Grundlagen der Formalerschließung

Skript

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Kapitel 1: Einleitung


von Margarete Payer

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Zitierweise / cite as:

Payer, Margarete <1942 - >: Grundlagen der Formalerschließung : Skript. -- Kapitel 1: Einleitung. -- Fassung vom 2010-02-22 -- URL: http://www.payer.de/grundlagenfe/fegscr01.htm. -- [Stichwort].

Überarbeitungen: 8. Mai 1997; 18. Oktober 1999; 2003-10-15 [Revision], 2005-04-04; 2009-03-06 [Überarbeitung wegen MALIS: Master in  Library and Information Science]; 2010-02-22 [Aktualisierung]

Anlass: Lehrveranstaltungen an der HdM Stuttgart. Modul Metadaten 1 im MALIS-Studiengang der FH Köln SS 2009, SS 2010

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1.0. Übersicht



1.1. Begriffe


Vorbemerkung: dieses Skript benutzt nicht den Begriff "Metadaten" im Titel, weil der Begriff "Metadaten" unterschiedlich gebraucht wird:

Bei der Erschließung bibliographischer Ressourcen unterscheidet man traditionell zwischen Formal- und Sacherschließung, auch wenn die Zuordnung nicht immer ganz eindeutig ist. So könnte z.B. eine Angabe "Kongressschrift" auf formalem oder sachlichem Hintergrund getroffen werden. Auch die Ermöglichung der Suche nach Stichwörtern betrifft beide Seiten, da Stichwörter aus Sachtiteln das Thema oft sehr konkret wiedergeben. (Man denke an den sogenannten Google-Schlitz, d.h. dass man für die Suche nur ein Wort eingibt. Auch kennen viele Benutzer den Unterschied zwischen Schlag- und Stichwort nicht.)

Sacherschließung [Subject cataloguing] = Beschreibung des Objekts auf Grund seines Inhalts. Man unterscheidet verbale Sacherschließung (Schlagwörter, Deskriptoren) und klassifikatorische Sacherschließung.

Formalerschließung = Beschreibung eines Objekts auf Grund der formalen Gegebenheiten dieses Objekts und der Nachweis dieses Objekts mit Hilfe von normierten Zugangspunkten.

"Descriptive cataloguing - The part of cataloguing that provides both descriptive data and non-subject access points." [Glossar in: Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien (Statement of international cataloguing principles [ICP]) der Neufassung des Statement of principles (  diese Prinzipien zitiert als "Pariser Prinzipien" waren seit 1962 die Grundlage für die meisten einschlägigen Regelwerke zur Formalerschließung ), s. unten]

Im Rahmen der Formalerschließung geht es nur um formale Metadaten. Diese Metadaten (=Daten über Daten) zu den Objekten können dem Objekt selbst mitgegeben werden: z.B. als CIP (Cataloguing in publication); als Kopf einer Internetressource (mittels HTML oder XML hinterlegt); als digitales Wasserzeichen in Audiodaten (für den Hörer nicht wahrnehmbar). Die Metadaten können gesammelt und in einer Liste, Kartei, Karten-Katalog  oder in einer hierarchischen und/oder relationalen Datenbank abgelegt werden.  

Beispiele zu 

Während früher vor allem aus praktischen Gründen Formalerschließung und Sacherschließung streng getrennt wurden (in einem alphabetischen Kartenkatalog kann man keine klassifikatorische Ordnung unterbringen) und man in der deutschen Tradition zumindest in großen wissenschaftlichen Bibliotheken den beiden Teilen getrennte Abteilungen und unterschiedliche Laufbahnen zuordnete, geht der heutige Trend zu gemeinsamen Regeln, Abteilungen und Katalogisierern. (Vorbild: USA). Am wichtigsten ist dabei sicher die Entwicklung gemeinsamer Regeln vor allem in Bezug auf die Normierung von Namen. In  einem OPAC muss man sich auf einen einheitlichen Namen festlegen, z.B. bei Personennamen: Franciscus <Assisias> [RAK] oder Franz <von Assisi> [Regeln für den Schlagwortkatalog, RSWK] oder bei Orten: Krundep oder Bangkok.

