Grundlagen der Formalerschließung

Skript

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Kapitel 2: Bibliographische Beschreibung


von Margarete Payer

mailto:payer@hdm-stuttgart.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: Grundlagen der Formalerschließung : Skript. -- Kapitel 2: Bibliographische Beschreibung. -- Fassung vom 2016-02-25. -- URL: http://www.payer.de/grundlagenfe/fegscr02.htm.

Erstmals publiziert: 8. Mai 1997

Letzte Überarbeitung: 9. November 1998; 23. Oktober 1999; 2003-10-21 [Revision]; 2005-04-04; Überarbeitung 2009-03-09; 2010-02-28; 2011-02-11 [Aktualisierung]; 2012-03-04; 2013-02-26; 2014-02-23 [Aktualisierung]; 2015-02-14 [Aktualisierung]; 2015-04-17 [Aktualisierung]; 2016-02-25 [Aktualisierung]

Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart bis 2007. Im Studiengang MALIS der FH Köln SS 2009 - SS 2015, TH Köln [bis 2015 FH] SS 2016

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2.0. Übersicht



2.1. Einleitung


In diesem Kapitel geht es im Wesentlichen um die Umsetzung der verschiedenen Modelle zur Formalerschließung und zwar um den Teil der Titelaufnahme, der die Ressource beschreibt. 

Jede Titelaufnahme besteht traditionell aus zwei Teilen (obwohl im Web 2.0 ein Entitäten basiertes Datenmodelll, bei dem die Trennung von Beschreibung und Zugang weitgehend aufgehoben ist, genutzt werden soll, ist es übersichtlicher Beschreibung und Zugang getrennt zu betrachten):

Sowohl die Preußischen Instruktionen als auch die AACR2 [Anglo-American Cataloguing Rules] sind entsprechend aufgebaut:

AACR2: Part I. Description. Part II. Headings, Uniform Titles, and References.

Auch RAK-WB enthält in Kap. 2 "Allgemeine Regeln" zur bibliographischen Beschreibung und in den Kapiteln 3 - 8 die Regeln zur Auswahl und Ansetzung der Zugangspunkte (Haupt- und Nebeneintragungen), allerdings hängen die Regeln zur Beschreibung von den  Kapiteln zu Haupteintragungen und Nebeneintragungen ab: z.B. wird ein Herausgeber in der Beschreibung nur dann genannt, wenn er eine Nebeneintragung gemäß Regelwerk erhalten muss.

Die Methode der Nebeneintragungen war ein Fortschritt in modernen Kartenkatalogen: man schrieb eine Aufnahme auf eine Karte, kopierte diese Karte und schrieb jeweils zusätzliche Zugangspunkte darauf -  statt eine Aufnahme zu schreiben und zusätzlich weitere Karten, die auf diese Aufnahme hinweisen (so die meisten Kataloge, die sich an die Preußischen Instruktionen gehalten haben).   In Anpassung an die moderne Datenwelt werden zusätzliche Zugangspunkte gemäß den Functional requirements for bibliographic records [FRBR] und den Functional requirements for authority data [FRAD]  Beziehungen genannt. Diese Beziehungen decken nicht nur  die Funktion der bisherigen Nebeneintragungen ab, sondern ermöglichen es, einzelne Elemente zu verknüpfen und nicht nur Datensätze (wichtig für die Anwendung in Web 2.0 Umgebung). Es werden wesentlich mehr Angaben zu Beziehungen gefordert als bisher: was bisher z.B. nur in der Beschreibung einer Ressource angegeben war, kann als Beziehung gelten. Teilweise wurden in den traditionellen Regelwerken die Nachweise für die geforderten Beziehungen  in der Beschreibung der Vorlage und den Zugangspunkten abgedeckt, z.B: wurde die Beziehung Manifestation zu ihrem Verfasser in der Verfasserangabe einer Titelaufnahme abgedeckt [z.B. .. Titelangabe / verfasst von ...; "Damals in Thailand / Eka Donner"]. Auch in den traditionellen Fußnoten wurden Beziehungen schon immer erfasst z.B. der Hinweis auf eine parallele Ausgabe. Den Hinweis auf einen Einheitssachtitel in RAK-WB und AACR2 in den Fußnoten kann man vergleichen mit der Beziehung einer Manifestation zu ihrem "Werk" gemäß FRBR. [Weiteres zu Zugangspunkten und Beziehungen s. Kap.3]

Das neue Regelwerk RDA geht von der traditionellen Unterscheidung zwischen Beschreibung ("description") und Zugang ("access") aus.

2.1.1 RDA - Resource description & access

Das neue Regelwerk Resource description & access [RDA]  bringt in einem ersten Teil Vorschriften zur Beschreibung von Ressourcen. Gemäß FRBR muss unterschieden werden zwischen der Beschreibung von Werken und Expressionen (RDA Abschnitt 2: Kap. 5 - 7) und Manifestationen und Exemplaren.  Für die bibliographische Beschreibung von Manifestationen und Exemplaren ist  in erster Linie Abschnitt 1 (Kapitel 1-4) heranzuziehen:

Abschnitt 1 Kapitel 1: Allgemeine Angaben zum Erfassen der Merkmale von Manifestationen und Exemplaren  ("General guidelines on recording attributes of manifestations and items") . Es wird dabei u.a. folgendes behandelt:

Im Kapitel 2 - Identifizieren von Manifestationen und Exemplaren ("Identifying manifestations and items") geht es u.a. um:

im Kapitel 3 - Beschreibung von Datenträgern ("Describing carriers") geht es neben der Angabe des Umfangs und des Maßes u.a. um Medientyp (Media Type) und Datenträgertyp (Carrier Type).

Das Kapitel 4 enthält Angaben zu Erwerbungsdaten und Zugangsinformationen.

Abschnitt 2 [die Kapitel 5 - 7] enthält die Vorschriften zum Erfassen von Expressionen und Werken.

Zusätzlich zu den Vorschriften des Regelwerks muss bei der Beschreibung beachtet werden, dass die englischsprachigen  Nationalbibliotheken, die für die Entwicklung der RDA zuständig sind, zusätzlich zu den Kernelementen weitere Elemente als Pflicht festgelegt haben: das RDA-Elemente Set. An diesem Elemente-Set haben sich die deutschsprachigen Bibliotheken orientiert und gemeinsam  Standardelemente-Sets entwickelt, die zu den Anwendungsrichtlinien D-A-CH gehören. Die Sets bestehen  aus Kernelementen und Zusatzelementen, wobei zusätzlich zwischen Kernelementen und Kernelementen, die nur unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung kommen sollen, unterschieden wird. Das gleiche gilt für die Zusatzelemente.

