Dharmashastra : Einführung und Überblick

6. Stände (varna) und Soziale Mobilität


von Alois Payer

mailto: payer@payer.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Alois <1944 - >: Dharmashastra : Einführung und Überblick. -- 6. Stände (varna) und Soziale Mobilität. -- Fassung vom 2003-12-01. -- URL: http://www.payer.de/dharmashastra/dharmash06.htm -- [Stichwort].

Erstmals publiziert: 2003-12-01

Überarbeitungen:

Anlass: Lehrveranstaltung 2003/04

Unterrichtsmaterialien (gemäß § 46 (1) UrhG)

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Dieser Teil ist ein Kapitel von: 

Payer, Alois <1944 - >: Dharmashastra : Einführung und Übersicht. -- http://www.payer.de/dharmashastra/dharmash00.htm

Dieser Text ist Teil der Abteilung Sanskrit von Tüpfli's Global Village Library


0. Übersicht



1. Zur Einstimmung


Zur Einstimmung auch einige Bilder aus der europäischen Geschichte.

Abb.: Vor der Französischen Revolution: Der Dritte Stand trägt die Laste der anderen zwei Stände. Er stützt sich dabei auf seine Hacke (Aufschrift: "Von Tränen benetzt"), aus seiner Tasche hängen Zettel mit "Steuern", "Zehnt", "Fron- und Militärdienst", seine Saat wird von gefräßigen Rebhühnern und Hasen aufgefressen (adliges Jagdprivileg). Der Abbé ist geprägt von Prunksucht, der Degen des Herzogs ist "von Blut gerötet".

Abb.: Nach der Französischen Revolution: Der Bauer reitet nunmehr auf seinen ehemaligen Unterdrückern, er hat die Hacke weggeworfen, die Tiere, die früher Saat und Ernte vernichtet haben, liegen gerupft am Boden. Er selbst folgt dem Ziel von "Frieden und Eintracht" und damit dem Vorbild König Heinrichs IV. (Medaillon an der Jacke). Die früher Privilegierten tragen die Waage der Gerechtigkeit mit "Gleichheit, Freiheit und Entlastung des Volkes" und sind zu einer allgemeinen "Grundsteuer" verpflichtet. Alle drei tragen die Kokarde, die die patriotische Eintracht versinnbildlicht.


Abb: Les Mortels sont egaux (Alle Menschen sind gleich), Unbekannter Künstler, 1791: Die Vernunft, von der Flamme der Vaterlandsliebe (blaues Dreieck) erleuchtet, hält die Messlatte der Gleichheit über einen Weißen und einen Farbigen. Dieser hält in der einen Hand die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, in der anderen das Dekret vom 15. Mai 1791, mit dem die Bürgrerrechte auch den Farbigen zuerkannt wurden. Füllhorn, Bananenstaude und fruchtbare Felder symbolisieren die Aussicht auf Reichtum und Wohlstand. Links im Bild fliehen die Dämonen der Aristokratie, der Ungerechtigkeit und des Egoismus übers Meer.

Bildquelle: http://www.zum.de/Faecher/G/BW/neuzeit/frzrev/bmat/index.htm. -- Dort Quellennachweis. -- Zugriff am 2003-11-24


Abb.: "Arbeiter-Jugend! Wissen ist Macht!". -- Postkarte um 1905. Rauh und Pohle (Leipzig) [Druck, Verlag]

Quelle der Abb.: Kaiser, Führer, Republik [Elektronische Ressource] : politische Postkarten vom Kaiserreich bis zur Besatzungszeit / hrsg. vom Deutschen Historischen Museum. -- Berlin : Directmedia Publ., 2003. -- 1 CD-ROM. -- (Digitale Bibliothek ; 92). --  ISBN: 3-89853-192-9. -- S. 685

Zu offenen und geschlossenen Schichten in Deutschland vgl.:

"Offene und geschlossene Schichten

Andere Mobilitätstabellen enthalten unter anderem die Selbstrekrutierungsquoten (Verbleib der Kinder in der Schicht der Eltern) und vermitteln ein Bild von der Offenheit oder Geschlossenheit einer Schicht gegenüber anderen Schichten. Die Bauernschaft, die innerhalb einer Generation auf ein Viertel zusammengeschrumpfte, ist eine nahezu geschlossene Besitzklasse im klassischen Sinne: nur wer über ausreichend Besitz – bei den Landwirten Besitz an Grund und Boden – verfügt, erhält Zugang zu ihr. Daher rekrutiert sich die Bauernschaft zu 95 Prozent aus Bauernsöhnen.

Auch die Unternehmer (ab zehn Mitarbeitern) haben den Charakter einer relativ geschlossenen Besitzklasse gewahrt; der Besitz an Betriebskapital ist bei ihnen ein wichtiges Zugangskriterium. Circa zwei Drittel rekrutieren sich aus den Selbstständigen insgesamt, wobei 30 Prozent von Vätern mit kleineren Betrieben stammen; die Söhne sind also innerhalb der Selbstständigen aufgestiegen.

Hohe Selbstrekrutierungsraten zeichnen auch die Arbeiterschichten im unteren Bereich der Gesellschaft aus – eine Folge der relativ schlechten Aufstiegschancen von Arbeiterkindern und der geringen Abstiegsgefahren „von oben“. Zwei Drittel der Arbeiter stammen aus Arbeiterfamilien. Nimmt man noch die Bauernsöhne hinzu, die Arbeiter geworden sind, so haben 72 bzw. 76 Prozent der Arbeiter einen Vater aus der Arbeiter- und Bauernschaft, bei Berücksichtigung der Arbeiterelite sind es sogar 80 Prozent.

Die zahlenmäßig stark geschrumpfte Gruppe der kleinen und mittleren Selbstständigen ist dagegen keine typische Besitzklasse mehr. Ihre Selbstrekrutierungsquote (einschließlich Unternehmer) ist mit 38 Prozent erstaunlich niedrig. Sie ist – wie auch die bereits erwähnten hohen Fluktuationsraten zeigen – vergleichsweise offen für Zugänge aus allen anderen Schichten. Auffällig sind die relativ hohen Anteile (28 Prozent) der Arbeitersöhne.

Das obere Viertel der Gesellschaft ist zur Mitte und – mit Einschränkungen – nach unten hin geöffnet. Die Selbstrekrutierungsquote der quantitativ zunehmend höheren Dienstleistungsschicht ist mit 21 Prozent sehr niedrig, die Hälfte dieser Schicht stammt nicht aus dem oberen Viertel. Die ebenfalls stark expandierende mittlere Dienstleistungsschicht (mittlere Beamte und Angestellte) stammt überwiegend aus der gesellschaftlichen Mitte und immerhin noch zu 40 Prozent aus den Arbeiterschichten (ohne Arbeiterelite)."