Auch die neuen IFLA-Vorschläge setzen die Gemeinsamkeit voraus: In den Functional requirements for bibliographic records [FRBR] [s. unten] werden neben den formalen Elementen die sachlichen Elemente (Entitäten) "Begriff, Gegenstand, Ereignis, Ort" gefordert. Darauf aufbauend wurden die Pariser Prinzipien angepaßt: als notwendige Zugangspunkte (Sucheinstiege) werden Schlagwortansetzungen und/oder Notationen für bibliographische Datensätze gefordert [ICP 7.1.2.1]

Das neue Regelwerk Resource description and access [RDA] [s.unten] sieht ebenfalls die sachlichen Elemente der FRBR vor. Der Regeltext zu diesen Elementen wird noch erarbeitet.

Zur Zeit ist das erstrebte Ziel die Möglichkeit der Abfrage von formalen und sachlichen Metadaten und  wenn möglich der Durchgriff auf das gewünschte digitale oder nachträglich digitalisierte Objekt (Text, Musikstück, Bild, Video usw.) in einem OPAC. Also: jede Art von Information für jeden Menschen an jedem Ort zu jeder Zeit, z.B. der Senner auf der Alm, der mit seinem internetfähigen Handy im medizinischen Lexikon einen Artikel liest.


1.2. Die Objekte


Alles, was eine Institution sammelt und nachweisen will bzw. über Kataloge verkaufen will, muss bzw. kann katalogisiert werden (Bücher, CD's, Computer files, Internetressourcen, Videos, Objekte innerhalb des e-commerce usw., auch Spielzeug z.B. in Öffentlichen Bibliotheken, Museumsobjekte, Archivmaterial).

Man muss dabei festlegen, was als ein Objekt gilt und als Grundlage (Vorlage) für die Beschreibung dienen soll. Beispiele: ein gerade als Buch erschienener Roman ist ein Objekt und das Buch in der Hand ist die Grundlage für die Beschreibung (eine einzige Titelaufnahme, ein Datensatz); eine Enzyklopädie mit 30 Bänden wird ebenfalls als ein Objekt behandelt (eine einzige Titelaufnahme mit je nach Format und Katalogisierungssoftware 31 Datensätzen); aber die "Sammlung Göschen" (eine Schriftenreihe) mit vielen Bänden erhält eine Aufnahme für die Schriftenreihe und jedes Werk, das dazu gehört, wird getrennt als ein Objekt behandelt (es sind also Hunderte von Titelaufnahmen möglich).

 In diesem Zusammenhang sollte man sich mit den Begriffen und dem neuen Denken der FRBR (der erste Entwurf ist von 1996) vertraut machen, denn alle neuen Katalogisierungsregelwerke legen dieses Modell zu Grunde.

Die FRBR [Functional requirements for bibliographic records] unterscheiden zwischen den Entitäten work (Werk), expression (wörtlich "Auspressung, Ausdruck", Vorschlag: "Ausformung"), manifestation und item (Exemplar), wobei Expression und Manifestation für die deutsche Fassung nicht übersetzt werden, da die entsprechende Diskussion kein einheitliches Ergebnis gebracht hat.

Bei Werk geht es um eine abstrakte Entität, die einzelne intellektuelle oder künstlerische Schöpfung. Das Werk entsteht erstmal im Kopf eines Verfassers, oder es wird von mehreren Verfassern vielleicht gemeinschaftlich eine Idee entwickelt: z.B. Asterix und Kleopatra von Goscinny und Uderzo. Dieses Werk wird dann in einer oder mehreren Expressions ausgedrückt / geformt.  

Expression -  ebenfalls eine abstrakte Entität - ist die intellektuelle oder künstlerische Realisierung des Werkes. Beim Beispiel von Asterix und Kleopatra gibt es mehrere Expressionen: neben der französischen Fassung eine Reihe weiterer Übersetzungen und u.a. auch Filmfassungen. Jede überarbeitete Version einer Expression bildet eine neue Expression, allerdings ist eine leichte Verbesserung (z.B. Korrektur von Schreibfehlern und Satzzeichen) keine neue Expression. Da die Abgrenzung schwierig ist,  ist der Begriff "Expression" lange diskutiert worden.