Das Standardelemente-Set für Titeldaten der deutschsprachigen Bibliotheken findet man in der jeweils neuesten Version unter der Übersichtsseite: https://wiki.dnb.de/display/RDAINFO/Regelwerk - [Zugriff 2016-02-22: Version 1.7 vom 9. Februar 2016. In dieser Version sind zusätzliche Bestimmungen für die deutschsprachigen Nationalbibliotheken enthalten, z.B. erfassen die Nationalbibliotheken alle Erscheinungsorte und Verlage.

Durch die Festlegungen in den Standardelemente-Sets erreicht man einen Mindeststandard, der für die Bibliotheken im deutschsprachigen Raum verbindlich ist. Zusätzliche Angaben sind im Ermessen der einzelnen Bibliothek.

Als Beispiel folgt die Festlegung für die Erfassung der Manifestation einer einfachen Monografie erschienen als Buch: folgende Kernelemente sind gefordert (wobei zu beachten ist, dass es  nötig sein kann, weitere Kernelemente - nämlich die unter "Kernelement, nur unter bestimmten Bedingungen" - anzugeben).

Kernelemente:

Kernelemente, nur unter bestimmten Bedingungen:

Als  Zusatzelemente sind als Pflicht vereinbart worden:

Zusatzelemente, nur unter bestimmten Bedingungen, wenn das Regelwerk es ausdrücklich fordert, u.a.:

Unter den Beziehungen, die von der FRBR gefordert werden, sind also gemäß Standardelemente-Set  wie oben angegeben verbindlich:

 Zusätzlich müssen wie oben angegeben die FRBR-Beziehungen zu Werk ["in der Manifestation verkörpertes Werk"] und Expression [mindestens "Inhaltstyp" und die Sprache der Expression] beachtet werden.

Für die Beschreibung kann man wählen, ob man getrennte Datensätze für Werk und Expression anlegen will, oder eine zusammengesetzte Beschreibung ["composite description"]. Will man sich also die getrennten Datensätze für Werk und Expression ersparen, müssen die Angaben, die Pflicht beim Erfassen von Expressionen und Werken sind,  im Datensatz der Manifestation stehen.

Die deutsche Anwendung  sieht zur Zeit die zusammengesetzte Beschreibung vor und teilweise einen Datensatz auf Werkebene.  Bei monografischen Ressourcen muss geprüft werden, ob ein Normdatensatz für das Werk schon in der GND (Tu) vorhanden ist. Dieser Datensatz wird in der zusammengesetzten Beschreibung verknüpft. Ist noch kein Normdatensatz vorhanden, kann der Katalogisierende entscheiden, ob er die Werkebene angibt: d.h. wenn der  bevorzugte Titel des Werks identisch ist mit dem Haupttitel der Manifestation und sonst keine  Merkmale zu beachten sind, kann er das Element "bevorzugter Titel" weglassen. Wenn dieser bevorzugte Titel nicht identisch ist mit dem Werktitel, kann der Katalogisierer entweder einen neuen Werknormdatensatz in der GND anlegen und diesen verknüpfen, oder  im Datensatz der Manifestation den Werktitel als Textstring einbringen.

GND-Normdatensätze für Expressionen sind nur für die Sacherschließung vorgesehen.

Man vergleiche die drei Szenarien in der RDA-Welt: Das "Szenario 1" würde sich streng an die Vorschriften der FRBR halten: getrennte Datensätze für Werk, Expression und Manifestation und die Normdaten für Namen: alles ist verknüpft. Das in Deutschland bevorzugte "Szenario 2" verknüpft Normdatensätze für Namen mit den bibliografischen Datensätzen und verknüpft teilweise Werknormendatensätze bzw. im Rahmen der Sacherschließung auch Expressionsnormdatensätze mit den bibliografischen Daten. Das "Szenario 3" findet man in der LoC: keine getrennten Datensätze und keine Verknüpfung mit den Normdatensätzen. [s. Kap. 3.4])

Während bisher internationale Standards  und in der Folge davon die einschlägigen Regelwerke sowohl die anzugebenden Daten als auch ihre Darstellung vorschreiben, versucht die RDA eine strenge Trennung von Datenhaltung und Datendarstellung, was in der Bibliothekswelt durchaus auf Kritik stößt. Im Anhang zur RDA ist darauf hingewiesen, dass man zur Darstellung die ISBD (s. im Folgenden) wählen kann aber nicht muss, wobei die Autoren des Regelwerks in ihren Beispielen und u.a. auch in der Reihenfolge der Beschreibung einer Manifestation die ISBD nutzen.

2.1.2 ISBD

Für die bibliographische Beschreibung ist es seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts international gelungen gemeinsame Standards zu erarbeiten. Auf der Ebene der IFLA (Homepage: http://www.ifla.org/. -- Zugriff am 2016-02-23) beschloss man 1969  einheitliche internationale Regelungen zur Beschreibung von Titelaufnahmen zu erarbeiten.

Im Laufe der Jahre entstanden Vorschriften zur bibliographischen Beschreibung unterschiedlichster Ressourcen. Diese Standards wurden von den wichtigsten modernen Regelwerken übernommen und haben sich damit inzwischen weltweit durchgesetzt: die ISBD = International standard bibliographic description. Die erste ISBD bezog sich auf Monografien:  die ISBD(M) erschien 1971.

