Internationale Kommunikationskulturen

8. Kulturelle Faktoren: Bürokratie und Korruption

2. Teil II: Beispiele zu Bürokratie


von Margarete Payer

mailto: payer@hdm-stuttgart.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: Internationale Kommunikationskulturen. -- 8. Kulturelle Faktoren: Bürokratie und Korruption. -- 2. Teil II: Beispiele zu Bürokratie. -- Fassung vom 2001-03-05. -- URL: http://www.payer.de/kommkulturen/kultur082.htm. -- [Stichwort].

Erstmals publiziert: 2001-03-05

Überarbeitungen:

Anlass: Lehrveranstaltung, HBI Stuttgart, 2000/2001

Unterrichtsmaterialien (gemäß § 46 (1) UrhG)

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Dieser Text ist Teil der Abteilung Länder und Kulturen von Tüpfli's Global Village Library


0. Übersicht



1. Bürokratie in der Europäischen Union (EU)


Webpräsenz der EU: http://www.europa.org/. -- Zugriff am 2001-02-12

In ihrem sehr lesenswerten

Angres, Volker <1956 - > ; Hutter, Claus-Peter <1955 - > ; Ribbe, Lutz <1957 - >: Bananen für Brüssel : von Lobbyisten, Geldvernichtern und Subventionsbetrügern. -- München : Droemer, ©1999. -- 318 S.  -- ISBN 3426270935. -- {Wenn Sie HIER klicken, können Sie dieses Buch  bei amazon.de bestellen}]

geben die Autoren eine Analyse der EU-Bürokratie sowie der dadurch bedingten (bzw. erleichterten) Korruption, ohne in allgemeine Beamtenbeschimpfung zu verfallen.

"Ein Vorurteil jedoch, das häufig gegen Brüssel vorgebracht wird, ist nicht zu halten: Die Bürokratie der EU ist nämlich keineswegs so stark aufgebläht, wie gerne unterstellt wird. Ein Verwaltungsanteil von gerade einmal 3.5 Prozent am Kommissionsetat oder, rechnet man die Kosten der anderen Organe ebenfalls zu den Verwaltungsausgaben hinzu, von insgesamt etwa 5 Prozent ist keineswegs übertrieben. In der Verwaltung der Kommission gab es 1998 16344 Planstellen. Gut 2500 Mitarbeiter sind im Sprachen- und Dolmetscherdienst beschäftigt, so dass knapp 14000 Mitarbeiter vom Pförtner über den Sachbearbeiter bis hin zu -- allerdings extrem gut dotierten Spitzenbeamten -- für die Mitgestaltung und Abwicklung der Politik verfügbar waren.

Zum Vergleich: Allein am Flughafen Frankfurt arbeiten 42000 Menschen, also dreimal so viele wie bei der EU." [S. 28]

"Von Richtlinien und Verordnungen, Verstößen und Ahndungen

Viele fleißige Menschen machen sich in Brüssel und Straßburg viele Gedanken darüber, was im einheitlichen Europa so alles geregelt gehört. Zwei verschiedene Arten von »Rechtsvorschriften« gibt Brüssel heraus: Richtlinien und Verordnungen.
Verordnungen gelten unmittelbar in den Mitgliedsstaaten, das heißt, sie sind dort sofort geltendes Recht. Ob es nun beispielsweise die »Verordnung ... zur Abweichung von der Verordnung ... zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Tomaten« oder die »Verordnung zur Aussetzung des bei der Einfuhr von kleinblütigen Rosen mit Ursprung in Israel zu erhebenden Präferenzzolls und Wiedereinführung des Zolls des Gemeinsamen Zolltarifs« ist; sie sind bindend für die Mitgliedsstaaten, und diese selbst haben keine Chance, sie zu ändern. In diesem Sinne bricht Europarecht das nationale Recht der Mitgliedsstaaten.

Etwas anders sieht es bei den Richtlinien aus. Sie gelten nicht unmittelbar, sondern geben den Mitgliedsstaaten lediglich einen Rahmen vor, den diese mit ihren eigenen Gesetzen umzusetzen und auszufüllen haben.

Der Regelungswahn in Brüssel

Richtlinien werden erlassen, um die Rechtsvorschriften in allen Mitgliedsstaaten zu harmonisieren, sie einander anzupassen. Das ist die politische Idee hinter dem Regelwerk. Oberstes Ziel dabei ist es, Handelshemmnisse abzubauen und den Binnenmarkt funktionsfähig zu organisieren. Nicht nur Lieschen Müller kommt es merkwürdig vor, wie und wo eingefleischte Eurokraten überall Handelshemmnisse vermuten. Eine gewaltige Heerschar von 25000 bis 30000 Beamten, Angestellten, Parlamentariern und Experten arbeitet für das gemeinsame Europa, viele davon sitzen in »ständigen« sowie in »beratenden« Ausschüssen und denken über die Normierung unseres Lebens nach.

Es gibt kaum etwas, was nicht in Brüssel in einem der 432(!) Ausschüsse zur Sprache kommt. Ob im »Beratenden Ausschuss für die Ausbildung von Hebammen«, im »Beratenden Ausschuss für die Aufstellung und die Anwendung kompatibler Normen und technischer Spezifikationen für die Beschaffung von Ausrüstungen und Systemen für das Flugverkehrsmanagement« oder im »Ausschuss zur Anpassung der Richtlinien zur Beseitigung der technischen Handelshemmnisse im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen«: Überall sitzen kluge Leute, die eine Unmenge an Papier produzieren -- natürlich absolut im Sinne des Fortschritts und der Handelsbeziehungen.

Zwar ist es in Europa noch nicht geglückt, eine einheitliche Steckdose (mit passendem Stecker) für alle europäischen Mitgliedsstaaten zu entwickeln. Dafür gibt es aber allein im Bereich der landwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht weniger als vierzig Vorschriften, die alle dazu dienen, einen Beitrag zum Abbau von Handelshemmnissen zu leisten -- angeblich jedenfalls.

Beispiel einer EU-Richtline
Kapitel des Fundstellennachweises, in denen dieses Dokument zu finden ist:
[ 13.30.11 - Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen ]

389L0173
Richtlinie 89/173/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ueber bestimmte Bauteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Raedern
Amtsblatt nr. L 067 vom 10/03/1989 S. 0001 - 0118
Finnische Sonderausgabe...: Kapitel 13 Band 18 S. 3
Schwedische Sonderausgabe...: Kapitel 13 Band 18 S. 3


Nachfolgende Änderungen:
Geändert durch 194N
Übernommen durch 294A0103(52) (ABl. L 001 03.01.1994 S.263)
Geändert durch 397L0054 (ABl. L 277 10.10.1997 S.24)
Geändert durch 300L0001 (ABl. L 021 26.01.2000 S.16)

Text:

RICHTLINIE DES RATES vom 21 . Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ueber bestimmte Bauteile und Merkmale von land - oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Raedern ( 89/173/EWG )
DER RAT DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestuetzt auf den Vertrag zur Gruendung der Europaeischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a,
auf Vorschlag der Kommission ( 1 ),
in Zusammenarbeit mit dem Europaeischen Parlament ( 2 ),
nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 3 ),

in Erwaegung nachstehender Gruende :

Es muessen die erforderlichen Massnahmen getroffen werden, um bis zum 31 . Dezember 1992 den Binnenmarkt schrittweise zu verwirklichen . Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewaehrleistet ist .