Die Manifestation hingegen ist die "physical embodiment" einer Expression - also die physikalische Verkörperung einer Expression. Verschiedene Ausgaben derselben Expression sind Manifestationen. Der Film Asterix und Kleopatra vervielfältigt auf Videos wäre eine Manifestation, der Film vervielfältigt auf DVD´s wäre eine andere Manifestation.

Item ist das spezielle Exemplar, das man in der Hand hat oder am Bildschirm sieht.  Ein Item kann sich von der Entität Manifestation unterscheiden, wenn z.B. bei einer Druckausgabe  handschriftliche Anmerkungen beachtet werden müssen.

Betrachtet man diese Entitäten mit den herkömmlichen Regelwerken, kann man die Idee der Entität Werk mit dem Anliegen des Einheitssachtitels gleichsetzen:  es geht ja darum, dass über eine verbindliche Benennung alles zum Werk Gehörige nachgewiesen wird (z.B. sucht man unter "Nibelungenlied", findet man auch  die Ausgaben mit den Titeln "Lieder von den Nibelungen", "Der Nibelunge Noth", "Chriemhilden Rache" (Beispiel aus den "Preußischen Instruktionen§ 217, die forderten, dass z.B.  übersetzte Werke unter dem Originaltitel nachgewiesen werden.) Die Entität Expression ist etwas Neues, so dass erste Versuche zur Umsetzung von alten Titelaufnahmen in das neue Schema gezeigt haben, dass man für diese Fälle wohl auf die Stufe Expression verzichten muss. Die Entitäten Manifestation und Item sind für die Umsetzung wohl kein Problem, obwohl sie in den alten Regelwerken unterschiedlich behandelt wurden:

In den Instruktionen für die alphabetischen Kataloge der preußischen Bibliotheken [Preußische Instruktionen, PI] diente das Exemplar (Item) als Vorlage: §1,1 "Die Grundlage für die Aufnahme der Titel bilden die Druckschriften selbst, nicht mittelbare Quellen." Man vergleiche auch § 18 mit den Regeln für Buchbinderbände: die Titelaufnahme beschreibt ein Buch so, wie es der Buchbinder zusammengebunden hat.

In den RAK [Regeln für die Alphabetische Katalogisierung] wird die Manifestation als Vorlage genommen. § 1 Das Exemplar der Ausgabe eines Werkes wird genommen. "Ausgabe" steht dabei für "die Gesamtheit der bibliographisch identischen Exemplare [...], die bei der Veröffentlichung eines Werkes entstanden sind" (§ 2.1)

Nach der neuen Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien [ICP, früher:Pariser Prinzipien] soll für jede Manifestation eine eigene bibliographische Beschreibung erstellt werden (§ 5,1). Daraus ergäbe sich für die RAK-Regeln, dass auch unterschiedliche Auflagen bei mehrbändigen Werken jeweils eine eigene Titelaufnahme erhalten müssten. (Würde ich wegen der besseren Übersichtlichkeit am Bildschirm sehr begrüßen.)

Weiterhin ist festzulegen, ob man ein Objekt als ganzes oder einzelneTeile daraus erschließt: z.B. soll man das Softwarepaket Microsoft Office 2000 als ganzes beschreiben, oder soll man von den einzelnen Programmen wie Excel usw. ausgehen?  

Soll man bei einer inhaltlich zusammenhängenden Internetquelle, die sich aus mehreren Teilen mit je eigener URL und eventuell verschiedenen Erscheinungsdaten zusammensetzt, die Einzelteile katalogisieren? z.B. mein Skript zu den "Grundlagen der Formalerschließung" mit einzelnen Kapiteln, die eine eigene URL haben und zu unterschiedlichen Zeiten aktualisiert wurden?

