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Zitierweise / cite as:
Payer, Margarete <1942 - >: RAK-WB : Skript. -- Kapitel 1: Die Elemente einer Titelaufnahme. -- Fassung vom 2002-10-03. -- URL: http://www.payer.de/rakwb/rakwb01.htm. -- [Stichwort].
Überarbeitungen: 1997-09-22; 2001-03-12 [Revision]; 2002-10-03 [Einarbeitung der 4. Erg. 2002]
Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart
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Dieses Skript ist Teil der Abteilung Informationswesen, Bibliothekswesen, Dokumentationswesen von Tüpflis Global Village Library
Zu einer Titelaufnahme (Einheitsaufnahme) gehören:
(Besonders im Englischen kann es dabei Probleme geben, da manchmal in der Vorlage Bindestriche stehen, die man nicht übernehmen darf. Vgl. § 204,3 Anm. 1 - 4)
Aber: Klammern in Formeln bleiben erhalten (§ 117, 5)
Zusätzlich wird mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben (in allen Sprachen):
Aber: als Satzzeichen sind Punkte im Sachtitel unmöglich, da Punkte als Deskriptionszeichen zur Einleitung für ein beigefügtes Werk genutzt werden.
Aber :
Ordnungszahlen mit hochgestellten kleinen Buchstaben:
Zahlzeichen werden nicht mehr aufgelöst (s. später).
Auf keinen Fall darf abgekürzt werden:
Abgekürzte Wörter der Vorlage werden im allgemeinen nicht mehr aufgelöst (s. später)
Definition:
"Als Sachtitel wird eine sachliche Benennung eines Werkes und einer Ausgabe eines Werkes bezeichnet." (§ 20, 1) |
Der Sachtitel ist immer das erste Element in der bibliographischen Beschreibung, im Normalfall gilt dieses erste Element bei Sachtitelschriften gleichzeitig als Kopf. Diese Vermischung von Ansetzung und bibliographischer Beschreibung nimmt man in Kauf, da man sonst bei der Mehrheit der Sachtitelschriften den Sachtitel jeweils doppelt abschreiben müsste.
Der Sachtitel wird im allgemeinen in der vorliegenden Form übernommen (d.h. so abgeschrieben, so angesetzt und so geordnet) (§ 501)
Bei der Schreibung ist zu beachten:
Aber: wenn ein Strich (Ergänzungsbindestrich) zwischen 2 oder mehreren Begriffen steht, von denen einer nicht als ein OW anzusetzen ist, muss ein Spatium hinter den Bindestrich gesetzt werden. (§ 203, 2)
Schrägstriche werden in Sachtiteln durch Spatien, Kommata oder Bindestriche ersetzt
Stehen Schrägstriche zwischen nicht aufgelösten Zahlen werden sie übernommen und ohne Spatien angegeben
Aber unverbundene Artikel am Anfang eines Personennamens oder eines geografischen Namens, wenn dieser Artikel fester Bestandteil des Namens ist, werden bei Sachtiteln nicht übergangen:
Sollten allerdings die Wörter, die eine Ansetzungsform benötigen, überwiegen, so wird ein Ansetzungssachtitel gebildet (§ 130).
Eine besondere Ansetzungsform bzw. ein Ansetzungssachtitel für Haupteintragung oder Nebeneintragung wird benötigt, wenn in der Vorlage im Sachtitel Folgendes vorkommt:
Unter der nicht benutzten Form wird eine Nebeneintragung gemacht (§ 714, 1c) oder eventuell eine Verweisung, wenn die Haupteintragung unter dem Sachtitel gemacht wird
Handelt es sich aber bei der schwankenden Schreib- und Sprachform um verschiedene Sachtitel bzw. um stärkere sprachliche Abweichungen (Dialektform usw.), bleibt die Vorlageform erhalten (§ 205,1)
(Man beachte, dass nicht-aufgelöste Zahlen numerisch geordnet werden. Nach RAK werden Zahlen nach den Buchstaben geordnet!)
