Kauţilîya-arthaśâstra

Eine Einführung

1. Einleitung


von Alois Payer

mailto: payer@payer.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Alois <1944 - >: Kauţilîya-arthaśâstra : eine Einführung. -- 1. Einleitung. -- Fassung vom 2002-11-03. -- URL: http://www.payer.de/kautilya/kautilya01.htm. -- [Stichwort].

Erstmals publiziert: 2002-10-28

Überarbeitungen: 2002-10-30 [kleinere Ergänzungen], 2002-11-02 [Hinzufügung einer Abbildung]

Anlass: Lehrveranstaltung WS 2002/03

Unterrichtsmaterialien (gemäß § 46 (1) UrhG)

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Payer, Alois <1944 - >: Kauţilîya-arthaśâstra : eine Einführung. -- 1. Einleitung. -- URL: http://www.payer.de/kautilya/kautilya01.htm.

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0. Übersicht



1. Selbstdarstellung des Werkes


Kolophon des Kau.tilîya-artha´sâstra:

eva.m ´sâstram ida.m yuktam etâbhis tantrayuktibhi.h
avâptau pâlane côkta.m lokasyâsya parasya ca║71║
"So ist dieses Lehrwerk mit diesen [im 15. Buch eben genannten] methodischen Kunstgriffen zur Gewinnung und Bewahrung dieser und der anderen Welt dargelegt worden."
dharmam artha.m ca kâma.m ca pravartayati pâti ca
adharmânarthavidve.sân ida.m ´sâstra.m nihanti ca ║72║
"Dieses Lehrwerk bringt hervor und bewahrt
  • dharma: das Gute in sittlicher und religiöser Hinsicht,
  • artha: weltlichen Vorteil
  • kâma: sinnlich Angenehmes (Genuss)..

Es zerstört das Böse, Unvorteilhafte und Abneigung."

yena ´sâstra.m ca ´sastra.m ca nandarâjagatâ ca bhû.h │
amar.senoddh.rtâny â´su tena ´sâstram idam k.rtam ║73║
"Dieses Lehrwerk wurde von dem verfasst, der ohne Nachsicht schnell das Lehrwerk, das Schwert und die Erde, die [unter die Herrschaft] der Nandas gekommen war, gerettet hat."
  Die Nandas beherrschten Mâgadha mit Sitz in Pataliputra (heute: Patna) in der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts vor Christus. Um 315 v. Christus eroberte Candragupta Maurya Pataliputra und vernichtete die Nandas.


Abb.: Das Herrschaftsgebiet der Nandas

[Quelle der Abb.: A historical atlas of South Asia / ed. by Joseph E. Schwartzberg ... Chicago [u.a.] : University of Chicago Press, ©1978. -- ISBN 0-226-74221-0. -- Plate III.B.4]

d.r.s.t.vâ vipratipatti.m bahudhâ ´sâstre.su bhâ.yakârâ.nâm │
svayam eva vi.s.nugupta´s cakâra sûtra.m ca bhâ.sya.m ca ║
"Als Visnugupta vielfach den Widerspruch in den Lehrwerken der Kommentatoren sah, verfasste er selbst sowohl das Sûtra als auch den Kommentar."

Anfang des Werkes (1.1.1):

p.rthivyâ lâbhe pâlane ca yâvanty artha-´sâstrâ.ni pûrvâcâryai.h prasthâpitâni prâya´sas tâni samh.rtyaikam idam artha-´sâstra.m k.rtam. "Dieses einzelne Artha´sâstra wurde hauptsächlich dadurch verfasst, dass alle Artha´sâstra's die von den früheren Doktoren zur Eroberung und Behütung der Erde verfasst worden sind, zusammengetragen wurden."

Kau.tilya 1.1.18f.

´sâstra-samudde´sa.h sapañcâ´sad adhyâya-´sata.m sâ´sîti prakara.na-´sata.m .sa.t ´sloka-sahasra.nîti. ║18║ "Die Darlegung des Lehrwerkes [umfasst] 150 Kapitel, 180 Gegenstände, 6000 Sloka's."
  Wie auch immer man ´Slokas versteht und zählt, diese Angabe stimmt nicht mit dem vorliegenden Werz zusammen: es hat einen viel geringeren Umfang.
sukhagraha.navijñeya.m tattvârthapadani´scitam │
kau.tilyena k.rta. ´sâstra.m vimuktagranthavistaram ║19║
"Leicht zu erlernen und zu verstehen, eindeutig in Dingen, Begriffen und Worten, frei von  Weitschweifigkeit des Textes, hat Kau.tilya dieses Lehrwerk verfasst."


Abb.: Kau.tilya im modernen indischen Comic [Bildquelle: http://www.dalitstan.org/journal/recthist/total/ff_total.html. -- Zugriff am 2002-10-30]

kau.tilya zu ku.tila`= "krumm" (auch im Übertragenen Sinne wie in krumem Wege gehen, krumme Dinge drehen) = "Krummheit"

Aus den eigenen Angaben kann man entnehmen, dass das Werk beansprucht eine Kompilation aus älteren Werken durch Kau.tilya = Vi.s.nugupta zu sein, der die Nandas vernichtete, also um 315 vor Czhristus lebte. Danach wäre die Kompilation im letzten Viertel des vierten Jahrhunderts oder im ersten Viertel des dritten Jahrhunderts vor Christus im Mauryareich entstanden.


2. Gattung, Inhalt und Stellung in der Sanskritliteratur


Kau.tilya 1.2.1 - 1.3.1. zur Stellung der Politikwissenschaft (da.n.danîti = Gegenstand des artha´sâstra) im Universum der Wissenschaften

âvîk.sikî trayî vârttâ da.n.danîti´s ceti vidyâ.h (1) "Philosophie, Vedik, Wirtschaftswissenschaft, und Politikwissenschaft sind die Wissenschaften." (1)
  Zum Begriff ânvîk.sikî gibt es vor allem in der deutschen Indologie relativ viel Sekundärliteratur (Winternitz, Hacker, Oberhammer). Da dieser Begriff für unser Thema aber von geringer Bedeutung ist, übergehe ich diese Diskussion.
trayî vârttâ da.n.danîti´s ceti mânavâ.h (2). trayîvi´se.so hy ânvîk.sikîti (3) "Die Manuisten behaupten, die Wissenschaften seien nur Vedik, Wirtschaftswissenschaft und Politikwissenschaft . Philosophie sei nämlich nur eine Unterart der Vedik."
vârttâ da.n.danîti´s ceti bârhaspayâ.h (4). sa.mvara.namâtra.m hi trayî lokayâtravida iti (5) "Die B.rhaspatianer behaupten, Wissenschaften seien nur Wirtschaftswissenschaft und Politikwissenschaft (4). Vedik sei nur ein Deckmäntelchen für einen Kenner des Weltenllaufs (damit er nicht als Nihilist verschrien wird)." (5)
da.n.danîtir ekâ vidyety au´sanasâ.h (6) tasyâ.m hi sarvavidyârambhâ.h pratibaddhâ iti (7). Die U´sanasianer behaupten, dass Politikwissenschaft die einzige Wissenschaft sei. (6) An sie sei nämlich jegliches wissenschaftliche Unternehmen gebunden. (7)
  Die Schulen, die hier genannt sind, sind in ihren Ansichten verschieden von den gleichnamigen, von denen Werke erhalten und veröffentlicht sind.
catasra eva vidyâ iti kau.tilya.h (8) "Kau.tilya, behauptet, dass es genau vier Wissenschaften gibt." (8)
tâbhir dharmârthau yad vidyât tad vidyânâ.m vidyâtvam (9). "Das Wesen von Wissenschaften ist, dass man durch sie das Gute und das Vorteilhafte erkennt." (9)

Kau.tilya 1.4.1. - 16 über Politik und Wirtschaftt:

k.r.sipâ´supâlye va.nijyâ ca vârttâ, dhanyapa´suhira.nyakupyavi.st.ipradânâd aupakârikî. (1) tayâ svapak.sa.m parapak.sa.m ca va´sîkaroti ko´sada.n.d.âbhyâm. (2) "Ackerbau, Viehzuckt und Handel machen die Wirtschaft aus. Sie ist dadurch nützlich, dass sie Getreide, Vieh, Geld, Rohstoffe (Metall) und Arbeitsleistung liefert. (1) Mittels der Wirtschaft macht sich der Fürst die eigene als auch die feindliche Partei mit Hilfe von Schatz und Gewalt (Macht)." (2)
ânvîk.sikîtrayîvârttânâ.m yogak.semasâdhano da.n.da.h, tasya nîtir da.n.danîti.h, alabdhalâbhârthâ labdhaparirak.sa.nî raksitavivardhanî vrddhasya tîrthe pratipâdanî ca. (3) t asyâm âyattâ lokayâtrâ. (4) "Gewalt bewirkt das Zustandekommen und den friedlichen Erhalt von Philosophie, Vedik und Wirtschaft. Ihre Führung (Ausübung) ist Politik. Politik hat die Erlangung des noch nicht Erlangten zum Ziel, bewahrt das schon Erlangte, mehrt das Bewahrte, und teilt das Gemehrte an würdige Empfänger aus. (3) Von der Politik hängt der Weltenlauf ab." (5)
tasmâl lokayâtrârthî nityam udyatada.n.da.h syât. (5) na hy eva.mvidha.m va´sopanayanam asti bhûtânâ.m yathâ da.n.da.h ity âcâryâ.h. (6) "Deswegen soll der Fürst, dem es am Weltenlauf liegt, ständig Gewalt zeigen. (5) Es gibt nämlich keine andere Weise, die Wesen gefügig zu machen wie Gewalt. Das behaupten Gelehrte. (6)
neti kau.tilya.h. (7) tîk.s.nada.n.do hi bhûtânâm udvejanîyo bhavati. (8) m.rduda.n.da.h paribhûyate. (9) yathârhada.n.da.h pûjyate. (10) Kau.tilya verneint dies. (7) Denn ein Fürst von scharfer Gewalt wird für die Wesen schrecklich. (8) Ein Fürst von weicher Gewalt wird verachtet. (9) Wessen Gewalt gerade richtig (nach Gebühr) ist, der wird verehrt. (10)"
suvijñâtapra.nîto hi da.n.da.h. prajâ dharmârthakâmair yojayati. (11) du.spra.nîta.h kâmakrodhâbhyâm avajñânâd vâ vânaprasthaparivrâjakân api kopayati, kim ańga punar g.rhasthân. (12) apranîtas tu mâtsyanyâyam udbhâvayati. (13) balîyân abala´.m hi grasate da.n.dadharâbhâve. (14) sa tena gupta.h prabhavatîti. (15) "Denn weise ausgeübte Gewalt macht die Untertanen des sittlich und religiös Guten, der weltlichen Vorteile (des Nützlichen) und des sinnlich Angenehmen teilhaftig. (11) Schlecht ausgeübt, sei's aus Gier, Zorn oder Verachtung, erzürnt Gewalt sogar Waldeinsiedler und Wanderasketen, um wieviel mehr Hausväter.. (12) Wird keine Gewalt ausgeübt, so führt das zur Anarchie der Fische. (13)  Fehlt ein Inhaber von Gewalt, verzehrt nämlich der Stärkere den Schwachen. (14) Von Gewalt behütet gedeiht der Schwache. (15)


Abb.: mâtsyanyâya -- Anarchie der Fische (Zeichnung: Namcha, 2002-11)

caturvar.nâ´sramo loko râjñâ da.n.dena pâlita.h │
svadharmakarmâbhirato vartate sve.su vartmasu ║16║
"Vom König mit Gewalt gehütet wandelt die Menschheit, die aus den vier Ständen und den vier Lebensstadien besteht, auf den ihr jeweils zukommenden Bahnen, voll Freude bei den Werken ihrer jeweiligen Lebensnorm. (16)
tasmâd da.n.damûlâs tisro vidyâ.h. (1) vinayamûlo da.n.da.h prâ.nabh.rtâm yogak.semâvaha.h. (2) Daher wurzeln die drei anderen Wissenschaften in der Gewalt. (1) Gewalt, die den Lebewesen Gewinn und friedlichen Besitz bringt, wurzelt in Bildung. (2)

Als Einführung in die Gattung Artha´sâstra diene die noch immer unübertroffene Darstellung von

Winternitz, Moritz <1863 - 1937>: Geschichte der indischen Literatur. -- Stuttgart : Koehler. -- Band 3: Die Kunstdichtung, die wissenschaftliche Literatur, neuindische Literatur. -- 1922. -- S. 504 - 532

[Für Nachweise und Fußnoten konsultiere man das Originalwerk]

"Arthašâstra (Nîtišâstra).

Unter dem Namen Arthašâstra fassen die Inder alle Lehren und Lehrbücher zusammen, die sich auf das praktische Leben — Technik, Wirtschaft, Verwaltung und vor allem Politik — beziehen. Der wichtigste Zweig des Arthašâstra ist die Politik, die als selbständige Wissenschaft auch Nîtišâstra, die Wissenschaft von der »Führung« oder Regierung, genannt wird. Insofern das Wissen um technische Einrichtungen, wirtschaftliche Verhältnisse und Verwaltung auch für den König erforderlich ist, bildet es einen Teil der »Politik«, so dass Arthašâstra und Nîtišâstra zuweilen auch synonym gebraucht werden. Da sich die Inder eine andere als eine monarchische Regierung nicht denken konnten, heißt diese Wissenschaft auch Râjanîti, »Königspolitik«; und da das Hauptmittel der Regierung die Strafgewalt war, wird sie auch Da.n.danîti, »Strafpolitik«, genannt.

Die Entwicklung des Arthašâstra hängt mit der sehr alten Lehre von den drei Lebenszielen (trivarga) zusammen, wonach es drei Ziele menschlichen Strebens gibt:

  • dharma (die Erfüllung religiöser und sittlicher Pflichten),
  • artha (das Nützliche, Erwerb und Besitz von Geld und Gut) und
  • kâma (Befriedigung der Geschlechtslust).

Diese Lehre ist schon dem Patañjali bekannt, Ašvagho.sa kennt sie, und sie wird oft im Mahâbhârata, in der Manu-Sm.rti und im Tantrâkhyâyika erwähnt. Seit wann es aber getrennte Wissenschaften für jeden der drei Teile des trivarga gegeben hat, lässt sich nicht feststellen. In dem zu den Atharvaveda-Parišis.t.as gehörigen Cara.navyûha, über dessen Alter wir übrigens nichts wissen, wird das Arthašâstra als ein Upaveda oder »Nebenveda« des Rigveda bezeichnet. Das ist aber nur dem Bestreben der Brahmanen zuzuschreiben, alles Wissen — selbst die weltlichste aller Wissenschaften — zum Veda in Beziehung zu setzen. Bhâsa kannte das Arthašâstra. Im Lalitavistara wird es unter den Wissenschaften aufgezählt, die der Prinz Siddhârtha gelernt hat. Im Mahâbhârata (XII, 58, l ff.) werden die Götter und Weisen B.rhaspati, Višâlâk.sa, Ušanas, der tausendäugige Mahendra, Manu, des Pracetas Sohn, Bhâradvaja und Gauraširas als »Verkünder der Königswissenschaft« (râjašâstrapra.netâra.h) bezeichnet. Auch sonst erscheinen zum Teil dieselben Lehrer als Verfasser von Dharmašâstras und Arthašâstras.