Soll man bei umfangreichen Werken, die auch in Einzelteilen erscheinen und man hat eventuell nur den Teil vorliegen, jeweils die Gesamtheit katalogisieren und weist die Einzelteile darunter nach? Z.B. Biblia als Gesamtheit, Genesis als ein Teil? Z.B. die  Bhagavadgita als Teil des Mahabharata?

Oder soll man eine Zeitschrift als solche nachweisen bzw. die einzelnen Artikel? ein Buch als solches oder die einzelnen Beiträge darin? Man spricht hier von selbständigen und unselbständigen Werken (Monographie ist selbstständig, die Aufsätze darin sind unselbständig). Dokumentationsstellen erschließen eher die unselbständigen Werke, Bibliotheken eher die selbstständigen Werke und stellen ihren Benutzern die Nachweise der Dokumentationsstellen zur Verfügung. Man kann davon ausgehen, dass diese Arbeitsteilung mehr und mehr aufgegeben wird (so stellt z.B. der Südwestverbund seit Januar 1997 Kategorien zur Erfassung unselbständiger Werke zur Verfügung).

Die FRBR behandeln die Beziehungen zwischen dem Ganzen und den Teilen sehr ausführlich. So wird z.B. auf der Werkebene zwischen abhängigen und unabhängigen (dependent and independent) Teilen unterschieden. Abhängig ist z.B. ein Kapitel in einem Buch, unabhängig ist eine Monografie in einer Schriftenreihe (vgl. 5.3.1.1)


1.3. Welche Informationen sollen erfasst werden?



1.4. Erwartungsverhalten des Benutzers bzw. Aufgaben eines Katalogs


Welche Informationen (Metadaten) man dem Benutzer anbieten soll bzw. ob es sinnvoll ist eine Kurztitelaufnahme oder eine sehr ausführliche Beschreibung zu geben, sollte in erster Linie von den jeweils verschiedenen Bedürfnissen der Benutzer abhängen:

  1. er will ein ganz bestimmtes Buch (Titel bekannt) ausleihen: die Beschreibung des Titels kann äußerst kurz sein. Standort (Signatur) muss eindeutig sein. Oder er will eine bestimmte Software über ein Internetangebot kaufen: der Preis und die Bezugsbedingungen müssen eindeutig sein. Oder eine Firma ist im Online-Musikvertrieb tätig und will mit der Audiocodierung ihre Rechte wahren
  2. er wünscht kein bestimmtes Buch, sondern sucht Literatur zu einem Thema, zu einer Person usw.: die Beschreibung muss ausführlicher sein, damit er erkennen kann, ob das Buch geeignet ist. Oder es wird ihm auf Grund einer Suche im OPAC ein digitaler Text angeboten, den er bezahlen muss. Da will man sich auf Grund der Beschreibung erst mal entscheiden
  3. er muss sämtliche Literatur zu einem Thema durcharbeiten (z.B. bei Dissertationen), auch unspezifische Titel (z.B. "Kleine Schriften") müssen erkannt werden. Oder der Informationsspezialist in einer Zeitungsredaktion muss zu einem vorgegebenen Thema Informationen finden und aufbereiten. Es ist hilfreich, wenn der Katalog die Beziehungen zu anderen Werken, Ausgaben usw. herstellt.
  4. es könnte dem Benutzer aber auch eine Kurzfassung genügen, wenn man das Objekt selbst darstellen kann z.B. die Beschreibung eines Bildes in einer Bilddatenbank.


Während die älteren Regelwerksmodelle von den Aufgaben eines Katalogs ausgehen, setzen die neuen Modelle beim Benutzer an. Allerdings verweisen z.B. die alten "Pariser Prinzipien" bei der Frage nach der Anzahl der zu gebenden Informationen durchaus auf das Interesse des Nutzers: "more than one entry relating to any book, whenever this is necessary in the interests of the user..."  [PP 3.2].