[Quelle: Geißler, Rainer. -- In: Sozialer Wandel in Deutschland / Bundeszentrale für politische Bildung. -- Bonn : BpB, 2000. -- (Informationen zur politischen Bildung ; Heft 269). -- Online: http://www.bpb.de/publikationen/03684400328086379400903643698812,0,0,Soziale_Mobilit%E4t_%96_Aufstiege_und_Abstiege.html.  -- Zugriff am 2003-11-24]



Abb.: Purniya, Chief Minister of Mysore, ein "verweltlichter" Brahmane

"Purniya, Chief Minister of Mysore

Thomas Hickey, c. 1801
Oil on canvas, 127 x 100.4 (50x39½)
Yale Center for British Art, Paul Mellon collection (B. 1973.1.22)

Purniya, a Maratha Brahmin administrator, embodied some of the most important features of the transition to British rule in peninsular India. He had risen to prominence during Tipu's rule [1750-1799, Sultan von Mysore ab 1782], and was typical of the class of lokika or 'secular' Brahmins who kept the revenues and administration running smoothly, even in the Muslim states of central and southern India. Purniya was head both of the Revenue Department (Mir Asaf Kutcheri) and the Military Department (Mir Miran Kutcheri) of Tipu's government. But during the final war of 1799 the British bought him off and he offered only token resistance to their thrust against Seringapatam, thus sealing the fate of the Sultan. As a reward for the betrayal of his master, Purniya acquired a position as chief financial officer (diwan) to the restored  Hindu Wodiyar rulers, and helped to reconstruct the kingdom as a client state of the Company.

As for the Mughals, control of the chief financial officers in dependent kingdoms was critical for the British empire. Purniya's position was similar to that of Chandu Lai, another Hindu minister in a Muslim state. In 1809 Purniya offered further critical help to the Madras authorities when he refused to join, or countenance, the so-called 'White Mutiny', a movement of disgruntled European army officers who threatened rebellion against the Company. Naturally, the British liked to laud his sense of 'fair play'.

Dr John Leyden, Surgeon to the Mysore Survey, wrote,

'Pournia sprung from Brahma's line.
Intrepid in the martial fray
Alike in council formed to shine.'

Hickey's picture includes symbols and gestures representing justice and administrative integrity.

Although the identity of the sitter has not been established beyond doubt, Mildred Archer (see Literature) has noted that the costume, caste and emblematic statuette of justice all point to the sitter being Purniya. Hickey had probably drawn Purniya when he was at Mysore in 1801. Significantly, the stylistic conventions adopted by Hickey are overtly European. There is a classical architectural background, the pose is of a type frequently used by artists from Van Dyck to Reynolds, and the allegorical figure of justice is an appropriate emblem for Purniya, renowned as he was for his sense of fairness, at least among the British. Hickey's portrait is a vivid characterization and is one of the most sympathetic and lively portraits of Indian sitters."

[Quelle des Textes und der Abb.: The Raj : India and the British, 1600 - 1947 ; [exhibition at the National Portrait Gallery, London ; from 19 October 1990 to 17 March 1991] / general ed.: C. A. Bayly. With contributions by Brian Allen .... - London : National Portrait Gallery, 1990. - 432 S. : zahlr. Ill. -- (National Portrait Gallery publications). -- ISBN 1-85514-026-8.. -- S. 174 - 176]


2. Fragestellung


Eine wichtige Funktion der Ständelehre ist die Verhinderung vertikaler sozialer Mobilität entlang der Achse von Status, Macht und Privilegien, die der Schichtung zugrunde liegt, Da dieser Schichtung auch eine berufs- und erwerbsmäßige Gliederung zugrunde liegt. bedeutet Verhinderung vertikaler Mobilität auch einen Ausschluss erwerbsmäßiger Konkurrenz durch Angehörige anderer Stände. Nun sollen das Verbot von vertikaler zwischenständischer Mobilität und die daraus folgende ökonomische Monopolisierung sowie die ideologisch zulässigen Ausnahmen von diesem Verbot näher betrachtet werden.

Gleichzeitig soll die Frage der sozialen Mobilität in der (alt)indischen Gesellschaft bewusst gemacht werden, da man oft dazu neigt, die indische Gesellschaft einseitig statisch zu sehen.

B. Barber

In:  Social mobility in the caste system in India : an interdisciplinary symposium / ed. by James Silverberg. -- The Hague : Mouton, 1968. -- 155 S. -- (Comparative studies in society and history : suppl. ; 3). -- S. 13

nennt als Gründe für die traditionelle statische Sicht der indischen Gesellschaft:

  1. die weitgehend philologische Orientierung insbesondere an den Dharmashâstras, die es auch Feldforschern schwer macht, die Vorschriften der "großen Tradition" nicht mit den empirischen Befunden -- z.B. von Dorfstudien -- zu vermengen;
  2. ein sozialwissenschaftliches Interesse am Konstrukt einer immobilen Gesellschaft und größere Betonung der Unterschiede als der Ähnlichkeiten soziokultureller Systeme;
  3. Vertrauen auf die offizielle, orthodoxe, systemerhaltende Ideologie;
  4. Versuch, das indische System als antiegalitär zu stigmatisieren, und deswegen evtl. westliche Bevormundung zu rechtfertigen.

3. Terminologie und Distinktionen



Abb.: Pitirim A. Sorokin (1889 - 1968).

Im Klassiker der soziologischen Mobilitätsforschung

Sorokin, Pitirim Aleksandrovich <1889-1968>: Social mobility.  -- New York [u. a.] : Harper, 1927.  --  xvii, 559 S.. incl. tables, diagrs. -- (Harper's social science series)

macht der Autor

"Sorokin, Pitirim Aleksandrowitsch, amerikanischer Soziologe russischer Herkunft, *ÿTurja (nördlich von Syktywkar) 21.ÿ1. 1889, ÿWinchester (Massachusetts) 10.ÿ2. 1968; neben journalistischer und politischer Tätigkeit (in der Regierung Kerenskij) Professor in Petrograd, nach der Emigration (1922) an der University of Minnesota (1924þ30) und ab 1930 an der Harvard University. Sein Hauptarbeitsgebiet war die Kultursoziologie. Die soziokulturelle Wirklichkeit ist für Sorokin das Resultat komplexer Wechselwirkungen zwischen drei Grundsystemen: »sensuelle« Kulturen (materialistisch, Dominanz von Naturwissenschaften und Empirie), »ideationale« Kulturen (Dominanz von Autoritäten und Glaubensvorstellungen) und »idealistische« Kulturen (Wirklichkeitserfahrung durch Vernunft). Bedeutung erlangte Sorokin auch als einer der Begründer der Konvergenztheorie.