Daraus dürfen wir wohl schließen, dass das Arthašâstra sich erst im Laufe der Zeit vom Dharmašâstra abgezweigt hat, oder dass beide Wissenschaften zuerst in denselben Schulen unter den »Königspflichten« gelehrt wurden, bevor eigene Schulen des Arthašâstra entstanden. Immer hat es zwar Gegenstände gegeben, die beiden Wissenschaften gemeinsam waren. Schon in den alten Dharmasûtras werden Gegenstände behandelt, die in das Gebiet des Arthašâstra fallen, so die Anlage von Städten und Palästen, die Anstellung von Beamten, das Zoll- und Steuerwesen und die Heereseinrichtung. Die uns erhaltenen metrischen Dharmašâstras setzen aber schon ein Arthašâstra als eigene Wissenschaft voraus. Yâjnavalkya (II, 21) und Nârada (I, 39) erklären es ausdrücklich als feststehende Regel, dass bei einem Widerspruch zwischen Dharmašâstra und Arthašâstra ersteres als das stärkere zu gelten habe. Im Gerichtswesen, das in beiden Wissenschaften behandelt wird, zeigen sich grundsätzliche Verschiedenheiten. Das Arthašâstra hält sich viel mehr an die wirklichen Verhältnisse, während das Dharmašâstra oft nur ideale Forderungen aufstellt. Was für die eine Wissenschaft besonders wichtig ist, erscheint der anderen nebensächlich und wird übergangen. So wird im Arthašâstra die Folter beim Gerichtsverfahren gelehrt und das Gottesurteil übergangen, während das Dharmašâstra nur von letzterem handelt, obwohl es gewiss beides gegeben hat.

Es besteht auch ein scharfer Unterschied zwischen den Grundsätzen, von denen die beiden Wissenschaften ausgehen. Das Dharmašâstra lehrt Pflichten, die im letzten Grunde auf die Offenbarung, die Šruti, zurückgehen. Das Arthašâstra hingegen lehrt die zur Erreichung bestimmter materieller Zwecke dienenden Maßregeln ohne Rücksicht auf Religion und Moral. Daher stehen auch die Buddhisten dem Arthašâstra vollständig ablehnend gegenüber. In der Jâtakamâlâ wird die Lehre der Königswissenschaft (râjašâstra), dass die Moral (dharma) nur so lange gelte, als sie mit dem Nutzen (artha) nicht in Widerspruch stehe, ausdrücklich bekämpft und die Nîti als Lüge bezeichnet.

Ebenso wie Rechtssatzungen, so sind auch Ratschläge für das Verhalten der Könige, die ältesten Lehren über artha und nîti, in der Form von Memorialversen oder Sprüchen lange im Umlauf gewesen, bevor es noch eigentliche Schulen und Šâstras gegeben hat. Daher finden wir an vielen Stellen des Mahâbhârata Dharma- und Nîti-Sprüche durcheinander. Manche Stücke des Mahâbhârata sind geradezu kleine Nîtišâstras oder Auszüge aus solchen. Das Vorhandensein eines Arthašâstra wird im XII. Buch des Mahâbhârata sicher bezeugt. Hier wird erzählt, dass der Schöpfer Brahman selbst ein großes Lehrbuch in 100000 Abschnitten verfasst habe, in welchem der ganze trivarga erklärt worden sei. Zum Heile der Welt und zur Festigung des trivarga habe er die Wissenschaft von der Da.n.danîti verkündet. Dann wird der Inhalt dieses Lehrbuches angegeben, der dem eines Arthašâstra ziemlich genau entspricht. Dieses Lehrbuch der Nîti, heißt es weiter, habe zuerst der erhabene Šiva, der Großäugige (Višâlâk.sa), gelernt und mit Rücksicht auf die Kürze des Lebens der Menschen abgekürzt. Diese Abkürzung (in nur 10000 Abschnitten) lernte der Gott Indra und kürzte sie weiter auf 5000 Abschnitte ab. Diese neue abgekürzte Version, Bâhudantaka (von Bâhudantin, einem Beinamen des Indra) genannt, wurde wieder von B.rhaspati auf 3000 Abschnitte gekürzt und Bârhaspatya genannt. Diese wurde schließlich von Kâvya (d. i. Ušanas) auf 1000 Abschnitte abgekürzt.

Große Vertrautheit mit dem Nitišâstra zeigen die indischen Kunstdichter. Es gilt nicht nur als eines der Erfordernisse für den Dichter, dass er das Nîtišâstra studiert hat, sondern die großen Dichter legen auch Gewicht darauf, ihre Kenntnis dieser Wissenschaft zu zeigen. So zeigt Kâlidâsa seine Kenntnis des Nitišâstra im Raghuva.mša (XI, 55; XII, 69; XVII, 45 ff.), Bhâravi im Kirâtârjunîya (I und II) und Mâgha im ganzen II. Gesang des Šišupâlavadha. Als ein guter Kenner des Nîtišâstra erweist sich Somadeva im Kathâsaritsâgara. Auf die Verhältnisse in Kaschmir zugespitzt sind die Nîtišâstralehren, die Kalha.na in der Râjatarańginî (4, 344 ff.) dem König Lalitâditya in den Mund legt.

Die ältesten Werke des Arthašâstra sind uns nicht erhalten geblieben. Aus der erwähnten Stelle des Mahâbhârata geht hervor, dass die indische Tradition den B.rhaspati als den Begründer des Arthašâstra ansah. An einer anderen Stelle des Mahâbhârata (III, 32, 60 f.) sagt Draupadî, sie habe die von B.rhaspati verkündeten Nîti-Lehren gehört, wie sie ein gelehrter Brahmane ihren Brüdern vortrug. Râva.na sagt in Bhâsas Pratimânâ.taka (p. 79), dass er das Bârhaspatya-Arthašâstra studiert habe. Von diesem alten Arthašâstra des B.rhaspati ist uns aber leider nur eine stark veränderte und mit modernen Elementen versetzte Version erhalten. Insbesondere im II. und III. Adhyâya enthält der uns überlieferte Text unter anderem Ausfälle gegen die Ketzer, die gewiss in keinem alten Arthašâstra standen. Dass die im Kau.tillya-Arthšâstra an mehreren Stellen zitierten Anschauungen der Bârhaspatyas in unserem Texte nicht nachweisbar sind, ist auch ein Beweis dafür, dass nur ein kleiner Teil des wenig umfangreichen Werkes dem alten Arthašâstra des Brhaspati angehört haben wird.

Das weitaus wichtigste Werk der Arthašâstra Literatur ist aber das Kau.tilîya-Arthašâstra, d.i. das dem Kau.tilya (oder Cânakya oder Vi.s.nugupta), dem Minister des Königs Candragupta von der Mauryadynastie, zugeschriebene Lehrbuch der Regierungs- und Verwaltungskunst. Kein Werk der indischen Literatur gibt uns so reichen Aufschluss über die staatlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im alten Indien, als dieses Buch, von dessen Existenz wir schon lange wussten, dessen Text aber erst seit dem Jahre 1909 bekannt ist.

Das Werk ist in Prosa, und zwar in einem Gemisch von Sûtra- und Bhâsyastil abgefasst. Gelegentlich sind Spruchverse und Memorialverse eingefügt, meist Slokas, einige im Metrum Upajâti. Insbesondere schließt jedes Kapitel (adhyâya) mit einem oder mehreren Versen, die sich dem Sinne nach im allgemeinen gut an die vorhergehende Prosa anschließen.

Das Werk beginnt mit der Erklärung, dass dieses Arthašâstra im großen und ganzen nur eine kurze Zusammenfassung der von früheren Lehrern bekannt gemachten Arthašâstras ist. Dann folgt eine Inhaltsangabe, in welcher die Titel der 15 Hauptabschnitte (adhikara.na) und der 180 behandelten Gegenstände (prakara.na) aufgezählt werden,

Der I. Hauptabschnitt handelt nach der Überschrift von »Erziehung und Unterricht« (vinaya) des Fürsten. Es werden die Wissenschaften aufgezählt, mit denen ein Fürst vertraut sein soll:

  • Philosophie,
  • Vedakenntnis,
  • Wirtschaftslehre und
  • Regierungskunst.

Die Philosophie bildet die Grundlage für alle anderen Wissenschaften, sie schärft den Verstand für alle Lebenslagen und verleiht Gewandtheit im Denken, Reden und Handeln. Die Kenntnis der drei Vedas und der Vedâńgas dient dazu, die Pflichten der Kasten und Lebensstufen festzustellen. In bezug auf diese Pflichtenlehre steht das Arthašâstra ganz auf dem Boden der brahmanischen Religion und lehrt genau so wie die Sm.rtis besondere Pflichten für jede Kaste und für jede Lebensstufe. In der Wirtschaftslehre (Ackerbau, Viehzucht, Handel und Gewerbe) soll der Fürst von den Beamten, in der Regierungskunst (da.n.danîti, »Anwendung von Machtmitteln«) von theoretischen und praktischen Politikern unterrichtet werden. Um seine Erziehung zu vollenden, soll er stets mit alten, erfahrenen Männern verkehren. Den Vormittag soll er zur kriegerischen Ausbildung, den Nachmittag zur Anhörung von Geschichten verwenden. Von größter Wichtigkeit ist es für den Fürsten, dass er seine Sinne beherrsche und die »Schar der sechs Feinde« — Wollust, Zorn, Habgier, Stolz, Machtrausch und Übermut — besiege.

Aber der beste Fürst kann nicht auf Erfolg rechnen, wenn er nicht geeignete Freunde und Diener hat. Daher widmet das Arthašâstra der Wahl der Beamten und Minister mehrere Kapitel. Es wird erörtert, welche Eigenschaften für einen Fürstendiener die wichtigsten sind, und wie sich ein Fürst über die Verlässlichkeit seiner Minister klar werden soll. Spione, Geheimagenten und agents provocateurs sind für diesen Zweck unerlässlich. Überhaupt sind diese für den Fürsten zur Bekämpfung aller inneren und äußeren Feinde unentbehrlich.

Die Aufzählung und Beschreibung der verschiedenen Arten von Spionen und Geheimagenten und ihrer Methoden nimmt daher einen großen Raum im Arthašâstra ein. Es gibt solche, die als Schüler, als Asketen, als Bauern oder als Kaufleute verkleidet sind. Beliebt sind Bettelnonnen. Eine besondere Art von Geheimagenten sind die Desperados (tîk.s.na, »die Scharfen«), und die Giftmischer, die zur gewaltsamen Beseitigung von Verrätern oder Feinden jederzeit bereit sind. Köche, Barbiere, Kammerdiener, Badediener, Bucklige, Taube, Stumme, Nonnen, Sänger, Tänzer, Schauspieler und fahrende Spielleute sind besonders geeignet, das Privatleben der Beamten auszuforschen. Ein großes Netz von Spionen, ausgestattet mit Abzeichen, Geheimschrift und dergleichen, ist da organisiert, um dem König über alle inneren und äußeren Feinde Bericht zu erstatten. Dieselbe Organisation wird auch benützt, um in Stadt und Land das Volk auszuforschen und ausfindig zu machen, wer zu den Königstreuen und wer zu den Unzufriedenen gehört. Erstere werden entsprechend belohnt und ausgezeichnet, letztere unschädlich gemacht oder beseitigt. Die Spione werden auch benützt, um in einem feindlichen Nachbarreich Anhänger zu gewinnen und Unruhen zu stiften.

Ein Kapitel beschäftigt sich mit der Einsetzung eines Rates und den Mitteln zur Geheimhaltung der Beratungen. Ein anderes Kapitel handelt von den Aufgaben der Gesandten, die nicht nur Botschafter, sondern auch Auskundschafter im fremden Staate sein sollen und mit der Spionageorganisation in enger Verbindung stehen. Ein trauriges Kapitel ist das von der »Überwachung der Prinzen«. Die eigenen Söhne bedeuten eine beständige Gefahr für den Fürsten. »Von Geburt an bewache er die Prinzen; denn die Prinzen gleichen den Krebsen, die ihre eigenen Erzeuger auffressen.«

Berührungspunkte mit dem Dharmašâstra zeigt das Kapitel, in welchem die täglichen Pflichten des Königs so aufgezählt werden, dass man meinen sollte, es gebe kein schwereres und mühevolleres Leben als das eines Herrschers. Die Verse, die am Schluss dieses Kapitels stehen, könnten einem Dharmašâstra entnommen sein; z. B. der Vers (I, 19, p. 39):

»Im Glück des Volkes liegt des Königs Glück,
Sein Heil im Heil der Untertanen nur;
Nicht was dem König Freude macht, gereicht
Zum Heil ihm, sondern was das Volk erfreut.«

Ein ganzes Kapitel ist dem Bau und der Einrichtung des königlichen Harems gewidmet, wobei die Bewachung der Frauen durch Eunuchen usw. und Schutzmaßregeln für das Leben des Königs besonders eingehend behandelt werden. Denn nirgends muss der König so vorsichtig sein, als wenn er sich in das Frauengemach begibt. Viele Könige sind ja durch Mordanschläge im Harem ums Leben gekommen.

Das letzte Kapitel des I. Hauptabschnittes beschäftigt sich mit den Vorkehrungen für die persönliche Sicherheit des Königs im Palast, auf der Straße und an öffentlichen Orten, um ihn vor Vergiftung und anderen Mordanschlägen zu bewahren.

Von dem überaus reichen und interessanten Inhalt des II. Hauptabschnittes, der über »die Aufgaben der Inspektoren handelt, kann nur durch eine Aufzählung der behandelten Gegenstände in Schlagworten eine Vorstellung gegeben werden. Für jeden Zweig der Verwaltung gibt es eigene Inspektoren, und die ihnen gewidmeten Kapitel handeln eingehend über die betreffenden Verwaltungszweige selbst,

Wir werden da eingehend unterrichtet über

  • die Anlage von Dörfern und Städten,
  • Aufteilung des Bodens,
  • Industrieanlagen,
  • Bergwerke,
  • Wasserwerke,
  • Märkte,
  • soziale Fürsorge für Waisen, Kranke, Frauen, insbesondere Wöchnerinnen, Säuglinge, Alte;
  • über Försterei und
  • Elefantenjagd;
  • Errichtung von Festungen und deren innere Einrichtung;
  • Finanzwesen, Steuern und Abgaben;
  • Vorkehrungen zum Schütze des Staatsschatzes und strenge Bestrafung der Finanzbeamten im Falle von Veruntreuung.

Den königlichen Angestellten ist nie zu trauen, wie es in den Versen heißt (II, 9, p. 69 f.):

»Wie es nicht möglich ist, Honig oder Gift, wenn sie auf der Zunge liegen, nicht zu kosten, so ist es für einen königlichen Finanzbeamten nicht möglich, nicht wenigstens etwas von dem Geld des Königs zu kosten.« »Wie es bei Fischen, die im Wasser leben, nicht möglich ist, zu wissen, ob sie Wasser trinken, so ist es bei königlichen Angestellten nicht möglich, zu wissen, ob sie Geld nehmen.«

Andere Kapitel handeln — um nur einiges zu erwähnen — über

  • die Ausstellung königlicher Erlasse,
  • über die Prüfung von Edelsteinen,
  • über Bergbau,
  • Salzhandel,
  • Münzwesen,
  • Nahrungsmittelproduktion und Handel mit Nahrungsmitteln,
  • Import und Export,
  • Waage, Maß und Gewichte,
  • Regelung des Grenzverkehrs,
  • Weberei und Spinnerei,
  • Ackerbau (Düngung, Wetterkunde usw.),
  • Spirituosenerzeugung und Gasthausverkehr,
  • Regelung der Prostitution,
  • Zähmung, Aufzucht und Wartung der Elefanten und ihre Ablichtung für Kriegszwecke,
  • Steuereinhebung usw.