Die Functional Requirements [FRBR]  und unter ihrem Einfluss die Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien [ICP] beschreiben die Anforderungen des Benutzers an bibliografische Daten mit

  1. Finden: auf Grund einer Suche des Benutzers mit von ihm festgelegten Kriterien z.B. Suche nach einem bestimmten Werk eines bestimmten Autors (vgl. dazu die "Pariser Prinzipien": "The catalogue should be an efficient instrument for ascertaining 2.1 whether the library contains a particular book specified by (a) its author and title, or [...] 2.2 (a) which works by a particular author and (b) which editions of a particular work are in the library." [Anmerkung: unser Regelwerk RAK-WB hat bis zum Jahr 2002 den Punkt 2.2(a) nicht befolgt, denn die Vorschrift lautete, dass gleichnamige Verfasser ineinander sortiert werden mussten - für große Datenbanken mit vielschreibenden Autoren ein Horror. Man suche mal den Komponisten Karl Marx (1897 - 1985), wenn man keinen Titel von ihm kennt; wegen der Namensgleichheit mit Karl Marx (1818 - 1883) hat man Tausende von Treffern.]
  2. Identifizieren: es muss erkennbar sein, dass der gefundene Datensatz mit dem Gewünschten identisch ist bzw. muss man das Gewünschte erkennen können, wenn die Ressourcen sich ähneln, z.B. wenn ein Sachtitel nur "Reihe" oder "Die Reihe" lautet (in der Datenbank des Südwestverbundes findet man dazu 13 unterschiedliche Ressourcen)
  3. Auswählen: der Benutzer muss bei mehreren angebotenen Ausgaben nach seinen Bedürfnissen auswählen können, z.B. Suche nach der Sprache des Textes oder Suche nach einer digitalen Ausgabe
  4. Zugang erhalten: der Benutzer muss erfahren, wie er an das gewünschte Objekt kommt (Möglichkeiten der Ausleihe, Vorbestellung usw., Online-Zugang zu Texten...)

Die RDA übernehmen diese Unterscheidungen und verdeutlichen die Anforderung an die Katalogisate, so wird beim Punkt "Finden" u.a. noch Folgendes betont

Daran, dass zusätzlich die Entität Familie in den RDA genannt wird, sieht man schon, dass sich dieses neue Regelwerk neben den FRBR auch auf folgendes bezieht:

Die Functional Requirements for Authority Data [FRAD] beschreiben die Anforderungen des Benutzers insbesondere bei der Suche nach Personen, Familien, Körperschaften und Orten mit

  1. Finden (find item)
  2. Identifizieren (identify in a catalog
  3. Verknüpfen (contextualize; in der RDA: clarify = abklären): dem Benutzer sollen die Beziehungen zwischen den Entitäten angezeigt werden, z.B. die Beziehung zwischen der Entität Person und der Entität Werk oder die Beziehung einer Person zu einer Körperschaft. Letzteres ist oft sehr hilfreich, wenn man einschätzen will, welche Richtung eine Person wohl in ihrem Text vertritt, z.B. wird ein Mitarbeiter im Öko-Institut in Freiburg sich zur Atomkraft anders äußern als ein Mitarbeiter der Atomkraftwerkslobby im Deutschen Bundestag
  4. Rechtfertigen (justify, in der RDA: understand = verstehen): der Benutzer soll verstehen, warum für eine Person ein bestimmter Name (preferred name) ausgewählt wurde bzw. warum z.B. für ein Werk ein bestimmter Titel bevorzugt wurde, d.h. der Katalogisierer muss seine Quellen angeben [RDA: Introduction. - 0.0 Purpose and scope] ( In den Beispielen der RDA wird als Quelle bei Verfassernamen z.B. der entsprechende englische Wikipedia-Artikel angegeben).