Die technischen Vorschriften, denen die Zugmaschinen aufgrund der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genuegen muessen, betreffen unter anderem die Abmessungen und Lasten, den Drehzahlregler, den Schutz von Antriebselementen, vorstehenden Teilen und Raedern, die Vorrichtung zur Betaetigung der Anhaengerbremsen, die Windschutzscheibe und die anderen Scheiben, die mechanischen Verbindungen zwischen Zugmaschine und gezogenem Fahrzeug sowie die Lage und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder und Angaben auf dem Rumpf der Zugmaschine .

Diese Vorschriften unterscheiden sich von einem Mitgliedstaat zum anderen . Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, 
entweder als Ergaenzung oder anstelle der gegenwaertigen Regelungen in allen Mitgliedstaaten die gleichen Vorschriften einzufuehren, um insbesondere fuer jeden Zugmaschinentyp die Anwendung des EWG-Betriebserlaubnisverfahrens zu ermoeglichen, das Gegenstand der Richtlinie 74/150/EWG des Rates vom 4 . Maerz 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ueber die Betriebserlaubnis fuer land - oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Raedern ( 4 ), zuletzt geaendert durch die Richtlinie 82/890/EWG ( 5 ), ist .

Im Hinblick auf die technischen Vorschriften ueber Sicherheitsglas - Windschutzscheibe und andere Scheiben - ist es angebracht, mit bestimmten AEnderungen die Vorschriften zu uebernehmen, die von der UN-Wirtschaftskommission fuer Europa in ihrer Regelung Nr . 43 (" Einheitliche Vorschriften fuer die Genehmigung von Sicherheitsglas und Verglasungswerkstoffen ") verabschiedet wurden, welche dem Abkommen vom 20 . Maerz 1958 zur Einfuehrung einheitlicher Voraussetzungen fuer die Genehmigung und die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung von Kraftfahrzeugausstattungen und -bauteilen ( 6 ) als Anhang beigefuegt ist -

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN :

Artikel 1 ( 1 ) Als land - oder forstwirtschaftliche Zugmaschine gelten alle Kraftfahrzeuge auf Raedern oder Raupenketten mit wenigstens zwei Achsen, deren Funktion im wesentlichen in der Zugleistung besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen oder zur Betaetigung bestimmter Geraete, Maschinen oder Anhaenger eingerichtet sind, die zur Verwendung in land - oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt sind . Sie kann zum Transport einer Last und von Beifahrern ausgeruestet sein ." usw. usw.

[Quelle: http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/1989/de_389L0173.html. -- Zugriff am 2001-02-12]

Nichts, was an einer Zugmaschine im Namen des freien Marktes nicht zu regeln wäre bzw. geregelt ist: Den »Rückspiegeln von Zugmaschinen« sind zwei Richtlinien gewidmet, die »Scheibenwischer« regelt die Richtlinie 74/347, während die »Fahrersitze« in den Richtlinien 78/764, 83/190 und 88/465 genormt werden. Für den »Beifahrersitz« gibt es natürlich eine eigene Bestimmung, ebenso für die »Abschleppeinrichtung«, die »Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung«, die »Bremsanlage«, den Rückwärtsgang oder die » Umsturzschutzvorrichtung«. Dieser gönnt die EU gleich gar neun Richtlinien. Da darf dann natürlich auch eine Regelung hinsichtlich der »Zapfwellen von Zugmaschinen« nicht fehlen; die EU hat hierfür die Richtlinien 80/720 und 86/297 erlassen.

An all diesen Richtlinien nagt der Zahn der Zeit. Die meisten der genannten Paragraphenwerke bauen auf der Richtlinie 74/150 auf, die sich mit den Betriebserlaubnissen der Zugmaschinen befasst. Und die Nummer der Richtlinie macht schon deutlich, wo das Problem liegt. Die » 74« steht für das Jahr 1974, die Richtlinie ist also ein Vierteljahrhundert alt. In ihr wurde definiert, für welche Zugmaschinen denn nun die EU-Regelungen überhaupt gelten sollen.

Ein Maßstab dafür war die » bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit«. Die entsprechenden EU-Richtlinien finden danach nur auf Fahrzeuge Anwendung, deren »bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit« zwischen 6 und 30 Stundenkilometer liegt. Für schnellere Fahrzeuge, und die düsen heutzutage immer häufiger über die europäischen Äcker und über die zu Feldautobahnen ausgebauten Wirtschaftswege Europas, gelten sie nicht.

Hoppla, hieß es da in Brüssel, wir müssen vermeiden, dass unsere in nächtelangen Verhandlungen ausgetüftelte Regelung »auf immer weniger Fahrzeuge Anwendung findet«. Deshalb wurde Richtlinie 97/54 erfunden und erlassen, um aus alten Kamellen aktuelle Versionen zu machen. Mit ihren zahlreichen verwirrenden Änderungshinweisen wäre die Richtlinie 97/54 ein ganz heißer Kandidat für die »Hitparade europäischer Richtlinien und Verordnungen«, wenn es eine solche »Top ten« bürokratischen Verordnungswahns denn gäbe.

Gleichzeitig können solche Uralt-Richtlinien aber ganz brandaktuell sein. So regelte die 1977 erlassene Richtlinie 77/311 in Artikel 2 die »Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern«. Indes sind diese Grenzwerte bislang nicht in Kraft getreten, eine »Übergangsbestimmung« hat dies verhindert. Erst 1996 fühlte sich die Kommission dann bemüßigt, das Ende des Übergangszeitraums zu bestimmen -- und damit die Grenzwerte nach über zwanzig Jahren endlich Wirklichkeit werden zu lassen. In einer »Entscheidung« legte sie fest, dass ab dem 1. Oktober 1999 die schon 1977 festgelegten Grenzwerte verbindlich gelten. Gute Dinge brauchen eben Zeit zum Reifen.

Doch damit ist die Expertenarbeit im Bereich der Zugmaschinen noch längst nicht beendet. Gar zu viel ist noch nicht geregelt. So ist etwa die »Verbesserung und Harmonisierung aller Sicherheitsaspekte, wie die Anbringung von Sicherheitsgurten, erforderlich«, lassen uns die Fachleute wissen. Und auch »die Umweltverschmutzung durch Zugmaschinen sollte Gegenstand gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften sein«. Es gibt viel zu tun ...

