Zitierweise / cite as:
Payer, Margarete <1942 - >: Grundlagen der Formalerschließung : Skript. -- Kapitel 1: Einleitung. -- Fassung vom 2016-04-03 -- URL: http://www.payer.de/grundlagenfe/fegscr01.htm. -- [Stichwort].
Überarbeitungen: 8. Mai 1997; 18. Oktober 1999; 2003-10-15 [Revision], 2005-04-04; 2009-03-06 [Überarbeitung wegen MALIS: Master in Library and Information Science]; 2010-02-22 [Aktualisierung]; 2011-02-11 [Aktualisierung]; 2012-03-06 [Aktualisierung]; 2013-02-26 [Aktualisierung]; 2014-03-10 [Aktualisierung]; 2015-03-01 [Aktualisierung]; 2016-04-03 [Aktualisierung]
Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart bis 2007. Modul Metadaten 1 im MALIS-Studiengang der FH [ab 2015 TH] Köln SS 2009, SS 2010, SS 2011, SS 2012, SS 2013, SS 2014, SS 2015, SS 2016
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Das vorliegende Skript (Teile 1 - 4) zum Modul Metadaten 1 behandelt Fragen zum Thema Formalerschließung (formale Metadaten). Im Titel des Skripts wird der Begriff "Metadaten" nicht benutzt, weil der Begriff unterschiedlich gebraucht wird:
Im Skript geht es nicht um einen historischen Überblick über die Entwicklung der Katalogisierung in Bibliotheken, sondern es geht um eine Einführung in heute aktuelle Themen der Formalerschließung, insbesondere um die Internationalisierung der Formalerschließung, - ein Thema, das bezüglich der gerade laufenden Umstellung auf das Regelwerk Resource description & access [RDA] wichtig ist.
Im ersten Teil von Kapitel 1 geht es um allgemeine Überlegungen zur Katalogisierung. Bei der Frage nach dem zu katalogisierenden Objekt muss das neue Metadatenmodell Functional requirements for bibliographic records [FRBR] herangezogen werden. Um festzulegen, welche Informationen eines zu katalogisierenden Objekts man erfassen sollte, muss man sich der unterschiedlichen Wünsche der Bibliotheksbenutzer bewusst werden. Um zu zeigen, dass Bibliothekare auch in früheren Zeiten sich dieser Erwartungen bewusst waren, wird kurz auf bisherige Lösungen eingegangen. Das Kapitel 1 schließt mit einer Übersicht über die wichtigsten heute benutzten Regelwerke und ihrer Ersteller, über die heutigen Formate und Datenbankmodelle.
Kapitel 2 und 3 befassen sich mit den Regeln, die bei der Katalogisierung einer Ressource zu beachten sind. Traditionell geht es um zwei Schritte: die Beschreibung der Ressource (Kap. 2: Bibliographische Beschreibung), das Festlegen der Elemente, unter denen die Ressourcen gesucht werden, und die Beziehungen der Elemente (Kap. 3: Der Zugang zu den Titeln).
Kapitel 4 gibt eine kurzen Überblick über Katalogformen.
Zu Kapitel 1 gehört ein Anhang: Regelwerksbeispiele; zu Kapitel 2 ein Anhang: Vorlagen für die bibliographische Beschreibung.
[Kap. 5 gehört nicht zum Umfang des MALIS-Moduls Metadaten 1.]
Bei der Erschließung bibliographischer Ressourcen unterscheidet man traditionell zwischen Formal- und Sacherschließung, auch wenn die Zuordnung nicht immer ganz eindeutig ist. So könnte z.B. eine Angabe "Kongressschrift" auf formalem oder sachlichem Hintergrund getroffen werden. Auch die Ermöglichung der Suche nach Stichwörtern betrifft beide Seiten, da Stichwörter aus Sachtiteln das Thema oft sehr konkret wiedergeben. (Man denke an den sogenannten Google-Schlitz, d.h. dass man für die Suche nur ein Wort oder bis zu drei Wörtern eingibt. Auch kennen viele Benutzer den Unterschied zwischen Schlag- und Stichwort nicht.)
Sacherschließung [Subject cataloguing] = Beschreibung des Objekts auf Grund seines Inhalts. Man unterscheidet verbale Sacherschließung (Schlagwörter, Deskriptoren) und klassifikatorische Sacherschließung.
Formalerschließung = Beschreibung eines Objekts auf Grund der formalen Gegebenheiten dieses Objekts, der Nachweis dieses Objekts mit Hilfe von normierten Zugangspunkten und die Beziehung dieses Objekts zu anderen Objekten. |
"Descriptive cataloguing - The part of cataloguing that provides both descriptive data and non-subject access points." [Glossar in: Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien (Statement of international cataloguing principles [ICP]) der Neufassung des Statement of principles (diese Prinzipien zitiert als "Pariser Prinzipien" waren seit 1962 die Grundlage für die meisten einschlägigen Regelwerke zur Formalerschließung ), s. unten 1.6.2]
Als Beispiel eine Biographie: auf dem Titelblatt finden sich folgende Angaben:
Verfasser: "Susan Morgan"
Titel: "Bombay Anna - The Real Story and Remarkable Adventures of the King and I Governess "
Verlagsorte: "Berkeley, Los Angeles, London"
Verlag: "University of California Press"
Von der Rückseite des Titelblattes: das Erscheinungsjahr "2008", die ISBN ,
Das Buch hat XVIII, 274 Seiten
In der Formalerschließung wird für die Beschreibung des Buches mindestens folgendes erfasst:
Haupttitel: Bombay Anna
Titelzusatz: The real story and remarkable adventures of the King and I governess
Verfasser: Morgan, Susan
Dazu kommen die Angaben zum Erscheinungsort, dem Verlag, dem Erscheinungsjahr, zur ISBN und die Seitenzahl.
Erst im Rahmen der Sacherschließung erfährt man, dass es sich bei der Bombay Anna um Leonowens, Anna Harriette, 1831-1915 handelt und dass es sich bei dem König um Rama IV. Mongkut von Thailand handelt. Die wichtigen Beziehungen zu Indien und Thailand würde man je nach gewähltem Sacherschließungsregelwerk ebenfalls angeben.
Im Rahmen der Formalerschließung geht es nur um formale Metadaten. Diese Metadaten (=Daten über Daten) zu den Objekten können dem Objekt selbst mitgegeben werden: z.B. als CIP (Cataloguing in publication) in einem Buch; als Kopf einer Internetressource (mittels HTML oder XML hinterlegt); als digitales Wasserzeichen in Audiodaten (für den Hörer nicht wahrnehmbar). Die Metadaten können gesammelt und in einer Liste, Kartei, Karten-Katalog oder in einer hierarchischen und/oder relationalen Datenbank oder einer objektorientierten Datenbank abgelegt werden. Für Web 2.0 werden die Metadaten so aufbereitet, dass sie als linked data - besser: linked open Data - zur Verfügung stehen.
Beispiele zu
Während früher vor allem aus praktischen Gründen Formalerschließung und Sacherschließung streng getrennt wurden (in einem alphabetischen Kartenkatalog kann man keine klassifikatorische Ordnung unterbringen) und man in der deutschen Tradition zumindest in großen wissenschaftlichen Bibliotheken den beiden Teilen getrennte Abteilungen und unterschiedliche Laufbahnen zuordnete, geht der heutige Trend zu gemeinsamen Regeln, Abteilungen und Katalogisierern. (Vorbild: USA). Am wichtigsten ist dabei sicher die Entwicklung gemeinsamer Regeln vor allem in Bezug auf die Normierung von Namen. In einem OPAC muss man sich auf einen einheitlichen Namen festlegen, z.B. bei Personennamen: Franciscus <Assisias> [RAK] oder Franz <von Assisi> [Regeln für den Schlagwortkatalog, RSWK] oder bei Orten: Kruṅdep oder Bangkok.