Bei der Nebeneintragung ist zu beachten, dass Zahlen in der Sprache des Titels aufzulösen sind.
(Im Deutschen werden die Zahlen 1100 bis 1999 stets als Hunderter angesetzt).
(Im Englischen wird bei der Auflösung das Wort "and" immer gebraucht:)
Bei mehreren möglichen Auflösungen werden bei Sachtitelwerken weitere Nebeneintragungen gemacht. s. § 714, 2 (gilt nicht für deutsche Zahlen).
Auf die Nebeneintragung wird u.a. verzichtet,
Zu beachten ist, dass die Zeichen & und + als Konjunktion auch als zweites Ordnungswort eine Nebeneintragung bewirken:
! Nicht mit Nebeneintragungen versehen werden:
Nicht in allen Fällen ist das Titelblatt so gestaltet, dass man sofort eindeutig erkennen kann, was der Hauptsachtitel ist, und wie er vom Zusatz abgegrenzt werden kann.
Grundsätzlich sollten grammatikalisch verbundene Angaben, die zu einem Element (hier der Sachtitel) gehören, nicht auseinandergenommen werden, - auch wenn sie auf dem Titelblatt auf mehrere Zeilen verteilt sind oder typographisch voneinander abgehoben sind. Auch eine Großschreibung am Anfang jeder Zeile muss nicht den Beginn eines Zusatzes andeuten.
Schwieriger ist der Fall, wenn bei einer Sachaussage die grammatische Bindung nicht eindeutig ist (z.B. ein Kompositum nicht korrekt geschrieben ist)
oder: DIN
TASCHENBUCH
Sachtitel: DIN-Taschenbuch
Dann gelten sachliche Aussagen, auch wenn sie sich über mehrere Zeilen hinziehen, als ein Sachtitel, so lange nicht ein Teil typographisch hervorgehoben ist.
Sachtitel (und Ergänzung): Publications / Cat Society (§ 128,6).
Weitere Regeln zur Abgrenzung des Hauptsachtitels:
Stehen Wörter am Anfang eines Sachtitels, die beim Zitieren leicht vergessen werden können (z.B. Vornamen vor Familiennamen) oder die typographisch als unwichtigerer Bestandteil eines Sachtitels dargestellt sind, setzt man das ganze als ein Sachtitel an, macht aber bei Sachtitelschriften eine Nebeneintragung unter Übergehung der leicht zu übergehenden Wörter. (§714, 3)
Bei Sachtitelwerken wird unter der Vorlageform eine Nebeneintragung gemacht.
Wiedergabe:
[Über den wahren Glauben]
Sieben Büchlein über den wahren Glauben
(Sollte sich durch die Abtrennung der Kasus der grammatisch abhängigen Wörter verändern, was besonders gern in lateinischen Titeln vorkommt, sind die Regeln in § 128,8; 130; 502,1; 714,1b heranzuziehen.)
Sind die Namen von Urhebern mit dem Sachtitel grammatisch verbunden, so werden sie immer als Bestandteil des Sachtitels angesetzt (§502,4)
Sind die Namen von Personen als Bestandteil des Sachtitels anzugeben, werden sie nur dann auch als Bestandteil des Sachtitels angesetzt
(Die internationale ISBD hat hier eine bessere Lösung: die weiteren Werke werden als beigefügte Werke behandelt.)
Definition:
"Als Zusatz zum Sachtitel werden Erläuterungen, Erweiterungen oder Einschränkungen der sachlichen Benennung bezeichnet, die im Zusammenhang mit einer sachlichen Benennung genannt sind." (§21) |
(! Für das Abschreiben gelten die Regeln wie beim Sachtitel. § 125 neu.)