Der III. Hauptabschnitt ist dem Gerichtswesen (Dharmasthîya) gewidmet und handelt über das Prozessverfahren und das bürgerliche Recht.

Der IV. Hauptabschnitt beschäftigt sich mit der »Beseitigung der Dornen« (kan.takašodhana), d. h. der Bekämpfung aller staatsfeindlichen Elemente durch Polizeiwesen und Strafrecht.

 Zu den im I. Kapitel behandelten »Dornen« gehören

  • betrügerische Handwerker,
  • Münzfälscher,
  • diebische Straßenkehrer,
  •  leichtfertige Ärzte und
  • das wandernde Volk der Musikanten, Tänzer und dergleichen.

Solche »Gauner, die Diebe sind, ohne Diebe zu heißen, soll er verhindern, eine Landplage zu sein«.

Die übrigen Kapitel beschäftigen sich mit der Überwachung des Handels (zur Verhütung von Teuerung, Lebensmittelfälschung und dergleichen), mit sanitärer und sozialer Fürsorge und mit dem Straf recht.

Der V. Hauptabschnitt handelt zunächst über die Anwendung von allerlei hinterlistigen Mitteln zur Beseitigung von Hochverrätern und Staatsfeinden, gegen die der König nicht offen auftreten kann. Allerlei raffinierte Methoden werden hier empfohlen, wobei kein noch so niederträchtiges Mittel zur Erreichung des Zweckes zu schlecht ist und es gar nicht darauf ankommt, wenn dabei auch Unschuldige zugrunde gehen.

Der König sendet z. B. einen des Hochverrats verdächtigen Minister auf eine Expedition zur Niederwerfung eines aufständischen wilden Stammes aus, und wenn es zu einem Kampf kommt, wird er von (mitgeschickten) Desperados oder als Räuber verkleideten Spionen ermordet; der Öffentlichkeit aber wird mitgeteilt, dass er im Kampfe umgekommen sei.

Oder: Der König ist im Begriffe, ins Feld oder auf die Jagd auszuziehen, und beruft die verdächtigen Minister zur Audienz. Während die Minister zum König geführt werden, dringen gleichzeitig (nach Verabredung) Desperados mit versteckten Waffen in die königlichen Gemächer, lassen sich erwischen und durchsuchen; man findet Waffen bei ihnen, und sie geben an, dass sie von den Ministern gedungen seien. Die Sache wird öffentlich bekannt gemacht, die verdächtigen Minister werden getötet, und an Stelle der Desperados werden irgendwelche andere Leute hingerichtet.

Im 2. Kapitel dieses Abschnittes werden allerlei teils sehr raffinierte Methoden gelehrt, mittels deren ein König, der in finanziellen Nöten ist, seine Schatzkammer füllen kann.

  • Zunächst soll aus den Bauern, Kaufleuten und Gewerbetreibenden durch Drohungen und Versprechungen soviel als möglich an Steuern und Abgaben erpresst werden.
  • Geheimagenten sollen die reichen Leute auch zu freiwilligen Abgaben anspornen, für die sie dann Ehrenstellen oder Auszeichnungen erhalten.
  • Auch das Eigentum von ketzerischen Gemeinden und von Göttertempeln soll unter irgendeinem Vorwand zur Füllung des königlichen Schatzes verwendet werden.
  • Der König kann aber auch während der Nacht irgendwo ein Heiligtum mit einem Götterbild errichten und die Nachricht verbreiten lassen, dass es von selbst entstanden sei, und aus Wallfahrten und Prozessionen für seine Kasse Nutzen ziehen.
  • Oder Geheimagenten des Königs sollen als Zauberer auftreten und bei irgendeinem Baum Angst vor einem Dämon im Volke erregen und den Leuten (angeblich zur Besänftigung des Dämons) Geld abnehmen.
  • Man kann auch zwei Fliegen mit einem Schlag töten, indem man unzuverlässige Leute in verdächtige Situationen bringt oder mit Hilfe der Geheimagenten geradezu Verbrechen konstruiert, die Verdächtigen verhaftet oder tötet und ihr Vermögen zugunsten der königlichen Schatzkammer konfisziert.

Von großem Interesse ist das 3. Kapitel, in welchem die Gehälter und Remunerationen sämtlicher Beamten und Angestellten — von den höchsten Geistlichen und Ministern mit 48000 bis zu den niedrigsten Dienern und Arbeitern mit nur 60 Pa.nas Jahresgehalt — genau verzeichnet sind.

Die folgenden Kapitel enthalten Verhaltungsmaßregeln für Höflinge und Ratschläge für Minister, wie sie alle Macht an sich reißen können.

Mit dem VI. Hauptabschnitt beginnt die eigentliche Politik.

Im 1. Kapitel werden die sieben Prak.rtis, d.h. Elemente oder Grundlagen der Herrschaft (König, Minister, Land, Festung, Schatz, Heer und Freund), und deren wünschenswerte Eigenschaften aufgezählt.

 Im 2. Kapitel folgen die Definitionen der verschiedenen »Kreise« (ma.n.dala) von feindlichen und freundlichen Nachbarn. Mit echt indischer Pedanterie werden da unterschieden: der Eroberer, der Feind, der Freund, der Freund des Feindes, der Freund des Freundes, der Freund des Freundes des Feindes, der Feind im Rücken, der Bundesgenosse im Rücken, der Bundesgenosse des Feindes im Rücken, der Bundesgenosse des Bundesgenossen im Rücken, der eine Mittelstellung Einnehmende und der Neutrale, wobei Freund und Feind wieder eingeteilt werden in »natürliche« und »erworbene«. Daran schließen sich Erörterungen über die Grundlagen des wirtschaftlichen Gedeihens und die Sicherheit eines Staates.

Der VII. Hauptabschnitt handelt über die sechs Methoden der Politik:

  1. Friede,
  2. Krieg,
  3. Neutralität,
  4. Marschbereitschaft,
  5. Bündnis und
  6. zweideutiges Verhalten,

und darüber, wann jede einzelne dieser Methoden anzuwenden ist.

Der VIII. Hauptabschnitt handelt von den »Übeln« (vyasana), d. h. sowohl von den Lastern eines Königs (Jagd, Spiel, Trunk, Weiber), als auch von den Unglücksfällen (Seuchen, Feuer, Überschwemmung usw.), die ein Staatswesen befallen können, und es wird erörtert, welche von den Übeln die schlimmeren sind.

Die Hauptabschnitte IX und X beschäftigen sich ganz mit militärischen Dingen: Aushebung der Armeen, Definitionen der verschiedenen Truppenabteilungen, Aufstellung und Einrichtung des Lagers usw. Wer zu schwach ist, den Feind im ehrlichen Kampf zu besiegen, soll vor keinem noch so heimtückischen Mittel zurückschrecken. Wenn es zur offenen Schlacht kommt, soll der König die Soldaten durch Reden anfeuern, wobei ihn Astrologen, Priester und Hofbarden unterstützen, indem sie den Himmel als Lohn für die Tapferen und die Hölle als den für die Feiglinge bestimmten Ort beschreiben.

Zum Schluss heißt es, dass zur Besiegung des Feindes die Heeresmacht allein nicht genügt, sondern auch die Anwendung von List notwendig ist; denn

»Einen tötet — vielleicht auch den nicht — der vom Schützen geschleuderte Pfeil; Aber die List, die ein Kluger ersonnen, tötet das Kind im Mutterleib.«

Dieser Vers führt zu den folgenden Abschnitten über, in denen die List als ein Hauptkampfmittel gelehrt wird.

Der XI. Hauptabschnitt beschäftigt sich mit dem Verhalten des Königs gegenüber gewissen aristokratischen Oligarchien, die vom Kriegerhandwerk leben. Diese soll der König für sich gewinnen und für seine Zwecke ausnützen oder, wenn das nicht möglich ist, durch die verschiedensten Mittel zwischen ihnen Uneinigkeit stiften, um sie unschädlich zu machen. Besonders empfohlen wird für diesen Zweck die Verwendung von Frauenzimmern, die Eifersucht und Streit zwischen ihnen erregen und dadurch Gelegenheit geben sollen, dass Desperados sich in den Streit einmischen und einen gefährlichen Häuptling niedermachen.

Der XII. Hauptabschnitt gibt eine Anzahl von Rezepten, wie ein schwacher König durch Intrigen mit Hilfe von Spionen, Geheimagenten, Desperados und Giftmischern über mächtigere Feinde Herr werden kann. Die Verwendung weiblicher Geheimagenten und der Missbrauch religiöser Institutionen spielen dabei die erste Rolle. Es sollen z. B.

  • Geheimagenten die als Zauberer verkleidet sind, verliebten Führern angebliche Liebestränke, in Wirklichkeit aber Gift verabreichen.
  • Oder der König soll Spione, als Kaufleute, Hirten, Asketen usw. verkleidet, über die Grenze schicken, damit sie in Feindesland alles auskundschaften, oder auch als Spirituosen- und Fleischhändler die Leute vergiften.
  • Oder an Kultstätten und Plätzen, wo die Feinde zur Götterverehrung und bei Wallfahrten zusammenkommen, soll er Maschinerien aufstellen lassen, wodurch eine Mauer oder ein Fels auf die Köpfe der Feinde herabstürzt und sie erschlägt, und dergleichen mehr.

Ähnliche Mittel werden im XIII. Hauptabschnitt zur Eroberung einer Festung gelehrt.

»Wenn ein Eroberer ein feindliches Dorf zu gewinnen wünscht, soll er durch Verbreitung von Nachrichten über seine Allwissenheit und seine Verbindung mit Gottheiten seine eigenen Anhänger aufmuntern und die Anhänger des Feindes in Angst versetzen.«

Den Ruf der Allwissenheit erlangt er, indem er Dinge, die er durch Spione oder Brieftauben in Erfahrung gebracht hat, verbreiten und erzählen lässt, dass er sie auf Überirdische Weise erfahren habe.

Den Ruf, dass er mit Gottheiten verkehre, erlangt er z. B. auf folgende Weise: Er führt Gespräche mit dem Gott des Feuers auf dem Altar oder mit der in einer Statue verkörperten Gottheit und bringt ihnen Verehrung dar, während in Wirklichkeit Geheimagenten durch einen unterirdischen Gang im Feueraltar oder in dem Hohlraum der Götterstatue verborgen sind und aus ihnen sprechen. Feindliche Könige kann man u. a. auch auf folgende Weise anlocken und beseitigen (XIII, 2, p. 396 f.):

»Ein kahlgeschorener oder Haarflechten tragender Asket, der in einer Berghöhle wohnt und sich als 400 Jahre alt ausgibt, soll sich mit einem Gefolge von vielen Schülern in der Nähe der feindlichen Stadt aufhalten. Die Schüler sollen mit Geschenken von Wurzeln und Früchten zum Minister und zum König gehen und ihn einladen, den großen Heiligen zu besuchen. Und wenn der König gekommen ist, soll der Asket ihm Geschichten von alten Königen und Ländern erzählen und dann sagen: Jedesmal, wenn hundert Jahre voll sind, gehe ich ins Feuer und werde wieder jung. Jetzt werde ich in deiner Gegenwart zum viertenmal ins Feuer gehen. Es ist aber notwendig, dass du dich in meine Nähe begibst. Wähle dir drei Wünsche. Nachdem der König seine Zustimmung gegeben, sagt der Asket: »Sieben Tage und Nächte lang musst du hier mit Frauen und Kindern verweilen, um zuzuschauen und Opfer darzubringen.4 Während er dort verweilt — mache man einen Überfall auf ihn.«

Während mehrere Kapitel den unehrlichen Methoden zur Eroberung einer Festung gewidmet sind, wird schließlich in einem Kapitel auch die »ehrliche« Belagerung und Erstürmung einer Festung beschrieben.

Dann folgt ein interessantes Kapitel (XIII, 5, p. 408 ff.) über die Pazifikation eines eroberten Landes. Hier lesen wir:

»Wenn er ein neues Gebiet in Besitz genommen hat, soll er die Laster des Feindes mit seinen eigenen Tugenden bedecken und dessen Tugenden durch Verdoppelung seiner eigenen Tugenden in Schatten stellen. Durch strenge Beobachtung seiner Pflichten, durch Gnadengeschenke, Erteilung von Privilegien und Ehrenbezeigungen soll er das Wohl seiner Untertanen fördern... In bezug auf Sitte, Tracht, Sprache und Lebensweise soll er sich dem Volke anpassen. Und er folge dem Glauben des Volkes in bezug auf die Landesgottheiten, Feierlichkeiten, Feste und Unterhaltungen.«

Gelehrte und anderweitig hervorragende Männer soll er durch Landschenkungen, Geld und Steuernachlässe auszeichnen. Gefangene soll er freilassen. An gewissen Festtagen, z B. den Feiern zu Beginn der drei Jahreszeiten und an den Vollmondfeiern, soll er das Töten von Tieren verbieten. Er soll allerlei humanitäre Einrichtungen treffen usw.

Der XIV. Hauptabschnitt handelt über die Geheimmittel (aupani.sadikam) und ist ein schwer verständliches Zauberbuch. Hier finden wir Rezepte für Mixturen und Zaubermittel zum Zweck von Brandstiftung, Mord, Blendung, Erzeugung von Wahnsinn und Krankheiten aller Art, desgleichen Rezepte, die einen Menschen instandsetzen sollen, einen Monat lang zu fasten, seine Farbe zu wechseln, über Feuer hin wegzuschreiten, im Finstern zu sehen, sich und andere unsichtbar zu machen, Tiere und Menschen einzuschläfern usw.

Der XV. (letzte) Hauptabschnitt enthält eine Darstellung des Planes des ganzen Werkes und eine Aufzählung der in dem Buch verwendeten methodischen Kunstgriffe. Während wir in der Dialektik der Mimâ.msâ und in den philosophischen Bhâsyas nur fünf oder sechs solche methodische Kunstgriffe angewendet finden, werden hier 32 aufgezählt, definiert und durch Beispiele aus dem Werk selbst illustriert.

Diese kurze Übersicht über den Inhalt des Werkes genügt, um zu zeigen, dass das Kau.tilîya-Arthašâstra ein einzigartiges Werk ist, das auf die Kulturverhältnisse und das wirkliche Leben im alten Indien mehr Licht wirft, als irgendein anderes Werk der indischen Literatur.

Von geradezu unschätzbarem Werte würde aber dieses Buch sein, wenn es tatsächlich, wie hervorragende Forscher annehmen), den Minister des berühmten Königs Candragupta zum Verfasser hätte und als ein Werk des 4. Jahrhunderts v. Chr. anzusehen wäre. Es wäre in der Tat das erste und einzige sicher datierbare Zeugnis indischer Literatur und Kultur aus so früher Zeit. Und wir könnten uns nichts sehnlicher wünschen, als ein solches Werk zu besitzen. Aber gerade deshalb ist es notwendig, unser Urteil nicht durch unsere Wünsche beeinflussen zu lassen und die Gründe, die für und gegen die Abfassung des Werkes im 4. Jahrhundert v. Chr. sprechen, genau zu prüfen.