In der neuen Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien ist das oberste Prinzip der Benutzerkomfort. Die Objekte sollen so beschrieben werden und sollen solche Zugangspunkte erhalten, wie der Benutzer es wünscht [s. 2. Allgemeine Prinzipien]. Dieses Prinzip erfordert eigentlich die Definition eines "Standardbenutzers" zumindest für jedes Land, wenn nicht für jede Bibliothek und dort auch wieder für jeden Status eines Benutzers. Man vergleiche die Benutzererwartung eines Erstsemestrigen, der ein Lehrbuch benötigt, mit einem Musikwissenschaftler, der sich mit südindischer Musik beschäftigt und dazu unter den Namen südindischer Musiker Nachweise sucht (es gibt bei südindischen Namen mindestens acht unterschiedlich gebildete Namensformen in mindestens 3 bis 4 unterschiedlichen Sprachen). Benutzer sind zudem von ihrer nationalen Tradition geprägt: bei Anglo-Amerikanern geht man davon aus, dass sie keine Probleme haben Schiffe als Verfasser anzusehen. In RAK konnten Expeditionen als Verfasser behandelt werden, eine Regelung, die man mit guten Gründen zurückgezogen hat. Zieht man das Prinzip  Benutzerkomfort konsequent durch, wäre ein Austausch von Katalogisaten zumindest erheblich erschwert, geschweige denn eine Erleichterung für den internationalen Austausch.

Erwartungen zur Aktualität: In vielen Fällen erwartet der Benutzer, dass ihm die neueste Literatur bzw. das aktuellste Objekt  nachgewiesen wird. Wie wichtig die Aktualität ist, hängt auf der einen Seite vom Fach ab (ein Chirurg sollte nicht nach einem veralteten Buch operieren!) und auf der anderen Seite von der Tätigkeit des Benutzers (Entscheidungen treffende Personen in Wirtschaft und Politik z.B. benötigen neueste Informationen umgehend; Wissenschaftler machen Doppelarbeit oder verlieren teuer bezahlte Arbeitszeit, wenn sie lange warten müssen). Käufer wollen die aktuellste Soft- und Hardware. Reisende wünschen den aktuellsten Reiseführer.


1.5. Folgerungen


1. Je nach Sachlage kann ein und derselbe Benutzer eine Beschreibung des Objekts (eine  Titelaufnahme) mit ausführlichen Informationen und vielen Zugängen oder eine Kurztitelaufnahme wünschen. Da das in Karten- und Listenkatalogen nicht machbar ist, löste man traditionell das Problem folgendermaßen:

Während die älteren Regelwerke nicht auf die Kosten für die Katalogisierung eingehen, wird die Wirtschaftlichkeit als ein wichtiges Prinzip in der Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien eingeführt: wenn man mehrere Möglichkeiten hat, soll man sich für die preiswerteste entscheiden (Prinzip "Ökonomie", 2.7). Auch das Prinzip "Ausführlichkeit und Notwendigkeit" muss man unter dem Aspekt der Kosten sehen: man soll nämlich nur die Datenelemente nehmen, die der Benutzer anfordert und die für eine eindeutige Identifizierung einer Entität nötig sind [2.5]. Wie oben schon angedeutet, wäre es dann aber nötig sich einen "konkreten" Benutzer vorzustellen. Neben den Bibliotheksbenutzern darf man die Bibliotheksmitarbeiter, die ja die Katalogisate ebenfalls benutzen, nicht vergessen: für einen von außen kommenden Bibliotheksbenutzer  sind unter Umständen historische technische Angaben im Rahmen der Langzeitarchivierung uninteressant. 

 Auch für die RDA ist es wichtig, dass man einen Ausgleich schafft zwischen dem Anspruch der Benutzer und den daraus entstehenden Kosten für die Katalogisierung. Wem die Kosten für eine ausführliche Katalogisierung zu hoch sind, kann sich auf ein Minimum an anzugebenden Elementen beschränken, auf die Core elements [0.6]. Dort wird für die Entitäten Manifestation und Item nur etwas mehr verlangt als für Stufe eins in den AACR2. Darüber hinaus gibt es jede Menge Alternativregeln und Optionen (optional addition und optional omission). Die Auswahl kann entweder von einer verbindlichen Stelle getroffen werden oder sogar von jedem einzelnen Katalogisierer selbst (!). 