so wird auch eine Initialen- oder ähnliche Buchstabenfolge, die neben der dazugehörigen ausgeschriebenen Form auf der Haupttitelseite steht, immer als Zusatz angegeben (§28, 2; 132)
Verfasser sind Personen, "die - allein oder gemeinschaftlich -
ein Werk oder Teile eines Werkes erarbeitet haben" - § 16 Auch Personen, die eine Bibliographie, einen Katalog, ein Wörterbuch, ein Werkverzeichnis u. dgl. zusammengestellt haben, sind Verfasser = § 601, Anm. 3 Aber Personen, die bei einem Ein-, Zwei- oder Dreiverfasserwerk als "Mitarbeiter", "unter Mitarbeit von" usw. eingeführt werden, sind nicht als Verfasser anzusehen (vgl. § 602) |
Urheber sind Körperschaften, "die - allein oder
gemeinschaftlich - ein anonymes Werk oder Teile eines solchen Werkes erarbeitet oder
veranlasst und herausgegeben haben" = § 18 (Ein anonymes Werk = ein Werk, "dessen Verfasser weder genannt noch ermittelt sind" = § 17) |
Sonstige beteiligte Personen und Körperschaften sind z.B. Mitarb., Bearb., Hrsg., Redakteure, Übers., Illustratoren, Kommentatoren, Verf. von Vor- und Nachworten, Anreger, Auftraggeber, Förderer, Kongressveranstalter (§19) |
ist nur die Haupttitelseite ! = § 115, 3a
(Laut Vorwort von RAK-WB können Bibliotheken auch sonstige beteiligte Personen und Körperschaften in der Verfasserangabe angeben, die keine Eintragung erhalten. So macht es auch Die Deutsche Bibliothek.)
Angeführt werden auf jeden Fall (ohne Rücksicht auf die Quelle!)
Sind allerdings Verfasser oder Urheber als Bestandteil des Sachtitels anzugeben, werden sie in der Verfasserangabe nicht wiederholt (vgl. §§ 128,2. 134, 6 u.a.), es sei denn, sie ständen ein zweites Mal auf dem Titelblatt
Bis 1990 gab es in RAK folgende Ausnahmeregelung, die man zum Verständnis älterer Titelaufnahmen zur Kenntnis nehmen sollte:
Stimmt die vorliegende Namensform eines einzigen Verfassers mit der korrekten Ansetzungsform (Kopfform) überein, und steht dieser Name ohne verbindende Wendungen bzw. nur eingeleitet durch "von" oder "verfasst von" (oder "by" u.ä.) auf dem Titelblatt, dann wird dieser Name in der bibliographischen Beschreibung nicht angegeben = § 136, 2. Diese Regel galt nie bei Urheberwerken oder bei Werken mit ermitteltem Verfasser.
Die übrigen sonstigen beteiligten Personen und Körperschaften werden ohne Kennzeichnung weggelassen, es sei denn, eine erste Person oder erste Körperschaft mit derselben Funktion muss angegeben werden. Dann wird das Weglassen durch ... gekennzeichnet.
Stehen 2 - 3 Verfasser oder Urheber mit gleicher Funktion aber ohne verbindende Wendungen auf dem Titelblatt, werden sie durch Spatium, Semikolon, Spatium getrennt wiedergegeben.
Liegen bei unterschiedlicher Funktion keine verbindenden Wendungen vor: Trennung durch Punkt, Spatium = §140, 1
Die Stufen der Namen einer Körperschaft werden durch Komma abgetrennt, wenn nicht eine verbindende Wendung vorliegt = § 140, 2
! Adelstitel bei persönlichen Namen von Fürsten, Mitgliedern von Fürstenhäusern und geistlichen Würdenträger müssen übernommen werden
Personalangaben und Adelstitel können übernommen werden, wenn sprachliche Härten auftreten. = § 139
Der richtige Name eines Verfassers ist in einer Fußnote anzugeben, wenn nicht schon in HE oder NE erwähnt:
(In Online-Katalogen ist diese Fußnote immer nötig, wenn der richtige Name nur im Nebeneintragungsvermerk stände, da laut RAK in solchen Katalogen auf Nebeneintragungsvermerke verzichtet wird.)
