Materialien zur Religionswissenschaft
Menora -- der siebenarmige Leuchter nach Sacharja 4,2
Judentum als Lebensform
4. Kaschrut -- die Speisegesetze
von Alois Payer
payer@Well.com
Zitierweise / cite as:
Payer, Alois <1944 - >: Judentum als Lebensform. -- 4. Kaschrut -- die
Speisegesetze. -- Fassung vom 26. April 1999. -- (Materialien zur Religionswissenschaft).
-- URL: http://www.payer.de/judentum/jud504.htm.
-- [Stichwort].
Erstmals publiziert: 21. Februar 1998
Überarbeitungen: 26. 4. 1999 [Hinzufügung von Buchbestell-Links zu amazon.de]
Anlaß: Lehrveranstaltung Wissenschaftskunde Religionswissenschaft /
Theologie, HBI Stuttgart, WS 1995/96
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Übersicht
- 1. "Koscher" und "trefe"
- 2. Begründung der Speisevorschriften
- 3. Erlaubte und verbotene Speisen
- 4. Schechitah -- Schächten
- 5. Koschermachen von Fleisch
- 6. Fleischig und milchig
- 7. Weitere Speisegebote
- 8. Kennzeichnung koscherer Nahrungsmittel
- 9. Auswärts essen: Speisegefäße
- 10. Kaschern von Gefäßen und Herden
- 11. Weiterführende Ressourcen
1. "Koscher" und "trefe"
Das Wort "koscher" wird für alles angewandt, was der
Halakha (dem religiösen Gesetz) entsprechend hergestellt oder zubereitet wurde. So findet
man Ausdrücke wie:
- koschere Thorarolle
- koschere Tefillin
- koschere Mesusa
- koscheres Tallit
Das bedeutet, daß diese Gegenstände den Anforderungen des jüdischen Gesetzes
entsprechen und zum rituellen Gebrauch geeignet sind.
Ein Jude, der in jeder Hinsicht ein der Religionslehre entsprechendes Leben führt,
wird "koscherer Mensch" genannt.
Mit dem Wort "trefe" wird alles bezeichnet, was nicht
koscher ist.
Die Kaschrut-Vorschriften schreiben vor, wann Speisen koscher bzw. trefe
sind.
2. Begründung der Speisevorschriften
Die Thora selbst gibt bei den Speisegesetzen als einzigen Grund für die
Speisevorschriften die Heiligkeit des jüdischen Volkes an:
Denn ich, der Ewige, bin euer Gott, darum heiligt euch,
so werdet ihr heilig werden, denn heilig bin ich
Leviticus 11,44 |
Denn eine heilige Nation bist du dem Ewigen, deinem
Gotte
Deuteronomium 14,21 |
Und Männer eines heiligen Berufes sollt ihr mir sein
Exodus 22,30 |
Moses Mendelssohn <1729 - 1786> schreibt zu Exodus 23,19:
"Man soll nicht sagen 'Ich möchte kein Schweinefleisch essen' [weil
ich es nicht leiden kann], sondern man soll sagen 'Ich würde diese Dinge gern tun, aber
mein Vater im Himmel hat anders darüber befunden." "Der Nutzen, den man aus
vielen unerklärlichen Gottesgesetzen ziehen kann, liegt in ihrer Ausführung, und nicht
im Verständnis ihrer Motive." |
[Zitiert in: Donin, Chajim Halevy: Jüdisches Leben. -- Jerusalem :
Zionistische Weltorganisation, ©1987. -- Einheitssachtitel: To be a Jew. -- S. 104]
Trotzdem "wird der Jude nie müde in seinem Forschen, die göttliche Absicht zu
begreifen und die Gründe für die Verkündung der Gottesgesetze herauszufinden. Der
gläubige Mensch ist sicher, daß solche Gründe existieren, auch wenn sie ihm verborgen
bleiben." [Donin, a.a.O.]
"Jüdische Kritiker, besonders die Reformer, welche das Kaschrut zusammen mit
allen anderen halchischen Richtlinien verwarfen, beanstandeten, daß das Beachten des
Kaschrut dazu führt, uns von anderen Völkern und Konfessionen zu trennen, da es
gesellschaftliche Beziehungen erschwert. Soweit wir wissen, mag jedoch gerade dies außer
allen anderen Gründen, welche die Kaschrutgesetze haben mögen, ein Teil dessen sein, was
der Allmächtige beabsichtigte. Denn die Schranken vor vollständiger gesellschaftlicher
Integration sind auch Schranken vor Mischehen und Assimilation. ...
Es ist nur allzu klar, daß der Zusammenbruch der Kaschrut-Einhaltung ein starker
Faktor für die Zunahme der Mischehen und der Assimilation war. Wenn das Suchen nach
koscheren Speisestätten entfällt, besonders wenn junge Menschen ihr Heim für längere
Zeit verlassen, sind die Gelegenheiten, andere Juden, die diese Lokale ebenfalls
aufsuchen, zu treffen und Kameradschaft zu schließen, stark beschränkt. Dadurch, daß
nicht besondere jüdische Normen tagaus, tagein geltend gemacht werden, entstehen
automatisch die idealen Bedingungen für Assimilation.