Gründe für die ISBD:

  1. Austauschbarkeit gewährleisten (auf nationaler und internationaler Ebene, zwischen Bibliotheken aller Arten und Verlagen)
  2. Lesbarkeit über Sprachgrenzen hinweg ermöglichen (anhand der Zeichensetzung kann man erkennen, welches Element man vor sich hat, z.B. findet man innerhalb der vorgeschriebenen runden Klammern die Serienangabe)
  3. Aufbereitung zum Umsetzen in maschineller Form erleichtern
  4. Die Austauschbarkeit mit anderen entsprechenden Standards verbessern

Inhalt der ISBD:

  1. sie gibt an, welche Elemente für die Beschreibung der jeweiligen Ressource herangezogen werden sollen
  2. sie legt die Reihenfolge der Elemente in der Beschreibung fest
  3. sie schreibt die Zeichensetzung (Deskriptionszeichen) vor

Anwendung der ISBD:

Die ISBD unterscheidet zwischen Elementen, die in jedem Fall in der Beschreibung angegeben werden müssen (mandatory), die unter bestimmten Bedingungen notwendig sind (conditional, z.B. Paralleltitel)  und solchen, bei denen es freigestellt ist (optional). Seit der Version von 2011 werden nur noch Pflichtelemente und andere Elemente unterschieden.  Man geht davon aus, dass das jeweilige nationale bibliographische Zentrum eine verbindliche Auswahl trifft, so fehlte z.B. in den Regeln für die alphabetische Katalogisierung [RAK]  die allgemeine Materialbenennung; sie ist erst in den neueren Sonderregeln eingeführt worden (z.B. "Computerdatei" bzw. "Elektronische Ressource"). Die vorgeschriebene Reihenfolge der Elemente und die dazu gehörigen Deskriptionszeichen sind verbindlich anzuwenden.

Nur die Schweizer hatten für ihre Katalogisierungsregeln die ISBD´s (in deutscher Übersetzung) getreu übernommen vgl. Vereinigung Schweizer Bibliothekare: Katalogisierungsregeln / Vereinigung Schweizer Bibliothekare. -- 2. überarb. Aufl. -- Bern, 1983 -- . ISBN 3-85815-102-5  (Inzwischen ist man von diesem Regelwerk abgegangen: es werden die Anglo-American cataloguing rules, 2. ed., rev. [AACR2R]  in deutscher Übersetzung aber in unterschiedlicher Festlegung je nach Anwender eingesetzt bzw. wird zur Zeit die RDA in der Fassung für deutschsprachige Bibliotheken eingeführt.)

Die ISBDs gelten für sämtliche Ressourcen, die in Bibliotheken, Archiven, Museen usw. erfasst werden. Früher hat man für die unterschiedlichen Materialien jeweils getrennte ISBDs entwickelt und eine gemeinsame Richtlinie in der ISBD(G) ("g" für general) geschaffen. Seit 2007 sind alle Vorschriften zur Beschreibung von Manifestationen zusammengefasst  (die Deskriptionszeichen sind leicht geändert). Es wird jeweils zuerst das für alle Materialien Gemeinsame aufgezählt und dann das Material Spezifische bzw. auch Ausnahmen vom Gemeinsamen, wenn das Material das verlangt.

ISBD : International standard bibliographic description /  recommended by the ISBD Review Group ; approved by the Standing Committee of the IFLA Cataloguing Section. - Consolidated ed.. - Berlin [u.a.] : De Gruyter Saur, 2011. - XVII, 284 S..  - (IFLA series on bibliographic control ; 44). - ISBN 978-3-11-026379-4.

Online-Fassung:URL: http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/isbd/isbd-cons_20110321.pdf -- Zugriff 2016-02-23

Übersicht über die Elemente der neuen ISBD von 2011:

    0. Bereich des Inhaltstyps (Content form) und Medientyps (media type)

  1. Bereich der Sachtitel- und Verfasserangabe
  2. Bereich des Ausgabevermerks
  3. Bereich der materialspezifischen Angaben (für kartographische Materialien z.B. der Maßstab usw.)
  4. Bereich des Erscheinungsvermerks
  5. Bereich der physischen Beschreibung
  6. Bereich der Gesamttitelangabe
  7. Bereich der Fußnoten
  8. Bereich der Standardnummer und ähnlicher Nummern, Angaben zur Beschaffung und Preis

               
Übersicht über die wichtigsten Deskriptionszeichen der ISBD:

Content form (content qualification) : media type
Hauptsachtitel = Parallelsachtitel : Zusatz zum Sachtitel / 1. Verfasserangabe ; 2. Verfasserangabe. - Ausgabe / zur Ausgabe gehörende Verfasserangabe. - Materialspezifische Angabe. - Ort : Verlag, Erscheinungsjahr. - Spezifische Materialbezeichnung und Umfang der Vorlage : andere physische Details ; Ausmaße  + Angabe des Begleitmaterials. - (Sachtitel der Reihe, ISSN ; Zählung). - 1. Fußnote. - 2. Fußnote. - Standardnummer : Preis
Bitte beachten Sie, dass die ISBD sich wirklich nur auf die Beschreibung der Objekte konzentriert und keinerlei Vorschriften für die Einordnung (Eintragungen) in einem Katalog enthält. Die Verknüpfung (Vermischung) von Beschreibung und Eintragung ist RAK spezifisch. Beachten Sie auch, dass die Deskriptionszeichen der RAK nicht voll mit der heutigen ISBD übereinstimmen.

Im einleitenden Kapitel der ISBD wird u.a. darauf hingewiesen, dass die ISBD nicht die Beziehungen zwischen Entitäten aufführt. Bevor man mit der Erfassung beginnen kann, muss u.a. geklärt werden:

Mit der neuen übergreifenden ISBD sind die alten ISBD´s überholt. Da die alten ISBD´s aber sehr schön die Entwicklung widerspiegeln, sollen sie hier kurz aufgeführt werden. Sie sind  nachgewiesen http://www.ifla.org/en/isbd-rg/superseded-isbd-s --. Zugriff am  2016-02-20

Die neue allgemeine ISBD wurde zwischen 2007 und 2011  einer weiteren Revision unterzogen. Die wichtigste Änderung ist bei den Vorschriften zur Allgemeinen Materialbezeichnung (General material designation = GMD), zu finden. Die GMD unterbrach die fortlaufende Beschreibung einer Ressource (die GMD wurde nach dem Hauptsachtitel eingefügt), sie bewirkte eine Vermischung von Inhalt und Darstellung der Ressource und musste nur fakultativ angegeben werden. Weil die Materialangabe bei den heutigen Ressourcen immer entscheidender wird, soll sie  an erster Stelle verpflichtend angeboten werden, damit der Benutzer sich gleich entsprechend entscheiden kann. Außerdem erscheinen immer mehr Ressourcen, die zu unterschiedlichen Materialien gehören, was ebenfalls geregelt werden musste. Dafür ist der Bereich 0 "Content form and media type area" ausgearbeitet und beschlossen worden (Dezember 2009) .  Es geht dabei um drei Elemente, für die jeweils normierte Listen angeboten werden (bei der Aufzählung im Folgenden werden die verbindlichen englischen und teilweise auch die deutschen Begriffe wiedergegeben):