Gelassenheit bei der Umsetzung

In aller Regel wird um Details in den Richtlinien heftig gerungen, jeder möchte vermeintliche Nachteile anderen Ländern zuschieben. Und wenn eine neue Richtlinie in Brüssel nach nahezu endlosen, auf jeden Fall aber nervenaufreibenden und steuergeldverschlingenden Diskussionen verabschiedet wird, fängt der eigentliche Ärger oft überhaupt erst an.
Richtlinien werden nämlich, wie wir bereits erfahren haben, anschließend in nationales Recht umgesetzt. Und hier kommt es häufig zu Streit zwischen Brüssel und den Mitgliedsstaaten.

Derzeit sind für Deutschland insgesamt 1384 Richtlinien der EU gültig. 50 Davon beziehen sich beispielsweise 383 auf die Landwirtschaft, 141 haben einen Umweltbezug. Von diesen 141 Umweltrichtlinien betreffen 44 den Bereich Chemie, 24 die Lärmschutzvorsorge, 23 Wasserfragen, 19 die Luftreinhaltung, 18 Abfallregelungen, elf den Naturschutz, sechs beziehen sich auf den Strahlenschutz, fünf sind allgemeiner Art 51 (dazu gehört beispielsweise die Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung).

Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht hapert es besonders häufig im Bereich des Umweltschutzes. Von zentraler Bedeutung für den Naturschutz sind vor allem zwei Richtlinien, wie die EU-Kommission schreibt: »Für den Schutz der Natur ist vor allem die Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ausschlaggebend.«

Deutschland liegt mit der Kommission seit Jahren wegen dieser Richtlinien im Streit. Bei der Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 gehen die Meinungen zwischen Bonn und Brüssel darüber auseinander, ob die Bestimmungen der Richtlinie auch hinreichend angewendet werden oder nicht. Bonn sagt ja, Brüssel nein. Und so streitet man vor sich hin. Der Europäische Gerichtshof hat schon einmal der Brüsseler Seite recht gegeben, doch selbst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist noch kein Garant dafür, dass die Angelegenheit vom Tisch kommt - und so wird weiter das Geld der Steuerzahler für die Klärung dieses Streits verschwendet.

Etwas klarer als bei der Vogelschutzrichtlinie sind die Verhältnisse im Fall der Richtlinie 92/43/EWG, der sogenannten »Flora, Fauna, Habitat-Richtlinie«. Gleich mehrere Mitgliedsstaaten (nämlich: Deutschland, Griechenland, Italien und Portugal) haben diese Richtlinie lange Zeit nicht in nationales Recht umgesetzt, obwohl die Frist hierzu bereits im Juni 1994 abgelaufen war. In Deutschland scheiterte die Umsetzung daran, dass die Politik über Jahre nicht in der Lage war, das Bundesnaturschutzgesetz entsprechend zu novellieren - eines der unrühmlichsten Kapitel deutscher Umweltpolitik." [S. 169 - 174]


2. Kaderpolitik in der DDR


Obwohl die DDR nicht mehr weiter besteht, ist zur Kommunikation mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den neuen Bundesländern oft die Kenntnis von Kaderpolitik und Nomenklatur äußerst hilfreich (das Gleiche gilt für alle ehemaligen Ostblockstaaten)..

"Entwicklung des Kaderbegriffs

»Kader in der sozialistischen Gesellschaft sind Persönlichkeiten, insbesondere aus der Arbeiterklasse, die als Leiter, Funktionäre und Spezialisten in allen Bereichen der Gesellschaft aufgrund ihrer politischen, fachlichen u.a. Fähigkeiten und Eigenschaften tätig sind bzw. als Nachwuchskräfte dafür vorbereitet werden.« (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarbeitete. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 325)

Zu den Kadern werden dementsprechend Leitungskräfte (»Leitungskader«) aus den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft (Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat, Massenorganisationen, Massenmedien, Wissenschaft, Kultur, Bildung u.a.) und wissenschaftlich ausgebildete Spezialisten ohne Leitungsbefugnisse gezählt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit von Leitern nicht mit der von Spezialisten gleichgesetzt werden könne, weil letztere mit der Entscheidungsvorbereitung, nicht aber, wie die Leiter, mit der Durchführung von Entscheidungen betraut seien.
Ziel der Kader der SED ist es aber, auch den Leitern eine möglichst qualifizierte wissenschaftliche Ausbildung zu vermitteln. Von daher werden die Spezialisten zum »natürlichen« Rekrutierungsreservoir für leitende Positionen und Funktionen.

Mit dieser Definition des Begriffs Kader -- sie wurde in der DDR in dieser Form erstmals 1964 gebraucht -- vollzog sich eine Abkehr vom stalinistischen Kaderbegriff, wie ihn Georgi Dimitroff [bulgarischer KP-Funktionär; 1882 - 1949] 1935 auf dem VII. Weltkongress der Komintern bestimmt hatte und wie er später von Stalin [1879 - 1953] übernommen worden war. Nach diesem Verständnis waren die Kader politische Beauftragte der kommunistischen Partei und prinzipiell deren Weisungen unterworfen. »Nicht beliebige Leiter, Ingenieure und Techniker«, so formulierte Stalin, seien erwünscht, sondern solche, »die fähig sind, die Politik der Arbeiterklasse unseres Landes zu begreifen, die fähig sind, sich diese Politik zu eigen zu machen, und die bereit sind, sie gewissenhaft zu verwirklichen« (Stalin, Werke, Bd. 13, S. 60). Erst in zweiter Linie wurden von ihnen auch das Fachwissen und der Sachverstand gefordert, die nötig sind, um große Organisationen und Verwaltungsapparate zu lenken und zu leiten. ...

Geschichte der Kaderpolitik

Bereits unmittelbar nach ihrer Wiederzulassung 1945 hatte die KPD in der SBZ [Sowjetischen Besatzungszone]  »Personalpolitische Abteilungen« eingerichtet, deren Aufgaben die Auswahl neuer Parteimitglieder, die Förderung neuer Funktionäre und vor allem die Kontrolle bei der Besetzung von Verwaltungspositionen waren. Mit ihrer Hilfe gelang es den »alten« kommunistischen Kadern nicht nur, nach der Vereinigung von KPD und SPD zur SED ein deutliches Übergewicht im Parteiapparat zu erlangen, diese Abteilungen hatten auch die faktische Entscheidungsgewalt bei der Besetzung leitender Positionen im Staats- und Wirtschaftsapparat sowie den Massenorganisationen. Nach Gründung der DDR 1949 wurden verstärkte Versuche unternommen, die Personalpolitik aller Bereiche der alleinigen Kompetenz des zentralen Parteiapparates zu unterstellen. In den folgenden Jahren wurden die verschiedensten organisatorischen Konzepte erprobt, die jedoch immer an dem offensichtlich nicht lösbaren Grundkonflikt von Zentralisierungsbestrebungen seitens des Parteiapparates und Verselbständigungstendenzen der einzelnen Apparate (Staat, Wirtschaft usw.) scheiterten. Diesen Umständen wurde erst seit 1957 verstärkt Rechnung getragen: die SED entschloss sich, durch eine Unterteilung ihrer umfangreichen Personalkarteien in eine »Hauptnomenklatur« für leitende Kader und eine »Kontroll- oder Registraturnomenklatur« für »Reservekader« nur noch die Positionen und Funktionen in eigener Verantwortung zu besetzen, die sie als politische Führungspositionen ansah (»Hauptnomenklatur«), sich im übrigen aber auf eine Kontrolle der Personalpolitik der einzelnen Apparate zu beschränken (»Kontroll- oder Registraturnomenklatur«).