Obgleich die strikte Einhaltung des Kaschrut nicht wirklich eine Schranke vor
herzlichen Beziehungen mit Menschen aller Nationen und aller Konfessionen bildet, trennt
sie vielleicht gerade genug, um es Israel zu ermöglichen, sein eigenes, besonderes Selbst
zu sein. Eine kleine Nation, die um ihren Fortbestand besorgt ist und dauernd den Kampf
gegen Absorbierung und Assimilation in größere Gruppen führen muß, sollte Gebote, die
Schranken vor Selbst-Zerstörung festsetzen, willkommen heißen." [Donin,
Chajim Halevy: Jüdisches Leben. -- Jerusalem : Zionistische Weltorganisation,
©1987. -- Einheitssachtitel: To be a Jew. -- S. 109f.]
"'Ein koscheres Haus führen' ist leider nicht mehr identisch mit 'Kaschrut
einhalten'. Wenn man zu Hause wie ein Jude und außerhalb des Hauses wie ein Nichtjude
ißt, führt das zu der lächerlichen Situation, daß manche Juden mehr darauf achten, was
in ihre Schüsseln als was in ihren Magen kommt." [Donin, Chajim Halevy:
Jüdisches Leben. -- Jerusalem : Zionistische Weltorganisation, ©1987. --
Einheitssachtitel: To be a Jew. -- S. 110]
Orthodoxe und konservative Juden halten sich an die Speisegesetze (wenn es auch
unterschiedliche Grade der Befolgung gibt). Reformjuden halten sich weitgehend nicht an
die Speisegesetze, doch vermeiden es viele, Schweinefleisch zu essen.
3. Erlaubte und verbotene Speisen
Leviticus 11 und Deuteronomium 14, 3 - 21 zählen Tiere, Fische und Geflügel auf, die
man essen und die man nicht essen darf:
Der Herr sprach zu Moses und Aaron und redete also zu ihnen: Verkündet
den Israeliten: dies sind die Tiere, die ihr von allen Vierfüßlern auf dem Lande essen
dürft:
Alles, was unter den Vierfüßlern gespaltene Klauen hat,
und zwar völlig durchspaltene Klauen, und wiederkäut.
- Von den Tieren aber, die wiederkäuen und gespaltene Klauen haben, dürft ihr das Kamel nicht essen; es ist zwar ein Wiederkäuer, hat
jedoch keine gespaltenen Klauen; unrein ist es daher für euch.
- Außerdem den Klippdachs, der zwar ein
Wiederkäuer ist, aber keine gespaltenen Klauen hat; unrein ist er also für euch.
- Den Hasen, denn er ist zwar ein
Wiederkäuer, hat aber keine gespaltenen Klauen; unrein ist er daher für euch.
- Das Schwein, denn es hat zwar gespaltene,
ja sogar völlig durchspaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer; unrein ist es also für
euch.
Von ihrem Fleisch dürft ihr also nicht essen und ihr Aas nicht berühren;
unrein sind sie für euch.
Von allem, was im Wasser lebt, dürft ihr dieses essen:
Alles, was im Wasser Flossen und Schuppen hat, in den
Meeren und in den Bächen.
Doch alles von allem Gewimmel und allen Lebewesen des Wassers, was in Meeren und
Flüssen keine Flossen und Schuppen hat, gelte euch als Greuel! Ein Greuel seien sie für
euch! Von ihrem Fleisch dürft ihr nicht essen und ihr Aas müßt ihr verabscheuen! Alles,
was im Wasser lebt und keine Flossen und Schuppen hat, sei für euch ein Greuel.
Folgende Vogelarten sollt ihr verabscheuen; sie dürfen nicht gegessen
werden:
- Adler
- Lämmergeier
- Schwarzgeier
- roter Milan
- Königsweihe
- alle Rabenarten
- Strauß
- Eule
- Fledermaus
- Falken
- Käuzchen
- Fischeule
- Bienenfresser
- Weiße Eule
- Trümmereule
- Aasgeier
- Storch
- Reiher
- Wiedehopf
- Manteltier
Alle geflügelten Kleintiere, die auf allen Vieren gehen,
sollen euch ein Greuel sein.
Nur diejenigen von allen geflügelten, vierfüßigen
Kleintieren dürft ihr essen, die oberhalb der Füße Schenkel haben, um damit von der
Erde zu hüpfen.
Von diesen dürft ihr folgende essen:
- die verschiedenen Arten Wanderheuschrecke
- Solamheuschrecke
- Hargolheuschrecke
- Hagabheuschrecke
Aber alle übrigen geflügelten Kleintiere, die vier Füße
haben, seien euch ein Greuel!