  1. Content form (Inhaltstyp): die grundlegende Form, in der der Inhalt der Ressource ausgedrückt ist: Image [Bild] (z.B. Fotos), Music  (z.B. Notendrucke, Musik-CD´s), Text (gedruckte oder elektronische Bücher, mikroverfilmte Zeitungen), Dataset (digitale Daten aber nicht Musik, Sprache, Töne, Bild und Text), Program [Programm] (Anwendungssoftware, Betriebssysteme), Sound (z.B. Tierlaute usw., nicht Musik oder menschliche Sprache), Movement (Tanznotationen), Object [Objekt] (drei-dimensionales Material wie Münzen, Gebäude, Spielzeug), Spoken word [gesprochenes Wort] (z.B. oral history recordings). "Multiple content form" wird angegeben, wenn mehr als drei Angaben nötig wären. "Other content form", wenn eine Form vorliegt, die in der Liste fehlt.
  2. Content qualification: es geht um die genauere Beschreibung der Content form: Specification of type (z.B. "performed" = Content expressed in an audible or visible form, wie bei einer Musik-CD), Sensory specification (z.B. "tactile": der Inhalt der Ressource kommt beim Menschen durch Fühlen an) und nur für die Content form "image": Specification of dimensionality (z.B. 3-dimensional) und Specification of motion (z.B. "moving" bei einem Film)
  3. Media type (Medientyp): die Art des Trägers, die benutzt wird, um den Inhalt der Ressource zu übermitteln. Es geht um das Format des Speichermediums und Trägers in Verbindung mit der Art der Übermittlung: Audio ("audio player-enabled resources", wie z.B. CD-Spieler), Electronic ("for computer-enabled resources"), Microform, Microscopic, Projected ("for projector-enabled resources" z.B. Dias), Stereographic, Unmediated (man benötigt keine speziellen Einrichtungen "perceived directly through one or more of the human senses"), Video. Bei mehr als drei Medientypen verwendet man "multiple media". Sollte alles nicht passen, kann man "other media" eintragen.

Ein Beispiel für die Angaben im Bereich 0 zum Inhaltstyp Musik: Beispiel:  Leonard Bernstein: Mass  (2 sound discs (106 min) : digital ; 12 cm). Der Eintrag im Bereich 0 lautet:  "Music (performed) : audio".  [Full ISBD examples]

Weitere Beispiele: Zu Musikdruck: "Musik (notiert ; visuell) : ohne Hilfsmittel zu benutzen"

    Zu einer gedruckten Karte:  Bereich 0: "Bild (kartografisch ; einzeln ; zweidimensional ; visuell) : ohne Hilfsmittel zu benutzen" -  Bereich 1: "Deutschland, Autobahnen..."

    Zu einem Buch: Bereich 0: "Text (visuell) : ohne Hilfsmittel zu benutzen" - Bereich 1: "Klassische Dramen ... / Friedrich Schiller..."

    Zu einer CD-ROM: Bereich 0: "Programm : elektronisch" - Bereich 1: "Access 2002 professionell ..."

Allgemeine Beispiele in den Sprachen Arabisch bis Schwedisch zur ISBD findet man im Supplement: Full ISBD examples. -  Rev. ed. 2013.  - http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/isbd/isbd-examples_2013.pdf - Zugriff am 2016-02-23 (Die deutschen Beispiele findet man auf den Seiten 78 - 88.)

Content form, Content qualification und Media type der ISBD entsprechen dem Inhaltstyp, Medientyp und Datenträgertyp in der RDA,  stimmen aber leider nicht ganz überein:

In der IFLA wird die Frage diskutiert, ob neben dem RDA-Standard die ISBD weitergeführt werden soll. Eine Rolle spielt in der Überlegung dabei, dass RDA kein IFLA-Standard ist und dazu kostenpflichtig ist. 2014 wurde  in einer weltweiten Umfrage die Meinung der Mitglieder erhoben. Das Ergebnis dieser Umfrage zeigt u.a. die weltweite Nutzung der ISBD, die wichtigsten Problemfelder (der Bereich 0, mehrbändige Publikationen und die Deskriptionszeichen) und die unterschiedlichen Wünsche der Anwender. [s. Results of an International Survey on the Use of the ISBD. - March 2015.  http://www.ifla.org/files/assests/cataloguing/isbd/isbd-survey-2015-report_final.pdf - Zugriff 2016-02-24]

 Es ist noch unklar, ob und wann eine Revision unternommen werden soll. Soll die ISBD den anderen Standards (FRBR usw.) angepasst werden? Für wen ist sie gedacht? Eine Aufzählung der zu klärenden Vorfragen findet man im IFLA Metadata Newsletter, Vol.1, no. 1, June 2015. S. 17-20. http://www.ifla.org/files/assests/classification-and-indexing/newsletters/metadata-newsletter-201506.pdf - Zugriff 2016-02-23.

Seit 2008 ist man dabei ein XML Schema für die ISBD zu entwickeln. Es geht darum einen Standard für die Anwendung in Semantic-Web-Technologien und -Diensten zu entwickeln. (Ein XML Schema ist die Beschreibung eines XML-Dokument-Typs.) Hauptsächliche Ziele des Projekts sind u .a.

  1. einen Konsens aufzubauen, dass es notwendig ist, dass die ISBD in die Web-Umgebung eingebaut wird. Man will den möglichen Nutzen herausstellen.
  2. ein ISBD-XML-Schema erstellen
  3. die Interoperabilität mit ähnlichen Schemata gewährleisten

Das wichtigste Anliegen der ISBD/XML Study Group (Name geändert, jetzt: ISBD Linked Data Study Group) ist es die ISBD so zu positionieren, dass sie weltweit für strukturierte bibliographische Information im Web genutzt wird ("in the global information environment"). http://www.ifla.org/en/node/1795 . - Zugriff am 2016-02-24. 2012 wurden ISBD namespaces veröffentlicht, also  ein Vokabular für ISBD-Begriffe als Voraussetzung für Linked Data. Z.B.: "Name: ISBD Content Qualification of Type"; "Note: Content qualification sub-categories for type which expand content form categories"; "Status: Published"; "Default Language: English"; "Available Languages: Bulgarian" ... bis Spanish; URI: http://iflastandards.info/ns/isbd/terms/contentqualification/type " s. http://metadataregistry.org/vocabulary/show/id/115.html - Zugriff 2016-02-24


2.2. Einzelelemente einer Beschreibung


  1. Benennung des Inhalts
  2. Informationen zu Personen und Körperschaften, die für das Entstehen des Objektes verantwortlich sind
  3. Ausgabevermerk
  4. Informationen zu Herstellung und Vertrieb
  5. Informationen zur äußeren Form und weitere Informationen

2.2.1. Benennung des Inhalts


  • Titel / Sachtitel 
  • Titelzusatz  

Titel [title; RAK: Sachtitel]: sachliche Benennung eines Werkes:

Der Begriff "Sachtitel" ist zu unterscheiden von: Titel bzw. Buchtitel: (mehrdeutiger Begriff)

 Hiller definiert "Buchtitel":

"Der kennzeichnende Name eines Buches, durch den sich dieses primär von anderen Büchern unterscheiden soll ..."

