Grundlagen der Formalerschließung

Skript

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Kapitel 2: Bibliographische Beschreibung


von Margarete Payer

mailto:payer@hdm-stuttgart.de


Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: Grundlagen der Formalerschließung : Skript. -- Kapitel 2: Bibliographische Beschreibung. -- Fassung vom 2010-02-28. -- URL: http://www.payer.de/grundlagenfe/fegscr02.htm. -- [Stichwort].

Erstmals publiziert: 8. Mai 1997

Letzte Überarbeitung: 9. November 1998; 23. Oktober 1999; 2003-10-21 [Revision]; 2005-04-04; Überarbeitung 2009-03-09; 2010-02-28

Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart. Im Studiengang MALIS der FH Köln

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2.0. Übersicht



2.1. Einleitung : die ISBD


In diesem Kapitel geht es im Wesentlichen um die Umsetzung der verschiedenen Modelle zur Formalerschließung und zwar um den Teil der Titelaufnahme, der die Ressource beschreibt. 

Jede Titelaufnahme besteht traditionell aus zwei Teilen:

 Zusätzlich muss man gemäß den Functional requirements for bibliographic records [FRBR] und den Functional requirements for authority data [FRAD]  auf weitere anzugebende  Beziehungen hinweisen. Teilweise werden die geforderten Beziehungen schon in der Beschreibung der Vorlage und den Zugangspunkten abgedeckt, z.B: wird die Beziehung Manifestation zu ihrem Verfasser in der Verfasserangabe einer Titelaufnahme abgedeckt. 

Das neue Regelwerk Resource description and access [RDA] versucht schon in der Gliederung des Regelwerks dem Aspekt Beziehungen gerecht zu werden: Es besteht aus 2 Teilen (und Anhang):

  1. Teil: Attribute zu den Entitäten
  2. Teil: Beziehungen

Während bisher internationale Standards und und in der Folge davon die einschlägigen Regelwerke sowohl die anzugebenden Daten als auch ihre Darstellung vorschreiben, versucht die RDA eine strenge Trennung von Datenhaltung und Datendarstellung, was in der Bibliothekswelt durchaus auf Kritik stößt. Im Anhang zur RDA ist darauf hingewiesen, dass man zur Darstellung die ISBD (s. im Folgenden) wählen kann aber nicht muss, wobei die Autoren des Regelwerks in ihren Beispielen und u.a. auch in der Reihenfolge der Beschreibung einer Manifestation die ISBD nutzen.

Für die bibliographische Beschreibung ist es seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts international gelungen gemeinsame Standards zu erarbeiten. Auf der Ebene der IFLA (Homepage: http://www.ifla.org/. -- Zugriff am 2010-02-21) beschloss man 1969  einheitliche internationale Regelungen zur Beschreibung von Titelaufnahmen zu erarbeiten.

Im Laufe der Jahre entstanden Vorschriften zur bibliographischen Beschreibung unterschiedlichster Ressourcen. Diese Standards wurden von den wichtigsten modernen Regelwerken übernommen und haben sich damit inzwischen weltweit durchgesetzt: die ISBD = International standard bibliographic description. Die erste ISBD bezog sich auf Monografien:  die ISBD(M) erschien 1971.

Gründe für die ISBD:

  1. Austauschbarkeit gewährleisten (auf nationaler und internationaler Ebene, zwischen Bibliotheken aller Arten und Verlagen)
  2. Lesbarkeit über Sprachgrenzen hinweg ermöglichen (anhand der Zeichensetzung kann man erkennen, welches Element man vor sich hat, z.B. findet man innerhalb der vorgeschriebenen runden Klammern die Serienangabe)
  3. Aufbereitung zum Umsetzen in maschineller Form erleichtern
  4. Die Austauschbarkeit mit anderen Inhaltsstandards verbessern



Inhalt der ISBD:

  1. sie gibt an, welche Elemente für die Beschreibung der jeweiligen Ressource herangezogen werden sollen
  2. sie legt die Reihenfolge der Elemente in der Beschreibung fest
  3. sie schreibt die Zeichensetzung (Deskriptionszeichen) vor



