RAK-WB : SKRIPT

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Kapitel 11: Mehrbändige begrenzte Werke


von Margarete Payer

mailto: payer@hdm-stuttgart.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: RAK-WB : Skript. -- Kapitel 11: Mehrbändige begrenzte Werke. -- Fassung vom 2002-10-06.-- URL: http://www.payer.de/rakwb/rakwb11.htm. -- [Stichwort].

Überarbeitungen: 23. September 1997-09-23; 2001-03-12 [Revision]; 2002-10-06

Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart

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Dieses Skript ist Teil der Abteilung Informationswesen, Bibliothekswesen, Dokumentationswesen von Tüpflis Global Village Library


11. Mehrbändige begrenzte Werke


11.0. Übersicht


  • 11.1. Mehrbändige begrenzte Werke ohne Stücktitelaufnahme für die einzelnen Teile
  • 11.2. Mehrbändige begrenzte Werke in fortlaufenden Sammelwerken
  • 11.3. Mehrbändige begrenzte Werke mit Stücktitelaufnahmen für die Teile

  • Allgemeines


    Bei mehrbändigen begrenzten Werken kann es sich handeln um

    Nach Planung erscheinen sie in mehreren Teilen bzw. in Lieferungen dieser Teile mit einem von vornherein festgelegten Abschluss.

    Als Vorlage für die Einheitsaufnahme wird der erste oder der Band, der am frühesten in der Bibliothek vorhanden ist, genommen (§ 113)

    <!Haben die einzelnen Bände eines mehrbändigen begrenzten Werkes voneinander - abgesehen von unwichtigen Worten abweichende Gesamttitel, erhält jeder Band eine eigene Einheitsaufnahme s. § 113, 2.3 + Verknüpfung der Aufnahmen s. § 163,3>


    11.1. Mehrbändige begrenzte Werke ohne Stücktitelaufnahmen für die einzelnen Teile


    Keine Stücktitelaufnahmen für die einzelnen Teile werden gemacht, wenn

    1. der Titel des Einzelbandes nur zusammen mit dem Gesamttitel einen Sinn ergibt
    2. der Titel des Stücks praktisch nur eine Inhaltsangabe ist (, der Titel könnte auch ganz gut für sich allein stehen)
    3. es sich um den Teil eines mehrbändigen Einzelwerkes (einer in sich abgeschlossenen geistigen Schöpfung) handelt . Seit Februar 1990 wird diese Regel eingeschränkt: nach § 110, 2c (neu) muss es sich dabei um ein Verfasser- bzw. Urheberwerk handeln. D.h. für Sachtitelwerke sind die Fälle a + b zu prüfen.
    4. der Titel des Stücks zu einer mehrbändigen gezählten Sammlung gehört und der Gesamttitel auf der Haupttitelseite oder der linken Seite der Haupttitelseite steht. (§ 110, 2)

    Bei der Bandangabe wird alles angegeben, was sich speziell auf das Stück bezieht: also z.B. ST, Hrsg., Aufl., Erscheinungsjahr, Kollationsvermerk, ISBN, NE (§166)

    Wird ein Kartenkatalog geführt, wird empfohlen für jede Bandaufführung eine eigene Karte zu nehmen, damit eventuelle weitere Auflagen dieses Bandes an dieser Stelle nachgetragen werden können. Diese Folgekarten müssen als Kopf mindestens den ersten bzw. die beiden ersten Ordnungsblöcke des Gesamtwerkes aufzeigen. Bei einem On-line-Katalog bzw. COM-Katalog hingegen kann ja später jede weitere Auflage eingeschoben werden.


    --> Möglichkeiten der Bandaufführung


    1. Normalfall:


    bei mehrbändigen begrenzten Werken mit durchlaufender Bandzählung:

    es folgen mehrere Beispiele:


    2. Mehrstufige Gliederung:


    [Das tritt ein, wenn Autoren so ausführlich werden, dass der Einzelband keine vernünftige Dicke mehr erhält, man also sinnvoller Weise die verschiedenen Bände noch einmal in mehrere Teile aufteilt. Oder es handelt sich um ein Spezialwerk, dass so untergliedert ist, dass zu jedem Teilthema ein Spezialist gebraucht wird z.B. Baulehre. Band 2 bezieht sich auf Hausbau, Teil 3 auf Einfamilienhäuser und davon wiederum ein Teil auf das Dach.]