Methoden der Kaderpolitik

Die Nomenklatur. Eines der wesentlichen Instrumente der Kader ist die Nomenklatur. Sie ist ein Verzeichnis von Positionen und Funktionen auf allen gesellschaftlichen Gebieten, über deren Besetzung die SED entweder direkt entscheidet oder für die sie verbindliche Modalitäten festlegt und sich eine Kontrolle vorbehält. Die erfassten Positionen und Funktionen sind, differenziert nach der ihnen zugemessenen politischen Bedeutung, Nomenklaturstufen (I, II und III) zugeordnet.

Nomenklatur des Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparats der DDR
Nomenklatur Parteiapparat Staatsapparat Wirtschaftsapparat
Politbüro
  • ZK-Mitglieder
  • Sekretär des ZK [Zentralkomitee der SED]
  • 1. Sekretäre der Bezirksleitungen
  • Leiter zentraler Parteiinstitutionen
  • Staatsrat
  • Ministerrat
  • Vorsitzender der SPK [Staatliche Plankommission] u.a.
 
I
  • Abteilungsleiter (und Stellvertreter) des ZK-Apparates
  • Leitende Mitarbeiter zentraler Parteiinstitutionen
  • Sekretäre der Bezirksleitung
  • Parteiorganisatoren der VVB [Vereinigung Volkseigener Betriebe]
  • 1. Sekretär der Kreisleitung
  • Leiter der Betriebsparteischule
  • Parteiorganisatoren in VVB [Vereinigung Volkseigener Betriebe], Kombinaten und Grundbetrieben
  • Minister
  • Stellvertretender Minister
  • Stellvertretender Vorsitzender der SPK [Staatliche Plankommission]
  • Leiter und Stellvertreter zentraler Staatsorgane
  • Vorsitzender des Rates des Bezirks
  • 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirks
  • Mitglieder der Räte des Bezirks
  • Leiter der Bezirksinspektion der ABI [Arbeiter- und Bauerninspektion]
  • Vorsitzender des Rates des Kreises
  • Generaldirektoren der VVB [Vereinigung Volkseigener Betriebe]
  • Direktoren wichtiger Grundbetriebe und Kombinate
  • Leiter von Großbaustellen
  • Vorsitzende der Bezirkswirtschaftsräte
II
  • Sekretäre der Kreisleitung
  • Sekretäre von Grundorganisationen aus wichtigen Bereichen
  • Leiter von Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus
  • Abteilungsleiter, Sektorenleiter, Leiter von Fachabteilungen, Leiter von Stabsorganen zentraler Staatsorgane
  • Leiter von ökonomisch selbständigen Einrichtungen (z.B. Reisebüros, Banken)
  • Abteilungsleiter der Räte der Bezirke
  • 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises
  • Mitglieder der Räte der Kreise
  • Fachdirektoren und Abteilungsleiter von VVB [Vereinigung Volkseigener Betriebe]
  • Fachdirektoren wichtiger Großbetriebe und Kombinate
  • Werksdirektoren und stellvertretende Direktoren mittelgroßer Betriebe und Kombinate (1000 bis 5000 Beschäftigte)
  • Leiter von Zweigbetrieben
  • Hauptbuchhalter
  • Stellvertretende Vorsitzende und Abteilungsleiter des Bezirkswirtschaftsrates
III
  • hauptamtliche Mitarbeiter der Kreisleitungen
  • Sekretäre der Grundorganisationen
  • Kreisbaudirektoren
  • Stadtbaudirektoren
  • Abteilungsleiter der Räte der Kreise
  • Werksdirektoren kleiner Betriebe
  • Fachdirektoren und Abteilungsleiter mittelgroßer Betriebe
  • Fachdirektoren, Meister

[Quelle der Tabelle: Glaeßner, Gert-Joachim: Herrschaft durch Kader : Leitung d. Gesellschaft u. Kaderpolitik in d. DDR am Beispiel d. Staatsapparates. -- Opladen : Westdeutscher Verlag, 1977. -- (Schriften des Zentralinstituts für Sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin ; Bd. 28). -- Zugl.: Berlin, Freie Univ., Fachbereich 15 - Polit. Wiss., Diss., 1976. -- ISBN 3-531-11431-X. -- S. 240]

Die in den Nomenklaturen erfassten Personen werden als Nomenklaturkader bezeichnet. Nomenklaturen existieren auf den verschiedenen Ebenen der einzelnen Apparate. Sie sind den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus entsprechend hierarchisch geordnet und weisen die Entscheidungsbefugnis über den Einsatz, die Versetzung oder Ablösung von Kadern der jeweils übergeordneten Leitungsebene bzw. Kaderabteilung zu.

In den Nomenklaturen sind sowohl Kader aufgenommen, die von den jeweiligen Kaderabteilungen berufen, als auch solche, die formal durch Wahl bestimmt werden. Dass den durch Wahl in ihr Amt gekommenen Kadern, die zumeist an den Spitzen der jeweiligen Apparate stehen, eine besondere Bedeutung zugemessen wird, zeigt ihre hervorragende Platzierung in der Nomenklatur (z.B. Vorsitzender des Rates des Kreises in der Nomenklatur I). Schwer zu erfassen ist dieses System besonders dadurch, dass die Kader des Wirtschafts- und Staatsapparates oder der Massenorganisationen nicht nur in der Nomenklatur dieser Apparate, sondern zugleich auch in der der Partei - und somit doppelt - geführt werden. Es besteht für nomenklaturmäßig erfasste Positionen und Funktionen daher eine doppelte personalpolitische Zuständigkeit, wobei der Entscheidung des Parteiapparates ein bestimmendes Gewicht zukommt. Das heißt jedoch nicht, dass die Partei in jedem Fall und auf allen Ebenen die Initiative ergreift; die Parallelführung der Nomenklatur erlaubt es ihr, jede personalpolitische Entscheidung wirkungsvoll zu kontrollieren und im Konfliktfall an sich zu ziehen. Von dieser doppelten Erfassung sind die Positionen ausgenommen, über deren Besetzung das Politbüro des ZK der SED entscheidet. Darüber hinaus dürften die Sicherheitsabteilung des ZK-Apparates der SED und das Ministerium für Staatssicherheit über eigene Personalinformationssysteme zur »Sicherheitsüberprüfung« von Kadern verfügen.