...
Alles Kleingetier, das auf der Erde sich regt,
ist ein Greuel; es darf nicht gegessen werden. Von allem,
was auf dem Bauch kriecht, und allem, was auf Vieren geht, bis zu allem Kleingetier, das
noch mehr Füße hat, dürft ihr nicht essen; denn sie sind ein Greuel.
Macht euch nicht selbst zum Greuel durch irgendeines von diesem Kleingetier, das sich
regt, und verunreinigt euch nicht selbst an all dem Kleingetier, das auf Erden wimmelt.
Denn ich bin der Herr, der euch aus Ägypten
hinweggeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin
heilig. |
Dies ist das Gesetz über die Vierfüßler, die Vögel und alle
Lebewesen, von denen es im Wasser wimmelt, und all jene, die sich auf Erden regen, damit
man zwischen dem Unreinen und dem Reinen unterscheide und zwischen den eßbaren Tieren und
denen, die nicht gegessen werden dürfen.
Leviticus 11 |
Gemäß Deuteronomium 4, 15 "So hütet euch denn sehr für eure Seelen" sind
nach dem rabbinischen Gesetz auch Speise verboten, von der man weiß, daß sie
gesundheitsschädlich ist; auch wenn sie nach allen Kaschrut-Regeln erlaubt ist
Du darfst nichts von dem essen, was ein Greuel ist. Dies sind die
Vierfüßler, die ihr essen dürft:
- Rind
- Schaf
- Ziege
- Hirsch
- Gazelle
- Rehbock
- Wildziege
- Dischon
- Wildschaf
- Antilope
- alle Vierfüßler, die gespaltene Klauen haben, und zwar
ganz durchgespaltene Klauen, und die zugleich wiederkäuen
Nur folgende von den Wiederkäuern und denen, die ganz durchgespaltene Klauen haben,
dürft ihr nicht essen:
- Kamel
- Hasen
- Klippdachs ...
- Schwein ...
Das Fleisch all dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas nicht berühren.
Dies dürft ihr nicht essen von dem, was im Wasser lebt:
Alles, was Flossen und Schuppen hat,
könnt ihr essen.
Was aber keine Flossen und Schuppen trägt,
dürft ihr nicht essen. Als unrein hat es euch zu gelten.
Alle reinen Vögel dürft ihr essen,
jedoch nicht:
- roten Milan
- Königsweih
- alle Rabenarten
- Strauß
- Eule
- Trümmereule
- Aasgeier
- Storch
- Reiher
- Wiedehopf
- Manteltier
Alle geflügelten Kleintiere sollen euch
als unrein gelten; sie dürfen nicht gegessen werden.
Kein Aas dürft ihr essen.
Deuteronomium 14, 3-21 |
4. Schechitah -- Schächten
... so darfst du von deinen Rindern und von deinem
Kleinvieh, das der Herr dir geschenkt hat, schlachten, gemäß meiner Anweisung
...
Deuteronomium 12, 21 |
Die einzige Schlachtmethode gemäß Gottes Anweisung ist nach der jüdischen
Gesetzestradition Schechitah, das Schächten. Sie ist die einzige Methode, durch die reine
Tiere koscher bleiben und gegessen werden dürfen. Die Vorschriften finden sich im Talmud
(Chullin 1-2) und sind im Schulchan Aruch (Jore Dea 1-28) kodifiziert.
Die Erfordernis des rituellen Schächtens gilt nur für Vieh und Geflügel, nicht aber
für Fische (s. Numeri 11,22).
"Die Methode des rituellen Schächtens beabsichtigt, dem Tier den geringsten
Schmerz zuzufügen und möglichst viel Blut zu entfernen. Sie besteht aus einem
raschen Schnitt durch die Kehle mit einer tadellos geschärften Messerklinge von
angemessener Länge, die völlig frei von der kleinsten Kerbe oder Unebenheit ist. Die
schnelle Bewegung des Messers dauert den Bruchteil einer Sekunde und durchschneidet rasch
die Luft- und Speiseröhre, die beiden Vagusnerven, sowie Halsschlagader und Venen. ...
Die von Tierschutzvereinen vorgeschlagenen Betäubungsmethoden vor dem Schächten
würden dem Tier solche Verletzungen zufügen, daß es trefe wird. ...
Außer der Humanität der Schechitah hat sie noch den deutlichen Vorteil, daß sie das
völlige und schnelle Auslaufen des Bluts aus dem Tier sichert, und es nicht im Fleisch
gerinnen läßt. Das hilft bei der Einhaltung des Verbots, Blut zu genießen. ...