Werke: Social and cultural dynamics, 4ÿBände (1941); Society, culture and personality (1947); A long journey (1963)"

[Quelle: Der Brockhaus multimedial ©2004]

folgende Begriffsbestimmung und Einteilung sozialer Mobilität:

"Conception of Social Mobility and Its Forms

By social mobility is understood any transition of an individual or social object or value--anything that has been created or modified by human activity--from one social position to another.

There are two principal types of social mobility, horizontal and vertical..

  • By horizontal social mobility or shifting, is meant the transition of an individual or social object from one social group to another situated on the same level.
    • Transitions of individuals, as from the Baptist to the Methodist religious group, from one citizenship to another, from one family (as a husband or wife) to another by divorce and remarriage, from one factory to another in the same occupational status, are all instances of social mobility.
    • So too are transitions of social objects, the radio, automobile, fashion, Communism, Darwin's theory, within the same social stratum, as from Iowa to California, or from any one place to another.

    In all these cases, "shifting" may take place without any noticeable change of the social position of an individual or social object in the vertical direction.

     

  • By vertical social mobility is meant the relations involved in a transition of an individual (or a social object) from one social stratum to another. According to the direction of the transition there are two types of vertical social mobility: ascending and descending, or social climbing and social sinking. According to the nature of the stratification, there are ascending and descending currents of economic, political, and occupational mobility, not to mention other less important types.
    • The ascending currents exist in two principal forms:
      • as an infiltration of the individuals of a lower stratum into an existing higher one; and
      • as a creation of a new group by such individuals, and the insertion of such a group into a higher stratum instead of, or side by side with, the existing groups of this stratum..
    • Correspondingly, the descending current has also two principal forms:
      • the first consists in a dropping of individuals from a higher social position into an existing lower one, without a degradation or disintegration of the higher group to which they belonged;
      • the second is manifested in a degradation of a social group as a whole, in an abasement of its rank among other groups, or in its disintegration as a social unit..

      The first case of "sinking" reminds one of an individual falling from a ship; the second of the sinking of the ship itself with all on board, or of the ship as a wreck breaking itself to pieces.

The cases of individual infiltration into an existing higher stratum or of individuals dropping from a higher social layer into a lower one are relatively common and comprehensible. They need no explanation.

The second form of social ascending and descending, the rise and fall of groups, must be considered more carefully.

The following historical examples may serve to illustrate.

The historians of India's caste-society tell us that the caste of the Brahmins did not always hold the position of indisputable superiority which it has held during the last two thousand years. In the remote past, the caste of the warriors and rulers, or the caste of the Kshatriyas, seems to have been not inferior to the caste of the Brahmins; and it appears that only after a long struggle did the latter become the highest caste. If this hypothesis be true, then this elevation of the rank of the Brahmin caste as a whole through the ranks of other castes is an example of the second type of social ascent. The group as a whole being elevated, all its members, in corpore, through this very fact, are elevated also.

Before the recognition of the Christian religion by Constantine the Great, the position of a Christian Bishop, or the Christian clergy, was not a high one among other social ranks of Roman society. In the next few centuries the Christian Church, as a whole, experienced an enormous elevation of social position and rank. Through this wholesale elevation of the Christian Church, the members of the clergy, and especially the high Church dignitaries, were elevated to the highest ranks of medieval society.

And, contrariwise, a decrease in the authority of the Christian Church during the last two centuries has led to a relative abasement of the social ranks of the high Church dignitaries within the ranks of the present society. The position of the Pope or a cardinal is still high, but undoubtedly it is lower than it was in the Middle Ages.

The group of the legists in France is another example. In the twelfth century, this group appeared in France, as a group, and began to grow rapidly in significance and rank. Very soon, in the form of the judicial aristocracy, it inserted itself into the place of the previously existiug nobility. In this way, its members were raised to a much higher social position.

During the seventeenth, and especially the eighteenth centuries, the group, as a whole, began to "sink," and finally disappeared in the conflagration of the Revolution.

A similar process took place in the elevation of the Communal Bourgeoisie in the Middle Ages, in the privileged Six Corps or the Guilda Mercatoria, and in the aristocracy of many royal courts. To have a high position at the court of the Romanoffs, Hapsburgs, or Hohenzollerns before the revolutions meant to have one of the highest social ranks in the corresponding countries.

The "sinking" of the dynasties led to a "social sinking" of all ranks connected with them.

The group of the Communists in Russia, before the Revolution, did not have any high rank socially recognized. During the Revolution the group climbed an enormous social distance and occupied the highest strata in Russian society. As a result, all its members have been elevated en masse to the place occupied by the Czarist aristocracy.

Similar cases are given in a purely economic stratification. Before the "oil" and "automobile" era, to be a prominent manufacturer in this field did not mean to be a captain of industry and finance. A great expansion of these industries has transformed them into some of the most important kinds of industry. Correspondingly, to be a leading manufacturer in these fields now means to be one of the most important leaders of industry and finance.

 These examples illustrate the second collective form of ascending and descending currents of social mobility.

The situation is summed up in the following scheme:

  (a) of individuals Horizontal Territorial, religious, political party, family, occupational and other horizontal shiftings without any noticeable change in vertical position    
           
SOCIAL MOBILITY       Individual infiltration  
      Ascending    
  (b) of social objects Vertical   Creation and elevation of a whole group Economic, occupational, political,etc.
        Individual sinking  
      Descending    
        Sinking or disintegration of a whole group Economic, occupational, political, etc.

* The mobility of social objects and values and the horizontal mobility, in spite of the great importance of the problem, is not an object of this study."
 

[Quelle: Sorokin. -- http://www2.pfeiffer.edu/~lridener/DSS/Sorokin/SOCMOBLT.HTML. -- Zugriff am 2003-11-23]

Vgl.:  auch:

Moderne Sozialstrukturen sind dynamisch; sie verändern sich ständig und zwingen dadurch viele Menschen, sich im sozialen Gefüge zu bewegen, mobil zu sein. Die Soziologie spricht von sozialer Mobilität, wenn sich Individuen im sozialen Positionsgefüge bewegen und ihre Positionen wechseln – zum Beispiel ihren Beruf, ihren Betrieb, ihre Stellung innerhalb eines Betriebes oder ihre Schicht.