Was wissen wir von Kau.tilya? Die Purâ.nas berichten (in Form einer Prophezeiung) übereinstimmend, dass Kau.tilya das Königsgeschlecht der Nandas beseitigt und den Maurya Candragupta zum König gesalbt habe. Von irgendeiner Tätigkeit des Kau.tilya als Lehrer oder Schriftsteller wissen sie nichts. Um das Jahr 322 v. Chr. bestieg Candragupta den Thron; im Jahre 302 v. Chr. kam der Grieche Megasthenes als Gesandter des Seleukos Nikator an seinen Hof. Er hat auf Grund eines langjährigen Aufenthalts einen Bericht über Indien verfasst, der uns wenigstens in Bruchstücken erhalten ist. Merkwürdig genug ist es, dass weder der Grieche Megasthenes noch spätere antike Schriftsteller etwas von dem berühmten Minister des Candragupta wissen.

Eine genaue Vergleichung der Berichte des Megasthenes mit dem Arthašâstra bestätigt nicht die Annahme, dass dessen Verfasser und Megasthenes Zeitgenossen waren. Auch zwischen den Verhältnissen zur Zeit des Ašoka und den im Kau.tilya beschriebenen lässt sich keine nennenswerte Übereinstimmung nachweisen.

Patañjali im Mahâbhâ.sya erwähnt die Mauryas und die Sabhâ des Candragupta, aber von Kau.tilya sagt er nichts.

Was uns sonst von Kau.tilya berichtet wird, gehört durchaus der Sage und der Dichtung an, so die dem Drama Mudrârâk.sasa zugrunde liegende Geschichte und so auch die Erzählungen in Somadevas Kathâsaritsâgara und Hemacandras Pariši.s.ta-parvan. Aber auch in diesen Sagen ist von einer Tätigkeit des Kau.tilya als Lehrer oder Schriftsteller nicht die Rede. Nur im I. Akt des Mudrârâk.sasa tritt Kau.tilya in Begleitung eines Schülers auf.

In dem sachlichen Teil des Kau.tilîya - Arthašâstra findet sich nirgends eine Spur von einem Hinweis auf die Nandas, die Mauryas oder auf den König Candragupta oder auf die Zustände seiner Zeit.

Das Arthašâstra selbst gibt sich ohne Zweifel als ein Werk des Kau.tilya aus, nämlich in den Schlussversen von I, l und II,10 und am Schluss des ganzen Werkes, wo auf die Vernichtung der Nandas angespielt wird:

»Er, der die Wissenschaft und das Schwert und die dem Nandakönig gehörige Erde rasch und ungeduldig herausgerissen), — er hat dieses Lehrbuch verfasst«.

Aber selbst, wenn die Kapitel, in denen diese Verse vorkommen, zu dem ursprünglichen Bestand des Werkes gehören und nicht etwa erst — was mir wahrscheinlicher ist — bei dessen Schlussredaktion hinzugekommen sein sollten, so würde daraus noch nicht folgen, dass das Arthašâstra das Werk des Kau.tilya ist, sondern nur, dass es sich als solches gibt. In dem Werk selbst heißt der Verfasser niemals Cânakya oder Vi.s.nugupta, sondern immer nur Kau.tilya; und schon der Name Kau.tilya spricht dagegen, dass wir es wirklich mit dem Werk eines Autors dieses Namens zu tun haben. Kau.tilya bedeutet »Falschheit«, »Tartufferie«, und es ist nicht wahrscheinlich, dass Candraguptas Minister sich selbst diesen Namen gegeben hat.

Jacobi legt viel Gewicht darauf, dass der Verfasser des Werkes ein Staatsmann und kein Pandit gewesen sei. Er nennt ihn geradezu den »indischen Bismarck«, der in seinen Mußestunden oder vielleicht in seinem Alter ein theoretisches Werk über seinen Lebensberuf verfasst habe, »wie das ja auch Friedrich der Große getan hat«. Aber rechtfertigt der Inhalt des Arthašâstra wirklich diese Auffassung? Doch wohl kaum. Wir finden ja in dem Arthašâstra genau dieselbe Vorliebe für Definitionen, pedantische Einteilungen, Klassifikationen und Schematisierungen, wie in anderen, von Pandits verfassten wissenschaftlichen Werken. Das Werk setzt auch das Vorhandensein einer ausgebildeten Terminologie des Nîtišâstra schon voraus. Und nur aus einem schon lange vorausgehenden Schulbetrieb der Nîti-Wissenschaft erklären sich die vielen Diskussionen, in denen die Meinungen »der Lehrer« d.h. älterer Lehrer, oder gewisser Schulen (Mânavas, Bârhaspatyas, Aušanasas) oder auch einzelner Schriftsteller (wie Bhâradvâja, Višâlâk.sa, Parâšara usw.) der des Kau.tilya gegenübergestellt werden. Wenn aber zum Schlüsse solcher Diskussionen mit den Worten: »So sagt Kau.tilya« die maßgebende Ansicht gelehrt wird, so schließt das zwar nicht aus, dass Kau.tilya der Verfasser war, aber im allgemeinen ist doch diese Art der Erwähnung des Autors nur in Sûtras üblich, die als Schultexte, nicht als Werke individueller Verfasser anzusehen sind.

Ich glaube also, dass das Kau.tilîya-Arthašâstra dem Kau.tilya aus keinem anderen Grunde zugeschrieben wurde, als deshalb, weil dieser sagenhafte Minister des Königs Candragupta als der typische Meister, wenn nicht als der Erfinder der Politik galt. Cânakya oder Kau.tilya ist das Vorbild oder der bekannteste Typus des raffinierten, schlauen und rücksichtslosen, aber seinem Fürsten treu ergebenen Ministers, der uns in der dramatischen und in der Erzählungsliteratur von Bhâsa angefangen so oft begegnet. Aus demselben Grunde wurden später alle Nîtisprüche auf den Meister Cânakya zurückgeführt.

Wenn wir den Inhalt des Werkes selbst überblicken, so finden wir, dass es außer der Politik im engeren Sinne eine Unmenge von Gegenständen der Verwaltung behandelt, die eingehende Fachkenntnisse auf den Gebieten der Architektur, der Landwirtschaft, des Bergbaues, des Militärwesens usw. voraussetzen, die auch im alten Indien unmöglich ein Mann beherrschen konnte. Man kann ja annehmen, dass Kau.tilya für diese Abschnitte Beamte als Mitarbeiter hatte. Wahrscheinlicher ist es aber, dass es Spezialwerke über die einzelnen Gebiete gegeben hat, die der Verfasser des Arthašâstra wenig verändert in sein Werk aufgenommen hat. Dafür spricht auch der Umstand, dass dieselben Gegenstände öfter in mehreren Kapiteln behandelt werden. Daraus ergibt sich aber, dass der Entstehung des Kau.tilîya-Arthašâstra nicht nur eine lange literarische Tätigkeit auf dem Gebiete der Politik, sondern auch, auf verschiedenen Gebieten der Technik und der Volkswirtschaft vorausgegangen sein muss. Auch das macht es zum mindesten nicht sehr wahrscheinlich, dass unser Werk schon im 4. Jahrhundert v. Chr. entstanden ist.

Um die Zeit des Kau.tilîya bestimmen zu können, ist die Frage von Wichtigkeit, welcher Literaturkreis außer der älteren Arthašâstra-Literatur in dem Werk als bekannt vorauszusetzen ist. Aus verschiedenen Stellen geht nun hervor, dass außer dem Veda und den Vedâńgas auch eine epische, erzählende und didaktische Literatur bekannt gewesen sein muss. Die Haupt-Erzählungen des Mahâbhârata und des Râmâyana waren schon bekannt; aber der Sagenschatz, aus dem das Arthašâstra schöpfte, enthielt auch vieles, was nicht in den beiden Epen vorkommt, sondern zum Teil in der vedischen, zum Teil in der altbuddhistischen Literatur nachweisbar ist. Es sind aber durchaus brahmanische Sagen, auf die angespielt wird. Von dem Bestehen eines Kâvya oder eines Nâ.taka finden wir im Kau.tilîya keine sicheren Beweise.

Als bekannt vorausgesetzt, und zwar als ein Werk des Ministers des Candragupta, wird das Kau.tilîya-Arthašâstra im Tantrâkhyâyika, im Dašakumâracarita und im Nyâyabhâ.sya des Vâtsyâyana. Ziehen wir andererseits die schon erwähnten Übereinstimmungen des Kau.tilîya mit den Dharmašâstras des Yâjñavalkya und des Nârada in Betracht sowie die Tatsache, dass das Kau.tilîya oder eines der in ihm benützten technischen Werke Kenntnis der Alchimie voraussetzt, so wird man wohl sagen dürfen, dass das Kau.tilîya-Arthašâstra zwar ein altes Werk, aber doch nicht älter als 3. Jahrhundert n. Chr. ist. Wenn wir Tantrâkhyâyika und Nyâyabhâ.sya vermutungsweise ins 4. Jahrhundert n. Chr. setzen dürfen, so wird das Kau.tilîya wahrscheinlich nur wenig älter sein.

Mehr beweist auch nicht die Erwähnung des »Ko.dillayam« in einer Liste von brahmanischen Werken im Nandîsûtra und Anuyogadvära des Jainakanons. Und wir können immerhin zufrieden sein, ein solches Werk aus so alter Zeit zu besitzen, wenn sich auch die Hoffnung, ein sicher datierbares Werk des 4. Jahrhunderts v. Chr. zu besitzen, als trügerisch erwiesen hat.

Mit Sicherheit ergibt sich aus dem Inhalt des Kau.tilîya-Arthašâstra, dass dessen Verfasser ganz und gar auf dem Boden der brahmanischen Religion und Lebensanschauung steht und ein Staatswesen voraussetzt, in dem der Brahmane eine erste Rolle spielte. Bei der Ausübung seiner Pflichten ist der König stets von Priestern und Geistlichen umgeben, die auch als Hofbeamte Höchstgehälter beziehen. Das hindert freilich nicht, dass die religiöse Gläubigkeit des Volkes, wenn es sich um Sicherung der Königsherrschaft oder um Stärkung des Staatsschatzes handelt, wie wir oben gesehen haben, in gröblichster Weise missbraucht wird. So ist ja auch Machiavelli, dem sonst ebenso wie dem Kau.tilya kein Mittel zur Erreichung seines Zweckes zu schlecht ist, streng gläubig und kirchlich gesinnt.

Im übrigen stimmt die oft gehörte Bezeichnung des Kau.tilya als des »indischen Machiavelli« nur teilweise. Sowie für das »Buch vom Fürsten«, so ist auch für das Arthašâstra an die Möglichkeit eines anderen als eines monarchischen Staates nie gedacht und, soweit es die Erhaltung des Fürsten gilt, stehen beide »jenseits von Gut und Böse«. Aber ein grundsätzlicher Unterschied besteht zwischen Kau.tilya und Machiavelli darin, dass der letztere vor allem Historiker ist, der seine Methoden aus den Lehren der Geschichte ableitet, was dem »indischen Machiavelli« vollständig fern liegt. Dieser ist reiner Theoretiker und fragt nur: Welche Mittel sind zur Erhaltung des Herrschers nützlich und welche nicht?

Allerdings machen einige Kapitel (z. B. die über die Gehälter der Beamten, .die Anlage und Einrichtung von Städten und Festungen u. dgl.) ganz den Eindruck, als wäre hier einfach die Beschreibung von tatsächlichen Verhältnissen als Theorie gegeben. Dieser Umstand macht es wahrscheinlich, dass der Verfasser der betreffenden Kapitel und vielleicht des ganzen Werkes ein Beamter eines nicht unbedeutenden Herrschers war.

Nicht nur ein jüngeres Werk als das Kau.tilîya-Arthašâstra, sondern auch ein Werk von etwas anderer Art ist der Nitisâra des Kâmandaki oder Kâmandaka. Es ist nicht nur ganz in Versen abgefasst, sondern es ist in der Tat ein Mittelding zwischen Lehrbuch und didaktischer Poesie. Der trockene
Ton eines eigentlichen Šâstra, wie es das Kau.tilîya ist, wird oft verlassen, und manche Teile des Werkes gehören ganz der Spruchdichtung über Nîti an, wie sie uns aus einigen Abschnitten des Mahâbhârata und der Kunstepen bekannt ist.

In den einleitenden Versen preist der Verfasser in einem großen Eulogium den Vi.s.nugupta, der die Nandas gestürzt, dem Candragupta durch die Kraft seiner Intrigen die Erde erobert und aus dem großen Ozean der Arthašâstras den Nektar des Nîtišâstra ausgezogen hat, und versichert, dass er die Meinungen der Kenner der »Königswissenschaft« in Übereinstimmung mit den Lehren dieses Meisters, wenn auch nur abgekürzt, vortragen werde. Und an anderer Stelle spricht er von Kau.tilya als seinem »Guru«. Aber das Wort Guru hat hier nicht die gewöhnliche Bedeutung »Lehrer«, sondern bezeichnet nur den mit Ehrfurcht genannten »Meister«, dessen Werk die Hauptquelle, wenn auch nicht die einzige Quelle für sein Buch gewesen ist.

Denn nicht nur zwischen dem Minister des Königs Candragupta, sondern auch zwischen dem Verfasser des dem Kau.tilya. zugeschriebenen Arthašâstra und dem Nîtisâra des Kâmandaki liegt wahrscheinlich ein Zeitraum von mehreren Jahrhunderten. Es ist bezeichnend, dass im Tantrâkhyâyika das Kau.tilîya zitiert wird, während die jüngeren Fassungen des Pañcatantra sich auf den Nîtisâra berufen. Der Name der prächtigen Nonne und Diplomatin in Liebessachen, Kâmandakî, ist von dem Dichter Bhavabhûti in seinem Drama Mâlatîmâdhava sicher mit Absicht gewählt, um an das Lehrbuch des Kâmandaki zu erinnern, sei es dass dieses zu seiner Zeit am bekanntesten oder vielleicht das Werk eines Zeitgenossen war, dem der Dichter ein Kompliment machen wollte. Vâmana (um 800 n. Chr.) zitiert einen Vers, in dem die »Kâmandakî Nîti« erwähnt wird. Da Dandin den Nîtisâra noch nicht kannte, so können wir wohl mit großer Wahrscheinlichkeit die Entstehung des Werkes zwischen 700 und 750 n. Chr. ansetzen.

Der Inhalt des Nîtisâra deckt sich nur zum Teil mit dem des Kau.tiliya. Es gibt ganze große Abschnitte des letzteren — so die über die Verwaltung handelnden II, III und IV, das Aupani.sadam (XIV) und der letzte Abschnitt über die Methoden —, denen im Nîtisâra nichts Ähnliches entspricht. Auch zeigt dieser bedeutende Abweichungen, die beweisen, dass der Verfasser außer dem Kau.tilîya-Arthašâstra noch andre Quellen benützt hat.

Die Sargas I und II über die Bezähmung der Sinne und die für den König wichtigen Wissenschaften entsprechen Kau.t. I, 6 und I, 1. Doch wird ânvîk.sikî von Kâmandaki auf die Lehre vom Selbst (âtmavijñâna) bezogen.

Der III. Sarga enthält Sprüche zur Charakteristik eines guten Königs, die ebenso gut in einem Dharmašâstra, ja sogar im Dhammapada stehen könnten.

Sarga IV handelt von den sieben Gliedern« eines Königreiches (entsprechend den Prak.rtis im Kau.t. VI).

