Adresse erhalten. Beispiel: Ist der Verfasser eines Werkes ein Architekt, erhält der Name des Architekten das Kennzeichen "Architekt". In den RDA Work properties:  "Name: architect"; URI: http://rdaregistry.info/Elements/w/P10062 (RDF); Beschreibung: "Relates a work to a person, family, or corporate body responsible for creating an architectural design, including a pictorial representation intended to show how a building, etc., will look when completed."  URL: http://metadataregistry.org/schemaprop/show/id/15365.html -- Zugriff 2016-03-11.


3.1.3.1. Beziehungen gemäß FRBR-LRM

Im FRBR-Library Reference Model [http://www.ifla.org/node/10280?og=54 - Zugriff 2016-03-22] werden die Entitäten und ihre Beziehungen unterschieden in

Die genannten Beziehungen sind nur die wichtigsten.
 


3.2. Die Ansetzung dieser Zugangspunkte


3.2.1. Normierung


Je umfangreicher der Katalog ist, desto mehr müssen die Zugangspunkte normiert werden, d.h. eine Person, eine Familie (ein neues Element gemäß FRAD - wird im folgenden nicht besprochen), ein Werk, eine Körperschaft usw. werden jeweils unter einer einzigen möglichst korrekten Form zusammengefasst, von abweichenden Formen wird auf die korrekte Form geführt. Sucht man z.B. die Werke einer Körperschaft, muss gewährleistet sein, dass alle ihre Werke zu finden sind - auch wenn sie ihren Namen in unterschiedlichen Formen benutzt oder auch wechselt. Verzichtet man auf Normierung, erwartet man wie oben schon erwähnt vom Suchenden, dass ihm alle Namensformen einfallen.

Da diese Normierung vom Katalogisierer bei der Eingabe zu leisten ist - und das ist  wohl das teuerste in der Erschließung - , versucht man Hilfestellung oder Ersatz zu geben:


3.2.2. Ansetzung der Namen von Personen


Bei der "Ansetzung" von Personennamen geht es darum nach festgelegten  Vorschriften die Namen zu normieren. Man kann dabei nur die Namen als solche normieren, dann werden gleichnamige Personen in einen Topf geworfen (so bis auf wenige Ausnahmen die alte RAK-Regelung) oder man kann den Namen einer bestimmten Person von anderen Personen mit dem gleichen Namen unterscheiden ("preferred name for the person"[RDA 9.2.2]), was auf internationaler Ebene schon immer üblich war. Seit 2006 gibt es Praxisregeln zu RAK-WB § 311 zur Individualisierung von Personennamen beim Katalogisieren mit der Personennamendatei.  Nach den Functional requirements for bibliographic records [FRBR] geht es dabei um die Entität Person, die ein Individuum ist. Diese Entität hat als Attribut z.B. den Namen der Person, die Lebensdaten, den Titel und andere zur Person gehörende Kennzeichen. Die Entität Person kann darüber hinaus Beziehungen haben zur Familie, zu Körperschaften, zu Mitverfassern, zu den eigenen Werken usw. Die Attribute sind Bestandteil der Ansetzung, können aber auch getrennt erfasst werden und nicht zur Ansetzung gezogen werden: wenn man z.B. das Geburtsjahr einer lebenden Person als Teil der Ansetzung führt, muss man, wenn die Person stirbt, die Ansetzung ändern. In der GND stehen alle wichtigen Angaben und Beziehungen im Datensatz für die Person. Dieser Personennamensdatensatz ist in der DNB und den deutschen Verbünden mit den jeweiligen Titeldatensätzen verknüpft; ändert man also die Ansetzung eines Namens im Namensdatensatz, ist das automatisch bei den damit verknüpften Titeldatensätzen zu sehen [! Die LoC hat diese Verknüpfungen nicht.].

 Die RDA unterscheiden zwischen dem bevorzugten Namen von Personen und dem normierten Sucheinstieg für diese Person: der normierte Sucheinstieg besteht aus dem bevorzugten Namen und Zusätzen, die zum Teil Pflicht sind und zum Teil nur dann genutzt werden, wenn gleichnamige Personen unterschieden werden müssen. 

