Aktion "Rettet den Hausarzt"

ICD-10


von Dr. med. Susanne Blessing


Fachliche Korrespondenz: mailto: hausarzt@payer.de
Anfragen zur Website: mailto: payer@payer.de  


Zitierweise / cite as:

Blessing, Susanne <1957 - >: ICD-10. -- (Aktion "Rettet den Hausarzt"). -- Fassung vom 2006-02-12. -- URL: http://www.payer.de/arztpatient/ICD10.htm          

Erstmals publiziert: 2006-02-12

Überarbeitungen:

Anlass: Gesundheits"reform"

Copyright: Dieser Text steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Eine Verwertung in Publikationen, die über übliche Zitate hinausgeht, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Verfasserin. Für zitierte Texte liegt das Copyright bei den jeweiligen Urhebern.

Creative Commons-Lizenzvertrag
Dieser Inhalt ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert.

Dieser Text ist Teil der Abteilung  Arzt und Patient von Tüpfli's Global Village Library


0. Übersicht



1. Motto


"Das Kammermädchen einer deutschen Dame in Paris zündete sich aus Unvorsichtigkeit die Kleider an und verbrannte. Die Dame war in Verzweiflung über das unerhörte Unglück. Ich gab ihr die amtlichen Tabellen der Präfektur zu lesen, woraus sie ersah, dass jährlich sechzig oder achtzig in Paris durch Feuertod umkommen und dass diese Zahl sich fast gleich bleibt. Das tröstete sie viel. Das Schicksal in Zahlen hat etwas sehr Beruhigendes, den Gründen der Mathematik widersteht keiner, und eine Arithmetik und Statistik der menschlichen Leiden würden viel dazu beitragen, diese zu vermindern."

Ludwig Börne (1786–1837): Aus meinem Tagebuche, 1830


2. Einleitung


"Angesichts der komplexen Strukturen und des stetig zunehmenden Dokumentationsaufwands im Krankenhaus wird es für Ärzte immer schwieriger, neben ihren ärztlichen Aufgaben auch den administrativen Anforderungen gerecht zu werden.

Insbesondere die Verschlüsselung von Krankheiten und Behandlungsverfahren (Prozeduren) gewinnt mit Einführung der DRGs (Diagnosis Related Groups) an Bedeutung. Die Verantwortung für die korrekte Verschlüsselung liegt in den Händen der Ärzte. Da die Struktur der zugrunde liegenden Klassifikationen komplex und umfangreich ist, bedarf es einer guten Einarbeitung und eines regelmäßigen Trainings der Ärzte, um die Gesundheitsdaten regelgerecht zu verschlüsseln und somit den Anforderungen an die Kodierqualität zu entsprechen.

Auch medizinische Dokumentare, Assistenten und Pflegekräfte wenden mehr und mehr die hier besprochenen Klassifikationen an. Dabei fällt Personen, die in der Ausbildung nicht mit Klassifikationen konfrontiert worden sind, die Kodierarbeit oft schwer.

Diese Broschüre soll Anfängern und wenig geübten Kodierern die komplexen Strukturen der Klassifikationen näher bringen. Sie ist einzig und allein als Einstiegshilfe gedacht und kann ein regelmäßiges Training nicht ersetzen. Außerdem soll hier das Vokabular, das in den Klassifikationen verwendet wird, erläutert werden.

Zur Übung wird das DIMDI einige klinische Fälle auf seinen Internet-Seiten unter www.dimdi.de zum Kodieren bereitstellen. Für spezielle Kodierfragen wenden Sie sich bitte an klassi@dimdi.de."

[Quelle: Weber, Stefanie: Basiswissen Kodieren : eine kurze Einführung in die Anwendung von ICD-10-GM und OPS / hrsg. vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). -- Köln : DIMDI, 2004. -- 32 S. : Ill. ; 25 cm. -- S. 3. -- Hervorhebung durch mich.]