Anwendung der ISBD:
Die ISBD unterscheidet zwischen Elementen, die in jedem Fall in der Beschreibung angegeben werden müssen (mandatory), die unter bestimmten Bedingungen notwendig sind (conditional, z.B. Paralleltitel)  und solchen, bei denen es freigestellt ist (optional). Man geht davon aus, dass das jeweilige nationale bibliographische Zentrum eine verbindliche Auswahl trifft, so fehlte z.B. in den Regeln für die alphabetische Katalogisierung [RAK]  die allgemeine Materialbenennung; sie ist erst in den neueren Sonderregeln eingeführt worden (z.B. "Computerdatei" bzw. "Elektronische Ressource"). Die vorgeschriebene Reihenfolge der Elemente und die dazu gehörigen Deskriptionszeichen sind verbindlich anzuwenden.

Nur die Schweizer hatten für ihre Katalogisierungsregeln die ISBD´s (in deutscher Übersetzung) getreu übernommen vgl. Vereinigung Schweizer Bibliothekare: Katalogisierungsregeln / Vereinigung Schweizer Bibliothekare. -- 2. überarb. Aufl. -- Bern, 1983 -- . ISBN 3-85815-102-5  (Inzwischen ist man von diesem Regelwerk abgegangen: es werden die Anglo-American cataloguing rules, 2. ed., rev. [AACR2R]  in deutscher Übersetzung aber in unterschiedlicher Festlegung je nach Anwender eingesetzt.)

Die ISBDs gelten für sämtliche Ressourcen, die in Bibliotheken, Archiven, Museen usw. erfasst werden. Früher hat man für die unterschiedlichen Materialien jeweils getrennte ISBDs entwickelt und eine gemeinsame Richtlinie in der ISBD(G) ("g" für general) geschaffen. Seit 2007 sind alle Vorschriften zur Beschreibung von Manifestationen zusammengefasst  (die Deskriptionszeichen sind leicht geändert). Es wird jeweils zuerst das für alle Materialien Gemeinsame aufgezählt und dann das Material Spezifische bzw. auch Ausnahmen vom Gemeinsamen, wenn das Material das verlangt.

International standard bibliographic description (ISBD). - Preliminary consolidated ed. - München : Saur, 2007. - 320 S. - (IFLA series on bibliographic control ; 31). - ISBN 978-3-598-24280-9. Online unter URL: http://www.ifla.org/VII/s13/pubs/cat-isbd.htm . - Zugriff am 2010-02-21

Übersicht über die Elemente der ISBD(G) (General International Standard Bibliographic Description. - 1977 bzw. 1992, neue Version 2004) bzw. der neuen ISBD von 2007

  1. Bereich der Sachtitel- und Verfasserangabe
    1. Hauptsachtitel
    2. Allgemeine Materialbenennung [soll als Bereich 0 "Content Form and Media Type Area" vorgezogen werden, Näheres dazu s. unten]
    3. Parallelsachtitel
    4. Zusätze zum Sachtitel
    5. Verfasserangabe
  2. Bereich des Ausgabevermerks
    1. Ausgabebezeichnung
    2. Parallele Ausgabebezeichnung
    3. Verfasserangabe zur Ausgabe ...
  3. Bereich der materialspezifischen (oder die Veröffentlichungsart betreffenden) Angaben (für kartographische Materialien: z.B. Maßstab, Musiknoten und Zählung von Zeitungen, Zeitschriften [serials numbering information])
  4. Bereich des Erscheinungsvermerks
    1. Erscheinungsort, Vertriebsort usw.
    2. Name des Verlegers, Vertreibers usw. ...
    3. Erscheinungs-, Vertriebsjahr usw. ...
  5. Bereich der physischen Beschreibung
    1. Spezifische Materialbezeichnung und Umfang der Vorlage
    2. Andere physische Details
    3. Ausmaße des Objekts
    4. Angabe des Begleitmaterials
  6. Bereich der Gesamttitelangabe
    1. Hauptsachtitel der Reihe
    2. Paralleltitel der Reihe ...
    3. ISSN der Reihe
    4. Zählung innerhalb der Reihe
    5. Angaben zur Unterreihe
  7. Bereich der Fußnoten
  8. Bereich der Standardnummer und ähnlicher Nummern, Angaben zur Beschaffung und Preis