Auch die neuen IFLA-Vorschläge setzen die Gemeinsamkeit voraus: In den Functional requirements for bibliographic records [FRBR] [s. unten] wurden neben den formalen Elementen die sachlichen Elemente (Entitäten) "Begriff, Gegenstand, Ereignis, Ort" gefordert. Darauf aufbauend wurden die Pariser Prinzipien angepasst: als notwendige Zugangspunkte (Sucheinstiege) werden Schlagwortansetzungen und/oder Notationen für bibliographische Datensätze gefordert [ICP 7.1.2.1]
Das neue Regelwerk Resource description & access [RDA] [s.unten] sieht zur Zeit noch die sachlichen Elemente der FRBR vor. Im Regeltext sind die Abschnitte 4, 7 und 10 für die verbale Sacherschließung vorgesehen. Abgesehen von Abschnitt 4, 16 "Identifizierung von Orten" und Abschnitt 7, Kap. 23 sind keine Regeln ausgearbeitet. Kap. 23 "Allgemeine Richtlinien zum Erfassen von Beziehungen zwischen Werken und Themen" liegt seit Oktober 2015 vor. Spezielle Richtlinien sind aus dem jeweiligen Sacherschließungsstandard der Anwender zu entnehmen, s. "23.1.5 Belegbares Inhaltserschließungssystem". Die Beziehungskennzeichnungen für die Themenbeziehungen sind in der neuen Anlage M enthalten. Es gäbe nun die Möglichkeit, entweder die vorhandene Struktur der RDA zu lassen, oder die Vorgaben des neuen FRBR-Modells [FRBR-LRM] zu übernehmen und die Regeln entsprechend zu formulieren, oder die Ansetzungsformen und Anwendungen des jeweils nationalen Erschließungssystems gelten zu lassen. Da viele Ansetzungsregeln für Formal- und Sacherschließung gelten, z.B. abgesehen von der Behandlung der Pseudonyme alle Personennamen oder auch die Formangaben, stellt man sich von deutscher Seite vor, dass man eine "Rest-RSWK" ["Regeln für den Schlagwortkatalog" ] in die deutschsprachige RDA einarbeiten könnte. [Dazu: Wiesenmüller, Heidrun: Sacherschließung in einer RDA-Welt. Vortrag, 13. Inetbib-Tagung, Stuttgart 11.02.2016. Folien s. http://www.basiswissen-rda.de/blog/ - Zugriff 2016-02-16]
Seit Ende Februar 2016 liegt das neue FRBR-Modell - FRBR Library Reference Model - als Entwurf vor. Es soll die drei bisherigen Modelle, die sich beziehen auf Formal- und Sacherschließung und normierte Ansetzungen, ersetzen. Das Modell macht keinen Unterschied mehr zwischen bibliografischen Eintragungen und Daten, die sich auf Sacherschließung beziehen: alle Daten sind unter dem Begriff bibliografische Information enthalten. Um dieses Ziel zu erreichen, hat man eine neue "top-level entity" "res" [lateinisch: Sache, Ding] eingeführt. Dieser Entität sind alle weiteren Entitäten untergeordnet. [Weiteres s. unter 1.2.1.1]
Zur Zeit ist das erstrebte Ziel die Möglichkeit der Abfrage von formalen und sachlichen Metadaten und wenn möglich der Durchgriff auf das gewünschte digitale oder nachträglich digitalisierte Objekt (Text, Musikstück, Bild, Video usw.) in einem OPAC. Also: jede Art von Information für jeden Menschen an jedem Ort zu jeder Zeit, z.B. der Senner auf der Alm, der mit seinem internetfähigen Handy im medizinischen Lexikon einen Artikel liest.
Alles, was eine Institution sammelt und nachweisen will bzw. über Kataloge verkaufen will, muss bzw. kann katalogisiert werden (Bücher, CD's, Computer files, Internetressourcen, Videos usw., auch Spielzeug z.B. in Öffentlichen Bibliotheken, Museumsobjekte, Archivmaterial).
Man muss dabei festlegen, was als ein Objekt gilt und als Grundlage (Vorlage) für die Beschreibung dienen soll. Beispiele: ein gerade als Buch erschienener Roman ist ein Objekt und das Buch in der Hand ist die Grundlage für die Beschreibung (traditionell eine einzige Titelaufnahme, ein Datensatz); eine Enzyklopädie mit 30 Bänden wird ebenfalls als ein Objekt behandelt (traditionell eine einzige Titelaufnahme mit je nach Format und Katalogisierungssoftware 31 Datensätzen); aber die "Sammlung Göschen" (eine Schriftenreihe) mit vielen Bänden erhält eine Aufnahme für die Schriftenreihe und jedes Werk, das dazu gehört, wird getrennt als ein Objekt behandelt (es sind also Hunderte von Titelaufnahmen möglich).
In den Instruktionen für die alphabetischen Kataloge der preußischen Bibliotheken [Preußische Instruktionen, PI] diente das Exemplar (Item) - also das, was der Katalogisierer in der Hand hatte - als Vorlage: §1,1 "Die Grundlage für die Aufnahme der Titel bilden die Druckschriften selbst, nicht mittelbare Quellen." Man vergleiche auch § 18 mit den Regeln für Buchbinderbände: die Titelaufnahme beschreibt ein Buch so, wie es der Buchbinder zusammengebunden hat. Jede Bibliothek hat ja nur ihren eigenen Bestand nachgewiesen.
In den RAK [Regeln für die Alphabetische Katalogisierung] wird auch das, was man in der Hand hat (die Manifestation), bzw. das, was man als erstes sieht (z.B. auf dem Bildschirm), als Vorlage genommen. Aber: § 1 Das Exemplar der Ausgabe eines Werkes wird genommen. "Ausgabe" steht dabei für "die Gesamtheit der bibliographisch identischen Exemplare [...], die bei der Veröffentlichung eines Werkes entstanden sind" (§ 2.1). So waren die Titelaufnahmen unter den Bibliotheken austauschbar.
Nach der neuen Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien [ICP, früher: Pariser Prinzipien] soll für jede Ausgabe (Manifestation) eine eigene bibliographische Beschreibung erstellt werden (§ 5,1). Daraus ergäbe sich z.B. für die RAK-Regeln, dass auch unterschiedliche Auflagen bei mehrbändigen Werken jeweils eine eigene Titelaufnahme erhalten müssten.
Weiterhin ist festzulegen, ob man ein Objekt als ganzes oder einzelne Teile daraus erschließt: z.B. soll man das Softwarepaket Microsoft Office 2000 als ganzes beschreiben, oder soll man von den einzelnen Programmen wie Excel usw. ausgehen?
Soll man bei einer inhaltlich zusammenhängenden Internetquelle, die sich aus mehreren Teilen mit je eigener URL und eventuell verschiedenen Erscheinungsdaten zusammensetzt, die Einzelteile katalogisieren? z.B. mein Skript zu den "Grundlagen der Formalerschließung" mit einzelnen Kapiteln, die je eine eigene URL haben und zu unterschiedlichen Zeiten aktualisiert wurden?
Soll man bei umfangreichen Werken, die auch in Einzelteilen erscheinen und man hat eventuell nur einen Teil vorliegen, jeweils die Gesamtheit katalogisieren und weist die Einzelteile darunter nach? Z.B. Biblia als Gesamtheit, Genesis als ein Teil? Z.B. die Bhagavadgita als Teil des Mahabharata?
Oder soll man eine Zeitschrift als solche nachweisen bzw. die einzelnen Artikel? ein Buch als solches oder die einzelnen Beiträge darin? Man spricht hier von selbständigen und unselbständigen Werken (z.B. die Aufsätze in einer Festschrift sind unselbständig). Dokumentationsstellen erschließen eher die unselbständigen Werke, Bibliotheken eher die selbstständigen Werke und stellen ihren Benutzern die Nachweise der Dokumentationsstellen zur Verfügung. Man kann davon ausgehen, dass diese Arbeitsteilung mehr und mehr aufgegeben wird (so stellt z.B. der Südwestverbund seit Januar 1997 Kategorien zur Erfassung unselbständiger Werke zur Verfügung).
Die Functional requirements for bibliographic records [FRBR] behandeln die Beziehungen zwischen dem Ganzen und den Teilen sehr ausführlich. So wird z.B. auf der Werkebene zwischen abhängigen und unabhängigen (dependent and independent) Teilen unterschieden. Abhängig ist z.B. ein Kapitel in einem Buch, unabhängig ist eine Monografie in einer Schriftenreihe (vgl. 5.3.1.1).
Wie Sammlungen und Sammelwerke zu behandeln sind, wird allerdings noch diskutiert. Es geht dabei um "Aggregating work" [Aggregierungswerk], eine Sammlung von Aufsätzen, eine Anthologie u. ä. , "Aggregating Expression" und "Aggregate Manifestation" [aggregierte Manifestation], eine Sammlung, die aus mehreren Expressionen besteht. s. http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/frbrrg/AggregatesFinalReport.pdf - Zugriff 2016-03-19. Die Ergebnisse des Berichts wurden in FRBR-LRM übernommen. Auch in FRBRoo, der objekt-orientierten Fassung der FRBR, gibt es Vorschläge zur Lösung der Problematik, so wird u.a. unterschieden zwischen den Klassen "Individual Work, Complex Work, Serial Work".
Stellt man sich die Frage, welche Objekte zu erschließen sind, sollte man sich mit den Begriffen und dem neuen Denken der FRBR (der erste Entwurf ist von 1996) vertraut machen, denn das neue Katalogisierungsregelwerk RDA legt dieses Modell zu Grunde. Während man sagen kann, dass in den alten Regelwerken reale Objekte (möglichst die Dinge in der Hand) katalogisiert wurden, werden nach den FRBR auch ideelle Objekte erfasst. Man spricht von Entitäten.
Eine Entität ist ein reales oder ein ideelles Objekt, das einzigartig ist, eine unabhängige Existenz hat (Wikimedia: ein "Seiendes", also ein konkreter oder abstrakter Gegenstand). Eine Entität hat Attribute und Beziehungen. (Diese drei Elemente werden in entity-relationship Modellen genutzt.)
FRBR unterscheidet drei Entitätenarten:
Die Entitäten der Gruppe 1:
Die FRBR unterscheiden zwischen den Entitäten work (Werk), expression (wörtlich "Auspressung, Ausdruck", Vorschlag: "Ausformung"), manifestation und item (Exemplar), wobei Expression und Manifestation für die deutsche Fassung nicht übersetzt werden, da die entsprechende Diskussion kein einheitliches Ergebnis gebracht hat.
Bei Werk geht es um eine abstrakte Entität, die einzelne intellektuelle oder künstlerische Schöpfung. Das Werk entsteht erstmal im Kopf eines Verfassers, oder es wird von mehreren Verfassern vielleicht gemeinschaftlich eine Idee entwickelt: z.B. Asterix und Kleopatra von Goscinny und Uderzo. Dieses Werk wird dann in einer oder mehreren Expressions ausgedrückt / geformt.