Ein Online-Katalog bietet unabhängig vom angewendeten Regelwerk die Chance, ausführliche Beschreibungen und Zugänge anzubieten, die man sich je nach Wunsch mindestens in einer Kurzfassung und in einer Langfassung anzeigen lassen kann, - je nach den Bedürfnissen von Kunde und Institution. Ebenso kann man Bilder, Musikbeispiele und Videoclips einspielen.

Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit der Kataloganreicherung (catalogue enrichment), ein Service den man heute mehr und mehr in deutschen Verbundkatalogen findet. Es geht dabei um

Für Mobile Online-Kataloge ["Mopac"] hingegen sollte man eine möglichst kurze aussagekräftige Fassung einer Titelaufnahme anbieten, damit man auf dem Handy-Display das Wesentliche sofort lesen kann. Auch die Recherchemöglichkeiten müssen gut überlegt werden. OCLC mit seinem WorldCat Mobile-Program nutzt die "multiprefix incremental search" z.B. die Eingabe der ersten Buchstaben eines Buchtitels. In der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln, die über einen mobilen Internetauftritt verfügt, muss der Suchende einen Suchbegriff eingeben. [vgl.: Pfeifenberger, Regina: Der Opac im Handyformat : Mobile Online-Kataloge sichern die Zukunft von Bibliotheken als zentrale Informationsquellen der Gesellschaft. - In: BuB. - 62 (2010), 01. - S. 55 - 58]

2. Der Nachweis muss aktuell sein.

Ausführliche Beschreibungen, viele Sucheinstiege und Aktualität  zusammen sind für eine einzelne Bibliothek im allgemeinen nicht leistbar, es ist aber möglich durch Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene ("shared cataloguing", "cooperative cataloguing", Verbundkatalogisierung, Abruf von Fremdleistungen). Regionale Zusammenarbeit: z.B. die deutschen Verbünde. International (Deutschland und Österreich): z.B. die Zeitschriftendatenbank. International (weltweit): z.B. OCLC (Online Computer Library Center, Dublin, Ohio). Beispiel für internationale Zusammenarbeit von Dokumentationsstellen: die internationalen Atombehörden. Dokumentationsstellen arbeiten wegen ihrer Spezialisierung im allgemeinen weniger zusammen. Bei Informationsstellen in Firmen ist eine Zusammenarbeit über die Firma hinaus aus Konkurrenzgründen eher nicht zu finden. Ansätze, eine gemeinsame Dokumentation zu erarbeiten, soll es bei Banken geben. 

Bedingung zur Zusammenarbeit (abgesehen von der technischen und organisatorischen Seite) sind Absprachen (Normen, Regeln) zur Erschließung und maschinellen Erfassung, an die sich alle Beteiligten halten. Solche Absprachen sind sehr schwierig, und es müssen oft Kompromisse gemacht werden, weil die Beteiligten im allgemeinen ihre alten Daten einbringen müssen. Es kann auch sein, dass man bestimmte inzwischen als notwendig anerkannte Informationen nicht erfasst hatte und auch nicht nacherfassen kann, z.B. wurde im Südwestverbund in den ersten Jahren die Sprache eines Werkes nicht erfasst, da das in  RAK-WB  nicht vorgesehen war. Man hatte damals noch nicht die Erfahrung, wie wichtig so ein Element z.B. für die Einschränkung der Titelmasse bei der Suche sein kann. Wegen der Altdaten können Regelwerke durchaus Vorschriften enthalten, die man als unlogisch ansieht oder als technisch überholt, z.B. zusätzliche Erfassungsregeln, weil die Möglichkeit der Verknüpfung von Normdateien nicht gegeben ist (USA).  


1.6. Regelwerke und Formate


Ein Regelwerk schreibt im allgemeinen vor:

  1. was aus der Vorlage abgeschrieben werden soll (welche Elemente ausgewählt werden)
  2. wie abgeschrieben werden soll (Reihenfolge, Rechtschreibung u. ä.) (in der RDA nur im Anhang)
  3. worunter gesucht werden kann (Zugangspunkte, access points, Sucheinstiege)
  4. in welcher Form das Suchbare erfasst werden soll (Ansetzung, preferred name or title)
  5. wie geordnet werden soll (nicht in AACR2 und RDA).