Der Schochet [Schächter] ist nicht einfach ein jüdischer Schlächter. Er
muß ein gesetzestreuer Mann sein; er muß ein gründliches Wissen jener Teile des
Schulchan Aruch haben, welche die genauen Regeln und Verordnungen der Schechita, wie auch
den Zustand der Organe des Tieres, die es trefe machen könnten, in Einzelheiten
festlegen; er muß eine schwierige Prüfung bestehen und von rabbinischen Autoritäten
bestätigt werden, damit er die Funktion eines Schochet ausüben darf. Wegen
seiner Frömmigkeit, seiner Ausbildung und seines Hintergrundes wird vom Schochet oft
verlangt, besonders in Kleingemeinden, auch die Ausübung anderer jüdischer ritueller
Aufgaben zu übernehmen." [Donin, Chajim Halevy: Jüdisches
Leben. -- Jerusalem : Zionistische Weltorganisation, ©1987. -- Einheitssachtitel: To be a
Jew. -- S. 113f.]
5. Koschermachen von Fleisch
Die Thora verbietet den Genuß von Blut, auch wenn es von koscheren Vierfüßlern und
Vögeln kommt. Dies gilt nicht von Fischblut.
In all euren Wohnstätten dürft ihr keinerlei Blut
genießen, weder von Vögeln noch von Vierfüßlern. Wer nur immer etwas Blut genießt,
der soll aus seinem Volk hinweggetilgt werden.
Leviticus 7, 26 - 27 |
Auf jeden vom Hause Israel und von den Fremden in
seiner Mitte, der irgendwie Blut genießt, richte ich mein Antlitz und vertilge ihn aus
seinem Volk. Denn das Leben des Leibes ist im Blut; ich habe es euch verliehen für den
Altar, daß man euch damit Sühne verschaffe; das Blut nämlich erwirkt durch die Seele,
die in ihm lebt, Sühne. Also habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut
genießen, auch nicht der Fremde in eurer Mitte. Wer immer von den Israeliten und den
Fremden, die bei ihnen wohnen, ein Stück Wild oder genießbares Flügel erjagt, lasse
dessen Blut auslaufen und bedecke es mit Erde.
Leviticus 17, 10 - 13 |
Um eine Verletzung dieses Gebotes zu vermeiden, muß das Blut aus dem Fleisch nach
einer der folgenden Methoden entfernt werden:
- Einweich- und Salz-Methode
- Rostbratmethode (Broilen)
Wenn Fleisch von koscheren Tieren, die koscher geschächtet wurden, gekocht oder
zubereitet wird, ohne daß vorher nach einer dieser Methoden das Blut entfernt wurde, dann
ist die Speise trefe (nicht erlaubt, nicht-koscher). Während des Kochens tritt
dann Blut heraus, und das Fleisch kocht in seinem eigenen verbotenen Blut. Der ganze
Inhalt des Topfes wird dadurch trefe.
Koschermachen nach der Rostbratmethode (Broilen)
- "Das Rösten darf nicht in einer Pfanne geschehen, sondern auf einem Rost, von dem
das Blut ablaufen kann.
- Der Rost oder Bratspieß, auf dem das 'nicht-koschergemachte' Fleisch gebraten wird,
darf nicht zum Braten von bereits koschergemachtem Fleisch benützt werden.
- Das rohe Fleisch muß erst gut abgespült werden. Während es auf dem Feuer liegt, soll
man es etwas salzen.
- Wenn das Fleisch beinahe gar ist, muß es mit kaltem Wasser abgewaschen werden, um das
daran klebende Blut zu entfernen. Dies genügt, um das Fleisch koscher zu machen. Nun kann
man es wieder wärmen oder je nach Geschmack auf einem anderen Rost, der für das Braten
von koschergemachtem Fleisch bestimmt ist, weiter braten.
- Weil sie so viel Blut enthält, kann Leber nur auf diese Art
koschergemacht werden. Die 'Einweich- und Salz-Methode' wirkt bei Leber nicht und kann
daher nicht benutzt werden."
[Donin, Chajim Halevy: Jüdisches Leben. -- Jerusalem : Zionistische
Weltorganisation, ©1987. -- Einheitssachtitel: To be a Jew. -- S. 115]
Koschermachen durch Einweichen und Salzen
- "Das Fleisch muß erst gründlich unter laufendem kalten Wasser abgespült und dann
in eine Wanne oder einen Eimer mit kaltem Wasser gelegt werden, um es eine halbe Stunde
einweichen zu lassen. Dabei muß es völlig vom Wasser bedeckt sein. Dies macht das
Fleisch weich."
Abb.: Einweichen von Fleisch
- "Nach einer halben Stunde Einweichen wird das Fleisch von allen Seiten sorgfältig
mit einer Schicht mittelgroben Salzes bedeckt (bei Geflügel von innen und von außen). In
den Vereinigten Staaten wird das passende Grobsalz unter der Bezeichnung 'Koschersalz'
verkauft. Gewöhnliches Tafelsalz ist zu fein, da es sich auflöst und in das Fleisch
eindringt, anstatt das Blut aus dem Fleisch herauszuziehen."