Expression - ebenfalls eine abstrakte Entität - ist die intellektuelle oder künstlerische Realisierung des Werkes. Beim Beispiel von Asterix und Kleopatra gibt es mehrere Expressionen: neben der französischen Fassung eine Reihe weiterer Übersetzungen. Jede überarbeitete Version einer Expression bildet eine neue Expression, allerdings ist eine leichte Verbesserung (z.B. Korrektur von Schreibfehlern und Satzzeichen) keine neue Expression. Da die Abgrenzung schwierig ist, ist die Entität "Expression" lange diskutiert worden. [In FRBR-LRM wird eine "representative expression" eingeführt, um die Expression, die praktisch das Original eines Werkes ist, unter allen anderen Expressionen für das Werk hervorzuheben.]
Die Manifestation hingegen ist die "physical embodiment" einer Expression - also die physikalische Verkörperung einer Expression. Verschiedene Ausgaben derselben Expression sind Manifestationen. Der Film Asterix und Kleopatra vervielfältigt auf Videos wäre eine Manifestation, der Film vervielfältigt auf DVD´s wäre eine andere Manifestation.
Item ist das spezielle Exemplar, das man in der Hand hat oder am Bildschirm sieht. Ein Item kann sich von der Entität Manifestation unterscheiden, wenn z.B. bei einer Druckausgabe handschriftliche Anmerkungen beachtet werden müssen. Ein Item kann z.B. eine Signatur aufweisen.
Betrachtet man diese Entitäten mit den herkömmlichen Regelwerken, kann man die Idee der Entität Werk weitgehend mit dem Anliegen des Einheitssachtitels gleichsetzen: es geht ja darum, dass über eine verbindliche Benennung alles zum Werk Gehörige nachgewiesen wird (z.B. sucht man unter "Nibelungenlied", findet man auch die Ausgaben mit den Titeln "Lieder von den Nibelungen", "Der Nibelunge Noth", "Chriemhilden Rache" (Beispiel aus den "Preußischen Instruktionen" § 217, die forderten, dass z.B. übersetzte Werke unter dem Originaltitel nachgewiesen werden.) Die Entität Expression ist etwas Neues, so dass erste Versuche zur automatischen Umsetzung von alten Titelaufnahmen in das neue Schema gezeigt haben, dass man für diese Fälle wohl eher auf die Stufe Expression verzichten muss. Die Entitäten Manifestation und Item sind für die Umsetzung wohl kein Problem, obwohl sie in den alten Regelwerken unterschiedlich behandelt wurden.
Bei der Entität Werk hat man in vielen Fällen die Frage zu lösen: handelt es sich um dasselbe Werk oder ist es schon ein neues Werk? Bzw. die Frage: ist das Objekt eine Expression eines vorhandenen Werkes oder handelt es sich um ein neues Werk? "Because the notion of a work is abstract, it is difficult to define precise boundaries for the entity" (Open metadata registry, Element Sets: FRBRer Model, Elements: Work, Statements: note s. http://metadataregistry.org/schemapropel/show/id/11459.html -- Zugriff 2015-02-05). Schwierig wird die Unterscheidung auch dadurch, dass es von der jeweiligen Kultur abhängt, ob man von einem neuen Werk oder von demselben spricht.
Als dasselbe Werk (und damit als Expression dieses Werkes) wird u.a. folgendes behandelt:
Von einem neuem Werk geht man aus, wenn die Veränderung "in hohem Maße eine unabhängige, intellektuelle oder künstlerische Anstrengung beinhaltet" (FRBR, deutsch, 3.2.1) u.a.:
1.2.1.1 FRBR-Library Reference Model [FRBR-LRM]
Eine Überarbeitung der alten entity relationship Modelle FRBR, FRAD [Functional requirements for authority data] und FRSAD [Functional requirements for subject authority data] war notwendig, weil diese Modelle nicht ganz übereinstimmen. Im neuen Entwurf sollen nicht nur die Unterschiede bereinigt werden, sondern auch die bisherige praktische Erfahrung mit den alten Modellen zu neuen Vorschlägen führen. URL des Entwurfs: http://www.ifla.org/node/10280?og=54 - Zugriff 2016-03-07.
FRBR-LRM versteht sich als ein "general high-level model" d.h. u.a. dass das Modell sehr viel allgemeiner ist als das praktisch gleichzeitig entstandene Modell FRBRoo, das Objekt orientiert ist und die Anliegen von CIDOC CRM [CIDOK Conceptual Reference Model, das vom Internationalen Komitee für Dokumentation, einem Komitee von ICOM = International Council of Museums erstellt wurde] einbezieht.
Die neuen Entitäten von FRBR-LRM werden unterschieden in Oberklassen und Unterklassen, wobei die Unterklassen alle Eigenschaften ihrer Oberklasse haben. Es werden drei Stufen unterschieden:
Top level: Res (die "Super-Oberklasse". Alle anderen Entitäten sind direkt oder indirekt abhängig von dieser Entität). Res ersetzt "Thema" der FRSAD. Alle weiteren Entitäten können auch Thema sein, z.B. kann es eine Abhandlung über das Werk "Faust" geben. Definition: "Any entity in the universe of discourse" ["jede Entität im Universum des Diskurses"]. ["res" = lateinisch u.a. "Ding, Sache, Gegenstand, Tat, Geschehnis, Besitz" s. "Der kleine Stowasser"]
Second level: die Oberklassen
Work, Expression, Manifestation, Item [entsprechen der Gruppe 1 der alten FRBR, allerdings gibt es zusätzlich eine "Original-Expression" s. oben bei Expression der FRBR]
Agent mit den Unterklassen (Third level) Person und Collective Agent [entsprechen etwa der Gruppe 2, unter Collective Agent fallen auch die Familien]. Unter die Entität Agent fallen menschliche Wesen, die für Werke, Expressionen, Manifestationen und Exemplare verantwortlich sind. Die Entität Person ist "An individual human being", wobei im Gegensatz z.B. zur RDA die Entität Person streng auf wirkliche Personen, die leben oder von denen man annimmt, dass sie gelebt haben, bezogen ist.
Nomen [aus dem Lateinischen: "Name, Benennung".] Definition: "A designation by which an entity is known."]
Place [Definition: "A given extent of space".] Beispiele: Städte, Länder, Kontinente, Seen, auch historische Plätze aber nur wirkliche Plätze.
Time-span [Definition: "A temporal extent having a beginning, an end and a duration."]
Bei den Attributen zu den Entitäten wird unterschieden zwischen Attributen, Category Attributen und Note Attributen:
Bei den Kategorie-Attributen, die für viele Entitäten gelten, geht es darum, den Typ der Entität zu bezeichnen. Beispiel bei res: "A type to which the res belongs" , z.B. Objekt, Werk, Konzept, Event, Familie, Körperschaft
Bei Note Attribute geht es darum, dass man eine Information geben kann, die nicht zu den spezifischen Attributen oder zur festgelegten Beziehung gehört. Beispiel bei res: "Textual material providing any kind of information about res that is not recorded through the use of specific attributes and/or relationships."
Bei den Beziehungen kann man unterscheiden:
Core relationships, Appellation relationship, Responsibility relationships, Subject relationship und Place and Time-span relationships [Weiteres s. Skript Kap. 3.1.3[ [vgl. Riva, Pat und Maja Žumer: Introducing the FRBR Library Reference Model. - 08.06.2015. - URL: http://library.ifla.org/1084/1/207-riva-en.pdf - Zugriff 2016-02-16]
Eine der wichtigsten Aufgaben der Ersteller der FRBR war es, Empfehlungen zu geben für Minimalanforderungen an Datensätze, die von nationalbibliographischen Agenturen erstellt werden. Daraus entstand die Festlegung für einen nationalbibliographischen Basisdatensatz. In der RDA werden die Minimalanforderungen Kernelemente genannt. Für die deutsche Anwendung der RDA ist inzwischen ein sog. Standardelemente-Set festgelegt, das aus den Kernelementen und Zusatzelementen besteht (s. unten 1.5 und s. Kap. 2.1.1)
Welche Informationen (Metadaten) man dem Benutzer anbieten soll bzw. ob es sinnvoll ist eine Kurztitelaufnahme oder eine sehr ausführliche Beschreibung zu geben, sollte in erster Linie von den jeweils verschiedenen Bedürfnissen der Benutzer abhängen:
Während die älteren Regelwerksmodelle von den Aufgaben eines Katalogs
ausgehen, setzen die neuen Modelle beim Benutzer an. Allerdings verweisen z.B.
die alten "Pariser Prinzipien" bei der Frage nach der Anzahl der zu gebenden
Informationen durchaus auf das Interesse des Nutzers: "more than one entry
relating to any book, whenever this is necessary in the interests of the user..."
[PP 3.2]. [Ich gehe davon aus, dass man bei anderen älteren Regelwerken durchaus
die Erwartungen von Benutzern im Hinterkopf hatte, allerdings eher von
bestimmten Gruppen von Benutzern. So gingen die Verfasser der Preußischen
Instruktionen von humanistisch gebildeten Benutzern und Bibliothekaren
aus, denen es keine Probleme macht auf Grund ihrer Grammatikkenntnisse der
lateinischen Sprache das wichtigste Wort (substantivum regens) eines
Titels herauszufinden. Titelbeispiel: Goethes Heidelberger Freundin Helene
Dorothea Delph : das regierende Substantiv ist "Delph", also findet man den
Titel darunter. In Google würde ich es ohne große Grammatiküberlegungen auch
erstmal bei "Delph" versuchen.]