Der V. Sarga über den Königsdienst gibt einerseits einen Leitfaden für das Benehmen der Höflinge, andrerseits Regeln für das Verhältnis des Königs gegenüber diesen (wie Kau.t. V, 4). Hier wird auch von der Sorge des Königs für den Staatsschatz und von seinem Verhältnis zu den Untertanen gesprochen. Bezeichnend sind die Verse V, 81-83:

»Fünffach droht Gefahr den Untertanen. Von den Beamten zuerst, Dann von Dieben und Feinden, dem Günstling des Königs und der Habgier des Fürsten.
Hat der König erst diese Gefahr von fünferlei Art beseitigt,
Dann genieß' er zur Zeit die Frucht zum Gedeihn der Lebensziele.
Gleichwie die Kuh, zur rechten Zeit gewartet, ihre Milch gibt,
Und wie die Liane, wenn sie begossen, ihre Blüten spendet,
So seien auch die Untertanen geschützt erst, dann geschröpft.«

Der VI. Sarga von der gerechten Bestrafung und der Unschädlichmachung der Verräter entspricht dem Kau.t. V,

der VII. Sarga von den Maßregeln zum Schutz des Königs dem Kau.t. I, 17 und 21.

Die Sargas VIII—XI beschäftigen sich mit der äußeren Politik (wie Kau.t. VI, VII); dabei wird das Einteilen und Klassifizieren der »Kreise« (ma.n.dala) der feindlichen und freundlichen Nachbarn bis zur unsinnigsten Tüftelei getrieben.

Sarga XII handelt von den Beratungen (wie Kau.t. I, 15),

XIII von den Gesandten (wie Kau.t. I, 16) und im Anschluss daran von den Spionen (wie Kau.t. I, 11 — 12). Die Spione sind »das in die Ferne wandernde Auge« des Königs. Durch den Spion sieht er wie durch ein feines Gewebe das Gebaren der Feinde; »denn ein König, der Spione als Augen hat, wacht, selbst wenn er schläft« (XIII, 28 f.).

Die Sargas XIV und XV über die »Übel« des Königreiches entsprechen dem Kau.t. VIII..

Die letzten Sargas (XVI—XX) behandeln das Militärwesen, wobei Kâmandaki ebenso wie sein Meister Kau.tilya auf die Listen und Ränke zur Besiegung stärkerer Feinde großes Gewicht legt. So sagt er (XIX, 71):

»Fest entschlossen soll er die Feinde im unehrlichen Kampfe vernichten; denn das Töten der Feinde durch List schmälert nicht sein religiöses Verdienst: hat doch Dronas Sohn in der Nacht mit wohlgeschärftem Schwert das furchtlos eingeschlafene Heer der Pandavas vernichtet.«

Im 10. Jahrhundert studierte man in Kaschmir noch das Kau.tilîya-Arthašâstra. Das beweist das Nîtivâkyâm.rta des Jaina Somadevasûri, der uns als Verfasser des Yašastilaka bekannt ist. Dieser »Nektar der Nîti-Lehren« ist zwar stark von Kau.tilya abhängig und stimmt mit ihm oft wörtlich überein, ist aber doch ein Werk ganz anderer Art. Es ist nicht wie das Arthašâstra des Kau.tilya ein praktisches Handbuch der Politik und Volkswirtschaft, sondern vielmehr ein pädagogisches Werk, das gute Ratschläge für Könige enthält. Und der Begriff nîti schließt bei Somadeva sowohl »politische Klugheit« als auch »sittliche Lebensführung« ein.

Das Werk beginnt daher auch ganz wie ein Handbuch der Moral, und in vielen Kapiteln überwiegt durchaus der moralische Ton. Selbst wo das Nîtivâkyâm.rta dieselben Gegenstände behandelt wie das Kau.tilîya, was oft schon durch die Übereinstimmung der Titel der einzelnen Abschnitte zum Ausdruck kommt, zeigt sich doch, dass Somadeva mehr allgemeine Regeln für das Verhalten des Königs gibt, während Kau.tilya genau ins Detail der politischen Praxis geht. Was für Kau.tilya wichtig ist, scheint dem Somadeva unwesentlich zu sein. So hat zwar auch das Nîtivâkyâm.rta Abschnitte über die Festung, den Schatz und das Heer; aber man wird in ihnen vergeblich alle die Details suchen, die wir im Kau.tilîya finden. Auch sachlich weicht übrigens Somadeva in einigen Fällen von Kau.tilya ab. Er erwähnt z.B. im Gerichtsverfahren die Gottesurteile in Übereinstimmung mit den Dharmašâstras und im Gegensatz zum Kau.tilîya. Im übrigen steht Somadeva, trotzdem er ein Jaina ist, ganz auf dem Boden des brahmanischen Gesetzes und der brahmanischen Lebensauffassung und hält namentlich an dem Kastenwesen streng fest. Nur an sehr wenigen Stellen tritt eine Jinistische Tendenz hervor.

In bezug auf Sprache und Stil unterscheidet sich das Nîtivâkyâm.rta sowohl vom Kau.tilîya als auch vom Nîtisâra. Es ist ganz in Prosa geschrieben, und zwar meist in kurzen, prägnanten Sätzen, die aber nichts mit dem Sûtrastil gemein haben. Die Sprache ist klar und einfach. Somadeva liebt es, Sprichwörter oder sprichwortartige Sätze einzuflechten. Einige wenige Proben mögen von dem Charakter und Inhalt des Werkes eine Vorstellung geben.

S. 7: »Wer gegen seine Getreuen sich wie Indra, gegen seine Widersacher wie Yama verhält, der ist ein König. Denn des Königs Pflicht ist das Bestrafen der Bösen und das Beschützen der Guten, nicht aber das Kahlscheren des Hauptes oder das Tragen von Haarflechten.«

S. 9: »Ein Mann, der nicht die Wissenschaft studiert hat, ist blind, auch wenn er Augen hat. Denn es gibt kein ärgeres Vieh als den Unwissenden. Besser eine Welt ohne König, als dass ein Dummkopf König ist.«

S. 14: »Das Lokâyata (der Materialismus) ist das beste Mittel zur Durchführung der Geschäfte dieser Welt. Denn ein König, der die Lehren des Lokâyata studiert hat, bemüht sich, die »Dornen« des Reiches auszurotten. Die Handlungsweise derjenigen, die ausschließlich Asketen sind, ist ja keineswegs einwandfrei. Wer nur ganz von Mitleid erfüllt ist, der vermag nicht einmal den in seinen Händen befindlichen Besitz zu bewahren. Denn wer verachtet nicht denjenigen, dessen Sinn ganz auf Seelenfrieden gerichtet ist? Seelenruhe gegenüber Übeltätern ist der Schmuck von Asketen, nicht von Königen. Wehe dem Manne, der es nicht in seiner Macht hat, sowohl Zorn als Freundlichkeit zu zeigen! Der ist tot, auch wenn er noch lebt, der sich nicht gegen die Feinde mutig auflehnt.«

Somadeva steht wie die Dharmašâstras und das Kau.tilîya durchaus auf dem Standpunkte des »eigenen Gesetzes« (svadharma) für jede Kaste und jede Lebensstufe. Doch betont er etwas mehr als Kau.tilya die Pflichten des Šûdra und kennt auch den Begriff des »frommen Šûdra« (sacchûdra).

S. 16: »Tadelloses Benehmen, Lauterkeit, Fleiß und körperliche Reinheit machen auch die Sûdras geeignet zum Dienst für Götter, Brahmanen und Asketen. Wohlwollen, Wahrheitsliebe, Enthaltung von fremdem Gut, Bezähmung seiner Begierden, Vermeidung von Heiraten gegen das Kastengesetz, Keuschheit im Verhältnis zu verbotenen Frauen: das ist die gemeinsame Pflicht aller Kasten. Wie der Anblick der Sonne, so ist diese Pflicht allen gemeinsam.«

S. 21: »Dort herrscht immer Not, wo der König fortwährend Geld eintreibt. Wenn das Meer durstig ist, wo soll's in der Welt Wasser geben?«

Mit Bezug auf den Minister, der sich für seinen Herrn anstrengen soll, heißt es

(S. 32): »Auf Geheiß seines Herrn wird selbst ein Schafbock zum Löwen.«

Eine Beratung mit den Ministern soll nicht erst angestellt werden, wenn es schon Zeit zum Handeln ist. Denn

(S. 35) »was ist das für ein Brunnengraben, wenn das Haus in Brand steht?« In der Wahl seiner Diener soll der König vorsichtig sein. »Die Freunde sind, wo es auf Verstand, auf Geld oder auf Kampf ankommt, das sind brauchbare Menschen. Denn wer ist nicht jedermanns Freund zur Essenszeit?«

Wie für unsere Tage geschrieben ist das weise Wort

(S. 36): »Deren Amt die Waffe ist, die sollen nicht mit dem Amt der Beratung betraut werden«, d. h. »Generäle sollen nicht Räte sein«.

Das Kapitel über die täglichen Verrichtungen des Königs enthält eine Menge Regeln des Anstandes, der guten Sitte, des Kultes, der Diät und der Hygiene. Besonderes Gewicht wird auf Mäßigkeit im Essen gelegt, denn

 (S. 96): »Wer mäßig isst, der isst viel.«

Eine der wenigen Jinistischen Vorschriften lautet

(S. 99): »Er soll keinen Sport treiben, der mit der Verletzung lebender Wesen verbunden ist.«

Trotzdem das Arthašâstra des Kau.tilya so reichlich benützt ist, wird das Werk doch nirgends erwähnt. Es findet sich aber (S. 52) eine Anspielung auf den Minister Cânakya, der sich eines »scharfen Boten«, d. h. eines Desperados bediente, um den Nanda zu töten.

In dem Kapitel vom »Freund« (S. 86 f.) wird bemerkt, dass Tiere oft bessere Freunde sind, als Menschen. Zum Beweis wird das in der indischen und in der Weltliteratur so wohlbekannte Märchen (upâkhyânakam) von den dankbaren Tieren und dem undankbaren Menschen erzählt:

 »In einem Wald waren einmal ein Affe, eine Schlange, ein Löwe und ein Archivar (âk.sašâlika) in einen verdeckten Brunnen gefallen. Ein Wanderer, Kâńkâyana mit Namen, der ihnen herausgeholfen hatte, erlitt in der großen Stadt durch diesen Archivar den Tod.«

Eine andere bemerkenswerte Anspielung findet sich S. 110:

»Wenn Richter und Beisitzer ein Fehlurteil fällen, wie soll der Prozess gewonnen werden? Wird nicht durch viele der Bock zum Hund gemacht?«

Das ist eine Anspielung auf die bekannte Geschichte des Pañcatantra von den Schelmen, die dem Brahmanen, der einen Bock zum Opfer trägt, solange einreden, dass er einen Hund trage, bis dieser es glaubt und den Bock wegwirft, den die Gauner dann verzehren.

Endlich sei noch eine interessante Anspielung auf Bhavabhûtis Mâlatimâdhava erwähnt. Zum Beweis dafür, dass im Krieg Verstand oft wichtiger ist als die Waffen, sagt Somadeva (S. 121):

»Hört man doch, dass der Vater des Mâdhava, trotzdem er ferne weilte, dadurch, dass er sich der Hilfe der Kâmandakî bediente, die Mâlatî für den Mâdhava gewann.«

Auch von dem gelehrten Jainamönch Hemacandra, dem wir schon auf so vielen Gebieten der Literatur und der Wissenschaft begegnet sind, ist uns ein »kleines Lehrbuch der Politik für Jainas«, Laghv-Arhannîtišâstra, erhalten. Dieses ist ein Auszug aus einem größeren Werk in Prâkrit, dem uns nicht erhaltenen B.rhad-Arhannîtišâstra, das Hemacandra auf Wunsch des Königs Kumârapâla verfasst hatte. Das Werk ist in Šlokas abgefasst mit gelegentlich eingefügten Erklärungen in Prosa. Der weitaus größere Teil des Werkes beschäftigt sich aber nicht mit Politik, sondern mit Zivil- und Kriminalrecht im Anschluss an die Dharmašâstras, insbesondere die Manu-Sm.rti.

Die gewöhnlichen Gegenstände des Arthašâstra — Eigenschaften des Königs, Belehrungen über sein Verhalten, die sieben Prak.rtis, die sechs Methoden der Politik, Regeln für Minister, Feldherren und andere Beamte — werden nur in einem kurzen Abschnitt behandelt. Zu Beginn des zweiten Abschnittes wird die Nîti in drei Teile geteilt: Krieg, Strafe und Gerichtsverfahren. Dass der Verfasser ein Jaina ist, macht sich nur an wenigen Stellen bemerkbar, z. B. in dem Kapitel
über den Krieg. So heißt es, dass man nicht zum Krieg schreiten soll, so lange nicht alle anderen Mittel zur Abwehr des Feindes versucht worden sind. Denn

 «zweifelhaft ist der Sieg im Kampf, unzweifelhaft die Vernichtung von Menschenleben, wenn es daher andere Mittel gibt, soll der König den Kampf vermeiden.«

Ist der Krieg aber beschlossen, so soll man dafür sorgen, dass er möglichst wenig verlustreich sei, und dass er human geführt werde.

»Er kämpfe nicht mit allzu grausamen, nicht mit vergifteten, nicht mit heimtückischen Waffen, auch nicht mit solchen, die im Feuer geglüht sind, noch auch mit Steinen und Erdklößen. ... Er töte nicht einen Asketen oder einen Brahmanen, auch nicht einen Feigling, der die Waffen von sich geworfen hat, einen, der dem Untergange nahe oder dem ein Unglück zugestoßen ist, einen Eunuchen, einen Nackten, einen um Gnade Flehenden, einen Nichtkämpfer, einen Schlafenden, einen Kranken, einen Schutzsuchenden, einen, der Gras zwischen den Zähnen im Munde hält, einen Knaben, einen, der die Weihe (zum Opfer) zu vollziehen wünscht, noch auch einen, der (als Gast) in sein Haus gekommen ist.«

Das Kapitel über Da.n.danîti (II, 2) beginnt mit einem Zitat aus dem Jainakanon (dem Sthânâńga, wo sieben Arten von Strafen aufgezählt werden).

Der längste Abschnitt (III) befasst sich mit dem Gerichtsverfahren (vyavahâra). Hier werden ebenso wie in der Manu-Sm.rti die 18 Rechtsmaterien unterschieden.

 Der IV. Abschnitt handelt über Bußen (prâyašcitta), und zwar begegnen uns hier dieselben brahmanischen Bußübungen wie in den Dharmašâstras, nur dass noch die Verehrung der Jinas als Buße erwähnt wird. Gerade dieses Kapitel zeigt deutlich, wie im alten Indien das Staatswesen doch immer auf brahmanischer Grundlage ruhte. Dem haben auch die Jainas Rechnung getragen, wenn sie auf den Staat Einfluss gewinnen wollten. Darum erkennt auch Hemacandra das Kastenwesen vollständig an und schreibt z. B. eine Buße vor für einen, der im Hause eines Kirâta, eines Lederarbeiters u. dgl. eine Mahlzeit eingenommen hat (IV, 8).