Kaderbedarfsplanung. Die Nomenklatur selbst sagt nur etwas über die formale Zuordnung zu personalpolitischen Entscheidungsebenen aus; sie sichert allein noch keine kontinuierliche Planung des Kaderbedarfs. Dieses Problem versucht die SED durch die Unterscheidung von 3 quantitativ und qualitativ unterschiedlich gewichteten Rekrutierungsfeldern in den Griff zu bekommen: durch das Kaderreservoir, den Kadernachwuchs und die Kaderreserve.

Neben diesen individuellen Maßnahmen entwickeln die einzelnen Leitungsapparate auf den jeweiligen Ebenen jährliche »Kaderpläne« und langfristige »Kader- und Bildungsprogramme«, die an die Laufzeit der Fünfjahrpläne in der Volkswirtschaft der DDR angeglichen werden sollen. Beide dienen der quantitativen Erfassung und Planung des zukünftigen Kaderbedarfs"

[DDR-Handbuch / Bundesministerium des Innern. -- 1985. -- In: Enzyklopädie der DDR -- Berlin : Directmedia, 2000. -- 1 CD-ROM. -- (Digitale Bibliothek Band 32). -- ISBN 3932544447. -- S. 3560 - 3573. -- {Wenn Sie HIER klicken, können Sie dieses Buch  bei amazon.de bestellen}]


3. Bürokratie in Kamerun



Abb.: Karte von Kamerun (©MS-Encarta)

Nigel Barley schildert sehr anschaulich Probleme mit der Bürokratie in Kamerun. Seine Beschreibung gilt entsprechend für viele andere Länder, wie z.B. Indien.

"«Sie sind also noch nie in unserem Land gewesen?» Der Grenzbeamte musterte mich misstrauisch und durchblätterte lustlos meinen Pass. Schweißflecke, die im Umriss dem afrikanischen Kontinent glichen, breiteten sich auf seinem Hemd unter den Achselhöhlen aus; denn in Douala war die heiße, trockene Jahreszeit auf ihrem Höhepunkt. Jeder einzelne Finger hinterließ einen braunen schweißigen Abdruck auf den Seiten.

»So ist es.« Ich hatte es mir längst zur Regel gemacht, afrikanischen Beamten nie zu widersprechen. Der Aufwand an Zeit und Kraft war am Ende mit Sicherheit größer, als wenn man Fügsamkeit bewies und einfach nur zustimmte. Ein alter französischer Kenner der Kolonien hatte mir das als Verfahren erläutert, »die Tatsachen mit der Bürokratie in Einklang zu bringen«.

In Wahrheit war es nicht mein erster, sondern mein zweiter Besuch im Land."

[Barley, Nigel: Die Raupenplage : von einem, der auszog, Ethnologie zu betreiben. -- München : dtv, 1998. -- (dtv ; 12518). -- ISBN 3423125187. -- S.7. -- Originaltitel: A guwe of caterpillars : a return to the African bush (1986). -- {Wenn Sie HIER klicken, können Sie dieses Buch  bei amazon.de bestellen}]

"Als das Flugzeug mit Beginn der Dunkelheit auf dem Flugplatz von Douala landete, drang ein einzigartiger Geruch in die Kabine. Es war ein moschusartiger, schwüler, aromatischer, unanständiger Geruch - der Geruch Westafrikas. Ein warmer Regen fiel; während wir über das Rollfeld marschierten, war es, als kullerten Blutstropfen über unsere schweißbedeckten Gesichter. Im Flughafengebäude herrschte die unglaublichste Unordnung, die ich je erlebt habe. Scharen von Europäern drängten sich verzweifelt zusammen oder waren damit beschäftigt, Afrikaner anzuschreien. Die Afrikaner schrieen ihresgleichen an. Ein einsamer Araber trieb trostlos von einem Abfertigungsschalter zum anderen. Vor jedem herrschte das wüste Gedränge, das Franzosen anrichten, wenn sie Schlange stehen. Hier erhielt ich meine zweite Lektion in Sachen kamerunische Bürokratie.

Wie sich erwies, mussten wir im Zusammenhang mit unserem Visum, unserem Gesundheitszeugnis und den Bedingungen unserer Einreise drei verschiedene Bescheinigungen in Empfang nehmen. Zahllose Formulare waren auszufüllen. Kugelschreiber waren Mangelware. Nachdem die Franzosen sich durchgeboxt und damit das Privileg erkämpft hatten, im Regen auf ihr Gepäck warten zu dürfen, wurden wir übrigen abgefertigt. Einige von uns begingen den Fehler, keine exakten Bestimmungsorte und Geschäftskontakte im Land angeben zu können. Ein riesiger Beamter saß hinter seinem Schreibtisch, las die Zeitung und strafte uns mit Missachtung. Nachdem er zu seiner Zufriedenheit klargestellt hatte, wer hier der Herr im Haus war, befragte er uns im Ton eines Mannes, der nicht mit sich spaßen lässt. Da ich sah, welchen Gang die Sache nahm, stellte ich mich darauf ein und lieferte ihm wie mehrere andere auch eine frei erfundene Gastadresse. Von da an füllte ich immer mit akribischer Genauigkeit alle Formulare aus, auch wenn diese dann zweifellos von den Termiten gefressen oder ungelesen weggeworfen wurden. Wir gingen um die drei Schreibtische herum alle wieder zurück und kamen durch die Zollabfertigung, wo sich gerade ein Drama abspielte. Man hatte das Gepäck eines Franzosen geöffnet und darin gewisse aromatische Substanzen gefunden. Vergebens machte der Mann geltend, dass es sich um harmlose Kräuter handele, die in der französischen Küche für die Soßenzubereitung gebraucht würden. Der Beamte war überzeugt, einen Marihuanahändler größeren Kalibers erwischt zu haben, obwohl doch allgemein bekannt war, dass bei dem Rauschgifthandel, den es tatsächlich gab, der Stoff in Kamerun angebaut und dann aus dem Land herausgeschmuggelt wurde. Die französischen Vordrängler waren wieder an der Arbeit, und zwar mit offenbar gutem Erfolg, bis die riesige Gestalt eines lupenreinen Afrikaners, der in Nizza in die erste Klasse zugestiegen war, majestätisch durchrauschte. Mit einem Schnalzen seiner goldgeschmückten Finger wies er auf sein Gepäck, und sofort waren Gepäckträger zur Stelle, um es aufzunehmen. Zum Glück für mich stand mein Gepäck seinem im Weg, und so wurde auch ich durchgewinkt und fand mich draußen in Afrika wieder."