Übersicht über die wichtigsten Deskriptionszeichen der ISBD:
Hauptsachtitel [Allgemeine Materialbez.] = Parallelsachtitel : Zusatz zum Sachtitel / 1. Verfasserangabe ; 2. Verfasserangabe. - Ausgabe / zur Ausgabe gehörende Verfasserangabe. - Materialspezifische Angabe. - Ort : Verlag, Erscheinungsjahr. - Spezifische Materialbezeichnung und Umfang der Vorlage : andere physische Details ; Ausmaße  + Angabe des Begleitmaterials. - (Sachtitel der Reihe, ISSN ; Zählung). - 1. Fußnote. - 2. Fußnote. - Standardnummer : Preis
Bitte beachten Sie, dass die ISBD sich wirklich nur auf die Beschreibung der Objekte konzentriert und keinerlei Vorschriften für die Einordnung (Eintragungen) in einem Katalog enthält. Die Verknüpfung (Vermischung) von Beschreibung und Eintragung ist RAK spezifisch. Beachten Sie auch, dass die Deskriptionszeichen der RAK nicht voll mit der heutigen ISBD übereinstimmen.

Im einleitenden Kapitel der ISBD wird u.a. darauf hingewiesen, dass die ISBD nicht die Beziehungen zwischen Entitäten aufführt. Bevor man mit der Erfassung beginnen kann, muss u.a. geklärt werden:

Mit der neuen übergreifenden ISBD sind die alten ISBD´s überholt. Da die alten ISBD´s aber sehr schön die Entwicklung widerspiegeln, sollen sie hier kurz aufgeführt werden. Sie sind  nachgewiesen http://www.ifla.org/en/isbd-rg/superseded-isbd-s --. Zugriff am  2010-02-22

Zur Zeit wird die neue Consolidated ISBD einer weiteren Revision unterzogen. Es geht dabei in erster Linie um die Allgemeine Materialbezeichnung (General material designation = GMD), die die fortlaufende Beschreibung einer Ressource unterbricht (zur Zeit wird die GMD nach dem Hauptsachtitel eingefügt), eine Vermischung von Inhalt und Darstellung der Ressource bewirkt  und nur fakultativ angegeben werden muss. Weil die Materialangabe bei den heutigen Ressourcen immer entscheidender wird, soll sie möglichst an erster Stelle verpflichtend angeboten werden, damit der Benutzer sich gleich entsprechend entscheiden kann. Außerdem erscheinen immer mehr Ressourcen, die zu unterschiedlichen Materialien gehören, was ebenfalls geregelt werden muss. Dafür ist inzwischen der Bereich 0 "Content form and media type area" ausgearbeitet und beschlossen worden.  Es geht dabei um drei Elemente, für die jeweils normierte Listen angeboten werden (bei der Aufzählung im Folgenden werden die verbindlichen englischen Begriffe wiedergegeben):

  1. Content form: die grundlegende Form, in der der Inhalt der Ressource ausgedrückt ist: Image (z.B. Fotos), Music (z.B. Notendrucke, Musik-CD´s), Text (gedruckte oder elektronische Bücher, mikroverfilmte Zeitungen), Dataset (digitale Daten aber nicht Musik, Sprache, Töne, Bild und Text), Program (Anwendungssoftware, Betriebssysteme), Sound (z.B. Tierlaute usw, nicht Musik oder menschliche Sprache), Movement (Tanznotationen), Object (drei-dimensionales Material wie Münzen, Gebäude, Spielzeug), Spoken word (z.B. oral history recordings). "Multiple content form" wird angegeben, wenn mehr als drei Angaben nötig wären. "Other content form", wenn eine Form vorliegt, die in der Liste fehlt.
  2. Content qualification: es geht um die genauere Beschreibung der Content form: Specification of type (z.B. "performed" = Content expressed in an audible or visible form, wie bei einer Musik-CD), Sensory specification (z.B. "tactile": der Inhalt der Ressource kommt beim Menschen durch Fühlen an) und nur für die Content form "image": Specification of dimensionality (z.B. 3-dimensional) und Specification of motion (z.B. "moving" bei einem Film)
  3. Media type: die Art des Trägers, die benutzt wird, um den Inhalt der Ressource zu übermitteln. Es geht um das Format des Speichermediums und Trägers in Verbindung mit der Art der Übermittlung: Audio ("audio player-enabled resources", wie z.B. CD-Spieler), Electronic ("for computer-enabled resources"), Microform, Microscopic, Projected ("for projector-enabled resources" z.B. Dias), Stereographic, Unmediated (man benötigt keine speziellen Einrichtungen "perceived directly through one or more of the human senses"), Video. Bei mehr als drei Medientypen verwendet man "multiple media". Sollte alles nicht passen, kann man "other media" eintragen.