(Hiller, Helmut: Wörterbuch des Buches. -- 3. Aufl. -- Frankfurt am Main : Klostermann, 1967. -- S. 69)

RAK § 22 : Als Titel eines Werkes wird bezeichnet

  1. der Sachtitel zusammen mit der Verfasserangabe
  2. der Sachtitel allein

[In der Diskussion um RAK2 wurde der Begriff "Titel" für den Sachtitel vorgeschlagen.]

AACR2R: (im Glossar): "Title. A word, phrase, character, or group of characters, normally appearing in an item, that names the item or the work contained in it..."

(Anglo-American Cataloguing Rules / prepared under the direction of the Joint Steering Committee for Revision of AACR. -- 2. ed., 1998 rev. -- Ottawa : Canadian Library Association [u.a.], 1998. -- XLI, 676 S. -- ISBN 0-88802-282-4 (pbk.). -- S. 623)

RDA: (im Glossar): Title  : "A word, character, or group of words and/or characters that names a resource or a work contained in it." RDA deutsch im Glossar: Titel: "Ein Wort, ein Zeichen oder eine Gruppe von Wörtern und/oder Zeichen, das/die eine Ressource oder ein in ihr enthaltenes Werk bezeichnet."

(Für die Angaben zur RDA wurde der Text im RDA-Toolkit und die  Übersetzung ins Deutsche genutzt: http://www.dnb.de/DE/Standardisierung/International/rdaDeutsch.html -- Zugriff am 2013-02-01; diese Seite ist seit 2014 nicht mehr zugänglich. Die deutsche Übersetzung findet man im Toolkit, wobei nur der englische Text  im Toolkit jeweils auf dem neuesten Stand ist. Die in diesem Skript verwendeten englischsprachigen Fachbegriffe sind entnommen aus AACR2R, ISBD, FRBR und RDA.  Mitarbeiter in Katalog-Gremien müssen jeweils vom englischsprachigen Text ausgehen, da jeweils eine bestimmte Zeit vergeht, bis der deutsche Text auf den aktuellen Stand gebracht wird.) [http://rdatoolkit.org - Zugriff 2016-02-24]


Titelzusatz [Other title information, RAK: Zusatz zum Sachtitel] (auch Untertitel genannt):

Es handelt sich um Erklärungen, Erweiterungen oder Einschränkungen der sachlichen Benennung.

RDA: "Informationen, die in Verbindung mit dem Haupttitel einer Ressource erscheinen und diesem nachgeordnet sind." (Glossar)


Verschiedene Arten von Titeln u.a.:


2.2.2. Informationen zu Personen und Körperschaften, die für das Entstehen des Objektes verantwortlich sind


  • Verantwortlichkeitsangabe
  • Personalangaben

Verantwortlichkeitsangabe [Statement of responsibility, RAK: Verfasserangabe]:

Es geht in der Verfasserangabe um Personen, Körperschaften und Familien (letztere nur in der RDA), die an der Abfassung einer vorliegenden Ressource beteiligt sind. Man unterscheidet dabei:

In der RDA werden die Sonstigen unter dem Begriff "contributor" zusammengefasst. Diese beziehen sich auf die Entität Expression. Contributor: "A person, family or corporate body contributing to the realization of a work through an expression. Contributors include editors, translators, arrangers of music, performers, etc." [RDA, Glossar]. Deutsch: "Mitwirkender".

Gemäß RDA muss z.B. bei Verfasserschriften mindestens der 1. Verfasser als Kernelement angegeben werden. Man kann auch weitere Verfasser oder sonstige Beteiligte angeben, insbesondere wenn man auf die Beziehung solcher Beteiligten an einer Ressource hinweisen möchte und die entsprechenden Beziehungskennzeichnungen anwenden will z.B. "Übersetzer" [gemäß der Liste I im Anhang der RDA], die Anwendung dieser Begriffe wird noch eifrig diskutiert. Die deutschsprachigen Nationalbibliotheken müssen solche Kennzeichnungen angeben.]


Personalangaben (Affiliation):

Zu den Personalangaben gehören Zusätze zu Verfassern und sonstigen beteiligten Personen, welche sich auf Stand, Beruf, Titulaturen, Wohnort, Firma, Behörde usw. der entsprechenden Person beziehen. Während diese durchaus hilfreichen Zusätze in der RAK von regierenden Fürsten u.ä. abgesehen nicht beachtet werden, findet man einige der Angaben (z.B. den Beruf) in der Personennamendatei. Im Rahmen der Personenbeschreibung der RDA wird auf diese Personalangaben großer Wert gelegt.


2.2.3. Ausgabevermerk [Edition statement, Ausgabebezeichnung]:


Es geht um die Angabe der Ausgabe (Auflage u.ä.). Im Prinzip führen unterschiedliche Ausgaben einer Ressource zu je eigenen Titelaufnahmen. Die RAK-Definition von Ausgabe entspricht in etwa der Manifestation der FRBR.

Ausgabe gemäß RAK:

Ausgabebezeichnungen u.a.:

Noch schwieriger wird die Frage nach der Ausgabe bei elektronischen Ressourcen. Nach ISO 690-2 wird unterschieden in "edition: Whole set of copies of a document whose data corresponds in all respects to a single copy used as a master (see also: version)." und "version: Form of a document which has been modified without changing the identity of the document (see also: edition)." (zitiert aus: ISO/DIS 690-2: Information and documentation -- Bibliographic referendes -- Electronic documents or parts thereof. -- 1995.- Definitions.) Wenn ein Regelwerk davon ausgeht, dass für jede Ausgabe ein neuer Datensatz erstellt werden muss, muss man festlegen, was alles als neue Ausgabe zu gelten hat: z.B. Text in HTML oder PDF, Text auf Disketten mit unterschiedlichen Größen usw.


