RAK-WB : SKRIPT

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Kapitel 4: Exkurs: Was sind beigefügte bzw. enthaltene Werke, und wie werden sie in der bibliographischen Beschreibung behandelt?


von Margarete Payer

mailto: payer@hdm-stuttgart.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: RAK-WB : Skript. -- Kapitel 4: Exkurs: Was sind beigefügte bzw. enthaltene Werke, und wie werden sie in der bibliographischen Beschreibung behandelt?. -- Fassung vom 2002-10-06. -- URL: http://www.payer.de/rakwb/rakwb04.htm. -- [Stichwort].

Überarbeitungen:  1997-09-22; 2001-03-12 [Revision]; 2002-10-06

Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart

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Dieses Skript ist Teil der Abteilung Informationswesen, Bibliothekswesen, Dokumentationswesen von Tüpflis Global Village Library


4. Exkurs:

Was sind beigefügte bzw. enthaltene Werke, und wie werden sie in der bibliographischen Beschreibung behandelt?


4.0. Übersicht

  • 4.1. Beigefügte Werke
  • 4.2. Enthaltene Werke

  • 4.1. Beigefügte Werke


    Definition "Beigefügtes Werk" (§ 15)
    ein Werk, das als zweites oder weiteres in einem anderen Werk ohne einen übergeordneten Titel erschienen ist.

    Dieses beigefügte Werk muss

    In der bibliographischen Beschreibung werden, wenn beigefügte Werke auf der Haupttitelseite stehen, nur das erste Werk und das erste beigefügte Werk angegeben:

    Haupttitel. 1. beigefügtes Werk

    oder bei mehreren beigefügten Werken:

    Haupttitel. 1. Beigef. Werk [u.a.]

    (§ 126, 4)

    Ist für dieses beigefügte Werk ein Einheitssachtitel anzugeben, wird dieser in einer Fußnote angegeben :

    Haben die beigefügten Werke aber nur eigene Titelblätter im Inneren, wird in einer Fußnote nur ein Titel dieser beigefügten Werke angegeben (vorausgesetzt auf der Haupttitelseite steht nicht schon ein beigef. Werk):

    Gegebenenfalls wird diesem beigef. Werk ein Einheitssachtitel in eckigen Klammern nachgestellt angegeben.


    4.2. Enthaltene Werke


    Definition "Enthaltenes Werk"
    ein Werk, das in einem anderen Werk mit einem übergeordneten Titel erschienen ist.

    Dieses enthaltene Werk muss auf der Haupttitelseite genannt sein (§ 14 neu):

    Enthaltene Werke werden immer als Fußnote angegeben (obwohl sie auf der Haupttitelseite stehen !!). Es werden bis zu 2 enthaltene Werke angegeben (§ 162,8a).

    Wenn es sich um 1 oder 2 enthaltene Werke handelt, werden diese Werke angegeben mit der Einleitung:

    Wenn es sich um mehr als 2 enthaltene Werke handelt:

    (gegebenfalls wird ein Einheitssachtitel in eckigen Klammern nachgestellt angegeben.)


    Zum nächsten Kapitel:
    Kapitel 5: Haupteinträge und Nebeneinträge bei Verfasserwerken