"Genau an diesem Punkt erwischte mich wieder einmal die Bürokratie.

Das Zusammenwirken des riesigen veralteten französischen Verwaltungsapparats und afrikanischer Kulturgepflogenheiten schafft auch den Stärksten. Mit jener milden Nachsicht, die sie für Naivlinge oder Leute bereithielten, die etwas schwer von Kapee waren, machten mir meine Gastgeber vorsichtig klar, dass ich nicht einfach in meinem Peugeot 404 die Stadt verlassen konnte, ohne zuvor den erforderlichen Papierkram erledigt zu haben. An zahlreichen Stellen würde ich unterwegs auf Gendarmen stoßen, die nichts anderes im Kopf hatten, als Ausweise zu kontrollieren. Da nicht auszuschließen war, dass der eine oder andere von ihnen lesen konnte, war der Versuch, sich durchzuschwindeln, nur im äußersten Notfall ratsam.
Ich zog mit den erforderlichen Dokumenten in der Hand zur Präfektur. Hierauf entspann sich der vertrackteste und aberwitzigste Papierkrieg der Welt. Ich erfuhr, dass ich 120 Pfund Anmeldegebühr zahlen musste, und nach im Vergleich zu meinen Erwartungen geringfügigen Rempeleien und Anmaßungen erhielt ich ein Stück Papier, mit dem ich zum Finanzministerium ging, wo ich mit der Begründung abgewiesen wurde, auf dem Papier fehlten Steuermarken im Gegenwert von 200 Francs, um die Verwaltungsgebühren zu decken. Auf Grund einer Verordnung, die allem Anschein nach spontan für diesen speziellen Tag erlassen worden war, waren Steuermarken nur auf dem Postamt, und zwar am Paketschalter, erhältlich. Die billigste Steuermarke, die es auf dem Postamt zu kaufen gab, kostete 250 Francs; ich klebte also eine von diesen auf. Im Finanzministerium hielt man das für unzulässig und für einen Verstoß gegen die wohldurchdachte bürokratische Ordnung. Der Inspektor müsse entscheiden, was geschehen sollte. Bedauerlicherweise befinde sich der Inspektor gerade »in Geschäften bei Tisch«, aber er komme bestimmt bald zurück. An diesem Tag kam er nicht mehr zurück. Ich traf einen fatalistischen Fulbe, einen Taxifahrer, der ähnlich wie ich in der Patsche saß und der angesichts dieser Widrigkeiten großen Trost aus seinem muslimischen Glauben schöpfte. Er war mit dem heroischen Versuch befasst, seine Elektrizitätsrechnung zu bezahlen, und raste zwischen zwei Büros hin und her in der Hoffnung, beide zu überrumpeln. Man empfing ihn zunehmend ungehaltener, und vermutlich verdankte ich es der Absicht, ihn für seine ungebührliche Hast zu strafen, dass mein Papier schließlich von der zuständigen Stelle seinen Stempel erhielt und ich nach nur drei Stunden Wartezeit die nächste Etappe in Angriff nehmen durfte. Als ich das am folgenden Morgen tat, kehrte ich in das Büro zurück, in dem ich zuerst gewesen war und tauschte alle meine Papiere gegen ein anderes in dreifacher Ausfertigung ein; dieses wechselte ich nach einigen Stunden gegen ein paar weitere aus, die ich mir auf der entgegengesetzten Seite der Stadt abstempeln ließ (mit einem kurzen Abstecher, der dem Kauf weiterer Steuermarken galt. Im Finanzministerium wartete noch immer der Taxifahrer, tief ins Gebet versunken und überzeugt, dass ihm nur noch ein direkter Eingriff von oben helfen konnte. Ich sauste an ihm vorbei.

Bis der nächste Tag zuende war, hatte ich an die 200 Pfund ausgegeben und näherte mich dem Ende meiner Odyssee. Der Beamte, der mich zu Beginn auf die Reise durch die Ämter geschickt hatte, empfing mich höchst erheitert wieder in der Präfektur und scheuchte andere Kunden aus dem Raum, um mir einen Stuhl anzubieten. »Meinen herzlichen Glückwunsch«, sagte er mit breitem Grinsen. »Die meisten brauchen viel länger als Sie. Haben Sie die Dokumente, die Quittungen und die Erklärung?« Ich legte ihm das Verlangte unverzüglich vor. Er ließ es in einen Aktendeckel gleiten. »Danke schön. Kommen Sie nächste Woche vorbei.« Mit einigermaßen melodramatischem Entsetzen fuhr ich zurück. Er lächelte milde: »Die Ausweise sind uns ausgegangen, aber wir erwarten welche in den nächsten Tagen.« Es lässt sich wohl als Zeichen meiner fortschreitenden Gewöhnung an die Verhältnisse werten, dass ich mich dadurch nicht einschüchtern ließ, sondern so lange Gift und Galle spuckte, bis ich als stolzer Besitzer eines provisorischen Ausweises und des gesamten Aktendeckels das Amt verlassen konnte."

[Barley, Nigel: Traumatische Tropen : Notizen aus meiner Lehmhütte. -- München : dtv, 1997. -- (dtv ; 12399). -- ISBN 3423123990. -- S. 23, 39 - 40. -- Originaltitel: The innocent anthropologist (1986). -- {Wenn Sie HIER klicken, können Sie dieses Buch  bei amazon.de bestellen}]]


4. Japanische Bürokratie


"Bürokraten im Himmel

Als Premierminister [Yasuhiro] Nakasone [geb. 1918; Premierminister 1982 - 1987] nach dem Erdrutschsieg 1986 seine erste Kabinettssitzung einberief, ermahnte er seine neuen Minister, die Wand der Bürokratie zu durchbrechen. Er bezog sich dabei auf die wahrscheinlich zu erwartende Opposition innerhalb der Ministerien gegenüber seinem Reformprogramm. Was war der Japan Inc. zugestoßen? Anstatt als meisterhafte Planer des nationalen Schicksals gepriesen zu werden, behandelte man die japanischen Bürokraten als Schurken in diesem Theaterstück.

Es war ein charakteristisches Beispiel für den Stil Nakasones; er gebärdete sich als kühner Innovator, dem eine Reihe mächtiger Interessengruppen, die sozusagen mit dem Status quo verheiratet waren, Prügel zwischen die Beine werfen. Natürlich war das eine rhetorische Übertreibung, allerdings nicht ohne einen wahren Kern. Nakasones Politik nahm den Bürokraten langsam die Initiative aus der Hand und reduzierte in einigen Fällen direkt ihre Fähigkeit, Vorgänge zu beeinflussen. Nakasones Amtsantritt, einhergehend mit den immer schnelleren sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen, bedeutet, dass die Rolle der Bürokratie in den noch verbleibenden Jahren unseres Jahrhunderts tiefe Veränderungen durchmachen wird.