Ein Beispiel aus dem offiziellen Text: Angaben im Bereich 0 zu "Music for organ / Philip Glass." (1 sound disc : digital, stereo; 12 cm) lauten "Music (performed) : audio".  [s. http://www.ifla.org/files/cataloguing/isbd/area_0_2009.pdf  Zugriff 2010-02-25

 


2.2. Einzelelemente einer Beschreibung


  1. Benennung des Inhalts
  2. Informationen zu Personen und Körperschaften, die für das Entstehen des Objektes verantwortlich sind
  3. Ausgabebezeichnung
  4. Informationen zu Herstellung und Vertrieb
  5. Informationen zur äußeren Form und weitere Informationen

2.2.1. Benennung des Inhalts


  • Sachtitel
  • Zusätze zum Sachtitel

Sachtitel [title]: sachliche Benennung eines Werkes:

Der Begriff "Sachtitel" ist zu unterscheiden von: Titel bzw. Buchtitel: (mehrdeutiger Begriff)

 Hiller definiert "Buchtitel":

"Der kennzeichnende Name eines Buches, durch den sich dieses primär von anderen Büchern unterscheiden soll ..."

(Hiller, Helmut: Wörterbuch des Buches. -- 3. Aufl. -- Frankfurt am Main : Klostermann, 1967. -- S. 69)

RAK § 22 : Als Titel eines Werkes wird bezeichnet

  1. der Sachtitel zusammen mit der Verfasserangabe
  2. der Sachtitel allein

[In der Diskussion um RAK2 wird der Begriff "Titel" für den Sachtitel vorgeschlagen.]

AACR2R: (im Glossar): "Title. A word, phrase, character, or group of characters, normally appearing in an item, that names the item or the work contained in it..."

(Anglo-American Cataloguing Rules / prepared under the direction of the Joint Steering Committee for Revision of AACR. -- 2. ed., 1998 rev. -- Ottawa : Canadian Library Association [u.a.], 1998. -- XLI, 676 S. -- ISBN 0-88802-282-4 (pbk.). -- S. 623) Die in diesem Skript verwendeten englischsprachigen Fachbegriffe sind den AACR2R, FRBR und RDA entnommen. Bei der RDA muss man allerdings beachten, dass bisher nur der Entwurf vorliegt. [vgl.: http://www.rdaonline.org/constituencyreview  Zugriff 2010-02-28]


Zusätze zum Sachtitel [Other title information] (auch Untertitel genannt):

Es handelt sich um Erklärungen, Erweiterungen oder Einschränkungen der sachlichen Benennung


Verschiedene Arten von Titeln:


2.2.2. Informationen zu Personen und Körperschaften, die für das Entstehen des Objektes verantwortlich sind


  • Verfasserangabe
  • Personalangaben

Verfasserangabe [Statement of responsibility]:

Es geht in der Verfasserangabe um Personen, Körperschaften und Familien (neu in der RDA), die an der Abfassung einer vorliegenden Ressource beteiligt sind. Man unterscheidet dabei:


Personalangaben (Affiliation):

Zu den Personalangaben gehören Zusätze zu Verfassern und sonstigen beteiligten Personen, welche sich auf Stand, Beruf, Titulaturen, Wohnort, Firma, Behörde usw. der entsprechenden Person beziehen. Während diese durchaus hilfreichen Zusätze in der RAK von regierenden Fürsten u.ä. abgesehen nicht beachtet werden, findet man einige der Angaben (z.B. den Beruf) in der Personennamendatei. Im Rahmen der Personenbeschreibung der RDA wird auf diese Beziehungen großer Wert gelegt.