Zu den obligatorischen unsinnigen Tätigkeiten eines Hausarztes, die ihm die Zeit für wichtigere Aufgaben rauben, gehört die Klassifikation der Erkrankungen nach ICD-10-GM. Da der Thesaurus dazu alles andere als optimal ist, bringt die Verwendung der Praxissoftware keine Erleichterung. Die Eingabe der Krankheitsnamen nimmt bei jemandem, der nicht fließend im Zehnfingersystem ist, erfahrungsgemäß mehr Zeit in Anspruch als das Nachschlagen von Hand in der gedruckten Ausgabe. Pflichtbewusste Ärzte verzichten auf den naheliegenden Ausweg, die Klassifizierung der Arzthelferin zu überlassen. Arzthelferinnen sind mit einer korrekten Klassifizierung überfordert und würden verständlicherweise zahlreiche Fehlklassifizierungen vornehmen.

Der Wegfall der Verpflichtung zu ICD-10-GM wäre ein guter Schritt zum Abbau der Frustration innerlich motivierter Hausärzte.


3. ICD-10 allgemein


Die verschiedenen Versionen von ICD-10 sind online zugänglich: http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/ls-icdhtml.htm. -- Zugriff am 2006-01-22]

"Die International Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD) ist eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegebene internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsproblemen. Die aktuelle Ausgabe der ICD wird als ICD-10 bezeichnet. Ziel der ICD ist die weltweite Erforschung von Morbidität und Mortalität mit einer international einheitlichen Systematik zu ermöglichen. Die ICD-10 liegt in 3 Bänden vor:
  • Band I: Systematisches Verzeichnis
  • Band II: Regelwerk
  • Band III: Alphabetisches Verzeichnis

Die deutsche Übersetzung der ICD wird vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gepflegt und herausgegeben.

Geschichte der ICD

1893 wurde die Bertillon-Klassifikation bzw. das Internationale Todesursachenverzeichnis eingeführt. 1948 dehnte die WHO diese Systematik in der 6. Revision auf Krankheiten und Verletzungen aus. Bis zur ICD-9 (1976) erfolgten etwa alle zehn Jahre Revisionen, da aufgrund der Fortschritte in der Medizin Änderungen und Ergänzungen erzwungen wurden. Die Arbeit an der letzten, zehnten Revision begann 1983 und wurde 1992 abgeschlossen. Eine ICD-11 ist derzeit nicht vorgesehen, stattdessen soll eine auf den neuesten Stand gebrachte Version des ICD-10 jährlich von der WHO herausgebracht werden. Derzeit ist die aktuelle Version die ICD-10, Version 2006.

In Deutschland stellt ein modifiziertes Diagnosesystem die Abrechnungsgrundlage von Gesundheitsleistungen im ambulanten wie im stationären Sektor dar. Diese wurde 2005 unter dem Namen "ICD-10-GM 2005" veröffentlicht. (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme. 10. Revision German Modification 2005.)

ICD-Schlüssel

Als Notation wird jeder ICD-Klasse ein bis zu fünfstelliger Schlüssel zugeordnet. Die ersten drei Stellen ergeben eine grobe Bezeichnung der Diagnose ("Dreisteller"):

A00-B99:     Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
C00-D48: Neubildungen
D50-D89: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
E00-E90: Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
F00-F99: Psychische und Verhaltensstörungen
G00-G99: Krankheiten des Nervensystems
H00-H59: Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
H60-H95: Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
I00-I99: Krankheiten des Kreislaufsystems
J00-J99: Krankheiten des Atmungssystems
K00-K93: Krankheiten des Verdauungssystems
L00-L99: Krankheiten der Haut und der Unterhaut
M00-M99: Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
N00-N99: Krankheiten des Urogenitalsystems
O00-O99: Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
P00-P96: Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
Q00-Q99: Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
R00-R99: Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind
S00-T98: Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
V01-Y98: Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
Z00-Z99: Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
U00-U99: Schlüsselnummern für besondere Zwecke