Abb.: Salzen mit Koschersalz
- "Das gesalzene Fleisch oder Geflügel wird dann auf eine flache Unterlage gelegt,
die man schiefstellt, damit das Blut abfließen kann. Wenn man ein gelöchertes
Ablaufbrett oder etwa einen Rost dazu benutzt, braucht man diese nicht
schiefzustellen."
Abb.: Brett zum Kaschern (Böhmen, 19. Jhdt.)
- "Das Fleisch oder Geflügel wird eine Stunde im Salz gelassen. (In
dringenden Fällen kann diese Zeit auf ein Minimum von 18 Minuten reduziert werden).
- Nach einer Stunde wird das Salz gründlich unter laufendem Wasser abgespült. Nun ist es
gebrauchsfertig zum Kochen, Braten oder Backen. Zum Rösten benutzt man einen koscheren
Rost oder Bratspieß."
Abb.: Abspülen des Salzes
- "Das Gefäß, das man zum Einweichen des Fleisches benutzt, soll für keinen
anderen Zweck gebraucht werden.
- Das Einweichen und Salzen muß sobald als möglich geschehen, nachdem das Fleisch
gekauft ist. Jedenfalls darf es nicht später als 72 Stunden nach dem Schächten oder
nachdem das Fleisch zum letzten Mal abgegossen wurde, geschehen ... Wenn eine Verzögerung
sich unmöglich vermeiden läßt, muß das Fleisch gründlich mit kaltem Wasser abgespült
werden, bevor die 72 Stunden vorüber sind ('Abgießen'). Dies ist notwendig, damit das
Blut nicht austrocknet und gerinnt, was nachheriges Einweichen und Salzen wirkungslos
machen würde.
- Wenn Fleisch länger als 72 Stunden liegen blieb, ohne daß es koscher gemacht oder
begossen wurde, kann es nicht mehr eingeweicht und gesalzen werden. Das Blut kann dann nur
noch durch Braten auf dem Rost entfernt werden."
- "In den letzten Jahren haben die meisten Fleischer in den Vereinigten Staaten einen
weiteren Kundendienst eingeführt. Auf Verlangen der Kunden machen sie das Fleisch
koscher. ...
- Koscher abgepacktes gefrorenes Frischfleisch wird in der Fabrik koscher gemacht, wie es
auf der Packung vermerkt ist."
- "Hackfleisch muß vor dem Durchdrehen koscher gemacht werden. ...
- Ein Ei mit Blutstropfen ist verboten."
[Donin, Chajim Halevy: Jüdisches Leben. -- Jerusalem : Zionistische
Weltorganisation, ©1987. -- Einheitssachtitel: To be a Jew. -- S. 116f.; Quellen der
Abb.: The ... Jewish catalog. -- Philadelphia : Jewish Publication
Society of America. -- A do-it-yourself kit / comp. and ed. by Richard Siegel ... -- [2.
ed.] -- 1973. -- ISBN 0-8276-0042-9. -- S. 20f. -- {Wenn Sie HIER klicken,
können Sie dieses Buch direkt bei amazon.de bestellen}; Dolezalová,
Jana ; Krekulová, Alena: Jüdische Küche. -- Hanau : Dausien, ©1996. -- ISBN
3-7684-4634-4. -- S.12]
6. Fleischig und milchig
Koche nicht ein Zicklein in der Milch seiner Mutter
Exodus 23, 19; 34, 26; Deuteronomium 14, 21 |
Aus diesem Verbot schließt man, daß Fleisch und Milch
nicht zusammen gekocht und nicht zusammen gegessen werden dürfen, und das man aus ihrer
Mischung keinen Nutzen ziehen darf. Ein rabbinischer Erlaß dehte die
Bestimmung auch auf Geflügel aus.
Man unterscheidet:
- fleischig -- bessari: koscheres Fleisch; Fleischfett; alle
Produkte, die fleischige Bestandteile enthalten
- milchig -- chalawi: Milch von koscheren Tieren; Milchfett
(z.B. Butter); alle Produkte, die milchige Bestandteile enthalten
- parwe -- setami: neutrale koschere Lebensmittel; dürfen
zusammen mit Milch- oder Fleischprodukten gekocht und gegessen werden:
- alles, was aus dem Boden wächst: Gemüse, Früchte, Nüsse, Kaffee, Gewürze, Zucker,
Salz
- alle koscheren Fische
- Eier
- chemische Produkte
Bezüglich milchigen und fleischigen Lebensmittel sind folgende Gesetze zu beachten:
- "Milch- und Fleischprodukte dürfen nicht in den gleichen Gefäßen gekocht oder
angerichtet werden, auch dann nicht, wenn dies nicht gleichzeitig geschieht.