Die Functional Requirements [FRBR] und unter ihrem Einfluss die Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien [ICP] beschreiben die Anforderungen des Benutzers an bibliografische Daten mit
Die RDA übernehmen diese Unterscheidungen und verdeutlichen die Anforderung an die Katalogisate, so wird beim Punkt "Finden" u.a. noch Folgendes betont
Daran, dass zusätzlich die Entität Familie in den RDA genannt wird, sieht man schon, dass sich dieses neue Regelwerk neben den FRBR auch auf folgendes bezieht:
Die Functional Requirements for Authority Data [FRAD] beschreiben die Anforderungen des Benutzers insbesondere bei der Suche nach Personen, Familien, Körperschaften und Orten mit
In der neuen Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien ist das oberste Prinzip der Benutzerkomfort. Die Objekte sollen so beschrieben werden und sollen solche Zugangspunkte erhalten, wie der Benutzer es wünscht [s. 2. Allgemeine Prinzipien]. Dieses Prinzip erfordert eigentlich die Definition eines "Standardbenutzers" zumindest für jedes Land, wenn nicht für jede Bibliothek und dort auch wieder für jeden Status eines Benutzers. Man vergleiche die Benutzererwartung eines Erstsemestrigen, der ein Lehrbuch benötigt, mit einem Musikwissenschaftler, der sich mit südindischer Musik beschäftigt und dazu unter den Namen südindischer Musiker Nachweise sucht (es gibt bei südindischen Namen mindestens acht unterschiedlich gebildete Namensformen in mindestens 3 bis 4 unterschiedlichen Sprachen). Benutzer sind zudem von ihrer nationalen Tradition geprägt: bei Anglo-Amerikanern geht man davon aus, dass sie keine Probleme haben Schiffe als Verfasser anzusehen. In RAK konnten Expeditionen als Verfasser behandelt werden, eine Regelung, die man mit guten Gründen zurückgezogen hat. Zieht man das Prinzip Benutzerkomfort konsequent durch, wäre ein Austausch von Katalogisaten zumindest erheblich erschwert, geschweige denn eine Erleichterung für den internationalen Austausch.
Erwartungen zur Aktualität: In vielen Fällen erwartet der Benutzer, dass ihm die neueste Literatur bzw. das aktuellste Objekt nachgewiesen wird. Wie wichtig die Aktualität ist, hängt auf der einen Seite vom Fach ab (ein Chirurg sollte nicht nach einem veralteten Buch operieren!) und auf der anderen Seite von der Tätigkeit des Benutzers (Entscheidungen treffende Personen in Wirtschaft und Politik z.B. benötigen neueste Informationen umgehend; Wissenschaftler machen Doppelarbeit oder verlieren teuer bezahlte Arbeitszeit, wenn sie lange warten müssen). Käufer wollen die aktuellste Soft- und Hardware. Reisende wünschen den aktuellsten Reiseführer.
1. Je nach Sachlage kann ein und derselbe Benutzer eine Beschreibung des Objekts (eine Titelaufnahme) mit ausführlichen Informationen und vielen Zugängen oder eine Kurztitelaufnahme wünschen. Da das in Karten- und Listenkatalogen nicht machbar ist, löste man traditionell das Problem folgendermaßen:
Während die älteren Regelwerke nicht auf die Kosten für die Katalogisierung eingehen, wird die Wirtschaftlichkeit als ein wichtiges Prinzip in der Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien eingeführt: wenn man mehrere Möglichkeiten hat, soll man sich für die preiswerteste entscheiden (Prinzip "Ökonomie", 2.7). Auch das Prinzip "Ausführlichkeit und Notwendigkeit" muss man unter dem Aspekt der Kosten sehen: man soll nämlich nur die Datenelemente nehmen, die der Benutzer anfordert und die für eine eindeutige Identifizierung einer Entität nötig sind [2.5]. Wie oben schon angedeutet, wäre es dann aber nötig sich einen "konkreten" Benutzer vorzustellen. Neben den Bibliotheksbenutzern darf man die Bibliotheksmitarbeiter, die ja die Katalogisate ebenfalls benutzen, nicht vergessen: für einen von außen kommenden Bibliotheksbenutzer sind unter Umständen z.B. historische technische Angaben im Rahmen der Langzeitarchivierung uninteressant.
Auch für die RDA ist es wichtig, dass man einen Ausgleich schafft zwischen dem Anspruch der Benutzer und den daraus entstehenden Kosten für die Katalogisierung. Wem die Kosten für eine ausführliche Katalogisierung zu hoch sind, kann sich auf ein Minimum an anzugebenden Elementen beschränken, auf die Core elements (s. oben).
Ein Online-Katalog bietet unabhängig vom angewendeten Regelwerk die Chance, ausführliche Beschreibungen und Zugänge anzubieten, die man sich je nach Wunsch mindestens in einer Kurzfassung und in einer Langfassung anzeigen lassen kann, - je nach den Bedürfnissen von Kunde und Institution. Ebenso kann man Bilder, Musikbeispiele und Videoclips einspielen.
Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit der Kataloganreicherung (catalogue enrichment), ein Service den man heute im Katalog der DNB und in deutschen Verbundkatalogen findet. Es geht dabei um
- Daten aus der Ressource selbst, soweit es das Urheberrecht zulässt: das Einscannen von Inhaltsverzeichnissen, Waschzetteln, Cover, Titelblatt. Beispiel: Datensatz zur deutschen Ausgabe der RDA: man kann u.a. das Inhaltsverzeichnis und eine Rezension aufrufen
- zusätzliche Angaben wie der Hinweis oder die Verknüpfung zu Besprechungen und Abstracts. Verknüpfung auf Personenartikel in Wikipedia u.ä.
- von Nutzern bereitgestellte Angaben z.B. Deskriptoren (sog. "social tagging")
- Recommenderdienste (Empfehlungsdienste), wobei es die Möglichkeit gibt, dass ein Benutzer das Objekt bewertet oder dass eine Software ermittelt, was ein Benutzer, der das spezielle Objekt genutzt hat, sonst noch nutzt. D.h. wenn man sich z.B. einen Titel anschaut, wird man darauf hingewiesen, was andere Nutzer, die diesen Titel gelesen haben, sonst noch gelesen haben. Man setzt voraus, dass Benutzer inhaltlich verwandte Titel lesen. (Das kann sehr hilfreich sein, aber es bestehen auch Bedenken solche Recommenderdienste in OPACs einzelner Bibliotheken einzubauen, weil die Nutzermenge zu klein ist und dadurch vielleicht zu einseitig. Außerdem könnte man sich dadurch vielleicht zu stark beeinflussen lassen und vielleicht wichtige Ressourcen übersehen. Eine gute Sacherschließung führt einen ohne Beeinflussung zu verwandten Titeln.) Beispiel: BibTIP, ist eine Software, die das Rechercheverhalten der Benutzer einer Bibliothek untersucht und Empfehlungen daraus ableitet. Die Software wird eingesetzt z.B. in KIT Karlsruhe, UB Wien, Bayerische Staatsbibliothek, DNB und in Stadtbibliotheken z.B. Karlsruhe, Heidelberg. (s. BibTip: http://www.bibtip.com -- Zugriff 2016-02-16)
Für Mobile Online-Kataloge ["Mopac"] hingegen sollte man eine möglichst kurze aussagekräftige Fassung einer Titelaufnahme anbieten, damit man auf dem Handy-Display das Wesentliche sofort lesen kann. Auch die Recherchemöglichkeiten müssen gut überlegt werden. OCLC mit seinem WorldCat Mobile-Program nutzt die "multiprefix incremental search" z.B. die Eingabe der ersten Buchstaben eines Buchtitels. In der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln, die über einen mobilen Internetauftritt verfügt, muss der Suchende einen Suchbegriff eingeben. [vgl.: Pfeifenberger, Regina: Der Opac im Handyformat : Mobile Online-Kataloge sichern die Zukunft von Bibliotheken als zentrale Informationsquellen der Gesellschaft. - In: BuB. - 62 (2010), 01. - S. 55 - 58]
2. Der Nachweis muss aktuell sein.
Ausführliche Beschreibungen, viele Sucheinstiege und Aktualität zusammen sind für eine einzelne Bibliothek im allgemeinen nicht leistbar, es ist aber möglich durch Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene ("shared cataloguing", "cooperative cataloguing", Verbundkatalogisierung, Abruf von Fremdleistungen). Regionale Zusammenarbeit: z.B. die deutschen Verbünde. International (Deutschland und Österreich): z.B. die Zeitschriftendatenbank. International (weltweit): z.B. OCLC (Online Computer Library Center, Dublin, Ohio). Beispiel für internationale Zusammenarbeit von Dokumentationsstellen: die internationalen Atombehörden. Dokumentationsstellen arbeiten wegen ihrer Spezialisierung im allgemeinen weniger zusammen. Bei Informationsstellen in Firmen ist eine Zusammenarbeit über die Firma hinaus aus Konkurrenzgründen eher nicht zu finden. Ansätze, eine gemeinsame Dokumentation zu erarbeiten, soll es bei Banken geben.
Bedingung zur Zusammenarbeit (abgesehen von der technischen und organisatorischen Seite) sind Absprachen (Normen, Regeln) zur Erschließung und maschinellen Erfassung, an die sich alle Beteiligten halten. Solche Absprachen sind sehr schwierig, und es müssen oft Kompromisse gemacht werden, weil die Beteiligten im allgemeinen ihre alten Daten einbringen müssen. Es kann auch sein, dass man bestimmte inzwischen als notwendig anerkannte Informationen nicht erfasst hatte und auch nicht nacherfassen kann, z.B. wurde im Südwestverbund in den ersten Jahren (circa 1985/86) die Sprache eines Werkes nicht erfasst, da das in RAK-WB nicht vorgesehen war. Man hatte damals noch nicht die Erfahrung, wie wichtig so ein Element z.B. für die Einschränkung der Titelmasse bei der Suche sein kann. Wegen der Altdaten können Regelwerke durchaus Vorschriften enthalten, die man als unlogisch ansieht oder als technisch überholt, z.B. zusätzliche Erfassungsregeln, weil die Möglichkeit der Verknüpfung von Normdateien nicht gegeben ist (USA).