Weitere Buchstaben und Ziffern schränken die vorliegende Erkrankung diagnostisch immer genauer ein. Hier ein Beispiel:

  • F6: Persönlichkeits- und Verhaltsstörungen
    • F60: spezifische Persönlichkeitsstörungen
      • F60.3: emotional instabile Persönlichkeitsstörung
        • F60.31: Borderline-Typ

Nach den §§ 295 und 301 Sozialgesetzbuch V sind in der Bundesrepublik Deutschland Ärzte und Krankenhäuser zur Diagnoseverschlüsselung nach ICD verpflichtet. Aus dem ICD und dem OPS [Operationen- und Prozedurenschlüssel] Code wird eine DRG [Diagnosis Related Group — Diagnosebezogene Fallgruppe] errechnet, so dass eine fall- und diagnosebezogene Abrechnung möglich wird. Die ICD sind zusammen mit der OPS-Verschlüsselung für Krankenhäuser Grundlage des DRG-Systems, das seit 2003 als Berechnungsgrundlage für Leistungsvergütung in Deutschland eingeführt wird. Ziel dieses neuen System ist es, trotz zunehmender Belastung des Gesundheitswesens durch die demographische Entwicklung eine Steuerungsmöglichkeit der Kostenentwicklung zu erhalten.

Kritik an der ICD

In Deutschland sollte bereits 1996 die vertragsärztliche Abrechnung ausschließlich auf Basis der Verschlüsselung nach ICD-10 erfolgen. Nach massivem Widerstand aus der Ärzteschaft wurde die ICD-10 zunächst als freiwillige Option eingeführt, die Verwendung einer überarbeiteten Version ist seit 2000 Pflicht.

Hauptkritikpunkte an der ICD waren:

  • Es wurde befürchtet, dass durch datentechnische Auswertungsverfahren die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden könnte („gläserner Patient“)
  • Durch die Möglichkeit einer maschinellen Auswertung der Abrechnungsdaten solle die ärztliche Tätigkeit in unzulässigem Maß transparent und kontrollierbar gemacht werden („gläserner Arzt“)
  • Die Gliederung entspricht nicht medizinischen oder praktischen Gesichtspunkten, sondern folgt lediglich statistischen Erfordernissen. So werden etwa unter K alle Krankheiten des Verdauungssystems zusammengefasst (von den Zähnen bis zum Darmausgang), die in der ärztlichen Praxis ganz verschiedene Fachgruppen betreffen. Andererseits fehlen dort wichtige Krankheiten wie Karzinome, die unter C eingeordnet sind.
  • Die offizielle Formulierung der Diagnosetexte entspricht nicht dem ärztlichen Sprachgebrauch, sondern stellt mehr ein „Behördendeutsch“ dar.
  • Viele ICD-Codes stehen nicht für eine einzelne, sondern für eine Reihe von Diagnosen, die der Arzt in seiner praktischen Arbeit noch feiner untergliedern muss.
  • Die Verwendung mancher Diagnosen, speziell unter Z, könnte eine unzulässige Offenlegung der persönlichen Situation und Umgebung des Patienten sein, z.B. Angaben über Einflüsse aus dem familiären oder beruflichen Umfeld
  • Wie allen Klassifikationsverfahren liegt der ICD ein Weltbild zugrunde, das sich im Einzelnen kritisieren lässt. So war beispielsweise bis zur ICD-9 Homosexualität (Klasse 302.0) als eigene Krankheit vertreten.
  • Nicht jede Symptomatik entspricht einem Krankheitsbild nach ICD; das erschwert dem Arzt klare Angaben, wenn zunächst kein Krankheitsbild hundertprozentig passt.

[Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/ICD-10. -- Zugriff am 2006-01-22]


4. ICD-10-GM


"Die ICD-10 wird seit dem 01.01.2000 zur Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung (§§ 295 und 301 SGB V) eingesetzt, insbesondere für die Zwecke des pauschalierenden Entgeltsystems G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Für diese Zwecke wird die ICD-10-GM verwendet, die bis zum Jahr 2003 als ICD-10-SGB-V bezeichnet wurde. GM bedeutet "German Modification", SGB V steht für "Sozialgesetzbuch V". Diese speziellen Ausgaben der ICD-10 beruhen auf der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe, wurden jedoch für die Zwecke des Sozialgesetzbuches V deutlich verändert. Die ICD-10-GM besteht aus zwei Teilen:
  • Band 1 enthält das Systematische Verzeichnis, welches in Aufbau und Struktur der Vierstelligen Ausführlichen Systematik (VAS) der deutschsprachigen ICD-10-WHO-Ausgabe entspricht. Inhaltlich gibt es jedoch viele Unterschiede, die mit jeder neuen Version zunehmen.
  • Band 2 enthält das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM mit einer umfangreichen Sammlung verschlüsselter Diagnosen aus dem Sprachgebrauch in der ambulanten und stationären Versorgung. Es wurde bis zur Version 2004 der ICD-10-GM als ICD-10-Diagnosenthesaurus bezeichnet.
  • Die Regeln für die Verschlüsselung von Diagnosen in der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) sind in den Deutschen Kodierrichtlinien festgehalten, die nicht vom DIMDI, sondern von den Organen der Selbstverwaltung erstellt und gepflegt werden.

In unserer Gültigkeitstabelle der Klassifikationen haben wir für Sie zusammengestellt, wann welche ICD-10-Version für die o.g. Zwecke in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt wurde und wird. Dort finden Sie auch Hinweise auf die  Bekanntmachungen des Bundesgesundheitsministeriums, mit denen die Version jeweils in Kraft gesetzt wurde."

[Quelle: http://www.dimdi.de/static/de/klassi/diagnosen/icd10/index.htm. -- Zugriff am 2006-01-22]

"Die ICD-10-SGB V ist eine Überarbeitung der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) durch die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., die im Jahr 1996/1997 zur Anpassung an die Rahmenbedingungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland vorgenommen wurde.

Die wesentlichen Überarbeitungen:

  • Ausgliederung der vierstelligen Schlüsselnummern von Diagnosen, die in Deutschland praktisch kaum vorkommen, in einen Anhang,
  • Streichung des Kapitels XX "Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität" bis auf wenige Ausnahmen (Informationen, die hauptsächlich für die Unfallversicherungsträger notwendig sind),
  • Kürzung des Kapitels XXI "Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme von Gesundheitseinrichtungen führen" (hier handelt es sich in der Regel nicht um Diagnosen),
  • typographische Hervorhebung des sogenannten Minimalstandards. Dies sind Diagnosen, die insbesondere als ausreichend für die Diagnosenverschlüsselung in der hausärztlichen Versorgung erachtet werden.
  • Einführung von Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit (V = Verdacht, A = Ausschluss, Z = Zustand nach, [G = gesicherte Diagnose]) und die Seitenlokalisation (R = rechts, L = links, B = beiderseits)."

[Quelle: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=20469. -- Zugriff am 2006-01-24]


4.1. Zusatzkennzeichen


Für Vertragsärzte obligatorisch ist die Angabe eines Zusatzkennzeichens zur Diagnosesicherheit:

Im stationären Bereich sind diese Zusatzkennzeichen nicht zugelassen.

Freiwillig ist im vertragsärztlichen und stationären Bereich die Angabe der Zusatzkennzeichen zur Seitenlokalisation:

4.2. Wieviele Schlüsselnummern gibt es in der ICD-10?


Wieviele Schlüsselnummern gibt es [...] in der ICD-10?