Japanische Bürokraten verfügen über genügend Macht; sie wissen, dass sie Macht ausüben, und andere erwarten es von ihnen. Wenn jemand mit einem Beamten des Außenministeriums oder des Finanzministeriums zusammentrifft, so weiß er sofort, dass er mit den besten Köpfen verhandelt, die Japan zu bieten hat. Intelligenz, Pragmatismus und ein ausgeprägter Patriotismus, dazu ein absolutes Vertrauen in die Fähigkeiten der Bürokratie zur Problemlösung eine beeindruckende Kombination von Attributen. Von ihrer Erziehung her gesehen gehören sie zur Elite. Sie mussten eine anstrengende Reihe von Examina bestehen, bei denen -- und das ist ungewöhnlich für Japan -- analytische Fähigkeiten ebenso wie das Gedächtnis geprüft wurden. In anderen Ländern gehen die Besten ihres Jahrgangs in die akademische Forschung, in die Finanzwelt oder werden Rechtsanwälte. In Japan ist ihr natürliches Schicksal die Administration. Seltene Skandale mögen zeitweilig den Ruf der Integrität etwas ankratzen, doch dass die Bürokraten im langfristigen Interesse Japans handeln, wurde nie ernsthaft in Zweifel gezogen. Wie Premierminister Ohira einmal sagte: »Bürokraten arbeiten ihr Leben lang hier (in der Regierung) -- Minister sind nur zeitweilige Gäste.« Der Einfluss der Bürokratie macht sich über die maßgebenden Spitzen der japanischen Gesellschaft bemerkbar. Wenn sich die Bürokraten allgemein im frühen Alter von fünfzig Jahren vom Regierungsdienst zurückziehen, übernehmen Spitzenleute Beraterposten in größeren Unternehmen. Oft sind es dieselben, mit denen sie in ihrer Eigenschaft als Beamte zu tun hatten. Diesen Vorgang nennt man amakudari (Abstieg vom Himmel). Natürlich pflegen diese Männer ihre Kontakte mit der Bürokratie, denn sie ermöglichen es ihnen, eine günstige Behandlung für ihre neuen Arbeitgeber zu erreichen. Ehemalige Bürokraten treten auch auf der anderen Seite des gleichseitigen japanischen Machtdreiecks hervor, bei der LDP [Liberaldemokratische Partei = Jiyu minshuto]

 Bei den allgemeinen Wahlen 1986 hatten 25 Prozent aller Kandidaten der LDP in der Administration gedient. Von den letzten zehn japanischen Premierministern kamen acht aus der Bürokratie. Allein das Finanzministerium hat 40 ehemalige Beamte als Abgeordnete im Parlament. Sie mögen konkurrierenden Parteiblöcken angehören, doch wenn es darum geht, die Politik des Ministeriums zu vertreten, handeln sie zumeist en bloc. Ihre Präsenz trägt viel zur festen Integration der japanischen Machtstruktur bei, und dies ist seit jeher ein lebenswichtiger Faktor für den industriellen Erfolg Japans. Bevor irgendeine neue Politik formuliert wird, laufen Informationen zwischen Politikern, Bürokraten und Industrieführern hin und her. Dies erlaubt es ihnen, frühzeitig die Vorteile abzuschätzen.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit können japanische Bürokraten beträchtliche Vollmachten ausüben. Die Japaner sehen nichts Ungewöhnliches darin, dass das Erziehungsministerium alle Schulbücher genau durchsieht (das heißt zensiert). Das Landwirtschaftsministerium manipuliert durch Interventionskäufe die Preise der Nahrungsmittel. Das Finanzministerium lässt die Banken wissen, welche Arten von Anleihen sie ausgeben können und welche nicht. Das Handelsministerium regelt alles, angefangen von den Subventionen für Forschung und Entwicklung bis zur Art der Skiausrüstung, die man auf dem »besonders feuchten« japanischen Schnee verwenden sollte. Jedes Jahr gibt das Gesundheitsministerium Berichte darüber heraus, wie sich die Bevölkerung entwickelt. Wenn die Formbarkeit von Fünftklässlern nachlässt, werden entsprechende Maßnahmen dagegen erwogen. Auf einem viel bescheideneren Niveau akzeptieren die Japaner einen Grad bürokratischen Einflusses, der im Westen schlicht undenkbar wäre. Zum Beispiel müssen alle Bürger unter Strafandrohung innerhalb zweier Monate ihrer Gemeinde eine Adressenänderung mitteilen. Dennoch kann man nicht behaupten, dass die japanischen Bürokraten sich ein eigenes Reich errichtet hätten. Die Budgets der Ministerien sind bescheiden, und das Handelsministerium ist in dieser Hinsicht eines der kleineren. Japan zählt nur 44 Beamte auf tausend Einwohner; im Vergleich dazu weisen Großbritannien 101 und die Vereinigten Staaten 77 Beamte auf. Die Bürokratie konnte ihre Autorität beibehalten, weil sie sorgfältig darauf achtete, sich nicht selbst über alle Maßen aufzublähen.


Abb.: Saufender japanischer Beamter  (©Corbis)

Der japanische Beamte genießt seit jeher ein Prestige, das seine westlichen Kollegen nicht kennen. Das konfuzianische Ideal des Lehrers und Verwalters gelangte im achten Jahrhundert von China nach Japan, und bald entstand eine ausgedehnte Bürokratie mit Aufnahmeprüfungen, und der Beamtenberuf galt als geeignete Beschäftigung für gelehrte Männer. "