Ein Regelwerk schreibt im allgemeinen vor:
Eine sehr gute Übersicht über ältere Regelwerke in Deutschland einschließlich der Entstehung und Fortschreibung der RAK hat Hans Popst zusammengestellt (Hans Popst war über viele Jahre Mitglied von deutschen Gremien zu Regelwerksfragen, auch z.B. Redakteur der RAK-ÖB, Mitverfasser des Lehrbuchs Katalogisierung nach den RAK-WB):
Popst, Hans: Entwicklung der alphabetischen Katalogisierung in Deutschland. - In: Bibliothek und Philologie : Festschrift für Hans-Jürgen Schubert zum 65. Geburtstag / hrsg. von Bernd Lorenz. - Wiesbaden, 2005. - S. 91 - 106
Beispiele für zur Zeit benutzte oder geplante Regelwerke:
Anglo-American cataloguing rules. - 2. ed., 2002 revision. - Ottawa : Canadian Library Association [u.a.], 2002. - ISBN 0-88802-284-0 - ISBN 0-88802-282-4. Für die Anwendung der AACR2 brauchte man zusätzlich die Rule interpretations, die die Library of Congress regelmäßig herausgab. Diese Rule interpretations werden ersetzt durch "LC Policy Statements" später "Library of Congress-Program for Cooperative Cataloging Policy Statements [LC-PCC PSs]" zur RDA http://www.loc.gov/aba/rda/lcps_access.html - Zugriff 2016-02-17; Weiteres unten unter RDA.
Übersetzung ins Deutsche: Anglo-Amerikanische Katalogisierungsregeln / hrsg. und übers. von Roger Brisson... - München : Saur, 2002. - Einheitssacht.: Anglo-American cataloguing rules, 2nd ed., 1998 revision. - ISBN 3-598-11432
AACR3 : sollten die AACR 2 ersetzen und 2007 erscheinen. Die Regeln sollten der Online-Umgebung angepasst werden z.B. durch stärkere Betonung von authority control. Von internationalen Prinzipien wollte man sich zugunsten der besseren Anpassung an die Benutzer abwenden. Die Entwürfe wurden von der bibliothekarischen Öffentlichkeit abgelehnt und werden ersetzt durch:
Resource description & access : RDA. Wurde im Juli 2010 in einem Toolkit online zugänglich gemacht - allerdings ohne die Ausformulierung der Sacherschließung [s. oben unter 1.1]. Die Einsprüche waren auf den Februar 09 terminiert. Die RDA unterscheiden sich vor allem durch die Einbeziehung des Modells der FRBR und der FRAD erheblich vom AACR3-Entwurf. Das neue Regelwerk legt daher besonderen Wert darauf, welche Datenelemente und welche Beziehungen zwischen den Datenelementen aufgenommen werden sollen. Wie die Daten dargestellt werden sollen (Reihenfolge, Rechtschreibung, Abkürzungen usw.), wird zum Großteil nur im Anhang erwähnt. Die internationalen Regeln zur bibliographischen Beschreibung können angewendet werden, müssen aber nicht. Angaben zur Entstehung des Regelwerks und den Entwurf vom November 2008 findet man unter http://www.rda-jsc.org/archivedsite/rda.html Zugriff 2016-02-17.
Im Toolkit findet man die neueste Fassung der RDA, Übersetzungen des Textes, den Text der AACR2 Links zur RDA und weitere Katalogisierungshilfen z.B. auch die Anwendungsregeln der LoC. Angaben findet man unter http://rdatoolkit.org . -- Zugriff 2016-02-17. Stand des Toolkits: February 2016 release. Die Lizenz für das Toolkit ist teuer: ab 1. Januar 2016 muss für einen Benutzer jährlich 161 Euro bezahlt werden; bei 10 bis 14 Benutzern muss je Benutzer 145 Euro bezahlt werden, d. h. bei 10 Benutzern muss die Bibliothek pro Jahr 1450 Euro an Lizenzen bezahlen. Deutschland, Österreich und die Schweiz bemühten sich um eine Lizenzierung. DNB übernimmt die Gesamtorganisation: Bibliotheken sollen sich bei ihren Verbundzentralen bzw. der EKZ oder der Arbeitsstelle für Standardisierung der DNB melden. [Auch der deutsche Text der RDA ist seit 2013 im Toolkit enthalten; die Anwendungsrichtlinien für die deutschsprachigen Bibliotheken sind bei den jeweiligen Regeln mit einem lilafarbigem Button "D-A-CH" gekennzeichnet.]
Zwischen Juni 2010 und März 2011 wurden die Regeln von der Library of Congress und anderen nationalen Bibliotheken der USA getestet und ausführliche Empfehlungen zur Verbesserung erarbeitet. Die LoC nutzt die neuen Regeln seit April 2013, erwartet aber weitere Änderungen. Das Testergebnis Report and recommendations of the U.S. RDA Test Coordinating Committee vom 9.5.2011, rev. 20.6.2011 findet man unter: http://www.loc.gov/bibliographic-future/rda/source/rdatesting-finalreport-20june2011.pdf -- Zugriff 2016-02-17 (183 Seiten, es gibt auch eine Kurzfassung) [vgl. allgemein http://www.loc.gov/aba/rda -- Zugriff 2016-02-17]. Die Regeln ändern sich laufend, man beachte die Meldungen vom RDA Steering Committee [RSC] (bis November 2015: JSC = Joint Steering Committee for Development of RDA) auf der Homepage http://www.rda-rsc.org - Zugriff 2016-02-17 bzw. in der englischsprachigen RDA List : rda-l@lists.ala.org). Seit 2012 ist die DNB Mitglied im Joint Steering Committee und seit 2013 im RDA Board (bis November 2015: Committee of Principles [CoP]). RDA Board ist verantwortlich für die strategische Entwicklung von RDA, gibt also die Vorgaben für das Committee. Der Board besteht aus den Direktoren der Nationalbibliotheken von Großbritannien, Kanada, Australien und Deutschland, der LoC und den Direktoren der Bibliotheksverbände American Library Association, Canadian Library Association und dem Chartered Institute of Library and Information Professionals (CILIP). Wie schon für die alten Anglo-American cataloguing rules sind Festlegungen und Erklärungen zu den Regeln nötig, die für anglo-amerikanische Bibliotheken seit Februar 2014 unter "Library of Congress-Program for Cooperative Cataloging Policy Statements" [LC-PCC PSs] vor allem für Bibliotheken der USA verbindlich sind: http://www.loc.gov/aba/rda/lcps_access.html -- Zugriff 2016-02-17 [diese Änderungen ("revisions, additions, deletions") der Regeln sind im Toolkit unter "Ressourcen" frei zugänglich, zu erkennen am grünen Button. Bisher liegen 15 Änderungsmeldungen vor, die letzte vom 9.2.2016 ].
Für Deutschland, Österreich und die deutschsprachige Schweiz wurde der Umstieg bis Ende Dezember 2015 geplant, wobei die DNB mit der Katalogisierung von Titeldaten nach RDA im Oktober 2015 begonnen hat. Die Zeit zwischen Oktober und Dezember galt als Übergangsperiode. Die Anwendungsregeln sind bis Juli 2014 erarbeitet worden (welche Optionen, welche Alternativen werden genommen oder verworfen), das Standardelementeset mit den Kernelementen und den Zusatzelementen liegt seit Herbst 2013 vor. Die Normdaten werden seit Juli 2014 nach RDA erfasst [Genaue Angaben sind jeweils unter DNB, Standardisierung, RDA-Info zu finden. Außerdem gibt es seit Januar 2015 eine deutschsprachige Liste: rda-info-liste@lists.dnb.de - ist Nachfolger der RAK-Liste.]
Printausgabe: Resource description & access : RDA / developed in a collaborative process led by Joint Steering Committee for Development of RDA (JSC). -- Chicago, Ill. : American Libr. Assoc., 2011 - . - Losebl.-Ausg. . -- ISBN 0-8389-1093-9 [Die 2015 Revision der RDA Print ist inzwischen erschienen. Gebundene Ausgabe, 1056 Seiten. Preis: $ 185. http://rdatoolkit.org Zugriff 2016-02-17]
Printausgabe der deutschen Übersetzung ist unter dem Titel Resource description & access : RDA ; deutsche Übersetzung bei De Gruyter Saur 2013 erschienen. Hat über 1100 Seiten und kostet 129,95€. Man sollte beachten, dass diese Übersetzung auf einer inhaltlich und sprachlich älteren Version der RDA beruht (die Tester der LoC hatten die sehr umständliche Sprache des RDA-Entwurfs bemängelt, daher wurde die Sprache im Laufe des Jahres 2013 überarbeitet, sog. "rewording")
Lehrbuch: Wiesenmüller, Heidrun und Silke Horny:
Basiswissen RDA : eine Einführung für deutschsprachige Anwender. -
Berlin : De Gruyter, 2015. - XX, 300 S. - ISBN 978-3-11-031146-4. Ist auch
als E-Book erschienen, Stand Mitte 2014. Es gibt eine Begleitseite zum
Lehrbuch:
http://www.basiswissen-rda.de - Zugriff 2016-02-22
Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken : RAK-WB / erarb. von der Kommission des Deutschen Bibliotheksinstituts für Alphabetische Katalogisierung ... - 2., überarb. und erw. Ausg. - Berlin : Deutsches Bibliotheksinstitut, [Loseblattausg.] Grundwerk: 1993. Stand: April 2006 (einschließlich der Aktualisierungen nach der 4. Ergänzungslieferung). - DNB, 2007. - [Die 4. Ergänzungslieferung kam 2002.] . - ISBN 978-3-933641-88-5
URN: <urn:nbn:de:1012-2007072711> . - URL: http://files.d-nb.de/pdf/rak_wb_netz.pdf Zugriff 2016-02-17: Diese elektronische Ausgabe von 2007 ist die aktuellste, da auch weitere Aktualisierungen (§ 113,3 sowie die Anlagen 5.4, 9 und 15 enthalten sind)
Neben der Fassung für wissenschaftliche Bibliotheken gibt es eine Fassung für öffentliche Bibliotheken, die in sich wiederum Alternativregeln für kleinste öffentliche Bibliotheken enthält: RAK-ÖB (1986). Dieses Regelwerk wird schon länger nicht mehr weitergeführt. Die großen öffentlichen Bibliotheken benutzen heute eher die RAK-WB, da die meisten Fremdleistungen gemäß RAK-WB angeboten werden.