2.2.3. Ausgabebezeichnung [Edition statement]:


Es geht um die Angabe der Ausgabe (Auflage u.ä.). Im Prinzip führen unterschiedliche Ausgaben einer Ressource zu je eigenen Titelaufnahmen, man vgl. die Expression in der FRBR

Ausgabe


2.2.4. Informationen zu Herstellung und Vertrieb


  • Ort
  • Verlag
  • Erscheinungsjahr
  • Copyright Jahr
  • Achevé d'imprimer
  • ISSN
  • ISBN
  • ISMN
  • ISRC
  • BIBLID
  • URN
  • DOI

Ort [Place of publication]:

Verlagsort, Druckort, fingierte Orte [Im Entwurf der RDA ist der Verlagsort keine Pflichtangabe!]


Verlag [Publisher]:

Körperschaft als Verlag, Kommissionsverlag (im allgemeinen ein Verlag, der den Vertrieb oder auch die Herstellung eines Buches übernommen hat. Die Rechnung zahlt der Auftraggeber - in der Regel der Verfasser.);  Selbstverlag; fingierter Verlag (aus Schutz vor Zensur u.ä.)


Erscheinungsjahr [Date of publication]:

Das Erscheinungsjahr ist im Rahmen der Formalerschließung schon immer vierstellig angegeben worden. Probleme können auftreten:


ISSN = International Standard Serial number:

Code zur kurzen eindeutigen und international verbindlichen Kennzeichnung fortlaufender Sammelwerke, d.h. Zeitschriften, zeitschriftenartige Reihen, Schriftenreihen und Zeitungen. Es handelt sich um die internationale Norm ISO 3297 (veröffentlicht 1975), die als deutsche Norm DIN 1430 weitgehend übernommen wurde.

[Diese und weitere Normen zum Bereich Erschließung finden sich in: Publikation und Dokumentation : Normen / Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e. V. - 4. Aufl. - Berlin : Beuth, 1996. - 2 Bände. - (DIN-Taschenbuch ; 153. 154)]

Gründe für die weltweite Einführung:

  1. bibliographische Eindeutigkeit und Aktualität, da gerade Zeitschriften besonders bedeutend für die Forschung sind. Gleichzeitig Hilfe zur Rationalisierung, z.B. weil man diese Zahlen in einem Barcode wiedergeben kann
  2. von sprachlichen Gegebenheiten unabhängige Zitier- und Nachweismöglichkeit in der Forschung
  3. der besondere Charakter von Zeitschriftentiteln: häufige Titeländerung oder schwankende Titelfassung

ISSN besteht aus einer 8stelligen Zahl aus arab. Ziffern, geschrieben in 2 Gruppen, die letzte Ziffer ist Prüfziffer

ISSN 0044-2380 = ZfBB

Zur ISSN gehört der Keytitle, der nach den Regeln des ISSN-Systems aus dem vorliegenden Titel ausgewählt und zentral festgelegt wird. Außerdem wird nach ISO-Norm 4 der abbreviated key title - eine abgekürzte Form - festgelegt.

Vergabe der Nummern durch die zuständige internationale Stelle - bis 1993: ISDS = International Serials Data System, heutiger Name = ISSN International Centre, von der Unesco in Paris im Rahmen von Unisist (United Nations International System of Information both Scientific and Technical) eingerichtet.

weitere Aufgaben dieses Zentrums

[Homepage von International ISSN: http://www.issn.org/. -- Zugriff am 2010-02-28

Nationales Zentrum für Deutschland: DNB Frankfurt

Die ISSN kann Bestandteil des EAN-13-Barcodes sein, der im Handel benutzt wird. Im SICI-Code EAN 128 (SICI - Serial Item and Contribution Identifier) ist die ISSN fester Bestandteil. Das gilt auch für die DOI s.u.