- Jedes Gefäß, das -- auch wenn nicht gleichzeitig -- für das Zubereiten von fleischig
und milchig benutzt wurde, wird dadurch nicht-koscher. Daher muß man für fleischig und
milchig über getrennte Koch- und Eßgeräte verfügen (Töpfe, Schüsseln, Bestecke,
Geschirr). Diese müssen genau bezeichnet oder durch Form, Farbe, Muster oder Größe
leicht voneinander unterscheidbar sein.
- Koschere Lebensmittel -- milchig, fleischig oder parwe -- die in Geräten gekocht
werden, die sowohl für fleischig als auch für milchig benutzt wurden, werden
nicht-koscher und sind verboten.
- Wenn man fleischig gegessen hat, muß man eine bestimmte Zeit warten, bevor milchig
gegessen werden darf. Über die Länge dieser Zeit gibt es verschiedene Meinungen (eine,
drei oder sechs Stunden). Der Grund für die Wartezeit ist, daß für die am Gaumen
haftenden Fettsubstanzen und die in den Zähnen zurückbleibenden Fleischreste, die sich
schwer ausspülen lassen, eine gewisse Zeit eingeräumt wird, bis sie sich auflösen.
- Im umgekehrten Fall ist dies nicht nötig. Wenn man milchig gegessen hat, kann man den
Mund mit Wasserspülen oder etwas festes, das parwe ist, wie etwa Brot, zu sich nehmen und
kann dann fleischig essen. (Der Grund ist, daß Milchprodukte nicht so fett wie Fleisch
sind und nicht in den Zähnen steckenbleiben. Bei gewissen Milchprodukten, wo dem nicht so
ist, wie zum Beispiel bei hartem Käse, muß die gleiche Wartezeit wie nach fleischig
eingehalten werden).
- Ein Kranker oder ein Kleinkind darf, wenn es notwendig ist, die Wartezeit bis auf eine
Stunde verkürzen, vorausgesetzt, daß man sich den Mund ausspült und die Zähne
gründlich putzt und daß man nach dem fleischigen Mahl das Tischgebet verrichtet hat,
wodurch klar festgestellt ist, daß das zweite (milchige) Mahl keine Fortsetzung des
fleischigen ist.
- In fleischigen Geräten gekochtes parwe Essen muß in fleischigem Geschirr angerichtet
werden und darf nicht zusammen mit milchiger Nahrung gegessen werden. Man wird
aber nicht fleischig dadurch, sondern kann gleich danach milchig essen.
- Der Küchenausguß (außer wenn es dessen zwei gibt) ist in Wirklichkeit ein
nicht-koscheres Gefäß, da er die Reste sowohl von fleischig als auch von milchig
aufnimmt. Daher dürfen fleischiges und milchiges Geschirr nicht im Ausguß selbst
gespült werden. Das macht das Geschirr nicht-koscher, auch wenn es nicht gleichzeitig
abgewaschen wird. Man benutzt zum Spülen getrennte Einsätze, die in den Ausguß passen.
Ebenso soll man verschiedenfarbige Gestelle gebrauchen, um das Geschirr im Ausguß
aufzustapeln.
- Man kann für fleischig und milchig die gleiche Geschirrspülmaschine benutzen, wenn man
zum Stapeln des Geschirrs getrennte Gestelle anschafft, eines für fleischig und eines
für milchig und die Maschine zwischen fleischiger und milchiger Benutzung (und umgekehrt)
einmal leer laufen läßt. Der Leerlauf braucht kein voller Zyklus zu sein; einmal mit
Waschmittel spülen ist genügend. (Andere rabbinische Autoritäten haben anders
entschieden und erlauben den Gebrauch der gleichen Maschine auch nicht unter den oben
erwähnten Bedingungen.)
- Es ist üblich, Küchentücher von bestimmter Farbe oder bestimmtem Muster für
fleischig und von anderer Farbe oder anderem Muster für milchig zu bestimmen. Diese
Praxis vermeidet, daß man ein Handtuch, mit dem man fleischiges Geschirr abgetrocknet
hat, das nächste Mal versehentlich für milchiges Geschirr benutzt, und umgekehrt. Wenn
nötig, kann man jedes frischgewaschene Handtuch für fleischig oder milchig
gebrauchen.
- Wenn eine Person ein fleischiges Mahl, und eine andere am gleichen Tisch milchig ißt,
so muß man eine klare Unterscheidung zwischen ihnen machen, wie z.B. durch verschiedene
Tischdecken oder Platzmatten.
- Zum Gebrauch von Butter- und Milchersatz mit Fleisch: Die Entwicklung pflanzlicher
Produkte, die wie Milchprodukte, die sie ersetzen sollen (z.B. Sahne, Butter, Speise- oder
Fruchteis) 'aussehen und schmecken', hat die Variationsmöglichkeiten der koscheren Küche
sehr erweitert. Es gibt an sich keine halachischen Einwände dagegen, sie mit fleischigen
Speisen zu kochen oder zu essen. Aber da sie irrtümlicherweise für Milchprodukte
gehalten werden können und es wichtig ist, auch das zu vermeiden, was die Weisen 'den
Anschein einer Übertretung' nennen, ist es für ihre Identifizierung ratsam, sie in der
Packung oder dem Gefäß zu servieren, in dem sie gekauft werden, oder ihre Gefäße
deutlich mit 'parwe' zu bezeichnen.