2.2.4. Informationen zu Herstellung, Vertrieb und Identifikatoren


  • Erscheinungsort
  • Verlag
  • Erscheinungsdatum
  • ISSN
  • ISBN
  • ISMN
  • ISRC
  • URN
  • DOI

2.2.4. 1 Informationen zu Herstellung und Vertrieb


Erscheinungsort [Place of publication]:

Verlagsort, Druckort, fingierte Orte


Verlag [Publisher]:

Körperschaft als Verlag, Kommissionsverlag (im allgemeinen ein Verlag, der den Vertrieb oder auch die Herstellung eines Buches übernommen hat. Die Rechnung zahlt der Auftraggeber - in der Regel der Verfasser.);  Selbstverlag; fingierter Verlag (aus Schutz vor Zensur u.ä.)


Erscheinungsdatum [Date of publication, RAK: Erscheinungsjahr]:

Das Erscheinungsjahr ist im Rahmen der Formalerschließung schon immer vierstellig angegeben worden. Probleme können auftreten:


2.2.4.2 Informationen zu Identifikatoren

Bei den Identifikatoren (identifier) geht es um "eine Nummer, ein Code, ein Wort, eine Phrase [...] etc., die mit einer Entität in Verbindung steht und dazu dient, diese Entität innerhalb des Bereichs, für den der Identifikator definiert ist, von anderen Entitäten zu unterscheiden" [aus dem Glossar zu der Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien.  URL: http://www.ifla.org/files/cataloguing/icp/icp_2009-de.pdf . -- Zugriff 2016-02-24]. Am bekanntesten sind die internationalen Standardnummern, die eine Ressource eindeutig kennzeichnen.


ISSN = International Standard Serial number:

Code zur kurzen eindeutigen und international verbindlichen Kennzeichnung fortlaufender Sammelwerke bzw. fortlaufende Ressourcen, d.h. Zeitschriften, zeitschriftenartige Reihen, Schriftenreihen und Zeitungen. Es handelt sich um die internationale Norm ISO 3297 (veröffentlicht 1975), die als deutsche Norm DIN 1430 weitgehend übernommen wurde.

[Diese und weitere Normen zum Bereich Erschließung finden sich in: Publikation und Dokumentation : Normen / Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e. V. - 4. Aufl. - Berlin : Beuth, 1996. - 2 Bände. - (DIN-Taschenbuch ; 153. 154)]

Gründe für die weltweite Einführung:

  1. bibliographische Eindeutigkeit und Aktualität, da gerade Zeitschriften besonders bedeutend für die Forschung sind. Gleichzeitig Hilfe zur Rationalisierung, z.B. weil man diese Zahlen in einem Barcode wiedergeben kann
  2. von sprachlichen Gegebenheiten unabhängige Zitier- und Nachweismöglichkeit in der Forschung
  3. der besondere Charakter von Zeitschriftentiteln: häufige Titeländerung oder schwankende Titelfassung

ISSN besteht aus einer 8stelligen Zahl aus arab. Ziffern, geschrieben in 2 Gruppen, die letzte Ziffer ist Prüfziffer

ISSN 0044-2380 = ZfBB

Zur ISSN gehört der Keytitle, der nach den Regeln des ISSN-Systems aus dem vorliegenden Titel ausgewählt und zentral festgelegt wird. Außerdem wird nach ISO-Norm 4 der abbreviated key title - eine abgekürzte Form - festgelegt.

Vergabe der Nummern durch die zuständige internationale Stelle - bis 1993: ISDS = International Serials Data System, heutiger Name = ISSN International Centre, von der Unesco in Paris im Rahmen von Unisist (United Nations International System of Information both Scientific and Technical) eingerichtet.

weitere Aufgaben dieses Zentrums

[Homepage von International ISSN: http://www.issn.org/. -- Zugriff am 2016-02-24

Nationales Zentrum für Deutschland: DNB Frankfurt

Die ISSN kann Bestandteil des EAN-13-Barcodes sein, der im Handel benutzt wird. Im SICI-Code EAN 128 (SICI - Serial Item and Contribution Identifier) ist die ISSN fester Bestandteil. Das gilt auch für die DOI s.u.

In der Revision der Norm für die ISSN (ISO 3297 deutsche Norm DIN ISO 3297) und des ISSN-Regelwerks musste man die elektronischen Medien einbringen. Es musste geklärt werden, welche Publikationsformen in den Bereich dieses Regelwerkes fallen (z.B. können wissenschaftliche Blogs und Blogs von allgemeinem Interesse ab Dezember 2013 eine ISSN erhalten, bisher hatte man Blogs ausdrücklich von der Zuteilung ausgenommen [vgl. Newsletter Standardisierung und Erschließung. - 24 (2013)]). Am schwierigsten für den ganzen Bereich ist die Frage, ab wann man es mit einer Titeländerung zu tun hat (eine gravierende Titeländerung bedingt eine neue ISSN). Neu eingeführt ist die ISSN-L, sie dient dazu fortlaufende Sammelwerke mit Versionen in verschiedenen Medien zu verknüpfen. Beispiel: ISSN-L 1748-7188 - ist Online-Ressource zu: "Algorithms for molecular biology = ISSN 1748-7188.


ISBN : International Standard Book Number:

Die Internationale Standard-Buch-Nummer ist eine Identifikationsnummer für Bücher und andere monographische Veröffentlichungen. Dazu können auch Veröffentlichungen in anderer Medienart gehören (Ausnahme: fortlaufende Sammelwerke, Tonträger und Noten), also von Broschüren bis zu elektronischen Texten kann eine ISBN vergeben werden. Die ISBN ist eine internationale Norm ISO 2108, die als deutsche Norm DIN 1462 übernommen wurde. Sie ist aussagekräftig:

Sprachkreis - Verlag - Nummer im Verlag - Prüfziffer

Die Internationale Verwaltung liegt bei der International ISBN Agency in London. Die nationale Verwaltung deutschsprachig wird von der Standard-Buchnummernverwaltung der Buchhändlervereinigung, Frankfurt/Main vorgenommen..

Internationale Verwaltung: http://www.isbn-international.org/. -- Zugriff am 2016-02-24

Die ISBN kann eingebettet werden in die EAN (beginnt z.B. mit 978), die sich im Buchhandel durchgesetzt hat.  (Diese EAN, die ja als Strichcode geliefert wird, wird  in manchen öffentlichen Bibliotheken zur Fremddatenübernahme in der Katalogisierung genutzt.) Bei elektronischen Ressourcen kann die ISBN in der DOI eingebettet sein, s.u.