Zu der RAK-Familie gehören verschiedene Sonderregeln: RAK-NBM (Nichtbuchmaterialien); RAK-Musik; RAK-Karten, RAK-UW (unselbständige Werke) und Anwendungsregeln für Kunstbibliotheken.
RAK-WB ist unter den großen Regelwerken das Regelwerk, das am strengsten die in seiner Entstehungszeit gültigen internationalen Vorgaben befolgt hat - insbesondere die Vorschriften der ISBD bezüglich der Beschreibung und die Vorgaben der Pariser Prinzipien (z.B. Staatsbürgerschaftsprinzip, Einbeziehen von Körperschaften). Die Regeln liegen in einer sehr präzisen (juristischen) Sprache mit eindeutigen Begriffen (z.B. "Ansetzung") vor, das ist besonders gegenüber den manchmal sehr unpräzisen AACR2 hervorzuheben. Man denke bei AACR an die daher notwendigen ausführlichen Rule Interpretations der Library of Congress. Als Nachteil der RAK-Sprache ist das schwierigere Erlernen zu nennen (z.B. "Nebeneintragung unter dem Einheitssachtitel" ist meist gefordert, aber "Nebeneintragung mit dem Einheitssachtitel" wird bei modernen übersetzten Verfasserschriften nicht gemacht.)
Verbindlich festgelegt sind die Haupteintragungen und die Ansetzungsregeln. Es gibt einen Standard für die Anzahl der Nebeneintragungen, von dem in Spezialfällen abgewichen werden kann. Als Nachteil hat sich herausgestellt, dass die Regeln zur Beschreibung teilweise abhängig sind von den Regeln für Eintragungen (z.B. in der Verfasserangabe dürfen nur die Personen oder Körperschaften aufgeführt werden, die nach den Regeln eine Haupt- oder Nebeneintragung bekommen müssen).
Probleme bei der Anwendung des Regelwerks gab es im Laufe der Jahre insbesondere bei mehrbändigen Werken, wobei die Abbildung der hierarchischen Beziehungen (Beispiel: "Bd.2. Hunde - Teil 3. Pudel - 2. Zwergpudel" § 168) in Datenbanken manchmal zu Problemen führte, und bei Schriften von Veranstaltungen (Kongressen usw.).
Ihrer Entstehungszeit entsprechend sind die RAK-WB Kartenkatalog orientiert und damit sind eine Reihe von Regeln einfach überholt. So ist schon 1991 die DBI-Kommission für Erschließung und Katalogmanagement beauftragt worden, eine Expertengruppe einzuberufen, die Vorschläge für eine Überarbeitung der RAK-WB liefern sollte:
RAK für Online-Kataloge : Vorschläge für eine Reform / Kommission des Deutschen Bibliotheksinstituts für Erschließung und Katalogmanagement, Expertengruppe Online-Kataloge. [Hrsg. und mit einer Einl. vers. von Margarete Payer. Die Texte wurden im Auftrag der Expertengruppe verf. von Hans Popst...] - Berlin, 1993.- (DBI-Materialien ; 124) - ISBN 3-87068-924-2
Diese Vorschläge wurden auf dem Bibliothekartag in Bochum 1992 diskutiert und fanden unter der Mehrheit der Anwesenden kein Verständnis. Meines Erachtens lag das daran, dass die Expertengruppe auf Grund ihrer Kenntnisse von OPACs (in den USA) nicht beachtet hat, dass die meisten Bibliothekare damals keine solchen Kenntnisse hatten und sich daher manche Vorschläge einfach nicht vorstellen konnten. Später wurde das Thema unter der Bezeichnung "RAK 2" wiederaufgenommen und nach der Auflösung des Deutschen Bibliotheksinstituts von einer Gruppe auf privater Basis weitergeführt. Seit dem sogenannten Nikolausbeschluss am 6.12.2001 (Umstellung von RAK auf AACR und MAB auf MARC) ist die eigentliche Arbeit an den RAK-WB eingestellt, daher sind die letzten RAK-Änderungen von 2002. Es durfte nur noch geändert werden, wenn diese Regeln internationalen Regeln entsprechen. Dringend notwendige neue Regelungen wurden als "Praxisregel" eingeführt z.B. eine Regelung zu RAK-WB § 311, die sich auf die Individualisierung von Personennamen bezieht (Stand 22. Juni 2006). [Vgl. dazu: Eversberg, B.: Fragen für die Studie zur AACR-Einführung. 2002-12-3. - URL: http://www.allegro-c.de/formate/aacr-fr.htm - Zugriff am 2016-02-17]
Das wichtigste Kriterium in Deutschland für den teuren Umstieg zum Regelwerk RDA war die Internationalisierung. Dabei war RAK ein Regelwerk, das die internationalen Standards zur bibliographischen Beschreibung [ISBD] und die Forderungen der Pariser Prinzipien (Ansetzung der Namen von Personen und Körperschaften entsprechend der jeweiligen Nationalität) streng eingehalten hat. Als weiteres Argument wird die bessere internationale Austauschbarkeit von Daten genannt, dabei werden seit den 80er Jahren in deutschen Verbünden die Fremd-Daten z.B. der LoC benutzt. Auch OCLC übernimmt schon lange Daten aus deutschen Bibliotheken. Der Austausch könnte eher umständlicher werden, da gemäß RDA Namen von Personen und Körperschaften in der Sprache oder nach der Gewohnheit des katalogisierenden Landes angesetzt werden.
Die wichtigsten RAK-WB-Regeln finden sich in:
Payer, Margarete <1942 - >: RAK-WB : Skript. -- URL: http://www.payer.de/rakwb/rakwb0.htm
Das Modell der Functional Requirements besteht aus drei Modellen [FRBR, FRAD und FRSAD]:
Functional Requirements for Bibliographic Records. [FRBR]
München : Saur, 1998. VIII, 136 pages. -- (IFLA UBCIM publications : new series ; 19) -- ISBN 3-598-11382-X
[Acrobat PDF version: 559K] Final Report. IFLA Study Group on the Functional Requirements for Bibliographic Records. Approved by the Standing Committee of the IFLA Section on Cataloguing.URL der verbesserten Ausgabe von 2008: http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/frbr/frbr_2008.pdf . - Zugriff am 2016-02-19. Die allgemeine Seite dazu: http://www.ifla.org/publications/functional-requirements-for-bibliographic-records -- Zugriff 2016-02-19. Hier findet man auch die Verbesserungen zur Entität Expression gegenüber der Ausgabe von 1998 (unter "clean version").
Deutsche Übersetzung:
Funktionale Anforderungen an bibliografische Datensätze : Abschlussbericht der IFLA Study Group on the Functional Requirements for Bibliographic Records. - Geänderte und korr. Fassung. - Stand: Februar 2009. - Leipzig [u.a.] : Deutsche Nationalbibliothek, 2009. - ISBN 978-3-941113-05-3 <urn:nbn:de:101-2009022600>. - URL: http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/frbr/frbr_2009_de.pdf . -- Zugriff am 2016-02-19
Functional requirements for authority data [FRAD] : a conceptual model / IFLA Working Group on Functional Requirements and Numbering of Authority Records (FRANAR). Ed. by Glenn E. Patton. - München : Saur, 2009. - 101 S. - (IFLA series on bibliographic control ; 34) - ISBN 978-3-59824282-3.
URL mit dem Stand von 2013: http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/frad/frad_2013.pdf -- Zugriff 2016-02-19
Deutsche Fassung "Funktionale Anforderungen an Normdaten", gedruckt als Band 41 in der IFLA series on bibliographic control. Neben anderen Übersetzungen findet man die französische Fassung auf der IFLA-Seite.
In den FRAD wird das Modell der FRBR auf Normdaten ausgeweitet. (vgl. Kap. 3 des Skripts)
Vorläufer: Guidelines for authority records and references / rev.by the IFLA Working Group on GARE Revision. - 2. ed. - München : Saur, 2001. - (UBCIM publications : new series ; 23). - ISBN 978-3-598-11504-2. - URL: http://archive.ifla.org/VII/s13/garr/garr.pdf . - Zugriff am 2016-02-19
Zu den Entitäten der Gruppe 3 des FRBR-Modells gehört ein Modell zur Beschreibung der Themen eines Werkes:
Functional requirements for subject authority data (FRSAD) : a conceptual model / IFLA Working Group on the Functional Requirements for Subject Authority Records (FRSAR). Ed.: Marcia Lei Zeng ... - 2010. -- URL: http://www.ifla.org/files/assets/classification-and-indexing/functional-requirements-for-subject-authority-data/frsad-final-report.pdf . -- Zugriff am 2016-02-19
Die Überarbeitung der FR-Modelle:
FRBR-Library Reference Model [FRBR-LRM] / Pat Riva, Patrick Le Boeuf, and Maja Žumer, Consolidation Editorial Group of the IFLA FRBR Review Group. - Draft for World-Wide Review 2016-02-21. URL: http://www.ifla.org/node/10280?og=54 - Zugriff 2016-02-28
Die FRBR Review Group arbeitete seit ein paar Jahren an einer Fortschreibung der FRBR, die die bestehenden Unterschiede zwischen FRBR, FRAD und FRSAD bezüglich Begriffen und Konzepten zusammenfasst und neue Erfahrungen einbringt.