Diese Frage wird sehr oft gestellt, unseres Erachtens wird ihr aber viel zu viel Bedeutung beigemessen. Man muss sich zunächst darauf einigen, was man zählen will - nur die Krankheitskapitel oder auch Kap. XX (die ehemalige E-Klassifikation) und Kap. XXI (die ehemalige V-Klassifikation); dann muss man weitere Überlegungen voranschicken:
  • Kapitel: Diese Zahl ist leicht zu bestimmen.
  • Gruppen: Hier zählen wir stets nur die unterste Gruppenebene, da es einige Kapitel mit mehreren Gruppenebenen gibt.
  • Dreisteller (Kategorien): Diese Zahl ist ebenfalls leicht zu bestimmen.
  • Viersteller (Subkategorien): Diese Zahl ist schon schwieriger zu bestimmen. Wir unterscheiden präkombinierte Viersteller und postkombinierte Viersteller. Präkombinierte Viersteller sind explizit als Viersteller in der Klassifikation aufgeführt (ihre Zahl ist leicht zu bestimmen); postkombinierte Viersteller können vom Anwender mittels einer Subklassifikation gebildet werden, z.B. E10-E14 Diabetes. Ihre Zahl ist nicht exakt zu bestimmen, da - vor allem im Kapitel XX - nicht jede Kombination sinnvoll ist. Wir geben daher nicht die Zahl der sinnvollen, sondern der möglichen Kombinationen an.
  • Fünfsteller: Auch diese Zahl ist schwierig zu bestimmen, da alle Fünfsteller postkombiniert sind. Wir können bis zur ICD-10-SGB-V Version 1.3 nur die Fünfsteller in Kapitel XIX angeben; über die Fünfsteller in Kapitel XIII liegen uns noch erst mit der Version 2.0 Zahlen vor. Vergleichbare Fünfsteller bei Verletzungen gibt es in der ICD-9 nicht.
  • Terminale Schlüsselnummern oder kodierbare Endpunkte: Darunter verstehen wir die gültigen Schlüsselnummern, also alle terminalen Dreisteller, alle Viersteller und alle Fünfsteller.

Bei der SGB-V-Ausgabe wird es noch einmal schwieriger, denn im sogenannten Minimalstandard können auch nichtterminale Dreisteller als gültige Schlüsselnummern verwendet werden - es sei denn, alle zugehörigen Viersteller sind im Minimalstandard, denn dann ist der Dreisteller nicht im Minimalstandard.

Sie sehen also - solche Zahlenangaben sind schwierig zu machen und oft unterschiedlicher Interpretation unterworfen.

Dennoch geben wir - wegen der regen Nachfrage - hier Tabellen an für die ICD-9, die ICD-10, die ICD-10-SGB-V und für die ICD-10-GM.

[...]

ICD-10-GM 2004
Was? German Modification
mit Kap. XX
German Modification
ohne Kap. XX
Kapitel 22 21
Gruppen 238 232
Kategorien 1678 1676
- davon Stern- 83 83
- davon Ausrufezeichen- 23 21
Subkategorien 8723 8703
- davon Stern- 288 288
- davon Ausrufezeichen- 144 124
Kodierbare Endpunkte 12983 12961
- davon Fünfsteller 4726 4726
- davon Stern- 754 754
- davon Ausrufezeichen- 352 352

[Quelle: http://www.dimdi.de/static/de/klassi/faq/ICD-10/faq_0014.html. -- Zugriff am 2006-01-22]


5. Beispiele


5.1. Osteoporose


Zunächst ein Beispiel aus dem harten Alltag:


Abb.: M80/M81/M82: Osteoporose
[Bildquelle: http://www.lillyosteoporose.be/Nitro/lillyosteoporose_be_patient_info_nl.jsp?page=1408. -- Zugriff am 2006-01-24]

Kapitel XIII

Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (M00-M99)

Osteopathien und Chondropathien (M80-M94)