- Nicht jede Kaffeesahne, die als 'nicht milchig' etikettiert wird, ist den Kaschrutregeln
entsprechend wirklich nicht milchig. Manche erhalten Sodium-Kasein, das aus Milch
hergestellt wird, wodurch sie milchig werden und nicht mit fleischig zusammen gebraucht
werden dürfen.
- Glas, das man nur in gewöhnlicher Weise benutzt, wird als nicht-absorbierend angesehen.
Daher ist es nicht verboten, es bei milchigen und fleischigen Mahlzeiten zu verwenden. Es
wäre aber falsch, nur ein Glasservice, anstelle der zwei üblichen milchigen und
fleischigen zu halten. Dies sollte aus Vorsichtsgründen nicht erlaubt sein.
- Wassergläser können sowohl bei fleischigen als auch bei milchigen Mahlzeiten benutzt
werden.
- Das gleiche Gefäß aus Pyrex oder feuerfestem Glas darf nicht für fleischig und
milchig benutzt werden. (Die hohe Hitze macht es absorbierfähig.)
- Wenn man Lebensmittel kauft oder zubereitet, muß man genau auf die Bestandteile achten
und sicher sein, daß das Produkt koscher -- milchig, fleischig oder parwe -- ist. Die
Lebensmittelproduktion ist höchst kompliziert geworden, und Etiketten können den
koscheren Verbraucher irreführen. Zum Beispiel können Mono- oder Di-Glyzeride aus
tierischem oder aus pflanzlichem Fett hergestellt werden. Sie können also koscher oder
nicht-koscher sein. Laktose kann aus Milch oder aus Molasse hergestellt sein, daher kann
sie milchig oder parwe sein. Das Wort 'Fett' allein weist fast immer auf Tierfett hin. Aus
diesen Gründen wird es immer wichtiger, auf verläßliche Kaschrut-Zeichen [s. unten] zu
achten."
[Donin, Chajim Halevy: Jüdisches Leben. -- Jerusalem : Zionistische
Weltorganisation, ©1987. -- Einheitssachtitel: To be a Jew. -- S. 119 - 122]
7. Weitere Speisegebote
- Genesis 32, 32: "Daher essen die Kinder Israel nicht das Muskelstück auf dem
Gelenk der Hüfte bis auf den heutigen Tag, weil er [der Engel] auf den Muskel am Gelenk
der Hüfte Jakobs geschlagen hatte." Deswegen darf das Hinterviertel von Tieren nur
gegessen werden, wenn der Ischiasnerv und die mit ihm verbundenen Blutgefäße (bzw. die
Spannader samt Blutgefäßen) entfernt worden sind. Geschickte Schächter sind dazu in der
Lage, doch ist dies schwierig. Meistens wäre der Arbeitsaufwand zu teuer und so bieten
viele koschere Metzger die Hinterviertel gar nicht an.
- Fett (chelew), das lebenswichtige innere Organe und die Leber umgibt, ist
verboten (Leviticus 7, 23). Fett (schuman) um die Muskeln und unter der Haut ist
erlaubt.
- Nichtjüdische Weine (aus Trauben) sind verboten. Dieses Verbott gilt nicht, wenn der
Wein vorher gekocht wird.
8. Kennzeichnung koscherer Nahrungsmittel
Abb.: Koscherstempel
Da die Kaschrut-Vorschriften so kompliziert sind und die Lebensmitteltechnologie immer
raffinierter wird, ist es für orthodoxe (und viele konservative) Juden wichtig,
Sicherheit über die Einhaltung dieser Vorschriften bei der Nahrungsmittelherstellung zu
haben. Deswegen gibt es verschiedene Überwachungsorganisationen (in den USA sieben!), die
koschere Nahrungsmittel kennzeichnen. Einige der Kennzeichen:
Koschersymbole in den USA
Symbol |
Vergabeorganisation |
|
Union of the Orthodox Jewish Congregations of America |
|
Vaad Harabonim, Boston |
|
Kashrut Laboratories, Brooklyn N.Y. |
K |
Verschiedene. (Problem: kein Schutz des Symbols möglich) |
9. Auswärts essen: Speisegefäße
- "Jede koschere Speise, die in trefe-Geschirr (welches entweder für nicht-koscheres
Fleisch, Geflügel und Fisch, oder sowohl für milchig als auch für fleischig benutzt
wurde) gekocht, gebraten, gegrillt oder gebacken wird, wird selbst nicht-koscher und darf
nicht gegessen werden.