Werke aus ganz neuer Zeit, um nicht zu sagen Fälschungen, sind die Šukranîti, d. h. das dem Šukra oder Ušanas zugeschriebene Lehrbuch der Politik, und die angeblich von Vaišampâyana, dem Erzähler des Mahâbhârata, verfasste Nîtiprakâsikâ. Aus diesen Werken wollte ihr Herausgeber
G. Oppert seiner Zeit beweisen, dass die alten Inder schon mit Feuerwaffen und Schießpulver bekannt waren.

Nur in einigen Handschriften erhalten ist der dem König Bhoja zugeschriebene Yuktikalpataru, »Wunschbaum der praktischen Methoden«.

Ca.n.de´svara, den wir oben (S. 502) als Verfasser eines Dharmanibandha kennen gelernt haben, ist auch der Verfasser eines Nîtišâstra, Nîtiratnâkara genannt, das sich mit dem ganzen Gebiet der Verwaltung, des Heerwesens, der bürgerlichen Einrichtungen usw. befasst.

Zum Arthašâstra gehören auch allerlei Lehrbücher über Spezialgebiete, wie Pferdekunde, Elefantenkunde, Kriegswissenschaft, Baukunst, Edelsteinkunde usw."


3. Textüberlieferung


In seiner kritischen Edition verwendet

Kau.tilya: The Kau.tilîya artha´sâstra / R. P. Kangle[1899 - ]. - Bombay : Univ. of Bombay. -- (University of Bombay studies : Sanskrit, Prakrit and Pali ; ...)

1. A crit. ed. with a glossary. -- 2 . ed . -- 1969. -- 20, 282, 59 S. -- ( ... ; l )

folgende Textquellen:

"The following manuscripts were used in the preparation of this edition:

D - This is a fragment of a palm-leaf manuscript in Devanagari characters discovered in a Jain Bhandar at Patan in North Gujarat by Muni Jinavijayaji, formerly Honorary Director, Bharatiya Vidya Bhavan, Bombay. This is the only Artha´sâstra ms. from North India and the only Devanagari ms. of the text to be found so far. Unfortunately, only a fragment of the ms. has been discovered. The first folio is missing. The fragment begins with folio 2 (which is much torn) starting with janapadanive´sa.h (1.1.4 and breaks off at folio 54 ending with the words tata.h para.m ko´sapû- (2.7.29). There is an additional folio, No. 64, which contains sûtras 2.11.21-39. The ms. is very old; Muni Jinavijayaji thinks that it belongs to the 12th century A.D. The ms. contains marginal notes throughout giving explanations of words in the text. There are reasons to believe that these explanations are culled from an old Sanskrit commentary on the text by Yogghama, a tiny fragment of which was also discovered at Patan along with this ms. See Cnn below. In a few places, the ms. shows portions of some commentary incorporated in the text. Two of these additions, those in 2.2.16 and 2.3.20, are distinctly derived from Cnn, and it seems quite likely that the others too, viz., those after 1.15.61, after 1.19.7, after 1.19.33 and in 1.20.15, are also derived from the same source. Despite these additions, which are easily recognisable, the text has been extremely well preserved in this ms. As a rule, it provides better and what appear to be original readings. Where this ms. was available, I have generally preferred readings from it to those from other mss. I must express my gratefulness to Muni Jinavijayaji for having placed at my disposal this ms. for the purposes of this edition. A text based on this ms. together with the fragment of Yogghama's commentary is now published : A Fragment of the Kou.talya's Artha´sâstra alias Râjasiddhânta, edited by Muni Jina Vijay, with a Preface by D. D. Kosambi (Bombay, 1959).

G1 - This is a palm-leaf manuscript in Grantha characters now in the Mysore Government Oriental Library, No. 3230. It originally belonged to a Pandit in the Tanjore District and was acquired from him along with a fragment of the Pratipadapancikâ, a Sanskrit commentary by Bha.t.tasvâmin, Cp below. The ms. contains the entire text on 168 folios. The Mysore edition of the Artha´sâstra by R. Shama ´Sastri is based on this ms.

[Kautilîyam Artha´sâstram = Arthasastra of Kautilya / revised and edited by R. Shama Sastry.  -- Mysore : Govt. Branch Press, 1924. -- xl, 456 p. -- [revision of the ed. 1909]]

The ms. is carefully written, though it contains many scribal errors as well as a few lacunae. There is no mention of the copyist's name nor any indication of its date. Shama ´Sastri thinks that it is not more than a century or two old (Indian Antiquary, 1905, p. 6). I am thankful to Dr. P. K. Gode, Curator of the Manuscripts Library, Bhandarkar Oriental Research Institute, Poona, for procuring this ms. for my use.

G2 - This is a transcript in Devanagari said to have been made in 1907 from a Grantha ms. belonging to the Oriental College Library, Madras. The transcript contains the whole text carefully written on 603 pages of quarto size paper and belongs to the Government Library, Munich, Germany (Sanskrit Ms. No. 335). The transcript was used in the preparation of the Punjab edition of J. Jolly and R. Schmidt, being designated there as B. Variant readings from this transcript were first given by Jolly in the Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (ZDMG, 70, 547-554; 71, 227-239; 414-428; and 72, 209-223).

[Arthasastra of Kautilya; a new edition by J. Jolly [1849 - 1932] and R. Schmidt [1866 - 1939] . -- Lahore : Moti Lal Banarsi Das, 1923 - 24. -- 2 vol. -- (Punjab Sanskrit series ; no. 4)]

It should be mentioned that in the Oriental Mss. Library in Madras, there is no trace whatever of any Grantha ms., from which this transcript could have been made. Inquiries made of Sastris associated with the Library from 1912 onwards have shown that there was, so far as they remembered, no Grantha ms. of the Artha´sâstra in the Mss. Library at Madras. If there ever was one, it must be presumed to have been lost. The transcript shows very great affinities with the Malayalam ms. M1 below and it seems to me that it has been transcribed from M1 rather than from any Grantha ms. This is shown particularly by the circumstance that sûtras 7.9.20-23 and 9. 7. 40-44, which are missing in M1 (but not in (G1 are also missing in G2 according to the ZDMG. This surmise was confirmed when I visited the Staatsbibliothek in Munich in 1961 and went through the transcript. The transcript was made by one Venkayya in Madras in 1907. There can now be no doubt that it is a transcript of M1. The mention in the Punjab edition of its being a transcript of a Grantha ms. is erroneous. Readings from this transcript are now given in accordance with the collation made in Munich.

G in the foot-notes stands for G1 and G2 together, though G2 is really unconnected with any Grantha ms.

M1 - This is a palm-leaf manuscript in Malayalam characters, originally belonging to the Raja of Edappalli in the former Travancore State, now in the University Mss. Library, Trivandrum, No. C. O. 2537. It contains the entire text on 132 folios. This ms. was the basis of the edition of the Artha´sâstra by T. Ganapati Sastri in the Trivandrum Sanskrit Series.

[The Arthasâstra of Kautalya : with the commentary Srîmûla of Mahâmahopâdhyâya T. Ganapati Sâstrí [1860 - 1926]. -- Trivandrum : Printed by the Superintendent, Government Press, 1924-1925. -- 3 vol. --  (Trivandrum Sanskrit series ; no. 79-80, 82)]

There is no mention of the copyist's name nor is there any indication of its date. It appears to be fairly old, perhaps written about three hundred years ago. It is carefully written, though there are quite a few scribal errors. It has undoubtedly preserved the text better than G1. I am indebted to the late Prof. V. A. Ramaswami Sastri, then Honorary Director, University Mss. Library, Trivandrum, for the loan of this ms.

M2 - This is a transcript in Devanagari characters made from a Malayalam manuscript in 1906. It is No. D 15608 of the Government Oriental Mss. Library, Madras, and contains the entire text on 518 pages bound in one volume. Though the Malayalam ms. from which the transcript was made is not specified, there is no , doubt that it was made from the Edappalli ms., M1 above. A note at the beginning of the transcript says that it was compared with the Edappalli ms. as well as with the Paliam ms. No. 486B. A note at the end says that it was compared with the original ms. in 1915; another that it was compared with a ms. belonging to Ampalakot Karunakara Menon of Calicut in 1918 ; a third that pp. 84-507 (of the transcript) were compared with a different ms. obtained from the Sanskrit Library, Tripunithura, Cochin State, in 1920. Variants from these mss. are found throughout the transcript either as marginal notes or as corrections made in the original. The particular ms. from which the variant is derived, is however mentioned only in a few cases. Besides, from the beginning to the end of chapter 2.13, numerous corrections in red pencil are to be found. The basis of these corrections is not at all clear. This transcript was used by Ganapati Sastri for his edition and designated ga by him. I must thank the authorities of the Government Oriental Mss. Library, Madras, who, in the summer of 1946, gave me all facilities for consulting this as well as other mss. in their collection.

M3 - This is a palm-leaf manuscript in Malayalam characters originally belonging to the Swamiar Matham at Thiruvarppu in Travancore State and now in the University Mss. Library, Trivandrum, No. 12771. It contains the entire text on 106 folios. It is a copy of the Edappalli ms.(M1 above) and seems to have been copied about a hundred years ago. The ms. shows numerous scribal errors and in one place (2. 36. 9-33) the copyist has forgotten to copy one side of a folio of its exemplar, M1. The ms. is designated kha by Ganapati Sastri in his edition. It has little, if any, independent value. I got this ms. also on loan through the courtesy of the late Prof. V. A. Ramaswami Sastri.

M in the foot-notes stands for M1, M2 and M3 together.

T - This is Government Oriental Mss. Library, Madras, No. D 15454. It is a transcript in Telugu characters made in 1906 and contains on 388 pages the latter half of the text, from chapter 4. 7 to the end. It is designated gha by Ganapati Sastri in his edition. He states that the transcript was made from an incorrect Telugu ms. But there is no mention anywhere of any original Telugu ms. of the Artha´sâstra. Besides, there are strong reasons to believe that the transcript was really made from G above. Many of its readings are clearly attempts made by the modern copyist to correct the errors of that ms. What is surprising is that most of these corrections are found incorporated in the Mysore edition. It seems that the transcript was made by some one intimately conversant with the preparation of that edition. The transcript was apparently bound in two volumes, the first being now untraceable.

The second and subsequent editions of Shama Sastri give readings in the foot-notes from M2 and T. But these are lumped together and given under a single symbol ma. The Punjab edition has merely borrowed these readings from the Mysore edition and given them as readings from M.

Another manuscript from the Swamiar Matham, Thiruvarppu, was also used by Ganapati Sastri for his edition, being designated ka by him. He describes it as being 'about three or four centuries old and many of its leaves are extremely decaying or missing' (Part I, Intro, p. 1). In one place at least, viz., after 14.2.8, he could have derived his reading only from this ms. However, there is no trace of this ms. at present. In 1947, through the good offices of the late Prof. V. A. Ramaswami Sastri I tried to get a collation from this ms. made at Thiruvarppu, but the Pandit who went there was unable to find the ms. in the Matham 'after four days of careful and vigorous search'. As Prof. Ramaswami Sastri said in a letter to me, 'we have to presume and believe that it is lost for ever', which indeed is to be very deeply regretted.

Another manuscript, mentioned but not used by Ganapati Sastri came from the Government Mss. Library, Cochin. He did not use it because it was in a decayed state, 'more worn out than the ms. ka'. However, I wished to have a look at the ms. and so went to the Government Mss. Library at Tripunithura, Cochin. I went through the lists of mss. there and asked the Pandits working there. But there was no trace of any Artha´sâstra ms. in that Library nor did any Pandit remember having seen the ms. there. A note in M2 states that a part of that transcript was compared in 1920 with a ms. from this Library and in 1924 Ganapati Sastri was able to have a look at it. Its subsequent disappearance is a mystery.

There is a manuscript of the Artha´âstra in Malayalam characters in the Paliyam collection belonging to Paliath Valia Achan of Chennamangalam, Cochin. It is reviewed by Mr. Winternitz in the Zeitschrift fur Indologie und Iranistik (ZII, vol. 6, pp. 14-27). He states that 'the ms. yields nothing new, but supports the better readings of Jolly and Schmidt and Ganapati Sastri'. From the few readings given by Winternitz, it seems that the ms. does not differ from the Edappalli ms., M1 above. It may well be a copy of that ms. I tried to procure the Paliyam ms. on loan, but could not get it.

It is clear from the above that apart from the fragmentary D, there are only two original mss., viz., G1 and M1, that could be used for this edition, the rest being either copies or transcripts of these. Two of the other original mss., those from the Swamiar Matham and Cochin cannot now be traced, while the third, from Paliyam, was not available to me. There are reasons to believe that G1 is copied from a ms. in Malayalam characters. However, M1,, though older in date, was not the source of G1, as is shown by the circumstance that the lacunae in M1 (at 5.2.66-67; 7.9.20-23; 9.7.40-44) are not found in G1. But the original of the latter must have been very close to M1, for the two show many common scribal and other errors. It seems to me that all the Malayalam mss. are copies made from a single Malayalam ms. It is possible, though not certain, that this was originally copied from a Devanagari ms. This would seem to be indicated by such mislections as M bhûmaj (for bhrama in 2.4.2) which G has tried to correct to bhûmi, M grâmeghanta.h (for grâme.svanta.h in 4.13.7) which G has tried to correct to grâmenyanta.h or grâmeyata.h. There are no versions, much less recensions, of the text of the Artha´sâstra.

The following commentaries have also been of great help in fixing the text:

Cb - This is the Bhâ.sâvyâkhyâna, a commentary in Malayalam, three parts of which are published in Trivandrum, Part 1 (1st Adhikarana) edited by K. Sambasiva Sastri in 1930, Part 2 (2nd Adhikarana) also edited by Sambasiva Sastri in 1938 and Part 3 (3rd Adhikarana) edited by V. A. Ramaswami Sastri in 1945.

Adhikaranas 4-7 of the commentary are now published as Bhâ.sâkau.talîyam, 4-7, edited by K. N. Ezhuthachan (Madras, 1960).

There is no mention of the commentator's name or of the date of its composition; but the commentary is clearly old, as is shown by the archaic language. Dr. Ezhuthachan believes that it represents the earliest form of Malayalam as it evolved from West Coast Tamil in about the 12th century A.D. The commentary first reproduces the text in small sections and then gives full explanations of the same. The readings of this commentary agree to a large extent with those of M1. Quite often, however, it provides better readings and these have been adopted. In a very few places, the actual comment pre-supposes a reading different from the one in the text as reproduced.

Cj - This is a fragmentary Sanskrit commentary, being available only from the beginning to the end of chapter 3.1. There are a few lacunae, one particularly long one being from 2. 24. 5 to 2. 32! 4. When I used the transcript in the Government Oriental Mss. Library, Madras (No. R. 5208), made from a ms. in the Paliyam collection, I thought that it was a fragment of one and the same commentary. But it transpires that here we have fragments of two different commentaries, that on Book 1 being from the Jayamangaâ, probably by ´Sankarârya, who wrote a commentary of the same name on Kâmandaka's Nîtisâra. The rest of the fragment is from another commentary called Cânakya.tîkâby Bhik.su Prabhamati.

The entire fragment is now edited by G. Harihara Sastri and published in the Journal of Oriental Research, Madras, Book 1 being also separately published in book form. It was possible to make use of this fragment in its printed form for this edition.