Eine weitere Erweiterung der FR-Modelle liegt seit November 2015 vor: [FRBRoo]
FRBR : object-oriented definition and mapping from FRBRER, FRAD and FRSAD / International Working Group on FRBR and CIDOC CRM Harmonisation. Ed.: Chryssoula Bekiari ... - Version 2.4, Nov. 2015. - URL: http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/FRBRoo/frbroo_v_2.4.pdf - Zugriff 2016-02-20
Neu gegenüber den alten Modellen ist in FRBRoo:
- Ein objekt-orientiertes Modell. Statt von Entitäten spricht man von Klassen. Man unterscheidet übergeordnete Klassen und Unterklassen, wobei die übergeordnete Klasse ihre Eigenschaften an die untergeordneten vererbt.
- insbesondere für die Anwendung in Institutionen, die kulturelles Erbe bewahren, also Museen, Archive usw.
- Versuch der Harmonisierung von FRBR, FRAD und FRSAD
- wesentlich feinere Unterscheidungen bei den Entitäten, z.B. die Entität "Werk" wird zu den Klassen :
"F1 Work
Subclass of: E89 Propositional Object
Superclass of: F14 Individual Work
F15 Complex Work
F16 Container Work
F 18 Serial Work
F21 Recording Work"
- Abweichung in der Definition der Entität Person: nur noch wirkliche Personen fallen darunter (lebende und gestorbene)
PRESSoo : Extension of CIDOC CRM and FRBRoo for modelling of bibliographic information pertaining to continuing resources. Version 1.0. - Paris : International ISSN Centre, 2014. - URL: http://www.issn.org/wp-content/uploads/2014/02/PRESSoo_1-02.pdf - Zugriff 2016-03-23. Version 2.2 ist in Bearbeitung. PRESSoo setzt FRBRoo voraus.
" Pariser Prinzipien": Die Pariser Prinzipien 1961 sind veröffentlicht als: Statement of principles : adopted at the International Conference on Cataloguing Principles Paris, October 1961 / annotated ed. with commentary and examples by Eva Verona ... - London : IFLA Committee on Cataloguing, 1971. - 119 S. - ISBN 0-903043-00-9
URL der Pariser Prinzipien: http://www.nl.go.kr/icc/paper/20.pdf - Zugriff 2016-02-20.
In diesen Statements ging es um die Aufgabe des Katalogs, um die Wahl und die Form der für die Einordnung im alphabetischen Katalog maßgeblichen Elemente, die möglichst international übereinstimmend gewählt werden sollten.
Ersatz für die Pariser Prinzipien:
Statement of international cataloguing principles [ICP]. - 2009. -
URL: http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/icp/icp_2009-en.pdf -- Zugriff 2016-02-19
Druckausgabe u.a.T.: IFLA Cataloguing Principles : Statement of International Cataloguing Principles (ICP) and its Glossary / by Barbara Tillett & Ana Lupe Cristán (Eds.). - München : Saur, 2009. - (IFLA Series on Bibliographic Control ; 37). - ISBN 978-3-598-24285-4
Deutsche Fassung: Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien. - 2009. -
URL: http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/icp/icp_2009-de.pdf -- Zugriff 2016-02-19
Neu ist dabei der Bezug auf alle Arten von Materialien, die Ausweitung auf die weitere Wahl von Eintragungen und ihre Form, auch versucht man die Sacherschließung einzubeziehen. Man versucht Vorgaben für Regelungen zu geben, die international in Katalogisierungsregelwerken angewandt werden sollen. Da das oberste Prinzip die Benutzeranforderung ist, die ja jeweils unterschiedlich ist, hat man das ursprüngliche Ziel der alten Pariser Prinzipien, international identische Ansetzungen zu erreichen, aufgegeben. Es gibt Bestrebungen, diese Katalogisierungsprinzipien zu einem internationalen Katalogisierungsregelwerk auszubauen, damit man nicht von den teuren Standards wie RDA abhängig ist.
Zur Zeit wird an einer "2015 edition" gearbeitet. "... takes into consideration new categories of users, the open access issue, the interoperability and the accessibility of data, and features of discovery tools." (s. World-wide review of Statement of International Catalgoguing Principles (ICP) - 2015 edition. 2015. - http://www.ifla.org/node/9542?og=54 - Zugriff 2016-02-19. Man will auch die Entitäten, Attribute und Beziehungen von FRBR, FRAD und FRSAD übernehmen, sobald diese auf einen neuen Stand gebracht sind. Probleme macht insbesondere die Gruppe 3, die zur Sacherschließung gehört. Den Entwurf findet man unter: http://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/icp/icp_2015_worldwide_review.pdf - Zugriff 2016-02-19.
Von 2003 bis Dezember 2011 war für Regelwerke, Formate und Projekte der Zusammenarbeit die IFLA-CDNL Alliance for Bibliographic Standards = ICABS zuständig, ab 2008 als IFLA-CDNL Alliance for Digital Strategies (ICAD) (CDNL = Conference of Directors of National Libraries). Zu der Allianz gehören folgende Bibliotheken: National Library of Australia, Library of Congress, British Library, Koninklijke Bibliotheek, DNB, Biblioteca Nacional de Portugal. [http://www.ifla.org/en/about-the-ifla-cdnl-alliance-for-digital strategies . -Zugriff am 2012-02-06] ICABS war für folgende drei Bereichen verantwortlich (um einen Eindruck von der Themenvielfalt zu bekommen, folgt eine Aufzählung der Bereiche mit den Zuordnungen zu Bibliotheken - Stand 2011):
- Pflege vorhandener Standards: ISBD (verantwortlich DNB). FRBR und FRSAR (Functional Requirements of Subject authority Records) (British Library). FRANAR (Functional requirements and Numbering of authority records - neuer Titel: Functional requirements for authority data) (British Library). UNIMARC (Nationalbibliothek von Portugal). MARC 21 und XML (LoC). Das Information Retrieval Protocol Z39.50, Z39.50 Next Generation (ZING) und Next Generation Derivatives SRW/SRU (SRW= XML-based Search/Retrieval Web Service; SRU= Search/Retrieve URL Service (LoC)
- Entwicklung neuer Standards und Übereinkommen: VIAF (=Virtual International Authority File) cooperative (LoC, DNB, OCLC). Metadaten und XML-basierte Metadaten (LoC). Persistent identifiers (LoC)
- Langzeitarchivierung elektronischer Ressourcen: Erforschung der Anforderungen (Koninklijke Bibliotheek und Australische Nationalbibliothek). Migration und Emulation (Koninklijke Bibliotheek und Australische Nationalbibliothek). Web harvesting (Australische Nationalbibliothek). Überprüfung bestehender Standards zusammen mit IFLA´s Preservation and Conservation Section (Australische Nationalbibliothek ). [vgl. http://archive.ifla.org/VI/7/annual/icabs-sp2005-2006.pdf . -Zugriff am 2013-02-02.
Die ICABS wollte mit ihrem Namenswechsel zu ICADS (IFLA-CDNL Alliance for Digital Strategies) zeigen, dass sie sich auf das Management digitaler Ressourcen ausgerichtet hat. Homepage von ICADS: http://www.ifla.org/en/icads Zugriff 2016-02-19. Im Dezember 2011 wurde die Gruppe aufgelöst, da man keine besondere Gruppe von Nationalbibliotheken mehr braucht, weil das Bewusstsein über die digitale Technologie in praktisch allen Programmen der IFLA vorhanden ist.
2. Standards der ISO: Für internationale Normen ist die ISO (International Organization for Standardization) zuständig. Z.B.:
International Standard ISO 690:2010 "Information and documentation - Guidelines for bibliographic references and citations to information resources". - (Kann man bei der ISO für CHF 140 erwerben. Homepage der ISO: www.iso.org . Normen müssen üblicherweise teuer gekauft werden.) Für Deutschland: DIN ISO 690:2010 (s. oben)
3. Standards auf nationaler Ebene: Nationale Regelwerke werden auf der Grundlage von den internationalen Vorschlägen von entsprechenden nationalen Gremien erstellt: in Deutschland war das die Konferenz für Regelwerksfragen mit ihren Arbeitsgruppen (bis Ende 99 beim Deutschen Bibliotheksinstitut in Berlin [DBI] angesiedelt). Zur Zeit ist das beschließende Gremium der Standardisierungsausschuss und das vorbereitende Gremium die Arbeitsstelle für Standardisierung in der DNB. Diese Arbeitsstelle arbeitet zusammen mit Expertengremien, deren Mitglieder vorwiegend aus den Verbünden kommen. Seit 2012 gibt es die Arbeitsgruppe RDA (AG RDA), zu der mehrere Unterarbeitsgruppen gehören z.B. zum Thema Musik und mehrere Themengruppen z.B. Religiöse Werke, Alte Drucke. Die Mitglieder der AG RDA kommen aus der DNB, den deutschen Verbünden, den deutschen Staatsbibliotheken, der ZDB, der EKZ und den Hamburger Bücherhallen (für die öffentlichen Bibliotheken), der Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken, dem Österreichischen Bibliothekenverbund und der Schweizerischen Nationalbibliothek, dem Informationsverbund Deutschschweiz und der Kantonsbibliothek St. Gallen [s.DNB, RDA-Info]
Um eine Titelaufnahme maschinell zu erfassen und zu bearbeiten, benötigt man ein Format. Idealerweise entwickelt man das Format zu einem vorliegenden Regelwerk. Da aber das heute wichtigste Format MARC 21 schon lange in vielen Bibliotheken (Verbünden usw.) implementiert ist, versucht man dieses Format neuen Regelwerken anzupassen. Das war z.B. bei der Übernahme der deutschen RAK-Aufnahmen nötig und wird zur Zeit für die Anwendung der RDA durchgeführt. Da eine solche Anpassung nicht immer möglich ist, kann es auch passieren, dass ein neues Regelwerk an das alte Format angepasst wird, das kann man zur Zeit ebenfalls bei RDA beobachten.