(! Ausgabebezeichnungen wie "Ausgabe in dt. Sprache" u.ä. bei fortlaufenden Sammelwerken werden wie Unterreihen behandelt.) Der Wortlaut der Vorlage wird gekürzt übernommen, eine fehlende Ausgabebezeichnung wird ergänzt (allerdings nicht, wenn es sich um eine erste Auflage handelt).
Zu beachten ist, dass eine Angabe auf dem Titelblatt wie "kritische Ausgabe", "in deutscher und lateinischer Sprache" u.ä. als Zusatz zum Sachtitel angesehen wird (Erläuterung, Einschränkung des Sachtitels).
In Verbindung mit der Ausgabebezeichnung genannte Beigabenvermerke und sonstige beteiligte Personen (sofern eine solche sonstige beteiligte Person eine Nebeneintragung erhält) werden hier angegeben
Auf die Angabe einer neben einer Auflagenbezeichnung genannten Zählung nach Tausenden wird verzichtet.
Bei Nachdrucken wird die Ausgabebezeichnung mit Hinweis auf die frühere Ausgabe verkürzt angegeben:
! an eine eventuell nötige Klammerung wegen der Sekundärquelle denken.
Auf Lizenzausgaben wird nicht hingewiesen.
Der Erscheinungsvermerk wird in möglichst kurzer Form in einer festen Formel angegeben:
Erscheinungsort : Verlag, Jahr (Druckort : Drucker) |
Die folgenden Regeln gelten für Bibliotheken ohne Pflichtexemplare und ohne ausführliche Altbestandskatalogisierung: die Formel lautet dann im Normalfall:
Erscheinungsort : Verlag, Jahr.
Die Verlagsangabe wird in erster Linie von der Haupttitelseite abgeschrieben.
Sind fehlende Angaben leicht ermittelbar, werden diese in eckigen Klammern angegeben:
Übergeklebte und eingeklebte oder übergestempelte und eingestempelte Verlagsangaben werden ohne Kennzeichnung übernommen. Frühere Verlagsangaben und eingeklebte Bezugsquellennachweise bleiben unberücksichtigt.
Als Erscheinungsort wird der Verlagsort angegeben. Ist dieser nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, nimmt man den Sitz der herausgebenden Körperschaft, die als Verlag auftritt. Ist auch ein solcher Ort nicht vorhanden, nimmt man den Druckort als Erscheinungsort (§ 144 neu).
(Die folgenden Regeln können von Bibliotheken mit Pflichtexemplaren erweitert werden.)
Fall | Lösung | Beispiel |
---|---|---|
1 Ort + 1 Verlag | Ort : Verlag | Vorl.: Vista Point Verlag, Köln, 1980 = Köln : Vista-Point-Verl., 1980 |
1 Ort + 2 oder mehrere Verlage | Ort : Verlag [u.a.], Jahr (nur der zuerst genannte oder der hervorgehobene Verlag) | Vorl.: Klett Verlag, Stuttgart = Stuttgart : Klett [u.a.], 1981 |
1 Ort beim ersten Verlag + mehrere Verlage | Ort : Verlag [u.a.] | Vorl.: Franz Deuticke Verlag, Wien; Office du Livre, Fribourg, 1982 = Wien : Deuticke [u.a.], 1982 |
mehrere Orte und ein Verlag | Ort [u.a.] : Verlag, Jahr | Vorl.: Richard Boorberg Verlag GmbH, Stuttgart, München, Hannover 1979 = Stuttgart [u.a.] : Boorberg, 1979 |
mehrere Orte zum ersten Verlag gehörig und mehrere Verlage | Ort [u.a.] : Verlag [u.a.], Jahr (jeweils nur der zuerst genannte oder besonders hervorgehobene Ort bzw. Verlag) | Vorl.: Verlag Harri Deutsch, Frankfurt/Main u. Thun; Andre Deutsch Ltd, London, 1984 = Frankfurt/Main [u.a.] : Deutsch [u.a.], 1984 |
kein Ort leicht ermittelbar | [S.l.] : Verlag, Jahr (S.l. = sine loco) | |