"In den fünfziger und frühen sechziger Jahren, als die industrielle Infrastruktur Japans aufgebaut wurde, spielten die Bürokraten weiterhin eine überaus wichtige Rolle bei der Formung der nationalen Wirtschaft. Die einflussreichsten Ministerien - zum Beispiel für Finanzen, öffentliche Bauten, Handel und Industrie - entschieden über Leben und Tod jener Zweige, die sie kontrollierten. Sie konnten eine Industrie richtiggehend stilllegen, wie es das Handelsministerium mit der Kohle tat, sie konnten sie aber auch expandieren lassen oder mit Hilfe von Verwaltungsrichtlinien unter ein Kartell stellen. Es handelte sich dabei um ein System von Direktiven, das im Sinne der Gesetzgebung nicht bindend war; doch es käme keinem Geschäftsmann, der noch bei Verstand ist, in den Sinn, ihnen nicht zu gehorchen. Fusionen konnten im Interesse einer Rationalisierung vorangetrieben werden; Preise wurden kontrolliert, einheimische und ausländische Konkurrenz ferngehalten; importierte Technologien gelangten zu jenen Unternehmen, die sie am besten verwenden konnten. Unter den glücklichen Umständen eines zu niedrigen Wechselkurses und einer offenen und explodierenden Weltwirtschaft konzentrierten die Behörden die Ressourcen auf jene Industrien, durch die Japan im internationalen Vergleich sehr wohl mithalten konnte. Sie waren keineswegs schwierig herauszufinden. Beim Stahl, beim Schiffbau und bei Massenchemikalien hatte Japan während der Kriegsjahre enorme Fortschritte gemacht. Wenn die Anlagen erst standen, würde sich derselbe Erfolg ohne Zweifel einstellen. In den meisten dieser Industrien waren die technologischen Parameter bereits festgesetzt worden. Die Hauptdeterminanten der Konkurrenzfähigkeit waren Kostenersparnis bei höherer Produktion und die Kapitalkosten. Japan besaß einen großen Binnenmarkt für diese Kostendegression und die richtigen finanziellen Institutionen, so dass die Kapitalkosten so gering wie möglich ausfielen."

"Die Bürokratie übt immer noch eine enorme Macht aus, doch ihre Fähigkeit, neue Richtungen vorzugeben, ist wahrscheinlich für alle Zeiten dahin. Der Wohlstand bringt völlig neue Probleme aus der entgegengesetzten Richtung mit sich. Der Instinkt der Bürokraten für Kontrolle und protektionistische Maßnahmen befindet sich in einem unausweichlichen Konflikt mit der natürlichen Kraft und den Lebensgeistern einer Wirtschaft, die Vermögenswerte schafft. In der Mitte der achtziger Jahre waren die japanischen Unternehmen mündig geworden und vertrauten darauf, dass die eigene Beurteilung die besten Ergebnisse zeitigte. Tatsächlich sind bei den blühendsten Industrien, etwa der Unterhaltungselektronik, den Autos und der Büroausrüstung, die regulierenden Eingriffe am geringsten, sei es als Ursache oder als Wirkung. Im Gegensatz dazu kann Japan auf dem Gebiet der Zementherstellung, des Einzelhandels und der Zuckerraffination dem Rest der Welt nur wenig beibringen.

Die Kooperation zwischen Politikern, Geschäftsleuten und Bürokraten wird auch in den künftigen Jahren noch von lebenswichtiger Bedeutung sein. Die japanische Wirtschaft macht einen massiven Strukturwandel durch, und viele Industrien werden ihn nicht überleben. Sie werden wortreich nach Protektionismus, Subventionen und Sonderbehandlung rufen, genauso wie es ihre Kollegen in anderen Ländern auch taten. Japan kann es sich nicht erlauben, auf sie zu hören, denn das Land hängt für sein zukünftiges Wachstum mehr als jedes andere von der Entwicklung neuer Industrien mit höherer Wertschöpfung ab. Politiker werden Entscheidungen fällen müssen, die vielleicht unpopulär ausfallen, und es wird die Aufgabe der Bürokraten sein, Verfahren zu finden, um sie mit einem Minimum wirtschaftlicher und sozialer Spannungen in die Tat umzusetzen. Nach und nach und so schmerzlos wie möglich müssen die japanischen Bürokraten damit beginnen, ihr gewohntes Handwerk der sechziger Jahre aufzugeben, als sie die Struktur der Schwerindustrie mit solcher Sorgfalt errichteten.

Mit ihrem üblichen Fleiß und ihrer Gediegenheit produzieren die japanischen Bürokraten weiterhin Rahmenberichte, Fünfjahrespläne und >Zukunftsvisionen<, doch ihr Nutzen liegt nicht länger auf der Hand. Vielleicht wird eines Tages eine Kommission der Größten und Besten über einen bescheidenen Vorschlag beraten, der vergangenen Ruhm wiederbeleben könnte - die Privatisierung des Handels- und Finanzministeriums und aller anderen; sie würden dann an Industrie- und Entwicklungsländer ausgeliehen, die von ihrem Expertenwissen profitieren könnten."

[Tasker, Peter: Japan von Innen : Macht und Reichtum eines neuen Wirtschaftsimperiums. -- München : Heyne, ©1988. -- ISBN 345302846. -- S. 302ff., 307, 314f. -- Originaltitel: Inside Japan (1987). -- {Wenn Sie HIER klicken, können Sie dieses Buch  bei amazon.de bestellen}]]


5. Amtswege in Indonesien



Abb.: Karte von Indonesien (©MS-Encarta)

"Der indonesische Verwaltungsbeamte ist kein »Diener des Volkes«. Er ist ein tua -- Chef, respektierter Älterer --, dem hoher Respekt gebührt. Erwarten Sie also nicht einen beflissenen Angehörigen des Dienstleistungssektors, der sich in Demut der Tatsache bewusst ist, dass die Steuerzahler ihn finanzieren."

"»Den Dienstweg einhalten«

Bei der Verwirklichung getroffener Entscheidungen ist das »korrekte« Vorgehen ausschlaggebend. Sie müssen die angemessene Form einhalten, die richtige Reihenfolge beachten und den »Marsch durch die Institutionen« in der richtigen Schrittfolge antreten.

Subalterne Beamte verlangsamen häufig die laufenden Vorgänge durch ihre wohlbekannte Abneigung, Verantwortung zu übernehmen, und ihre Neigung, sich an Formalitäten festzuklammern, selbst wenn bereits von oben verfügt wurde, die Angelegenheit rasch zu erledigen.

Die Erfahrungen eines seit langem im Lande lebenden Ausländers illustrieren diese Erkenntnis. Er hatte seinen Pass verloren. Nachdem er den Verlust dem Einwanderungsbüro mitgeteilt hatte, bot sich der höhere Beamte entgegenkommenderweise an, mit einem Schreiben den Papierkrieg zu beschleunigen. Als der Ausländer diesen Schriftsatz den mit dem Vorgang betrauten Sachbearbeitern und unteren Beamten vorlegte, bestätigten diese zwar kopfnickend, dass es sich um ein wertvolles und hilfreiches Papier handelte doch es galt ihnen nicht als Teil der gehörigen Prozedur. Sowohl Ausländer als auch Indonesier führen dieses träge Verzögerungsmoment, das auf einer konservativen und zurückhaltenden Einstellung beruht, darauf zurück, dass alle ihre Arbeitsplätze erhalten wollen, indem sie auf ihrer »Funktion« beharren."

[Aarau, Alice ; Draine, Cathie ; Hall, Barbara: Reisegast in Indonesien. -- Dormagen : Iwanowski, ©1994. -- ISBN 3923975732. -- S. 151, 154. -- {Wenn Sie HIER klicken, können Sie dieses Buch  bei amazon.de bestellen}]


Zu Kapitel 8, Teil III: Korruption