In der Revision der Norm für die ISSN (ISO 3297 deutsche Norm DIN ISO 3297) und des ISSN-Regelwerks musste man die elektronische Medien einbringen. Es musste geklärt werden, welche Publikationsformen in den Bereich dieses Regelwerkes fallen (z.B. erhalten persönliche Weblogs keine ISSN). Am schwierigsten für den ganzen Bereich ist die Frage, ab wann man es mit einer Titeländerung zu tun hat (eine gravierende Titeländerung bedingt eine neue ISSN). Neu eingeführt ist die ISSN-L, sie dient dazu fortlaufende Sammelwerke mit Versionen in verschiedenen Medien zu verknüpfen. Beispiel: ISSN-L 1748-7188 - ist Online-Ressource zu: "Algorithms for molecular biology = ISSN 1748-7188.


ISBN : International Standard Book Number:

Die Internationale Standard-Buch-Nummer ist eine Identifikationsnummer für Bücher und andere monographische Veröffentlichungen. Dazu können auch Veröffentlichungen in anderer Medienart gehören (Ausnahme: fortlaufende Sammelwerke, Tonträger und Noten), also von Broschüren bis zu elektronischen Texten kann eine ISBN vergeben werden. Die ISBN ist eine internationale Norm ISO 2108, die als deutsche Norm DIN 1462 übernommen wurde. Sie ist aussagekräftig:

Sprachkreis - Verlag - Nummer im Verlag - Prüfziffer

Die Internationale Verwaltung liegt bei der International ISBN Agency in London. Die nationale Verwaltung deutschsprachig wird von der Standard-Buchnummernverwaltung der Buchhändlervereinigung, Frankfurt/Main vorgenommen..

Internationale Verwaltung: http://www.isbn-international.org/. -- Zugriff am 2010-02-26

Die ISBN kann eingebettet werden in die EAN (beginnt z.B. mit 978), die sich im Buchhandel durchgesetzt hat.  (Diese EAN, die ja als Strichcode geliefert wird, wird  in manchen öffentlichen Bibliotheken zur Fremddatenübernahme in der Katalogisierung genutzt.) Bei elektronischen Ressourcen kann die ISBN in der DOI eingebettet sein, s.u.

Seit 1. Januar 2007 wird die ISBN dreizehnstellig angegeben (schon im Herbst 04 erschienen die ersten Bücher mit dreizehnstelligen ISBN´s.) Dabei wird bei existierenden ISBN´s die Zahl  978 der EAN davorgehängt (also identisch mit EAN-13 Nummer). Auch neue ISBN´s erhalten die Zahl 978, solange bis alle Nummern verbraucht sind. Danach nimmt man die Zahl 979.


ISMN: International Standard Music Number
Diese Norm gilt für Musikdrucke. Die deutsche Norm ist identisch mit ISO 10957. Sie besteht aus:

Gruppennummer - Verlagsnummer - Titelnummer - Prüfziffer


z.B. ISMN M-001-08036-1

Seit 2008 hat die ISMN 13 Stellen, beginnt mit 979. Die Norm wird international verwaltet von der Internationalen ISMN-Agentur in Berlin. URL: http://www.ismn-international.org/. -- Zugriff am 2010-02-25


ISRC: International Standard Recording Code

Der Internationale Standard Ton- und Bildtonaufnahmeschlüssel dient der Identifizierung von Ton- und Bildaufzeichnungen. Diese Norm DIN 31621 stimmt mit dem ISO-Entwurf ISO/DIS 3901 überein. Sie besteht aus fünf Gruppen:

 

Ländername - Erstinhaber der Aufnahme - Jahr - Aufnahme - Teilaufnahme

z.B. ISRC DE-K22-82-0234-1

Die ISRC wird von IFPI (International Federation of the Phonographic Industry, Sitz in London) gepflegt. Die Nummer dient u.a. zur Wahrung der Urheberrechte und der Bezahlung. Sie sollte der Ressource dauerhaft als digitaler Fingerprint mitgegeben werden. Webpräsenz: http://www.ifpi.org/isrc/. -- Zugriff am 2010-02-25


BIBLID: Bibliographic Identification of Contributions in Serials and Books:

Es handelt sich um die Norm DIN 31643: Bibliographische Identifikation (Biblid) von Beiträgen in fortlaufenden Sammelwerken und Büchern (1992), die auf Grund einer ISO-Norm erstellt wurde. Diese Norm für unselbständige Werke hat sich noch nicht durchgesetzt.