Um die Vielfalt der Mobilitätsprozesse in modernen Gesellschaften zu erfassen, werden verschiedene Typen sozialer Mobilität unterschieden.
  • Von vertikaler Mobilität wird gesprochen, wenn mit dem Positionswechsel ein sozialer Aufstieg oder Abstieg verbunden ist, wenn die neue Position höher oder niedriger, besser oder schlechter ist als die alte.
  • Horizontale Mobilität liegt vor, wenn mit der Bewegung im Positionsgefüge keine Besser- oder Schlechterstellung verbunden ist.

Wechselt ein Arbeiter lediglich den Betrieb, dann bewegt er sich horizontal; steigt er nach Ablegung der Meisterprüfung in eine Vorgesetztenposition auf oder verliert er seinen qualifizierten Arbeitsplatz und muss Hilfsarbeiten verrichten, bewegt er sich vertikal.

Eine weitere wichtige Unterscheidung ist die zwischen Karrieremobilität (= Intra-Generationenmobilität) und Generationenmobilität (= Inter-Generationenmobilität).

  • Bei der Karrieremobilität geht es um den sozialen Aufstieg oder Abstieg im Lebenslauf eines Menschen. Die Weiterqualifikation und Beförderung auf der einen und der Verlust des qualifizierten Arbeitsplatzes auf der anderen Seite sind Beispiele für diesen Typ von Mobilität.

Generationenmobilität meint den Positionswechsel in der Generationenfolge; es wird danach gefragt, ob Kinder einen ähnlichen sozialen Status einnehmen wie ihre Eltern oder ob sie im Vergleich zu ihrer Herkunftsfamilie sozial aufgestiegen oder abgestiegen sind.

Die Dynamik einer modernen Sozialstruktur weist stets einen Doppelaspekt auf:

  • Zum einen bewegen sich Menschen im Berufs- oder Schichtgefüge einer Gesellschaft;
  • zum anderen befindet sich auch das Gefüge selbst – die Berufsstruktur oder die Schichtstruktur – in ständiger Bewegung. Es verändert kontinuierlich seine Struktur.

Strukturwandel und soziale Mobilität sind eng miteinander verknüpft: Menschen werden durch den Strukturwandel „gezwungen“, ihre Positionen zu wechseln. Schrumpfende Schichten oder Berufsgruppen – wie zum Beispiel die Bauern – „verdrängen“ Menschen, sie üben einen Abstoßeffekt aus; expandierende Schichten – zum Beispiel Dienstleistungsschichten – „ziehen“ Menschen „an“, sie üben einen Sogeffekt aus.

Der Mobilitätsforschung wird mit Recht vorgeworfen, dass sie sich zu sehr auf die Mobilität von Männern konzentriert und dabei die Auf- und Abstiegsprozesse bei Frauen erheblich vernachlässigt hat. So liegen keine repräsentativen und gleichzeitig anschaulichen Daten dafür vor, welche soziale Stellung Töchter im Vergleich zu ihren Eltern einnehmen."

[Quelle: Geißler, Rainer. -- In: Sozialer Wandel in Deutschland / Bundeszentrale für politische Bildung. -- Bonn : BpB, 2000. -- (Informationen zur politischen Bildung ; Heft 269). -- Online: http://www.bpb.de/publikationen/03684400328086379400903643698812,0,0,Soziale_Mobilit%E4t_%96_Aufstiege_und_Abstiege.html.  -- Zugriff am 2003-11-24]

Ich schlage folgendes Schema für Möglichkeiten sozialer Mobilität innerhalb eines Statussystems vor:


  1. Horizontal: in gleichem Status
    1. von Personen
    2. von sozialen Gegenständen (Übernahme von Gegenständen, Gewohnheiten u. ä,)
  2. Vertikal
    1. (bei Standessystemen und anderen klaren Schichtsystemen): über die Standes- bzw. Schichtgrenzen hinaus (d. h. mit Veränderung des Standes bzw. der Schicht)
      1. aufwärts
        1. von Personen
          1. individuell
            1. intragenerationell (innerhalb der gleichen Generation)
            2. intergenerationell (zwischen Generationen)
            3. karmisch
          2. einer Gruppe
            1. einer Teilgruppe (z. B. Familie, Berufsgruppe)
            2. der ganzen Statusgruppe
        2. von sozialen Gegenständen
      2. abwärts
        1. von Personen
          1. individuell
            1. intragenerationell (innerhalb der gleichen Generation)
            2. intergenerationell (zwischen Generationen)
            3. karmisch
          2. einer Gruppe
            1. einer Teilgruppe (z. B. Familie, Berufsgruppe)
            2. der ganzen Statusgruppe
        2. von sozialen Gegenständen
    2. (bei Standessystemen und anderen klaren Schichtsystemen): innerhalb der Standes- bzw. Schichtgrenzen (d. h. ohne Veränderung des Standes bzw. der Schicht)

      Unterteilung wie II.A..


Bei der Frage der vertikalen zwischenständischen Mobilität gibt es zwei Richtungen, die nicht gleichartig behandelt werden:

  1. Abwärtsmobilität
    1. insbesondere derer, für die im sozialen System nicht genügend standesgemäße Positionen bereitgestellt werden können. Die indischen Ständetheoretiker behandeln den genannten Fall unter dem Titel âpad-dhama = Dharma. für in Not Geratene
    2. aber auch die Lehre von der sozialen Degradation (Abstieg im Ständesystem) und Deklassierung (Ausschluss aus dem Ständesystem: patita) gehören hierher
  2. Aufwärtsmobilität

Bei sozialer Mobilität ist weiter zu unterscheiden:

  1. intragenarationelle Mobilität: Aufstieg oder Abstieg eines Individuum (innerhalb einer Generation)
  2. intergenerationelle Mobilität: Aufstieg oder Abstieg durch Generationenwechsel. Die Kinder haben einen höheren oder niedereren Status als ihre Eltern oder ein Elternteil
  3. karmische Mobilität: sozialer Aufstieg oder Abstieg im Laufe der Wiedergeburten

Die intergenerationelle Mobilität ist bei den Ständetheoretikern Gegenstand der Mischständelehre (meist fälschlich als Mischkastenlehre bezeichnet).

Die intragenerationelle Mobilität ist Gegenstand insbesondere des âpaddharma (Dharma. für in Not Geratene) und der Lehre von der Degradation durch falschen Lebenswandel.

Die Lehre von den Mischständen werde ich später behandeln, ebenso die karmische Mobilität. Deshalb beschränke ich mich in diesem Kapitel auf die intragenerationelle Mobilität.