der falsche Ort ist angegeben | falscher Ort [i.e. richtiger Ort] : Verlag, Jahr | |
Erscheinungsort + Verlag + Körperschaft | Ort : Verlag, Jahr | |
Kein Verlag, aber Körperschaft, die schon in der bibliographischen Beschreibung angegeben ist | Sitz der Körperschaft, Jahr | Berlin, 1985 |
Kein Verlag, aber Körperschaft, die nicht in der bibliographischen Beschreibung anzugeben ist | Sitz der Körperschaft : Körperschaft (abgekürzt), Jahr |
|
Nur ein Selbstverlag ist angegeben | Ort : Bezeichnung d. Selbstverlages, Jahr | Wurmlingen : Selbstverl., 1988 |
Es ist nur ein Kommissionsverlag angegeben | Ort : Verlag, Jahr (!keine besondere Kennzeichnung) | |
Es ist weder Verlag, noch Körperschaft, noch Drucker angegeben, aber Ort u. Jahr | Ort, Jahr | |
Es ist nur Druckort und die Druckerei angegeben | Druckort : Druckerei, Jahr | |
Hochschulschriften, die nicht als Verlagsveröffentlichung erschienen sind | nur das Erscheinungsjahr (§148) | = . - 1978 |
(Benötigt man ein Ortsregister z.B. bei der Altbestandskatalogisierung, ist zu empfehlen, dass der normierte Ortsname zusätzlich angegeben wird.)
Bei einem Verlag, dessen Name aus einem Familiennamen als Firmenträger besteht, fallen die Vornamen, Zusätze wie "Verlag" u.ä. und "u. Söhne" u.ä. weg. Verlagsfirmen, deren Name keinen Familiennamen als Firmenträger enthält, werden in der Sprache und der Form der Vorlage aber möglichst gekürzt wiedergegeben. (Meist auch ohne die juristischen Wendungen und ohne Artikel am Anfang.) Bindestriche werden nach gültiger Rechtschreibung hinzugefügt.
= Ort : Verleger, Jahr [erschienen] Jahr
(Bedenken muss man haben bei neuerworbenen Büchern aus den USA ohne Erscheinungsjahr aber mit älterem Copyrightjahr: es handelt sich oft um unveränderte Nachdrucke.)
[ca. Jahr]
[i.e. Jahr]
Jahr [?]
[Jahr ?]
Umfangsangabe : Illustrationsangabe + Begleitmaterial |
Allgemeines: bei mehrbändigen Werken wird Umfangs- und Illustrationsangabe jeweils bei der Bandangabe angegeben. Bei Loseblattausgaben wird statt der Umfangsangabe der Vermerk "Losebl.-Ausg." angegeben.
Grundsatz: die Zählung der Vorlage wird mit deutschsprachiger Benennung (Seiten, Blätter...) übernommen.
Andere als arabische und römische Ziffern werden durch arabische ersetzt. Die letzte gezählte Seite, die noch zum Text des Buches gehört, wird angegeben. Ist diese verdruckt, wird die richtige Zählung ohne Kennzeichnung angegeben.
Bei mehreren vorliegenden Zählungen:
= Getr. Zählung
mit Kommata getrennt aufführen
nur die Zählung der letzten Seite
Bei fehlender Zählung:
[Ca...] S. oder Bl.
Grundsatz: kürzeste Form; unabhängig von der Benennung in der Vorlage muss man unterscheiden zwischen Illustrationen (Ill.), graphische Darstellungen (graph. Darst.), Karten (Kt.) und Notenbeispielen
Angabe der Illustrationen (so auch graph. Darst. usw.)
Verbindung von mehreren Benennungen:
! Der eingedruckte Beigabenvermerk entfällt, es sei denn
(z.B. Lösungshefte, Kartenbeilagen, Schallplatten)
Die Bezeichnung der Vorlage wird übernommen.
Gehört ein eigener selbständiger Titel zum Begleitmaterial, wird dieser in einer Fußnote angegeben (§162,5):
Unter diesem Titel wird jeweils nur eine NE gemacht (§ 709).