Cn - This is the Nayacandrikâ, a Sanskrit commentary by Madhavayajvan, which begins at chapter 7.7 and comes to an end at 12.4.11. There are many lacunae, one particularly long one being from 7.11. 27 to 7.15.12. The commentary is printed in the second volume of the Punjab edition of the text, being edited by Udayavira Sastri from a transcript in the Government Oriental Mss, Library, Madras (No. R 2403). The Trivandrum Library also has a copy (No. C. O. 683). The printed version was used for the present purpose. It is corrupt in many places, but the reading presupposed by the commentary can often be made out with a fair degree of accuracy.

Cnn - This is a very small fragment of a Sanskrit commentary, called Nîtinir.nîti, by Yogghama, which was discovered along with ms. D in the Patan Bhandar. It is available only from 2.1.1 to 2.4.1, though the marginal notes in D seem also to be derived from this same commentary. Muni Jinavijayaji very kindly placed at my disposal the printed forms of this valuable fragment, which has now been published along with ms. D.

Cp - This is a Sanskrit commentary called Pratipadapancikâ by Bha.t.tasvâmin, available only from 2.8.5 to the end of the 2nd Adhikara.na. A ms. of this commentary was secured along with G1 from the Pandit in Tanjore for the Mysore edition. There is another copy in the University Mss. Library, Trivandrum (No. C. O. 682). A transcript in Telugu characters of another ms. obtained from Kutalurmana, Malabar District, is found in the Government Oriental Mss. Library, Madras (No. D 3873).

This commentary is published in the Journal of the Bihar and Orissa Research Society, Vols. XI and XII (1925 and 1926), edited by K. P. Jayaswal and A. Banerji-Sastri. It is this last that has been used for the present purpose.

Cs - This is ´Srîmûla, the Sanskrit commentary written by T. Ganapati Sastri and published along with the text in his edition in the Trivandrum Sanskrit Series.

[The Arthasâstra of Kautalya : with the commentary Srîmûla of Mahâmahopâdhyâya T. Ganapati Sâstrí [1860 - 1926]. -- Trivandrum : Printed by the Superintendent, Government Press, 1924-1925. -- 3 vol. --  (Trivandrum Sanskrit series ; no. 79-80, 82)]

Naturally, Ganapati Sastri made free use of the earlier commentaries available to him. But it is not just to maintain, as K. Sambasiva Sastri seems to have done, that the ´Srîmûla is a verbatim copy of the Bhâ.sâvyâkhyâna.

Variants from the commentaries are mentioned only 'in a few cases, except when a reading from a commentary is preferred to the readings of the manuscripts. In this latter case, the fact that the reading adopted is derived from a commentary is indicated by putting the symbol for the commentary in square brackets after the variants in the foot-notes, thus — [Cb], etc. Where the authority of an earlier commentary was available, that alone is referred to in such a case, even when Cs also agrees with it.

In a few cases, readings from the Mysore and Punjab editions are also mentioned, the Mysore edition being referred to as m and the Punjab as p. In rare cases, the source of the reading adopted is the printed editions (edd.).

[Kautilîyam Artha´sâstram = Arthasastra of Kautilya / revised and edited by R. Shama Sastry.  -- Mysore : Govt. Branch Press, 1924. -- xl, 456 p. -- [revision of the ed. 1909]]

[Arthasastra of Kautilya; a new edition by J. Jolly [1849 - 1932] and R. Schmidt [1866 - 1939] . -- Lahore : Moti Lal Banarsi Das, 1923 - 24. -- 2 vol. -- (Punjab Sanskrit series ; no. 4)]

In the preparation of the present edition, it has been found necessary to resort to emendations in many places. The fact that the reading adopted in the text is an emendation is indicated by 'em.' added in square brackets after the variants in the foot-notes. Most of these emendations will, it is hoped, be found to justify themselves, being in many cases corrections of what are obviously scribal errors. Quite often an iti at the end of a sûtra is omitted, as it seems to have got into the text from some commentary like Cnn which reproduces a sûtra with iti added at the end before commenting on it. In the case of words like aparuddha, prahav.na, le,n.da and a few others, the same form has been adopted everywhere for the sake of uniformity, mainly on the authority of D. A few emendations were suggested by J. J. Meyer in the notes to his German translation of the text, a fact which is duly acknowledged.

[Kau.tilya: Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben : das Arthaçâstra des Kau.tilya / [aus dem Sanskrit übersetzt und mit Einleitung und Anmerkungen versehen von] Johann Jakob Meyer [1870-1939]. -- Nachdruck der Ausgabe Leipzig, 1926. - Graz : Akademische Druck- und Verlagsanstalr, 1977. - LXXXVIII, 983 S.]

In only one or two places has more liberty been taken with the text than may appear warranted. A discussion of the readings adopted and emendations made will be found in the critical and explanatory notes that appear alongside the new English translation of the text. I am conscious that a slip here, an error of judgment there could easily be detected by scholars in the text as constituted here. Nevertheless, I am hopeful that it will meet with their general approval.

One last point. I have retained the form kau.tilya throughout instead of changing over to kau.tilya and have not thought it necessary to refer to the readings every time that the word occurs in the text. Of the mss., G1 shows the former form throughout, while M1 and D show kau.talya in most places, though it is noteworthy that in some places attempts appear to have been made in both these mss. to change .ti to .ta by striking off the extra marks for the former. Cb and Cj show the form with .ta, while Cp and also, it seems, Cn show the form with .ti. I have discussed this question in full in Part III of the present work (The Kautillya Arthasastra, Part III, A Study, Bombay, 1965, pp. 109-113) ."

[a.a.O., S. 11]


3.1.  Das Malayalam Bhâ.sâvyâkhyâna


Da ich kein Malayalam beherrsche, ist mir dieser Kommerntar unzugänglich.

Hartmut Scharfe

Scharfe, Hartmut. Investigations in Kau.talya's manual of political science. -- 2., rev. ed. of "Untersuchungen zur Staatsrechtslehre des Kau.talya" [1968]. -- Wiesbaden : Harrassowitz, ©1993. -- 310 S. -- ISBN 3-447-03330-4

schreibt zu diesem Kommentar:

"Among the commentaries on the Artha´sâstra the Malayalam commentary is distinguished in several ways: it is relatively old and detailed and covers the text from the very beginning to the end of book VII (only a few chapters are missing). However, it has seldom been used by modern scholars. The editing of the commentary proceeded slowly, and few Sanskrit scholars outside India would have been able to read it anyway. And even for Malayalis, its archaic language poses some problems. KANGLE said of the language that it "appears to be more Tamil than Malayalam. In fact, scholars believe that if the commentary were printed in Tamil characters instead of in Malayalam, it would read like a commentary in Tamil."

That was exactly the first impression of my pandit in Trivandrum; but the appearance is deceptive. For Old Malayalam still retained the personal endings of the verb whose loss now distinguishes Malayalam and Tamil, and the assimilation of clustered consonants and the palatalizations had just begun to establish themselves in the language spoken along the western coast. Up to ca. A.D. 1000 it was more a matter of dialectal differences within one language, i.e., Tamil, and it took several hundred years for the idiom of the west to establish itself as an independent language. Some developments that characterize Malayalam today are also found in colloquial forms of Middle Tamil, the ancestor of Old Malayalam. SEKHAR places the commentary, for linguistic reasons, at the end of the period which he calls "early old Malayalam," i.e., the 12th century A.D.; C. KUNHAN RAJA proposes the 14th century A.D., MAHAKAVI S.PARAMESVARAYYAR the 10th to 13th centuries A.D. and K.N.EZUTHACHAN places it between 1150 and 1250. The dating is largely based on a study of Malayalam inscriptions that show the chronology of phonetic and morphological changes. Inscriptions as well as the commentary, however, often waver between older and younger usage, making precise dating difficult. The commentary shows the older form avasthai and the Malayalam form avastha side by side; the older accusative ending -ai is found beside younger -e; in addition to the older genitive ending -u.daiya we find -u.deya, -u.daya, and finally -ude; the last ending corresponds to modern Malayalam. The assimilations involving nasal consonants are occasionally carried out, as in irunna, dravyannal, and conna, but more often not: irunta, dravyanka.l, and ra.ksikkinra; the replacement of intervocalic /m/ with /v/ is only rarely found in the commentary: do.sav-um besides adhikara.nam-um. There are also pronominal forms such as avirril (rather than avarril) that are found in Old Malayalam inscriptions and in Middle Tamil, but they prevailed neither in the Tamil nor Malayalam standard language. Worth noting are kanâvikkum and kanâviccu "dreaming," because kanâvu is the Tamil form of the word for "dream," kinâvu the Malayalam form, and kayiru "rope" and vayiru "stomach," again agreeing with the Tamil form against Malayalam kayaru and vayaru, though the correspondence of the vowels a/i is just the reverse. The older (and Tamil) forms of the dative ending -kku dominate, while the suffix -nu occurs occasionally; the genitive suffix -nre is extinct.
The commentary contains a number of words unknown in Tamil and words, or meanings of words, peculiar to Malayalam. All this points to a time of linguistic change when older and newer forms could be used side by side. A passage in the commentary on Kaut. I 14,2 (svadharmâd dâyâdyâd voparuddh.ah "blocked from their own custom or inheritance") points to Kerala: "Inheritance: that means that among the Southerners the nephews obtain the property of their maternal uncle." The inheritance by nephews (marumakkattâyam) was typical for some strata of Malayalam society. Some scholars see it as a secondary phenomenon because there is no evidence for it before the 10th century A.D., although others assume that the custom was very old in at least some communities.

It is hard to say to what degree the Malayalam commentary depends on other commentaries because we have only fragments of these other commentaries, some of which might be older. GANAPATI points out the close similarity of some passages of the Malayalam commentary with the commentary by Bha.t.tasvâmin, of which only a portion survives, and he shows that Bhattasvamin's commentary, in all likelihood, was the source. Thus the Malayalam commentary may preserve a tradition that is otherwise lost; though nobody knows how old this tradition is, there can be no doubt that it brings us much closer to the time when the Arthaáâstra was put together. Administrative systems and social conditions in India changed only slowly over time, and a commentary several centuries later than the Artha´sâstra might still offer valuable insights and data, even without a proper chain of teacher-student tradition. The commentaries also indicate and secure the readings of the basic text as they were centuries ago; for they are older than the oldest manuscripts with the possible exception of the fragment from Patan.

The explanations of the Malayalam commentary have largely been incorporated by GANAPATI SASTRI in his commentary ´Srîmûlam, but he has occasionally followed the other commentaries or made proposals of his own. GANAPATI may be wrong in rejecting the explanation of the Malayalam commentary on ´salâkâ-pratigrâhaka, an employee in the food depot. GANAPATI takes him to be a load carrier (bhâra-ya.s.ty-adi-pratigrâhî), whereas the Malayalam commentary offers the gloss alak-i.dumavon, i.e., either a sweeper or someone who puts down cowries or other tokens for counting.

There is already another term for "sweeper" in Kau.talya's list, and the method of measuring rice by depositing a grain of rice as a token (lakkha/lak.syd) for a certain amount is known from the Kuru-dhamma-jâtaka.

GANAPATI makes use not only of the explanations but also of the text readings of the Malayalam commentary. I would like to highlight here two text passages in which the Malayalam commentary deviates from the other commentaries and yet has failed to draw the attention of modern scholars.

The sentences Ka.ut. I 7,8f. (the last sentence in prose and the concluding stanza of the prakara.na indriya-jaya.h) are no more closely connected with the chapter that they conclude than with the following chapter (the final stanza, in fact, really belongs to the following prakara.na!). Both appear in the Malayalam commentary, not as the end of indriya-jaya.h, but as the beginning of the following prakara.na amatyotpatti.h.

The prakara.na gû.dha-puru.sa-pra.nidhi.h, constituting the bulk of chapter I 12, is convincingly extended by the Malayalam commentary up to I 13,21, for only with I 13,22 can the prakara.na svavi.saye k.rtyâk.rtya-pak.sa-rak.sa.nam "supervision of the groups of susceptible and non-susceptible [subjects] in one's own state" be said to properly begin. The printed edition of the commentary has superficially harmonized the appearance with GANAPATl's edition, as far as the heading and colophon are concerned. Only a footnote on p. 77 [p. 114 in the second edition] points out that the commentary actually marks the end of the gû.dha-puru.sa-pra.nidhi.h after I 13,21 and offers the sûtra, i.e., the prakara.na svavi.saye... after I 13,22."

[a.a.O., S. 10 - 14]


4. Textausgaben, Kommentare und Übersetzungen


Die wichtigsten Textausgaben, Kommentare und Übersetzungen sind, in chronologischer Reihenfolge:

1909

Kautilîyam Artha´sâstram = Arthasastra of Kautilya / revised and edited by R. Shama Sastry.  -- Mysore : Govt. Branch Press, 1924. -- xl, 456 p. -- [revision of the ed. 1909]

1915

Kautilya's Arthasastra /, translated by R. Shamasastry ; with an introductory note by the late J.F. Fleet.  -- 2. ed 8of the 1. ed. 1915]. -- Mysore : Printed at the Wesleyan Mission Press, 1923. xxxiv, 524 p. ; 22 cm.  -- Diese Übersetzung ist vollständig online zugänglich: http://www.mssc.edu/projectsouthasia/history/primarydocs/Arthashastra/index.htm. -- Zugriff am 2002-10-30]

1923/24

Kau.tilya: Artha´sâstra of Kau.tilya / new ed. by J. Jolly [1849 - 1932] and R. Schmidt [1866 - 1939]. -- Lahore : Moti Lal Banarsi Das, 1923 - 1924. -- (The Punjab Sanskrit series ; 4)

l . -- 1923. --  47, VI , 266 S.
2. Notes. With the cornmentary Naya Candrikâ of Mahâmahopâdhyâya Mâdhava Yajva . -- 1924. -- 71, IV, 223 S.

1924/25

Kau.tilya: The Artha´sâstra of Kau.talya " with the comm. 'Srîmûla of T. Ganapati 'Sâstrî [1860 - 1926] / ed . by the commentator . -- Trivandrum : Government Pr . (Trivandrum Sanskrit series ; ...)

1. l & 2 Adhikaranas. -- 1924. -- 358 S. -- (... ; 79)
2. 3. - 7. Adhikarana. -- 1924. -- 368 S. -- (... ; 80 )
3. 8. - 15. Adhikarana. -- 1925. -- 248, 79 , 39 S. -- (... ; 82 )

1925/26

Bha.t.tasvâmin: : [Pratipadapañcikâ] Bha.t.ta-Svâmin's commentary on Kau.tilya's Artha-´Saâtra / ed. by K . P. Jayaswal and A. Banerji-´Sastri. -- In: The Journal of the Bihar and Orissa Research Society.

S . l - 92  in: 11 (1925);
S. 93 - 214  in: 12 (1926)

1926

Kau.tilya: Das altindische Buch vom Welt- und Staatsleben : das Arthaçâstra des Kau.tilya / [aus dem Sanskrit übersetzt und mit Einleitung und Anmerkungen versehen von] Johann Jakob Meyer [1870-1939]. -- Nachdruck der Ausgabe Leipzig, 1926. - Graz : Akademische Druck- und Verlagsanstalr, 1977. - LXXXVIII, 983 S.