4. Quellen


4.1. Âpastamba


Âpastamba I,7,20,10 - I,7,21,4

10. Nicht ist für einen Brahmanen Handel gesetzgemäß.

11. Im einer Notlage möge er Handel treiben, indem er Dinge auslässt, deren Verkauf nicht erlaubt ist:

12.

  • Menschen
  • Geschmackstoffe
  • Farben
  • Geruchstoffe
  • Speise
  • Fell
  • unter den Kühen: solche, die noch nicht gekalbt haben bzw. noch nicht trächtig waren
  • Schleim
  • Wasser
  • junges Getreide
  • Ferment [zur Herstellung von Alkohol]
  • weißer Pfeffer
  • schwarzer Pfeffer
  • Getreide
  • Fleisch
  • Waffen
  • die Hoffnung aufgrund guter Taten.

13. Besonders soll er unter dem Getreide Sesam und Reis nicht verkaufen.


Abb.: Sesam (Sesamum indicum)

14. Der gegenseitige Tausch von diesen ist verboten,.

15. [Tausch ist erlaubt:]

  • Speise für Speise
  • Menschen für Menschen
  • Geschmackstoffe für Geschmackstoffe
  • Geruchsstoffe für Geruchsstoffe
  • Wissen für Wissen

16. Er soll handeln mit Handelsgütern, die er nicht gekauft hat.

I, 7, 21

l. Mit

  • Munjagras [Schilfgras, besonders Saccharum munja = Saccharum bengalense = Erianthus munja. Daraus wird Yajnopavita = heilige Schnur gemacht]
  • Balbajaqras [Eleusine indica, rituell verwendet]


    Abb.: Balbajagras (Eleusine indica)

[Bildquelle: Häfliger, Ernst ; Scholz, Hildemar: Grass weeds. -- Basel : Ciba-Geigy. -- ( Documenta / Ciba-Geigy). -- Bd. 2. -- ©1981. --  S. 64]

  • Wurzeln
  • Früchten

2.

  • Gräsern und Holz, die nicht verarbeitet sind

3. Nicht soll er allzu sehr dem Handel anhangen.

4. Nachdem er den Lebensunterhalt erlangt hat, soll er mit Handel aufhören.

Âpastamba I,9,27,10

10. ... Ein Brahmane, der Wuchergeld gibt .. soll auf Gras sitzen, den Rücken durch die Sonne erhitzend.

4.2. Baudhâyana


Baudhâyana I,5,10,21-25,28-30

21. Ein Vaishya mag von Ausleihen auf Zinsen leben.

22. Fünfundzwanzig (Karshapana) sollen fünf Masas [Zins] bringen [d.h. der Zinssatz ist 1% per Monat, d.h. 12% Jahreszins].

23. Hierzu führt man auch an:

"Wer etwas billig erhält und es als etwas Teures verwendet, der ist ein Wucherer, in allen Dharmas getadelt.
Er wog mit einer Waage Wucher und Brahmanenmord gegeneinander auf; der Brahmanenmörder war an der Spitze, der Wucherer erzitterte."

24. Brahmanen, die Vieh hüten , Händler, Handwerker, Schausteller, Diener oder Wucherer sind, soll man wie Shûdras behandeln.

25. Die beiden ersten Stände mögen nach Belieben für Zinsen geben an jemanden, der die vorgeschriebenen Zeremonien unterlässt, einen Geizkragen ., einen Nihilisten ( Nâstika ) , einen sehr Bösen.

Aus Govindasvamin: Vivarana z. St.: [S. 50] "»Nihilist« = einer, der Veda und Brahmanen schilt. »sehr Böser« = Shûdra.

...

28. Wegen Rindern, Pferden Wagen, Ackerbau und Königsdienst werden zu Un-Familien Brahmanen-Familien, die ohne Veda
sind.

29. Familien aber, die im Veda gedeihen, werden zu angesehenen Familien, selbst wenn sie arm sind, und sie ziehen großen Ruhm auf sich.

30. Der Veda. bringt Ackerbau zürn Verschwinden, Ackerbau bringt den Veda zum Verschwinden [d.h. man hat nicht für beides Zeit.]. Einer, der dazu fähig iss, mag beides tu n, sonst soll er den Ackerbau aufgeben.

Baudhâyana II,1,2,5;26-29

5. Handel mit jeder Art von Handelsgütern [ist ein patavîya d. h. führt zu Verlust des Standes [wohl eines Brahmanen] 1]

'26. Man führt hier an: wer mit Sesamkörnern etwas anderes macht als Speisen, Schminke oder Geschenke, der wird ein Wurm und versinkt zusammen mit seinen Manen in Hundescheiße.

27. Wer Sesamkörner verkauft, verkauft seine Vorfahren . Wer Reiskörner verkauft, verkauft seine Körperwinde (prâna). Wer handelnd [verkaufend] seine Tochter gibt, der verkauft, die Anteile, die er aufgrund seiner guten Taten hat.

28, Gras und Holz, die nicht bearbeitet sind, dürfen verkauft werden.

29. Hier führt man auch an:

"Brahrnane, Vieh, das nur einen einfachen Zahn hat (ekato-danta?), Steine außer Salz, das sind die Handelsgüter für dich und ungefärbte Gewebe.

Baudhâyana II,2,4,16-21

16. Ein Brahmane, der nicht von Lehren, Opfern in fremdem Auftrag und Entgegennehmen leben kann, möge nach dem Dharma der Kshatriyas leben, weil dieser seinem Stand am nächsten steht.

17. Nein, sagt Gautama, denn der Kshatriyadharma ist für einen Brahmanen all zu grausam.

18. Da zitiert man auch folgendes:

"Wegen Kühen, wegen eines Brahmanen oder auch, wo die Stände sich zu vermischen drohen, seilen Brahmanen und Vaishyas die Waffen ergreifen aus Rücksicht auf den Dharma."

19. Oder: ein Brahmane soll den Lebensunterhalt eines Vaishya angehen, weil der der nächstfolgende ist.

20. Er soll in diesem Fall vor dem Morgenmahl pflügen

21. mit zwei Stieren, deren Nasen nicht .durchbohrt sind, ohne diese mit dem Treibstachel zu schlagen, sie aber immer wieder anfeuernd.


4.3. Vasishtha


Vasishtha II, 22-23

22, Die, die nicht ihrem eigenen Dharma gemäß leben können, sollen den unmittelbar darunter liegenden Lebenserwerb angehen..