Veränderungen der Knochendichte und -struktur
(M80-M85)
M80.-   Osteoporose mit pathologischer Fraktur
    [Schlüsselnummer der Lokalisation siehe am Kapitelanfang ]
    Inkl.: Osteoporotische Wirbelkörperkompression und Keilwirbel
    Exkl.: Keilwirbel o.n.A. ( M48.5- )
Pathologische Fraktur o.n.A. ( M84.4- )
Wirbelkörperkompression o.n.A. ( M48.5- )
M80.0-   Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur [5. Stelle: 0-9]
M80.1-   Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie [5. Stelle: 0-9]
M80.2-   Inaktivitätsosteoporose mit pathologischer Fraktur [5. Stelle: 0-9]
M80.3-   Osteoporose mit pathologischer Fraktur infolge Malabsorption nach chirurgischem Eingriff [5. Stelle:  0-9]
M80.4-   Arzneimittelinduzierte Osteoporose mit pathologischer Fraktur [5. Stelle: 0-9]
    Soll die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
M80.5-   Idiopathische Osteoporose mit pathologischer Fraktur [5. Stelle: 0-9]
M80.8-   Sonstige Osteoporose mit pathologischer Fraktur [5. Stelle: 0-9]
M80.9-   Nicht näher bezeichnete Osteoporose mit pathologischer Fraktur [5. Stelle: 0-9]
M81.-   Osteoporose ohne pathologische Fraktur
    [Schlüsselnummer der Lokalisation siehe am Kapitelanfang ]
    Exkl.: Osteoporose mit pathologischer Fraktur ( M80.- )
M81.0-   Postmenopausale Osteoporose [5. Stelle: 0-9]
M81.1-   Osteoporose nach Ovarektomie [5. Stelle: 0-9]
M81.2-   Inaktivitätsosteoporose [5. Stelle: 0-9]
    Exkl.: Sudeck-Knochenatrophie ( M89.0- )
M81.3-   Osteoporose infolge Malabsorption nach chirurgischem Eingriff [5. Stelle: 0-9]
M81.4-   Arzneimittelinduzierte Osteoporose [5. Stelle: 0-9]
    Soll die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
M81.5-   Idiopathische Osteoporose [5. Stelle: 0-9]
    Idiopathische juvenile Osteoporose
M81.6-   Lokalisierte Osteoporose [Lequesne] [5. Stelle: 0-9]
    Exkl.: Sudeck-Knochenatrophie ( M89.0- )
M81.8-   Sonstige Osteoporose [5. Stelle: 0-9]
    Senile Osteoporose
M81.9-   Osteoporose, nicht näher bezeichnet [5. Stelle: 0-9]
M82.-*   Osteoporose bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
    [Schlüsselnummer der Lokalisation siehe am Kapitelanfang ]
M82.0-*   Osteoporose bei Plasmozytom ( C90.0-+ ) [5. Stelle: 0-9]
M82.1-*   Osteoporose bei endokrinen Störungen ( E00-E34+ ) [5. Stelle: 0-9]
M82.8-*   Osteoporose bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten [5. Stelle: 0-9]
Lokalisation der Muskel-Skelett-Beteiligung
 
Die folgenden fünften Stellen zur Angabe des Beteiligungsortes sind mit den passenden Schlüsselnummern des Kapitels XIII zu benutzen. Hiervon abweichende fünfte Stellen für Kniegelenkschäden, Rückenleiden und anderenorts nicht klassifizierte biomechanische Funktionsstörungen finden sich unter M23, unter der Krankheitsgruppe M40-M54 und unter M99.
0 Mehrere Lokalisationen
1 Schulterregion
  Klavikula
Skapula
Akromioklavikulargelenk
Schultergelenk
Sternoklavikulargelenk
2 Oberarm
  Humerus
Ellenbogengelenk
3 Unterarm
  Radius
Ulna
Handgelenk
4 Hand
  Finger
Handwurzel
Mittelhand
Gelenke zwischen diesen Knochen
5 Beckenregion und Oberschenkel
  Becken
Femur
Gesäß
Hüfte [Hüftgelenk]
Iliosakralgelenk
6 Unterschenkel
  Fibula
Tibia
Kniegelenk
7 Knöchel und Fuß
  Fußwurzel
Mittelfuß
Zehen
Sprunggelenk
Sonstige Gelenke des Fußes
8 Sonstige
  Hals
Kopf
Rippen
Rumpf
Schädel
Wirbelsäule
9 Nicht näher bezeichnete Lokalisationen