Ein Format (= Absprachen für die maschinelle Erfassung) schreibt u.a. vor:
Wichtig sind insbesondere die Austauschformate, die erlauben Daten zwischen unterschiedlichen Systemen auszutauschen, sie werden aber auch als Erfassungsformat für die eigene Institution genutzt. Beispiele für Austauschformate:
UNIMARC Manual : Bibliographic Format. -- Stand vom 1.3.2000. -- ISBN 3-598-11211-4
Siehe dazu die ausführlichere Beschreibung zum Thema Formate:
Payer, Margarete <1942 - >: Datenbankaufbau : Skript / Margarete Payer und Alois Payer. - 2010. -- Kap. 7: Formate in bibliographischen Datenbanken. - URL: http://www.payer.de/dbaufbau/dbauf07.html
Ob diese Formate, die nur in der Bibliothekswelt verwendet werden, den heutigen Ansprüchen der Internetwelt noch gerecht werden, wird international diskutiert. Da im Semantic Web die Betonung auf der Vernetzung von Daten liegt und nicht auf der Vernetzung von Dokumenten, sucht man nach neuen Lösungen. Als neuer Standard wird z.B. die "Bibliographic Ontology", die auf Dublin Core basiert, vorgeschlagen [vgl.: Auf dem Weg in das Semantic Web / Timo Borst ... - 2010. - In: BuB 62 (2010), 02. - S. 108]
OCLC erforscht die Anwendung von schema.org. Mit Hilfe von schema.org können die Daten so ausgezeichnet werden, dass die Suchmaschinen Bing, Google, Yahoo! und Yandex die Daten in bibliografischen Datenbanken verstehen und direkt zugreifen können [s. http://schema.org Zugriff 2016-02-20]. Ziel: raus mit den Daten aus den OPACs direkt ins Netz. OCLC benutzt die Schema.org-Ontologie als Basis für das WorldCat Linked Data Vocabulary: Beispiel: die Klasse "Creative Work" [http://schema.org/CreativeWork ]:
"Thing > Creative Work". Erklärung: "The most generic kind of creative work, including books, movies, photographs, software programs, etc. " Zu den vielen Properties [Eigenschaften] gehören u.a. :
Zum Anschauen bietet OCLC das WorldCat Linked Data Explorer interface - ist noch nicht für den Benutzer gedacht [s. http://www.oclc.org/developer/develop/linked-data/linked-data-exploration.en.html - Zugriff 2016-02-20]. Das Experiment begann 2012 mit WorldCat Works. Dabei geht es darum aus den bibliografischen Metadaten von WorldCat Entitäten wie Werke, Personen und Orte herauszuziehen und mit Hilfe dieser Entitäten eine Grundlage für WorldCat Linked Data zu schaffen. Es sollen dadurch Web-Dienste eingeführt werden, die eine Reihe von Funktionalitäten und Zugriff auf die Daten anbieten. Die Daten für ein Werk in WorldCat Works entsprechen weitgehend dem Anliegen der FRBR mit der Entität Werk [s. http://www.oclc.org/developer/develop/linked-data/worldcat-entities/worldcat-work-entity.en.html - Zugriff 2016-02-20. Man schaue sich das dort erwähnte Beispiel "Gandhi" OCLC Nummer 859009165 an.]
In den USA wird schon länger darauf hingewiesen, wie veraltet MARC ist. Verstärkt wird diese Diskussion dadurch, dass das neue Regelwerk RDA in MARC 21 nicht voll dargestellt werden kann. Als Ergebnis des Tests zur RDA wird daher der Ersatz oder es werden zumindest erste Schritte zum Ersatz von MARC gefordert. Unter der Federführung der LoC hat sich inzwischen die Bibliographic Framework Transition Initiative [zitiert als Bibframe] gebildet. Als Ziele werden genannt:
Dieses Framework soll basieren auf:
Im November 2012 wurde von der Library of Congress der Entwurf eines Datenmodels für eine web-basierte bibliografische Beschreibung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Außerdem gibt es inzwischen eine Gruppe von Experimentierern: neben Universitäten die British Library, die DNB, OCLC, NLM und LoC.
Titel des Entwurfs: Bibliographic Framework as a Web of Data : Linked Data Model and Supporting Services / Library of Congress. - November 21, 2012. - URL: http://www.loc.gov/marc/transition/pdf/marcld-report-11-21-2012.pdf -- Zugriff 2016-02-20
Es gibt bisher folgende Einwände gegen den Entwurf: der Entwurf erfüllt nicht alle Anforderungen der FRBR : es werden Begriffe der FRBR mit anderen Begriffen bezeichnet: z.B. "Creative work" statt work; "Instance" statt manifestation. Die Entität Expression fehlt oder ist vermischt mit creative work. Die Entität Exemplar fehlt, ist wohl Teil des Elements Annotation. Auch die Beispiele überzeugen noch nicht: s. die Experimente von Karen Coyle unter http://kcoyle.net/bibframe/ - - Zugriff 2016-02-20
URL für "Bibframe": http://www.loc.gov/bibframe/ -- Zugriff 2016-02-20
Als Einführung in das neue Regelwerk und als Einübung im Arbeiten im Semantic Web wird RIMMF [RDA in Many Metadata Formats] angeboten: es geht dabei um einen Softwareprototype für Szenario 1 - also die Möglichkeit die Anforderungen der RDA voll zu erfüllen [zu den Szenarios s. Kap. 3.4]. RIMMF ist nicht gedacht für den Einsatz in der Katalogisierungspraxis sondern zum Lernen und Ausprobieren. Die Software RIMMF Version 3, die Tutorials und die Einführung sind frei zum Herunterladen: http://www.rdaregistry.info/rimmf/ -- Zugriff 2016-02-20. Mit Hilfe von RIMMF können r-balls erstellt werden, R steht für "RIMMF/RDA/RDF/Resource/Record": ein r-ball enthält Linked Data und Darstellungen im Semantischen Web von Ressourcen, die gemäß RDA beschrieben sind. [http://rballs.info - Zugriff 2016-02-20]. Über 60 Teilnehmer des ALA Midwinter Treffens im Januar 2015 haben am Beispiel von Jane Austen getestet, wie weit RDA voll angewendet werden kann. Beim sog. "Jane-athon" wurden sowohl Übernahmen als auch Neuaufnahmen erfolgreich getestet; ausführliche Dokumentation dazu s. http://rballs.info/topics/p/jane/janethon1/ - Zugriff 2016-02-20. Inzwischen fanden weitere Events statt.
Formate setzen bestimmte Datenbankstrukturen voraus. Die heute für bibliografische Daten genutzten Datenbanken vertreten überwiegend das relationale Datenbankmodell. So setzt auch FRBR das Entity-Relationship-Modell voraus.
vgl. dazu:
Payer, Margarete <1942 - >: Datenbankaufbau : Skript / Margarete und Alois Payer. - 1997. - Kapitel 3: Datenbank-Design : Entity-Relationship (ER) Modelling. - URL: http://www.payer.de/dbaufbau/dbauf03.html Als Beispiel für das ER-Modell werden die Functional Requirements beschrieben.
Es ist zu prüfen, ob objektorientierte Datenbanken (Objektdatenbankmodelle) für Kataloge im Web 2.0 nicht angemessener sind. Seit November 2015 liegt dazu die objektorientierte FRBR als FRBRoo vor (s. oben unter 1.6.2)
Weiterhin wird diskutiert, ob es sinnvoll ist die Benutzeroberfläche aller OPAC´s international einheitlich zu gestalten. Dazu gibt es einen IFLA-Vorschlag:
IFLA guidelines for online public access catalogue (OPAC) displays. - Final report May 2005. - München : Saur, 2005. - (IFLA series on bibliographic control ; 27).
Den Entwurf von 2003 findet man unter: http://archive.ifla.org/VII/s13/guide/opacguide03.pdf Zugriff am 2016-02-20
Zur Zeit geht man aber eher davon aus, dass Institutionen ihre OPACs nach den jeweiligen Bedürfnissen der eigenen Benutzer gestalten werden. Außerdem läßt RDA die Darstellung der Daten offen: man kann die ISBD [International standard bibliographic description] nehmen, muss es aber nicht. [s. Kap. 2 des Skripts]. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Benutzer, die unzufrieden sind, wenn sie sich bei jedem OPAC neu einarbeiten müssen - insbesondere seit man weltweit auf OPACs zugreifen kann.
Zu Kapitel 1, Anhang A Regelwerksbeispiele: http://www.payer.de/grundlagenfe/fegscr01a.htm
Zu Kapitel 2: Bibliographische Beschreibung