- Auch jede koschere Speise, vorschriftsmäßig in koscheren Geräten zubereitet, die heiß
in nicht-koscheren Schüsseln (die vorher für nicht-koscheres Fleisch, Geflügel oder
Fisch gebraucht, oder für fleischig und für milchig benutzt wurden) serviert wird, wird
dadurch nicht-koscher und darf nicht gegessen werden.
Das dem Gesetz in den oben
erwähnten Fällen zugrunde liegende Prinzip ist, daß die koscheren Speisen durch die
Hitze Spuren der verbotenen Speisen sogar von einem sauberen Gefäß absorbieren ...
- Obiges Gesetzesprinzip ist auch der Grund für die Entscheidung, daß wenn kalte
koschere Speisen mit kalten, sauberen nicht-koscheren Gefäßen in Berührung
kommen, sie durch die verbotenen Substanzen nicht verunreinigt werden. Sie bleiben koscher
und dürfen gegessen werden. (Die einzige Ausnahme ist, wenn koschere Speisen aus
'scharfen' Bestandteilen, wie etwa Senf usw. zubereitet sind.)
- Diese milde Entscheidung gibt dem gesetzestreuen Juden Möglichkeiten zu essen, wenn er
nicht zu Hause oder nicht in der Nähe eines koscheren Restaurants oder Hotels ist, oder
wenn er in nicht-koschere Häuser eingeladen wird. Man darf kalte koschere Speisen, die
nicht in unkoscheren Gefäßen gekocht, gebraten, gebacken oder gegrillt wurden, essen,
auch wenn sie auf nicht-koscherem Geschirr serviert werden.
(Ein etwaiges Menü dieser
Art wäre kaltes Obst, rohes Gemüse, Dosenfrüchte, koscherer Dosenfisch wie Thunfisch
oder Lachs, einige Milchprodukte, wie Butter, Sahne oder Milch, oder auch trockene
Getreideprodukte, die fast in der ganzen Welt leicht zu erhalten sind.)
- Kaffe, Tee und heißer Kakao werden von manchen Autoritäten erlaubt, weil der Kaffee
und das heiße Wasser ausschließlich in dafür bestimmten Geräten zubereitet und
serviert wird.
- Wo spezielle Eierkocher benutzt werden, gilt die gleiche milde Entscheidung. Aber in
trefe-Töpfen gekochte Eier werden auch trefe. Die Eierschale bildet keine Schranke, da
sie porös und absorbierend ist.
- Beim Kauf von Broten ist Vorsicht am Platz [Ist Schmalz enthalten? Wurden die Backbleche
mit Schmalz eingefettet? ...]
- Wenn man in nicht-koscheren Speisehäusern Früchte oder Salate bestellt, muß man
darauf achten, daß keine nicht-koschere Sauce oder Öl von nicht-koscheren Fischen
hinzugefügt wurde.
- Man soll sich darüber klar sein, daß das oben Gesagte die 'äußerste Grenze' dessen
ist, was man an nicht-koscheren Plätzen essen darf. Fromme Juden ziehen es oft vor, diese
erlaubte Milde nicht auszunutzen und schränken ihr Essen in nicht-koscheren Plätzen noch
weiter ein. Wenn sie reisen, nehmen sie ihr eigenes Essen mit."
[Donin, Chajim Halevy: Jüdisches Leben. -- Jerusalem : Zionistische
Weltorganisation, ©1987. -- Einheitssachtitel: To be a Jew. -- S. 124f.]
10. Kaschern von Gefäßen und Herden
- Wird z.B. ein fleischiges Gefäß für milchiges benutzt und wird so nicht-koscher, kann
es unter Umständen gekaschert werden, d.h. wieder koscher gemacht werden.
- Die meisten Metall-, Holz und Plastikgeschirre und -geräte können gekaschert werden.
- Keramik, Email, Porzellan kann unmöglich gekaschert werden. Ebenso können Geräte, die
Rillen, enge Stellen oder angeklebte Teile haben, nicht gekaschert werden.
- Man kann nach bestimmten Regeln in heißem Wasser oder durch Glühen kaschern.
- Öfen und Kochherde, die vorher für nicht-koscheres Kochen benutzt wurden, kann man
kaschern, indem man sie gründlich reinigt und scheuert und dann den Ofen eine halbe
Stunde lang auf den höchsten Hitzegrad einstellt.
11. Weiterführende Ressourcen
Dolezalová, Jana ; Krekulová, Alena: Jüdische Küche. -- Hanau :
Dausien, ©1996. -- 199 S. : Ill. -- ISBN 3-7684-4634-4.
Donin, Hayim H.: To be a Jew : a guide to Jewish observance in
contemporary life. -- New York : Basic Books, 1991. -- 338 S. -- ISBN 0465086322. --{Wenn
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Garfunkel, Trudy: The Kosher companion : a guide to food, cooking,
shopping, and services. -- Secaucus, NJ : Birch Lane Press, ©1997. -- 166 S. : Ill. --
ISBN 1559723971. --{Wenn Sie HIER klicken,
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