5.2. Schnittwunde, Zeigefinger, linke Hand


Als nächstes Beispiel eher ein Bagatellfall:


Abb.: S61.0LG: Schnittwunde, Zeigefinger, linke Hand (Moulage)
[Bildquelle: http://www.samariterverein-walenstadt.ch/Archiv04_ueb_5_Okt.html. -- Zugriff am 2006-01-22]

Kapitel XIX
Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98)

Verletzungen des Handgelenkes und der Hand (S60-S69)

Exkl.: Beidseitige Beteiligung von Handgelenk und Hand ( T00-T07 )
Erfrierungen ( T33-T35 )
Insektenbiss oder -stich, giftig ( T63.4 )
Verbrennungen und Verätzungen ( T20-T32 )
Verletzungen des Armes, Höhe nicht näher bezeichnet ( T10-T11 )
 
S60.-   Oberflächliche Verletzung des Handgelenkes und der Hand
S60.0   Prellung eines oder mehrerer Finger ohne Schädigung des Nagels
    Prellung eines oder mehrerer Finger o.n.A.
    Exkl.: Prellung mit Beteiligung des Nagels oder der Nagelmatrix ( S60.1 )
S60.1   Prellung eines oder mehrerer Finger mit Schädigung des Nagels
S60.2   Prellung sonstiger Teile des Handgelenkes und der Hand
S60.7   Multiple oberflächliche Verletzungen des Handgelenkes und der Hand
S60.8-   Sonstige oberflächliche Verletzungen des Handgelenkes und der Hand
S60.81   Schürfwunde
S60.82   Blasenbildung (nichtthermisch)
S60.83   Insektenbiss oder -stich (ungiftig)
S60.84   Oberflächlicher Fremdkörper (Splitter)
S60.88   Sonstige
S60.9   Oberflächliche Verletzung des Handgelenkes und der Hand, nicht näher bezeichnet

 

S61.-   Offene Wunde des Handgelenkes und der Hand
    Inkl.: Offene Wunde des Handgelenkes und der Hand o.n.A.
Offene Wunde mit Verbindung zu einer Fraktur oder einer Luxation
    Benutze zusätzlich T89.0- um das Vorliegen von Komplikationen wie Fremdkörper, Infektion oder verzögerte Heilung und Behandlung anzuzeigen.
    Exkl.: Traumatische Amputation an Handgelenk und Hand ( S68.- )
S61.0   Offene Wunde eines oder mehrerer Finger ohne Schädigung des Nagels
    Offene Wunde eines oder mehrerer Finger o.n.A.
Offene Wunde des Daumens
    Exkl.: Offene Wunde mit Beteiligung des Nagels oder der Nagelmatrix ( S61.1 )
S61.1   Offene Wunde eines oder mehrerer Finger mit Schädigung des Nagels
S61.7   Multiple offene Wunden des Handgelenkes und der Hand
S61.8-   Offene Wunde sonstiger Teile des Handgelenkes und der Hand
    Hinw.: Bei den Schlüsselnummern S61.84 bis S61.89 erfolgt die Einteilung des Weichteilschadens nach Tscherne und Oestern. Kodiere jeweils zuerst die Fraktur (S62.-) oder die Luxation (S63. -).
S61.80   Nicht näher bezeichnete offene Wunde sonstiger Teile des Handgelenkes und der Hand
    Handfläche
S61.84!   Weichteilschaden I. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation des Handgelenkes und der Hand
    Oberflächliche Schürfung, einfache bis mittelschwere Bruchform
    Hinw.: Geschlossene Frakturen oder Luxationen mit Weichteilschaden 0. Grades (geringer Weichteilschaden, einfache Bruchform) oder nicht näher bezeichneten Grades erhalten keine zusätzliche Schlüsselnummer.
S61.85!   Weichteilschaden II. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation des Handgelenkes und der Hand
    Tiefe kontaminierte Schürfung, lokalisierte Haut- und Muskelkontusion, alle Bruchformen
S61.86!   Weichteilschaden III. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation des Handgelenkes und der Hand
    Ausgedehnte Hautkontusion, Hautquetschung oder Zerstörung der Muskulatur, subkutanes Décollement, dekompensiertes Kompartmentsyndrom
S61.87!   Weichteilschaden I. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Handgelenkes und der Hand
    Fehlende oder geringe Kontusion, unbedeutende bakterielle Kontamination, einfache bis mittelschwere Bruchformen
    Offene Fraktur oder Luxation nicht näher bezeichneten Grades
S61.88!   Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Handgelenkes und der Hand
    Umschrieben Haut- und Weichteilkontusion, mittelschwere Kontamination
S61.89!   Weichteilschaden III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Handgelenkes und der Hand
    Ausgedehnte Weichteildestruktion, häufig zusätzliche Gefäß- und Nervenverletzungen, starke Wundkontamination
    Hinw.: Offene Frakturen mit Weichteilschaden IV. Grades (subtotale und totale Amputation) werden als Amputation nach deren Lokalisation kodiert.
S61.9   Offene Wunde des Handgelenkes und der Hand, Teil nicht näher bezeichnet