    Bandaufführung bei mehrbändigen begrenzten Werken mit durchlaufender Bandzählung und mehrstufiger Gliederung

    (Im 2. Beispiel gibt es für die einzelnen Teile des Bandes 2 praktisch eine Überschrift "Elefanten", diese muss auf eigener Zeile stehen.)


    3. Bei Einteilung in Abteilungen:


    [Abteilungen kommen im Normalfall nur bei sehr umfangreichen Werken vor: zur besseren Übersicht hat man die Menge der vorliegenden Bände noch einmal in bestimmten Gruppen zusammengefasst.]

    Von einer Abteilung innerhalb eines Werkes kann man nur sprechen, wenn sie mehreren Teilen übergeordnet ist.

    1. bei mehrbändigen begrenzten Werken mit durchlaufender Bandzählung trotz der Einteilung in Abteilungen (§ 167,2).
    2. bei mehrbändigen begrenzten Werken mit durchlaufender Bandzählung und einer Zählung für die Abteilungen
      ("Abteilung" in Verbindung mit einer Ziffern- oder Buchstabenzählung wird wie eine Bandbezeichnung behandelt und deswegen abgekürzt.)

      Vorlage: Goethes Werke
      Abteilung Dramen besteht aus Bd. 1-6
      Abteilung Abhandlungen besteht aus Bd. 7-9
      Abteilung Briefe besteht aus Bd. 10-12

      -> Bandaufführung:
      Bd. 1 : Abt. 1, Dramen. Faust. - ...
      Bd. 2 : Abt. 1, Dramen. Götz von Berlichingen...

    3. bei mehrbändigen begrenzten Werken mit durchlaufender Bandzählung und einer Zählung für die Abteilungen, die wiederum in sich gezählt sind
    4. bei mehrbändigen begrenzten Werken ohne durchlaufende Zählung für das Gesamtwerk unterteilt in nicht gezählte Abteilungen, in denen die Bände jeweils neu gezählt sind (oder ebenfalls keine Zählung haben)
    5. bei mehrbändigen begrenzten Werken ohne durchlaufende Bandzählung aber mit durchlaufender Zählung für die Abteilungen, die je wieder für sich durchlaufend gezählt sind:

      Vorlage wie oben aber 1. Abteilung Dramen und 2. Abteilung Abhandlungen

    6. bei mehrbändigen begrenzten Werken ohne durchlaufende Bandzählung aber mit durchlaufender Zählung für die Abteilungen, in denen die Bände nicht gezählt sind:

    4. Sonderfall


    Handelt es sich bei einem Teilband um eine inhaltliche Untergliederung des Themas, wird dies als Zusatz zum Sachtitel angegeben:


    11.2. Mehrbändige begrenzte Werke in fortlaufenden Sammelwerken (§ 169)


    Hier sind mehrere Fälle zu unterscheiden:

    1. Der übergeordnete Gesamttitel gehört zu allen Teilen des mehrbändigen Werkes und ist nicht gezählt: Aufführung des Gesamttitels im Korpus der Einheitsaufnahme des mehrbändigen begrenzten Werkes
    2. Der übergeordnete Gesamttitel gehört zu allen Teilen des mehrbändigen Werkes und weist für alle diese Teile nur eine einzige Zählung auf:

      Aufführung im Korpus der Einheitsaufnahme,
      Nebeneintragungsvermerk entsprechend

    3. Der übergeordnete Gesamttitel gehört zu allen Teilen des mehrbändigen Werkes und hat für jeden Teil eine eigene Zählung:

      Aufführung im Korpus der Einheitsaufnahme:

      Aufführung beim einzelnen Band:


    11.3. Mehrbändige begrenzte Werke mit Stücktitelaufnahmen für die Teile (§ 170,2)


    Sowohl das Stück wie auch das Gesamtwerk erhalten eigene Einheitsaufnahmen.

    Es sind mit entsprechenden Anpassungen die Regeln, die für Schriftenreihen mit Zählungen gelten, anzuwenden. Auch hier kann eine Kopie der Stücktitelaufnahme anstelle einer Bandaufführung beim Gesamtwerk benutzt werden.


    Zum nächsten Kapitel:
    Kapitel 12: Fortlaufende Sammelwerke