23. Niemals aber einen höheren.

Vasishtha III, 24-25

24. Bei Rettung von sich selbst und bei Verwirrung der Stands mögen Brahmane und Vaishya die Waffe ergreifen

25. Immer aber kommt das einem Kshatriva zu , weil seine Hauptaufgabe Behüten ist.


4.4. Gautama


Gautama VII, 1-26

1. Regel für Notzeiten ist, dass ein Brahmane von einem Nichtbrahmanen [d. h. Kshatriya oder Vaishva] die Wissenschaften erwirbt.

2. Auch in diesem Fall, gilt für einen brahmanischen Schüler, dass er hinter dem nichtbrahmanischen Lehrer hergeht und ihm gehorcht.

3, Wenn der brahmanische Schüler aber das Studium beendet hat, ist der Brahmane der Lehrer.

4. In Notzeiten dürfen Brahmanen für alle opfern, alle lehren und von allen entgegennehmen bzw. [andere Auslegung:] In Notzeiten dürfen alle Stände in fremdem Auftrag opfern, lehren und entgegennehmen.

Haradatta: Mitâksarâ z. St. bringt beide Auslegungen

5. Unter den in 4 genannten Weisen des Lebensunterhalts ist die jeweils früher genannte Weise würdiger.

D. h. ein Nichtbrahmane soll zunächst durch Entgegennehmen von Almosen leben, wenn das unmöglich ist durch Lehren usw. Analog: es ist besser, von allen Almosen entgegenzunehmen als alle zu lehren usw.

6.* Wenn ein Brahmane durch das in 4 Genannte seinen Lebensunterhalt nicht finde, dann gilt für  ihn der Lebensunterhalt eines Ksahtriya.

7. Wenn er dadurch sein Auskommen nicht findet, dann gilt für ihn der Lebensunterhalt eines Vaishya.

8. Ein Brahmane, der vom Lebensunterhalt eines Vaishya lebt, darf nicht verkaufen:

Nach Haradatta:  Mitâksarâ zeigt das tasya , dass diese Verbote nicht für einen Kshatriya gelten, der vom Vaishyalebensunterhalt lebt .

9.

  • Parfüm
  • Geschmacksverbesserer (rasa)
  • fertige Speisen
  • Sesam
  • Hanf
  • Kleidung
  • Leinengewand
  • Felle

10.gefärbte oder gewaschene Kleidung.

11. Milch und ihre Derivate,

12.

  • Wurzeln
  • Früchte
  • Blumen
  • Arzneien
  • Honig
  • Fleisch
  • Gras
  • Wasser
  • der Gesundheit Unzuträgliches [wie z. B. Gift]

13. Vieh zum Schlachten

14. unter keinen Umständen

  • Menschen
  • unfruchtbare Kühe (vas'a)
  • weibliche Kälbchen
  • Kühe, die zu Fehlgeburten neigen

15, Einige sagen:

  • Land
  • Reis
  • Gerste
  • Ziegen
  • Schafe
  • Pferde
  • Stiere
  • Milchkühe
  • Zugochsen

16. Tausch aber ist erlaubt:

17. von Geschmacksverbesserern gegen Geschmacksverbesserer

18. und von Vieh gegen Vieh.

19. Nicht aber ist Tausch von Salz und zubereiteter Speise erlaubt

20. ebenso nicht von Sesam.

21. Erlaubt ist aber der Tausch von Ungekochtem gegen gleiches Gekochtes zum unmittelbaren Verzehr.


22, Wenn die genannten Arten des Lebensunterhalts unmöglich sind, dann kann ein Brahmane jeder Art von Lebensunterhalt nachgehen, mit Ausnahme der des Shûdra.

23: Auch das [den Lebensunterhalt eines Shûdra] lassen einige für den Fall der Lebensgefahr zu.

24.. Vermischung mit diesem [Shûdra-] Stand und Essen von Verbotenem sind immer verboten.

25. In Lebensgefahr mag selbst ein Brahmane zur Waffe greifen.

26. In Notzeiten kann ein Kshatriya nach den Aufgaben eines Vaishva greifen.


4.5. Mahâbhârata


Mahâbhârata V, 130, 28-29 [Nach Yardi Stil b (Sauti)]

Kuntî spricht zu Vâsudeva:

28. Ein Brahmane soll auf Almosengang gehen, ein Kshatriya soll hüten, ein Vaishya soll Reichtum erwerben, ein Shûdra soll diesen dienen.

29. Almosengang ist dir verboten, Ackerbau steht dir nicht zu. Du bist ein Kshatriya, ein Beschützer geschändeter Mädchen, lebend von der Kraft deiner Arme.

Mahâbhârata XII,62,4-5 + XII,63,1-3 [Nach Yardi Stil α (Sûta)]

XII,62

4. Ein Brahmane, der den Tätigkeiten von Kshatriyas, Vaishyas oder Shûdras nachgeht, ein solcher Stumpfsinniger wird in dieser
Welt getadelt und im Jenseits kommt er in eine Hölle.

5. Was für Bezeichnungen es in der Welt für Leibeigene, Hunde, Wölfe., Vieh gibt, die wende, Pândava, auf einen Brahmanen an,
der eine fremde Aufgabe erfüllt.

XII,63

1. Ein Brahmane darf nicht tun:

  • Spannen der Bogensehne, Vernichtung der Feinde
  • Ackerbau, Handel, Viehzucht
  • gehorsamen Dienst um des Einkommens willen

    Damit wird abgehoben vom Gehorsam als Vedaschüler

2. Er soll aber als weiser brahmanischer Hausvater sich den sechs Aufgaben hingeben. Wenn er diese erfüllt hat, empfiehlt man ihm den Aufenthalt in der Wildnis.

3. Er soll aber vermeiden Königsdienst, Einkünfte durch Ackerbau, Leben von Handel, krumme Dinge, Verbindung mit unkeuschen Frauen, und Wucher.

[Es folgt, dass ein Brahmane sonst gleich wird wie ein Shûdra].

Mahâbhârata XII, 77, 1.5 [Nach Yardi Stil α (Sûta)]

Yudhishthira sprach:

l. Die einen Brahmanen sind angestrengt bei ihrer eigenen Aufgabe, andere bei nicht zu tuenden Taten (vikarma),. Großvater, erkläre den Unterschied von diesen.

[Aus der Antwort Bhîshma's:]

5. Die unter den Brahmanen, die Pferde bestiegen haben [Kavalleristen], die Elefanten reiten [als Soldaten], Wagenkämpfer, Fußsoldaten sind, die, König, sind gleich wie Vaishyas

Mahâbhârata XII, 79, 1-11  [Nach Yardi Stil α (Sûta)]

Yudhishthira sprach:

l. Erklärt ist der Lebensunterhalt in Notlagen nach dem Dharrna eines Kshatriya, Soll ein Brahmane irgendwie nach dem Dharma eines Vaishya leben oder nicht?