5.3. Adipositas


Ein Beispiel, das den Unsinn des Systems zeigt.


Abb.: E66.0, E66.1, E66.8 oder E.66.9?:  Venus von Willendorf (24000/22000 v. Chr.)

Kapitel IV
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)

Adipositas und sonstige Überernährung (E65-E68)

E65   Lokalisierte Adipositas
    Fettpolster
E66.-   Adipositas
    Exkl.: Dystrophia adiposogenitalis ( E23.6 )
Lipomatose o.n.A. ( E88.2 )
Lipomatosis dolorosa [Dercum-Krankheit] ( E88.2 )
Prader-Willi-Syndrom ( Q87.1 )
E66.0   Adipositas durch übermäßige Kalorienzufuhr
E66.1   Arzneimittelinduzierte Adipositas
    Soll die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
E66.2   Übermäßige Adipositas mit alveolärer Hypoventilation
    Pickwick-Syndrom
E66.8   Sonstige Adipositas
    Krankhafte Adipositas
E66.9   Adipositas, nicht näher bezeichnet
    Einfache Adipositas o.n.A.
E67.-   Sonstige Überernährung
    Exkl.: Folgen der Überernährung ( E68 )
Überernährung o.n.A. ( R63.2 )
E67.0   Hypervitaminose A
E67.1   Hyperkarotinämie
E67.2   Megavitamin-B 6 -Syndrom
    Hypervitaminose B 6
E67.3   Hypervitaminose D
E67.8   Sonstige näher bezeichnete Überernährung
E68   Folgen der Überernährung

6. Kommentar aus der Sicht einer Hausärztin



Abb.: Dr. med. Susanne Blessing, geb. 1957, Fachärztin für Allgemeinmedizin

Dies dürfte ein Vorgeschmack sein auf das, was uns künftig erwartet und was die immer geringer werdenden Zeitreserven praktizierender Ärzte belasten wird.


7. Weiterführende Ressourcen



Abb.: Einbandtitel

Weber, Stefanie: Basiswissen Kodieren : eine kurze Einführung in die Anwendung von ICD-10-GM und OPS / hrsg. vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). -- Köln : DIMDI, 2004. -- 32 S. : Ill. ; 25 cm.


Zu: Gesundheitskarte

Zurück zur Übersicht Arzt und Patient