URN: Uniform Resource Name

Durch den Uniform Resource Name soll eine Internetveröffentlichung eindeutig gekennzeichnet werden. Es handelt sich (noch) nicht um einen Standard, wird von dem W3Consortium vorgeschlagen. International und auf europäischer Ebene bemühen sich die Nationalbibliotheken im Rahmen der URN-Architektur Identifikatoren innerhalb des Namens "NBN" (National Bibliography Number) zu vergeben.

Diese Persistent Identifiers wurden in Deutschland zuerst für digitale Dissertationen eingeführt, dazu entwickelte man ein verteiltes Uniform Resource Name Management, das inzwischen auf Netzpublikationen allgemein ausgeweitet wird. Persistent Identifiers sind eindeutige, standortunabhängige Identifikatoren für digitale Objekte und sollen vor allem bei Systemwechsel und Adressenänderung helfen, die digitale Ressource wieder zu finden. OCLC hat ein vergleichbares Vorhaben mit PURL (= persistent URL). Man verspricht sich von der Einführung dieser Identifiers eine bessere weltweite Vernetzung des Nachweises digitaler Sammlungen.

Beispiel für eine URN der DNB: urn:nbn:de:1111-2004072123. Informationen sind zu finden unter: www.persistent-identifier.de. -- Zugriff am 2005-04-04

Näheres zu URN s. unter: URL: http://www.payer.de/cmc/cmcs13221.htm


DOI: Digital Object Identifier

Es handelt sich ebenfalls um einen Vorschlag, wie Internetdokumente eindeutig zu kennzeichnen sind -- und die Verwertung von Internetressourcen eindeutig gesichert ist.  Insbesondere von Verlegerseite ist man daran interessiert und hat eine nicht-kommerzielle Internationale DOI Foundation (Sitz in Washington und Genf) gegründet. Es ist (noch) kein Standard, aber es ist davon auszugehen, dass die DOI sich schnell durchsetzt. In einem DOI-Directory werden die Firmen und die Produkte registriert. Das DOI-Directory wird zum Mittler zwischen Nutzer und Anbieter, d.h. im DOI-Directory muss immer die aktuelle Webadresse des Anbieters gespeichert sein. Weitere Informationen: URL: http://www.doi.org . -- Zugriff am 2010-02-24


2.2.5. Informationen zur äußeren Form und weitere Informationen


  • Umfang
  • Illustrationsvermerk
  • Beigaben
  • Format
  • weitere Informationen

Umfang [Extent of item; ISBD: "Specific material designation and extent of resource"]:


Illustrationsvermerk:


Beigaben [accompanying material]:

(Problem: Verhältnis von Beigabe und Grundwerk z.B. Zeitschrift mit beigelegter CD-ROM, oder: Musik-CD mit Begleitheft. Bei Gleichwertigkeit spricht man von "Medienkombination" ["Multimedia" oder "kit", letzteres in den USA benutzt.)


Format [dimensions]:


 Weitere Informationen

Weitere Informationen, die nötig sind zur inhaltlichen und bibliographischen Beschreibung aber nicht in der eigentlichen Beschreibung angegeben werden können, werden als "Fußnoten" eingeführt. Bei elektronischen Ressourcen z.B. die Systemanforderungen. In der AACR2 können einzelne Bände eines mehrbändigen Werkes mit ihren Spezifikationen aufgeführt werden. Man findet in den traditionellen Fußnoten u.a. einen Teil Beziehungsangaben, die von der FRBR gefordert werden. Nach RAK-WB sind das z.B. der Einheitssachtitel (Originaltitel), Angaben zu Sekundärausgaben ("Mikrofiche-Ausg."), Herkunftsausgaben wie "Gekürzt aus ...", Hinweis auf parallele Ausgaben, Hinweise auf Fortsetzungen und auf Vorgänger [vgl. ISBD: Note area; RAK-WB 2.6.2.6; RDA 2.20 bezüglich manifestation und item]


2.3. Die Fundstellen der einzelnen Elemente


Ziel: alle Katalogisierer sollen möglichst einheitliche Titelbeschreibungen erstellen.