Ein vorhandener Gesamttitel ist immer anzugeben, er wird im Prinzip nach Vorlage abgeschrieben (Weiteres später). Die Bezeichnung "Band" u.ä. bei einer Zählung wird im Normalfall weggelassen.
(Gesamttitel ; Zählung)
die Reihenfolge der Fußnoten sollte so sein:
Einheitssachtitel. Sammlungsvermerk
Angaben zur bibliographischen Beschreibung
Hinweise auf andere Bände, Ausgaben und Werke
Mögliche Fußnoten s. §§ 160 - 163
Jede Fußnote bzw. mehrere zusammengehörende Fußnoten können je auf neuer Zeile beginnen. Schreibt man alle fortlaufend, werden sie durch ". - " getrennt.
(auf besonderer Zeile nach den Fußnoten)
Die Angabe besteht aus "ISBN" und den einzelnen Teilen der Nummer, die mit Bindestrich verbunden werden.
! Alle ISBN für die Vorlage sowie für nicht vorliegende Einbandarten werden angegeben (aber nicht ermitteln!)
Mehrere ISBN werden mit Gedankenstrich hintereinander geschrieben.
Erläuterungen über die Zugehörigkeit werden keine hinzugefügt. Falsche ISBN's werden nicht gekennzeichnet. In der Einheitsaufnahme für das Stück eines fortlaufenden Sammelwerkes wird im allgemeinen nur die ISBN angegeben (nicht auch die ISSN).
ISSN
Bei fortlaufenden Sammelwerken wird statt ISBN die ISSN und möglichst der Key-title aufgeführt.
Eine solche Nummer wird, wenn sie in der Vorlage enthalten ist, nach der ISBN auf neuer Zeile angegeben
(Diese Elemente gehören nicht zur bibliographischen Beschreibung)
Nach dem Namen eines Verfassers einer Verfasserschrift oder Urhebers einer Urheberschrift (jeweils in Ansetzungsform) wird ein Doppelpunkt gesetzt = § 177, 1
Nach sonstigen beteiligten Personen oder Körperschaften wird kein Satzzeichen gesetzt; bei Personen werden aber in vielen Fällen entsprechende Funktionsbezeichnungen in eckigen Klammern (z.B. [Hrsg.]) hinzugefügt.
Bei Haupteintragungen von Sachtitelschriften hat der Hauptsachtitel eine Doppelfunktion: er ist das 1. Element der bibliographischen Beschreibung und gleichzeitig (ausgedrückt durch Unterstreichung oder eine sonstige Hervorhebung) der Kopf. (Bei Sachtiteln ist zu überlegen, ob ein Ansetzungssachtitel für den ganzen Titel zu bilden ist: er ist dann in eckigen Klammern vor dem Sachtitel in Vorlageform zu schreiben.)
Wenn Nebeneintragungen (wir gehen von der Einheitsaufnahme aus!) zu machen sind, muss man unterscheiden zwischen einteiligen und zweiteiligen Nebeneintragungen.
Bei einteiligen Nebeneintragungen muss nur ein Ordnungsblock zusätzlich als Kopf über die Einheitsaufnahme gesetzt werden, also z.B. bei einer Sachtitelschrift soll ein Nebensachtitel eine NE erhalten (dann ordnet nur dieser Nebensachtitel) oder der Hrsg. einer Sachtitelschrift erhält eine NE (dann ordnet zuerst der Name des Hrsg. und bei ihm der Sachtitel).
Bei zweiteiligen Nebeneintragungen müssen 2 Ordnungsblöcke zusätzlich als Kopf über die Einheitsaufnahme gesetzt werden, also muss z.B. bei einer Zweiverfasserschrift: der Name des 2. Verf. und der Sachtitel des Verfasserwerkes angegeben werden.
Ist ein NE unter einem Sachtitel zu machen, ist dieser im Kopf vollständig abzuschreiben (eine Ausnahme ist nur bei sehr langen Sachtiteln in handgefertigten Katalogen zugelassen). Es folgt kein Abschlusspunkt.