Bhîshma sprach:

2. Wenn er nicht nach dem Dharma des Kshatriya leben kann, mag er nach dem Dharma des Vaishya leben, indem er, wenn er in einer Notlage sonst keinen Lebensunterhalt mehr findet, Ackerbau und Viehzucht angeht.

Yudhishthira sprach:

3. Welche Handelsgüter kann ein Brahmane, der nach dem Dharma der Vaishyas lebt, verkaufen ohne dass er die Himmelswelt verwirkt?

Bhîshma sprach

4./5. Unter allen Umstanden soll ein Brahmane zu verkaufen vermeiden:

  1. Schnaps (sura)
  2. Salz.
  3. Sesam
  4. mähniges Vieh (oder mähnige [Löwen] und Vieh]
  5. Stiere
  6. Honig (madhu)
  7. Fleisch
  8. fertiges Essen

Verkauft er dies, geht ein Brahmane zur Holle.

6. Keinesfalls darf ein Brahmane verkaufen:

  • Ziegenbock
  • Feuer
  • Wasser (varuna)
  • Widder
  • Sonne (sûrya)
  • Pferd (Hengst)
  • Erde
  • Adler
  • Milchkuh
  • Opfer
  • Soma

7. Den Tausch von Gekochtem gegen Rohes loben die Guten nicht, er mag Rohes gegen Gekochtes eintauschen, um es zu essen.

8. "Wir wollen fertig Zubereitetes essen, bereiten Sie es fertig zu"; wenn er so erwägend eintauscht, ist es niemals Unrecht.

9. Ich will dir diesbezüglich lehren, wie der alte Dharma für Handelstransaktionen ist:

10. "Ich will Ihnen das geben, Sie mögen [mir] jenes Geben," Wenn m an freiwillig zustimmt, ist es Recht; nicht ist es Recht, wenn Gewalt angewendet wird.

11.  So gehen die alten Handelstransaktionen vor sich. ... Und dies ist zweifellos gut.

Mahâbhârata XII, 283,3-4  [Nach Yardi Stil b (Sauti)]

3. Handwerk, Viehzucht, Leben von Feinhandwerk werden für einen Shûdra angeordnet, wenn er seinen Lebensunterhalt sonst nicht findet.

4. Ebenso Schauspielkunst, Zurschaustellen der Körperformen, Lebensunterhalt durch Alkohol und Fleisch, sowie Verkauf von Eisen und Häuten.


4.6. Manu


Manu III, 64-65

64./65. Brahmanische Familien, die den Veda verlassen haben, gehen schnell zugrunde:
  • durch Feinhandwerk
  • durch Handelstransaktionen
  • dadurch, dass sie Kinder von Shûdrafrauen haben
  • durch Rinder, Pferde Wagen

    Kullûka bezieht das auf Handel mit Rindern usw.

  • durch Ackerbau
  • durch Königsdienst
  • dadurch, dass sie für solche opfern, für die man nicht opfern darf
  • durch Verneinung des Karma

Manu III, 151 - 182 (Auszüge)

151. Man soll bei einem Totenmahl (Shrâddha) nicht speisen: ...

152. ... Fleischverkäufer, solche, die von einem Laden leben, muss man bei Opfern und Manenopfern meiden.

153. ... einen Wucherer ...

154. ... einen Viehhalter ...

158. ... einen Somaverkäufer ...

159. ... einen Verkäufer von Geschmacksstoffen ...

165. ... einen, der von Ackerbau lebt ...

166. einen Schafhirten, einen Büffelhirten ...

180.*? Speise, die man einem Somaverkäufer gibt, wird zu Scheiße ... bei einem Wucherer ist das Gegebene ohne bestand.

181.*? Was man aber einem Händler gibt, bringt weder in dieser Welt noch in der anderen Frucht ...

182*? Bei den übrigen, die man nicht speisen darf, wird das Gegebene zu Fett ... u. ä.

Manu X, 81 - 100

81. Ein Brahmane aber, der seinen Lebensunterhalt durch die genannte, ihm spezifische Tätigkeit nicht findet, soll nach dem Kshatriyadharma leben, denn dieser ist der unmittelbar angrenzende

82. Wenn einer sich fragt, was geschehen soll, wenn er auf beide Weisen (weder nach dem Brahmanendharma, noch nach dem Kshatriyadharma) seinen Lebensunterhalt nicht findet, dann soll er das Leben eines Vaishya leben, indem er Ackerbau und Viehhaltung betreibt.

83. Ein Brahmane oder Kshatriya, der vom Lebensunterhalt eines Vaishva lebt, soll eifrig vermeiden Ackerbau, der zumeist Tötung bewirkt und unselbstständig ist.

Das bedeutet m. E., dass er Ackerbau nicht selbst betreiben soll, vor allem nicht als abhängiger Pflüger. Es scheint mir kein Widerspruch zu Vers 82 zu sein, sondern eine Verdeutlichung von dem, was dort Ackerbau bedeute, nämlich landwirtschaftliches Unternehmertum, das sich nicht selbst die Hände beschmutzt (im physischen und moralischen Sinn). Mit dieser Interpretation stehe ich allerdings gegen die ganze Auslegungstradition.

84. Manche meinen, dass Ackerbau gut ist. Aber dieser Lebensunterhalt wird von den Guten getadelt:  das Holz mit dem eisernen Gesicht tötet die Erde und die Lebewesen, die in der Erde sind.

85. Wenn jemand mangels Lebensunterhalts diese Vollkommenheit des Dharrna aufgibt, dann kann er seinen Besitz mehren, indem er Handelswaren der Vaishyas mit folgenden Ausnahmen verkauft:

86. er muss vermeiden

  • alle Geschmackstoffe
  • gekochte Speise zusammen mit
  • Sesamkörnern
  • Steine
  • Salz
  • Vieh und
  • Menschen

87.

  • jegliches gefärbte Gewebe
  • Gewänder aus Hanf, Leinen oder Wolle, auch wenn sie nicht gefärbt sind
  • Früchte und Wurzeln sowie
  • Medizinalpflanzen

83.

  • Wasser
  • Waffen
  • Gift
  • Fleisch
  • Soma und
  • jede Art von Geruchsstoffen
  • Milch
  • Honig
  • Sauermilch
  • Schmelzbutter (Ghee)
  • Öl
  • Madhu
  • Zucker (Melasse)
  • Kushagras (Poa cynosuroides)

89.