Es empfiehlt sich allgemein zu untersuchen, welche Probleme bei der Ansetzung des Namens von Personen jeweils auftreten können. (Bei den folgenden Beispielen werden RDA-Ansetzungen der GND (geprüft Februar 2016) gezeigt [! die im Folgenden angegebenen Lebensdaten sind in den deutschsprachigen Bibliotheken Pflicht beim normierten Sucheinstieg (Ansetzung), werden in der DNB aber in einem getrennten Feld im Datensatz der GND erfasst]:

1. Unterscheidung unterschiedlicher Namensarten und die Fragen, die dadurch entstehen:

2. Allgemeine Probleme [u.a.]:

3. Lösungsmöglichkeiten nach folgenden Prinzipien (man beachte, dass RDA auch alternative Lösungsmöglichkeiten anbietet: die jeweilige katalogisierende Stelle kann aussuchen - in den deutschsprachigen Ländern gibt es Absprachen):

4. Normdateien u.ä.:


3.2.3. Ansetzung von Sachtiteln


Nach FRBR muss man unterscheiden zwischen den Titeln der Entitäten Werk, Expression, Manifestation und Exemplar.

Bei einer Manifestation geht es um alle Titel, die in oder auf der Manifestation stehen (z.B. Umschlagtitel, Kolophon) und den Titeln, die man der Manifestation zugeordnet hat (z.B. fingierter Titel, übersetzter Titel). Man denke daran, dass der Uniform Title (Einheitstitel) die Entität Werk beschreibt und nicht zur Entität Manifestation gehört. (Also gibt es bei RDA keinen uniform title mehr sondern den bevorzugten Titel für das Werk "preferred title of the work" [6.2.2], der ein Teil des Ansetzungstitels ist.)

Allgemeine Probleme bei Sachtiteln [Allgemeines dazu RDA 1.7]:

Welcher Sachtitel einer Ressource soll genommen werden? Teilweise hat man mehrere zur Auswahl

Probleme bei der Wahl des bevorzugten Werktitels:

Preferred title for the work : Quintets

Variant title for the work :   Forellen-Quintett

und die Aufzählung weiterer Titelfassungen: Quintette de la truite; Trout quintet;  ...

LoC: Schubert, Franz, 1797-1828. Quintets, piano, violin, viola, cello, double bass, D 667, A major

alter Einheitssachtitel in der GND: Quintette, Vl Va Vc Kb Kl, D 667

normierter Sucheinstieg für das Werk in der GND: Quintette, Violine, Viola, Violincello, Kontrabass, Klavier, D 667 (A-Dur)

Die Ansetzungsform des Titels eines Werkes nach RDA:

    die normierte Form des Sucheinstiegs setzt sich zusammen aus (RDA 6.27)

Die Ansetzungsform des Titels einer Expression folgt den Bestimmungen zu Werk mit Ausnahme der weiteren Merkmale, die bei der Expression u. a. aus der Angabe der Sprache oder des Inhaltstyps (z.B. "gesprochenes Wort") bestehen.

Normdateien und Hilfen:


3.2.4. Ansetzung von Körperschaften


Bei der Entität Körperschaft (corporate body) geht es um eine Organisation oder eine Gruppe von Individuen und / oder Organisationen, die als eine Einheit handeln, auch um Organisationen, die als territoriale Behörden wirken z.B. Staaten, Kommunen (RAK: "Gebietskörperschaften"). Die RDA nennt als weitere nötige Eigenschaft, dass eine spezifische Benennung vorliegt s. RDA 11.0. Als Attribute nennen die FRBR den Namen; eine andere mit der Körperschaft verbundene Bezeichnung (z.B. Firma, Musikgruppe); und bei Veranstaltungen eine Zählung, ein Ort und ein Datum.

[Die Entität Ort, eine geografische Ortsangabe, wird in der FRBR nur dann als eigene Entität behandelt, wenn sie Thema eines Werkes ist. Aber ein Ort als territoriale Behörde, die an der Realisierung eines Werkes beteiligt ist, gehört - wie oben gesagt - zur Entität Körperschaft.]