Beispiele für zur Zeit benutzte oder geplante Regelwerke:

Beispiele für Ersteller von Regelwerken:

International Standard ISO 690-2 Information and documentation -- Bibliographic references -- Part 2: Electronic documents or parts thereof. - (Kann man bei der ISO für CHF 92 erwerben. Homepage der ISO: www.iso.org . Normen müssen üblicherweise teuer gekauft werden.) 


Ein Format (= Absprachen für die maschinelle Erfassung) schreibt u.a. vor:

  1. Zuteilung der einzelnen Elemente einer Titelaufnahme zu Feldern (Kategorien)
  2. Sucheinstiege
  3. Festlegen der Bedeutung von Funktions- und Steuerzeichen
  4. die Verknüpfungen der Datensätze (z.B. Personennamenssatz zum Titeldatensatz)

Beispiele:

 UNIMARC Manual : Bibliographic Format. -- Stand vom 1.3.2000. -- ISBN 3-598-11211-4

Siehe dazu die ausführlichere Beschreibung zum Thema Formate:

Payer, Margarete <1942 - >: Datenbankaufbau : Skript / Margarete Payer und Alois Payer. - 2010. -- Kap. 7: Formate in bibliographischen Datenbanken. - URL: http://www.payer.de/dbaufbau/dbauf07.html

Ob diese Formate, die nur in der Bibliothekswelt verwendet werden, den heutigen Ansprüchen der Internetwelt noch gerecht werden, wird international diskutiert. Da im Semantic Web die Betonung auf der Vernetzung von Daten z.B. Personennamen liegt und nicht auf der Vernetzung von Dokumenten, sucht man nach neuen Lösungen. Als neuer Standard wird z.B. die "Bibliographic Ontology", die auf Dublin Core basiert, vorgeschlagen [vgl.: Auf dem Weg in das Semantic Web / Timo Borst ... - 2010. - In: BuB 62 (2010), 02. - S. 108]


Katalogisierungssoftware und Datanbankmanagementsystem

Wenn von Seiten der Regelwerkes festgelegt ist, welche Elemente für die Suche aufzubereiten sind, muss das in die Formate übertragen werden. Bei der Auswahl der Struktur der Datenbank sollte man dem Entity-Relationship-Modell folgen, das ja der FRBR zu Grunde liegt.

vgl. dazu:

Payer, Margarete <1942 - >: Datenbankaufbau : Skript / Margarete und Alois Payer. - 1997. - Kapitel 3: Datenbank-Design : Entity-Relationship (ER) Modelling. - URL: http://www.payer.de/dbaufbau/dbauf03.html  Als Beispiel für das ER-Modell werden die Functional Requirements beschrieben.

Wieweit Vorschriften zur Aufbereitung eines Elementes für die Suche in ein Regelwerk übernommen werden sollen, wird diskutiert: z.B. die Forderung, dass ein Sachtitel unter Stichwort, als String (exakter Titel) und alphabetisch für eine Browsefunktion gefunden werden kann. Oder: wie soll indexiert werden? z.B. sollen alle Sachtitelfassungen in einem Index zusammenlaufen? sollen besonders wichtige Sachtitel getrennte Indices erhalten? Will man das eine und das andere? Oder welche Trunkierungsmöglichkeiten in welchen Elementen sind erwünscht?

Weiterhin wird diskutiert, ob und wieweit die Benutzeroberfläche alles OPAC´s einheitlich gestaltet werden soll. Dazu gibt es einen IFLA-Vorschlag:

IFLA guidelines for online public access catalogue (OPAC) displays. - Final report May 2005. - München : Saur, 2005. - (IFLA series on bibliographic control ; 27).

Den Entwurf von 2003 findet man unter: http://archive.ifla.org/VII/s13/guide/opacguide03.pdf Zugriff am 2010-02-22


 

Zu Kapitel 2: Bibliographische Beschreibung