Die NE-Vermerke werden durch Semikolon, Spatium getrennt. Nach dem letzten NE-Vermerk wird kein Abschlusspunkt gesetzt.
Die Reihenfolge der NE ist nicht festgelegt. Am besten nimmt man zuerst alle Personen, dann die Körperschaften und dann die Sachtitel.
Wenn die Vorlageform mit der Ansetzungsform übereinstimmt, sollen im NE-Vermerk Kurzbezeichnungen gewählt werden z. B. die Funktionsbezeichnungen (Bearb., Hrsg., Begr., Ill., Übers., Red., Adressat, Urh....). Ist allerdings nicht eindeutig, welche Funktionsbezeichnung sich auf welche Person bezieht, wird der Name wiederholt zusammen mit der Funktionsbezeichnung; bei Festschriften wird z.B. der Name des Gefeierten immer wiederholt (Müller, Max: Festschrift).
Weitere Kurzbezeichnungen: HST (Hauptsachtitel); EST (Einheitssachtitel); GT (Gesamttitel); NT (Nebentitel); beigef. Werk; enth. Werk; PT (Paralleltitel); Urh. (Urheber); UR (Unterreihe) ... s. Anl. 3
(Auf NE-Vermerke kann man verzichten, wenn die Nebeneintragungen anderweitig aus der Aufnahme zu erkennen sind. § 179, 4 Anm. Insbesondere bei on-line-Katalogisierung ist es nicht nötig, die Nebeneintragungsvermerke extra aufzuführen. Das hat allerdings Folgen für die Fußnoten).
Verweisungsvermerke aufgrund der Verfasserangabe werden nur dann gemacht, wenn "die Identität einer Person oder Körperschaft, die in der bibliographischen Beschreibung und im Kopf oder in einem NE-Vermerk unter verschiedenen Namen oder Namensformen vorkommt, nicht erkennbar ist" = § 180, 1 (es handelt sich vor allem um ältere Pseudonyme oder frühere und spätere Namen).
Mehrere Vw-Vermerke werden fortlaufend durch Semikolon, Spatium voneinander getrennt geschrieben. Nach Vw wird kein abschließendes Satzzeichen gesetzt.
"Abweichende Namen bzw. Namensformen einer Person werden im 1. Teil der Vw durch einen entsprechenden Zusatz in eckigen Klammern - z.B. [Wirkl. Name], [Pseud.] - erläutert, wenn die Identität der Person sonst nicht klar ersichtlich ist." = § 189, 4
Aber: Sonstige Namensverweisungen werden in der Einheitsaufnahme im allgemeinen nicht verankert! (Namensverweisungen verweisen von abweichenden Namensformen der Vorlage oder aus sonstigen Quellen auf die Ansetzungsform = § 189, 1)
Die auf der Titelaufnahme verankerten Namensverweisungen und die weiteren vorgeschriebenen Namensverweisungen müssen bei Körperschaften auf einer speziellen Katalogkarte (in einer Liste, oder in der GKD bzw. in einer eigenen Körperschaftsstammdatei) nachgewiesen werden = Namenseintragung s. § 193. Diese Namenseintragung ist auch für Personennamen in einem Kartenkatalog dringend zu empfehlen (bei On-line-Katalogen sollte eine Autorendatei diese Funktion erfüllen). Sie enthält bei Personen die Ansetzungsform und die Angabe der abweichenden Namensformen, von denen Verweisungen gemacht wurden (jede Angabe auf neuer Zeile!).
Namenseintragungen können auf Leitkarten oder farbigen Karten den betreffenden Personen oder Körperschaften vorangehend in den Katalog eingeordnet werden oder aber z.B. in einem Namensschlüssel zusammengefasst werden = § 193, 4
z.B.
Namenseintragung
|
Verweisungskarte z.B.
Piccolomini, Enea Silvio ¬de'¬ s. Pius <Papa, II.> |
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