Beim Thema Körperschaften muss man unterscheiden: es gibt je Regeln zu den allgemeinen Körperschaften und Konferenzen, zu Gebietskörperschaften, zu religiösen Körperschaften. Für die allgemeinen Körperschaften und Konferenzen richtet man sich bei der Wahl des Namens in erster Linie nach der Ressource, bringt das nichts, muss man Nachschlagewerke heranziehen. [RDA 11.2.2.4]

Probleme, die zu lösen sind:

Normdateien:


3.2.5. ISBN (als Beispiel für Nummernsysteme, Identifier)


Die ISBN (ein Identifier) gehört zur Entität Manifestation und Exemplar. Ist Kernelement. [Angaben zur ISBN s. Skript Kap.2.2.4.2]

 Vorteile der Suche unter ISBN:

Nachteile:

gut zu benutzen für:


3.2.6. Sprache


Die Sprache sollte als Code angegeben werden, es gibt zweistellige  und dreistellige Codes. Empfohlen wird die ISO-Norm ISO 639-1 (Alpha-2 code) und ISO 639-2 (Alpha-3 code). In der GND wird der Alpha-3 code verwendet, z.B. ger für deutsch.

Verwendet man Originalschriften sollte man den Datensatz entsprechend kennzeichnen.


3.2.7 Erscheinungsland 


Wenn die Angabe des Landes (z.B. das Land der Verbreitung einer Zeitung) erwünscht ist, kann man  den Ländercode DIN EN 23166 nutzen. Z.B. XA für Europa, XA-DE für Deutschland. Z. B. XA-DE-HE für Hessen. GND benutzt den Ländercode ISO 3166.

 


3.3. Die Ordnung


Je nach Regelwerk findet man unterschiedliche Regeln bzw. wird auf Regeln außerhalb des Katalogisierungsregelwerks verwiesen (so z.B. bei AACR2). Im Deutschen sind auch die DIN-Normen zu beachten  Z.B.  DIN 5007 : Ordnen von Schriftzeichenfolgen (ABC-Regeln). Wird benutzt für Telefonbücher, Aktenordnerablage u.ä.

Bibliographische Ordnungsregeln enthält DIN 31638 (letzte Ausgabe 1994).

Ordnungsregeln muss der Katalogisierer heute fast nicht mehr beherrschen, allerdings muss man sich beim Erfassen eines Datensatzes bewusst sein, wie im OPAC sortiert wird, z.B. wenn im Index geblättert werden soll, oder wenn eine Browse-Funktion angeboten wird. Je umfangreicher der OPAC wird, um so mehr muss man sich Gedanken darüber machen, wie etwas am Bildschirm geordnet wird, z.B. ein mehrbändiges Werk in mehreren Editionen erschienen in einer Schriftenreihe. Man muss sich auch überlegen, wie man die entsprechenden Beziehungen z.B. zwischen Manifestation, Expression und Werk auf dem Bildschirm anordnet.


3.3.1. Alphabetische Ordnung


Buchstaben und Zahlzeichen werden nach ihrer Stellung im Alphabet bzw. aufsteigender Zahl geordnet. Es wird das lateinische Alphabet vorausgesetzt. Als Vorfragen sind u.a. zu klären:

Römische Ziffern z.B. bei Fürsten- und Papstnamen ordnet der Computer als Buchstaben. Damit trotzdem eine korrekte Sortierung entsteht und man keinen großen technischen Aufwand treiben muss, regelt das die RAK dadurch, dass man statt "IX" "VIIII" schreibt. Erst, wenn ein Papst der 49. eines Namens wird, funktioniert die Methode nicht mehr. In der Gemeinsamen Normdatei soll bei Personennamen die korrekte Schreibung mit Punkt "IX." genommen werden.

Möglichkeiten der alphabetischen Ordnung sind u.a.:

  1. Zeichen für Zeichen: Sortierung: Leerstelle, Sonderzeichen, Kleinbuchstaben, Großbuchstaben, Ziffern
  2. Buchstabe für Buchstabe: Sortierung: nur die Buchstaben, Leerstellen und Sonderzeichen werden übergangen, Groß- und Kleinbuchstaben werden gleich geordnet
  3. Wort für Wort: Als Ordnungswort werden "alle Einzelbuchstaben und Buchstabenfolgen, die vorn und hinten entweder durch ein Spatium oder durch" ein Satzzeichen begrenzt sind, definiert (RAK §§ 810 - 811)
  4. Wort für Wort unter Übergehung unwichtiger Wörter: Sortierung: Artikel und Präpositionen werden bei der Ordnung übergangen.

3.4. Eintragungsarten


Pro Manifestation ist mindestens eine vollständige Eintragung nötig. Früher die Haupteintragung.