1958

[Jayamańgala] Artha´sâstra-vyâkhyâ Jayamańgala / ed. with introd. by G. Harihara Sastri. -- Mylapore, Madras : Kuppuswami Sastri Research Inst., 1958. - XI, 219 S. -- [Enthält Jayamańgala i.e.S. und Bhik.suprabhamati's Câ.nakya.tîka]
Ersch. in: Journal of oriental research.-- 24. 1956/57 (1958). 26. 1956/57 (1958). 27. 1957/58 (1960)

1959

A fragment of the Kau.talya's Artha´sâstra alias Râjasiddhântâ. With a fragment of the commentary named Nîtinir.nîti of Acharya Yogghamha alias Mugdhavilâsa. Based on only an available old palm-leaf fragmentary manuscript in Devanâgarî script of 12th century / ed. with variant readings and old .tippa.nakas by Muni Jina Vijaya. Preface by D. D. Kosambi. -- Bombay, 1959. -- (Singhi Jain series, vol. 47)

 ["In spite of the title of the printed edition of the fragments from 1959, it is not a single manuscript we have to deal with, but two commented texts, the preserved parts of which cover different parts of the KA. They overlap in 3 chapters: one ms. contains the text of the first three chapters of the adhyak.sapracâra (KA 2.1-2.3.35 and the first sentence of 2.4.1) together with a commentary by Mugdhavilâsa Yogghama. The other contains the text of the whole vinayâdhikârikam and part of the adhyak.sapracâra (KA 1.1-2.7.29) and 2.11.21-39), with glosses, as D.D. Kosambi in his introduction states, from different hands. The fragments cover only a rather small part of the KA. Yet there is no doubt that both Yogghama and the glossist(s) had the whole Kau.talîya text at their disposal, as references to chapters beyond the scope of the respective fragment and the use of terms definitely peculiar to the KA from these chapters amply prove.". -- Schetelich, Maria: The Patan fragments of Kau.talya's Artha´sâstra : some remarks. -- In: Perceptions on Kautilîya Artha´sâstra : in commemoration of Prof. R. P. Kangle's birth cenntenary / ed. K. P. Jog. -- Mumbai : Popular Prakashan, ©1999. -- ISBN 81-7154-625-8. -- S. 187]

1960

Kau.tilya: The Kau.tilîya artha´sâstra / R. P. Kangle[1899 - ]. - Bombay : Univ. of Bombay. -- (University of Bombay studies : Sanskrit, Prakrit and Pali ; ...)

1. A crit. ed. with a glossary. -- 2 . ed . -- 1969. -- 20, 282, 59 S. -- ( ... ; l )
2. An Engl . transl. with crit. and expl . notes. -- 2. ed. -- 1972. -- 519 S. --  (... ; 2)
3. A study. -- 1965. -- 302 S. -- (... ; 3)

1974/75

[Jayamańgala] Kau.tilîya.m Artha´sâstram Jayamańgala-Vaidikasiddhântasa.mrak.sinî-patrikâ-Hindîbhâ.sânuvâdasahitam adhyâyadvayâtmakam / Samg.rhîtâ
anusandhâtâ: Vi´sve´svaranâtha Râmacandra Dâtâra. Anuvâdaka: Udayak.r.s.na Nagara. - Vârâ.nasî : ´Srî Gîrvâ.na Vâgvardhinî Sabhâ, Sam 2031 [= 1974/75] . - 8, 267., 8 S.

Enthält u.a.: Râje´svara ´Sâstrî Dravi.da <1899-?>: Vaidikasiddhântasa.mrak.si.nî

1991

Kau.tilya: Kau.talîyam artha´sâstram / Vi.s.nugupta. With five commentaries ... Ed. by Vi´vanâtha `Sâstrî Dâtâra. -- Varanasi :Sampurnanand Sanskrit University, 1991. -- (Sarasvatîbhavana-Granthamâlâ ; 130). -- Vol. 1,1 ; 1,2 ; 2,1 ; 2,2.

Enthält die Kommentare;

Eine umfangreiche Übersicht über Ausgaben und Übersetzungen erhält man auf Melvyl, dem Zentralkatalog der University of California [URL: http://www.melvyl.ucop.edu/. -- Zugriff am 2002-10-28]. -- Author-Eingabe: kautalya]


5. Hilfsmittel


Wichtigste systematische Quellensammlung (auf 40 Bde geplant):

Dharmako´sa / ed. by Laxmanshastri Joshi. - Wai, Dist. Satara : Prajnapathashala Mandal
(Prâjña-pa.tha-´sâ.lâ-ma.n.dala gran.tha-mâlâ)

Vol. 1. Vyavahârakâ.n.da

Pt. 1. Vyavahâramât.rkâ. - 1937. - XXXIV, 598, 84, 72 S.
Pt. 2. Vivâdapadâni = Titles of law. - 1938. - LXXI S., S. 599 - 1589
Pt. 3. Vivâdapadâni = Titles of law. - 1941. - 34 S., S. 1591 - 1988, 139, 162 S.

Vol. 2. Upani.satkâ.n.da

Pt. 1. - 1950. - 150, 524 S.
Pt. 2. - 1949. - S. 525 - 986, 31 S.
Pt. 3. - 1949. - 18 S., S. 987 - 1683
Pt. 4. - 1953. - 460 S.

Vol. 3. Sa.mskârakâ.n.da

Pt. 1. - 1959. - 80, 814 S.
Pt. 2. - 1980. - 102 S., S. 815 - 1549
Pt. 3. - 1981. - 90 S., S. 1551 - 2281
Pt. 4. - 1983. - 109 S., S. 2283 - 2891
Pt. 5. - 1984. - 99 S., S. 2894 - 3556
Pt. 6. - 1985. - 413 S.

Vol. 4. Râjanîtikâ.n.da

Pt. 1. - 1973. - 18, 529 S.
Pt. 2. - 1973. - 44 S., S. 531 - 1164
Pt. 3. - 1974. - 53 S., S. 1165 - 1883
Pt. 4. - 1977. - 31 S., S. 1885 - 2368
Pt. 5. - 1979. - 40 S., S. 2369 - 3006, 11 S.
Pt. 6. - 1979. - 402 S.

Vol. 5. Var.nâ´sramadharmakâ.n.da

Pt. 1. - 1988. - 64, 752 S.

[Die beste und umfassendste systematische Textsammlung zu Dharma im weitesten Sinn]


6. Autor und Zeit


6.1. Zeugnisse in der altindischen Literatur


Hartmut Scharfe

Scharfe, Hartmut. Investigations in Kau.talya's manual of political science. -- 2., rev. ed. of "Untersuchungen zur Staatsrechtslehre des Kau.talya" [1968]. -- Wiesbaden : Harrassowitz, ©1993. -- 310 S. -- ISBN 3-447-03330-4

fasst die Textzeugnisse so zusammen (für die Quellennachweise konsultiere man das Originalwerk):

"§ 1 When the world of learning rediscovered the text of the Kau.talîya Artha´sâstra towards the beginning of this century, this discovery started a controversy that has not stopped. There is agreement on only one point, viz., that our text is the same opus that was known to the authors of the Indian middle ages. But numerous and strenuous attempts have failed to achieve a scholarly consensus on the question if the work we have was actually composed by the legendary Câ.nakya, the minister of Candragupta Maurya. Some scholars believe they are faced with a reliable authentic tradition, and others believe either in a relatively free redaction of older material or in an independent creation dating from any time between the third and sixth century A.D. I shall try in this book to approach these problems from different angles, independent of each other, and answer the questions when, by whom, and where this work was written, and whether its description of the state is Utopian or not.

§ 2 Let us first try to gather the earliest testimonies. In the Buddhist Lankâvatârasûtra Kau.talya is mentioned in gâthâ-s 814-816 (ed. B.NANJIO), together in one breath with Vâlmîki and ´svalâyana. The Lankâvatârasûtra is dated in the fifth century A.D.

In the sixth century A.D. the Artha´sâstra was apparently excerpted sporadically by the Buddhist lexicographer Amarasi.mha, as the list on pp. l00f. shows. This is confirmed by the commentary on this lexicon, the Amarako´sa: the Amarako´sotgha.tana of Bha.t.tak.sîrasvâmin refers at several lemmata to Kau.talya
and quotes passages from the Artha´sâstra, which were identified by HILLEBRANDT. Long before the Artha´sâstra was rediscovered, ZACHARIAE had concluded from these quotations that this work must contain passages in prose as well as in verse — a deduction that was splendidly confirmed a quarter of a century later.

The best known literary testimony is found in the eighth chapter of Da.n.din's Da´sakumâracarita; here we also find free quotations of the text. In an episode set in the Maurya period it is said:

"Just now Vi.s.nugupta has summarized this [policy] for the Maurya in six thousand stanzas";

JOLLY assumed that Da.n.din had slipped from the role of a narrator and wanted to refer directly to a recent compilation of the Artha´sâstra. This thesis was, for good reason, sharply rejected by JACOBI and should not be revived; after all, the story itself establishes the historical time frame in the very same sentence with the words Mauryârthe.

Vi´sâkhadatta's drama Mudrârâk.sasa uses many data of the Artha´sâstra and shows the politician Câ.nakya, alias Vi.s.nugupta, in his legendary role acting onstage. The date of the drama is disputed: some scholars date it in the fourth century A.D., others in the ninth century A.D.

Rather vague is the reference to Câ.nakya in the M.rcchaka.tika where, in a Prakrit passage, the dim-witted "brother-in-law" of the king, i.e., the brother of a concubine in the royal harem, confuses Câ.nakya with Râva.na.

 The Jaina texts Nandîsûtra and Anuyogadvârasûtra mention a text called Ko.dillayam, but the date of the Jaina works is unknown.

There are casual references in Bâ.na's Kâdambarî (Kau.tilya´sâstra) and in Vâgbha.t.ta's A.s.tângasa.mgraha (Câ.nakya).

Kâlidâsa has made extensive use of the Artha´sâstra for his Raghuva.m´sa without mentioning the name Kau.talya.

§ 3 We must further mention the texts that deal primarily with politics and build on the Artha´sâstra. The oldest and most important of these is the Tantrâkhyâyika,
which aims to convey the lessons of political science in the form of tales; here we find quotations from the (or: an) Artha´sâstra. The only reliable statement we can make concerning its date is that it was translated into Pahlavi in the sixth century A.D. and hence must be older, at least, by some years or decades.

Kâmandaki's Nîtisâra has gradually replaced the difficult Artha´sâstra because of its more accessible style. The author calls Kau.talya his teacher (guru), obviously only in the sense that in his teaching he follows Kau.talya. WINTERNITZ tentatively dated the Nîtisâra in the eighth century A.D. because Da.n.din failed to refer to it in his sarcastic discussion of politics. HlLLEBRANDT, it is true, expressed doubts concerning such a late date because the Nîtisâra is found among the books preserved on the island of Bali, which allegedly had no contact with the outside world after A.D. 400; but his argument is hardly convincing. S. LEVY writes:
About the end of the XVth century, when Java fell under the sway of Islam, the last remains of Indian civilization, princes, priests, scholars, common people, who did not consent to bow before the fierce invader, fled away to Bali, carrying with them what they could save of their spiritual treasures.

Thus the Nîtisâra can well have reached Bali after the fourth century A.D., and there is no need to date it earlier than the fourth century A.D. On the other hand, no inference can be drawn from the fact that Da.n.din, in book VIII of his Da´sakumâracarita, does not refer to a recent work such as the Nîtisâra in a story set in the distant past of the Maurya empire. More valuable is WINTERNITZ's argument that the Nîtisâra is used only in the younger versions of the Pancatantra. A more likely date therefore lies between the extremes of the fourth and the eighth centuries.

Even younger is Somadevasûri's Nîtivâkyâm.rta, composed in Western India in the tenth century A.D.

§ 4 Vâtsyâ ana's Nyâyabhâ.sya contains a ´sloka and a prose sentence that are possibly taken from the Artha´sâstra. The stanza Kaut. I 2,12 appears modified
in Nyâyabhâ.sya I 1,1 and the sentence Kaut. II 10,20 in Nyâyabhâ.sya II 1,54. But the Nyâyabhâ.sya does not name its source unambiguously, and thus certainty is not attainable. Both texts may quote yet another source, especially in the case of Kaut. II 10,20. Such reliance on a third source is also probable for a stanza found not only in Kaut. X 3,31 but also in Bhâsa's drama Pratijnâyaugandharâya.na. The stanza is marked as a quotation in the Artha´sâstra, but there is no assurance that Bhâsa's drama was the source.

J. D. M. DERRETT (ZDMG 115 [1965], pp. 134-152) and D. SCHLINGLOFF (WZKSO 9 [1965], pp. 1-38) have independently studied the quotations from the Artha´sâstra in the commentaries on Manu by Bhâruci (ca. seventh century) and Medhâtithi (ca. ninth century). I cannot share SCHLlNGLOFF's confidence that these quotations are from the forerunners of the Kau.talîya Artha´sâstra. Rather, we may see here free quotations or perhaps quotations from simplified presentations of the subject matter of the Artha´sâstra, comparable to the Nîtisâra or the Nîtivâkyâm.rta.

Vâtsyâyana's Kâmasûtra depends on the Artha´sâstra in a peculiar way. It copies the structure of the work, some of the terms, and the method of pursuing a goal in opportunistic ways. We cannot immediately tell if the names of quoted authorities (Gho.ta[ka]mukha occurs also in the Artha´sâstra, Gonardîya and Go.nikâputra in the Mahâbhâ.sya) are given in imitation of the discussions in the Artha´sâstra or if there were indeed teachers with these names. The date of the
Kâmasûtra is quite uncertain; WlNTERNlTZ suggests the fourth century A.D., largely based on his suggestion that the Artha´sâstra belongs to the third century A.D. It is also widely assumed that the Kâmasûtra reflects the courtly society of the Gupta period.

According to JOHNSTON, A´svagho.sa did not know the Artha´sâstra, for the terms vijigî.su, upajâpa, and atisa.mdhâ are absent in his works, "though regularly taken up by later writers." Instead of apanaya"wrong political move," Buddhacarita II 42 uses anaya. On the other hand, we find in Saundarânanda II 18 vigu.na "faithless," II 28 râtrisattra and II 45 ´sakya-sâmanta. JOHNSTON inferred from this partial agreement and disagreement of the political terminology that "to suppose that no great interval separates the two writers seems therefore natural." Such deductions cannot, of course, be conclusive, but A´svaghosa and the Artha´sâstra may indeed belong roughly to the same period.

JOHNSTON also claims that the Jâtakamâlâ, which he dates in the fourth century A.D., refers to the Artha´sâstra.

§ 5 It is thus clear that our Artha´sâstra is the same work as that known to the ancient Indian authors, but do we have it in its original form? There are several manuscripts of the work in a southern and a northern line of transmission. The southern line is represented by manuscripts in Grantha and in Malayalam scripts, which cannot be called two different recensions. The northern transmission consists, so far, of a single manuscript fragment, discovered only a few years ago, which has yielded valuable and independent readings. "

[a.a.O., S. 1 - 5]


6.3. Ansichten moderner Forscher


Die Ansichten moderner Forscher kann man grob in zwei Gruppen einteilen:

  1. Das Artha-´sâtra ist das Werk des Kau.tilya = Câ.nakya = Vi.s.nugupta, des Ministers Candragupta Maurya's, d.h. 320 bis 300 v. Chr. (z.B.: Meyer, Kane, Kangle)

  2. Das Artha-´sâstra in der vorliegenden Form stammt aus der Zeit um oder nach ca. 300 n. Chr

Einige der ausführlicheren Forschungsarbeiten zum Thema der Autorschaft und Datierung des Artha´sâstra werden in den folgenden Kapiteln dargestellt.


Zu Kapitel 2: Autor und Entstehungszeit: die Argumentation R. P. Kangle's