Seit 1. Januar 2007 wird die ISBN dreizehnstellig angegeben (schon im Herbst 04 erschienen die ersten Bücher mit dreizehnstelligen ISBN´s.) Dabei wird bei existierenden ISBN´s die Zahl  978 der EAN davorgehängt (also identisch mit EAN-13 Nummer). Auch neue ISBN´s erhalten die Zahl 978, solange bis alle Nummern verbraucht sind. Danach nimmt man die Zahl 979.


ISMN: International Standard Music Number
Diese Norm gilt für Musikdrucke. Die deutsche Norm ist identisch mit ISO 10957. Sie besteht aus:

Gruppennummer - Verlagsnummer - Titelnummer - Prüfziffer


z.B. ISMN M-001-08036-1

Seit 2008 hat die ISMN 13 Stellen, beginnt mit 979. Die Norm wird international verwaltet von der Internationalen ISMN-Agentur in Berlin. URL: http://www.ismn-international.org/. -- Zugriff am 2016-02-24


ISRC: International Standard Recording Code

Der Internationale Standard Ton- und Bildtonaufnahmeschlüssel dient der Identifizierung von Ton- und Bildaufzeichnungen. Diese Norm DIN 31621 stimmt mit dem ISO-Entwurf ISO/DIS 3901 überein. Sie besteht aus fünf Gruppen:

 

Ländername - Erstinhaber der Aufnahme - Jahr - Aufnahme - Teilaufnahme

z.B. ISRC DE-K22-82-0234-1

Die ISRC wird von IFPI (International Federation of the Phonographic Industry, Sitz in London) gepflegt. Die Nummer dient u.a. zur Wahrung der Urheberrechte und der Bezahlung. Sie sollte der Ressource dauerhaft als digitaler Fingerprint mitgegeben werden. Webpräsenz: http://www.ifpi.org/content/section_resources/isrc.html. -- Zugriff am 2016-02-2411


URN: Uniform Resource Name

Durch den Uniform Resource Name soll eine Internetveröffentlichung eindeutig gekennzeichnet werden. Es handelt sich (noch) nicht um einen Standard, wird von dem W3Consortium vorgeschlagen. International und auf europäischer Ebene bemühen sich die Nationalbibliotheken im Rahmen der URN-Architektur Identifikatoren innerhalb des Namens "NBN" (National Bibliography Number) zu vergeben.

Diese Persistent Identifiers wurden in Deutschland zuerst für digitale Dissertationen eingeführt, dazu entwickelte man ein verteiltes Uniform Resource Name Management, das inzwischen auf Netzpublikationen allgemein ausgeweitet wird. Persistent Identifiers sind eindeutige, standortunabhängige Identifikatoren für digitale Objekte und sollen vor allem bei Systemwechsel und Adressenänderung helfen, die digitale Ressource wieder zu finden. OCLC hat ein vergleichbares Vorhaben mit PURL (= persistent URL). Man verspricht sich von der Einführung dieser Identifiers eine bessere weltweite Vernetzung des Nachweises digitaler Sammlungen.

Eine URN der DNB sieht so aus: urn:nbn:de:[Verbundabk.]:[Sigelnummer]-[Nummer][Prüfziffer].

nbn = National Bibliography Number - bezeichnet den internationalen Namensraum. Sigelnummer = Bibliothekssigel.

Beispiel für eine URN der DNB: urn:nbn:de:gbv:089-3321752945. Informationen sind zu finden unter: www.persistent-identifier.de. -- Zugriff am 2016-02-24. Man kann die Ressource erreichen, indem man z.B. die URL mit der URL des URN-Resolvers verknüpft: also http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:089-3321752945  (=Oliver Schmachtenberg, Diss.)

Näheres zu URN s. unter: URL: http://www.payer.de/cmc/cmcs13221.htm


DOI: Digital Object Identifier

Es handelt sich ebenfalls um eine Methode, wie Internetdokumente (Texte, Bilder, Videos, Audio-Dateien) eindeutig zu kennzeichnen sind -- und die Verwertung von Internetressourcen eindeutig gesichert ist. Unterschiedliche Dateiformate führen zu unterschiedlichen DOIs. Die Zeichenlänge ist variabel, so kann z.B. die ISBN integriert werden, wenn eine Verknüpfung zur Printversion hergestellt werden soll. Die DOI ist für kommerzielle und nichtkommerzielle Anwender gedacht.  Insbesondere von Verlegerseite ist man daran interessiert und hat eine nicht-kommerzielle Internationale DOI Foundation (Sitz in Washington und Genf) gegründet. DOI ist seit Ende 2010 ein internationaler Standard, und zwar innerhalb des Standards von TC 46/SC 9 = Identification and description.  In einem DOI-Directory werden die Firmen und die Produkte registriert. Das DOI-Directory wird zum Mittler zwischen Nutzer und Anbieter, d.h. im DOI-Directory muss immer die aktuelle Webadresse des Anbieters gespeichert sein. Weitere Informationen: URL: http://www.doi.org . -- Zugriff am 2016-02-24


2.2.5. Informationen zur äußeren Form und weitere Informationen


  • Umfang, spez. Material
  • Illustrierender Inhalt
  • Beigaben
  • Format
  • weitere Informationen

Umfang [Extent of item; ISBD: "Specific material designation and extent of resource"]:

In RDA findet man im Kap. 3 sehr ausführliche Regeln zu den unterschiedlichsten Objekten. Pflichtelement für Manifestationen und Exemplare ist der Datenträgertyp (Carrier Type) (3.3): "A categorization reflecting the format of the storage medium and housing of a carrier in combination with the type of intermediation device required to view, play, run, etc., the content of a resource." (RDA, Glossar). "Carrier": " A physical medium in which data, sound, images, etc., are stored. For certain types of resources, the carrier may consist of a storage medium (e.g., tape, film) sometimes encased in a plastic, metal, etc., housing (e.g., cassette, cartridge) that is an integral part of the resource." (RDA, Glossar); s. auch oben den Vergleich mit ähnlichen Angaben in der ISBD.