Es muss festgelegt werden, wo die Informationen für die Beschreibung herkommen dürfen. Bei gleichwertigen Informationen an mehreren Stellen muss man eine Gewichtung der Informationsquelle durchführen (also Haupttitelblatt ist wichtiger als... oder Informationen aus der Vorlage sind wichtiger als Informationen, die von außen kommen) und eventuell entsprechende Kennzeichen einführen (z.B. durch eckige Klammern s. RAK-WB , s. RDA 2.2.4). Das ist natürlich nur möglich, wenn grundsätzlich das zu katalogisierende Objekt dem Katalogisierer vorliegt.

Gewichtet man die Informationsquellen (s. z.B. Primärquellen und Sekundärquellen der RAK, "determining a preferred source of information / ISBD 0.4.2) muss für jede physikalische Form neu festgelegt werden, was Primär- und was Sekundärquelle ist, insbesondere muss festgelegt werden, was als Haupttitelblatt bzw. Haupttitelstelle gelten soll.

z.B. bei Monographien werden nach der Stellung im Buch u.a. folgende Titel unterschieden und zugeordnet:

Haupttitel [title proper] auf dem Haupttitelblatt ( rechte oder/und linke Seite, 1. oder 2. Titelblatt, Titelblatt bei Wendebüchern)
Schutzumschlagtitel Titel auf dem losen Verlegerumschlag
Umschlagtitel [cover title] Titel eines mit dem Buch festverbundenen Umschlags bzw. Deckels
Rückentitel auf dem Rücken des Buches
Vortitel (Schmutztitel) [half title] auf dem Blatt vor dem Haupttitelblatt
Schlusstitel (Kolophon) [Colophon] am Ende des Texts befindlich (z.B. bei Inkunabeln oder bibliophilen Ausgaben, bei chines., japan. und koreanischen Ressourcen)

z.B. was ist die Haupttitelstelle bei einer CD-ROM? die erste Bildschirmseite, das Label auf der CD-ROM selbst, der Titel auf dem Behältnis?

Siehe:

Payer, Margarete <1942 - >: RAK-WB : Skript. -- Kapitel 1: Die Elemente einer Titelaufnahme. -- URL: http://www.payer.de/rakwb/rakwb01.htm. -- Zugriff am 2003-10-21


2.4 Die ISBD in Datenbanken


Wird die ISBD zur Erfassung in Datenbanken zugrundegelegt, empfiehlt es sich, möglichst die Einzelelemente einer Titelaufnahme in je einem einzelnen Feld (Kategorie, Tag) abzulegen. (Die einleitenden Deskriptionszeichen sollten vom Programm dazugefügt werden.)

Will man Daten austauschen, sollte man sich an die gängigen Austauschformate halten (MARC, UNIMARC, MAB, Nachweise s. im Kap. 1) oder entsprechende Umsetzungsprogramme für Export und Import zur Verfügung stellen. Ab 2009 laufen die Arbeiten der deutschen Verbünde, um MARC 21 als Austauschformat einzuführen, da die Vorarbeiten abgeschlossen sind und die DNB Daten im MARC 21 Format ausliefern kann.

Wegen des Datenaustauschs muss u. a. noch auf folgendes geachtet werden (die folgenden Anforderungen gelten keineswegs nur für die genannten bibliothekarischen Austauschformate, im WWW wird die Anwendung von solchen Normierungen immer dringender):

 


2.5. Alternativen zum Erfassen nach ISBD   



Zu Kapitel 3:
Der Zugang zu den Titeln (traditionell: Einordnung der Titel)


Zu Kapitel 2, Anhang A: Vorlagen