  • alle in der Wildnis lebenden Nutztiere
  • Tiere mit Fangzähnen
  • Vögel
  • Alkohol
  • Indigo
  • Lack
  • alle Einhufer

90. Ein Bauer (krsîvala), mag nach Belieben reine Sesamkörner für religiöse Zwecke verkaufen, wenn er sie selbst kultiviert und sie nicht lange gelagert hat.

91. Wenn er mit Sesamkörnern etwas anderes tut als essen, salben oder verschenken, dann wird er ein Wurm und versinkt samt seinen Manen in Hundescheiße,

92. Durch den Verkauf von Fleisch, Lack und Salz fällt ein Brahmane sofort aus dem Ständesystem. In drei Tagen wird er ein Shûdra, wenn er Milch verkauft.

93. Wenn er aber willentlich die anderen verbotenen Güter verkauft, dann nimmt ein Brahmane in diesem Leben die Natur eines Vaishya an.

94, Geschmacksstoffe dürfen gegen Geschmacksstoffe abgemessen werden (d. h. getauscht werden), nicht aber Geschmacksstoffe gegen Salz; gekochte Speise darf gegen gekochte Speise, Getreide gegen Sesamkörner in gleichem Wert (oder: Quantität) eingetauscht werden.

95.  Ein Kshatriya, der in Elend geraten ist, kann auf dieselbe (eben genannte Weise) leben, niemals darf er sich aber den besseren Lebensunterhalt (eines Brahmanen } anmaßen.

96. Wenn ein Mann niederer Geburt aus Gier [var. lect.: aus Verblendung] von den Tätigkeiten des/der Vorzüglichen lebt, dann soll ihn der König enteignen und schnell verbannen.

Aus Medhâtithi: Manubhâsya z. St. :[3,358] "»Vorzüglicher«  = ohne Bezug [auf andere, d.h. im absoluten Sinn] nur der Brahmane."

97. Es ist besser, dass man den eigenen Dharma schlecht erfüllt, als dass man fremden Dharma gut erfüllt. Denn wer nach fremdem Dharma lebt, fällt sofort aus seinem eigenen Geburtsstand (jâti).

98. Ein Vaishya, der nach dem eigenen Dharma seinen Lebensunterhalt nicht findet, mag selbst vom Lebensunterhalt eines Shûdra leben, wenn er unterlässt, was er nicht tun darf und zum Vaishyadharma zurückkehrt sobald er kann.

99. Ein Shûdra aber, der den Zweimalgeborenen keinen Gehorsam leisten kann und der zum Punkt gelangt ist, wo ihm Kind und Weib sterben würden, der mag von den Tätigkeiten der Grobhandwerker leben.

100. Er soll ausüben die Grob- und verschiedenen Feinhandwerke durch welche den Zweimalgeborenen gehorsam gedient wird .

[Es folgt, was ein Brahmane in Not tun soll, der nicht den Beschäftigungen eines Vaishya nachgehen will.]


4.7. Nârada


Narada I, 51 - 63 (= Jolly I, 55-67)

51. Dies ist der dem Dharma entsprechende Erwerb von Habe für alle Stände, Würde man diese Zuordnung umkehren, wäre es ein dem Dharma widersprechender Erwerb, es sei denn, es gäbe eine sehr schwere Notsituation.

52.  In Not-Situationen wird für den Brahmanen der unmittelbar darunter liegende Lebensunterhalt, [d. h. der eines Kshatriya] angeordnet. Danach ist für ihn der Lebensunterhalt des Vaishya verkündet, niemals der niedrigste [d. h. der eines Shûdra, geschweige denn eines noch tiefer Stehenden].

53. Niemals soll ein Brahmane die Tätigkeit eines Niedrigen (vrshala) ausüben, nicht ein Niedriger (vrshala) die Tätigkeit eines Brahmanen. Denn diese beiden Tätigkeiten sind für diese beiden Vergehen, die zum Ausschluss aus der Standesgemeinschaft führen

54. Die hoch stehende Tätigkeit gibt es nicht für den Shûdra und die niedrig stehende nicht für den Brahmanen, abgesehen von den beiden mittleren Tätigkeiten [d. h. der des Kshatriya und des Vaishya], denn diese beiden sind allen Ständen gemeinsam.

55. Wenn ein Brahmane eine Not-Situation durchstanden hat mit Habe, die er durch den Lebensunterhalt eines Kshatriya erworben hat, soll er diesen Lebensunterhalt eines Kshatriya aufgeben, nachdem er sich rituell gereinigt hat.

56. Wenn ein Brahmane für immer Gefallen findet an diesem Lebensunterhalt eines Kshatriya, dann wird von ihm verkündet, dass er ein Berufssoldat [kândaprstha] ist, der vom rechten Weg abgewichen ist. und der zu Zeremonien nicht eingeladen werden darf.

57. Wenn ein Brahmane den Lebensunterhalt eines Vaishya führt, darf er nicht verkaufen:

  • Milch
  • Sauermilch
  • Schmelzbutter (Ghee)
  • Honig
  • Wachs
  • Lack
  • ätzende Stoffe (ksara)
  • Geschmacksverbesserer ( rasa)

58.

  •  Fleisch
  • Reis
  • Sesam
  • Leinen
  • Soma
  • Blumen
  • Früchte
  • Edelsteine bzw. Steine (upala)
  • Menschen
  • Gift
  • Waffen
  • Wasser
  • Salz
  • Kuchen (apûpa)
  • Pflanzen bzw Kräuter (virudh)

59.

  • Gewand (cela)
  • Seide
  • Häute (carma)
  • Knochen
  • Ziegenhaardecken ( kutapa)
  • Einhufer
  • Lehm
  • verdünnte Buttermilch (? udaivit)
  • Haupthaare (kes'a)
  • Ölkuchen [von gepressten Senf- oder Sesamkörnern] (pinyâka)
  • Gemüse (s'âka)
  • frische Arzneipflanzen (âdrausadhi)

60. Ein Brahmane darf aber verkaufen:

  • trockenes Holz
  • Gräser

außer (d. h. nicht, auch wenn sie zur Gattung trockenes Holz oder Gräser gehören):

61. Er darf verkaufen:

66. Sesam darf für eins gleichwertige Menge Getreide verkauft werden:

  • bei Schwäche (as'akti)
  • als Arznei (oder: als Arznei, bei Schwäche)
  • für ein Opfer
  • wenn es notwendig ist.

67. Ein Brahmane, der vom rechten Pfad abgekommen ist, indem er verkauft, was er nicht verkaufen darf, muss vom König durch eine sehr große Strafe wieder auf den rechten Pfad gebracht werden.


Zu Kapitel 7: Eheschließung