Es folgen Regeln zum Trägermaterial (Holz ...); zur Entstehungsmethode (Fotokopie...); zum Layout; zur Schriftgröße; zur Polarität; zum Verkleinerungsfaktor; zu Toneigenschaften (digital...); Videoeigenschaften; Projektionseigenschaften von Filmen; Eigenschaften digitaler Dateien (Enkodierungsformat...); Kopiengeneration; Geräte- und Systemanforderung (Adobe Acrobat Reader ...); exemplarspezifische Angaben


Illustrierender Inhalt [RAK: Illustrationsvermerk]:


Begleitmaterial [accompanying material, RAK: Beigaben]:

(Problem: Verhältnis von Beigabe und Grundwerk z.B. Zeitschrift mit beigelegter CD-ROM, oder: Musik-CD mit Begleitheft. Bei Gleichwertigkeit spricht man von "Medienkombination" ["Multimedia" oder "kit", letzteres in den USA benutzt.)

Ausführliche Regelung findet man in RDA 3.1.4 mit Anwendungsrichtlinien für die deutschsprachigen Bibliotheken.


Format [dimensions]:


 Weitere Informationen : Fußnoten / Anmerkungen und Angabe von Beziehungen

Weitere Informationen, die nötig sind zur inhaltlichen und bibliographischen Beschreibung aber nicht in der eigentlichen Beschreibung angegeben werden können, werden als "Fußnoten" bzw. in der RDA "Anmerkungen des Katalogisieres" eingeführt. Bei elektronischen Ressourcen z.B. die Systemanforderungen (vgl. RDA 3.20). In der AACR2 können einzelne Bände eines mehrbändigen Werkes mit ihren Spezifikationen aufgeführt werden. Man findet in den traditionellen Fußnoten u.a. einen Teil Beziehungsangaben, die von der FRBR gefordert werden. Nach RAK-WB sind das z.B. der Einheitssachtitel (Originaltitel), Angaben zu Sekundärausgaben ("Mikrofiche-Ausg."), Herkunftsausgaben wie "Gekürzt aus ...", Hinweis auf parallele Ausgaben, Hinweise auf Fortsetzungen und auf Vorgänger [vgl. ISBD: Note area; RAK-WB § 157ff].

Bei RDA ist zu beachten, dass es  Anmerkungen zu z.B.  Personen und Körperschaften, Werken und Expressionen (s. RDA 5.9), Manifestationen und Exemplaren gibt. Die Regeln zu Anmerkungen bezüglich Manifestationen und Exemplaren findet man in RDA 2.17 und 2.21.

Als Beispiel für Beziehungen kann man sich z.B. RDA Kap. 24 ansehen: "General guidelines on recording relationships between works, expressions, manifestations, and items".


2.3. Die Fundstellen der einzelnen Elemente


Ziel: alle Katalogisierer sollen möglichst einheitliche Titelbeschreibungen erstellen.

Es muss festgelegt werden, wo die Informationen für die Beschreibung herkommen dürfen. Bei gleichwertigen Informationen an mehreren Stellen muss man eine Gewichtung der Informationsquelle durchführen (also Haupttitelblatt ist wichtiger als... oder Informationen aus der Vorlage sind wichtiger als Informationen, die von außen kommen) und eventuell entsprechende Kennzeichen einführen (z.B. durch eckige Klammern s. RAK-WB , s. RDA 2.2.). Das ist natürlich nur möglich, wenn grundsätzlich das zu katalogisierende Objekt dem Katalogisierer vorliegt.

Gewichtet man die Informationsquellen (s. z.B. Primärquellen und Sekundärquellen der RAK, "determining a preferred source of information / ISBD 0.4.2) muss für jede physikalische Form neu festgelegt werden, was Primär- und was Sekundärquelle ist, insbesondere muss festgelegt werden, was als Haupttitelblatt bzw. Haupttitelstelle gelten soll.

z.B. bei Monographien werden gemäß RAK nach der Stellung im Buch u.a. folgende Titel unterschieden und zugeordnet:

Haupttitel [title proper] auf dem Haupttitelblatt ( rechte oder/und linke Seite, 1. oder 2. Titelblatt, Titelblatt bei Wendebüchern)
Schutzumschlagtitel Titel auf dem losen Verlegerumschlag
Umschlagtitel [cover title] Titel eines mit dem Buch festverbundenen Umschlags bzw. Deckels
Rückentitel auf dem Rücken des Buches
Vortitel (Schmutztitel) [half title] auf dem Blatt vor dem Haupttitelblatt
Schlusstitel (Kolophon) [Colophon] am Ende des Texts befindlich (z.B. bei Inkunabeln oder bibliophilen Ausgaben, bei chines., japan. und koreanischen Ressourcen)

z.B. was ist die Haupttitelstelle bei einer CD-ROM? die erste Bildschirmseite, das Label auf der CD-ROM selbst, der Titel auf dem Behältnis? Siehe:

Payer, Margarete <1942 - >: RAK-WB : Skript. -- Kapitel 1: Die Elemente einer Titelaufnahme. -- URL: http://www.payer.de/rakwb/rakwb01.htm


2.4 Die ISBD in Datenbanken


Wird die ISBD zur Erfassung in Datenbanken zu Grunde gelegt, empfiehlt es sich, möglichst die Einzelelemente einer Titelaufnahme in je einem einzelnen Feld (Kategorie, Tag) abzulegen. (Die einleitenden Deskriptionszeichen sollten vom Programm dazugefügt werden.)

Will man Daten austauschen, sollte man sich an die gängigen Austauschformate halten (MARC, UNIMARC, MAB, Nachweise s. im Kap. 1) oder entsprechende Umsetzungsprogramme für Export und Import zur Verfügung stellen. Seit 2009 liefen die Arbeiten der deutschen Verbünde, um MARC 21 als Austauschformat einzuführen, da die Vorarbeiten abgeschlossen waren und die DNB Daten im MARC 21 Format ausliefern konnte.  (Daten in MAB werden ab Mitte 2013 nicht mehr geliefert.)

Wegen des Datenaustauschs muss u. a. noch auf folgendes geachtet werden (die folgenden Anforderungen gelten keineswegs nur für die genannten bibliothekarischen Austauschformate, im WWW wird die Anwendung von solchen Normierungen immer dringender):


2.5. Alternativen


Da das manuelle Erfassen von Titelbeschreibungen sehr aufwendig ist, und man vor allem bei Ressourcen aus dem Internet mit dem Erfassen eher nicht mehr nachkommt, wird schon seit langem nach Alternativen gesucht:


Zu Kapitel 3:
Der Zugang zu den Titeln


Zu Kapitel 2, Anhang A: Vorlagen