Pro Person oder Körperschaft ist möglichst eine Namenseintragung zu erstellen. Dazu hat die IFLA den "GARR"-Standard erarbeitet: Guidelines for authority records and references. -- 2. ed. / rev. by the IFLA Working Group on Gare Revision. -- München : Saur, 2001. -- (UBCIM publications : new series ; 23). -- Online: http://archive.ifla.org/VII/s13/garr/garr.pdf . - Zugriff am 2016-03-23 [s. unten]


In Mikrofiche- und Kartenkatalogen zusätzlich:


Nebeneintragungen (added entries) bzw. spezielle Verweisungen, um den Titel an weiteren Stellen nachweisen zu können

Pauschalverweisungen und Siehe-auch-Hinweise sind in Online-Katalogen nicht sinnvoll, statt dessen sollte man ein Wörterbuch hinterlegen.


In Online-Katalogen:


ein großer Vorteil ist das mehrdimensionale Suchen: daher kann man in den zur Zeit üblichen OPACs ausgehen von:

Für heutige Kataloge sollen die Vorteile des Semantic Webs genutzt werden und die Beziehungen zwischen den einzelnen Elementen eines Titelsatzes eingearbeitet werden. Gemäß den RDA muss man zwischen Beziehung zu ... und der Beziehung zwischen ... unterscheiden. Die Vorschriften zu den Beziehungen zu Personen, Familien und Körperschaften befinden sich in den Kapiteln 18 - 22, das entspricht in RAK-WB teilweise dem Kapitel 7 "Haupt- und Nebeneintragungen unter Personen, Körperschaften und Sachtiteln". Aber die Vorschriften zu den Beziehungen zwischen Personen, Familien und Körperschaften [Kap. 29 - 32] gehen über die jetzigen Regelwerke hinaus.

Nach den neuen Vorschlägen benötigt man wegen der Entitäten Werk, Expression, Manifestation, Exemplar pro Ressource mehrere Datensätze, die man miteinander und mit verwandten Datensätzen verlinkt. Verknüpft werden diese Datensätze mit den Datensätzen für die Entitäten Personen, Körperschaften, Begriffe, Objekte, Ereignisse, Orte, wobei diese auch wieder untereinander verlinkt werden. Die Vorschriften zu den Beziehungen zwischen den Entitäten Werk, Expression, Manifestation und Exemplar findet man in den Kap. 24 - 28 der RDA. Wenn die Vorgaben der FRBR-LRM umgesetzt werden, ergeben sich wegen der Änderungen bei den Entitäten neue Beziehungen [s. oben unter 3.1.3.1]

In den deutschen Verbunddatenbanken und der Datenbank der DNB ist ein Teil der Verknüpfungen schon erfüllt. Z.B. werden die Personennamendatensätze der GND automatisch mit den bibliografischen Datensätzen verlinkt, so dass man nur an einer Stelle also in der GND korrigieren muss, um in allen Titeln die identische Namensform zu haben. In den meisten Datenbanken der USA (z .B. in der LoC) fehlt diese automatische Verknüpfung : verbessert man z.B. einen Namen im Authority file, muss man zusätzlich alle Titel, die davon betroffen sind, einzeln aufrufen und verbessern. Da die Verknüpfungen für die RDA entscheidend sind, hat man drei Szenarien für die Implementierung der RDA vorgeschlagen:

  1. Szenario 1: "Relational / object-oriented database structure": alle vom Regelwerk geforderten Verknüpfungen können durchgeführt werden
  2. Szenario 2: "Linked bibliographic and authority records":  Verlinkung der bibliografischen Datensätze mit den Normdatensätzen: die geforderten Verknüpfungen können teilweise durchgeführt werden. Szenario 2 ist für Deutschland vorgesehen.
  3. Szenario 3: "´Flat file´ database structure (no links)" : Keine Verknüpfung zwischen Normdatenbank und bibliografischer Datenbank und keine Verknüpfung zwischen den Entitäten der Gruppe 1 (Werk, Expression, Manifestation, Exemplar). Dieses Szenario gilt für die USA .  (Alle Szenarien in: http://www.rda-jsc.org/docs/5editor2rev.pdf - Zugriff 2016-03-22)

Zu Kapitel 4: Katalogformen